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Lieferant GmbH · Rechnung 042
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Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogE-Bilanz ans Finanzamt

Jahresabschluss ans Finanzamt übermitteln 2026: E-Bilanz

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die E-Bilanz ist für bilanzpflichtige Unternehmen verpflichtend. Der Jahresabschluss mit Bilanz muss digital und strukturiert an das Finanzamt übermittelt werden. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Übermittlung fehlerfrei gelingt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Bilanzierende Unternehmen übermitteln ihren Jahresabschluss digital als E-Bilanz über ELSTER an das Finanzamt. Die Übermittlung erfolgt im XBRL-Format nach der Taxonomie der Finanzverwaltung. Fristen richten sich nach der Steuerberatung bzw. nach § 149 Abs. 2 AO: Grundfrist 5 Monate, mit Berater bis zu 14 Monate nach Bilanzstichtag.

Grundlagen der E-Bilanz

Die E-Bilanz bezeichnet die elektronische Übermittlung des Jahresabschlusses an das Finanzamt. Diese Verpflichtung besteht seit 2012 für alle bilanzierenden Unternehmen nach § 5b EStG.

Die Finanzverwaltung verarbeitet die Daten maschinell, weshalb eine strukturierte Übermittlung im XBRL-Format erforderlich ist. XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein standardisiertes Datenformat, das Bilanzposten eindeutig kennzeichnet.

Die E-Bilanz umfasst nicht nur die Bilanz nach § 266 HGB, sondern auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB sowie weitere steuerliche Überleitungsrechnungen. Diese Daten bilden die Grundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Hinweis

Die E-Bilanz ist nicht identisch mit der Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Offenlegung erfolgt nach § 325 HGB separat über das Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022), während die E-Bilanz ausschließlich ans Finanzamt geht.

seit 2012

E-Bilanz-Pflicht

§ 5b EStG

Gesetzliche Grundlage

XBRL

Übermittlungsformat

Wer ist zur E-Bilanz verpflichtet?

Grundsätzlich müssen alle Unternehmen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, eine E-Bilanz übermitteln. Dies betrifft insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG.

Auch Personengesellschaften und Einzelunternehmer sind zur E-Bilanz verpflichtet, sofern sie bilanzierungspflichtig sind. Die Pflicht besteht unabhängig von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB.

Ausnahmen von der E-Bilanz-Pflicht

Von der E-Bilanz-Pflicht befreit sind Unternehmen, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Dies gilt typischerweise für Freiberufler und Kleingewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen.

Die Buchführungsgrenzen nach § 141 AO liegen bei einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro oder einem Gewinn von mehr als 80.000 Euro (Stand 2026). Werden diese Grenzen überschritten, besteht Buchführungspflicht und damit E-Bilanz-Pflicht.

E-Bilanz-pflichtig

  • GmbH, UG, AG (alle Kapitalgesellschaften)
  • Bilanzierende Personengesellschaften (OHG, KG)
  • Einzelunternehmen mit Buchführungspflicht
  • Gewerbetreibende über Buchführungsgrenzen

Nicht E-Bilanz-pflichtig

  • Freiberufler mit EÜR
  • Kleingewerbetreibende unter Grenzen
  • Land- und Forstwirte mit Durchschnittssatzgewinn
  • Unternehmen mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Fristen für die Abgabe der E-Bilanz

Die Abgabefrist für die E-Bilanz richtet sich nach § 149 Abs. 2 AO und ist identisch mit der Frist für die Körperschaftsteuererklärung. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Grundfrist ohne steuerliche Beratung

Unternehmen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, müssen die E-Bilanz innerhalb von 5 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einreichen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.05.2026.

Verlängerte Frist mit steuerlicher Beratung

Wird die E-Bilanz durch einen Steuerberater oder eine andere beratende Person erstellt, verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des Folgejahres, also auf den 28.02.2027 (bei Stichtag 31.12.2025). Dies entspricht einer Fristverlängerung von rund 14 Monaten.

Achtung

Wird die E-Bilanz nicht fristgerecht übermittelt, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Zudem besteht die Gefahr von Schätzungen nach § 162 AO, die für Unternehmen nachteilig ausfallen können.

Situation Frist Datum
Ohne steuerliche Beratung 5 Monate 31.05.2026
Mit steuerlicher Beratung 14 Monate 28.02.2027
Fristverlängerung auf Antrag individuell nach Einzelfall

Technische Anforderungen an die E-Bilanz

Die E-Bilanz muss in einem strukturierten Datensatz nach der amtlich vorgeschriebenen Taxonomie übermittelt werden. Die Taxonomie ist ein Klassifikationsschema, das alle Bilanzposten, GuV-Positionen und steuerliche Überleitungen eindeutig definiert.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) veröffentlicht jährlich aktualisierte Taxonomien. Für das Wirtschaftsjahr 2025 ist die Taxonomie 6.8 (Stand 2026) maßgeblich. Die Taxonomie unterscheidet zwischen Kern-Taxonomie und branchenspezifischen Erweiterungen.

XBRL-Format als Standard

XBRL ist das verpflichtende Datenformat für die E-Bilanz. Es handelt sich um eine XML-basierte Auszeichnungssprache, die steuerliche und handelsrechtliche Daten maschinenlesbar macht. Moderne Buchhaltungssoftware erstellt XBRL-Dateien automatisch.

Die E-Bilanz besteht aus mehreren Modulien: Stammdaten, Bilanz (nach § 266 HGB oder angepasst), GuV (nach § 275 HGB), steuerliche Modifikationen und ggf. Ergänzungen wie Kapitalkonten oder Sonderbilanzen.

  • XBRL-Datensatz nach aktueller Taxonomie erstellen
  • Vollständige Stammdaten (Steuernummer, Wirtschaftsjahr, Rechtsform)
  • Bilanz nach § 266 HGB oder abweichendem Gliederungsschema
  • GuV nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Steuerliche Überleitungsrechnung (Mehr-/Weniger-Rechnung)
  • Authentifizierung mit ELSTER-Zertifikat

„Die korrekte Zuordnung der Bilanzposten zur Taxonomie ist entscheidend. Fehler in der Strukturierung führen zu Rückfragen und verzögern die Bearbeitung durch das Finanzamt erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Übermittlung der E-Bilanz per ELSTER

Die E-Bilanz wird ausschließlich über das ELSTER-Portal (Elektronische Steuererklärung) der Finanzverwaltung übermittelt. ELSTER ist das offizielle Online-Portal für alle steuerlichen Meldungen in Deutschland.

Vor der ersten Übermittlung ist eine Registrierung beim ELSTER-Portal erforderlich. Dabei wird ein ELSTER-Zertifikat erstellt, das zur Authentifizierung dient. Das Zertifikat muss sicher aufbewahrt werden, da ohne dieses keine Übermittlung möglich ist.

Schritt-für-Schritt: E-Bilanz übermitteln

  1. ELSTER-Zugang einrichten und Zertifikat hinterlegen
  2. E-Bilanz in der Buchhaltungssoftware erstellen und als XBRL-Datei exportieren
  3. XBRL-Datei im ELSTER-Portal unter ‘Formulare und Leistungen’ hochladen
  4. Plausibilitätsprüfung durch ELSTER abwarten (automatische Validierung)
  5. Bei erfolgreicher Prüfung: Übermittlung mit Zertifikat signieren und absenden
  6. Übermittlungsprotokoll und Telenummer speichern (Nachweis der Einreichung)

Nach erfolgreicher Übermittlung erhalten Sie eine Telenummer als Bestätigung. Diese dient als Nachweis, dass die E-Bilanz fristgerecht eingereicht wurde. Bewahren Sie das Übermittlungsprotokoll unbedingt auf.

Hinweis

Viele Buchhaltungsprogramme bieten eine ELSTER-Schnittstelle, über die die E-Bilanz direkt aus der Software heraus übermittelt werden kann. OnlineBilanz.de unterstützt die automatische XBRL-Erstellung und Validierung.

Authentifizierung und Sicherheit

Die Übermittlung muss mit einem gültigen ELSTER-Zertifikat signiert werden. Dies stellt sicher, dass nur berechtigte Personen (Geschäftsführer, Steuerberater) Daten an das Finanzamt übermitteln können.

Das Zertifikat ist personenbezogen und hat eine begrenzte Gültigkeit. Eine rechtzeitige Verlängerung ist wichtig, um Übermittlungsprobleme zu vermeiden. Steuerberater nutzen meist ein separates Beraterzertifikat.

Häufige Fehler bei der E-Bilanz vermeiden

Die E-Bilanz-Übermittlung ist fehleranfällig, insbesondere bei der ersten Anwendung. Typische Probleme betreffen die Taxonomie-Zuordnung, unvollständige Stammdaten und technische Validierungsfehler.

Fehlerhafte Kontenzuordnung

Jeder Bilanzposten muss einem Taxonomie-Knoten zugeordnet werden. Fehlt diese Zuordnung oder ist sie falsch, wird die Datei vom ELSTER-System abgelehnt. Eine sorgfältige Kontenrahmen-Pflege ist daher essentiell.

Unvollständige Stammdaten

Steuernummer, Wirtschaftsjahr-Beginn und -Ende, Rechtsform und Firmenbezeichnung müssen exakt übereinstimmen mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten. Abweichungen führen zur Ablehnung der Übermittlung.

Fehlende steuerliche Überleitungen

Die E-Bilanz verlangt neben der Handelsbilanz auch steuerliche Korrekturen (Mehr-/Weniger-Rechnung). Diese überleiten vom handelsrechtlichen Ergebnis zum steuerlichen Gewinn. Typische Positionen sind: nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, Abschreibungsunterschiede oder steuerfreie Erträge.

Achtung

Eine häufige Fehlerquelle ist die falsche Taxonomie-Version. Verwenden Sie stets die für das jeweilige Wirtschaftsjahr gültige Taxonomie. Die Finanzverwaltung akzeptiert keine veralteten Versionen.

Technische Fehler

  • Veraltete Taxonomie
  • XBRL-Formatfehler
  • Ungültiges Zertifikat
  • Fehlende Signatur

Inhaltliche Fehler

  • Falsche Kontenzuordnung
  • Fehlende Überleitungen
  • Unvollständige GuV
  • Rechenfehler in Summen

Formale Fehler

  • Falsche Steuernummer
  • Abweichende Rechtsform
  • Fehlendes Wirtschaftsjahr
  • Unvollständige Stammdaten

Unterstützung durch OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bietet Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) eine rechtssichere Lösung für die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz. Die Software erstellt automatisch XBRL-Dateien nach aktueller Taxonomie und prüft diese auf Plausibilität.

Die Kontenzuordnung zur Taxonomie erfolgt intelligent auf Basis des verwendeten Kontenrahmens (SKR03, SKR04). Manuelle Anpassungen sind jederzeit möglich. Die Software validiert die E-Bilanz vor der Übermittlung und weist auf mögliche Fehler hin.

Funktionen für die E-Bilanz

  • Automatische Erstellung der E-Bilanz aus der Buchhaltung heraus
  • XBRL-Export nach aktueller Taxonomie 6.8 (Stand 2026)
  • Integrierte Plausibilitätsprüfung vor Übermittlung
  • Steuerliche Überleitungsrechnung mit Vorschlagswerten
  • ELSTER-Schnittstelle für direkte Übermittlung
  • Archivierung aller Übermittlungsprotokolle

„Unsere Mandanten schätzen besonders die automatische Validierung. Fehler werden erkannt, bevor die Datei ans Finanzamt geht – das spart Zeit und vermeidet Rückfragen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Integration mit Jahresabschluss und Offenlegung

OnlineBilanz.de verbindet alle Pflichten: Jahresabschluss nach § 264 HGB, E-Bilanz ans Finanzamt und Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Damit Sie die Fristen für den Jahresabschluss einhalten, erfolgen alle Prozesse digital und werden zentral verwaltet.

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister. OnlineBilanz.de unterstützt auch diesen Prozess und stellt sicher, dass die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB eingehalten wird.

Hinweis

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. OnlineBilanz.de erinnert rechtzeitig an alle Fristen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die E-Bilanz für jede GmbH Pflicht?

Ja, alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind zur E-Bilanz verpflichtet. Die Pflicht ergibt sich aus § 5b EStG und gilt unabhängig von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB. Die E-Bilanz muss digital im XBRL-Format über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.

Bis wann muss die E-Bilanz 2026 eingereicht werden?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Ohne steuerliche Beratung beträgt die Frist 5 Monate (31.05.2026), mit Steuerberater 14 Monate (28.02.2027). Die Frist richtet sich nach § 149 Abs. 2 AO und ist identisch mit der Körperschaftsteuererklärung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe der E-Bilanz?

Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Zudem drohen Schätzungen nach § 162 AO, die für Unternehmen nachteilig ausfallen. Bei dauerhafter Nichtabgabe können Zwangsgelder verhängt werden. Eine fristgerechte Übermittlung ist daher zwingend erforderlich.

Ist die E-Bilanz dasselbe wie die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Nein, die E-Bilanz und die Offenlegung sind zwei getrennte Pflichten. Die E-Bilanz geht nach § 5b EStG ans Finanzamt (steuerlich), die Offenlegung erfolgt nach § 325 HGB beim Unternehmensregister (handelsrechtlich). Beide Prozesse haben unterschiedliche Fristen und Inhalte. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
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fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
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    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater