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Datum

Lesedauer

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OnlineBilanzBlogGeprüfter Jahresabschluss

Geprüfter Jahresabschluss 2026: Pflicht, Ablauf & Kosten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein geprüfter Jahresabschluss ist nicht für jede Kapitalgesellschaft verpflichtend, bietet aber erhebliche Vorteile bei Finanzierungen und Gesellschafterkommunikation. Dieser Leitfaden erklärt die gesetzlichen Grundlagen nach § 316 HGB, den Ablauf der Abschlussprüfung und die Kosten für GmbH, UG und AG in 2026.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein geprüfter Jahresabschluss wird nach § 316 HGB von einem Wirtschaftsprüfer auf Ordnungsmäßigkeit kontrolliert. Pflicht besteht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen. Die Prüfung endet mit einem Bestätigungsvermerk oder Versagungsvermerk gemäß § 322 HGB.

Was ist ein geprüfter Jahresabschluss?

Ein geprüfter Jahresabschluss ist ein Jahresabschluss, der durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf seine Ordnungsmäßigkeit hin untersucht wurde. Die Abschlussprüfung ist in den §§ 316 ff. HGB geregelt.

Der Jahresabschluss besteht nach § 242 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei Kapitalgesellschaften tritt gemäß § 264 Abs. 1 HGB der Anhang hinzu. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Prüfung bestätigt, dass die Buchführung, der Jahresabschluss und gegebenenfalls der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften und ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags entsprechen. Das Ergebnis wird in einem Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB dokumentiert.

Hinweis

Wichtig: Die Abschlussprüfung ist keine Garantie für die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens, sondern eine vergangenheitsbezogene Prüfung der Rechnungslegung auf Basis des Stichtags (in der Regel 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025).

Unterschied zwischen einfachem und geprüftem Jahresabschluss

Merkmal Einfacher Jahresabschluss Geprüfter Jahresabschluss
Ersteller Steuerberater oder interner Buchhalter Steuerberater + Wirtschaftsprüfer
Prüfung Keine externe Prüfung Prüfung nach §§ 316 ff. HGB
Bestätigungsvermerk Nicht vorhanden § 322 HGB erforderlich
Vertrauenswirkung Begrenzt Hoch (Banken, Investoren)
Kosten Gering Erheblich höher

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung ergibt sich aus § 316 HGB. Nicht jede Kapitalgesellschaft muss ihren Jahresabschluss prüfen lassen – die Pflicht hängt von Größenklasse und weiteren Kriterien ab.

Wer ist prüfungspflichtig?

  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB
  • Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB
  • Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe (§ 264d HGB)
  • Kleine Kapitalgesellschaften, die nach § 267 Abs. 1 Satz 4 HGB als mittelgroß gelten (über 6 Mio. € Umsatz nach Geschäftszweck)

Achtung

Achtung: Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit. Eine freiwillige Prüfung ist jedoch möglich und kann bei Finanzierungen oder Gesellschafterwechseln sinnvoll sein.

Die Prüfungspflicht gilt für den Jahresabschluss und – soweit gesetzlich vorgeschrieben – auch für den Lagebericht. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften ist der Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB verpflichtend und wird mitgeprüft.

„Die Prüfungspflicht wird oft erst erkannt, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten wurden. Geschäftsführer sollten die Entwicklung der Kennzahlen daher kontinuierlich im Blick behalten, um rechtzeitig einen Wirtschaftsprüfer zu mandatieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen und Schwellenwerte 2026

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt sich nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als mittelgroß, wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale der kleinen Kapitalgesellschaft an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschreitet. Große Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der drei Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften.

Hinweis

Praxis-Tipp: Die Bilanzsumme wird nach § 267 Abs. 4a HGB um den Betrag des auf der Passivseite auszuweisenden Eigenkapitals gekürzt, soweit es durch den Wert selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände erhöht ist.

Sonderfälle und Ausnahmen

  • Kleine Kapitalgesellschaften mit Umsatz über 6 Mio. € gelten nach bestimmten Geschäftszwecken als mittelgroß (§ 267 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Kapitalmarktorientierte Gesellschaften sind unabhängig von der Größe prüfungspflichtig (§ 264d HGB)
  • Konzernmuttergesellschaften unterliegen gesonderten Regelungen nach § 290 ff. HGB

Ablauf der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung folgt einem strukturierten Prozess, der sich über mehrere Monate erstrecken kann. Der Ablauf ist in den §§ 317 ff. HGB sowie in den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) geregelt.

Phasen der Jahresabschlussprüfung

  • Auftragserteilung und Mandatsannahme durch Wirtschaftsprüfer
  • Prüfungsplanung und Risikobeurteilung (§ 317 Abs. 1 HGB)
  • Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses
  • Prüfung des Lageberichts (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
  • Abschlussbesprechung mit Geschäftsführung
  • Erstellung des Prüfungsberichts (§ 321 HGB)
  • Erteilung oder Versagung des Bestätigungsvermerks (§ 322 HGB)

Nach § 317 Abs. 1 HGB hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung zu erfolgen. Der Prüfer muss prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung beachtet wurden.

Prüfungshandlungen im Detail

Formelle Prüfung

Überprüfung der Einhaltung von Form- und Fristvorschriften, Vollständigkeit der Unterlagen, Einhaltung der Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB (Bilanz) und § 275 HGB (GuV).

Materielle Prüfung

Prüfung der Bewertungsansätze, Angemessenheit von Rückstellungen, Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen, Vollständigkeit der Verbindlichkeiten, sachgerechte Periodenabgrenzung.

Der Wirtschaftsprüfer führt Bestandsaufnahmen durch, prüft Verträge, analysiert Geschäftsvorfälle und führt analytische Prüfungshandlungen durch. Bei Auffälligkeiten werden vertiefte Einzelfallprüfungen vorgenommen.

Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB

Der Bestätigungsvermerk ist das zentrale Ergebnis der Abschlussprüfung. Er wird nach § 322 HGB erteilt und dokumentiert das Prüfungsurteil des Wirtschaftsprüfers. Der Vermerk muss im Bundesanzeiger zusammen mit dem Jahresabschluss offengelegt werden.

Arten des Bestätigungsvermerks

  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk: Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (§ 322 Abs. 3 HGB)
  • Eingeschränkter Bestätigungsvermerk: Einwendungen, die nicht zur Versagung führen (§ 322 Abs. 4 HGB)
  • Versagung des Bestätigungsvermerks: Schwerwiegende Mängel oder Ungewissheiten (§ 322 Abs. 5 HGB)

Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk bestätigt, dass der Jahresabschluss nach § 322 Abs. 3 HGB den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt.

Achtung

Versagungsvermerk: Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Bilanzierungsvorschriften oder wenn der Prüfer kein ausreichendes Urteil bilden kann, wird der Bestätigungsvermerk nach § 322 Abs. 5 HGB versagt. Dies hat erhebliche Konsequenzen für Finanzierungen und die Reputation des Unternehmens.

Inhalt des Bestätigungsvermerks

  1. Bezeichnung des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts
  2. Feststellung der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
  3. Beschreibung von Art und Umfang der Prüfung
  4. Prüfungsurteil
  5. Ort, Datum und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers

Der Prüfungsbericht nach § 321 HGB ist deutlich umfangreicher als der Bestätigungsvermerk und richtet sich an Geschäftsführung und Aufsichtsgremien. Er enthält detaillierte Feststellungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie zu erkannten Risiken.

Kosten der Jahresabschlussprüfung

Die Kosten einer Abschlussprüfung variieren erheblich und hängen von Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Anzahl der Buchungszeilen und Qualität der Buchhaltung ab. Es gibt keine gesetzlich festgelegten Gebühren.

Kostenfaktoren im Überblick

  • Größenklasse nach § 267 HGB (mittelgroß/groß)
  • Anzahl der Buchungszeilen und Geschäftsvorfälle
  • Komplexität der Bilanzierungssachverhalte
  • Qualität der Vorbereitung durch den Mandanten
  • Anzahl der Standorte und Niederlassungen
  • Branchenspezifische Besonderheiten

Richtwerte für Prüfungskosten 2026

8.000 – 15.000 €

Kleinere mittelgroße GmbH

15.000 – 35.000 €

Größere mittelgroße GmbH

ab 35.000 €

Große Kapitalgesellschaft

Diese Richtwerte verstehen sich als Orientierung. Bei erstmaliger Prüfung können die Kosten höher ausfallen, da der Prüfer sich zunächst in die Unternehmensstrukturen einarbeiten muss. Folgeprüfungen sind in der Regel günstiger.

„Eine saubere, vollständige Buchhaltung und eine gute Vorbereitung der Prüfung können die Kosten erheblich senken. Mandanten sollten alle erforderlichen Unterlagen strukturiert bereitstellen und Ansprechpartner für Rückfragen benennen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Hinweis: Die Prüfungskosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern den Gewinn. Sie werden im Jahresabschluss unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Vorteile eines geprüften Jahresabschlusses

Auch wenn die Abschlussprüfung mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden ist, bietet sie zahlreiche Vorteile – insbesondere für Unternehmen, die nicht gesetzlich prüfungspflichtig sind, aber freiwillig prüfen lassen.

Zentrale Vorteile im Überblick

Finanzierung

Banken und Investoren verlangen häufig geprüfte Abschlüsse als Voraussetzung für Kredite oder Beteiligungen. Die Prüfung erhöht die Kreditwürdigkeit erheblich.

Vertrauen

Geprüfte Abschlüsse schaffen Vertrauen bei Gesellschaftern, Geschäftspartnern und potenziellen Käufern. Die unabhängige Bestätigung erhöht die Glaubwürdigkeit.

Rechtssicherheit

Die Prüfung deckt Fehler in der Buchführung und Bilanzierung auf und minimiert das Risiko späterer Korrekturen oder steuerlicher Nachforderungen.

Weitere strategische Vorteile

  • Unternehmensverkauf: Geprüfte Abschlüsse sind bei M&A-Transaktionen Standard und beschleunigen die Due Diligence
  • Gesellschafterkonflikte: Unabhängige Bestätigung der Zahlen verhindert Streitigkeiten über Gewinnausschüttungen
  • Interne Kontrolle: Die Prüfung deckt Schwachstellen in Prozessen und im Rechnungswesen auf
  • Compliance: Nachweis ordnungsgemäßer Rechnungslegung gegenüber Behörden und Stakeholdern

Für internationale Geschäftsbeziehungen ist ein geprüfter Jahresabschluss oft unverzichtbar. Ausländische Partner und Muttergesellschaften erwarten regelmäßig eine unabhängige Prüfung nach anerkannten Standards.

Freiwillige Prüfung für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit. Dennoch kann eine freiwillige Prüfung in bestimmten Situationen sinnvoll oder sogar faktisch notwendig sein.

Wann ist eine freiwillige Prüfung sinnvoll?

  • Vor größeren Finanzierungsrunden oder Kreditverhandlungen
  • Bei geplanter Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren
  • Im Rahmen von Unternehmensverkäufen (Vorbereitung Due Diligence)
  • Bei komplexen Bilanzierungssachverhalten zur Absicherung
  • Zur Streitvermeidung bei Gesellschafterkonflikten
  • Bei internationalen Geschäftsbeziehungen

Die freiwillige Prüfung kann in unterschiedlichem Umfang erfolgen. Neben der vollumfänglichen Prüfung nach § 317 HGB bieten Wirtschaftsprüfer auch prüfungsnahe Leistungen wie die prüferische Durchsicht an, die weniger umfangreich und kostengünstiger ist.

Hinweis

Alternative: Für kleine GmbH kann statt einer vollständigen Prüfung eine prüferische Durchsicht (Review) ausreichen. Diese ist kostengünstiger und führt zu einer begrenzten Sicherheit, kann aber für bestimmte Zwecke (z.B. kleinere Kredite) genügen.

Bei der Entscheidung für eine freiwillige Prüfung sollten die Kosten gegen den erwarteten Nutzen abgewogen werden. In vielen Fällen amortisiert sich die Investition durch bessere Konditionen bei Finanzierungen oder einen höheren Verkaufspreis beim Exit.

Offenlegung geprüfter Jahresabschlüsse

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen – unabhängig davon, ob eine Prüfungspflicht besteht oder nicht. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Offenlegungspflicht für geprüfte Abschlüsse

  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Lagebericht bei mittelgroßen und großen Gesellschaften
  • Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers nach § 322 HGB
  • Bei Versagung oder Einschränkung: vollständiger Wortlaut
  • Ergebnisverwendungsvorschlag oder -beschluss

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag gemäß § 325 HGB. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Eine verspätete Offenlegung führt zu Ordnungsgeldverfahren.

Achtung

Ordnungsgeld: Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht droht nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Festsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Justiz ohne vorherige Mahnung.

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

  1. Erstellung des Jahresabschlusses durch Steuerberater/Buchhalter
  2. Durchführung der Abschlussprüfung (bei Prüfungspflicht)
  3. Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung (innerhalb von 8-11 Monaten nach § 42a GmbHG)
  4. Einreichung beim Unternehmensregister in elektronischer Form (XBRL-Format bei mittelgroß/groß)
  5. Veröffentlichung im Unternehmensregister

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz und GuV im strukturierten XBRL-Format einreichen. Kleine Kapitalgesellschaften können die Offenlegung auch als PDF-Datei vornehmen, wobei XBRL zunehmend zum Standard wird.

„Die rechtzeitige Offenlegung wird häufig unterschätzt. Geschäftsführer sollten die Fristen im Blick behalten und die Offenlegung nicht bis zum letzten Moment aufschieben. Mit OnlineBilanz können Jahresabschlüsse direkt ans Unternehmensregister übermittelt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: Nach § 326 HGB können kleine GmbH eine verkürzte Bilanz offenlegen, bei der bestimmte Posten zusammengefasst werden dürfen. Die GuV kann vollständig entfallen, wenn die Umsatzerlöse im Anhang angegeben werden.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine GmbH ihren Jahresabschluss prüfen lassen?

Eine GmbH ist nach § 316 HGB prüfungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreitet: Bilanzsumme über 6 Mio. €, Umsatz über 12 Mio. € oder mehr als 50 Arbeitnehmer. Große GmbH und kapitalmarktorientierte Gesellschaften sind immer prüfungspflichtig.

Was kostet eine Jahresabschlussprüfung für eine mittelgroße GmbH?

Die Kosten für die Abschlussprüfung einer mittelgroßen GmbH liegen typischerweise zwischen 8.000 und 35.000 Euro, abhängig von Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Qualität der Buchhaltung und Anzahl der Standorte. Bei erstmaliger Prüfung fallen die Kosten meist höher aus als bei Folgeprüfungen.

Wo muss ein geprüfter Jahresabschluss offengelegt werden?

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag gemäß § 325 HGB. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk?

Der Prüfungsbericht nach § 321 HGB ist ein umfangreiches internes Dokument für Geschäftsführung und Aufsichtsgremien mit detaillierten Feststellungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB ist eine kurze öffentliche Erklärung des Wirtschaftsprüfers, die zusammen mit dem Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung, § 267 HGB – Größenklassen, § 322 HGB – Bestätigungsvermerk, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater