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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogGegenstandswert StBVV

Gegenstandswert Jahresabschluss StBVV Berechnung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gebühren für den Jahresabschluss richten sich nach dem Gegenstandswert gemäß Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Berechnung des Gegenstandswerts ist dabei die zentrale Grundlage für die Ermittlung des Steuerberaterhonorars. Der Gegenstandswert Jahresabschluss berücksichtigt verschiedene Faktoren, die die Höhe der Kosten maßgeblich beeinflussen.

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Gegenstandswert beim Jahresabschluss bemisst sich nach § 33 StBVV und orientiert sich an der Bilanzsumme oder dem Umsatz des Unternehmens. Er bildet die Berechnungsgrundlage für die Gebühren des Steuerberaters und wird mit einem Gebührensatz multipliziert, der zwischen 10/10 und 40/10 liegen kann.

Was ist der Gegenstandswert beim Jahresabschluss?

Der Gegenstandswert ist die wirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Steuerberatergebühren. Er beschreibt die Größenordnung des wirtschaftlichen Interesses, das mit einer steuerlichen Leistung verbunden ist.

Beim Jahresabschluss richtet sich der Gegenstandswert nach § 33 StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung) und wird primär anhand der Bilanzsumme oder alternativ anhand des Umsatzes ermittelt.

Die Bilanzsumme umfasst alle Vermögenswerte eines Unternehmens zum Bilanzstichtag und entspricht der Summe der Passivseite (Eigenkapital plus Fremdkapital). Je höher die Bilanzsumme, desto höher der Gegenstandswert.

Hinweis

Der Gegenstandswert ist nicht identisch mit den Gebühren. Er ist lediglich die Berechnungsgrundlage, die mit einem Gebührensatz multipliziert wird, um die tatsächliche Vergütung zu ermitteln.

Die Systematik des Gegenstandswerts stellt sicher, dass kleinere Unternehmen mit geringerer wirtschaftlicher Komplexität niedrigere Gebühren zahlen als große Unternehmen mit umfangreichen Bilanzpositionen.

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Die StBVV ist eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung, die auf Grundlage des § 64 StBerG (Steuerberatungsgesetz) erlassen wurde. Sie regelt verbindlich die Vergütung für Leistungen von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.

Für die Erstellung von Jahresabschlüssen sind insbesondere die §§ 35 und 36 StBVV relevant. § 35 StBVV regelt die Gebühren für die Buchführung, § 36 StBVV die Gebühren für die Erstellung des Jahresabschlusses.

Der Gegenstandswert wird nach § 33 StBVV ermittelt. Er basiert auf der Summe der Betriebseinnahmen, bei bilanzierenden Unternehmen auf der 10/10-fachen Bilanzsumme (= einfache Bilanzsumme).

„Die StBVV schafft Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten. Unternehmer können anhand der Bilanzsumme die ungefähre Größenordnung der Gebühren vorab einschätzen, wenn sie den angewandten Gebührensatz kennen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die StBVV legt Mindest- und Höchstgebühren fest. Der konkrete Gebührensatz innerhalb dieses Rahmens richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Verantwortung der Tätigkeit.

Berechnung des Gegenstandswerts nach § 33 StBVV

Die Berechnung des Gegenstandswerts erfolgt nach einem klaren Schema, das sich nach der Rechtsform und der Art der Gewinnermittlung richtet.

Gegenstandswert bei bilanzierenden Unternehmen

Bei Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und bilanzierenden Personengesellschaften wird der Gegenstandswert nach § 33 Abs. 1 StBVV wie folgt ermittelt:

  • Grundlage ist die Bilanzsumme des Wirtschaftsjahres
  • Der Gegenstandswert entspricht der 10/10-fachen Bilanzsumme (also der einfachen Bilanzsumme)
  • Bei unterjährigem Wirtschaftsjahr erfolgt eine Jahreshochrechnung
  • Mindestgegenstandswert: 8.000 Euro

Die Bilanzsumme kann aus der Aktivseite (Summe aller Vermögensgegenstände) oder der Passivseite (Eigenkapital plus Verbindlichkeiten) abgelesen werden – beide Seiten sind identisch.

Alternative Bemessungsgrundlage: Umsatz

Nach § 33 Abs. 2 StBVV kann alternativ zur Bilanzsumme auch der Jahresumsatz als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, wenn dies zu einem angemesseneren Ergebnis führt.

Dies ist insbesondere bei Unternehmen mit geringer Kapitalbindung, aber hohem Umsatz (z. B. Handelsunternehmen) relevant.

Bilanzsumme Gegenstandswert Tabellenwert (Anlage 3)
50.000 € 50.000 € 212 €
100.000 € 100.000 € 316 €
250.000 € 250.000 € 546 €
500.000 € 500.000 € 896 €
1.000.000 € 1.000.000 € 1.446 €
2.500.000 € 2.500.000 € 2.696 €

Gebührensätze und Gebührenrahmen

Der Gegenstandswert allein ergibt noch nicht die Gebühr. Er wird mit einem Gebührensatz multipliziert, der sich nach dem konkreten Aufwand richtet.

Nach § 36 StBVV für die Anfertigung eines Jahresabschlusses gilt ein Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 der Tabellenwerte aus Anlage 3 zur StBVV.

Ein Gebührensatz von 10/10 entspricht der einfachen Gebühr (Mindestgebühr), 40/10 entspricht der vierfachen Gebühr (Höchstgebühr). Üblich sind Gebührensätze zwischen 15/10 und 30/10.

Kriterien für die Gebührenfestsetzung

Die Höhe des Gebührensatzes innerhalb des Rahmens richtet sich nach § 11 StBVV nach folgenden Faktoren:

  • Umfang und Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit
  • Einkommensverhältnisse und Vermögenslage des Auftraggebers
  • Haftungsrisiko des Steuerberaters
  • Zeitaufwand, insbesondere bei außergewöhnlicher Dringlichkeit

Bei standardisierten Jahresabschlüssen kleiner GmbHs ohne besondere Komplexität werden häufig Gebührensätze zwischen 15/10 und 20/10 angewendet. Bei komplexen Konzernstrukturen oder besonderen Bilanzierungsfragen können auch 30/10 bis 40/10 gerechtfertigt sein.

Achtung

Steuerberater dürfen die Höchstgebühr von 40/10 nur bei besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen ansetzen. Eine pauschale Anwendung der Höchstgebühr ist nicht zulässig und kann zu Honorarkürzungen führen.

Faktoren, die die Gebührenhöhe beeinflussen

Neben dem Gegenstandswert und dem Gebührensatz gibt es weitere Faktoren, die die Gesamtkosten für die Jahresabschlusserstellung beeinflussen.

Unternehmensgröße nach § 267 HGB

Die Größenklasse eines Unternehmens nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten und damit indirekt auch den Aufwand:

Kleinstkapitalgesellschaft

Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer

Kleine Kapitalgesellschaft

Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Arbeitnehmer

Mittelgroße/Große

Über den Schwellenwerten kleiner Kapitalgesellschaften mit erweiterten Pflichten

Kleine Kapitalgesellschaften können Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung nutzen (§ 326 HGB, § 327 HGB). Dies reduziert den Aufwand gegenüber mittelgroßen und großen Gesellschaften.

Qualität der Buchhaltung

Der Zustand der laufenden Buchhaltung hat erheblichen Einfluss auf den Aufwand bei der Jahresabschlusserstellung:

Gute Vorbereitung

  • Vollständige, zeitnahe Buchhaltung
  • Saubere Belegablage
  • Vorbereitete Inventurlisten
  • Digitale Dokumentation

Nacharbeit erforderlich

  • Lückenhafte Buchhaltung
  • Fehlende Belege
  • Keine Abstimmung der Konten
  • Unvollständige Unterlagen

Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Gebührensatz innerhalb des Rahmens reduzieren, da der Steuerberater weniger Zeitaufwand hat.

Besondere Bilanzierungsfragen

Komplexe Sachverhalte erhöhen den Schwierigkeitsgrad und rechtfertigen höhere Gebührensätze:

  • Erstmalige Anwendung neuer Rechnungslegungsstandards
  • Komplexe Bewertungsfragen (z. B. Rückstellungen, Beteiligungen)
  • Währungsumrechnungen bei Auslandsgeschäften
  • Latente Steuern nach § 274 HGB
  • Konzernverflechtungen oder außergewöhnliche Geschäftsvorfälle

Praktische Berechnungsbeispiele

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Berechnung der Steuerberatergebühren für die Jahresabschlusserstellung nach § 36 StBVV.

Beispiel 1: Kleine GmbH

250.000 €

Bilanzsumme

546 €

Tabellenwert

20/10

Gebührensatz

Berechnung: 546 € × 2,0 = 1.092 € zzgl. Umsatzsteuer (19 %). Die Gesamtgebühr beträgt somit 1.299,48 € brutto. Der Gebührensatz von 20/10 ist angemessen für eine kleine GmbH mit standardmäßiger Buchführung ohne besondere Komplexität.

Beispiel 2: Mittelgroße GmbH

1.500.000 €

Bilanzsumme

1.896 €

Tabellenwert

25/10

Gebührensatz

Berechnung: 1.896 € × 2,5 = 4.740 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Gesamtgebühr beträgt 5.640,60 € brutto. Der höhere Gebührensatz berücksichtigt erweiterte Offenlegungspflichten und komplexere Bilanzpositionen.

Beispiel 3: Große GmbH mit hoher Komplexität

5.000.000 €

Bilanzsumme

4.396 €

Tabellenwert

35/10

Gebührensatz

Berechnung: 4.396 € × 3,5 = 15.386 € zzgl. Umsatzsteuer. Die Gesamtgebühr beträgt 18.309,34 € brutto. Der erhöhte Gebührensatz berücksichtigt konzernrechtliche Besonderheiten, internationale Geschäftsbeziehungen und einen deutlich erhöhten Prüfungsaufwand.

Hinweis

Diese Beispiele beziehen sich ausschließlich auf die Gebühren nach § 36 StBVV für die Jahresabschlusserstellung. Hinzu kommen in der Praxis meist weitere Gebühren für die laufende Buchhaltung (§ 35 StBVV), Steuerberatung und ggf. separate Anhang- oder Lageberichtserstellung.

Kostenplanung und Transparenz

Unternehmer sollten die Kosten für den Jahresabschluss frühzeitig einplanen und mit ihrem Steuerberater transparent kommunizieren.

Honorarvereinbarung treffen

Nach § 4 StBVV können Steuerberater und Mandant abweichend von der StBVV eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Dies schafft Planungssicherheit für beide Seiten.

Möglich sind Pauschalvergütungen oder Stundensatzvereinbarungen. Wichtig: Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestgebühr ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

  • Vorab klären, welche Leistungen im Honorar enthalten sind
  • Gebührensatz und Berechnungsgrundlage schriftlich festhalten
  • Regelungen für Zusatzaufwand (z. B. nachträgliche Belegbeschaffung) vereinbaren
  • Zahlungsmodalitäten und Abrechnungszeiträume definieren

Kostenoptimierung durch gute Vorbereitung

Unternehmen können die Gebühren durch eigene Vorarbeiten reduzieren:

  • Laufende Buchhaltung zeitnah und vollständig führen
  • Digitale Belegerfassung nutzen (reduziert Nachfrageaufwand)
  • Inventurlisten selbst vorbereiten
  • Abstimmung von Debitoren und Kreditoren vor Jahresende
  • Anlageverzeichnis aktuell halten

„Eine sorgfältige Buchführung während des Jahres ist die beste Kostenoptimierung. Mandanten mit digitaler Belegverwaltung und vollständiger Dokumentation sparen oft 20-30 % der Jahresabschlusskosten gegenüber Unternehmen mit unvollständigen Unterlagen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Prüfung der Steuerberaterrechnung

Unternehmer haben das Recht, die Gebührenabrechnung zu prüfen. Eine ordnungsgemäße Rechnung muss enthalten:

  • Bezeichnung der erbrachten Leistung (z. B. “Jahresabschluss 2025 nach § 36 StBVV”)
  • Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz)
  • Angewandter Gebührensatz (z. B. 20/10)
  • Tabellenwert nach Anlage 3 zur StBVV
  • Berechnung der Gebühr und Ausweis der Umsatzsteuer

Bei Unklarheiten oder überhöht erscheinenden Gebühren sollte das Gespräch mit dem Steuerberater gesucht werden. Erst wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Steuerberaterkammer zur Schlichtung angerufen werden.

Digitale Lösungen für effiziente Jahresabschlusserstellung

Moderne Software-Lösungen unterstützen Unternehmen und Steuerberater bei der effizienten Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen eine strukturierte, transparente und rechtssichere Jahresabschlusserstellung:

Für Unternehmen

  • Transparente Kostenkalkulation vorab
  • Digitale Belegübermittlung
  • Echtzeit-Status der Bearbeitung
  • Automatisierte Prüfroutinen

Für Steuerberater

  • Automatisierte Prüfungen nach HGB
  • Vorausgefüllte Formulare
  • Revisionssichere Dokumentation
  • Direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister

Automatisierte Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Verstoß droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro.

OnlineBilanz bietet eine integrierte Schnittstelle zur elektronischen Offenlegung. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses kann dieser direkt aus der Software heraus rechtssicher beim Unternehmensregister eingereicht werden.

Integration mit Finanzbuchhaltung

Moderne Jahresabschluss-Software ist in der Regel mit gängigen Finanzbuchhaltungssystemen verbunden:

  • Automatischer Import der Salden aus DATEV, Lexware, Sage u. a.
  • Vermeidung von Übertragungsfehlern durch manuelle Eingabe
  • Konsistente Datenbasis zwischen Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Automatische Prüfung der Bilanzidentität (Aktivseite = Passivseite)

Durch die digitale Integration reduziert sich der Zeitaufwand erheblich. Dies kann sich in einem niedrigeren Gebührensatz innerhalb des StBVV-Rahmens niederschlagen.

Hinweis

Die Nutzung digitaler Tools ändert nichts an der grundsätzlichen Gebührenberechnung nach StBVV. Der Gegenstandswert und die Gebührenrahmen bleiben identisch. Allerdings kann der geringere Zeitaufwand die Wahl eines niedrigeren Gebührensatzes rechtfertigen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechnet sich der Gegenstandswert beim Jahresabschluss einer GmbH?

Der Gegenstandswert entspricht nach § 33 StBVV der 10/10-fachen Bilanzsumme, also der einfachen Bilanzsumme des Wirtschaftsjahres. Bei einer Bilanzsumme von 500.000 Euro beträgt der Gegenstandswert somit 500.000 Euro. Dieser wird in der Tabelle (Anlage 3 zur StBVV) nachgeschlagen und ergibt den Tabellenwert, der mit dem Gebührensatz multipliziert wird.

Welcher Gebührensatz ist bei der Jahresabschlusserstellung üblich?

Nach § 36 StBVV liegt der Gebührenrahmen zwischen 10/10 (einfache Gebühr) und 40/10 (vierfache Gebühr). In der Praxis sind bei standardmäßigen Jahresabschlüssen kleiner und mittlerer GmbHs Gebührensätze zwischen 15/10 und 25/10 üblich. Der konkrete Satz richtet sich nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung der Tätigkeit gemäß § 11 StBVV.

Kann ich mit meinem Steuerberater ein Pauschalhonorar vereinbaren?

Ja, nach § 4 StBVV können Steuerberater und Mandant von der gesetzlichen Gebührenordnung abweichen und eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Möglich sind Pauschalvergütungen oder Stundensatzvereinbarungen. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Mindestgebühr (10/10) ist jedoch nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Die Vereinbarung sollte den Leistungsumfang genau definieren.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Jahresabschlussgebühren?

Die Gebührenhöhe wird durch mehrere Faktoren bestimmt: die Bilanzsumme (Gegenstandswert), die Komplexität der Bilanzierung, die Qualität der Vorbuchhaltung, die Unternehmensgröße nach § 267 HGB, besondere Bilanzierungsfragen und den Zeitaufwand. Eine sorgfältige, vollständige Buchhaltung und gute Vorbereitung können den Gebührensatz innerhalb des StBVV-Rahmens reduzieren.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater