Steuerberater monatliche Kosten 2026 – Überblick & Preise
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die monatlichen Kosten für einen Steuerberater hängen von Unternehmensgröße, Leistungsumfang und Abrechnungsmodell ab. Für GmbH und UG liegen die laufenden Kosten typischerweise zwischen 150 und 1.500 Euro pro Monat. Dieser Beitrag zeigt, welche Leistungen enthalten sind, wie sich das Honorar nach StBVV berechnet und wo Einsparpotenzial besteht. Neben der monatlichen Buchhaltung fallen auch Kosten für die jährliche Steuererklärung durch den Steuerberater an. Einen umfassenden Überblick zu Steuerberater Kosten 2026 finden Sie in unserer detaillierten Aufstellung aller Preise und Honorare.
Kurzantwort
Die monatlichen Kosten für einen Steuerberater liegen für kleine GmbH und UG meist zwischen 150 und 400 Euro, für mittelgroße Unternehmen zwischen 400 und 1.000 Euro. Enthalten sind in der Regel Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und laufende Beratung. Zusätzlich fallen Kosten für den Jahresabschluss und Steuererklärungen an, die separat abgerechnet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Was kostet ein Steuerberater monatlich?
- Welche Leistungen sind monatlich abgedeckt?
- Honorarberechnung nach StBVV
- Festpreis oder Zeithonorar?
- Kosten nach Unternehmensgröße
- Zusatzkosten: Jahresabschluss und Steuererklärungen
- Wie lassen sich Kosten senken?
- Häufige Fehler bei der Steuerberater-Wahl
- Fazit: Transparenz und Planbarkeit
Was kostet ein Steuerberater monatlich? Überblick für GmbH und UG
Die monatlichen Kosten für einen Steuerberater variieren erheblich und hängen von mehreren Faktoren ab: Umfang der Buchhaltung, Anzahl der Belege, gewählte Leistungen und die angewandte Gebührenordnung. Für GmbH- und UG-Geschäftsführer sind monatliche Kosten zwischen 150 Euro und 800 Euro die Regel – je nachdem, ob nur die Finanzbuchhaltung oder auch Lohnbuchhaltung, betriebswirtschaftliche Auswertungen und laufende Beratung enthalten sind.
Grundlage der Abrechnung ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), insbesondere §§ 33–35 StBVV für die Buchführung und § 35 StBVV für die laufende Lohnbuchhaltung. Steuerberater können innerhalb gesetzlich definierter Gebührenrahmen (meist 1/10 bis 6/10 des Gebührensatzes) abrechnen. Viele Kanzleien vereinbaren stattdessen pauschale Monatshonorare, die Planungssicherheit bieten.
Praxishinweis
Monatliche Steuerberater-Kosten sind als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig und mindern den steuerlichen Gewinn Ihrer GmbH oder UG. Eine saubere, laufende Buchhaltung erleichtert zudem die Jahresabschlusserstellung und vermeidet Nacharbeiten, die gesondert in Rechnung gestellt werden können.
150–300 €
Typische monatliche Kosten für Kleinstunternehmen (UG, wenig Belege)
300–600 €
Mittlere GmbH mit laufender Fibu und Lohnbuchhaltung
600–800+ €
Umfangreiche Mandate mit BWA, Beratung und komplexer Lohnabrechnung
Welche Leistungen sind in den monatlichen Kosten enthalten?
Die monatlichen Honorare decken in der Regel die Finanzbuchhaltung ab: Erfassung und Kontierung der Belege, Abstimmung der Bankkonten, Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 UStG) sowie die Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA). Je nach Vereinbarung können auch Lohnbuchhaltung, Meldungen an Sozialversicherungen und Finanzbehörden sowie laufende telefonische oder schriftliche Beratung enthalten sein.
Typischer Leistungsumfang im Monatshonorar
- Finanzbuchhaltung: Erfassung aller Geschäftsvorfälle, Kontierung nach SKR 03 oder SKR 04, Kontenabstimmung
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz und Dauerfristverlängerung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA): Liquiditätsübersicht, Gewinn- und Verlustrechnung, Kostenstellenauswertung
- Lohnbuchhaltung: Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteueranmeldungen (§ 41a EStG)
- Laufende Beratung: Kurze telefonische oder E-Mail-Anfragen zu steuerlichen Standardfragen
Nicht immer inklusive
Jahresabschluss, Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und Sonderberatungen (z. B. Umstrukturierungen, Due Diligence) werden von den meisten Kanzleien separat abgerechnet – entweder nach StBVV oder als Festpreis. Klären Sie den Leistungsumfang vor Mandatsbeginn schriftlich.
„Viele Mandanten sind überrascht, dass der Jahresabschluss nicht im Monatshonorar enthalten ist. Wir empfehlen, alle wiederkehrenden und einmaligen Leistungen im Mandatsvertrag klar zu benennen – das verhindert Missverständnisse und unerwartete Rechnungen.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie berechnet sich das Steuerberater-Honorar nach StBVV?
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) legt für jede Leistung einen Gebührenrahmen fest. Dieser richtet sich nach dem Gegenstandswert – bei der Buchführung beispielsweise nach dem Jahresumsatz oder der Bilanzsumme (§ 33 Abs. 1 StBVV). Der Steuerberater darf innerhalb des Rahmens (meist 1/10 bis 6/10, in besonderen Fällen bis 10/10) nach Schwierigkeit, Umfang und Haftungsrisiko abrechnen.
Beispielrechnung: Monatliche Buchführung nach § 33 StBVV
Angenommen, eine GmbH erzielt einen Jahresumsatz von 300.000 Euro. Die Tabelle A (Anlage 10 zur StBVV) weist für diesen Gegenstandswert eine volle Gebühr von ca. 253 Euro aus (Stand 2026). Bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad rechnet der Steuerberater beispielsweise mit 3/10 ab – das ergibt 75,90 Euro pro Monat nur für die reine Buchführung, ohne Lohnbuchhaltung oder Beratung.
| Gegenstandswert (Jahresumsatz) | Volle Gebühr (Tabelle A) | 3/10 Gebühr (monatlich) | 6/10 Gebühr (monatlich) |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 168 € | 50,40 € | 100,80 € |
| 300.000 € | 253 € | 75,90 € | 151,80 € |
| 500.000 € | 328 € | 98,40 € | 196,80 € |
| 1.000.000 € | 478 € | 143,40 € | 286,80 € |
Hinzu kommen Gebühren für Lohnbuchhaltung (§ 35 StBVV, abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer), Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV) und ggf. Beratungsleistungen. In der Praxis vereinbaren viele Kanzleien Pauschalpreise, die alle laufenden Leistungen abdecken und Planungssicherheit bieten.
Festpreis oder Zeithonorar – welches Abrechnungsmodell ist sinnvoll?
Neben der StBVV-Abrechnung bieten viele Steuerberater Festpreisvereinbarungen oder Zeithonorare an. Festpreise schaffen Transparenz und Planbarkeit – Sie wissen im Voraus, welche monatlichen Kosten anfallen. Zeithonorare (z. B. 100–200 Euro pro Stunde) eignen sich für projektbezogene Sonderaufträge, bergen aber das Risiko unvorhergesehener Mehrkosten.
Festpreis (Pauschalhonorar)
- Planungssicherheit
- Transparenz
- Geeignet für Standardmandate
- Oft kombiniert mit Service-Level-Vereinbarung
Zeithonorar (Stundenabrechnung)
- Flexibel bei unklarem Umfang
- Risiko hoher Kosten bei komplexen Fällen
- Transparenz durch detaillierte Zeiterfassung erforderlich
- Oft 100–200 €/h je nach Kanzlei und Spezialisierung
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – beispielsweise den GmbH-Jahresabschluss für 499,95 Euro inkl. MwSt., unabhängig vom Gegenstandswert.
„Festpreise sind besonders für kleine und mittlere GmbHs attraktiv: Sie wissen von Anfang an, was auf sie zukommt. Unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtsverbindlich – ohne versteckte Zuschläge oder Überraschungen in der Rechnung.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Monatliche Steuerberater-Kosten nach Unternehmensgröße
Die Höhe der monatlichen Kosten hängt maßgeblich von der Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Eine Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 450.000 Euro, Umsatzerlöse ≤ 900.000 Euro, ≤ 10 Arbeitnehmer) hat deutlich geringere laufende Kosten als eine mittelgroße GmbH mit mehreren Hundert Mitarbeitern.
Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)
Typische monatliche Kosten: 150–350 Euro. Umfasst in der Regel einfache Finanzbuchhaltung, vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und BWA. Lohnbuchhaltung für wenige Mitarbeiter kann für zusätzlich 50–100 Euro pro Monat hinzukommen. Jahresabschluss wird meist separat berechnet (z. B. 800–1.500 Euro).
Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)
Bilanzsumme ≤ 7,5 Mio. Euro, Umsatzerlöse ≤ 15 Mio. Euro, ≤ 50 Arbeitnehmer. Monatliche Kosten: 300–600 Euro. Hier kommen meist monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen, differenziertere BWA mit Kostenstellenrechnung und umfangreichere Lohnbuchhaltung hinzu. Der Jahresabschluss erfordert oft eine Prüfung oder zumindest erweiterte Anhangangaben – zusätzlich 2.000–5.000 Euro pro Jahr.
Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)
Bilanzsumme ≤ 25 Mio. Euro, Umsatzerlöse ≤ 50 Mio. Euro, ≤ 250 Arbeitnehmer. Monatliche Kosten: 600–1.200 Euro und mehr. Zusätzlich zu Fibu und Lohn oft laufende Controllingberichte, Liquiditätsplanung, Transfer-Pricing-Dokumentation und regelmäßige Strategiegespräche. Jahresabschluss inkl. Prüfung durch Wirtschaftsprüfer: ab 10.000 Euro aufwärts.
| Unternehmensgröße | Typische monatliche Kosten | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) | 150–350 € | Fibu, viertelj. USt-VA, BWA, wenig Belege |
| Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) | 300–600 € | Fibu, monatl. USt-VA, Lohn, BWA mit Kostenstellen |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) | 600–1.200+ € | Fibu, Lohn, Controlling, Planung, regelmäßige Beratung |
Zusatzkosten: Jahresabschluss und Steuererklärungen
Die monatlichen Kosten decken in aller Regel nicht den Jahresabschluss und die Erstellung der jährlichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) ab. Diese Leistungen werden separat berechnet – entweder nach StBVV (§§ 35–36 für Jahresabschluss, § 24 für Steuererklärungen) oder als Festpreis.
Kosten für den Jahresabschluss nach § 35 StBVV
Der Gegenstandswert richtet sich nach § 35 Abs. 2 StBVV und entspricht in der Regel dem Jahresumsatz. Die volle Gebühr liegt je nach Größenklasse zwischen 500 Euro (Kleinstbetriebe) und mehreren Tausend Euro (mittelgroße GmbH). Üblich sind 5/10 bis 15/10 der Mittelgebühr, je nach Komplexität (z. B. Rückstellungsbewertung nach § 253 HGB, latente Steuern nach § 274 HGB, Anhangangaben nach § 285 HGB).
Wer Planungssicherheit sucht, kann auf Festpreise setzen: OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für GmbH und UG zu einem transparenten Festpreis von 499,95 Euro inkl. MwSt. an – unabhängig von Bilanzsumme oder Umsatz. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Kosten für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung
Die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung wird nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 5 StBVV abgerechnet. Der Gegenstandswert entspricht dem Gesamtbetrag der positiven Einkünfte bzw. dem Gewerbeertrag. Für eine typische kleine GmbH mit 50.000 Euro Gewinn liegen die Gebühren bei ca. 300–800 Euro für beide Erklärungen zusammen, je nach Schwierigkeitsgrad.
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Jahresabschluss: 500–3.000 Euro (je nach Größe und Komplexität)
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Körperschaftsteuererklärung: 200–600 Euro
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Gewerbesteuererklärung: 100–300 Euro
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Umsatzsteuerjahreserklärung: 100–250 Euro
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Summe Zusatzkosten pro Jahr: ca. 900–4.150 Euro
Tipp
Verhandeln Sie ein Gesamtpaket aus monatlicher Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss. Viele Kanzleien bieten Rabatte, wenn alle Leistungen aus einer Hand kommen. So vermeiden Sie Schnittstellenprobleme und profitieren von Synergien.
Wie lassen sich Steuerberater-Kosten senken – ohne Qualitätsverlust?
Steuerberater-Kosten sind notwendig und wertvoll – dennoch gibt es legitime Wege, das Honorar zu optimieren, ohne auf fachliche Qualität zu verzichten. Entscheidend ist eine gute Vorbereitung, klare Prozesse und der Einsatz digitaler Tools.
1. Belege digital und strukturiert übermitteln
Je besser Sie Ihre Belege vorsortieren, desto weniger Zeit investiert der Steuerberater in die Erfassung. Nutzen Sie digitale Belegerfassung (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) und übermitteln Sie Belege regelmäßig – monatlich statt quartalsweise. Das reduziert den Zeitaufwand und damit das Honorar.
2. Buchhaltung selbst vorkontieren oder auslagern
Viele Buchhaltungssoftware-Lösungen bieten automatische Kontierung und Bankabgleich. Wenn Sie oder ein Mitarbeiter die Vorarbeit leisten, prüft der Steuerberater nur noch – das kann die monatlichen Kosten um 30–50 % senken. Alternativ können Sie einfache Buchungen an spezialisierte Buchhaltungsdienstleister auslagern und nur komplexe Sachverhalte vom Steuerberater klären lassen.
3. Festpreise statt StBVV-Abrechnung vereinbaren
Festpreisvereinbarungen schaffen Transparenz und verhindern, dass der Steuerberater bei steigendem Aufwand innerhalb des Gebührenrahmens nach oben abrechnet. Insbesondere für wiederkehrende Leistungen (Fibu, Lohn, Jahresabschluss) bieten viele moderne Kanzleien und Plattformen wie OnlineBilanz attraktive Pauschalpreise.
4. Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen
Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen und transparenten Festpreisen. Der GmbH-Jahresabschluss kostet 499,95 Euro inkl. MwSt. – unabhängig von Bilanzsumme oder Gegenstandswert. Das ist oft günstiger als die StBVV-Abrechnung und bietet volle Rechtssicherheit durch Steuerberater-Haftung.
„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung durch Servet Gündogan und die digitale Abwicklung. Sie übermitteln Belege online, unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss – ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten. Das spart Zeit und Geld.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
- Belege digital und regelmäßig übermitteln – spart Erfassungszeit
- Buchhaltungssoftware mit Automatisierung nutzen (DATEV, lexoffice, sevDesk)
- Festpreise vereinbaren statt StBVV-Gebührenrahmen
- Digitale Steuerberater-Plattformen prüfen (z. B. OnlineBilanz)
- Jahresabschluss und Steuererklärungen im Paket beauftragen – Synergieeffekte nutzen
Häufige Fehler bei der Steuerberater-Wahl – und wie Sie sie vermeiden
Die Wahl des falschen Steuerberaters kann teuer werden – nicht nur in Form hoher Honorare, sondern auch durch versäumte Fristen, fehlerhafte Steuererklärungen oder mangelnde Erreichbarkeit. Viele Geschäftsführer treffen die Entscheidung übereilt oder nach dem Preis allein. Dabei sind Kommunikation, Spezialisierung und Zuverlässigkeit mindestens ebenso wichtig.
Fehler 1: Nur auf den Preis achten
Der günstigste Steuerberater ist nicht immer der beste. Ein niedriges Monatshonorar kann bedeuten, dass wichtige Leistungen (z. B. Beratung, Plausibilitätsprüfung, proaktive Hinweise auf Steueroptimierungen) fehlen oder dass die Kanzlei überlastet ist und Fristen nicht einhält. Qualität und Erreichbarkeit sollten mindestens gleichwertig gewichtet werden.
Fehler 2: Fehlende Spezialisierung auf Kapitalgesellschaften
Nicht jeder Steuerberater ist mit den Besonderheiten von GmbH und UG vertraut (z. B. § 42a GmbHG Feststellungsfrist, § 325 HGB Offenlegung, verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG). Wählen Sie einen Berater oder eine Kanzlei mit nachweislicher Erfahrung in der Betreuung von Kapitalgesellschaften.
Fehler 3: Keine schriftliche Honorarvereinbarung
Mündliche Absprachen führen oft zu Missverständnissen. Vereinbaren Sie schriftlich, welche Leistungen im Monatshonorar enthalten sind, wie Jahresabschluss und Steuererklärungen abgerechnet werden und welche Fristen gelten. Das schützt beide Seiten.
Achtung
Manche Kanzleien locken mit niedrigen Monatshonoraren, rechnen aber Sonderleistungen (z. B. Rückfragen, Telefonberatung, Kontenabstimmung) extra ab. Prüfen Sie genau, welche Leistungen inklusive sind und fordern Sie eine Beispielrechnung für ein typisches Geschäftsjahr an.
Fehler 4: Lange Wartezeiten und fehlende Digitalisierung
Viele traditionelle Kanzleien arbeiten noch mit Papierbelegen, Fax und E-Mail-Anhängen. Das kostet Zeit und verzögert Rückmeldungen. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten digitale Belegübermittlung, transparente Prozesse und feste Ansprechpartner – ohne Wartezeiten.
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Spezialisierung auf Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) prüfen
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Referenzen und Erfahrungsberichte einholen
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Schriftliche Honorarvereinbarung mit Leistungskatalog anfordern
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Digitale Prozesse und Tools erfragen (DATEV Unternehmen online, Online-Portal)
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Erreichbarkeit und Reaktionszeiten klären (z. B. fester Ansprechpartner)
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Jahresabschluss- und Steuererklärungs-Fristen schriftlich vereinbaren
„Die häufigste Beschwerde, die wir von neuen Mandanten hören, ist: ‘Mein alter Steuerberater war nie erreichbar.’ Bei OnlineBilanz ist Servet Gündogan Ihr fester Ansprechpartner – er koordiniert die Zusammenarbeit mit unseren Steuerberatern und sorgt dafür, dass Fristen eingehalten werden.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Fazit: Transparenz und Planbarkeit bei Steuerberater-Kosten
Die monatlichen Kosten für einen Steuerberater bewegen sich für GmbH und UG typischerweise zwischen 150 Euro und 800 Euro – je nach Leistungsumfang, Unternehmensgröße und Abrechnungsmodell. Entscheidend ist, dass Sie im Voraus wissen, welche Leistungen enthalten sind und welche Zusatzkosten (z. B. Jahresabschluss, Steuererklärungen) auf Sie zukommen.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gibt gesetzliche Gebührenrahmen vor, innerhalb derer der Steuerberater nach Schwierigkeit und Umfang abrechnet. Viele Kanzleien und moderne Plattformen bieten inzwischen Festpreise, die Planungssicherheit schaffen und transparenter sind als die klassische StBVV-Abrechnung.
Unser Tipp
Vergleichen Sie nicht nur die monatlichen Kosten, sondern auch die Gesamtkosten pro Jahr – inklusive Jahresabschluss und Steuererklärungen. Achten Sie auf Spezialisierung, digitale Prozesse und Erreichbarkeit. Festpreisangebote wie das von OnlineBilanz (GmbH-Jahresabschluss für 499,95 Euro inkl. MwSt.) bieten Transparenz und volle Steuerberater-Haftung.
Steuerberater-Kosten sind eine Investition in die Rechtssicherheit, Compliance und steuerliche Optimierung Ihrer Gesellschaft. Gut gewählt und transparent vereinbart, zahlen sie sich durch Zeitersparnis, vermiedene Fehler und proaktive Steuergestaltung schnell aus.
§§ 33–35 StBVV
Gesetzliche Grundlage für Buchführung und Jahresabschluss
499,95 €
OnlineBilanz Festpreis für GmbH-Jahresabschluss (inkl. MwSt.)
150–800 €
Typische monatliche Kosten für GmbH/UG
Häufig gestellte Fragen
Sind Steuerberater-Kosten als Betriebsausgaben absetzbar?
Ja, Steuerberater-Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig nach § 4 Abs. 4 EStG. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH oder UG und wirken sich somit steuermindernd auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus. Bei der Einkommensteuer des Gesellschafters sind sie allerdings nicht absetzbar.
Kann ich den Steuerberater während des laufenden Jahres wechseln?
Ja, ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich. Das Mandatsverhältnis kann in der Regel mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Wichtig ist eine geordnete Übergabe: Der alte Steuerberater muss alle Unterlagen herausgeben und sollte offene Posten abrechnen. Ein Wechsel zum Jahresende oder nach Fertigstellung des Jahresabschlusses ist jedoch oft praktischer.
Was passiert, wenn ich die Steuerberater-Rechnung nicht bezahle?
Der Steuerberater hat nach § 66 StBerG ein Zurückbehaltungsrecht an allen Unterlagen, bis die Rechnung beglichen ist. Er kann seine Honorarforderung gerichtlich durchsetzen und darf Verzugszinsen berechnen. Im Extremfall kann dies zur Verzögerung bei Steuererklärungen führen, was wiederum Verspätungszuschläge beim Finanzamt nach sich ziehen kann.
Gibt es regionale Unterschiede bei den Steuerberater-Kosten?
Ja, in Ballungsräumen wie München, Frankfurt oder Hamburg liegen die Honorare tendenziell 10 bis 30 Prozent höher als in ländlichen Regionen. Dies hängt mit höheren Büromieten, Personalkosten und der Nachfragesituation zusammen. Allerdings ermöglichen digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de heute standortunabhängige Steuerberater-Leistungen zu einheitlichen Festpreisen, wodurch regionale Preisunterschiede an Bedeutung verlieren.
Muss ein Steuerberater immer nach StBVV abrechnen?
Nein, die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) definiert lediglich Gebührenrahmen, innerhalb derer der Steuerberater sein Honorar festlegen kann. Steuerberater können auch frei vereinbarte Festpreise oder Zeithonorar anbieten, sofern dies schriftlich vereinbart wird. Bei Streitigkeiten dient die StBVV allerdings als Orientierung für eine angemessene Vergütung.
Kann ich nur einzelne Leistungen beim Steuerberater buchen?
Ja, Sie können auch einzelne Teilleistungen wie nur Lohnabrechnung, nur Jahresabschluss oder nur Steuererklärungen beim Steuerberater beauftragen. Viele Steuerberater bieten modulare Pakete an. Allerdings sind Gesamtpakete häufig günstiger im Verhältnis, da der Steuerberater einen besseren Gesamtüberblick über Ihre steuerliche Situation hat und Synergien nutzen kann.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Einkommensteuergesetz (EStG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


