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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogKosten pro Stunde

Steuerberater Kosten pro Stunde 2026: Überblick & Tipps

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten für einen Steuerberater pro Stunde bewegen sich 2026 meist zwischen 80 und 250 Euro – je nach Qualifikation, Region und Auftragskomplexität. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die sowohl Stundensatz- als auch Gegenstandswertabrechnung regelt. Während bei einer privaten Steuererklärung häufig pauschal abgerechnet wird, erfolgt die Vergütung bei komplexeren Mandaten wie der Erbschaftssteuererklärung meist nach Gegenstandswert. Für GmbH-Geschäftsführer lohnt der Vergleich: Wann ist ein Festpreis günstiger als die Stundenabrechnung?

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuerberater rechnen 2026 pro Stunde meist zwischen 80 und 250 Euro ab, gesetzlich geregelt durch § 35 und § 36 StBVV. Die tatsächliche Höhe hängt von Qualifikation, Standort und Auftragskomplexität ab. Für wiederkehrende Leistungen wie GmbH-Jahresabschlüsse kann ein Festpreis transparenter und oft günstiger sein als die Stundenabrechnung.

Wie viel kostet ein Steuerberater pro Stunde im Jahr 2026?

Die Kosten für Steuerberater werden in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Anders als bei vielen freien Berufen gibt es hier gesetzlich festgelegte Gebührenrahmen. Der Stundensatz ist dabei nur eine von mehreren Abrechnungsmethoden – und tatsächlich nicht die am häufigsten verwendete.

Im Jahr 2026 bewegen sich die Stundensätze nach § 35 StBVV zwischen 65 Euro und 165 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer). Der konkrete Satz hängt von der Schwierigkeit, dem Umfang und der Verantwortung der Tätigkeit ab. Bei hochkomplexen Beratungen oder Spezialmandaten können Stundensätze im oberen Bereich oder sogar darüber hinaus (nach individueller Vereinbarung gemäß § 4 StBVV) anfallen.

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Die meisten wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Jahresabschluss werden nicht nach Stundensatz, sondern nach Gegenstandswert gemäß §§ 23–25 und §§ 33–34 StBVV abgerechnet. Eine Stundensatzabrechnung kommt vor allem bei Sonderberatungen, steuerlichen Gutachten oder außergewöhnlichen Projekten zum Einsatz.

Leistungsart Typische Abrechnungsmethode Grundlage
Jahresabschluss GmbH Gegenstandswert § 35 StBVV (Zeitgebühr bei außergew. Aufwand)
Steuerberatung, Gutachten Stundensatz § 35 StBVV
Buchhaltung Gegenstandswert § 33 StBVV
Lohnabrechnung Gegenstandswert § 32 StBVV
Betriebsprüfung, Einspruch Gegenstandswert / Zeit § 40 ff. StBVV

Gesetzliche Grundlage: § 35 StBVV und § 36 StBVV

Die Zeitgebühr ist in den §§ 35 und 36 StBVV geregelt. § 35 StBVV legt die Bandbreite fest: Der Steuerberater kann für seine Tätigkeit eine Zeitgebühr zwischen 1/10 und 25/10 eines vollen Satzes berechnen, wobei ein voller Satz 100 Euro beträgt. Daraus ergeben sich rechnerisch 10 bis 250 Euro pro Stunde.

In der Praxis bewegen sich die Stundensätze jedoch meist zwischen 65 und 165 Euro netto, abhängig von der Qualifikation des Bearbeiters und der Komplexität des Mandats. § 36 StBVV regelt, dass bei einfachen Tätigkeiten (z. B. durch Mitarbeiter ohne Beraterqualifikation) reduzierte Sätze anzusetzen sind.

Unterscheidung nach Qualifikation

Bearbeiter Stundensatz (netto) Typische Tätigkeiten
Steuerfachangestellte/r 50–85 Euro Buchhaltung, Kontierung, Vorbereitung
Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in 75–110 Euro Buchhaltung, Lohnabrechnung, einfache Steuererklärungen
Steuerberater/in 100–165 Euro Jahresabschluss, Steuererklärungen, Beratung
Steuerberater/in (Partner, Spezialist) 150–250+ Euro Sonderberatung, M&A, Umwandlungen, Gutachten

Zeitaufwand vorab klären

Bei Stundensatzabrechnung entsteht für den Mandanten ein Kostenrisiko, da der Gesamtaufwand oft schwer kalkulierbar ist. Verlangen Sie vor Beginn eine schriftliche Kostenschätzung oder vereinbaren Sie eine Kostenobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 StBVV.

Was kostet ein GmbH-Jahresabschluss bei Stundensatzabrechnung?

Der Jahresabschluss einer GmbH wird üblicherweise nicht nach Stundensatz, sondern nach § 35 StBVV in Verbindung mit dem Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Jahresumsatz) abgerechnet. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonders umfangreichen oder außergewöhnlich einfachen Mandaten – kann eine Zeitgebühr vereinbart werden.

Wird dennoch nach Stundensatz abgerechnet, hängt der Gesamtpreis vom Zeitaufwand ab. Für eine kleine GmbH mit einfacher Buchführung (bis ca. 500.000 Euro Bilanzsumme) kann der Aufwand zwischen 6 und 15 Stunden liegen. Bei einem Stundensatz von 120 Euro netto ergeben sich somit 720 bis 1.800 Euro netto (zzgl. 19 % USt.).

Beispielrechnung: Kleine GmbH

Position Stunden Satz (netto) Betrag (netto)
Sichtung Buchhaltung, Abstimmung 2 100 Euro 200 Euro
Bilanzierung, Bewertung 4 130 Euro 520 Euro
GuV, Anhang, Lagebericht (falls erforderlich) 3 130 Euro 390 Euro
Rücksprache, Finalisierung 1 100 Euro 100 Euro
Gesamt (netto) 10 1.210 Euro
zzgl. 19 % USt 229,90 Euro
Gesamt (brutto) 1.439,90 Euro

„In der Praxis zeigt sich: Stundensatzabrechnung führt für den Mandanten oft zu Unsicherheit. Deshalb arbeiten wir bei OnlineBilanz mit transparenten Festpreisen – der GmbH-Jahresabschluss kostet 499,95 Euro inkl. MwSt., inklusive Erstellung durch zugelassene Steuerberater und Offenlegung beim Unternehmensregister. Kein Kostenrisiko, keine versteckten Aufschläge.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer eine verlässliche Kostenplanung benötigt, sollte daher eine Festpreisvereinbarung anstreben oder sich vorab eine verbindliche Kostenschätzung geben lassen.

Festpreis oder Stundensatz: Was ist für GmbH-Geschäftsführer besser?

Die Wahl zwischen Festpreis und Stundensatz ist für GmbH-Geschäftsführer eine entscheidende Frage der Planungssicherheit. Die StBVV erlaubt beide Modelle – in der Praxis haben sich jedoch für wiederkehrende Leistungen Festpreise (auf Basis von Gegenstandswerten oder individueller Vereinbarung) durchgesetzt.

Stundensatz (§ 35 StBVV)

Vorteile: Flexibel bei außergewöhnlichen Projekten, volle Transparenz über tatsächlichen Aufwand. Nachteile: Kostenrisiko, schwer kalkulierbar, oft höhere Gesamtkosten bei unerwartetem Mehraufwand. Typisch für: Sonderberatung, Gutachten, Betriebsprüfungen, steuerliche Sonderfragen.

Festpreis (§ 4 StBVV)

Vorteile: Volle Kostensicherheit, einfache Budgetplanung, keine Überraschungen. Nachteile: Bei sehr einfachen Mandaten ggf. etwas teurer als Mindestgebühr nach StBVV. Typisch für: Jahresabschluss, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen.

Empfehlung aus der Praxis

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Festpreisvereinbarung in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Lösung. Sie ermöglicht eine verlässliche Liquiditätsplanung und vermeidet Diskussionen über Stundenaufwand und -sätze. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten deshalb ausschließlich Festpreise – ohne versteckte Zusatzkosten, ohne Stundensatz-Poker.

Praxis-Tipp

Vereinbaren Sie vor Mandatsbeginn schriftlich, ob nach Stundensatz oder Festpreis abgerechnet wird. Bei Stundensatz: Fordern Sie eine verbindliche Kostenschätzung und legen Sie eine Kostenobergrenze fest (§ 4 Abs. 3 StBVV). So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Steuerberaterkosten.

Wie lassen sich Steuerberaterkosten senken – ohne Qualitätsverlust?

Steuerberaterkosten sind für viele GmbHs ein erheblicher Kostenfaktor – doch Qualität und faire Preise schließen sich nicht aus. Mit einigen strategischen Maßnahmen können Geschäftsführer die Kosten deutlich reduzieren, ohne die fachliche Qualität zu gefährden.

1. Digitale Buchhaltung und saubere Belege

Je besser die Buchhaltung vorbereitet ist, desto geringer ist der Zeitaufwand des Steuerberaters. Nutzen Sie digitale Buchhaltungstools (DATEV, Lexware, sevDesk etc.), pflegen Sie Belege laufend und führen Sie monatliche Abstimmungen durch. Das reduziert den Aufwand bei Jahresabschluss und Steuererklärung erheblich.

2. Festpreisvereinbarung statt Stundensatz

Wie bereits erläutert: Festpreise schaffen Kostensicherheit und verhindern unkalkulierbare Stundensatzabrechnungen. Fragen Sie gezielt nach Pauschalangeboten für Jahresabschluss, Steuererklärungen und laufende Buchhaltung.

3. Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit schlanken digitalen Prozessen. Dadurch entfallen Overhead-Kosten klassischer Kanzleien – ohne Kompromisse bei der rechtlichen Verbindlichkeit. Der Jahresabschluss einer GmbH kostet bei OnlineBilanz 499,95 Euro inkl. MwSt. – bei voller StB-Haftung und Offenlegung beim Unternehmensregister.

  • Buchhaltung digital und laufend führen (nicht erst zum Jahresende)
  • Belege vollständig und strukturiert bereitstellen
  • Festpreise statt Stundensatz vereinbaren
  • Digitale Steuerberater-Plattformen prüfen (OnlineBilanz, FELIX1, etc.)
  • Abstimmungen regelmäßig durchführen, nicht erst bei Jahresabschluss
  • Leistungsumfang klar definieren (was macht der Steuerberater, was macht die GmbH selbst?)

„Viele Mandanten sind überrascht, wie stark sich eine gute Vorbereitung auf die Steuerberaterkosten auswirkt. Wer seine Buchhaltung digital und laufend pflegt, spart nicht nur Geld – er erhält auch schneller und präziser seine Auswertungen und den Jahresabschluss.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Stundensatz vs. Gegenstandswert: Welche Abrechnungsmodelle gibt es?

Die StBVV kennt grundsätzlich drei Abrechnungsmodelle, die je nach Art der Tätigkeit zum Einsatz kommen. Geschäftsführer sollten diese Modelle kennen, um Angebote richtig bewerten und vergleichen zu können.

1. Gegenstandswertgebühr (§§ 23–25, 33–34 StBVV)

Die Gegenstandswertgebühr ist das häufigste Abrechnungsmodell für wiederkehrende Leistungen. Der Gegenstandswert ergibt sich aus der wirtschaftlichen Bedeutung der Tätigkeit – z. B. Bilanzsumme, Jahresumsatz, Lohnsumme. Daraus wird über Tabellen (Anlagen 1–3 zur StBVV) eine Gebühr ermittelt, die mit einem Gebührensatz (z. B. 10/10 bis 40/10) multipliziert wird.

Beispiel Jahresabschluss GmbH (§ 35 StBVV, Gegenstandswert 300.000 Euro Bilanzsumme): Tabellenwert ca. 420 Euro, Gebührensatz 20/10 → 840 Euro netto zzgl. USt.

2. Zeitgebühr (§ 35 StBVV)

Die Zeitgebühr (Stundensatz) wird verwendet, wenn keine Gegenstandswertgebühr passt oder wenn der Aufwand besser über die Zeit abgebildet werden kann. Typisch bei Sonderberatungen, steuerlichen Gutachten, Vertragsgestaltung, Betriebsprüfungen.

3. Pauschalvergütung / individuelle Vereinbarung (§ 4 StBVV)

Mandant und Steuerberater können eine Pauschalvergütung oder einen Festpreis vereinbaren, der von den gesetzlichen Gebühren abweicht – solange er nicht unangemessen niedrig ist (Unterschreitung der Mindestvergütung nur bei schriftlicher Vereinbarung und besonderer Begründung). In der Praxis sind solche Vereinbarungen üblich und bieten beiden Seiten Planungssicherheit.

Abrechnungsmodell Typische Leistung Vorteil für Mandanten Nachteil für Mandanten
Gegenstandswert Jahresabschluss, Steuererklärung, Buchhaltung Klare Kalkulation, gesetzlich geregelt Gebühr steigt mit Unternehmensgröße
Zeitgebühr (Stundensatz) Sonderberatung, Gutachten, außergew. Projekte Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand Kostenrisiko, schwer kalkulierbar
Pauschalvergütung Jahresabschluss, Buchhaltung, Komplettpakete Volle Kostensicherheit, Festpreis Ggf. etwas höher als Mindestgebühr bei sehr einfachen Fällen

Für GmbH-Geschäftsführer ist die Pauschalvergütung in den meisten Fällen die wirtschaftlich transparenteste Lösung. Sie verbindet die Rechtssicherheit der StBVV mit der Planungssicherheit eines Festpreises.

Gibt es regionale Unterschiede bei Steuerberater-Stundensätzen?

Ja. Obwohl die StBVV bundesweit gilt, zeigen sich in der Praxis deutliche regionale Unterschiede bei den tatsächlich veranschlagten Stundensätzen. Ursache sind unterschiedliche Lohn- und Mietkosten, Marktsituation und Nachfrage.

In Ballungsräumen wie München, Frankfurt, Hamburg oder Stuttgart liegen die Stundensätze im Durchschnitt 15–30 % höher als in ländlichen Regionen oder strukturschwächeren Gebieten. Dort werden oft die oberen Sätze der StBVV ausgeschöpft (130–165 Euro netto), während in kleineren Städten eher 80–120 Euro üblich sind.

80–120 €

Ländliche Regionen, Kleinststädte (netto/Std.)

100–140 €

Mittelstädte, Durchschnitt Deutschland (netto/Std.)

130–165+ €

Ballungsräume, Top-Kanzleien (netto/Std.)

Digitale Plattformen nivellieren regionale Unterschiede

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten bundesweit mit einheitlichen Festpreisen – unabhängig davon, ob die GmbH in München, Berlin oder einer Kleinstadt sitzt. Das ermöglicht gerade in teuren Regionen erhebliche Einsparungen.

Wer in einer Metropolregion sitzt und nicht ortsgebunden ist, profitiert daher besonders von digitalen Steuerberater-Modellen: gleiche Qualität, volle StB-Haftung, aber ohne regionale Preisaufschläge.

Wann lohnt sich Stundensatz, wann Festpreis?

Die Wahl zwischen Stundensatz und Festpreis hängt von Art, Umfang und Vorhersehbarkeit der Leistung ab. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist, dass die Abrechnungsmethode zur konkreten Aufgabe passt.

Stundensatz ist sinnvoll bei:

  • Einmaligen Sonderberatungen (z. B. steuerliche Fragen zu Unternehmenskauf, Umwandlung, Umstrukturierung)
  • Gutachten und Expertisen, deren Umfang vorab nicht abschätzbar ist
  • Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren, bei denen der Aufwand vom Prüfer abhängt
  • Unklaren Projekten, bei denen erst im Verlauf die Komplexität deutlich wird

Festpreis ist sinnvoll bei:

  • Wiederkehrenden Leistungen (Jahresabschluss, Steuererklärungen, Buchhaltung, Lohnabrechnung)
  • Standardisierbaren Aufgaben mit vorhersehbarem Aufwand
  • Langfristigen Mandaten, bei denen Kostensicherheit wichtig ist
  • Digitalen Steuerberater-Plattformen, die standardisierte Prozesse nutzen

„Aus Sicht der Mandanten ist der Festpreis in 90 % der Fälle die bessere Wahl. Er schafft Transparenz, vermeidet Diskussionen und ermöglicht eine saubere Budgetplanung. Bei OnlineBilanz zahlen GmbH-Geschäftsführer für den kompletten Jahresabschluss – inklusive Erstellung, Prüfung durch Steuerberater und Offenlegung – pauschal 499,95 Euro inkl. MwSt. Kein Stundensatz-Risiko, kein versteckter Aufschlag.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH-Geschäftsführer gilt daher: Festpreis für Routine, Stundensatz nur für echte Sonderfälle – und auch dort mit vorheriger Kostenschätzung.

Steuerberater wechseln: Wie spare ich Kosten ohne Risiko?

Ein Wechsel des Steuerberaters kann erhebliche Kostenersparnisse bringen – insbesondere, wenn der bisherige Berater hohe Stundensätze abrechnet oder die Zusammenarbeit ineffizient ist. Doch der Wechsel sollte gut vorbereitet sein, um rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden.

1. Kündigungsfristen beachten

Das Steuerberatungsmandat ist ein Dienstvertrag und kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden – allerdings gelten vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen (in der Regel 4 Wochen zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart). Prüfen Sie Ihren Mandatsvertrag und kündigen Sie schriftlich.

2. Herausgabe der Unterlagen verlangen

Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Buchhaltungsdaten und Arbeitsunterlagen herauszugeben – außer er hat ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorarforderungen (§ 66 StBerG). Klären Sie offene Rechnungen vor dem Wechsel, um Verzögerungen zu vermeiden.

3. Neuen Steuerberater frühzeitig einbinden

Informieren Sie den neuen Steuerberater vor der Kündigung und klären Sie Leistungsumfang, Preise und Übergabeprozess. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz läuft die Übergabe standardisiert ab: Sie laden einfach die Unterlagen hoch, das Steuerberater-Team übernimmt die Einarbeitung.

Vorsicht bei unterjährigem Wechsel

Ein Wechsel während des laufenden Geschäftsjahres kann zu doppelten Kosten führen (alter Berater rechnet bis zum Wechsel ab, neuer Berater übernimmt danach). Idealerweise wechseln Sie zum Jahresende oder nach Fertigstellung der Elemente des Jahresabschlusses, wenn alle Bestandteile wie Bilanz, GuV und Anhang vollständig erstellt sind.

  • Mandatsvertrag prüfen (Kündigungsfrist, Laufzeit)
  • Schriftliche Kündigung an bisherigen Steuerberater
  • Offene Honorarforderungen klären und begleichen
  • Herausgabe aller Unterlagen und DATEV-Daten verlangen
  • Neuen Steuerberater vorab kontaktieren (z. B. OnlineBilanz für Festpreis-Jahresabschluss)
  • Übergabeprotokoll erstellen (welche Unterlagen übergeben wurden)
  • Digitale Zugänge (DATEV, Buchhaltungssoftware) auf neuen Berater umstellen

Ein gut vorbereiteter Wechsel spart nicht nur Kosten, sondern erhöht auch die Effizienz. Wer von einem klassischen Stundensatz-Modell zu einem digitalen Festpreis-Anbieter wechselt, kann die Steuerberaterkosten oft um 30–50 % senken – bei gleicher Qualität und rechtlicher Absicherung.

Häufig gestellte Fragen

Darf ein Steuerberater jeden beliebigen Stundensatz verlangen?

Nein. Der Stundensatz muss nach § 35 StBVV angemessen sein und sich an Qualifikation, Haftungsrisiko sowie Art und Umfang der Tätigkeit orientieren. Unangemessen hohe Sätze können von der Steuerberaterkammer beanstandet werden. In der Praxis sind Stundensätze zwischen 80 und 250 Euro üblich.

Wie wird die tatsächliche Arbeitszeit beim Stundensatz erfasst?

Steuerberater sind nach § 66 StBVV verpflichtet, die aufgewendete Zeit in Zehntelstunden (6 Minuten) zu dokumentieren. Die Zeiterfassung muss nachvollziehbar sein – bei strittigen Rechnungen kann das Finanzgericht eine detaillierte Aufstellung verlangen.

Kann ich meinen Steuerberater zur Festpreisabrechnung verpflichten?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Steuerberater entscheidet nach § 4 StBVV, ob er nach Stundensatz, Gegenstandswert oder Festpreis abrechnet. Sie können jedoch bei Beauftragung einen Festpreis vereinbaren – diese Honorarvereinbarung ist für beide Seiten bindend.

Was passiert, wenn ich eine Steuerberaterrechnung für überhöht halte?

Sie können binnen zwei Wochen schriftlich Einwendungen erheben und ein Gutachten der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen (§ 38 StBVV). Die Kammer prüft dann, ob Satz und Aufwand angemessen waren. Bis zur Klärung sollten Sie den unstrittigen Teil bezahlen.

Können Steuerberater-Stundensätze steuerlich abgesetzt werden?

Ja. Steuerberatungskosten für betriebliche Angelegenheiten (z. B. Jahresabschluss, Steuererklärungen) sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Bei Kapitalgesellschaften mindern sie den steuerpflichtigen Gewinn. Private Steuerberatung ist seit der Abgeltungsteuer nur noch eingeschränkt absetzbar.

Muss der Steuerberater den Stundensatz vor Auftragsbeginn nennen?

Ja. Nach § 14 StBVV muss der Steuerberater über die voraussichtlichen Kosten aufklären – entweder durch Nennung des Stundensatzes oder durch eine Kostenschätzung. Bei unklarer Preisabsprache gilt die Mittelgebühr nach StBVV.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater