Steuerberater Kosten pro Stunde 2026: Überblick & Tipps
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Kosten für einen Steuerberater pro Stunde bewegen sich 2026 meist zwischen 80 und 250 Euro – je nach Qualifikation, Region und Auftragskomplexität. Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die sowohl Stundensatz- als auch Gegenstandswertabrechnung regelt. Während bei einer privaten Steuererklärung häufig pauschal abgerechnet wird, erfolgt die Vergütung bei komplexeren Mandaten wie der Erbschaftssteuererklärung meist nach Gegenstandswert. Für GmbH-Geschäftsführer lohnt der Vergleich: Wann ist ein Festpreis günstiger als die Stundenabrechnung?
Kurzantwort
Steuerberater rechnen 2026 pro Stunde meist zwischen 80 und 250 Euro ab, gesetzlich geregelt durch § 35 und § 36 StBVV. Die tatsächliche Höhe hängt von Qualifikation, Standort und Auftragskomplexität ab. Für wiederkehrende Leistungen wie GmbH-Jahresabschlüsse kann ein Festpreis transparenter und oft günstiger sein als die Stundenabrechnung.
Inhaltsverzeichnis
- Wie viel kostet ein Steuerberater pro Stunde im Jahr 2026?
- Gesetzliche Grundlage: § 35 StBVV und § 36 StBVV
- Was kostet ein GmbH-Jahresabschluss bei Stundensatzabrechnung?
- Festpreis oder Stundensatz: Was ist für GmbH-Geschäftsführer besser?
- Wie lassen sich Steuerberaterkosten senken – ohne Qualitätsverlust?
- Stundensatz vs. Gegenstandswert: Welche Abrechnungsmodelle gibt es?
- Gibt es regionale Unterschiede bei Steuerberater-Stundensätzen?
- Wann lohnt sich Stundensatz, wann Festpreis?
- Steuerberater wechseln: Wie spare ich Kosten ohne Risiko?
Wie viel kostet ein Steuerberater pro Stunde im Jahr 2026?
Die Kosten für Steuerberater werden in Deutschland durch die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Anders als bei vielen freien Berufen gibt es hier gesetzlich festgelegte Gebührenrahmen. Der Stundensatz ist dabei nur eine von mehreren Abrechnungsmethoden – und tatsächlich nicht die am häufigsten verwendete.
Im Jahr 2026 bewegen sich die Stundensätze nach § 35 StBVV zwischen 65 Euro und 165 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer). Der konkrete Satz hängt von der Schwierigkeit, dem Umfang und der Verantwortung der Tätigkeit ab. Bei hochkomplexen Beratungen oder Spezialmandaten können Stundensätze im oberen Bereich oder sogar darüber hinaus (nach individueller Vereinbarung gemäß § 4 StBVV) anfallen.
Wichtig für GmbH-Geschäftsführer
Die meisten wiederkehrenden Leistungen wie Buchhaltung, Lohnabrechnung oder Jahresabschluss werden nicht nach Stundensatz, sondern nach Gegenstandswert gemäß §§ 23–25 und §§ 33–34 StBVV abgerechnet. Eine Stundensatzabrechnung kommt vor allem bei Sonderberatungen, steuerlichen Gutachten oder außergewöhnlichen Projekten zum Einsatz.
| Leistungsart | Typische Abrechnungsmethode | Grundlage |
|---|---|---|
| Jahresabschluss GmbH | Gegenstandswert | § 35 StBVV (Zeitgebühr bei außergew. Aufwand) |
| Steuerberatung, Gutachten | Stundensatz | § 35 StBVV |
| Buchhaltung | Gegenstandswert | § 33 StBVV |
| Lohnabrechnung | Gegenstandswert | § 32 StBVV |
| Betriebsprüfung, Einspruch | Gegenstandswert / Zeit | § 40 ff. StBVV |
Gesetzliche Grundlage: § 35 StBVV und § 36 StBVV
Die Zeitgebühr ist in den §§ 35 und 36 StBVV geregelt. § 35 StBVV legt die Bandbreite fest: Der Steuerberater kann für seine Tätigkeit eine Zeitgebühr zwischen 1/10 und 25/10 eines vollen Satzes berechnen, wobei ein voller Satz 100 Euro beträgt. Daraus ergeben sich rechnerisch 10 bis 250 Euro pro Stunde.
In der Praxis bewegen sich die Stundensätze jedoch meist zwischen 65 und 165 Euro netto, abhängig von der Qualifikation des Bearbeiters und der Komplexität des Mandats. § 36 StBVV regelt, dass bei einfachen Tätigkeiten (z. B. durch Mitarbeiter ohne Beraterqualifikation) reduzierte Sätze anzusetzen sind.
Unterscheidung nach Qualifikation
| Bearbeiter | Stundensatz (netto) | Typische Tätigkeiten |
|---|---|---|
| Steuerfachangestellte/r | 50–85 Euro | Buchhaltung, Kontierung, Vorbereitung |
| Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in | 75–110 Euro | Buchhaltung, Lohnabrechnung, einfache Steuererklärungen |
| Steuerberater/in | 100–165 Euro | Jahresabschluss, Steuererklärungen, Beratung |
| Steuerberater/in (Partner, Spezialist) | 150–250+ Euro | Sonderberatung, M&A, Umwandlungen, Gutachten |
Zeitaufwand vorab klären
Bei Stundensatzabrechnung entsteht für den Mandanten ein Kostenrisiko, da der Gesamtaufwand oft schwer kalkulierbar ist. Verlangen Sie vor Beginn eine schriftliche Kostenschätzung oder vereinbaren Sie eine Kostenobergrenze gemäß § 4 Abs. 3 StBVV.
Was kostet ein GmbH-Jahresabschluss bei Stundensatzabrechnung?
Der Jahresabschluss einer GmbH wird üblicherweise nicht nach Stundensatz, sondern nach § 35 StBVV in Verbindung mit dem Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Jahresumsatz) abgerechnet. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonders umfangreichen oder außergewöhnlich einfachen Mandaten – kann eine Zeitgebühr vereinbart werden.
Wird dennoch nach Stundensatz abgerechnet, hängt der Gesamtpreis vom Zeitaufwand ab. Für eine kleine GmbH mit einfacher Buchführung (bis ca. 500.000 Euro Bilanzsumme) kann der Aufwand zwischen 6 und 15 Stunden liegen. Bei einem Stundensatz von 120 Euro netto ergeben sich somit 720 bis 1.800 Euro netto (zzgl. 19 % USt.).
Beispielrechnung: Kleine GmbH
| Position | Stunden | Satz (netto) | Betrag (netto) |
|---|---|---|---|
| Sichtung Buchhaltung, Abstimmung | 2 | 100 Euro | 200 Euro |
| Bilanzierung, Bewertung | 4 | 130 Euro | 520 Euro |
| GuV, Anhang, Lagebericht (falls erforderlich) | 3 | 130 Euro | 390 Euro |
| Rücksprache, Finalisierung | 1 | 100 Euro | 100 Euro |
| Gesamt (netto) | 10 | 1.210 Euro | |
| zzgl. 19 % USt | 229,90 Euro | ||
| Gesamt (brutto) | 1.439,90 Euro |
„In der Praxis zeigt sich: Stundensatzabrechnung führt für den Mandanten oft zu Unsicherheit. Deshalb arbeiten wir bei OnlineBilanz mit transparenten Festpreisen – der GmbH-Jahresabschluss kostet 499,95 Euro inkl. MwSt., inklusive Erstellung durch zugelassene Steuerberater und Offenlegung beim Unternehmensregister. Kein Kostenrisiko, keine versteckten Aufschläge.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wer eine verlässliche Kostenplanung benötigt, sollte daher eine Festpreisvereinbarung anstreben oder sich vorab eine verbindliche Kostenschätzung geben lassen.
Festpreis oder Stundensatz: Was ist für GmbH-Geschäftsführer besser?
Die Wahl zwischen Festpreis und Stundensatz ist für GmbH-Geschäftsführer eine entscheidende Frage der Planungssicherheit. Die StBVV erlaubt beide Modelle – in der Praxis haben sich jedoch für wiederkehrende Leistungen Festpreise (auf Basis von Gegenstandswerten oder individueller Vereinbarung) durchgesetzt.
Stundensatz (§ 35 StBVV)
Vorteile: Flexibel bei außergewöhnlichen Projekten, volle Transparenz über tatsächlichen Aufwand. Nachteile: Kostenrisiko, schwer kalkulierbar, oft höhere Gesamtkosten bei unerwartetem Mehraufwand. Typisch für: Sonderberatung, Gutachten, Betriebsprüfungen, steuerliche Sonderfragen.
Festpreis (§ 4 StBVV)
Vorteile: Volle Kostensicherheit, einfache Budgetplanung, keine Überraschungen. Nachteile: Bei sehr einfachen Mandaten ggf. etwas teurer als Mindestgebühr nach StBVV. Typisch für: Jahresabschluss, Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuererklärungen.
Empfehlung aus der Praxis
Für GmbH-Geschäftsführer ist die Festpreisvereinbarung in den meisten Fällen die wirtschaftlich sinnvollere Lösung. Sie ermöglicht eine verlässliche Liquiditätsplanung und vermeidet Diskussionen über Stundenaufwand und -sätze. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten deshalb ausschließlich Festpreise – ohne versteckte Zusatzkosten, ohne Stundensatz-Poker.
Praxis-Tipp
Vereinbaren Sie vor Mandatsbeginn schriftlich, ob nach Stundensatz oder Festpreis abgerechnet wird. Bei Stundensatz: Fordern Sie eine verbindliche Kostenschätzung und legen Sie eine Kostenobergrenze fest (§ 4 Abs. 3 StBVV). So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Steuerberaterkosten.
Wie lassen sich Steuerberaterkosten senken – ohne Qualitätsverlust?
Steuerberaterkosten sind für viele GmbHs ein erheblicher Kostenfaktor – doch Qualität und faire Preise schließen sich nicht aus. Mit einigen strategischen Maßnahmen können Geschäftsführer die Kosten deutlich reduzieren, ohne die fachliche Qualität zu gefährden.
1. Digitale Buchhaltung und saubere Belege
Je besser die Buchhaltung vorbereitet ist, desto geringer ist der Zeitaufwand des Steuerberaters. Nutzen Sie digitale Buchhaltungstools (DATEV, Lexware, sevDesk etc.), pflegen Sie Belege laufend und führen Sie monatliche Abstimmungen durch. Das reduziert den Aufwand bei Jahresabschluss und Steuererklärung erheblich.
2. Festpreisvereinbarung statt Stundensatz
Wie bereits erläutert: Festpreise schaffen Kostensicherheit und verhindern unkalkulierbare Stundensatzabrechnungen. Fragen Sie gezielt nach Pauschalangeboten für Jahresabschluss, Steuererklärungen und laufende Buchhaltung.
3. Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen
Digitale Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit schlanken digitalen Prozessen. Dadurch entfallen Overhead-Kosten klassischer Kanzleien – ohne Kompromisse bei der rechtlichen Verbindlichkeit. Der Jahresabschluss einer GmbH kostet bei OnlineBilanz 499,95 Euro inkl. MwSt. – bei voller StB-Haftung und Offenlegung beim Unternehmensregister.
-
Buchhaltung digital und laufend führen (nicht erst zum Jahresende)
-
Belege vollständig und strukturiert bereitstellen
-
Festpreise statt Stundensatz vereinbaren
-
Digitale Steuerberater-Plattformen prüfen (OnlineBilanz, FELIX1, etc.)
-
Abstimmungen regelmäßig durchführen, nicht erst bei Jahresabschluss
-
Leistungsumfang klar definieren (was macht der Steuerberater, was macht die GmbH selbst?)
„Viele Mandanten sind überrascht, wie stark sich eine gute Vorbereitung auf die Steuerberaterkosten auswirkt. Wer seine Buchhaltung digital und laufend pflegt, spart nicht nur Geld – er erhält auch schneller und präziser seine Auswertungen und den Jahresabschluss.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Stundensatz vs. Gegenstandswert: Welche Abrechnungsmodelle gibt es?
Die StBVV kennt grundsätzlich drei Abrechnungsmodelle, die je nach Art der Tätigkeit zum Einsatz kommen. Geschäftsführer sollten diese Modelle kennen, um Angebote richtig bewerten und vergleichen zu können.
1. Gegenstandswertgebühr (§§ 23–25, 33–34 StBVV)
Die Gegenstandswertgebühr ist das häufigste Abrechnungsmodell für wiederkehrende Leistungen. Der Gegenstandswert ergibt sich aus der wirtschaftlichen Bedeutung der Tätigkeit – z. B. Bilanzsumme, Jahresumsatz, Lohnsumme. Daraus wird über Tabellen (Anlagen 1–3 zur StBVV) eine Gebühr ermittelt, die mit einem Gebührensatz (z. B. 10/10 bis 40/10) multipliziert wird.
Beispiel Jahresabschluss GmbH (§ 35 StBVV, Gegenstandswert 300.000 Euro Bilanzsumme): Tabellenwert ca. 420 Euro, Gebührensatz 20/10 → 840 Euro netto zzgl. USt.
2. Zeitgebühr (§ 35 StBVV)
Die Zeitgebühr (Stundensatz) wird verwendet, wenn keine Gegenstandswertgebühr passt oder wenn der Aufwand besser über die Zeit abgebildet werden kann. Typisch bei Sonderberatungen, steuerlichen Gutachten, Vertragsgestaltung, Betriebsprüfungen.
3. Pauschalvergütung / individuelle Vereinbarung (§ 4 StBVV)
Mandant und Steuerberater können eine Pauschalvergütung oder einen Festpreis vereinbaren, der von den gesetzlichen Gebühren abweicht – solange er nicht unangemessen niedrig ist (Unterschreitung der Mindestvergütung nur bei schriftlicher Vereinbarung und besonderer Begründung). In der Praxis sind solche Vereinbarungen üblich und bieten beiden Seiten Planungssicherheit.
| Abrechnungsmodell | Typische Leistung | Vorteil für Mandanten | Nachteil für Mandanten |
|---|---|---|---|
| Gegenstandswert | Jahresabschluss, Steuererklärung, Buchhaltung | Klare Kalkulation, gesetzlich geregelt | Gebühr steigt mit Unternehmensgröße |
| Zeitgebühr (Stundensatz) | Sonderberatung, Gutachten, außergew. Projekte | Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand | Kostenrisiko, schwer kalkulierbar |
| Pauschalvergütung | Jahresabschluss, Buchhaltung, Komplettpakete | Volle Kostensicherheit, Festpreis | Ggf. etwas höher als Mindestgebühr bei sehr einfachen Fällen |
Für GmbH-Geschäftsführer ist die Pauschalvergütung in den meisten Fällen die wirtschaftlich transparenteste Lösung. Sie verbindet die Rechtssicherheit der StBVV mit der Planungssicherheit eines Festpreises.
Gibt es regionale Unterschiede bei Steuerberater-Stundensätzen?
Ja. Obwohl die StBVV bundesweit gilt, zeigen sich in der Praxis deutliche regionale Unterschiede bei den tatsächlich veranschlagten Stundensätzen. Ursache sind unterschiedliche Lohn- und Mietkosten, Marktsituation und Nachfrage.
In Ballungsräumen wie München, Frankfurt, Hamburg oder Stuttgart liegen die Stundensätze im Durchschnitt 15–30 % höher als in ländlichen Regionen oder strukturschwächeren Gebieten. Dort werden oft die oberen Sätze der StBVV ausgeschöpft (130–165 Euro netto), während in kleineren Städten eher 80–120 Euro üblich sind.
80–120 €
Ländliche Regionen, Kleinststädte (netto/Std.)
100–140 €
Mittelstädte, Durchschnitt Deutschland (netto/Std.)
130–165+ €
Ballungsräume, Top-Kanzleien (netto/Std.)
Digitale Plattformen nivellieren regionale Unterschiede
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten bundesweit mit einheitlichen Festpreisen – unabhängig davon, ob die GmbH in München, Berlin oder einer Kleinstadt sitzt. Das ermöglicht gerade in teuren Regionen erhebliche Einsparungen.
Wer in einer Metropolregion sitzt und nicht ortsgebunden ist, profitiert daher besonders von digitalen Steuerberater-Modellen: gleiche Qualität, volle StB-Haftung, aber ohne regionale Preisaufschläge.
Wann lohnt sich Stundensatz, wann Festpreis?
Die Wahl zwischen Stundensatz und Festpreis hängt von Art, Umfang und Vorhersehbarkeit der Leistung ab. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist, dass die Abrechnungsmethode zur konkreten Aufgabe passt.
Stundensatz ist sinnvoll bei:
- Einmaligen Sonderberatungen (z. B. steuerliche Fragen zu Unternehmenskauf, Umwandlung, Umstrukturierung)
- Gutachten und Expertisen, deren Umfang vorab nicht abschätzbar ist
- Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren, bei denen der Aufwand vom Prüfer abhängt
- Unklaren Projekten, bei denen erst im Verlauf die Komplexität deutlich wird
Festpreis ist sinnvoll bei:
- Wiederkehrenden Leistungen (Jahresabschluss, Steuererklärungen, Buchhaltung, Lohnabrechnung)
- Standardisierbaren Aufgaben mit vorhersehbarem Aufwand
- Langfristigen Mandaten, bei denen Kostensicherheit wichtig ist
- Digitalen Steuerberater-Plattformen, die standardisierte Prozesse nutzen
„Aus Sicht der Mandanten ist der Festpreis in 90 % der Fälle die bessere Wahl. Er schafft Transparenz, vermeidet Diskussionen und ermöglicht eine saubere Budgetplanung. Bei OnlineBilanz zahlen GmbH-Geschäftsführer für den kompletten Jahresabschluss – inklusive Erstellung, Prüfung durch Steuerberater und Offenlegung – pauschal 499,95 Euro inkl. MwSt. Kein Stundensatz-Risiko, kein versteckter Aufschlag.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für GmbH-Geschäftsführer gilt daher: Festpreis für Routine, Stundensatz nur für echte Sonderfälle – und auch dort mit vorheriger Kostenschätzung.
Steuerberater wechseln: Wie spare ich Kosten ohne Risiko?
Ein Wechsel des Steuerberaters kann erhebliche Kostenersparnisse bringen – insbesondere, wenn der bisherige Berater hohe Stundensätze abrechnet oder die Zusammenarbeit ineffizient ist. Doch der Wechsel sollte gut vorbereitet sein, um rechtliche und steuerliche Risiken zu vermeiden.
1. Kündigungsfristen beachten
Das Steuerberatungsmandat ist ein Dienstvertrag und kann grundsätzlich jederzeit gekündigt werden – allerdings gelten vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfristen (in der Regel 4 Wochen zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart). Prüfen Sie Ihren Mandatsvertrag und kündigen Sie schriftlich.
2. Herausgabe der Unterlagen verlangen
Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Buchhaltungsdaten und Arbeitsunterlagen herauszugeben – außer er hat ein Zurückbehaltungsrecht wegen offener Honorarforderungen (§ 66 StBerG). Klären Sie offene Rechnungen vor dem Wechsel, um Verzögerungen zu vermeiden.
3. Neuen Steuerberater frühzeitig einbinden
Informieren Sie den neuen Steuerberater vor der Kündigung und klären Sie Leistungsumfang, Preise und Übergabeprozess. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz läuft die Übergabe standardisiert ab: Sie laden einfach die Unterlagen hoch, das Steuerberater-Team übernimmt die Einarbeitung.
Vorsicht bei unterjährigem Wechsel
Ein Wechsel während des laufenden Geschäftsjahres kann zu doppelten Kosten führen (alter Berater rechnet bis zum Wechsel ab, neuer Berater übernimmt danach). Idealerweise wechseln Sie zum Jahresende oder nach Fertigstellung der Elemente des Jahresabschlusses, wenn alle Bestandteile wie Bilanz, GuV und Anhang vollständig erstellt sind.
-
Mandatsvertrag prüfen (Kündigungsfrist, Laufzeit)
-
Schriftliche Kündigung an bisherigen Steuerberater
-
Offene Honorarforderungen klären und begleichen
-
Herausgabe aller Unterlagen und DATEV-Daten verlangen
-
Neuen Steuerberater vorab kontaktieren (z. B. OnlineBilanz für Festpreis-Jahresabschluss)
-
Übergabeprotokoll erstellen (welche Unterlagen übergeben wurden)
-
Digitale Zugänge (DATEV, Buchhaltungssoftware) auf neuen Berater umstellen
Ein gut vorbereiteter Wechsel spart nicht nur Kosten, sondern erhöht auch die Effizienz. Wer von einem klassischen Stundensatz-Modell zu einem digitalen Festpreis-Anbieter wechselt, kann die Steuerberaterkosten oft um 30–50 % senken – bei gleicher Qualität und rechtlicher Absicherung.
Häufig gestellte Fragen
Darf ein Steuerberater jeden beliebigen Stundensatz verlangen?
Nein. Der Stundensatz muss nach § 35 StBVV angemessen sein und sich an Qualifikation, Haftungsrisiko sowie Art und Umfang der Tätigkeit orientieren. Unangemessen hohe Sätze können von der Steuerberaterkammer beanstandet werden. In der Praxis sind Stundensätze zwischen 80 und 250 Euro üblich.
Wie wird die tatsächliche Arbeitszeit beim Stundensatz erfasst?
Steuerberater sind nach § 66 StBVV verpflichtet, die aufgewendete Zeit in Zehntelstunden (6 Minuten) zu dokumentieren. Die Zeiterfassung muss nachvollziehbar sein – bei strittigen Rechnungen kann das Finanzgericht eine detaillierte Aufstellung verlangen.
Kann ich meinen Steuerberater zur Festpreisabrechnung verpflichten?
Nein, grundsätzlich nicht. Der Steuerberater entscheidet nach § 4 StBVV, ob er nach Stundensatz, Gegenstandswert oder Festpreis abrechnet. Sie können jedoch bei Beauftragung einen Festpreis vereinbaren – diese Honorarvereinbarung ist für beide Seiten bindend.
Was passiert, wenn ich eine Steuerberaterrechnung für überhöht halte?
Sie können binnen zwei Wochen schriftlich Einwendungen erheben und ein Gutachten der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen (§ 38 StBVV). Die Kammer prüft dann, ob Satz und Aufwand angemessen waren. Bis zur Klärung sollten Sie den unstrittigen Teil bezahlen.
Können Steuerberater-Stundensätze steuerlich abgesetzt werden?
Ja. Steuerberatungskosten für betriebliche Angelegenheiten (z. B. Jahresabschluss, Steuererklärungen) sind als Betriebsausgaben voll abzugsfähig. Bei Kapitalgesellschaften mindern sie den steuerpflichtigen Gewinn. Private Steuerberatung ist seit der Abgeltungsteuer nur noch eingeschränkt absetzbar.
Muss der Steuerberater den Stundensatz vor Auftragsbeginn nennen?
Ja. Nach § 14 StBVV muss der Steuerberater über die voraussichtlichen Kosten aufklären – entweder durch Nennung des Stundensatzes oder durch eine Kostenschätzung. Bei unklarer Preisabsprache gilt die Mittelgebühr nach StBVV.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


