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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFeststellung Jahresabschluss

Feststellung Jahresabschluss Formulierung 2026 – Rechtssicher

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Feststellung Jahresabschluss Formulierung ist der formale Beschluss zur Anerkennung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe. Ohne korrekte Formulierung fehlt die rechtliche Grundlage für Gewinnverwendung und Offenlegung. Besondere Sorgfalt ist erforderlich bei Feststellung des Jahresabschlusses bei Gesellschafterwechsel, da sich die Beschlussfassung durch geänderte Mehrheitsverhältnisse verkomplizieren kann. Dieser Artikel zeigt, wie Unternehmer rechtssichere Beschlüsse erstellen.

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Kurzantwort

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (GmbH/UG) oder Aufsichtsrat (AG) nach § 42a GmbHG bzw. § 172 AktG. Die Formulierung muss Geschäftsjahr, Bilanz, GuV, Anhang sowie Datum und Unterschriften enthalten. Fristen: 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag.

Was bedeutet die Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formale Akt, mit dem die zuständigen Organe einer Kapitalgesellschaft den vom Geschäftsführer aufgestellten Jahresabschluss prüfen und für verbindlich erklären. Besondere Regelungen gelten, wenn ein Jahresabschluss bei ausgeschiedenem Geschäftsführer festzustellen ist.

Erst durch die Feststellung wird der Jahresabschluss rechtlich bindend. Ohne ordnungsgemäße Feststellung können keine Gewinnausschüttungen beschlossen werden und die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister kann nicht erfüllt werden.

§ 42a

GmbHG Feststellungsfrist

§ 172

AktG Feststellung AG

§ 246

AktG Feststellung SE

Die Feststellung unterscheidet sich grundlegend von der Aufstellung (durch Geschäftsführung) und der Billigung (bei größenabhängiger Prüfungspflicht durch Abschlussprüfer).

Hinweis

Die Feststellung ist nicht zu verwechseln mit der Offenlegung. Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 HGB). Der Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr zuständig.

Rechtsgrundlagen der Feststellung

Die rechtlichen Vorgaben zur Feststellung des Jahresabschlusses ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Normen, je nach Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens.

Zentrale Paragraphen

Paragraph Inhalt Anwendungsbereich
§ 42a GmbHG Feststellung binnen 11/8 Monaten GmbH, UG (kleine/mittelgroße)
§ 172 AktG Feststellung durch Aufsichtsrat Aktiengesellschaft
§ 264 HGB Pflicht zum Jahresabschluss Alle Kapitalgesellschaften
§ 325 HGB Offenlegungspflicht Alle Kapitalgesellschaften
§ 335 HGB Ordnungsgeld 500-25.000 € Bei verspäteter Offenlegung

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG müssen kleine Gesellschaften den Jahresabschluss binnen 11 Monaten nach Bilanzstichtag feststellen. Mittelgroße und große GmbH haben nur 8 Monate Zeit.

Achtung

Bei Versäumnis der Feststellungsfrist drohen keine unmittelbaren Sanktionen. Allerdings kann die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB nicht mehr eingehalten werden, was zu einem Ordnungsgeld nach § 335 HGB führt.

Zuständigkeit nach Rechtsform

Die Zuständigkeit für die Feststellung des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Satzung bzw. dem Gesellschaftsvertrag ab.

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Bei der GmbH und UG ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zur Feststellung zuständig (§ 42a Abs. 2 GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG).

Der Gesellschaftsvertrag kann alternativ vorsehen, dass die Geschäftsführung den Jahresabschluss feststellt. Dies ist nur bei kleinen Gesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB zulässig und muss ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.

Aktiengesellschaft (AG)

Bei der AG stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest (§ 172 AktG). Nur wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigt oder Vorstand und Aufsichtsrat eine Feststellung durch die Hauptversammlung beschließen, ist die Hauptversammlung zuständig (§ 173 AktG).

Ein-Personen-GmbH

Der alleinige Gesellschafter stellt den Jahresabschluss durch schriftlichen Beschluss fest. Form: Gesellschafterbeschluss mit Datum und Unterschrift.

Mehrpersonen-GmbH

Die Gesellschafterversammlung beschließt die Feststellung mit einfacher Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag keine qualifizierte Mehrheit vorsieht.

„In der Praxis wird häufig übersehen, dass bei GmbH mit mehreren Gesellschaftern die Feststellung zwingend durch Gesellschafterbeschluss erfolgen muss, selbst wenn der Gesellschaftsvertrag Delegation vorsieht. Die Formulierung muss alle Gesellschafter benennen oder auf die Anwesenheitsliste verweisen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau einer korrekten Feststellungsformulierung

Eine rechtssichere Feststellung Jahresabschluss Formulierung folgt einem standardisierten Aufbau, der alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthält.

Strukturelemente der Formulierung

  1. Überschrift: Eindeutige Bezeichnung als Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses
  2. Einleitungssatz: Bezug auf Geschäftsjahr und Bilanzstichtag (z.B. 01.01.2025 bis 31.12.2025)
  3. Bezugnahme: Verweis auf den vorliegenden Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
  4. Feststellungserklärung: Explizite Erklärung, dass der Jahresabschluss festgestellt wird
  5. Gewinnverwendung: Falls zutreffend, Beschluss über Gewinnverwendung oder Verlustvortrag
  6. Datum und Unterschriften: Datum der Beschlussfassung und Unterschriften aller Gesellschafter bzw. Protokollführer

Formale Anforderungen

  • Eindeutige Bezeichnung des Geschäftsjahres (von–bis)
  • Konkrete Benennung aller Bestandteile (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Bei GmbH: Datum und Unterschrift aller Gesellschafter oder Versammlungsleiter
  • Bei AG: Beschluss des Aufsichtsrats mit Protokoll
  • Verwahrung in Gesellschaftsunterlagen (§ 42 Abs. 1 GmbHG)

Hinweis

Eine wirksame Feststellung setzt voraus, dass der Jahresabschluss den Gesellschaftern rechtzeitig vorgelegt wurde. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften muss der geprüfte Abschluss vorliegen (§ 316 HGB).

Musterformulierungen für die Praxis

Nachfolgend finden Sie praxiserprobte Musterformulierungen für verschiedene Konstellationen. Diese können an die individuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Muster 1: Kleine GmbH (Ein-Personen-Gesellschaft)

Hinweis

Beschluss des Alleingesellschafters der [Firmenname] GmbH über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 Der Alleingesellschafter beschließt: 1. Der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) zum 31.12.2025 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wird festgestellt. 2. Der Bilanzgewinn in Höhe von [Betrag] EUR wird [Formulierung zur Gewinnverwendung]. [Ort], den [Datum] _______________________ [Name Gesellschafter]

Muster 2: GmbH mit mehreren Gesellschaftern

Hinweis

Protokoll der Gesellschafterversammlung der [Firmenname] GmbH vom [Datum] Tagesordnungspunkt: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 Die Gesellschafterversammlung beschließt einstimmig: 1. Der von der Geschäftsführung vorgelegte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) zum 31.12.2025 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wird festgestellt. 2. [Beschluss zur Gewinnverwendung] _______________________ Versammlungsleiter

Muster 3: Mittelgroße GmbH (mit Prüfungspflicht)

Hinweis

Beschluss der Gesellschafterversammlung der [Firmenname] GmbH vom [Datum] Die Gesellschafterversammlung beschließt nach Vorlage und Erörterung des geprüften Jahresabschlusses nebst Bestätigungsvermerk vom [Datum Prüfbericht]: 1. Der von der Geschäftsführung aufgestellte und von [Prüfer] geprüfte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) zum 31.12.2025 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wird festgestellt. 2. [Gewinnverwendungsbeschluss]

Achtung

Die Muster sind Orientierungshilfen. Je nach Satzung, Gesellschaftsvertrag und individueller Situation können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Im Zweifelsfall sollte steuerlicher oder juristischer Rat eingeholt werden.

Pflichtbestandteile der Feststellung

Eine wirksame Feststellung des Jahresabschlusses muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit sie rechtlich Bestand hat und den Anforderungen von § 42a GmbHG bzw. § 172 AktG genügt.

Inhaltliche Pflichtangaben

Bestandteil Anforderung Rechtsgrundlage
Geschäftsjahr Exakte Angabe von–bis (z.B. 01.01.–31.12.2025) § 242 HGB
Bilanzstichtag Konkrete Datumsangabe (z.B. 31.12.2025) § 242 Abs. 1 HGB
Bestandteile Bilanz, GuV, Anhang; bei mittelgroß/groß: + Lagebericht § 264 Abs. 1 HGB
Beschlussorgan Gesellschafterversammlung (GmbH) / Aufsichtsrat (AG) § 42a GmbHG, § 172 AktG
Datum Tag der Beschlussfassung § 48 Abs. 1 GmbHG
Unterschriften Alle Gesellschafter oder Versammlungsleiter § 48 GmbHG

Ergänzende Angaben bei Prüfungspflicht

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. In diesem Fall muss die Feststellung zusätzlich enthalten:

  • Verweis auf den vorliegenden Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Datum des Prüfberichts
  • Name der Prüfungsgesellschaft oder des Abschlussprüfers
  • Bei Lagebericht: Bezugnahme auf dessen Prüfung

„Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Aufzählung der Bestandteile. Gerade bei mittelgroßen GmbH wird der Lagebericht oft vergessen. Auch die Bezugnahme auf den Prüfbericht sollte explizit erfolgen, um Nachfragen zu vermeiden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen 2026 für Feststellung und Offenlegung

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen zur Feststellung und Offenlegung.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist Feststellung Stichtag 31.12.2025 Rechtsgrundlage
Kleine GmbH 11 Monate Bis 30.11.2026 § 42a Abs. 2 S. 1 GmbHG
Mittelgroße GmbH 8 Monate Bis 31.08.2026 § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG
Große GmbH 8 Monate Bis 31.08.2026 § 42a Abs. 2 S. 2 GmbHG

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse müssen alle Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 Abs. 1 HGB).

31.12.2026

Offenlegungsfrist Stichtag 31.12.2025

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Frist nach § 325 HGB

Achtung

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr für die Offenlegung zuständig. Bei verspäteter Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größe Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Ø)
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Kriterien am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 1 HGB).

Häufige Fehler bei der Feststellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Feststellung des Jahresabschlusses immer wieder typische Fehler auf, die rechtliche Unsicherheiten oder Nachforderungen auslösen können.

Top 8 Fehlerquellen

Fehler Folge Vermeidung
Unvollständige Bestandteile Feststellung unwirksam Bilanz, GuV, Anhang explizit benennen
Falsches Datum Fristversäumnis unklar Datum der Beschlussfassung korrekt eintragen
Fehlende Unterschriften Beschluss formunwirksam Alle Gesellschafter unterschreiben lassen
Kein Bezug zum Geschäftsjahr Unklare Zuordnung Exakte Datumsangaben (01.01.–31.12.2025)
Feststellung vor Aufstellung Logischer Widerspruch Erst Aufstellung durch GF, dann Feststellung
Fehlende Prüfung bei Pflicht Verstoß gegen § 316 HGB Prüfung beauftragen, Bestätigungsvermerk abwarten
Keine Gewinnverwendung Unklarheit über Ausschüttung Beschluss zur Gewinnverwendung separat fassen
Versäumte Frist Ordnungsgeld droht Fristen (11/8 Monate) im Blick behalten

Formfehler: Textbausteine ohne Anpassung

Viele Unternehmer verwenden Musterformulierungen, ohne diese an die konkrete Situation anzupassen. Typische Fehler:

  • Falsche Jahreszahlen (z.B. 2024 statt 2025)
  • Firmenname nicht aktualisiert
  • Gesellschafternamen fehlen oder sind veraltet
  • Bezug auf nicht vorhandene Bestandteile (z.B. Lagebericht bei kleiner GmbH ohne freiwillige Erstellung)

Achtung

Musterformulierungen sind Orientierungshilfen, ersetzen aber keine individuelle Prüfung. Besonders bei Satzungsänderungen, Gesellschafterwechseln oder besonderen Gewinnverwendungsbeschlüssen ist eine Anpassung zwingend erforderlich.

Gewinnverwendung im Feststellungsbeschluss

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist oft mit dem Beschluss zur Gewinnverwendung verknüpft. Beide können in einem Beschluss gefasst werden.

Mögliche Arten der Gewinnverwendung

  • Ausschüttung: Gewinn wird vollständig oder teilweise an Gesellschafter ausgeschüttet
  • Einstellung in Gewinnrücklagen: Gewinn wird thesauriert (§ 272 Abs. 3 HGB)
  • Gewinnvortrag: Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen
  • Verlustvortrag: Verlust wird auf neue Rechnung vorgetragen
  • Mischformen: Kombination aus Ausschüttung und Rücklagenbildung

Formulierungsbeispiele Gewinnverwendung

Vollausschüttung

Der Bilanzgewinn in Höhe von [Betrag] EUR wird vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet.

Teilausschüttung

Vom Bilanzgewinn in Höhe von [Betrag] EUR werden [Betrag] EUR ausgeschüttet und [Betrag] EUR in die Gewinnrücklage eingestellt.

Gewinnvortrag

Der Bilanzgewinn in Höhe von [Betrag] EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Hinweis

Die Gewinnverwendung kann auch in einem separaten Beschluss gefasst werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Gesellschafter zunächst die Feststellung vornehmen und erst später über die Verwendung entscheiden möchten.

„Bei der Gewinnverwendung sollte immer geprüft werden, ob satzungsgemäße oder gesetzliche Rücklagen zu bilden sind. Auch steuerliche Aspekte wie die Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen müssen bedacht werden. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater ist zu empfehlen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten bei Verlusten

Bei einem Jahresfehlbetrag wird dieser entweder mit Gewinnrücklagen verrechnet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Formulierung könnte lauten:

Hinweis

Der Bilanzverlust in Höhe von [Betrag] EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Bei erheblichen Verlusten kann zudem die Prüfung einer Überschuldung nach § 19 InsO erforderlich werden.

Praxis-Tipps für eine effiziente Feststellung

Eine strukturierte Vorbereitung und Durchführung der Feststellung spart Zeit, vermeidet Fehler und sorgt für Rechtssicherheit.

Checkliste: Vorbereitung der Feststellung

  • Jahresabschluss durch Geschäftsführung aufstellen lassen
  • Bei Prüfungspflicht: Abschlussprüfung beauftragen und Bestätigungsvermerk abwarten
  • Unterlagen rechtzeitig an Gesellschafter versenden (mind. 1 Woche vor Versammlung)
  • Gesellschafterversammlung einberufen (Form und Frist nach Satzung beachten)
  • Beschlussvorlage vorbereiten (Formulierung prüfen)
  • Protokoll anfertigen oder Beschluss schriftlich fixieren
  • Unterschriften aller Gesellschafter einholen
  • Beschluss in Gesellschaftsunterlagen aufbewahren (§ 42 GmbHG)

Digitale Tools nutzen

Moderne Softwarelösungen wie OnlineBilanz unterstützen den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur Offenlegung:

  • Automatische Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB
  • Vorlagen für Feststellungsbeschlüsse
  • Fristenüberwachung für Feststellung und Offenlegung
  • Direkte Übermittlung an das Unternehmensregister

Aufbewahrung und Dokumentation

Der Feststellungsbeschluss ist Teil der Geschäftsunterlagen und muss nach § 257 HGB für 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfohlen wird:

  • Ablage im Gesellschafterordner (physisch oder digital)
  • Verweis auf den Beschluss im Anhang zum Jahresabschluss
  • Kopie für jeden Gesellschafter
  • Digitale Sicherungskopie (z.B. als PDF)

Zusammenarbeit mit Steuerberater

Die Feststellung des Jahresabschlusses sollte in enger Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen, insbesondere bei:

  • Komplexen Gewinnverwendungsentscheidungen
  • Steuerlichen Wahlrechten (z.B. Rückstellungen, Abschreibungen)
  • Bilanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten
  • Prüfungspflichtigen Gesellschaften

Hinweis

OnlineBilanz bietet Unternehmen die Möglichkeit, den Jahresabschluss rechtssicher selbst zu erstellen und direkt beim Unternehmensregister einzureichen. Die Software führt durch alle Schritte und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist bei einer GmbH für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig?

Bei der GmbH ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zuständig (§ 46 Nr. 1 GmbHG). Nur bei kleinen GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass die Geschäftsführung den Jahresabschluss feststellt. Bei einer Ein-Personen-GmbH beschließt der Alleingesellschafter die Feststellung.

Welche Fristen gelten 2026 für die Feststellung des Jahresabschlusses?

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Kleine GmbH haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große GmbH nur 8 Monate (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten erfolgen (bis 31.12.2026).

Was muss eine Feststellung Jahresabschluss Formulierung enthalten?

Eine rechtssichere Formulierung muss enthalten: Bezug auf das konkrete Geschäftsjahr (z.B. 01.01.–31.12.2025), Aufzählung aller Bestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht), explizite Feststellungserklärung, Datum der Beschlussfassung sowie Unterschriften aller Gesellschafter bzw. des Versammlungsleiters.

Was passiert, wenn die Feststellungsfrist versäumt wird?

Die Versäumnis der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG hat keine unmittelbaren Sanktionen zur Folge. Allerdings kann dadurch die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB nicht mehr eingehalten werden. Dies führt zu einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB durch das Bundesamt für Justiz.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Aktiengesetz (AktG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater