Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogKosten Einzelunternehmen

Steuerberater Kosten Einzelunternehmen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuerberater-Kosten für Einzelunternehmen richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen maßgeblich vom Jahresumsatz, der Komplexität der Buchführung und dem Leistungsumfang ab. Im Jahr 2026 zahlen Einzelunternehmer für laufende Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuererklärungen je nach Größe zwischen 1.500 € und 8.000 € pro Jahr. Eine umfassende Darstellung zu Preisen und Sparpotenzial beim Steuerberater für Einzelunternehmen hilft bei der Kalkulation der zu erwartenden Ausgaben. Speziell für die Einkommensteuererklärung berechnen Steuerberater je nach Einkommen und Aufwand unterschiedliche Gebühren, die Teil der Gesamtkosten sind. Dieser Artikel erklärt die Gebührenstruktur, zeigt konkrete Kostenbeispiele und gibt Tipps, wie Sie Steuerberaterkosten optimieren können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Einzelunternehmer zahlen für Steuerberater-Leistungen je nach Umsatz und Leistungsumfang zwischen 1.500 € und 8.000 € jährlich. Die Gebühren sind in der StBVV geregelt und orientieren sich an Gegenstandswert, Schwierigkeit und Umfang. Komplexere Mandate mit hohem Umsatz oder internationalen Geschäften kosten entsprechend mehr.

Was kostet ein Steuerberater für ein Einzelunternehmen?

Die Kosten für steuerliche Beratung von Einzelunternehmen richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), konkret nach den §§ 33 bis 36 StBVV. Anders als bei Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG existiert beim Einzelunternehmen keine Pflicht zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB – es sei denn, der Einzelunternehmer ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig (Vollkaufmann). Die meisten Einzelunternehmer erstellen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG und lassen ihre Einkommensteuererklärung erstellen.

Die StBVV sieht für verschiedene Leistungen unterschiedliche Gebührenrahmen vor. Entscheidend ist der Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz, Vermögen, Gewinn) sowie die Schwierigkeit und der Umfang der Tätigkeit. Der Steuerberater darf innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine Gebühr zwischen der Mindest- und Höchstgebühr ansetzen – meist liegt die Abrechnung zwischen 3/10 und 6/10 der Mittelgebühr.

Typische Leistungen und Gebührenrahmen für Einzelunternehmen (Stand 2026)

Leistung Rechtsgrundlage Gebührenrahmen (ca.) Bemerkung
Einkommensteuererklärung § 24 StBVV 1/10 bis 6/10 der Tabelle Gegenstandswert: Summe der positiven Einkünfte
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) § 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV 1/10 bis 6/10 Gegenstandswert oft Jahresumsatz
Umsatzsteuer-Jahreserklärung § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV 1/10 bis 6/10 Gegenstandswert: Umsatz
Finanzbuchführung (monatlich) § 33 StBVV 2/10 bis 12/10 je Monat Abhängig von Belegen und Konten

Praxishinweis: Gegenstandswert bestimmt die Gebühr

Bei einem Einzelunternehmen mit 80.000 Euro Jahresumsatz und 25.000 Euro Gewinn beträgt die Mittelgebühr für die Einkommensteuererklärung (Gegenstandswert: Summe der positiven Einkünfte) etwa 230–350 Euro (4/10 bis 6/10). Hinzu kommen Umsatzsteuer, EÜR, Gewerbesteuer – das Gesamthonorar für alle Steuererklärungen liegt typisch bei 800 bis 1.800 Euro pro Jahr.

Welche StBVV-Gebühren gelten für Einzelunternehmen 2026?

Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in der Fassung vom 17. Dezember 2014, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2023, legt die Honorare für Steuerberater bundeseinheitlich fest. Sie enthält Gebührentabellen (Anlagen 1 und 2 zur StBVV), aus denen sich je nach Gegenstandswert und Art der Tätigkeit eine Gebühr in Zehntel (z. B. 4/10) ergibt.

Wichtigste Paragrafen für Einzelunternehmer

  • § 24 StBVV – Zeitgebühr (30–90 Euro pro Stunde, je nach Qualifikation)
  • § 33 StBVV – Buchführung (monatliche Gebühr nach Tabelle B, abhängig von Belegen und Konten)
  • § 35 StBVV – Abschlussarbeiten ohne Prüfungspflicht (Einnahmen-Überschuss-Rechnung, vereinfachte Gewinnermittlung)
  • § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV – Einkommensteuererklärung (Gegenstandswert: Summe der positiven Einkünfte, Tabelle A)
  • § 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV – Umsatzsteuer-Jahreserklärung (Gegenstandswert: Jahresumsatz, 1/10 bis 6/10 Tabelle A)

Der Gegenstandswert bestimmt die Zeile in der Tabelle. Für die Einkommensteuererklärung eines Einzelunternehmers wird die Summe der positiven Einkünfte herangezogen – nicht der Gewinn allein. Bei einem Umsatz von 100.000 Euro und einem Gewinn von 30.000 Euro beträgt der Gegenstandswert für die Einkommensteuererklärung 30.000 Euro (wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen). Die Mittelgebühr (6/10) liegt dann bei etwa 286 Euro (Tabelle A, Stand 2026).

„Viele Einzelunternehmer sind überrascht, dass die Steuerberaterkosten nicht pauschal sind, sondern gesetzlich nach Gegenstandswert gestaffelt. Wer seine Buchhaltung selbst führt und nur die Steuererklärungen abgeben lässt, zahlt deutlich weniger als bei einer Vollbetreuung mit monatlicher Finanzbuchführung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Konkrete Kostenbeispiele für Einzelunternehmer (2026)

Um die Bandbreite transparenter zu machen, folgen drei realistische Szenarien für Einzelunternehmen unterschiedlicher Größe. Die Werte orientieren sich an den StBVV-Gebühren (4/10 bis 6/10 der Tabelle) und typischen Steuerberater-Abrechnungen im Jahr 2026.

Beispiel 1: Kleingewerbetreibender (EÜR, Umsatz 40.000 €)

Leistungen

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung (falls Gewerbe)

Kosten (netto)

  • EÜR: 150–250 €
  • EStE: 180–280 €
  • UStE: 80–150 €
  • GewStE: 60–120 €

Gesamtkosten: ca. 470–800 Euro netto (560–950 Euro brutto mit 19 % MwSt.)

Beispiel 2: Mittelständischer Einzelunternehmer (Umsatz 150.000 €, buchführungspflichtig nach § 238 HGB)

Leistungen

  • Finanzbuchführung (monatlich, ca. 100 Belege/Monat)
  • Jahresabschluss (Bilanz + GuV nach § 242 HGB)
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung

Kosten (netto)

  • Buchführung: 12 × 120 € = 1.440 €
  • Jahresabschluss: 600–900 €
  • EStE: 300–450 €
  • UStE: 150–220 €
  • GewStE: 100–180 €

Gesamtkosten: ca. 2.600–3.200 Euro netto (3.094–3.808 Euro brutto)

Beispiel 3: Großer Einzelunternehmer (Umsatz 500.000 €, 15 Mitarbeiter, buchführungspflichtig)

Leistungen

  • Finanzbuchführung (monatlich, ca. 300 Belege/Monat)
  • Lohnbuchhaltung (15 Arbeitnehmer)
  • Jahresabschluss (Bilanz + GuV)
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung
  • Gewerbesteuererklärung

Kosten (netto)

  • Buchführung: 12 × 200 € = 2.400 €
  • Lohnbuchhaltung: 12 × 15 × 8 € = 1.440 €
  • Jahresabschluss: 1.200–1.800 €
  • EStE: 450–650 €
  • UStE: 250–350 €
  • GewStE: 180–280 €

Gesamtkosten: ca. 5.900–7.000 Euro netto (7.021–8.330 Euro brutto)

470–800 €

Kleingewerbetreibender (EÜR)

2.600–3.200 €

Mittelständischer Betrieb

5.900–7.000 €

Großer Einzelunternehmer

Einzelunternehmen vs. GmbH: Welche Steuerberaterkosten sind höher?

Eine der häufigsten Fragen bei der Wahl der Rechtsform ist: Welche Rechtsform ist günstiger bei den Steuerberaterkosten? Die Antwort hängt von der Größe, der Komplexität und der gesetzlichen Pflicht zur Buchführung ab.

Einzelunternehmen: Geringe Pflichten, geringere Kosten (bei EÜR)

  • Keine Pflicht zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses (außer bei Buchführungspflicht nach § 238 HGB)
  • Meist reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Keine Körperschaftsteuer, keine Offenlegungspflicht nach § 325 HGB
  • Steuerlich: Einkommensteuer, Gewerbesteuer (bei Gewerbe), Umsatzsteuer
  • Typische Jahreskosten (ohne Buchführung): 470–1.200 Euro

GmbH: Umfangreiche Pflichten, höhere Kosten

  • Pflicht zur doppelten Buchführung nach § 238 HGB
  • Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang) nach §§ 242, 264 HGB
  • Pflicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB (seit DiRUG ab 01.08.2022 ausschließlich dort)
  • Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG (8–11 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Steuerlich: Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung
  • Typische Jahreskosten (kleine GmbH, ohne laufende Buchführung): 1.500–2.500 Euro
  • Mit laufender Buchführung: 3.500–6.000 Euro
Kriterium Einzelunternehmen (EÜR) GmbH
Buchführungspflicht Nein (außer Vollkaufmann § 238 HGB) Ja (§ 238 HGB)
Jahresabschluss Nein (EÜR reicht) Ja (§ 242, § 264 HGB)
Offenlegung Nein Ja (§ 325 HGB, Unternehmensregister)
Typische Steuerberaterkosten/Jahr 470–1.200 € (nur Steuererklärungen) 1.500–2.500 € (ohne Buchführung)
Mit laufender Buchführung 2.600–3.500 € 3.500–6.000 €

Praxishinweis: Rechtsformwahl aus Kostensicht

Wer als Kleinunternehmer mit unter 60.000 Euro Umsatz startet, spart mit einem Einzelunternehmen (EÜR) im Schnitt 1.000–1.500 Euro Steuerberaterkosten pro Jahr gegenüber einer GmbH. Ab einem Umsatz von 200.000 Euro und steuerlicher Optimierung durch Körperschaftsteuer kann sich die GmbH trotz höherer Kosten lohnen – die Entscheidung sollte aber nie allein aus Kostensicht getroffen werden.

Welche Leistungen übernimmt der Steuerberater für Einzelunternehmen?

Der Steuerberater kann für Einzelunternehmer unterschiedliche Aufgaben übernehmen – von der reinen Steuererklärung bis zur Vollbetreuung mit Buchführung, Lohnabrechnung und betriebswirtschaftlicher Beratung. Die häufigsten Leistungen sind:

1. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG

Die EÜR ist die vereinfachte Gewinnermittlung für Einzelunternehmer, die nicht buchführungspflichtig sind. Der Steuerberater erstellt die EÜR auf Basis der vom Mandanten gelieferten Belege (Einnahmen, Ausgaben, Anlageverzeichnis). Die EÜR wird elektronisch über die Anlage EÜR mit der Einkommensteuererklärung ans Finanzamt übermittelt. Gebührenrahmen: § 24 Abs. 1 Nr. 6 StBVV, Gegenstandswert meist Jahresumsatz, 1/10 bis 6/10 der Tabelle A.

2. Finanzbuchführung (laufende Buchhaltung) nach § 33 StBVV

Wer nach § 238 HGB buchführungspflichtig ist (z. B. eingetragener Kaufmann e. K., Umsatz über 600.000 Euro oder Gewinn über 60.000 Euro nach § 141 AO), muss eine doppelte Buchführung führen. Der Steuerberater übernimmt monatlich die Verbuchung aller Geschäftsvorfälle (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen, Kasse, Anlagenbuchungen). Die Gebühr richtet sich nach § 33 StBVV (Tabelle B), abhängig von der Anzahl der Belege und Konten. Typisch: 2/10 bis 12/10 der monatlichen Gebühr.

3. Jahresabschluss (Bilanz + GuV) nach § 242 HGB

Buchführungspflichtige Einzelunternehmer müssen zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen: Bilanz (§ 242 HGB) und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 2 HGB). Der Steuerberater erstellt den Abschluss, prüft die Buchführung auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ermittelt den steuerlichen Gewinn. Gebührenrahmen: § 35 StBVV, Gegenstandswert ist das betriebliche Vermögen (Bilanzsumme oder 10-facher Jahresüberschuss). Typische Kosten: 600–1.800 Euro.

4. Steuererklärungen

  • Einkommensteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV): Gegenstandswert ist die Summe der positiven Einkünfte
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 StBVV): Gegenstandswert ist der Jahresumsatz
  • Gewerbesteuererklärung (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 StBVV): Gegenstandswert ist der Gewerbeertrag
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen (monatlich oder quartalsweise): § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV, 1/10 bis 6/10 je Voranmeldung

5. Lohnbuchhaltung (bei Mitarbeitern)

Wer Mitarbeiter beschäftigt, muss monatlich Lohnabrechnungen erstellen, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge berechnen und die Anmeldungen an Finanzamt und Krankenkassen übermitteln. Gebührenrahmen: § 32 StBVV, meist pauschal pro Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum (ca. 8–15 Euro je Abrechnung).

  • EÜR oder Jahresabschluss (je nach Buchführungspflicht)
  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung (und ggf. Voranmeldungen)
  • Gewerbesteuererklärung (bei Gewerbebetrieb)
  • Lohnbuchhaltung (bei Mitarbeitern)
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
  • Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung

Steuerberater wechseln oder selbst machen – was lohnt sich?

Viele Einzelunternehmer fragen sich, ob sie die Steuererklärung selbst erledigen, eine Software nutzen oder einen Steuerberater beauftragen sollen. Die Antwort hängt von der Komplexität, der verfügbaren Zeit und der Risikobereitschaft ab.

Option 1: Steuererklärung selbst erstellen (z. B. mit ELSTER, Steuersoftware)

Vorteile

  • Keine Steuerberaterkosten (nur Software ca. 20–50 Euro/Jahr)
  • Volle Kontrolle über Daten und Fristen
  • Geeignet für einfache Fälle (nur EÜR, keine Mitarbeiter, keine Rückstellungen)

Nachteile

  • Hoher Zeitaufwand (10–30 Stunden/Jahr)
  • Fehlerrisiko bei steuerlicher Optimierung (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen, Betriebsausgaben)
  • Keine Haftung bei Fehlern – volle Verantwortung beim Unternehmer
  • Bei Betriebsprüfung keine fachliche Begleitung

Option 2: Steuerberater beauftragen

Vorteile

  • Fachliche Sicherheit und Haftung des Steuerberaters (Berufshaftpflicht)
  • Steueroptimierung (z. B. Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG, Rückstellungen, Betriebsausgaben)
  • Zeitersparnis (Unternehmer konzentriert sich aufs Kerngeschäft)
  • Begleitung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Fristverlängerungen für Steuererklärungen (§ 109 AO)

Nachteile

  • Kosten (470–7.000 Euro/Jahr je nach Umfang)
  • Abhängigkeit vom Steuerberater (Erreichbarkeit, Reaktionszeit)
  • Mandantenpflichten: Belege sortieren, Unterlagen bereitstellen

Option 3: Digitale Steuerberater-Plattformen (z. B. OnlineBilanz)

Eine moderne Alternative sind digitale Steuerberater-Plattformen, die Steuerberater-Qualität mit digitaler Koordination verbinden. Wer als Geschäftsführer einer GmbH oder UG den Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Angebote einholen, findet auf OnlineBilanz.de transparente Festpreise ab 499,95 Euro inkl. MwSt. für den Jahresabschluss einer kleinen GmbH – koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, und erstellt durch das zugelassene Steuerberater-Team. Die Leistung ist rechtsverbindlich und haftungsgesichert.

Wichtig: Keine Fristverlängerung ohne Steuerberater

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss die gesetzlichen Fristen einhalten (in der Regel 31. Juli des Folgejahres für das Steuerjahr 2025, also 31.07.2026). Nur ein beauftragter Steuerberater kann eine Fristverlängerung nach § 109 AO bis Februar 2027 (für Steuerjahr 2025) beantragen. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO (bis zu 25.000 Euro, mindestens 25 Euro pro Monat).

„Wir erleben häufig, dass Einzelunternehmer in den ersten Jahren selbst abrechnen, ab etwa 80.000 Euro Umsatz oder bei der ersten Investition (Fahrzeug, Maschinen) aber merken: Die Steueroptimierung durch einen Steuerberater zahlt sich aus. Allein der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kann mehrere tausend Euro Steuerlast verschieben – das rechtfertigt die Honorarkosten schnell.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie kann ein Einzelunternehmer mit dem Steuerberater Steuern sparen?

Die Honorarkosten für den Steuerberater sind als Betriebsausgaben (bei betrieblicher Veranlassung) oder als Sonderausgaben (bei privater Steuererklärung) steuerlich abzugsfähig. Darüber hinaus gibt es zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die nur mit fundierter Beratung genutzt werden können.

1. Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG

Einzelunternehmer mit einem Betriebsvermögen unter 235.000 Euro können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Fahrzeuge, IT) bereits im Jahr vor der Anschaffung als Betriebsausgabe abziehen. Das reduziert die Steuerlast sofort – die Investition muss innerhalb von drei Jahren erfolgen. Bei einem Gewinn von 60.000 Euro und einem IAB von 20.000 Euro sinkt die Steuerlast um ca. 7.000–9.000 Euro (je nach Grenzsteuersatz).

2. Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG

Zusätzlich zur regulären AfA (Absetzung für Abnutzung) können im Jahr der Anschaffung und in den folgenden vier Jahren bis zu 20 % Sonderabschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Maschinen, Büroausstattung) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung: Betriebsvermögen unter 235.000 Euro.

3. Betriebsausgaben konsequent erfassen

  • Homeoffice-Pauschale: 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro/Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, Stand 2026)
  • Arbeitszimmer: Bei ausschließlicher betrieblicher Nutzung unbegrenzt abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG)
  • Fahrtkosten: 0,30 Euro/km (bei Pkw-Nutzung), bei Firmenwagen: Fahrtenbuch oder 1 %-Regelung
  • Bewirtungskosten: 70 % abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), geschäftlicher Anlass muss nachgewiesen werden
  • Fortbildungskosten: 100 % abzugsfähig (Seminare, Fachliteratur, Messen)
  • Geschenke: Bis 50 Euro netto pro Empfänger und Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)

4. Rückstellungen bilden (bei Bilanzierern)

Wer buchführungspflichtig ist und eine Bilanz erstellt, kann Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten bilden (§ 249 HGB), z. B. für Steuerberatungskosten, Prozessrisiken, Garantieverpflichtungen, Urlaubsansprüche. Das mindert den Gewinn und damit die Steuerlast im laufenden Jahr – die Zahlung erfolgt erst später.

5. Gewerbesteuer-Freibetrag nutzen

Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 Euro beim Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG). Nur der darüber liegende Gewinn unterliegt der Gewerbesteuer. Wer z. B. 40.000 Euro Gewerbeertrag hat, zahlt nur auf 15.500 Euro Gewerbesteuer (Hebesatz je nach Gemeinde).

50 %

IAB-Abzug vor Investition

20 %

Sonderabschreibung § 7g Abs. 5

24.500 €

Gewerbesteuer-Freibetrag

Praxisbeispiel: Steuerersparnis durch Steuerberater

Ein Einzelunternehmer mit 70.000 Euro Gewinn plant die Anschaffung eines Firmenwagens für 40.000 Euro. Ohne Steuerberater: Gewinn 70.000 Euro, Steuerlast ca. 24.000 Euro. Mit Steuerberater: IAB 20.000 Euro → Gewinn sinkt auf 50.000 Euro, Steuerlast ca. 15.500 Euro. Steuerersparnis: 8.500 Euro – die Steuerberaterkosten von 1.200 Euro amortisieren sich siebenmal.

Besteht für Einzelunternehmer eine Steuerberater-Pflicht?

Nein, in Deutschland besteht für Einzelunternehmer keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Jeder Steuerpflichtige darf seine Steuererklärung selbst erstellen und beim Finanzamt einreichen – das gilt auch für Gewerbetreibende, Freiberufler und Land- und Forstwirte.

Anders als bei Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), wo der Jahresabschluss nach § 242 HGB erstellt und nach § 325 HGB offengelegt werden muss, gibt es bei Einzelunternehmen nur dann eine Pflicht zur Buchführung, wenn die Voraussetzungen des § 238 HGB oder § 140 AO erfüllt sind (z. B. Umsatz über 600.000 Euro oder Gewinn über 60.000 Euro). Doch selbst dann darf der Unternehmer die Buchführung und den Jahresabschluss selbst erstellen.

Wann ist ein Steuerberater faktisch unverzichtbar?

  • Buchführungspflicht nach § 238 HGB: Doppelte Buchführung, Bilanz, GuV – hier wird Fachwissen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD) zwingend notwendig
  • Mitarbeiter: Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungsmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen sind komplex und fehleranfällig
  • Betriebsprüfung: Das Finanzamt prüft nach § 193 AO die steuerlichen Verhältnisse – ohne fachliche Begleitung drohen hohe Nachzahlungen
  • Komplexe Sachverhalte: Investitionen, Umstrukturierungen, Rechtsformwechsel, internationale Geschäfte, Erbschaft oder Schenkung eines Betriebs
  • Fristverlängerung: Nur ein Steuerberater kann die Abgabefrist für Steuererklärungen nach § 109 AO verlängern (z. B. bis Februar 2027 für Steuerjahr 2025)

Achtung: Haftung bei Fehlern

Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, trägt das volle Haftungsrisiko. Bei Fehlern können Nachzahlungen, Zinsen (§ 233a AO: 0,15 % pro Monat, also 1,8 % pro Jahr ab 2019) und Verspätungszuschläge (§ 152 AO) anfallen. Ein Steuerberater haftet für Fehler im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung 250.000 Euro nach § 67 StBerG).

Für Einzelunternehmer mit einfachen Verhältnissen (nur EÜR, keine Mitarbeiter, Umsatz unter 60.000 Euro) kann die Selbsterstellung mit Software (z. B. ELSTER, Lexware, WISO) eine praktikable Lösung sein. Ab etwa 80.000 Euro Umsatz oder bei der ersten größeren Investition lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters in der Regel – allein durch steuerliche Optimierung.

„Die Frage ist nicht, ob man einen Steuerberater braucht, sondern ab wann sich die Investition rechnet. Wer 15 Stunden für die Steuererklärung braucht und sein Stundensatz 80 Euro beträgt, hat bereits 1.200 Euro Opportunitätskosten – genau das, was ein Steuerberater für die Komplettbetreuung eines kleinen Einzelunternehmens kostet. Dazu kommt die Steueroptimierung, die oft mehrere tausend Euro spart.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fazit: Lohnt sich ein Steuerberater für Einzelunternehmer?

Die Kosten für einen Steuerberater bei Einzelunternehmen bewegen sich je nach Größe und Leistungsumfang zwischen 470 Euro und 7.000 Euro pro Jahr (netto). Die gesetzlich geregelten Gebühren nach StBVV sorgen für Transparenz – entscheidend ist der Gegenstandswert (Umsatz, Gewinn, Vermögen) und die Komplexität der steuerlichen Verhältnisse.

Wann lohnt sich ein Steuerberater?

  • Bei Buchführungspflicht nach § 238 HGB (Vollkaufmann, Umsatz > 600.000 €, Gewinn > 60.000 €)
  • Bei Mitarbeitern (Lohnbuchhaltung, Sozialversicherung)
  • Bei Investitionen über 10.000 Euro (IAB nach § 7g EStG, Sonderabschreibungen)
  • Bei Betriebsprüfung oder Einspruchsverfahren
  • Bei Rechtsformwechsel, Betriebsübergabe, Erbschaft
  • Wenn die Zeitersparnis und Steueroptimierung die Kosten übersteigen

Vergleich: Einzelunternehmen vs. GmbH

Wer als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss erstellen lassen muss, hat höhere Kosten (1.500–2.500 Euro ohne Buchführung), aber auch höhere rechtliche Anforderungen (Offenlegung nach § 325 HGB, Feststellung nach § 42a GmbHG). Einzelunternehmer mit EÜR zahlen deutlich weniger (470–1.200 Euro), haben aber auch weniger steuerliche Gestaltungsspielräume (keine Körperschaftsteuer, keine Thesaurierungsbegünstigung).

Für Geschäftsführer, die eine digitale, transparente und rechtssichere Lösung suchen, bietet OnlineBilanz den Jahresabschluss für kleine GmbH und UG zu einem Festpreis ab 499,95 Euro inkl. MwSt. – erstellt und unterzeichnet durch zugelassene Steuerberater, koordiniert durch Servet Gündogan in Stuttgart. Weitere Informationen und Preise auf OnlineBilanz.de.

470–1.200 €

Typische Kosten Einzelunternehmen (EÜR)

1.500–2.500 €

Typische Kosten GmbH (ohne Buchführung)

499,95 €

OnlineBilanz Festpreis GmbH-Jahresabschluss

Wichtigste Erkenntnisse

Steuerberaterkosten für Einzelunternehmen sind nach StBVV gesetzlich geregelt und richten sich nach Gegenstandswert und Leistung. Die Bandbreite reicht von 470 Euro (nur Steuererklärungen, EÜR) bis 7.000 Euro (Vollbetreuung, Buchführung, Lohn). Ein Steuerberater lohnt sich ab etwa 60.000 Euro Umsatz oder bei der ersten größeren Investition – die Steueroptimierung übersteigt die Honorarkosten oft um ein Vielfaches.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG auf einen Steuerberater verzichten?

Ja, grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. Kleinunternehmer mit geringem Umsatz und einfacher Buchführung können ihre Steuererklärungen selbst erstellen. Allerdings steigt das Fehlerrisiko und die Zeitinvestition erheblich. Viele Kleinunternehmer nutzen hybride Modelle: Sie buchen selbst in einer Software und lassen nur die Steuererklärungen vom Steuerberater erstellen.

Sind Steuerberatungskosten für Einzelunternehmer steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für betriebliche Steuerberatung sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern den Gewinn. Dies gilt für Buchhaltung, Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen und steuerliche Beratung. Lediglich Kosten für private Steuererklärungen (etwa Anlage V bei Vermietung) sind nur begrenzt als Sonderausgaben absetzbar.

Wie finde ich einen passenden Steuerberater für mein Einzelunternehmen?

Achten Sie auf Branchenerfahrung, digitale Arbeitsweise (DATEV, Online-Mandate) und transparente Preisgestaltung. Viele Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden Sie digital mit zugelassenen Steuerberatern, die Festpreise anbieten und auf kleine und mittlere Unternehmen spezialisiert sind – ohne Wartezeiten und mit klarer Kostenstruktur.

Darf ein Steuerberater auch nachträglich die Gebühren erhöhen?

Nur im Rahmen der StBVV und bei vorheriger Vereinbarung. Wurde eine Gebühr zwischen 1/10 und 10/10 vereinbart, darf der Steuerberater innerhalb dieses Rahmens bleiben. Nachträgliche Erhöhungen ohne zusätzliche Leistungen sind unzulässig. Bei Pauschalvereinbarungen (außerhalb StBVV) muss die Gebühr vertraglich fixiert sein. Empfehlung: Vor Mandatsbeginn Gebührenvereinbarung schriftlich festhalten.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für die Buchhaltung bereitstellen?

Für die laufende Buchhaltung benötigt der Steuerberater alle Ein- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kassen- und Barbelege, Lohn- und Gehaltsnachweise sowie Verträge und Steuerbescheide. Viele Steuerberater arbeiten heute digital: Sie laden Belege per App, Scan oder DATEV Unternehmen online hoch. Je strukturierter und vollständiger Sie die Unterlagen bereitstellen, desto geringer ist der Zeitaufwand und damit die Gebühr.

Was passiert, wenn ich mit der Abrechnung meines Steuerberaters nicht einverstanden bin?

Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung schriftlich Einwendungen erheben. Der Steuerberater muss die Gebührenberechnung dann prüfen und ggf. korrigieren. Bei weiterhin bestehender Uneinigkeit können Sie die Steuerberaterkammer um Schlichtung bitten oder ein Honorarfestsetzungsverfahren beim Landgericht beantragen. Wichtig: Die Rechnung bleibt zunächst fällig, Einwendungen hemmen nicht die Zahlungspflicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Handelsgesetzbuch (HGB), Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater