Steuererklärung über Steuerberater 2026: Kosten & Ablauf
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Steuererklärung über Steuerberater erstellen zu lassen, verschafft GmbH und UG nicht nur automatische Fristverlängerungen bis Februar 2027, sondern auch fachliche Sicherheit bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Steuerberater prüfen Sachverhalte, optimieren steuerlich und haften für ihre Beratung. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Abwicklung und transparenten Festpreisen.
Kurzantwort
Steuerberater erstellen für GmbH und UG die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung fachlich korrekt und verschaffen automatisch Fristverlängerungen bis 28. Februar des Folgejahres (2027 für Wirtschaftsjahr 2026). Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab. Der Steuerberater haftet für seine Beratung, der Geschäftsführer bleibt für richtige Unterlagen verantwortlich.
Inhaltsverzeichnis
- Warum Steuererklärung über Steuerberater erstellen lassen?
- Welche Steuererklärungen betreffen GmbH und UG?
- Wie läuft die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater ab?
- Was kostet die Steuererklärung durch einen Steuerberater?
- Welche Fristverlängerungen erhalten Sie durch einen Steuerberater?
- Welche Mitwirkungspflichten hat der Geschäftsführer?
- Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?
- Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?
- Wer haftet bei Fehlern: Geschäftsführer oder Steuerberater?
Warum Steuererklärung über Steuerberater erstellen lassen?
Die Erstellung der Steuererklärung über einen Steuerberater ist für Geschäftsführer von GmbH und UG häufig nicht nur eine Frage der Zeitersparnis, sondern auch der steuerlichen Sicherheit. Während Privatpersonen ihre Einkommensteuererklärung selbst einreichen können, erfordert die steuerliche Erfassung einer Kapitalgesellschaft umfassende Kenntnisse im Körperschaftsteuerrecht (§ 7 Abs. 3 KStG), Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht.
Ein Steuerberater kennt die aktuellen Gestaltungsspielräume, vermeidet fehlerhafte Angaben und nutzt alle zulässigen steuerlichen Wahlrechte aus. Zudem haftet er nach § 67 StBerG für die fachgerechte Erstellung — ein Sicherheitsnetz, das bei Eigenbearbeitung vollständig entfällt.
Zentrale Vorteile im Überblick
- Steueroptimierung: Nutzung aller Abschreibungen, Rückstellungen und Wahlrechte gemäß § 5 EStG und § 8 Abs. 1 KStG
- Rechtssicherheit: Vermeidung von Nachforderungen, Strafzuschlägen (§ 152 AO) oder Haftungsrisiken nach § 34 AO
- Fristverlängerung: Steuerberater erhalten gemäß § 109 AO automatisch verlängerte Abgabefristen (bis 31.07.2027 für Steuerjahr 2026)
- Digitale Übermittlung: ELSTER-Authentifizierung, elektronische Signatur, sichere Datenübertragung nach § 87a AO
- Prüfungssicherheit: Bei Betriebsprüfungen steht der Steuerberater beratend zur Seite und vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt
Praxis-Hinweis: OnlineBilanz
Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärung digital durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen — ohne lange Wartezeiten und persönliche Treffen. Die fachliche Prüfung, Unterzeichnung und ELSTER-Übermittlung erfolgen vollständig durch das Steuerberater-Team.
Welche Steuererklärungen betreffen GmbH und UG?
Kapitalgesellschaften unterliegen einem komplexen Bündel steuerlicher Erklärungs- und Offenlegungspflichten. Anders als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen GmbH und UG mehrere Steuererklärungen parallel abgeben, die aufeinander abgestimmt sein müssen.
Pflicht-Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften
| Steuerart | Rechtsgrundlage | Abgabefrist 2026 (mit StB) | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuererklärung | § 31 Abs. 1 KStG | 31.07.2027 | Gewinne werden mit 15 % besteuert; zwingend elektronisch |
| Gewerbesteuererklärung | § 14a GewStG | 31.07.2027 | Hebesatz je nach Gemeinde; Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | § 18 Abs. 3 UStG | 31.07.2027 | Auch bei monatl./viertelj. Voranmeldungen erforderlich |
| Umsatzsteuer-Voranmeldungen | § 18 Abs. 1 UStG | 10. des Folgemonats | Quartalsweise bei Vorjahresumsatzsteuer ≤ 7.500 € |
| Feststellungserklärung (bei Organschaft) | § 14 ff. KStG | 31.07.2027 | Nur bei ertragsteuerlicher oder umsatzsteuerlicher Organschaft |
Zusätzlich müssen Geschäftsführer ihre persönliche Einkommensteuererklärung einreichen, da sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) beziehen. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die mehr als 50 % der Anteile halten, unterliegen besonderen Dokumentationspflichten (z. B. Angemessenheitsprüfung der Gehälter gemäß § 8 Abs. 3 KStG).
Wichtig: Abgabefristen ohne Steuerberater
Ohne Steuerberater-Mandat endet die Abgabefrist bereits am 31.05.2027 für das Steuerjahr 2026. Versäumnisse führen zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO — bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro pro Monat.
Wie läuft die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater ab?
Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Belegerfassung beginnt und mit der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt endet. Bei modernen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz erfolgt die Koordination digital, sodass persönliche Treffen entfallen.
Die 5 Phasen der Steuererklärung
- Dokumentenübermittlung: Sie stellen Belege, Kontoauszüge, Rechnungen, Lohnabrechnungen und Jahresabschluss digital bereit (z. B. über DATEV Unternehmen online, sichere Upload-Plattform).
- Buchführung und Jahresabschluss: Der Steuerberater erstellt die Bilanz und GuV nach § 242 HGB, § 264 HGB (für GmbH/UG), nimmt ggf. Anpassungen vor (z. B. latente Steuern nach § 274 HGB).
- Erstellung der Steuererklärungen: Auf Basis des Jahresabschlusses werden Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellt. Steuerliche Überleitungsrechnungen (§ 60 EStDV) werden dokumentiert.
- Prüfung und Abstimmung: Sie erhalten die Entwürfe zur Durchsicht. Offene Fragen werden geklärt (z. B. außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG).
- Elektronische Übermittlung: Der Steuerberater übermittelt die Erklärungen per ELSTER-Zertifikat gemäß § 87a AO. Sie erhalten eine Bestätigung mit Eingangsnummer.
„Die digitale Zusammenarbeit spart enorm Zeit. Mandanten laden ihre Belege hoch, unser Steuerberater-Team prüft, erstellt und übermittelt — ohne Termindruck, ohne Präsenztermine. Die Qualität bleibt dabei vollständig erhalten, denn jeder Jahresabschluss wird durch einen zugelassenen Steuerberater gezeichnet.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Die Bearbeitungsdauer liegt bei einem gut vorbereiteten Mandat zwischen 2 und 4 Wochen. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. internationale Verflechtungen, Umstrukturierungen nach UmwStG) kann die Bearbeitung länger dauern.
Was kostet die Steuererklärung durch einen Steuerberater?
Die Vergütung für steuerliche Dienstleistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Bilanzsumme, Gewinn) sowie dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.
Gebührenrahmen nach StBVV (Auszug 2026)
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gebührenrahmen | Beispiel (Gegenstandswert 100.000 €) |
|---|---|---|---|
| Jahresabschluss (Bilanz + GuV) | § 35 StBVV | 10/10 bis 40/10 | ca. 600–2.400 € |
| Körperschaftsteuererklärung | § 24 StBVV | 1/10 bis 8/10 | ca. 150–1.200 € |
| Gewerbesteuererklärung | § 24 StBVV | 1/10 bis 8/10 | ca. 150–1.200 € |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | § 24 StBVV | 1/10 bis 8/10 | ca. 150–1.200 € |
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung | § 24 StBVV | 5/10 bis 30/10 | ca. 250–1.500 € |
Die konkrete Gebühr wird innerhalb des Rahmens nach Zeitaufwand, Haftungsrisiko und Bedeutung der Angelegenheit festgelegt. Viele Steuerberater bieten mittlerweile Festpreismodelle an, die Planungssicherheit schaffen. Bei OnlineBilanz erhalten Mandanten vor Auftragserteilung eine transparente Festpreisgarantie — keine versteckten Kosten, keine Nachberechnungen.
1.200–3.500 €
Typisches Gesamt-Honorar GmbH/UG (Kleinunternehmen, Jahresabschluss + Steuererklärungen)
10–40 %
Gebührenrahmen-Spreizung je nach Komplexität
Festpreise für mehr Planbarkeit
Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie vor Beauftragung einen verbindlichen Festpreis für Jahresabschluss und Steuererklärungen — unabhängig vom Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt transparent nach § 4 StBVV, jedoch ohne nachträgliche Überraschungen.
Welche Fristverlängerungen erhalten Sie durch einen Steuerberater?
Eine der wertvollsten Dienstleistungen des Steuerberaters ist die automatische Fristverlängerung. Gemäß § 109 AO und den ergänzenden Erlassen der Finanzverwaltung erhalten steuerlich beratene Mandanten deutlich längere Abgabefristen — ohne gesonderten Antrag, allein durch die Vollmachtserteilung.
Abgabefristen 2026 im Vergleich
Ohne Steuerberater
Abgabefrist endet am 31.05.2027 für das Steuerjahr 2026. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zwangsgelder.
Mit Steuerberater
Abgabefrist endet am 31.07.2027. In begründeten Einzelfällen (z. B. Betriebsprüfung, Krankheit) kann eine weitere Verlängerung bis Februar 2028 beantragt werden.
Die Fristverlängerung gilt für alle Steuererklärungen, die der Steuerberater bearbeitet: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie die persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers. Voraussetzung ist eine wirksame Vollmacht nach § 80 AO und die Mitteilung an das Finanzamt, dass die Erklärungen durch einen Steuerberater erstellt werden.
Achtung: Vorauszahlungen bleiben fällig
Die Fristverlängerung betrifft nur die Erklärungsfristen, nicht die Zahlungsfristen. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind weiterhin quartalsweise fällig (§ 37 Abs. 1 KStG: 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.). Verzugszinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat) können anfallen, wenn die Jahressteuerschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt.
-
Vollmacht nach § 80 AO erteilen (DATEV-Vollmacht oder individuelle Formulierung)
-
Steuerberater informiert Finanzamt über Mandatsübernahme
-
Fristverlängerung gilt automatisch — kein gesonderter Antrag erforderlich
-
Bei absehbaren Verzögerungen: rechtzeitig weitere Fristverlängerung beantragen
-
Vorauszahlungen quartalsweise leisten, auch bei laufender Bearbeitung
Welche Mitwirkungspflichten hat der Geschäftsführer?
Auch wenn Sie die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, entbindet Sie das nicht von Ihrer Mitwirkungs- und Überwachungspflicht. Der Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung vollständiger und richtiger Unterlagen.
Zentrale Mitwirkungspflichten im Überblick
- Vollständige Belegvorlage: Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kreditkartenbelege, Reisekostenabrechnungen
- Erläuterung außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle: Z. B. Forderungsausfälle, Rückstellungen, Anlagenzugänge
- Rechtzeitige Vorlage: Idealerweise bis spätestens März 2027 für das Wirtschaftsjahr 2026
- Digitale Aufbereitung: Strukturierte Ablage (z. B. DATEV-Ordnungsstruktur, monatliche Sortierung)
- Offenlegung von Gesellschafter-Geschäftsführer-Verhältnissen: Darlehen, Miet- oder Dienstleistungsverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 KStG)
- Prüfung und Freigabe der Entwürfe: Sie tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit — der Steuerberater erstellt, Sie genehmigen
„Eine saubere Belegablage spart beiden Seiten Zeit und Geld. Wenn wir im März alle Unterlagen komplett und digital erhalten, können wir die Steuererklärungen zügig fertigstellen — oft schon im April oder Mai. Das schafft Planungssicherheit für die Steuerlast und vermeidet Last-Minute-Stress.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten kann der Steuerberater gemäß § 18 StBVV zusätzliche Gebühren berechnen (z. B. für nachträgliche Belegsuche, Rekonstruktion fehlender Unterlagen). Zudem kann das Finanzamt bei unvollständigen Angaben Schätzungen nach § 162 AO vornehmen — meist zu Lasten des Steuerpflichtigen.
Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?
Die Digitalisierung hat die Steuerberatung grundlegend verändert. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen es Geschäftsführern, den gesamten Prozess — von der Belegübermittlung bis zur Steuererklärung — online abzuwickeln, ohne jemals eine Kanzlei betreten zu müssen. Die rechtliche Sicherheit und fachliche Qualität bleiben dabei vollständig erhalten.
Vorteile der digitalen Steuerberatung
Zeitersparnis
- Keine persönlichen Termine
- Upload jederzeit möglich
- Asynchrone Kommunikation
- Schnellere Bearbeitungszeiten
Transparenz
- Festpreise vor Beauftragung
- Echtzeit-Statusverfolgung
- Digitale Dokumentenhistorie
- Klare Aufgabenzuordnung
Datensicherheit
- Verschlüsselte Übertragung (SSL)
- DSGVO-konforme Speicherung
- Revisionssichere Archivierung
- Automatische Backups
Die technische Grundlage bilden meist etablierte Buchhaltungssoftware-Systeme wie DATEV Unternehmen online, Lexoffice oder spezialisierte Plattformen. Belege werden per Smartphone-App fotografiert oder als PDF hochgeladen, die Kontoumsätze werden via Banking-Schnittstelle automatisch importiert. Die Finanzbuchhaltung erfolgt durch den Steuerberater oder seine Mitarbeiter, die Abstimmung läuft über Kommentarfunktionen oder Video-Calls.
Typischer Workflow bei OnlineBilanz
- Sie registrieren sich online und erhalten ein unverbindliches Festpreis-Angebot
- Nach Beauftragung übermitteln Sie Ihre Unterlagen digital (Upload-Portal, DATEV-Anbindung)
- Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Prozess zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team
- Das Steuerberater-Team erstellt Jahresabschluss und Steuererklärungen, Sie erhalten Entwürfe zur Durchsicht
- Nach Ihrer Freigabe erfolgt die rechtsverbindliche Unterzeichnung durch den zugelassenen Steuerberater
- Elektronische ELSTER-Übermittlung an das Finanzamt — Sie erhalten Kopien aller Dokumente
Rechtssicherheit auch digital
Die digitale Abwicklung ändert nichts an der rechtlichen Verbindlichkeit. Jeder Jahresabschluss wird gemäß § 245 HGB, § 264 Abs. 1 HGB durch den zugelassenen Steuerberater unterzeichnet. Sie erhalten alle Unterlagen in prüfungssicherer Form — bei Betriebsprüfungen steht Ihnen der Steuerberater beratend zur Seite.
Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?
Viele Geschäftsführer verwechseln den handelsrechtlichen Jahresabschluss mit der steuerlichen Erklärung. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verzahnte Pflichten: Der Jahresabschluss dokumentiert die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nach HGB, die Steuererklärung ermittelt die steuerliche Bemessungsgrundlage nach AO, KStG und GewStG.
Jahresabschluss vs. Steuererklärung im Detail
| Merkmal | Jahresabschluss | Steuererklärung |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §§ 242, 264 HGB | §§ 25, 31 KStG, § 14a GewStG, § 18 UStG |
| Zweck | Information Gesellschafter, Gläubiger, Öffentlichkeit | Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage |
| Bestandteile | Bilanz, GuV, Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) | KSt-, GewSt-, USt-Erklärungen + Anlagen |
| Gewinnermittlung | Handelsbilanzgewinn nach HGB | Steuerbilanzgewinn nach EStG (§ 60 EStDV) |
| Fristen | Feststellung: 11/8 Monate (§ 42a GmbHG); Offenlegung: 12 Monate (§ 325 HGB) | Abgabe: 31.07. mit StB (§ 109 AO) |
| Veröffentlichung | Ja — Unternehmensregister (§ 325 HGB) | Nein — Steuergeheimnis (§ 30 AO) |
In der Praxis startet jede steuerliche Bearbeitung mit dem Jahresabschluss. Der Handelsbilanzgewinn wird anschließend in einer steuerlichen Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV) um steuerliche Korrekturen angepasst: Hinzurechnungen (z. B. nicht abzugsfähige Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Kürzungen (z. B. steuerfreie Erträge) und zeitliche Unterschiede (z. B. abweichende Abschreibungsmethoden).
„Wir erstellen zunächst den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB — sauber, prüfungssicher, offenlegungsfähig. Darauf aufbauend entwickeln wir die Steuerbilanz mit allen steuerlichen Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten. So verbinden wir rechtliche Sicherheit mit steuerlicher Optimierung.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Für GmbH und UG bedeutet dies: Sie benötigen immer beides — einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB (inklusive Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG und anschließender Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB) sowie vollständige Steuererklärungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Wer haftet bei Fehlern: Geschäftsführer oder Steuerberater?
Die Haftungsfrage ist für Geschäftsführer von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich bleibt der Geschäftsführer gemäß § 43 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Pflichten der Gesellschaft verantwortlich. Die Beauftragung eines Steuerberaters entlastet ihn jedoch erheblich — vorausgesetzt, er erfüllt seine Überwachungs- und Mitwirkungspflichten.
Haftungsverteilung bei Steuerberater-Mandat
- Geschäftsführer haftet für: Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Belege, rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen, Freigabe der Steuererklärungen nach Prüfung, Zahlung fälliger Steuern (§ 34 AO — persönliche Haftung bei Steuerrückständen)
- Steuerberater haftet für: Fachgerechte Erstellung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), Einhaltung steuerlicher Fristen (bei wirksamer Vollmacht), fehlerhafte Beratung oder fehlerhafte Berechnung (§ 67 StBerG), Schäden durch Pflichtverletzung (Berufshaftpflichtversicherung mindestens 500.000 € nach § 67 StBerG)
Der Steuerberater ist verpflichtet, Sie auf steuerliche Risiken hinzuweisen (§ 33 StBerG — Hinweispflicht) und offensichtliche Fehler in Ihren Unterlagen zu hinterfragen. Er haftet jedoch nicht für Fehler, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Mandanten resultieren — es sei denn, diese wären für einen sorgfältigen Berater erkennbar gewesen.
Persönliche Haftung nach § 34 AO
Geschäftsführer haften persönlich für nicht abgeführte Steuern (z. B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer), wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Diese Haftung greift unabhängig vom Steuerberater-Mandat. Sie müssen sicherstellen, dass fällige Steuern auch bei angespannter Liquidität vorrangig gezahlt werden — notfalls vor anderen Gläubigern.
Praxis-Beispiel: Fehlerhafte Steuererklärung
Ein Steuerberater übersieht bei der Körperschaftsteuererklärung einen zulässigen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Die Gesellschaft zahlt dadurch 5.000 € zu viel Steuern. Wird der Fehler innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO) entdeckt, kann ein Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO gestellt werden. Die zu viel gezahlten Steuern werden erstattet. Verstreicht die Frist ungenutzt, haftet der Steuerberater für den entstandenen Schaden — seine Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Fälle ab.
Sicherheit durch zugelassene Steuerberater
Bei OnlineBilanz wird jeder Jahresabschluss und jede Steuererklärung durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet — mit voller Berufshaftung nach § 67 StBerG. Sie profitieren von Steuerberater-Qualität, ohne auf digitale Prozesse und Festpreise verzichten zu müssen.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Steuererklärung auch selbst erstellen, ohne Steuerberater?
Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer die Steuererklärungen selbst erstellen und über ELSTER einreichen. Sie verlieren dadurch jedoch die automatische Fristverlängerung und tragen das volle fachliche Risiko für steuerliche Fehler, Gestaltungen und Optimierungen. Für GmbH und UG empfiehlt sich aus Haftungsgründen in der Regel die Beauftragung eines Steuerberaters.
Welche Unterlagen muss ich dem Steuerberater für die Steuererklärung übergeben?
Sie müssen dem Steuerberater den fertigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV), die Buchhaltung (DATEV-Export oder digitale Belege), Verträge, Nachweise zu Betriebsausgaben, Investitionen, Darlehen sowie Angaben zu Gesellschafterkonten und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen übergeben. Der Steuerberater erstellt daraus die Steuererklärungen und leitet steuerlich relevante Sachverhalte ab.
Muss ich auch für die Steuererklärung einen separaten Vertrag mit dem Steuerberater abschließen?
In der Regel ist die Erstellung der Steuererklärungen Teil des Gesamtmandats für Buchhaltung und Jahresabschluss. Manche Steuerberater rechnen die Steuererklärung separat nach StBVV ab, andere bieten Paketpreise an. Bei OnlineBilanz ist die Erstellung der Steuererklärungen im Festpreis für den Jahresabschluss bereits enthalten.
Was passiert, wenn der Steuerberater die Frist trotz Fristverlängerung versäumt?
Versäumt der Steuerberater die verlängerte Frist, haftet er für daraus entstehende Schäden (z. B. Verspätungszuschläge nach § 152 AO). Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters deckt solche Fälle ab. Der Geschäftsführer sollte dennoch regelmäßig den Stand nachhalten und bei Verzögerungen rechtzeitig nachhaken.
Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn die Steuererklärung bereits begonnen wurde?
Ja, Sie können den Steuerberater jederzeit wechseln. Der bisherige Steuerberater muss alle Unterlagen und Arbeitsergebnisse herausgeben (§ 66 StBerG), darf jedoch offene Honorare zurückbehalten. Der neue Steuerberater übernimmt dann die Fertigstellung. Ein Wechsel sollte möglichst vor Ablauf der Abgabefrist erfolgen, um Fristverlängerungen nicht zu gefährden.
Werden Steuererklärungen vom Finanzamt immer geprüft?
Nein, nicht jede Steuererklärung wird intensiv geprüft. Das Finanzamt setzt Risikomanagementsysteme ein und prüft stichprobenartig oder bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Verluste, außergewöhnliche Positionen, Abweichungen zu Vorjahren). Eine durch den Steuerberater erstellte Steuererklärung mit schlüssigen Erläuterungen reduziert das Prüfrisiko deutlich.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Abgabenordnung (AO), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


