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Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
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Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuererklärung Steuerberater

Steuererklärung über Steuerberater 2026: Kosten & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuererklärung über Steuerberater erstellen zu lassen, verschafft GmbH und UG nicht nur automatische Fristverlängerungen bis Februar 2027, sondern auch fachliche Sicherheit bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Steuerberater prüfen Sachverhalte, optimieren steuerlich und haften für ihre Beratung. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Abwicklung und transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften unterstützen wir Sie auch bei der Vorbereitung für das Jahresabschluss Testat.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuerberater erstellen für GmbH und UG die Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung fachlich korrekt und verschaffen automatisch Fristverlängerungen bis 28. Februar des Folgejahres (2027 für Wirtschaftsjahr 2026). Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert ab. Der Steuerberater haftet für seine Beratung, der Geschäftsführer bleibt für richtige Unterlagen verantwortlich.

Warum Steuererklärung über Steuerberater erstellen lassen?

Die Erstellung der Steuererklärung über einen Steuerberater ist für Geschäftsführer von GmbH und UG häufig nicht nur eine Frage der Zeitersparnis, sondern auch der steuerlichen Sicherheit. Während Privatpersonen ihre Einkommensteuererklärung selbst einreichen können, erfordert die steuerliche Erfassung einer Kapitalgesellschaft umfassende Kenntnisse im Körperschaftsteuerrecht (§ 7 Abs. 3 KStG), Gewerbesteuerrecht und Umsatzsteuerrecht.

Ein Steuerberater kennt die aktuellen Gestaltungsspielräume, vermeidet fehlerhafte Angaben und nutzt alle zulässigen steuerlichen Wahlrechte aus. Zudem haftet er nach § 67 StBerG für die fachgerechte Erstellung — ein Sicherheitsnetz, das bei Eigenbearbeitung vollständig entfällt.

Zentrale Vorteile im Überblick

  • Steueroptimierung: Nutzung aller Abschreibungen, Rückstellungen und Wahlrechte gemäß § 5 EStG und § 8 Abs. 1 KStG
  • Rechtssicherheit: Vermeidung von Nachforderungen, Strafzuschlägen (§ 152 AO) oder Haftungsrisiken nach § 34 AO
  • Fristverlängerung: Steuerberater erhalten gemäß § 109 AO automatisch verlängerte Abgabefristen (bis 31.07.2027 für Steuerjahr 2026)
  • Digitale Übermittlung: ELSTER-Authentifizierung, elektronische Signatur, sichere Datenübertragung nach § 87a AO
  • Prüfungssicherheit: Bei Betriebsprüfungen steht der Steuerberater beratend zur Seite und vertritt Sie gegenüber dem Finanzamt

Praxis-Hinweis: OnlineBilanz

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärung digital durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de zugelassene Steuerberater mit transparenten Festpreisen — ohne lange Wartezeiten und persönliche Treffen. Die fachliche Prüfung, Unterzeichnung und ELSTER-Übermittlung erfolgen vollständig durch das Steuerberater-Team.

Welche Steuererklärungen betreffen GmbH und UG?

Kapitalgesellschaften unterliegen einem komplexen Bündel steuerlicher Erklärungs- und Offenlegungspflichten. Anders als Einzelunternehmen oder Personengesellschaften müssen GmbH und UG mehrere Steuererklärungen parallel abgeben, die aufeinander abgestimmt sein müssen.

Pflicht-Steuererklärungen für Kapitalgesellschaften

Steuerart Rechtsgrundlage Abgabefrist 2026 (mit StB) Besonderheiten
Körperschaftsteuererklärung § 31 Abs. 1 KStG 31.07.2027 Gewinne werden mit 15 % besteuert; zwingend elektronisch
Gewerbesteuererklärung § 14a GewStG 31.07.2027 Hebesatz je nach Gemeinde; Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG)
Umsatzsteuer-Jahreserklärung § 18 Abs. 3 UStG 31.07.2027 Auch bei monatl./viertelj. Voranmeldungen erforderlich
Umsatzsteuer-Voranmeldungen § 18 Abs. 1 UStG 10. des Folgemonats Quartalsweise bei Vorjahresumsatzsteuer ≤ 7.500 €
Feststellungserklärung (bei Organschaft) § 14 ff. KStG 31.07.2027 Nur bei ertragsteuerlicher oder umsatzsteuerlicher Organschaft

Zusätzlich müssen Geschäftsführer ihre persönliche Einkommensteuererklärung einreichen, da sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) beziehen. Auch Gesellschafter-Geschäftsführer, die mehr als 50 % der Anteile halten, unterliegen besonderen Dokumentationspflichten (z. B. Angemessenheitsprüfung der Gehälter gemäß § 8 Abs. 3 KStG).

Wichtig: Abgabefristen ohne Steuerberater

Ohne Steuerberater-Mandat endet die Abgabefrist bereits am 31.05.2027 für das Steuerjahr 2026. Versäumnisse führen zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO — bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro pro Monat.

Wie läuft die Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater ab?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Belegerfassung beginnt und mit der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt endet. Bei modernen Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz erfolgt die Koordination digital, sodass persönliche Treffen entfallen.

Die 5 Phasen der Steuererklärung

  1. Dokumentenübermittlung: Sie stellen Belege, Kontoauszüge, Rechnungen, Lohnabrechnungen und Jahresabschluss digital bereit (z. B. über DATEV Unternehmen online, sichere Upload-Plattform).
  2. Buchführung und Jahresabschluss: Der Steuerberater erstellt die Bilanz und GuV nach § 242 HGB, § 264 HGB (für GmbH/UG), nimmt ggf. Anpassungen vor (z. B. latente Steuern nach § 274 HGB).
  3. Erstellung der Steuererklärungen: Auf Basis des Jahresabschlusses werden Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung erstellt. Steuerliche Überleitungsrechnungen (§ 60 EStDV) werden dokumentiert.
  4. Prüfung und Abstimmung: Sie erhalten die Entwürfe zur Durchsicht. Offene Fragen werden geklärt (z. B. außergewöhnliche Geschäftsvorfälle, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG).
  5. Elektronische Übermittlung: Der Steuerberater übermittelt die Erklärungen per ELSTER-Zertifikat gemäß § 87a AO. Sie erhalten eine Bestätigung mit Eingangsnummer.

„Die digitale Zusammenarbeit spart enorm Zeit. Mandanten laden ihre Belege hoch, unser Steuerberater-Team prüft, erstellt und übermittelt — ohne Termindruck, ohne Präsenztermine. Die Qualität bleibt dabei vollständig erhalten, denn jeder Jahresabschluss wird durch einen zugelassenen Steuerberater gezeichnet.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Bearbeitungsdauer liegt bei einem gut vorbereiteten Mandat zwischen 2 und 4 Wochen. Bei komplexen Sachverhalten (z. B. internationale Verflechtungen, Umstrukturierungen nach UmwStG) kann die Bearbeitung länger dauern.

Was kostet die Steuererklärung durch einen Steuerberater?

Die Vergütung für steuerliche Dienstleistungen richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Bilanzsumme, Gewinn) sowie dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.

Gebührenrahmen nach StBVV (Auszug 2026)

Leistung Rechtsgrundlage Gebührenrahmen Beispiel (Gegenstandswert 100.000 €)
Jahresabschluss (Bilanz + GuV) § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 ca. 600–2.400 €
Körperschaftsteuererklärung § 24 StBVV 1/10 bis 8/10 ca. 150–1.200 €
Gewerbesteuererklärung § 24 StBVV 1/10 bis 8/10 ca. 150–1.200 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung § 24 StBVV 1/10 bis 8/10 ca. 150–1.200 €
Einnahmen-Überschuss-Rechnung § 24 StBVV 5/10 bis 30/10 ca. 250–1.500 €

Die konkrete Gebühr wird innerhalb des Rahmens nach Zeitaufwand, Haftungsrisiko und Bedeutung der Angelegenheit festgelegt. Viele Steuerberater bieten mittlerweile Festpreismodelle an, die Planungssicherheit schaffen. Bei OnlineBilanz erhalten Mandanten vor Auftragserteilung eine transparente Festpreisgarantie — keine versteckten Kosten, keine Nachberechnungen.

1.200–3.500 €

Typisches Gesamt-Honorar GmbH/UG (Kleinunternehmen, Jahresabschluss + Steuererklärungen)

10–40 %

Gebührenrahmen-Spreizung je nach Komplexität

Festpreise für mehr Planbarkeit

Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie vor Beauftragung einen verbindlichen Festpreis für Jahresabschluss und Steuererklärungen — unabhängig vom Zeitaufwand. Die Abrechnung erfolgt transparent nach § 4 StBVV, jedoch ohne nachträgliche Überraschungen.

Welche Fristverlängerungen erhalten Sie durch einen Steuerberater?

Eine der wertvollsten Dienstleistungen des Steuerberaters ist die automatische Fristverlängerung. Gemäß § 109 AO und den ergänzenden Erlassen der Finanzverwaltung erhalten steuerlich beratene Mandanten deutlich längere Abgabefristen — ohne gesonderten Antrag, allein durch die Vollmachtserteilung.

Abgabefristen 2026 im Vergleich

Ohne Steuerberater

Abgabefrist endet am 31.05.2027 für das Steuerjahr 2026. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zwangsgelder.

Mit Steuerberater

Abgabefrist endet am 31.07.2027. In begründeten Einzelfällen (z. B. Betriebsprüfung, Krankheit) kann eine weitere Verlängerung bis Februar 2028 beantragt werden.

Die Fristverlängerung gilt für alle Steuererklärungen, die der Steuerberater bearbeitet: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung sowie die persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers. Voraussetzung ist eine wirksame Vollmacht nach § 80 AO und die Mitteilung an das Finanzamt, dass die Erklärungen durch einen Steuerberater erstellt werden.

Achtung: Vorauszahlungen bleiben fällig

Die Fristverlängerung betrifft nur die Erklärungsfristen, nicht die Zahlungsfristen. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen sind weiterhin quartalsweise fällig (§ 37 Abs. 1 KStG: 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.). Verzugszinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat) können anfallen, wenn die Jahressteuerschuld die geleisteten Vorauszahlungen übersteigt.

  • Vollmacht nach § 80 AO erteilen (DATEV-Vollmacht oder individuelle Formulierung)
  • Steuerberater informiert Finanzamt über Mandatsübernahme
  • Fristverlängerung gilt automatisch — kein gesonderter Antrag erforderlich
  • Bei absehbaren Verzögerungen: rechtzeitig weitere Fristverlängerung beantragen
  • Vorauszahlungen quartalsweise leisten, auch bei laufender Bearbeitung

Welche Mitwirkungspflichten hat der Geschäftsführer?

Auch wenn Sie die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, entbindet Sie das nicht von Ihrer Mitwirkungs- und Überwachungspflicht. Der Geschäftsführer haftet nach § 43 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung vollständiger und richtiger Unterlagen.

Zentrale Mitwirkungspflichten im Überblick

  • Vollständige Belegvorlage: Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kontoauszüge, Kreditkartenbelege, Reisekostenabrechnungen
  • Erläuterung außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle: Z. B. Forderungsausfälle, Rückstellungen, Anlagenzugänge
  • Rechtzeitige Vorlage: Idealerweise bis spätestens März 2027 für das Wirtschaftsjahr 2026
  • Digitale Aufbereitung: Strukturierte Ablage (z. B. DATEV-Ordnungsstruktur, monatliche Sortierung)
  • Offenlegung von Gesellschafter-Geschäftsführer-Verhältnissen: Darlehen, Miet- oder Dienstleistungsverträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter (verdeckte Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 KStG)
  • Prüfung und Freigabe der Entwürfe: Sie tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit — der Steuerberater erstellt, Sie genehmigen

„Eine saubere Belegablage spart beiden Seiten Zeit und Geld. Wenn wir im März alle Unterlagen komplett und digital erhalten, können wir die Steuererklärungen zügig fertigstellen — oft schon im April oder Mai. Das schafft Planungssicherheit für die Steuerlast und vermeidet Last-Minute-Stress.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten kann der Steuerberater gemäß § 18 StBVV zusätzliche Gebühren berechnen (z. B. für nachträgliche Belegsuche, Rekonstruktion fehlender Unterlagen). Zudem kann das Finanzamt bei unvollständigen Angaben Schätzungen nach § 162 AO vornehmen — meist zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater?

Die Digitalisierung hat die Steuerberatung grundlegend verändert. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen es Geschäftsführern, den gesamten Prozess — von der Belegübermittlung bis zur Steuererklärung — online abzuwickeln, ohne jemals eine Kanzlei betreten zu müssen. Die rechtliche Sicherheit und fachliche Qualität bleiben dabei vollständig erhalten.

Vorteile der digitalen Steuerberatung

Zeitersparnis

  • Keine persönlichen Termine
  • Upload jederzeit möglich
  • Asynchrone Kommunikation
  • Schnellere Bearbeitungszeiten

Transparenz

  • Festpreise vor Beauftragung
  • Echtzeit-Statusverfolgung
  • Digitale Dokumentenhistorie
  • Klare Aufgabenzuordnung

Datensicherheit

  • Verschlüsselte Übertragung (SSL)
  • DSGVO-konforme Speicherung
  • Revisionssichere Archivierung
  • Automatische Backups

Die technische Grundlage bilden meist etablierte Buchhaltungssoftware-Systeme wie DATEV Unternehmen online, Lexoffice oder spezialisierte Plattformen. Belege werden per Smartphone-App fotografiert oder als PDF hochgeladen, die Kontoumsätze werden via Banking-Schnittstelle automatisch importiert. Die Finanzbuchhaltung erfolgt durch den Steuerberater oder seine Mitarbeiter, die Abstimmung läuft über Kommentarfunktionen oder Video-Calls.

Typischer Workflow bei OnlineBilanz

  1. Sie registrieren sich online und erhalten ein unverbindliches Festpreis-Angebot
  2. Nach Beauftragung übermitteln Sie Ihre Unterlagen digital (Upload-Portal, DATEV-Anbindung)
  3. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Prozess zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team
  4. Das Steuerberater-Team erstellt Jahresabschluss und Steuererklärungen, Sie erhalten Entwürfe zur Durchsicht
  5. Nach Ihrer Freigabe erfolgt die rechtsverbindliche Unterzeichnung durch den zugelassenen Steuerberater
  6. Elektronische ELSTER-Übermittlung an das Finanzamt — Sie erhalten Kopien aller Dokumente

Rechtssicherheit auch digital

Die digitale Abwicklung ändert nichts an der rechtlichen Verbindlichkeit. Jeder Jahresabschluss wird gemäß § 245 HGB, § 264 Abs. 1 HGB durch den zugelassenen Steuerberater unterzeichnet. Sie erhalten alle Unterlagen in prüfungssicherer Form — bei Betriebsprüfungen steht Ihnen der Steuerberater beratend zur Seite.

Was ist der Unterschied zwischen Jahresabschluss und Steuererklärung?

Viele Geschäftsführer verwechseln den handelsrechtlichen Jahresabschluss mit der steuerlichen Erklärung. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche, aber eng miteinander verzahnte Pflichten: Der Jahresabschluss dokumentiert die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft nach HGB, die Steuererklärung ermittelt die steuerliche Bemessungsgrundlage nach AO, KStG und GewStG.

Jahresabschluss vs. Steuererklärung im Detail

Merkmal Jahresabschluss Steuererklärung
Rechtsgrundlage §§ 242, 264 HGB §§ 25, 31 KStG, § 14a GewStG, § 18 UStG
Zweck Information Gesellschafter, Gläubiger, Öffentlichkeit Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage
Bestandteile Bilanz, GuV, Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB) KSt-, GewSt-, USt-Erklärungen + Anlagen
Gewinnermittlung Handelsbilanzgewinn nach HGB Steuerbilanzgewinn nach EStG (§ 60 EStDV)
Fristen Feststellung: 11/8 Monate (§ 42a GmbHG); Offenlegung: 12 Monate (§ 325 HGB) Abgabe: 31.07. mit StB (§ 109 AO)
Veröffentlichung Ja — Unternehmensregister (§ 325 HGB) Nein — Steuergeheimnis (§ 30 AO)

In der Praxis startet jede steuerliche Bearbeitung mit dem Jahresabschluss. Der Handelsbilanzgewinn wird anschließend in einer steuerlichen Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV) um steuerliche Korrekturen angepasst: Hinzurechnungen (z. B. nicht abzugsfähige Bewirtungskosten nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG), Kürzungen (z. B. steuerfreie Erträge) und zeitliche Unterschiede (z. B. abweichende Abschreibungsmethoden).

„Wir erstellen zunächst den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach HGB — sauber, prüfungssicher, offenlegungsfähig. Darauf aufbauend entwickeln wir die Steuerbilanz mit allen steuerlichen Wahlrechten und Gestaltungsmöglichkeiten. So verbinden wir rechtliche Sicherheit mit steuerlicher Optimierung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbH und UG bedeutet dies: Sie benötigen immer beides — einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB (inklusive Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG und anschließender Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB) sowie vollständige Steuererklärungen für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.

Wer haftet bei Fehlern: Geschäftsführer oder Steuerberater?

Die Haftungsfrage ist für Geschäftsführer von zentraler Bedeutung. Grundsätzlich bleibt der Geschäftsführer gemäß § 43 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung aller steuerlichen Pflichten der Gesellschaft verantwortlich. Die Beauftragung eines Steuerberaters entlastet ihn jedoch erheblich — vorausgesetzt, er erfüllt seine Überwachungs- und Mitwirkungspflichten.

Haftungsverteilung bei Steuerberater-Mandat

  • Geschäftsführer haftet für: Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Belege, rechtzeitige Bereitstellung aller Unterlagen, Freigabe der Steuererklärungen nach Prüfung, Zahlung fälliger Steuern (§ 34 AO — persönliche Haftung bei Steuerrückständen)
  • Steuerberater haftet für: Fachgerechte Erstellung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), Einhaltung steuerlicher Fristen (bei wirksamer Vollmacht), fehlerhafte Beratung oder fehlerhafte Berechnung (§ 67 StBerG), Schäden durch Pflichtverletzung (Berufshaftpflichtversicherung mindestens 500.000 € nach § 67 StBerG)

Der Steuerberater ist verpflichtet, Sie auf steuerliche Risiken hinzuweisen (§ 33 StBerG — Hinweispflicht) und offensichtliche Fehler in Ihren Unterlagen zu hinterfragen. Er haftet jedoch nicht für Fehler, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des Mandanten resultieren — es sei denn, diese wären für einen sorgfältigen Berater erkennbar gewesen.

Persönliche Haftung nach § 34 AO

Geschäftsführer haften persönlich für nicht abgeführte Steuern (z. B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer), wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist. Diese Haftung greift unabhängig vom Steuerberater-Mandat. Sie müssen sicherstellen, dass fällige Steuern auch bei angespannter Liquidität vorrangig gezahlt werden — notfalls vor anderen Gläubigern.

Praxis-Beispiel: Fehlerhafte Steuererklärung

Ein Steuerberater übersieht bei der Körperschaftsteuererklärung einen zulässigen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG. Die Gesellschaft zahlt dadurch 5.000 € zu viel Steuern. Wird der Fehler innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 AO) entdeckt, kann ein Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO gestellt werden. Die zu viel gezahlten Steuern werden erstattet. Verstreicht die Frist ungenutzt, haftet der Steuerberater für den entstandenen Schaden — seine Berufshaftpflichtversicherung deckt solche Fälle ab.

Sicherheit durch zugelassene Steuerberater

Bei OnlineBilanz wird jeder Jahresabschluss und jede Steuererklärung durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet — mit voller Berufshaftung nach § 67 StBerG. Sie profitieren von Steuerberater-Qualität, ohne auf digitale Prozesse und Festpreise verzichten zu müssen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Steuererklärung auch selbst erstellen, ohne Steuerberater?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer die Steuererklärungen selbst erstellen und über ELSTER einreichen. Sie verlieren dadurch jedoch die automatische Fristverlängerung und tragen das volle fachliche Risiko für steuerliche Fehler, Gestaltungen und Optimierungen. Für GmbH und UG empfiehlt sich aus Haftungsgründen in der Regel die Beauftragung eines Steuerberaters.

Welche Unterlagen muss ich dem Steuerberater für die Steuererklärung übergeben?

Sie müssen dem Steuerberater den fertigen Jahresabschluss (Bilanz, GuV), die Buchhaltung (DATEV-Export oder digitale Belege), Verträge, Nachweise zu Betriebsausgaben, Investitionen, Darlehen sowie Angaben zu Gesellschafterkonten und außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen übergeben. Der Steuerberater erstellt daraus die Steuererklärungen und leitet steuerlich relevante Sachverhalte ab.

Muss ich auch für die Steuererklärung einen separaten Vertrag mit dem Steuerberater abschließen?

In der Regel ist die Erstellung der Steuererklärungen Teil des Gesamtmandats für Buchhaltung und Jahresabschluss. Manche Steuerberater rechnen die Steuererklärung separat nach StBVV ab, andere bieten Paketpreise an. Bei OnlineBilanz ist die Erstellung der Steuererklärungen im Festpreis für den Jahresabschluss bereits enthalten.

Was passiert, wenn der Steuerberater die Frist trotz Fristverlängerung versäumt?

Versäumt der Steuerberater die verlängerte Frist, haftet er für daraus entstehende Schäden (z. B. Verspätungszuschläge nach § 152 AO). Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters deckt solche Fälle ab. Der Geschäftsführer sollte dennoch regelmäßig den Stand nachhalten und bei Verzögerungen rechtzeitig nachhaken.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn die Steuererklärung bereits begonnen wurde?

Ja, Sie können den Steuerberater jederzeit wechseln. Der bisherige Steuerberater muss alle Unterlagen und Arbeitsergebnisse herausgeben (§ 66 StBerG), darf jedoch offene Honorare zurückbehalten. Der neue Steuerberater übernimmt dann die Fertigstellung. Ein Wechsel sollte möglichst vor Ablauf der Abgabefrist erfolgen, um Fristverlängerungen nicht zu gefährden.

Werden Steuererklärungen vom Finanzamt immer geprüft?

Nein, nicht jede Steuererklärung wird intensiv geprüft. Das Finanzamt setzt Risikomanagementsysteme ein und prüft stichprobenartig oder bei Auffälligkeiten (z. B. hohe Verluste, außergewöhnliche Positionen, Abweichungen zu Vorjahren). Eine durch den Steuerberater erstellte Steuererklärung mit schlüssigen Erläuterungen reduziert das Prüfrisiko deutlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Steuerberatergebührenverordnung (StBVV), Abgabenordnung (AO), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater