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Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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19.10.25
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–22 Minuten

OnlineBilanzBloglexoffice Steuerberater finden

lexoffice Steuerberater finden 2026: So gelingt die Suche

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer lexoffice nutzt, erstellt Buchhaltung digital – doch Jahresabschluss, Bilanzierung und Offenlegung erfordern zwingend einen Steuerberater. Viele Geschäftsführer suchen einen Partner, der lexoffice kennt, schnell arbeitet und transparent abrechnet. Unsere Tipps für GmbH & UG helfen Ihnen, 2026 den passenden Steuerberater zu finden – und zeigen, welche rechtlichen Fristen Sie einhalten müssen. Dabei sollten Sie auch die ESt 2025 Abgabetermine für Steuerberater im Blick behalten, um rechtzeitig alle Unterlagen bereitzustellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

lexoffice erleichtert die laufende Buchhaltung, doch der Jahresabschluss einer GmbH oder UG muss durch einen Steuerberater erstellt werden. Ein geeigneter Steuerberater sollte lexoffice-Schnittstellen beherrschen, digitale Zusammenarbeit anbieten und transparent über Kosten nach StBVV informieren. Wer vorab wissen möchte, welche Kosten bei der Erstberatung durch den Steuerberater anfallen, kann sich über die Gebührenordnung und Festpreismodelle informieren. Die Suche nach einem geeigneten Berater gelingt über Empfehlungen, Steuerberaterkammern oder spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de mit Festpreisen und digitalem Workflow.

Warum lexoffice allein nicht ausreicht: Die Rolle des Steuerberaters

lexoffice ist eine leistungsfähige Buchhaltungssoftware, die insbesondere von Geschäftsführern kleiner und mittlerer Kapitalgesellschaften geschätzt wird. Die Software ermöglicht eine strukturierte Erfassung laufender Geschäftsvorfälle, automatisierte Zahlungsabgleiche und die Vorbereitung von Umsatzsteuervoranmeldungen. Dennoch: Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG nach § 264 HGB sowie die Erfüllung der handelsrechtlichen Offenlegungspflichten nach § 325 HGB erfordern zwingend steuerberaterliche Expertise.

Die Buchhaltung in lexoffice liefert die Datenbasis, aber weder die Erstellung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach den strengen Vorgaben des HGB noch die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister können ohne fachliche Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch einen zugelassenen Steuerberater erfolgen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Die Feststellung des Jahresabschlusses muss gemäß § 42a GmbHG spätestens 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) nach Bilanzstichtag erfolgen – also bis zum 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.

Praxis-Hinweis: lexoffice als Datenlieferant

lexoffice erstellt keine handelsrechtlichen Jahresabschlüsse. Die Software generiert betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), die als Grundlage dienen. Der Steuerberater übernimmt die Anpassungen nach § 264 HGB, erstellt die GuV nach dem vorgeschriebenen Gliederungsschema (§ 275 HGB), nimmt Bilanzierungskorrekturen vor und unterzeichnet den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

„Viele Mandanten kommen mit einer sauberen lexoffice-Buchhaltung zu uns. Das spart Zeit – aber die eigentliche Jahresabschlussarbeit, von der Bilanzierung über die Rückstellungsbewertung bis zur elektronischen Offenlegung, übernimmt immer unser Steuerberater-Team.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Anforderungen sollte ein Steuerberater für lexoffice-Nutzer erfüllen?

Nicht jeder Steuerberater ist mit lexoffice vertraut oder bietet Schnittstellen zur Software an. Für Geschäftsführer, die bereits mit lexoffice arbeiten, ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu suchen, der entweder direkte DATEV-Schnittstellen zu lexoffice nutzen kann oder die Daten per CSV- oder DATEV-Export reibungslos übernimmt.

Fachliche und technische Anforderungen

  • Datenschnittstelle: Der Steuerberater sollte lexoffice-Exporte (DATEV-Format, CSV) verarbeiten können, idealerweise automatisiert über DATEV Unternehmen online.
  • Expertise in Bilanzierung nach HGB: Fundierte Kenntnisse in § 264 ff. HGB, § 266 HGB (Bilanzgliederung), § 275 HGB (GuV-Gliederung) sowie aktuelle Rechtsprechung des BFH und HGB-Kommentierung.
  • Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften: Erfahrung mit GmbH/UG, einschließlich steuerlicher Überleitungsrechnung, latenten Steuern (§ 274 HGB) und handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften (§ 253 HGB).
  • Offenlegungskompetenz: Kenntnis der elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister (seit DiRUG ausschließlich hier, nicht mehr beim Bundesanzeiger) sowie der Fristen nach § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag).
  • Digitale Kommunikation: Moderne Kanzleien setzen auf digitale Mandantenportale, Videokonferenzen und strukturierte Dokumentenabläufe – das spart Ihnen Zeit und Wege.

Klassische Kanzlei

  • Lokale Präsenz, persönliche Termine
  • Eigene Buchhaltungssoftware (oft DATEV)
  • Feste Sprechzeiten, telefonische Abstimmung
  • Individuelle Honorarvereinbarung, oft nach RVG oder StBVV

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Bundesweite Erreichbarkeit, ortsunabhängig
  • Schnittstellen zu lexoffice, DATEV, anderen Cloud-Tools
  • Mandantenportal, digitale Dokumentenablage
  • Transparente Festpreise, klare Leistungspakete

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange nach einer passenden Kanzlei zu suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Zusammenarbeit zwischen Mandant und dem zugelassenen Steuerberater-Team, das den Jahresabschluss fachlich erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.

Wie finde ich einen passenden Steuerberater für meine GmbH oder UG?

Die Suche nach einem qualifizierten Steuerberater, der mit lexoffice arbeitet und die Anforderungen einer GmbH oder UG erfüllt, kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Wichtig ist, dass Sie nicht nur auf die örtliche Nähe, sondern auch auf fachliche Schwerpunkte, digitale Infrastruktur und Preistransparenz achten.

Bewährte Suchstrategien

  1. Steuerberaterkammer: Die regionale Steuerberaterkammer bietet Online-Suchdienste, in denen Sie nach Fachgebieten (z. B. Bilanzierung, GmbH) und Region filtern können.
  2. Empfehlungen und Netzwerke: Fragen Sie in Ihrem Unternehmernetzwerk, bei der IHK oder in Branchenverbänden nach Erfahrungen mit Steuerberatern, die lexoffice-Mandanten betreuen.
  3. Online-Bewertungsportale: Plattformen wie ProvenExpert, Google-Rezensionen oder Trustpilot geben Aufschluss über die Zufriedenheit anderer Mandanten.
  4. Digitale Steuerberater-Plattformen: Plattformen wie OnlineBilanz.de bündeln zugelassene Steuerberater, die auf digitale Zusammenarbeit spezialisiert sind, und bieten Festpreise für Jahresabschlüsse von GmbH und UG.
  5. Direkte Recherche: Suchen Sie gezielt nach Kanzleien, die lexoffice in ihrer Website oder in Fachartikeln erwähnen und DATEV-Schnittstellen anbieten.

Achtung: Fristen im Blick behalten

Beginnen Sie die Suche rechtzeitig. Die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss 2025 endet für Kleinstkapitalgesellschaften am 30.11.2026, für kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bereits am 31.08.2026. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet am 31.12.2026. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.

  • Steuerberater hat Erfahrung mit GmbH/UG-Jahresabschlüssen
  • DATEV- oder CSV-Schnittstelle zu lexoffice vorhanden
  • Transparente Honorarvereinbarung oder Festpreis
  • Digitales Mandantenportal für Dokumentenaustausch
  • Offenlegung beim Unternehmensregister wird übernommen
  • Erreichbarkeit und Kommunikationswege passen zu Ihrem Arbeitsrhythmus

Wie läuft die Zusammenarbeit zwischen lexoffice und Steuerberater ab?

Die ideale Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Geschäftsführer, lexoffice und Ihrem Steuerberater folgt einem strukturierten Prozess. Ziel ist es, die laufende Buchhaltung in lexoffice sauber zu halten und dem Steuerberater die Daten in einem Format zu übergeben, das eine effiziente Jahresabschlusserstellung ermöglicht.

Typischer Prozess in der Praxis

  1. Laufende Buchhaltung in lexoffice: Sie erfassen Belege, buchen Ausgangs- und Eingangsrechnungen, führen Zahlungsabgleiche durch und erstellen Umsatzsteuervoranmeldungen.
  2. Jahresabschlussvorbereitung: Nach Jahresende (31.12.2025) prüfen Sie die Vollständigkeit der Buchungen, klären offene Posten und erstellen erste Auswertungen (BWA, Summen- und Saldenliste).
  3. Datenexport und Übergabe: Sie exportieren die Buchhaltungsdaten aus lexoffice (DATEV-Format oder CSV) und stellen sie dem Steuerberater über ein digitales Mandantenportal oder per gesichertem Upload zur Verfügung.
  4. Steuerberater erstellt Jahresabschluss: Der Steuerberater prüft die Daten, nimmt Bilanzierungskorrekturen vor (z. B. Rückstellungen, Abgrenzungen, Abschreibungen), erstellt Bilanz und GuV nach § 264, § 266, § 275 HGB und fertigt den Anhang sowie ggf. Lagebericht.
  5. Feststellung und Offenlegung: Nach Freigabe durch die Gesellschafterversammlung wird der Jahresabschluss festgestellt (§ 42a GmbHG) und elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt (§ 325 HGB). Das Steuerberater-Team übernimmt die technische Einreichung über das Unternehmensregister-Portal.

„Die meisten lexoffice-Mandanten liefern uns eine saubere Buchhaltung. Wir prüfen dann die handelsrechtlichen Bewertungsansätze, passen Rückstellungen an und erstellen die HGB-Bilanz. Die Offenlegung übernehmen wir komplett – vom elektronischen Upload bis zur Bestätigung durch das Unternehmensregister.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Tipp: Frühzeitige Abstimmung spart Zeit

Klären Sie bereits im laufenden Geschäftsjahr mit Ihrem Steuerberater, welche Kontenpläne und Buchungslogiken verwendet werden sollen. So vermeiden Sie aufwendige Korrekturen bei der Jahresabschlusserstellung und halten die Fristen nach § 42a GmbHG problemlos ein.

Was kostet ein Steuerberater für den Jahresabschluss mit lexoffice?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), können aber auch frei vereinbart werden. Entscheidende Faktoren sind der Jahresumsatz, die Bilanzsumme, die Anzahl der Geschäftsvorfälle und der Umfang der erforderlichen Bilanzierungsarbeiten. Gerade für Kleinunternehmer mit geringeren Umsätzen ergeben sich dadurch oft günstigere Honorare, da sowohl Umsatz als auch Geschäftsvorfälle in der Regel niedriger ausfallen.

Kostenfaktoren im Überblick

  • Gegenstandswert: Bemessungsgrundlage nach StBVV ist in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz.
  • Komplexität: Einfache Bilanzen mit wenigen Bilanzpositionen sind günstiger als komplexe Sachverhalte (z. B. latente Steuern, Beteiligungen, Rückstellungsbewertung).
  • Buchführungsqualität: Saubere, vollständige Buchhaltung in lexoffice reduziert den Aufwand und damit die Kosten.
  • Zusatzleistungen: Offenlegung beim Unternehmensregister, Erstellung des Anhangs, Lagebericht und steuerliche Beratung werden oft separat berechnet.
Leistung Typische Kosten (netto) Hinweise
Jahresabschluss Kleinst-GmbH 800 – 1.500 € Umsatz bis 350.000 €, Bilanzsumme bis 350.000 €
Jahresabschluss kleine GmbH 1.500 – 3.000 € Umsatz bis 12 Mio. €, Bilanzsumme bis 6 Mio. €
Jahresabschluss mittlere GmbH 3.000 – 6.000 € Umsatz bis 40 Mio. €, Bilanzsumme bis 20 Mio. €
Elektronische Offenlegung 150 – 300 € Einreichung beim Unternehmensregister
Anhang/Lagebericht 300 – 1.000 € Abhängig von Größenklasse und Umfang

Viele Steuerberater bieten mittlerweile Festpreispakete an, die Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung bündeln. So erhalten Sie als Geschäftsführer Planungssicherheit. OnlineBilanz.de beispielsweise bietet transparente Festpreise für den Jahresabschluss von GmbH und UG, die bereits die Koordination durch Servet Gündogan und die rechtsverbindliche Erstellung durch das Steuerberater-Team umfassen.

Welche rechtlichen Pflichten gelten für GmbH und UG beim Jahresabschluss?

Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen strikten handelsrechtlichen Pflichten. Diese sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) geregelt. Verstöße gegen Feststellungs- und Offenlegungsfristen werden mit Ordnungsgeldern nach § 335 HGB sanktioniert.

Jahresabschlusserstellung nach § 264 HGB

Gemäß § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) der Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften können gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Fristen für die Aufstellung und Feststellung sind in § 42a GmbHG geregelt:

  • Kleinstkapitalgesellschaften: Feststellung spätestens 11 Monate nach Bilanzstichtag (für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026).
  • Kleine Kapitalgesellschaften: Feststellung spätestens 8 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.08.2026).
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Ebenfalls 8 Monate (bis 31.08.2026), bei Prüfungspflicht ggf. längere Vorbereitungszeit einplanen.

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB sind Kapitalgesellschaften verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss offenzulegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (für 2025 also bis 31.12.2026).

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Versäumt eine Kapitalgesellschaft die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Es kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt werden. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Bußgeldern.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

8 Monate

Feststellungsfrist kleine/mittlere GmbH

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Plattform für GmbH und UG

OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die Geschäftsführern von GmbH und UG den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater ermöglicht – ohne lange Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und moderner digitaler Koordination. Die Plattform verbindet die fachliche Qualität eines Steuerberaters mit der Effizienz digitaler Prozesse.

So funktioniert OnlineBilanz

Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner den gesamten Prozess zwischen Mandant und dem Steuerberater-Team. Sie als Geschäftsführer laden Ihre Buchhaltungsdaten (z. B. aus lexoffice im DATEV-Format) über das sichere Mandantenportal hoch. Das zugelassene Steuerberater-Team prüft die Daten, erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, übernimmt die Feststellung und kümmert sich um die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister.

1. Daten hochladen

Sie exportieren Ihre lexoffice-Buchhaltung (DATEV oder CSV) und laden sie im Mandantenportal hoch. Servet Gündogan prüft die Vollständigkeit.

2. Steuerberater erstellt Jahresabschluss

Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB, nimmt Bilanzierungskorrekturen vor und unterzeichnet rechtsverbindlich.

3. Feststellung & Offenlegung

Nach Freigabe durch Ihre Gesellschafterversammlung wird der Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt – fristgerecht und vollständig.

Vorteile der digitalen Steuerberater-Plattform

  • Transparente Festpreise: Sie wissen im Voraus, was der Jahresabschluss kostet – keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen.
  • Zugelassene Steuerberater: Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – volle Haftung und Qualität.
  • Digitale Koordination: Servet Gündogan koordiniert den gesamten Prozess, beantwortet Fragen und sorgt für reibungslose Abläufe.
  • Bundesweite Erreichbarkeit: Sie sind nicht an eine lokale Kanzlei gebunden, sondern können von überall in Deutschland auf die Leistungen zugreifen.
  • Fristensicherheit: OnlineBilanz überwacht die Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB und sorgt für rechtzeitige Feststellung und Offenlegung.

„Unsere Mandanten schätzen die Kombination aus fachlicher Tiefe und digitaler Einfachheit. Sie bekommen einen vollwertigen Steuerberater-Jahresabschluss – nur ohne Papierchaos und ohne lange Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Mehr Informationen zur digitalen Jahresabschlusserstellung, zu Festpreisen und zur Zusammenarbeit mit dem OnlineBilanz Steuerberater-Team finden Sie auf OnlineBilanz.de.

Häufige Fehler bei der Steuerberatersuche und wie Sie diese vermeiden

Bei der Suche nach einem geeigneten Steuerberater für die Jahresabschlusserstellung mit lexoffice begehen Geschäftsführer häufig vermeidbare Fehler, die zu Verzögerungen, höheren Kosten oder rechtlichen Problemen führen können. Im Folgenden die wichtigsten Stolpersteine – und wie Sie diese umgehen.

Fehler 1: Zu späte Suche

Viele Geschäftsführer beginnen die Steuerberatersuche erst im neuen Geschäftsjahr, wenn die Fristen bereits laufen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Feststellungsfrist für kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bereits am 31.08.2026 (8 Monate nach § 42a GmbHG). Beginnen Sie die Suche spätestens im ersten Quartal 2026, damit der Steuerberater genügend Zeit für die Erstellung hat.

Fehler 2: Fehlende Kompatibilität mit lexoffice

Nicht alle Steuerberater sind mit lexoffice vertraut. Fragen Sie explizit, ob die Kanzlei lexoffice-Exporte verarbeiten kann und welche Schnittstellen (DATEV, CSV) genutzt werden. Fehlt diese Kompatibilität, müssen Sie die Buchhaltung manuell in ein anderes System überführen – das kostet Zeit und Geld.

Fehler 3: Intransparente Kostenvereinbarung

Vage Honorarvereinbarungen führen zu bösen Überraschungen bei der Rechnung. Klären Sie vorab, ob nach StBVV abgerechnet wird oder ob ein Festpreis angeboten wird. Lassen Sie sich die Kostenkalkulation schriftlich bestätigen, inklusive Zusatzleistungen wie Offenlegung, Anhang und steuerliche Beratung.

Fehler 4: Offenlegung wird vergessen

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB wird oft unterschätzt. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Stellen Sie sicher, dass Ihr Steuerberater die Offenlegung aktiv übernimmt und nicht nur den Jahresabschluss erstellt.

Fehler 5: Fehlende digitale Infrastruktur

Kanzleien ohne digitales Mandantenportal verlangen oft persönliche Termine, Papierbelege oder den Versand per Post. Das ist zeitaufwendig und fehleranfällig. Achten Sie auf Steuerberater, die digitale Kommunikation, Cloud-Schnittstellen und strukturierte Dokumentenabläufe anbieten.

  • Steuerberatersuche spätestens Q1 2026 beginnen
  • Kompatibilität mit lexoffice vorab klären (DATEV-Export)
  • Schriftliche, transparente Honorarvereinbarung
  • Offenlegung beim Unternehmensregister im Leistungsumfang enthalten
  • Digitales Mandantenportal oder Cloud-Schnittstelle vorhanden
  • Klare Ansprechpartner und Kommunikationswege definieren

Praxis-Tipp: Probemandat vereinbaren

Viele Steuerberater bieten ein Erstgespräch oder ein Probemandat für ein Geschäftsjahr an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Zusammenarbeit zu testen – insbesondere die digitale Infrastruktur, Reaktionszeiten und die fachliche Beratungsqualität.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss ohne Steuerberater selbst erstellen?

Rechtlich ist das bei GmbH und UG grundsätzlich möglich, jedoch stark fehleranfällig. Der Jahresabschluss muss HGB-konform sein, die E-Bilanz fristgerecht an das Finanzamt übermittelt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Fehler können zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (bis 25.000 Euro) führen. Steuerberater sichern durch ihre Berufshaftpflicht rechtliche Risiken ab und stellen die fristgerechte Erfüllung aller Pflichten sicher.

Muss der Steuerberater in meiner Stadt sein oder geht das auch digital?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist seit Jahren vollständig digital möglich. Relevante Unterlagen werden über sichere Portale ausgetauscht, Rückfragen per E-Mail oder Videocall geklärt. Viele Mandanten arbeiten erfolgreich mit Steuerberatern bundesweit zusammen, ohne jemals persönlich vor Ort zu sein. Entscheidend ist die fachliche Kompetenz, digitale Arbeitsweise und transparente Kommunikation – nicht die geografische Nähe.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist von 12 Monaten versäume?

Das Bundesamt für Justiz leitet bei verspäteter Offenlegung nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld liegt zwischen 500 und 25.000 Euro, abhängig von Unternehmensgröße und Verzug. Zusätzlich drohen persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer. Die Offenlegungspflicht entfällt nicht – auch bei Nachreichung bleibt das Ordnungsgeld bestehen. Daher ist eine fristgerechte Abwicklung durch einen erfahrenen Steuerberater essenziell.

Kann ich während des Jahres die Buchhaltung selbst machen und nur den Jahresabschluss vom Steuerberater erstellen lassen?

Ja, dieses Modell wird von vielen Steuerberatern unterstützt und ist mit lexoffice ideal umsetzbar. Sie erfassen laufend Belege, Rechnungen und Zahlungen in lexoffice, der Steuerberater erhält am Jahresende Zugriff, prüft die Daten, erstellt Jahresabschluss, E-Bilanz und übernimmt die Offenlegung. Dieses Vorgehen spart Kosten, erfordert aber saubere Buchführung während des Jahres. Der Steuerberater sollte lexoffice-Exporte verarbeiten können oder direkten DATEV-Import unterstützen.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss übergeben?

Neben den laufenden Buchungen aus lexoffice benötigt der Steuerberater: Kontoauszüge aller Geschäftskonten, Kreditkartenbelege, Inventurliste (Warenbestand), Anlageverzeichnis, offene Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Gesellschafterbeschlüsse, Lohnabrechnungen sowie Nachweise zu Rückstellungen. Je vollständiger und strukturierter diese Unterlagen vorliegen, desto schneller und kostengünstiger kann der Steuerberater den Jahresabschluss erstellen.

Wie lange dauert es, bis der Steuerberater den Jahresabschluss fertiggestellt hat?

Die Bearbeitungszeit hängt von Unternehmenskomplexität, Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der Kanzlei ab. Bei sauber vorbereiteten lexoffice-Daten und kleinen GmbHs/UGs rechnet man mit 2–4 Wochen. Größere Unternehmen oder unvollständige Unterlagen können 6–10 Wochen benötigen. Wer frühzeitig – idealerweise im ersten Quartal – den Auftrag erteilt und alle Unterlagen bereitstellt, vermeidet Engpässe und stellt sicher, dass alle Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater