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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater München Immobilien

Steuerberater München Immobilien 2026: Expertenwissen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Immobilien-Eigentümer in München stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen: von der AfA-Abschreibung über die Umsatzsteuer-Option bis zur Grunderwerbsteuer in Bayern. Ein spezialisierter Steuerberater für Immobilien optimiert die Steuerlast und vermeidet kostspielige Fehler – von der Vermietung bis zum Verkauf. Dabei ist es wichtig, die Steuer 2023 Frist Steuerberater im Blick zu behalten, um Verspätungszuschläge zu vermeiden. Die anfallenden Kosten für diese Beratungsleistungen richten sich nach der Steuerberater Vergütungsverordnung, die Gebühren anhand des Gegenstandswerts berechnet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Immobilien-Eigentümer in München profitieren von spezialisierter Steuerberatung bei AfA-Abschreibung, Umsatzsteuer-Option, Spekulationsfrist und gewerblichem Grundstückshandel. Ein Steuerberater kennt bayerische Besonderheiten wie die Grunderwerbsteuer (3,5 %) und optimiert Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen.

Warum benötigen Immobilien-Eigentümer einen spezialisierten Steuerberater?

Die steuerliche Behandlung von Immobilien zählt zu den komplexesten Bereichen des deutschen Steuerrechts. Wer in München Immobilien vermietet, verkauft oder gewerblich entwickelt, muss eine Vielzahl steuerlicher Besonderheiten beachten: von der Abschreibung nach § 7 EStG über die Spekulationsfrist gemäß § 23 EStG bis hin zur Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG bei gewerblichen Vermietern. Ein spezialisierter Steuerberater für Immobilien kennt diese Regelungen im Detail und kann erhebliche Steuervorteile realisieren.

Typische Beratungsfelder bei Immobilien

  • AfA-Optimierung: Absetzung für Abnutzung linear (2–3 % p.a.) oder degressive Sonderregelungen bei Denkmalimmobilien nach § 7i EStG
  • Vorsteuerabzug: Prüfung der Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG bei gewerblicher Vermietung
  • Spekulationssteuer: Berechnung der Zehn-Jahres-Frist nach § 23 EStG bei Verkäufen im Privatvermögen
  • Grunderwerbsteuer: Gestaltung bei Share Deals und Anteilsübertragungen zur Minimierung der GrESt
  • Betriebsaufspaltung: Vermeidung ungewollter Gewerblichkeit bei Vermietung an eigene Kapitalgesellschaften

Hinweis

Praxis-Tipp: Gerade in München, wo Immobilienpreise überdurchschnittlich hoch sind, kann die richtige steuerliche Gestaltung bei Kauf, Vermietung und Verkauf fünf- bis sechsstellige Beträge einsparen. Eine frühzeitige Beratung – idealerweise vor dem Notartermin – ist entscheidend.

Abschreibung (AfA) bei Immobilien: Welche Regelungen gelten 2026?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das zentrale Instrument, um Anschaffungs- und Herstellungskosten von Immobilien über die Nutzungsdauer steuerlich geltend zu machen. Nach § 7 Abs. 4 EStG beträgt die lineare AfA für Wohngebäude in der Regel 2 % pro Jahr (Nutzungsdauer 50 Jahre), für gewerblich genutzte Gebäude 3 % (Nutzungsdauer 33 Jahre). Entscheidend ist die korrekte Trennung zwischen Grund und Boden (nicht abschreibbar) und Gebäudewert.

Sonderabschreibungen und erhöhte AfA

Abschreibungsart Rechtsgrundlage Satz / Bemessungsgrundlage Anwendungsbereich
Lineare AfA Wohngebäude § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG 2 % p.a. Wohngebäude nach 1924
Lineare AfA Gewerbeimmobilien § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG 3 % p.a. Betriebsgebäude
Denkmal-AfA § 7i EStG 9 % (8 Jahre), 7 % (4 Jahre) Nach Denkmalschutzgesetz sanierte Objekte
Erhöhte AfA Neubau (befristet) § 7b EStG 5 % Sonder-AfA (4 Jahre) Neubau Mietwohnungen bei Baugenehmigung 2023–2026

Besonders interessant für Münchner Eigentümer: Die Stadt verfügt über zahlreiche denkmalgeschützte Objekte, bei denen nach § 7i EStG eine deutlich höhere Abschreibung möglich ist. Hier ist eine detaillierte Abstimmung mit dem Steuerberater erforderlich, da die Nachweispflichten (Bescheinigung der Denkmalbehörde, Aufteilung der Sanierungskosten) streng sind.

„Bei Denkmalimmobilien in München prüfen wir regelmäßig, ob die erhöhte AfA nach § 7i EStG geltend gemacht werden kann. Die Dokumentationspflichten sind hoch, aber die Steuerersparnis rechtfertigt den Aufwand in den meisten Fällen deutlich.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Umsatzsteuer-Option nach § 9 UStG: Wann lohnt sich der Vorsteuerabzug?

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12a UStG grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer auf die Mieteinnahmen, aber auch kein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungskosten. Gewerbliche Vermieter können jedoch nach § 9 UStG zur Umsatzsteuerpflicht optieren – und damit den Vorsteuerabzug nutzen.

Wann ist die Option sinnvoll?

Vorteilhaft bei:

  • Hohen Investitionskosten (Neubau, Sanierung)
  • Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (Gewerbemieter)
  • Kurzer Haltedauer (innerhalb 10 Jahre Vorsteuer-Bindungsfrist)
  • Klarer gewerblicher Vermietung ohne Wohnanteil

Nachteilig bei:

  • Vermietung an Privatpersonen oder Kleinunternehmer
  • Wohnraumvermietung (§ 4 Nr. 12a UStG bleibt steuerfrei)
  • Geringen Investitionskosten
  • Langfristiger Vermietung ohne Sanierungsabsicht

Achtung

Achtung Bindungsfrist: Die Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG bindet für mindestens fünf Kalenderjahre. Bei Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach Investition muss die Vorsteuer anteilig nach § 15a UStG korrigiert werden – das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Gerade in München, wo Gewerbeimmobilien hohe Investitionssummen erfordern, kann die Umsatzsteuer-Option fünf- bis sechsstellige Vorsteuerbeträge freisetzen. Ein spezialisierter Steuerberater prüft die Option im Einzelfall und begleitet die Antragstellung beim Finanzamt München.

Spekulationsfrist und Verkaufsbesteuerung: Was gilt beim Immobilienverkauf?

Wer eine Immobilie im Privatvermögen innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder veräußert, muss den Gewinn nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG als privates Veräußerungsgeschäft versteuern. Der Gewinn unterliegt der Einkommensteuer – je nach persönlichem Steuersatz können bis zu 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer anfallen. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung sowie die Eigennutzung.

Ausnahmen von der Spekulationsfrist

  • Eigennutzung: Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist der Verkauf steuerfrei, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
  • Zehn-Jahres-Frist: Nach Ablauf von zehn Jahren ab Anschaffung ist der Verkauf in jedem Fall steuerfrei
  • Verkauf nach Erbschaft: Die Spekulationsfrist des Erblassers wird fortgeführt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG)

Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns

Der Veräußerungsgewinn berechnet sich nach folgender Formel: Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten (inkl. Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar, Makler), abzüglich nachträglicher Herstellungskosten (Sanierungen, Modernisierungen), abzüglich Veräußerungskosten (Makler, Notar bei Verkauf). Lineare AfA, die während der Haltedauer geltend gemacht wurde, mindert die Anschaffungskosten nicht – sie bleibt bestehen.

„Gerade in München, wo Wertsteigerungen erheblich sind, lohnt sich die exakte Dokumentation aller Anschaffungs- und Herstellungskosten. Jeder Beleg für Sanierung oder Modernisierung mindert den steuerpflichtigen Gewinn – oft um fünf- bis sechsstellige Beträge.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Hinweis

Praxis-Hinweis: Bei geplanten Verkäufen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist sollte frühzeitig geprüft werden, ob durch Eigennutzung in den letzten drei Jahren die Steuerfreiheit erreicht werden kann. Ein Umzug in die Immobilie kann hier erhebliche Steuerlasten vermeiden.

Grunderwerbsteuer in Bayern: Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerfallen

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) beträgt in Bayern seit 2026 unverändert 3,5 % der Bemessungsgrundlage – deutlich niedriger als in vielen anderen Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen: 6,5 %). Bemessungsgrundlage ist in der Regel der Kaufpreis gemäß Kaufvertrag. Doch es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Steuerfallen, die ein spezialisierter Steuerberater kennen muss.

Typische Gestaltungsansätze

Gestaltung Rechtsgrundlage Effekt Risiko
Herauslösen von Inventar § 8 Abs. 1 GrEStG Inventar (z.B. Einbauküche) nicht grunderwerbsteuerpflichtig Angemessene Bewertung erforderlich
Share Deal (Anteilsübertragung) § 1 Abs. 2a, 3 GrEStG Unter 90 % Anteilsübertragung keine GrESt Seit 2021 verschärfte Sperrfristen (10 Jahre)
Übertragung auf Ehegatten § 3 Nr. 4 GrEStG Steuerbefreit bei Übertragung zwischen Ehepartnern Keine Gestaltung bei anschließendem Weiterverkauf
Schenkung mit Nießbrauch § 3 Nr. 2 GrEStG Unter Angehörigen oft steuerfrei Schenkungsteuer prüfen

Achtung

Verschärfte Regelungen seit 2021: Die Sperrfristen bei Share Deals wurden durch das Grunderwerbsteuerreform-Gesetz auf zehn Jahre verlängert (§ 1 Abs. 2a GrEStG). Wer innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 % der Anteile einer grundbesitzenden Gesellschaft überträgt, löst rückwirkend Grunderwerbsteuer aus.

Für Münchner Immobilienkäufer und -verkäufer ist die Grunderwerbsteuer aufgrund der hohen Kaufpreise ein erheblicher Kostenfaktor. Bei einem Kaufpreis von 2 Mio. Euro fallen 70.000 Euro GrESt an – jede legale Gestaltung zur Reduktion sollte geprüft werden. Ein spezialisierter Steuerberater kann bereits vor Unterzeichnung des Kaufvertrags Optimierungspotenzial identifizieren.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Welche Kosten sind absetzbar?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) unterliegen der Einkommensteuer. Bemessungsgrundlage sind die Netto-Mieteinnahmen abzüglich der Werbungskosten. Gerade bei Münchner Immobilien, die häufig hohe Instandhaltungskosten und Verwaltungsaufwand verursachen, ist die korrekte Erfassung aller abzugsfähigen Kosten entscheidend für die Steuerlast.

Typische Werbungskosten bei Vermietung

  • AfA (Absetzung für Abnutzung) nach § 7 EStG: 2–3 % des Gebäudewerts pro Jahr
  • Schuldzinsen für Finanzierungsdarlehen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG)
  • Grundsteuer, Versicherungen (Gebäude-, Haftpflicht-, Mietausfallversicherung)
  • Instandhaltungs- und Modernisierungskosten (soweit nicht aktivierungspflichtig)
  • Hausverwaltungskosten, Steuerberatungskosten (anteilig)
  • Rechts- und Notarkosten bei Mietvertragsgestaltung
  • Maklergebühren bei Vermietung (nicht bei Verkauf)
  • Fahrtkosten zur Immobilie (0,30 € / km oder Einzelnachweis)

Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand

  • Reparaturen, Instandsetzungen (z.B. Heizung reparieren)
  • Schönheitsreparaturen (Streichen, Tapezieren)
  • Austausch gleichwertiger Teile (alte Fenster durch neue ersetzen)
  • Modernisierung ohne wesentliche Verbesserung

Aktivierungspflichtige Herstellungskosten

  • Erweiterung (z.B. Anbau, Dachausbau)
  • Wesentliche Verbesserung über Ursprungszustand hinaus
  • Anschaffungsnahe Herstellungskosten (> 15 % in ersten 3 Jahren nach Kauf)
  • Erstausstattung (z.B. erstmaliger Einbau Heizung)

Hinweis

Praxis-Tipp: Die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten ist komplex. Gerade bei umfangreichen Sanierungen (z.B. Kernsanierung Altbau in München) sollte ein Steuerberater die Kostenaufteilung bereits vor Baubeginn planen, um maximale Steuervorteile zu sichern.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass Vermieter Werbungskosten nicht vollständig geltend machen – entweder weil Belege fehlen oder die Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungskosten unklar ist. Eine saubere Dokumentation und fachliche Begleitung spart oft vierstellige Steuerbeträge pro Jahr.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gewerblicher Grundstückshandel: Wann wird Vermietung zur Gewerblichkeit?

Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung (§ 21 EStG) und gewerblichem Grundstückshandel (§ 15 EStG) ist eine der häufigsten Streitfragen mit dem Finanzamt. Wird Vermietung oder Verkauf als gewerblich eingestuft, unterliegen die Einkünfte nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der Gewerbesteuer – und die Spekulationsfrist nach § 23 EStG entfällt vollständig. Jeder Verkauf wird gewerblich besteuert, unabhängig von der Haltedauer.

Kriterien für gewerblichen Grundstückshandel (Drei-Objekt-Grenze)

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH liegt gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte (Wohnungen, Häuser, Grundstücke) angeschafft und wieder veräußert werden. Entscheidend ist die Veräußerungsabsicht bereits bei Anschaffung. Auch wer zunächst vermietet, kann gewerblich handeln, wenn die spätere Veräußerung von Anfang an geplant war.

Typische Fallkonstellationen

  • Drei-Objekt-Grenze überschritten: Verkauf von vier oder mehr Objekten innerhalb von fünf Jahren – grundsätzlich gewerblich (BFH-Rechtsprechung)
  • Kernsanierung mit Verkaufsabsicht: Wer Altbauten erwirbt, umfassend saniert und zügig verkauft, handelt gewerblich – auch bei weniger als drei Objekten
  • Betriebsaufspaltung: Vermietung eines Grundstücks an die eigene GmbH kann zur gewerblichen Prägung führen (echte bzw. unechte Betriebsaufspaltung)
  • Bauträger-Tätigkeit: Erwerb von Grundstücken, Bebauung und Verkauf ist stets gewerblich (§ 15 Abs. 2 EStG)

Achtung

Achtung Gewerbesteuer: Gewerblicher Grundstückshandel unterliegt der Gewerbesteuer. In München beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz 2026 unverändert 490 %, was zu einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von rund 17 % führt – zusätzlich zur Einkommensteuer.

Wer in München mehrere Immobilien hält oder regelmäßig kauft und verkauft, sollte frühzeitig einen Steuerberater einbinden. Die Abgrenzung zur Gewerblichkeit ist komplex, die steuerlichen Folgen erheblich. Eine saubere Dokumentation der Erwerbsabsicht und Haltedauer ist entscheidend.

Digitale Steuerberatung für Immobilien-Eigentümer: Wie OnlineBilanz unterstützt

Immobilien-Eigentümer und Vermieter in München benötigen eine spezialisierte steuerliche Beratung – von der Optimierung der AfA über die Umsatzsteuer-Option bis zur Gestaltung bei Verkäufen. Wer nicht auf die Suche nach einem lokalen Steuerberater gehen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und zugelassenen Steuerberatern.

Leistungen für Immobilien-Eigentümer

Jahresabschluss & Steuererklärung

  • Erstellung Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
  • Anlage V (Einkünfte aus Vermietung)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung
  • Digitale Belegübermittlung

Steueroptimierung

  • AfA-Prüfung (linear, Denkmal, Sonder-AfA)
  • Umsatzsteuer-Option § 9 UStG
  • Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten
  • Spekulationsfrist & Verkaufsbesteuerung

Beratung & Planung

  • Kaufpreisaufteilung Grund/Gebäude
  • Grunderwerbsteuer-Gestaltung
  • Prüfung gewerblicher Grundstückshandel
  • Schenkung, Übertragung, Nießbrauch

OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Unterstützung. Mandanten reichen ihre Unterlagen digital ein, Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert die Zusammenarbeit, und das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss sowie alle erforderlichen Steuererklärungen – rechtsverbindlich unterzeichnet, mit voller Steuerberater-Verantwortung.

„Viele Immobilien-Eigentümer schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und persönlicher Abstimmung. Wir koordinieren die Zusammenarbeit zwischen Mandant und unserem Steuerberater-Team – transparent, mit festen Preisen, ohne Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Festpreis-Modell: OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen – keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Gerade für Vermieter mit mehreren Objekten oder komplexen Sachverhalten ist eine verlässliche Kalkulation der Steuerberatungskosten wichtig.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson mehrere Immobilien gleichzeitig vermieten, ohne Gewerbesteuer zahlen zu müssen?

Ja, grundsätzlich bleibt die reine Vermietung von Wohnimmobilien auch bei mehreren Objekten eine private Vermögensverwaltung nach § 21 EStG. Gewerbesteuerpflicht entsteht erst bei gewerblichem Grundstückshandel (drei oder mehr Verkäufe innerhalb von fünf Jahren) oder bei umfangreichen Sonderleistungen wie Hotelbetrieb. Die bloße Anzahl vermieteter Objekte ist kein Gewerblichkeitskriterium.

Welche Besonderheiten gelten bei der Vermietung möblierter Wohnungen in München steuerlich?

Möblierte Vermietung bleibt umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12a UStG, wenn sie auf Dauer angelegt ist. Die Möbel können Sie über die kürzere Nutzungsdauer (oft 8–13 Jahre je nach Art) abschreiben, während das Gebäude mit 2 % oder 3 % AfA abgeschrieben wird. Kurzfristige möblierte Vermietung (unter sechs Monaten) kann umsatzsteuerpflichtig werden und erfordert eine separate Betrachtung.

Wie wirkt sich die Erbschaftsteuer auf vermietete Immobilien aus?

Vermietete Immobilien gehören zum steuerpflichtigen Nachlass und werden mit dem Verkehrswert (oft nach Ertragswertverfahren) bewertet. Bei Vererbung von Wohnimmobilien an Ehegatten oder Kinder gelten Freibeträge (z. B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € pro Kind). Selbstgenutzte Familienheime können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden, vermietete Objekte hingegen nur im Rahmen der Freibeträge.

Muss ich bei einer Schenkung von Immobilien in München Grunderwerbsteuer zahlen?

Nein, Schenkungen unter Lebenden sind nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Allerdings fällt Schenkungsteuer an, wenn der Wert der Immobilie die persönlichen Freibeträge übersteigt (z. B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € pro Kind). Die Schenkungsteuer-Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Können Finanzierungskosten für ein bestehendes Mietobjekt in voller Höhe abgesetzt werden?

Ja, Schuldzinsen für ein vermietetes Objekt sind als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG in voller Höhe absetzbar, solange ein wirtschaftlicher Zusammenhang zur Vermietung besteht. Das gilt auch für Anschlussfinanzierungen oder Umschuldungen. Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Kreditablösung können ebenfalls sofort abzugsfähig sein, sofern die Vermietungsabsicht fortbesteht.

Was passiert steuerlich, wenn ich meine vermietete Immobilie später selbst nutze?

Der Wechsel von Vermietung zu Eigennutzung beendet die Einkünfteerzielung nach § 21 EStG. Ab diesem Zeitpunkt können keine Werbungskosten mehr geltend gemacht werden. Die AfA endet mit dem Monat der Eigennutzung. Bei einem späteren Verkauf innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist nach § 23 EStG gilt: Wenn Sie die Immobilie im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt haben, bleibt der Verkaufsgewinn steuerfrei.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater