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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogElektronischer Jahresabschluss

Elektronischer Jahresabschluss 2026: Leitfaden für Unternehmer

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der elektronische Jahresabschluss ersetzt zunehmend papierbasierte Prozesse und bietet Unternehmen mehr Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie den digitalen Jahresabschluss erfolgreich umsetzen und welche gesetzlichen Anforderungen zu beachten sind. Einen umfassenden Überblick über alle relevanten Aspekte bietet unser vollständiger Leitfaden für den Jahresabschluss, der sowohl die formalen als auch die betriebswirtschaftlichen Grundlagen und Zusammenhänge behandelt, die für die korrekte Erstellung unerlässlich sind.

SG
Servet Gündogan

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Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein elektronischer Jahresabschluss ist die digitale Erstellung, Verarbeitung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach §§ 242, 264 HGB. Er umfasst Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht in strukturierter digitaler Form. Die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister ist seit 01.08.2022 verpflichtend.

Was ist ein elektronischer Jahresabschluss?

Ein elektronischer Jahresabschluss ist die digitale Erstellung und Verarbeitung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB in Verbindung mit § 264 HGB für Kapitalgesellschaften. Alle Schritte von der Datenerfassung bis zur Offenlegung werden digital durchgeführt.

Statt papierbasierten Prozessen werden sämtliche Abschlussbestandteile in strukturierter elektronischer Form erstellt. Dies umfasst sowohl die interne Erstellung als auch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Eine papierbasierte Einreichung ist nicht mehr möglich.

Definition und Abgrenzung

Der Begriff elektronischer Jahresabschluss bezieht sich auf zwei Aspekte: die digitale Erstellung mittels Software und die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister. Beide Prozesse sind heute Standard für Kapitalgesellschaften.

Die rechtlichen Anforderungen an Inhalt und Struktur bleiben identisch. § 266 HGB definiert das Gliederungsschema der Bilanz, § 275 HGB das der Gewinn- und Verlustrechnung. Nur die Form der Verarbeitung ändert sich.

Rechtliche Anforderungen und Pflichten

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten strikte gesetzliche Vorgaben zur Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Rechtsgrundlagen finden sich im HGB und im GmbHG.

Aufstellungspflicht nach § 242 HGB

Jeder Kaufmann muss zum Schluss eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB, einschließlich der Erstellung eines Anhangs.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss innerhalb gesetzlicher Fristen festgestellt werden. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen bis zur Feststellung 2026:

Unternehmensgröße Frist Spätester Termin (31.12.2025)
Kleine GmbH/UG 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Offenlegungspflicht nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Ordnungsgeld nach § 335 HGB: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Ordnungsgeldverfahren wird vom Bundesamt für Justiz eingeleitet.

Bestandteile und Struktur des elektronischen Jahresabschlusses

Die Bestandteile des Jahresabschlusses richten sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Unabhängig von der digitalen Form bleiben die gesetzlichen Anforderungen an Inhalt und Gliederung bestehen.

Pflichtbestandteile nach Unternehmensgröße

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (verkürzt möglich)

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständige Gliederung)
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Ggf. Lagebericht nach § 289 HGB

Große Kapitalgesellschaft

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (vollständig)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (verpflichtend)

Größenklassen nach § 267 HGB (2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

„Viele Unternehmer unterschätzen die Bedeutung der korrekten Größenklassifizierung. Sie bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Eine falsche Einordnung kann zu Rechtsunsicherheit führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Prozess und Ablauf: Schritt für Schritt

Der elektronische Jahresabschluss folgt einem strukturierten Ablauf von der Datenerfassung bis zur Offenlegung. Eine systematische Vorgehensweise sichert Vollständigkeit und Rechtssicherheit.

Phase 1: Datenerfassung und -prüfung

Zu Beginn werden alle relevanten Unternehmensdaten aus der Finanzbuchhaltung übernommen. Dies umfasst Salden, Kontenabstimmungen und Nebenbücher. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten ist Voraussetzung für einen fehlerfreien Abschluss.

  • Hauptbuch und Nebenbücher abstimmen
  • Offene Posten prüfen und bereinigen
  • Bankkonten abgleichen
  • Inventur durchführen und dokumentieren
  • Rechnungsabgrenzungen erfassen
  • Rückstellungen bewerten nach § 253 HGB

Phase 2: Erstellung der Abschlussbestandteile

Auf Basis der geprüften Daten werden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach den Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt. Software-Lösungen übernehmen die korrekte Zuordnung und Summierung automatisch.

Der Anhang wird parallel erstellt und enthält die nach §§ 284 ff. HGB erforderlichen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu Bilanzposten sowie weitere Pflichtangaben.

Phase 3: Feststellung durch Gesellschafterversammlung

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Fristen betragen 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße und große GmbH) nach dem Bilanzstichtag.

Die Feststellung ist Voraussetzung für die Offenlegung. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung dokumentiert den Feststellungsbeschluss nach § 48 GmbHG.

Phase 4: Elektronische Offenlegung

Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht. Dies muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB).

Hinweis

Die Einreichung erfolgt über das Portal des Unternehmensregisters. Technisch wird das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder PDF mit strukturierten Daten verwendet.

Vorteile des elektronischen Jahresabschlusses

Die Digitalisierung des Jahresabschlusses bietet messbare Vorteile in Effizienz, Qualität und Compliance. Unternehmen profitieren von automatisierten Prozessen und reduzierten Fehlerquellen.

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Nachvollziehbarkeit

Effizienzsteigerung und Zeitersparnis

Automatisierte Datenübernahme aus der Finanzbuchhaltung eliminiert manuelle Übertragungsfehler. Standardisierte Prozesse reduzieren den Zeitaufwand für Erstellung und Prüfung erheblich.

Plausibilitätsprüfungen und Validierungsroutinen erkennen Fehler sofort. Korrekturen können unmittelbar vorgenommen werden, ohne den gesamten Prozess zu wiederholen.

Rechtssicherheit und Compliance

Software-Lösungen bilden die aktuellen HGB-Vorschriften ab. Die korrekte Gliederung nach §§ 266, 275 HGB sowie die Vollständigkeit der Pflichtangaben im Anhang werden automatisch geprüft.

Fristen für Feststellung und Offenlegung werden überwacht. Erinnerungsfunktionen verhindern Fristversäumnisse und damit Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Vergleich: Klassisch vs. Elektronisch

Kriterium Klassisch Elektronisch
Datenerfassung Manuelle Eingabe Automatischer Import
Fehleranfälligkeit Hoch Deutlich reduziert
Zeitaufwand 5-15 Arbeitstage 2-5 Arbeitstage
Plausibilitätsprüfung Manuell Automatisiert
Revisionssicherheit Eingeschränkt Vollständig
Offenlegung Zusätzlicher Prozess Integriert

Transparenz und Steuerung

Elektronische Systeme ermöglichen Echtzeit-Auswertungen und aussagekräftige Kennzahlen. Geschäftsführung und Gesellschafter erhalten jederzeit Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Mehrjahresvergleiche und Soll-Ist-Analysen sind ohne zusätzlichen Aufwand möglich. Dies unterstützt strategische Entscheidungen und erfüllt die Überwachungspflicht nach § 43 GmbHG.

Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

Die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister ist seit dem DiRUG (01.08.2022) der einzige zulässige Weg. Eine Offenlegung in Papierform ist nicht mehr möglich.

Rechtsgrundlagen der Offenlegung

§ 325 HGB verpflichtet Kapitalgesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Offenlegung dient der Transparenz und dem Gläubigerschutz. Dritte können die veröffentlichten Jahresabschlüsse über das Unternehmensregister einsehen.

Offenlegungspflichtige Unterlagen

Mindestumfang (alle Größenklassen)

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB

Zusätzlich bei großen Gesellschaften

  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Bestätigungsvermerk (bei Prüfungspflicht)
  • Bericht des Aufsichtsrats (falls vorhanden)

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Nach § 326 HGB können kleine Kapitalgesellschaften verkürzte Abschlüsse offenlegen. Die Bilanz muss nur in der Kurzform nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB ausgewiesen werden. Die GuV kann vollständig entfallen.

Der Anhang kann nach § 288 HGB ebenfalls verkürzt werden. Angaben zu Umsatzerlösen müssen nicht offengelegt werden, wenn diese am Fuß der Bilanz vermerkt werden.

Achtung

Achtung: Auch bei Nutzung von Erleichterungen müssen die Mindestangaben vollständig und korrekt sein. Unvollständige Offenlegung führt zum Ordnungsgeldverfahren.

Ablauf der elektronischen Einreichung

  1. Anmeldung beim Unternehmensregister mit Benutzerkennung
  2. Upload der Abschlussunterlagen im geforderten Format (XBRL oder PDF)
  3. Prüfung der Unterlagen durch das System auf formale Vollständigkeit
  4. Bestätigung und Freigabe der Einreichung
  5. Veröffentlichung im Unternehmensregister nach Prüfung

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung mit Einreichungsnummer. Die Unterlagen werden nach formaler Prüfung im Unternehmensregister veröffentlicht und sind öffentlich einsehbar.

Technische Anforderungen und Formate

Für die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister sind bestimmte technische Formate und Standards einzuhalten. Diese gewährleisten die maschinelle Verarbeitbarkeit und einheitliche Struktur der Daten.

XBRL-Format für strukturierte Daten

XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist ein XML-basierter Standard für die strukturierte Übermittlung von Finanzdaten. Die Taxonomie bildet die HGB-Gliederung nach §§ 266, 275 HGB ab.

Die Verwendung von XBRL ermöglicht automatisierte Auswertungen und Vergleiche. Software-Lösungen für elektronische Jahresabschlüsse generieren XBRL-Dateien automatisch aus den erfassten Daten.

Alternative: PDF mit strukturierten Daten

Alternativ zum XBRL-Format können Jahresabschlüsse auch als strukturierte PDF-Dateien eingereicht werden. Diese müssen maschinenlesbar sein und definierten Qualitätskriterien entsprechen.

Hinweis

Die Einreichung im PDF-Format ist zulässig, bietet aber nicht die gleiche Datenqualität wie XBRL. Für größere Unternehmen und bei komplexeren Strukturen ist XBRL zu bevorzugen.

Authentifizierung und Signatur

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfordert eine sichere Authentifizierung. Dies erfolgt über Benutzerkonto mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über zugelassene Einreichungsportale.

Die elektronische Signatur gewährleistet die Identität des Einreichenden und die Integrität der Daten. Sie ersetzt die handschriftliche Unterschrift aus dem papierbasierten Prozess.

Technische Infrastruktur

  • Internetzugang mit ausreichender Bandbreite
  • Aktueller Webbrowser mit TLS-Verschlüsselung
  • Software zur Jahresabschluss-Erstellung mit XBRL-Export
  • Zugang zum Unternehmensregister-Portal
  • Ggf. qualifizierte elektronische Signatur
  • Sichere Archivierungslösung für eingereichte Dokumente

„Die technische Umsetzung erscheint auf den ersten Blick komplex. Moderne Software-Lösungen nehmen Unternehmen jedoch die meisten technischen Details ab. Wichtig ist die Wahl einer zuverlässigen Lösung, die alle Formate und Schnittstellen unterstützt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler vermeiden und Qualität sichern

Trotz Automatisierung können bei der Erstellung elektronischer Jahresabschlüsse Fehler auftreten. Eine systematische Qualitätssicherung verhindert Korrekturen und Verzögerungen.

Typische Fehlerquellen

Inhaltliche Fehler

  • Unvollständige Datenerfassung aus der Fibu
  • Fehlerhafte Zuordnung zu Bilanzposten
  • Falsche Bewertungsansätze nach § 253 HGB
  • Fehlende oder unvollständige Anhangangaben
  • Inkorrekte Größenklassifizierung

Formale und technische Fehler

  • Falsche Gliederung nach §§ 266, 275 HGB
  • XBRL-Validierungsfehler
  • Fehlende Unterschriften/Signaturen
  • Fristversäumnisse bei Feststellung
  • Unvollständige Offenlegungsunterlagen

Qualitätssicherung: Checkliste

  • Vollständigkeitsprüfung aller Buchungskonten
  • Abstimmung Hauptbuch mit Nebenbüchern
  • Prüfung der Bilanzidentität (Summen Aktiva = Passiva)
  • Validierung der GuV (Übereinstimmung mit Bilanzgewinn)
  • Kontrolle aller Pflichtangaben im Anhang nach § 284 HGB
  • Prüfung der Gliederungskonformität
  • XBRL-Validierung vor Einreichung
  • Vieraugenprinzip bei Freigabe
  • Archivierung aller Unterlagen nach GoBD

Fristenkontrolle und Mahnverfahren

Die Einhaltung der Feststellungs- und Offenlegungsfristen ist essenziell. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung und leitet bei Versäumnissen Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein.

Frist Rechtsgrundlage Termin (Stichtag 31.12.2025) Sanktion bei Versäumnis
Feststellung (klein) § 42a GmbHG 30.11.2026 Gesellschaftsrechtliche Folgen
Feststellung (mittel/groß) § 42a GmbHG 31.08.2026 Gesellschaftsrechtliche Folgen
Offenlegung § 325 HGB 31.12.2026 Ordnungsgeld 500-25.000 €

Achtung

Wichtig: Auch bei verspäteter Offenlegung bleibt die Pflicht bestehen. Das Ordnungsgeld entfällt nicht durch nachträgliche Einreichung. Bei wiederholten Verstößen können die Ordnungsgelder erhöht werden.

Archivierung und GoBD-Konformität

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) müssen Jahresabschlüsse revisionssicher archiviert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre nach § 257 HGB.

Elektronische Archivierungssysteme müssen Unveränderbarkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Jede Version des Jahresabschlusses (Entwurf, festgestellte Fassung, offengelegte Fassung) ist zu dokumentieren.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen elektronischem Jahresabschluss und elektronischer Bilanz?

Der elektronische Jahresabschluss ist die digitale Erstellung und Offenlegung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach HGB beim Unternehmensregister. Die elektronische Bilanz (E-Bilanz) bezeichnet die steuerliche Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG im XBRL-Format. Beide Prozesse sind getrennt, nutzen aber ähnliche technische Formate.

Muss ich als kleine GmbH den Jahresabschluss elektronisch offenlegen?

Ja, alle Kapitalgesellschaften sind nach § 325 HGB zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet. Kleine GmbHs können jedoch Erleichterungen nach § 326 HGB nutzen und eine verkürzte Bilanz sowie einen verkürzten Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung kann vollständig entfallen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025/2026?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Was kostet ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht?

Nach § 335 HGB kann das Bundesamt für Justiz bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Schwere und Dauer des Verstoßes. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 42a GmbHG – Feststellung, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater