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Stammkapital25.000 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlog Jahresabschluss Startup-GmbH

Jahresabschluss Startup-GmbH: Verlustvortrag, Mantelkauf und Investor-Reporting 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer Startup-GmbH folgt den allgemeinen HGB-Regeln (§§ 242, 264 HGB), hat aber fünf spezifische Besonderheiten: (1) Verlustvortrag nach § 10d EStG und § 10a GewStG für Anlaufverluste, (2) Mantelkauf-Risiko nach § 8c KStG bei Beteiligungswechseln über 50% (Fortführungsgebundener Verlustvortrag § 8d KStG als Schutzmechanismus), (3) Bilanzierung von Convertible Loans (als Fremdkapital bis Wandlung) und SAFE-Vereinbarungen, (4) ESOP/VSOP-Rückstellungen bei virtuellen Optionsprogrammen, (5) Investor-Reporting mit KPIs wie Burn Rate und Runway. Erstellung durch OnlineBilanz im Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt. — auch bei komplexeren Startup-Strukturen.

Der Jahresabschluss einer Startup-GmbH unterscheidet sich in der Struktur kaum von dem einer etablierten GmbH — aber er enthält spezifische Posten und Risiken, die etablierte Unternehmen nicht haben. Dieser Artikel behandelt die 5 wichtigsten Startup-Besonderheiten bei der Bilanzierung — inkl. aktueller Rechtsprechung 2025 zu § 8c/§ 8d KStG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 8c KStG

Mantelkauf-Regel Verlustvortrag

1 Mio €

Sockelbetrag Verlustvortrag § 10d EStG

60%

Prozent-Grenze Mindestbesteuerung

1. Startup-Phasen und Bilanzrelevanz

Jede Startup-Phase hat eigene Bilanzcharakteristika. Die folgende Darstellung zeigt, was jeweils den Jahresabschluss prägt:

  • Pre-Seed (Ideenphase)

    Meist nur Gründerkapital, minimale Umsatzerlöse. Hohe Ausgaben für Produktentwicklung. Jahresabschluss ist dominant geprägt von Verlust, Eigenkapital fast ausgeschöpft. Bilanz meist simpel strukturiert.

  • Seed-Phase

    Erste externe Investoren (Business Angels, Seed-Fonds, Accelerators). Kapitalerhöhungen mit Aufgeld (Agio) füllen Kapitalrücklage. Convertible Loans möglicherweise bereits vorhanden. Verlustvortrag baut sich auf.

  • Series A (Produkt-Markt-Fit)

    Größere Finanzierungsrunden (2–10 Mio. €). Professionelle VCs. Bilanz wird komplexer: ESOP-Rückstellungen, Liquidation Preferences in Gesellschaftervereinbarungen (nicht bilanzwirksam, aber reportingrelevant). Wesentliche Verlustvorträge aufgebaut.

  • Series B+ (Skalierung)

    Investoren-Reporting wird intensiv (quartalsweise). Bilanz spätlich Break-Even. KPIs wie Burn Rate, Runway, LTV/CAC dominieren Investor-Gespräche. IFRS-Bilanz optional für internationale Investoren.

  • Growth/Pre-IPO

    Mögliche Wandlung in AG, Internationalisierung, Konzernstrukturen. Dual-Reporting (HGB + IFRS) und Prüfpflicht durch Wirtschaftsprüfer nach § 316 HGB. Bei Größenschwellenwerten Pflichtprüfung.

2. Verlustvortrag: § 10d EStG und § 10a GewStG

Verluste aus den Anlaufjahren sind für Startups nicht verloren — sie werden vorgetragen und in Gewinnjahren verrechnet:

Körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag (§ 10d EStG)

Nicht genutzte Verluste werden zeitlich unbegrenzt in die Zukunft vorgetragen. Beim Verlustvortrag greift jedoch die Mindestbesteuerung nach § 10d Abs. 2 EStG:

Mindestbesteuerung im Detail

Verlustvorträge können nur bis 1 Mio € Sockelbetrag plus 60% des darüber liegenden Gewinns verrechnet werden. Beispiel: Gewinn 3 Mio €, vorhandener Verlustvortrag 5 Mio €. Abzug: 1 Mio € (Sockel) + 1,2 Mio € (60% von 2 Mio) = 2,2 Mio €. Der verbleibende Gewinn von 800.000 € wird versteuert, der Restvortrag (2,8 Mio €) läuft weiter.

Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag (§ 10a GewStG)

Paralleles System für die Gewerbesteuer — auch hier gilt die Mindestbesteuerung mit 1 Mio € Sockel + 60% Verrechnung. Wichtig: KSt-Verlustvortrag und GewSt-Verlustvortrag können unterschiedlich hoch sein, weil die Gewinnermittlung teilweise abweicht (§ 7 ff. GewStG Hinzurechnungen/Kürzungen).

Beispielrechnung: 5 Jahre Startup-Finanzen

Jahr 1: Verlust − 200.000 € (Gründung, Produktentwicklung)Vortrag − 200.000
Jahr 2: Verlust − 800.000 € (erste Mitarbeiter, Marketing)Vortrag − 1.000.000
Jahr 3: Verlust − 1.500.000 € (Skalierung, Produktlaunch)Vortrag − 2.500.000
Jahr 4: Gewinn + 500.000 € (Break-Even)Vortrag − 2.000.000
Jahr 5: Gewinn + 2.000.000 € (Wachstum)Vortrag − 400.000

In Jahr 5 werden 1,6 Mio € verrechnet (1 Mio Sockel + 60% von 1 Mio = 600.000). Die restlichen 400.000 € Gewinn werden normal versteuert. Verbleibender Vortrag: 400.000 €.

3. Mantelkauf-Regel § 8c KStG bei Finanzierungsrunden

Der größte Fallstrick für Startup-Verlustvorträge ist § 8c KStG: Verluste gehen bei wesentlichen Anteilswechseln unter. Die Regel im Detail:

AnteilswechselFolge für VerlustvortragRechtsgrundlage
≤ 50%Bleibt vollständig erhalten§ 8c KStG a.E.
> 50% innerhalb 5 JahrenVollständiger Untergang§ 8c Abs. 1 KStG

Besonderheit für Startups bei Finanzierungsrunden

Jede Series-A/B-Finanzierung, bei der VCs kumulativ über 50% der Anteile übernehmen, kann den bis dahin aufgebauten Verlustvortrag vollständig vernichten. Das kann bei einem Verlustvortrag von 5 Mio € einen steuerlichen Schaden von bis zu 1,5 Mio € bedeuten (bei späterer Profitabilität). Deshalb ist hier höchste Aufmerksamkeit geboten.

5-Jahres-Zeitraum rollierend

Der 5-Jahres-Zeitraum ist ein rollierendes Fenster. Mehrere kleine Finanzierungsrunden werden zusammengerechnet. Beispiel: 25% an einen Angel in Jahr 1, 15% an einen VC in Jahr 2, 20% an einen weiteren VC in Jahr 4 = 60% innerhalb 5 Jahren → Verlustvortrag geht unter. Wichtig: Kapitalerhöhungen zählen nur mittelbar (Verwässerung der Altgesellschafter kann als Anteilswechsel gelten).

4. Fortführungsgebundener Verlustvortrag § 8d KStG

Seit 2016 gibt es die wichtige Rettungsklausel: § 8d KStG erlaubt den Erhalt des Verlustvortrags trotz Anteilswechsel, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen § 8d Abs. 1 KStG

VoraussetzungBedeutung für Startup
Antrag in der SteuererklärungMuss aktiv gestellt werden — kein Automatismus
Fortführung des GeschäftsbetriebsDas Startup macht weiter, was es vor der Finanzierung gemacht hat
Kein BranchenwechselKeine grundlegende Änderung des Geschäftsmodells
Keine OrganschaftStartup nicht als Tochter einer Organ-Muttergesellschaft
Keine Beteiligung MitunternehmerKeine Beteiligung als Mitunternehmer an einer Personengesellschaft

§ 8d KStG ist die Startup-Rettung

Für typische Startup-Finanzierungsrunden, bei denen der Geschäftsbetrieb unverändert weiterläuft (nur mehr Geld für Wachstum da ist), greift § 8d KStG regelmäßig. Wichtig: Antrag korrekt und rechtzeitig stellen, Geschäftsbetrieb-Kontinuität dokumentieren, kein großer Pivot nach der Finanzierung.

Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Was verändert sich?

Der Verlustvortrag wird nicht zerstört — aber er wird als „fortführungsgebunden“ gekennzeichnet. Solange das Startup seinen Geschäftsbetrieb fortführt, bleibt er nutzbar. Bei Veräußerung des Betriebs oder substanzieller Einstellung geht er nachträglich unter (schädliche Ereignisse nach § 8d Abs. 2 KStG).

5. Convertible Loans und SAFE bilanzieren

In der Seed-Phase sind Convertible Loans (Wandeldarlehen) und SAFEs (Simple Agreement for Future Equity) beliebte Finanzierungsinstrumente. Beide sind bilanziell Fremdkapital bis zur Wandlung.

Convertible Loan in der Bilanz

PhaseBuchungBilanzposten
AuszahlungBank an WandeldarlehenPassiva C „Verbindlichkeiten aus Darlehen“
ZinslaufZinsaufwand an Rückstellung ZinsenPassiva B „Rückstellungen“
Wandlung in AnteileWandeldarlehen an Kapitalrücklage/StammkapitalPassiva A
Rückzahlung (ohne Wandlung)Wandeldarlehen an BankAusgleichen

SAFE-Vereinbarungen

SAFEs sind in Deutschland rechtlich ungewöhnlich, werden aber bei US-angehauchten Startups eingesetzt. Bilanziell werden sie meist als eigenkapitalnahe Verbindlichkeit erfasst, solange keine Wandlung erfolgt ist. Die genaue Klassifikation hängt von den vertraglichen Bedingungen ab: Post-Money-SAFE vs. Pre-Money-SAFE, Valuation Cap, Discount.

Dokumentation ist entscheidend

Convertible Loans mit Wandlungsoptionen, Liquidation Preferences und MFN-Klauseln müssen detailliert dokumentiert sein. Bei der Bilanzierung muss der Steuerberater die vertraglichen Details kennen, um Zinsen richtig zu bilanzieren und den Wandlungszeitpunkt korrekt abzubilden.

6. ESOP und VSOP in der Bilanz

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind in Startups Standard — sie müssen korrekt bilanziert werden:

ESOP (Employee Stock Option Plan)

Echte Anteile oder Optionen auf Anteile. Bilanziell wirkt sich ESOP ab Gewährung aus: Der geldwerte Vorteil bei Ausübung ist lohnsteuerpflichtig. Die Rückstellung entsteht mit Vesting der Anteile.

VSOP (Virtual Stock Option Plan)

In Deutschland der Standard-Ansatz: Virtuelle Anteile, die im Exit-Fall eine Geldzahlung auslösen (nicht echte Anteile). Bilanzielle Behandlung:

  • Bilanzielle Passivierung: Rückstellung für wahrscheinliche VSOP-Auszahlungen bei späterem Exit
  • Bewertung: Schätzung des Exit-Szenarios mit Wahrscheinlichkeiten — komplex, oft nur mit Gutachten
  • Auszahlung: Bei Exit Zahlung als „lohnähnlicher Aufwand“, unterliegt § 19 EStG (voller Lohnsteuersatz beim Mitarbeiter)
  • Alternativ nach Zukunftsfinanzierungsgesetz 2023: § 19a EStG ermöglicht echte Anteilsgewährung mit aufgeschobener Besteuerung

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) 2023

Das seit 2024 wirksame ZuFinG hat § 19a EStG substanziell verbessert: Mitarbeiterkapitalbeteiligungen können bei Erwerb steuerfrei erfolgen — Besteuerung erst bei Exit oder nach 15 Jahren. Für Startups mit echten Anteilen ist das revolutionär, denn es löst das Dry-Income-Problem weitgehend auf.

7. Startup-KPIs aus dem Jahresabschluss

Startup-Investoren interessieren sich weniger für klassische Bilanz-Analysen als für startupspezifische KPIs, die sich aus der GuV ableiten lassen:

KPIBerechnungBedeutung
Burn Rate (monatlich)Operative Ausgaben ÷ 12Wie viel Geld verbrennt das Startup pro Monat
Runway (Monate)Liquide Mittel ÷ Burn RateWie viele Monate reicht das Geld noch
Gross Margin(Umsatz − COGS) ÷ UmsatzProfitabilität auf Produktebene
ARR (Annual Recurring Revenue)Wiederkehrende Umsatzerlöse annualisiertSaaS-Kennzahl
CAC (Customer Acquisition Cost)Marketing-Ausgaben ÷ NeukundenKosten pro Neukunde
LTV (Lifetime Value)Durchschnittl. KundenwertGegen CAC als Effizienzindikator

Bilanz liefert Basisdaten — Reporting ergänzt

Die Bilanz liefert harte Daten: liquide Mittel, Umsatz, Personalaufwand, Anlagevermögen. Für Investor-Reporting werden diese Daten jedoch in startupspezifische KPIs übersetzt. Ein guter Steuerberater erstellt nicht nur die Bilanz, sondern liefert auch diese Analysen.

8. Praxis-Fallstricke bei Startup-Abschlüssen

Fallstrick 1: Verspätete Finanzierungsrunden-Abstimmung

Wenn eine Finanzierungsrunde über 50% der Anteile auf neue Investoren überträgt, aber der Antrag auf § 8d KStG verspätet gestellt wird, ist der Verlustvortrag verloren. Der Antrag muss in der KSt-Erklärung des Runden-Jahres stehen.

Fallstrick 2: vGA bei Gründer-Gehältern

Gründer zahlen sich oft „symbolische“ Gehälter, bis Finanzierungen kommen. Sobald die GmbH profitabel ist, fragt das Finanzamt, warum vorher kein angemessenes Gehalt gezahlt wurde — verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Abs. 3 KStG könnte unterstellt werden. Lösung: Fremdvergleichsdokumentation.

Fallstrick 3: Gesellschafterdarlehen falsch bilanziert

Gründer gewähren der Gesellschaft Darlehen, vermerken sie aber nur informell. Ohne schriftlichen Vertrag mit fremdüblichem Zins werden diese Darlehen vom FA oft als verdeckte Einlage qualifiziert — was steuerlich ungünstig sein kann.

Fallstrick 4: ESOP-Rückstellung fehlt

VSOP-Programme werden gestartet, aber keine Rückstellung für wahrscheinliche Auszahlungen gebildet. Beim Exit überrascht der Aufwand dann die Bilanz mit mehreren Millionen Euro — der dürfte aber nach § 249 HGB schon früher passiviert sein.

Fallstrick 5: Keine latenten Steuern auf Verlustvortrag

Ein Verlustvortrag ist ein wirtschaftlicher Wert (künftige Steuerersparnis). Handelsrechtlich können aktive latente Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB aktiviert werden — bei Startups mit absehbarem Gewinn sinnvoll. Entfallen sie, ist die Bilanz unvollständig.

„Startup-Bilanzen sind anspruchsvoll, weil drei Welten zusammenkommen: HGB-Bilanzrecht, VC-Reporting-Ansprüche und steuerliche Verlustvortrag-Themen. Die teuersten Fehler passieren bei Finanzierungsrunden: Wenn § 8d KStG nicht korrekt beantragt wird, kann ein 5-Millionen-Verlustvortrag komplett weg sein. Hier lohnt sich professionelle Begleitung von Anfang an.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

9. Häufige Fragen

Wie werden Gründungskosten in der Startup-Bilanz bilanziert?

Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Rechtsberatung) sind sofort abziehbarer Aufwand im Gründungsjahr. Bis zu 300 € können als Gründungskosten-Klausel in die Satzung geschrieben werden (§ 26 Abs. 2 AktG analog) — dann übernimmt sie die GmbH statt die Gründer privat. Ohne Satzungsklausel: Privatvergnügen der Gründer.

Geht der Verlustvortrag unter, wenn ich die GmbH komplett verkaufe?

Bei 100% Anteilsverkauf greift § 8c Abs. 1 KStG — der Verlustvortrag geht unter. Ausnahme: Wenn § 8d KStG beantragt wird und der Geschäftsbetrieb unverändert fortgeführt wird („fortführungsgebundener Verlustvortrag“), bleibt er erhalten. Das ist der Rettungsweg, den die meisten Startup-M&A-Deals nehmen.

Wie werden Convertible-Loan-Zinsen bilanziert?

Zinsen werden laufend als Aufwand gebucht — auch wenn sie nicht gezahlt, sondern in die Wandlungssumme eingerechnet werden. Bei Wandlung erhöht sich die Kapitalrücklage um den Darlehensbetrag plus kumulierte Zinsen. Details im jeweiligen Wandeldarlehensvertrag.

Müssen Startups IFRS-konform bilanzieren?

Für den deutschen Jahresabschluss nein — HGB ist Pflicht, IFRS optional (bei kapitalmarktorientierten Unternehmen nach § 315e HGB). Für internationale Investoren wird oft parallel ein IFRS-Reporting erstellt. Typisch ab Series A/B. Beide Welten parallel zu fahren ist aufwendig — meist reicht eine HGB-Bilanz plus Management-Reporting.

Was kostet der Jahresabschluss einer Startup-GmbH?

Bei OnlineBilanz einheitlich 499,95 € inkl. MwSt. für Standard-Startup-Abschlüsse (bis ca. 300 Geschäftsvorfälle, keine IFRS, keine Konzern-Strukturen). Bei komplexeren Setups (mehrere Gesellschaften, VSOP-Bewertung, IFRS-Reporting) Individual-Kalkulation. Zum Vergleich: Klassischer StB rechnet nach StBVV und landet bei 800–3.000 €.

Wie werden Liquidation Preferences bilanziert?

Liquidation Preferences (1x/2x Preferred Return bei Exit) sind nicht bilanzwirksam — sie regeln nur die Auszahlungsreihenfolge im Exit-Fall. In der GmbH-Bilanz taucht das Stammkapital aller Gesellschafter gleichberechtigt auf. Die Preferences stehen im Gesellschaftervertrag und sind beim Exit relevant — nicht im Jahresabschluss.

Können Startups Forschungskosten aktivieren?

Nach § 248 Abs. 2 HGB können Entwicklungskosten unter strengen Bedingungen aktiviert werden (Herstellungskosten selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände). Forschungskosten sind nicht aktivierbar. Die Abgrenzung ist schwierig — bei Startups üblicherweise als Aufwand behandelt, es sei denn, ein konkretes Produkt entsteht nachweisbar. Aktivierungsverbot gilt steuerlich (§ 5 Abs. 2 EStG).

Was ist das Stammkapital-Minimum bei einer Startup-GmbH?

Regulär: 25.000 € Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG, bei Gründung mindestens 12.500 € eingezahlt. UG (haftungsbeschränkt): Einstieg mit 1 € möglich, mit Pflicht zur Thesaurierung von 25% des Gewinns (§ 5a Abs. 3 GmbHG) bis 25.000 € erreicht sind. Viele Startups starten als UG und wandeln später in GmbH um.

Wie oft muss ein Startup Investor-Reports erstellen?

Im Gesellschaftervertrag oder Shareholders Agreement steht die Frequenz. Üblich: monatlich (bis Series A) mit KPI-Update, quartalsweise mit vollständigem Financial Reporting, jährlich mit Audited Financials. Der Jahresabschluss ist die Basis, aber VCs erwarten deutlich detailliertere Reports mit Burn Rate, Runway, Kohortenanalysen.

10. Fazit: Startup-Bilanz ist anspruchsvoll — und entscheidend

Der Jahresabschluss einer Startup-GmbH ist keine gewöhnliche Bilanz. Er enthält die steuerlich wichtigen Verlustvorträge, muss Mantelkauf-Risiken bei Finanzierungsrunden managen (§ 8c KStG), Convertible-Strukturen korrekt abbilden, VSOP-Rückstellungen bilden und gleichzeitig das Reporting für professionelle Investoren liefern.

Besonders kritisch: Die rechtzeitige Beantragung von § 8d KStG bei Finanzierungsrunden, um den Verlustvortrag zu retten. Dieser eine Antrag kann bei erfolgreicher Skalierung Millionen an Steuerersparnis bedeuten — oder bei Vergessen Millionen kosten. Deshalb ist bei Startup-Bilanzen professionelle Begleitung fast alternativlos.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026. Startup-Bilanzierung ist hochkomplex, insbesondere bei VSOP-Bewertung, Convertibles, Mantelkauf-Themen und internationalen Strukturen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zur Startup-Bilanzierung oder Finanzierungsrunden-Strukturierung empfehlen wir frühzeitige Beratung. Für einen Service-Abschluss: Kontakt zu OnlineBilanz.

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fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater