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Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlog GuV Aufbau GmbH

GuV Aufbau GmbH: Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB verständlich erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kurzantwort

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) einer GmbH ist nach § 275 HGB aufgebaut und zeigt sämtliche Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres in Staffelform. Es gibt zwei zulässige Verfahren: das Gesamtkostenverfahren (GKV) — Standard für kleine und mittlere GmbHs, 18 Positionen — und das Umsatzkostenverfahren (UKV), das nach Funktionen gliedert (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung). Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können eine stark verkürzte GuV mit nur 8 Positionen aufstellen. Das Ergebnis nach Steuern wird der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag genannt.

Die GuV ist neben der Bilanz das Herzstück des Jahresabschlusses. Sie zeigt, wie die GmbH im abgelaufenen Jahr gewirtschaftet hat — welche Erträge sie erzielt, welche Aufwendungen sie gehabt hat und ob unter dem Strich ein Gewinn oder Verlust herauskommt. Dieser Artikel erklärt den Aufbau der GmbH-GuV Schritt für Schritt.

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§ 275 HGB

Gliederungsvorschrift GuV

18 Positionen

Standard-GuV Gesamtkostenverfahren

8 Positionen

Verkürzte GuV Kleinstkapital

1. Was ist die GuV überhaupt?

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist eine Zeitraumrechnung: Während die Bilanz die finanzielle Situation zu einem Stichtag zeigt (meist 31.12.), bildet die GuV alle Erträge und Aufwendungen während eines Geschäftsjahres ab (meist 01.01.–31.12.).

Sie wird nach § 242 Abs. 2 HGB von jedem Kaufmann aufgestellt und zeigt am Ende das Jahresergebnis — den Gewinn oder Verlust des Jahres. Das Ergebnis fließt in die Bilanz ein: Gewinne erhöhen das Eigenkapital, Verluste mindern es.

Merksatz

Bilanz = Momentaufnahme (Stichtag)
GuV = Film des Jahres (Zeitraum)

2. Staffelform: Die Logik der GuV

Die GmbH-GuV muss nach § 275 Abs. 1 HGB in Staffelform aufgestellt werden — das heißt: Die Positionen stehen untereinander, nicht nebeneinander wie in einer T-Form. Erträge werden addiert, Aufwendungen abgezogen. So arbeitet man sich schrittweise zum Endergebnis vor.

Die Grundlogik der Staffel

Ausgehend von den Umsätzen werden nacheinander verschiedene Kosten abgezogen. Nach jeder Block-Stufe ergibt sich eine Zwischensumme — das Betriebsergebnis, das Finanzergebnis, das Ergebnis vor Steuern und schließlich der Jahresüberschuss.

Warum Staffelform?

Die Staffelform zeigt Zwischenergebnisse (Rohertrag, Betriebsergebnis, Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit), die zur Analyse wichtig sind. Ein Bilanzleser kann so sofort erkennen: Ist die GmbH operativ profitabel? Belasten Steuern das Ergebnis? Sind die Zinsen ein Problem? Die T-Form würde all das verschleiern.

3. Gesamtkosten- vs. Umsatzkostenverfahren

§ 275 HGB erlaubt zwei Verfahren. Beide kommen zum gleichen Jahresergebnis — unterscheiden sich aber grundlegend in der Gliederung:

MerkmalGesamtkostenverfahren (GKV)Umsatzkostenverfahren (UKV)
GliederungNach Kostenarten (Material, Personal, AfA)Nach Funktionen (Herstellung, Vertrieb, Verwaltung)
Anzahl Positionenca. 18ca. 16
BeständeBestände werden ausgewiesenNur verkaufte Leistungen gegengebucht
Rechtsgrundlage§ 275 Abs. 2 HGB§ 275 Abs. 3 HGB
Typische AnwenderKleine und mittlere GmbHs, DienstleisterIndustrie, Konzerne, internationale Unternehmen
AufwandEinfacher (direkt aus der Buchhaltung)Höher (Kostenstellenrechnung erforderlich)

Wahlrecht nur einmal ausgeübt

Sie können zwischen GKV und UKV frei wählen — aber nach § 265 Abs. 1 HGB (Stetigkeit) muss das gewählte Verfahren in den Folgejahren beibehalten werden. Ein Wechsel ist nur bei geänderten wirtschaftlichen Verhältnissen zulässig und muss im Anhang begründet werden.

Welches Verfahren für welche GmbH?

Für die meisten kleinen und mittelständischen GmbHs (auch bei OnlineBilanz-Mandanten) ist das Gesamtkostenverfahren die bessere Wahl: Es ist einfacher aus der laufenden Buchhaltung abzuleiten, braucht keine Kostenstellenrechnung und entspricht der Erwartung der meisten Bilanzleser.

4. Das Gesamtkostenverfahren im Detail

Nach § 275 Abs. 2 HGB ist das GKV wie folgt gegliedert. Jede Zeile hat eine römische oder arabische Nummer als Bilanzposten:

Gliederung Gesamtkostenverfahren (vollständig)

1. Umsatzerlöse+
2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an fertigen/unfertigen Erzeugnissen±
3. Andere aktivierte Eigenleistungen+
4. Sonstige betriebliche Erträge+
Aufwendungen
5. Materialaufwand (a + b)
6. Personalaufwand (a + b)
7. Abschreibungen
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Finanzergebnis
9. Erträge aus Beteiligungen+
10. Erträge aus anderen Wertpapieren+
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge+
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
14. Ergebnis vor Steuern=
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag (KSt + Soli + GewSt)
16. Sonstige Steuern (z.B. Grundsteuer)
17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag=

Hinweis: Die Reihenfolge der Positionen 9–13 kann in den aktuellen Fassungen des HGB teilweise abweichen. Die Grundsystematik — erst Betriebsergebnis, dann Finanzergebnis, dann Steuern — bleibt gleich.

5. Praxisbeispiel: Meier IT-Service GmbH

Zum besseren Verständnis ein konkretes Beispiel: Die Meier IT-Service GmbH (fiktive kleine GmbH mit 5 Mitarbeitern) hat folgende GuV für das Geschäftsjahr 2025:

Beispiel-GuV Meier IT-Service GmbH 2025

1. Umsatzerlöse (IT-Dienstleistungen)850.000 €
4. Sonstige betriebliche Erträge5.000 €
5. Materialaufwand (Hard-/Software für Kunden)− 180.000 €
6. Personalaufwand (5 MA inkl. G-Gehalt)− 420.000 €
7. Abschreibungen (Hardware, Firmenwagen)− 35.000 €
8. Sonstige betr. Aufwendungen (Miete, Marketing etc.)− 120.000 €
Betriebsergebnis100.000 €
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge+ 500 €
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen− 3.500 €
14. Ergebnis vor Steuern97.000 €
15. Steuern vom Einkommen und Ertrag− 28.890 €
16. Sonstige Steuern (Grundsteuer)− 500 €
17. Jahresüberschuss67.610 €

Was lernt der Leser aus dieser GuV?

Aus dieser einfachen Darstellung lassen sich ganz konkrete Aussagen ableiten:

  • Gesundes Kerngeschäft: 100.000 € Betriebsergebnis bei 850.000 € Umsatz = 11,8% EBIT-Marge. Solide Dienstleistungs-Marge.
  • Kaum Zinsbelastung: Nur 3.500 € Zinsaufwand. Gering verschuldete GmbH.
  • Steuerquote 29,8%: KSt + Soli (15,825%) + GewSt bei Hebesatz 400% (ca. 14%) = passt.
  • Jahresüberschuss 67.610 €: Kann entweder thesauriert (Gewinnrücklage) oder an Gesellschafter ausgeschüttet werden (dann zusätzlich 26,375% Kapitalertragsteuer).

6. Verkürzte GuV für Kleinstkapital-GmbHs

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB dürfen nach § 275 Abs. 5 HGB eine stark verkürzte GuV mit nur 8 Positionen aufstellen — eine echte Erleichterung für kleine UGs und Solo-GmbHs:

Verkürzte GuV Kleinstkapital (§ 275 Abs. 5 HGB)

1. Umsätze+
2. Sonstige Erträge+
3. Materialaufwand
4. Personalaufwand
5. Abschreibungen
6. Sonstige Aufwendungen
7. Steuern
8. Jahresüberschuss/-fehlbetrag=

Voraussetzungen für Kleinstkapital nach § 267a HGB

Eine GmbH ist Kleinstkapitalgesellschaft, wenn sie zwei der drei folgenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschreitet: Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 €, Mitarbeiter ≤ 10. Details: Kleine GmbH § 267 HGB.

7. Typische Fehler beim GuV-Aufbau

Fehler 1: Positionen falsch zugeordnet

Beispiel: Reparatur von Produktionsmaschinen gehört unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“, nicht unter Materialaufwand. Die Zuordnung hat GuV-relevante Auswirkungen, insbesondere für Kennzahlen-Analysen.

Fehler 2: Steuern falsch ausgewiesen

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer gehören unter Position 15 („Steuern vom Einkommen und Ertrag“), die Grundsteuer unter Position 16 („Sonstige Steuern“). Ein häufiger Fehler im DIY-Bereich.

Fehler 3: Periodenfremde Erträge nicht abgegrenzt

Erträge, die sich wirtschaftlich auf spätere Perioden beziehen (z.B. im Dezember für das Folgejahr kassierte Mieten), dürfen nicht in der laufenden GuV stehen. Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) auf der Passivseite werden dafür gebildet.

Fehler 4: Geschäftsführer-Gehalt nicht als Personalaufwand

Das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers gehört unter Personalaufwand (Position 6) — nicht unter „Entnahmen“ oder „Ausschüttung“. Diese Unterscheidung ist steuerlich wichtig und ein klassischer vGA-Fallstrick.

Fehler 5: Verwechslung Aufwand vs. Ausgabe

Die GuV zeigt Aufwand, nicht Ausgabe. Eine Investition in eine Maschine ist eine Ausgabe (Abfluss Bankkonto), aber kein Aufwand — sie wird über Abschreibungen über Jahre hinweg zum Aufwand. Umgekehrt können Rückstellungen Aufwand sein, ohne dass Geld fließt.

„Die GuV klingt auf dem Papier trocken, ist aber das wichtigste Analyse-Instrument für jede GmbH. Wer seine GuV lesen kann, sieht sofort: Wo verdient das Unternehmen wirklich? Wo liegen die Kostentreiber? In unseren Kundengesprächen nehmen wir die GuV oft als Ausgangspunkt für strategische Diskussionen — nicht nur als formale Pflichtübung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

8. Häufige Fragen

Muss die GuV in T-Form oder Staffelform aufgestellt werden?

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ist die Staffelform zwingend vorgeschrieben (§ 275 Abs. 1 HGB). Nur Einzelkaufleute dürften theoretisch in T-Form arbeiten. Praktisch nutzen aber alle Bilanzierer Staffelform.

Kann ich zwischen Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren wechseln?

Nur bei begründetem Anlass und mit Begründung im Anhang (Stetigkeitsgrundsatz § 265 HGB). In der Praxis bleibt jede GmbH bei ihrem einmal gewählten Verfahren. Für die meisten kleinen GmbHs ist das GKV die richtige Wahl.

Was ist der Unterschied zwischen EBIT, EBITDA und Jahresüberschuss?

Diese Begriffe stammen aus der englischsprachigen BWL: EBIT = Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Position 14 der GuV ohne Abzug der Zinsen — im Prinzip das Betriebsergebnis). EBITDA = EBIT plus Abschreibungen (Position 7 wird addiert). Jahresüberschuss = Endposten der GuV nach allen Steuern. In der deutschen HGB-GuV sind EBIT/EBITDA keine explizit vorgeschriebenen Kennzahlen.

Muss ich als UG schon eine vollständige GuV machen?

Ja, aber wahrscheinlich in der verkürzten Form für Kleinstkapital (§ 275 Abs. 5 HGB) mit nur 8 Positionen. Die meisten UGs erfüllen die Kleinstkapital-Kriterien. Das spart gegenüber der 18-Positionen-GuV erheblich Aufwand.

Wo steht das Geschäftsführer-Gehalt in der GuV?

Unter Personalaufwand (Position 6), genauer unter „Löhne und Gehälter“ (6a). Die Sozialversicherungsbeiträge stehen unter 6b. Das gilt auch für das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers — sofern dieses einem Fremdvergleich standhält (sonst vGA-Risiko nach § 8 Abs. 3 KStG).

Was zählt zu den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“?

Alles, was nicht Material, Personal, Abschreibung, Zinsen oder Steuern ist: Miete, Leasing, Marketing/Werbung, Beratungskosten, Telefon/Internet, Versicherungen, Fortbildung, Reisekosten, Kfz-Kosten, Büromaterial, Buchhaltungskosten, StB-Honorar etc. Oft der zweitgrößte Aufwandsposten nach Personalaufwand.

Was ist der Unterschied zwischen Ertrag und Umsatz?

Der Umsatz (Umsatzerlöse) ist der Erlös aus Lieferungen und Leistungen des Kerngeschäfts — die Position 1 der GuV. Sonstige Erträge sind Erträge, die nicht aus dem Kerngeschäft kommen: Mieteinnahmen, Wertpapiergewinne, Anlagenverkäufe, Wechselkursgewinne. Beide sind Erträge — aber nicht jeder Ertrag ist Umsatz.

Wie gehen Investitionen in die GuV ein?

Nicht direkt. Eine Investition in eine Maschine für 50.000 € wird zunächst als Anlagevermögen in die Bilanz aktiviert und dann über die Nutzungsdauer (z.B. 10 Jahre) jeweils mit 5.000 € abgeschrieben — diese Abschreibungen sind der GuV-Aufwand. So wird der Investitionsaufwand sinnvoll über Jahre verteilt.

Muss die GuV im Bundesanzeiger veröffentlicht werden?

Kleine GmbHs nach § 267 HGB müssen die GuV nicht veröffentlichen (nur Bilanz + Anhang). Kleinstkapital-GmbHs können zudem hinterlegen statt offenlegen. Mittelgroße und große GmbHs müssen die vollständige GuV im Unternehmensregister offenlegen.

9. Fazit: Die GuV ist mehr als nur Pflicht

Der Aufbau der GuV einer GmbH folgt klar definierten Regeln des § 275 HGB. Das Gesamtkostenverfahren mit 18 Positionen ist für die meisten kleinen und mittleren GmbHs die richtige Wahl. Für Kleinstkapitalgesellschaften reichen 8 Positionen. Beide Varianten zeigen das gleiche Jahresergebnis — den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag — das in die Bilanz einfließt.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater