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Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogAufstellungsfrist Jahresabschluss

Aufstellungsfrist Jahresabschluss 2026: Fristen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Aufstellungsfrist des Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Pflicht für Kapitalgesellschaften. Dieser Leitfaden erklärt, welche Fristen nach § 264 HGB für GmbH, UG und AG gelten, was bei Versäumnis droht und wie Sie die Aufstellung rechtskonform umsetzen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die gesetzliche Aufstellungsfrist beträgt 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres gemäß § 264 Abs. 1 HGB. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens bis 30.06.2026 aufgestellt sein. Bei Versäumnis drohen Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und verzögerte Feststellung.

Was ist die Aufstellungsfrist des Jahresabschlusses?

Die Aufstellungsfrist des Jahresabschlusses nach HGB bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Zeitspanne, innerhalb der die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss erstellen muss. Diese Pflicht ergibt sich aus § 264 Abs. 1 HGB und gilt für alle Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG. Umfassende Informationen zu den Pflichten und Fristen beim Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften sind für eine fristgerechte Erstellung unerlässlich.

Aufstellung bedeutet die vollständige Fertigstellung aller Bestandteile des Jahresabschlusses zur Vorlage an die Gesellschafter. Der Jahresabschluss muss so weit ausgearbeitet sein, dass er geprüft und festgestellt werden kann. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei der Geschäftsführung, auch wenn Steuerberater oder digitale Tools bei der Erstellung unterstützen. Für Aktiengesellschaften gelten dabei besondere Anforderungen – Details zu Pflichten und Bestandteilen bei der AG sind zu beachten.

Hinweis

Die Aufstellungsfrist ist nicht identisch mit der Feststellungsfrist oder der Offenlegungsfrist. Sie markiert den ersten Schritt in einer Kette von Pflichten, die Kapitalgesellschaften bei der Jahresabschlusserstellung einhalten müssen.

Die Aufstellungspflicht betrifft alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größenklasse nach § 267 HGB. Auch Kleinstgesellschaften müssen die Aufstellungsfrist einhalten, selbst wenn sie von Erleichterungen bei der Offenlegung profitieren.

Gesetzliche Frist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Diese Frist ist zwingend und gilt bundesweit für alle Kapitalgesellschaften.

6 Monate

Aufstellungsfrist nach § 264 HGB

30.06.2026

Fristende bei Bilanzstichtag 31.12.2025

100%

Verantwortung der Geschäftsführung

Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31.12.) bedeutet dies konkret: Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss spätestens bis zum 30.06.2026 aufgestellt sein. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, also am 01.01.2026.

Bei abweichendem Geschäftsjahr verschiebt sich die Frist entsprechend. Ein Unternehmen mit Bilanzstichtag 30.06.2025 muss den Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2025 aufstellen. Die Sechs-Monats-Frist gilt immer ab dem individuellen Geschäftsjahresende.

Bilanzstichtag Geschäftsjahresende Aufstellungsfrist bis
31.12.2025 31.12.2025 30.06.2026
30.06.2025 30.06.2025 31.12.2025
31.03.2025 31.03.2025 30.09.2025

Achtung

Die Aufstellungsfrist ist keine Kann-Regelung, sondern eine zwingende gesetzliche Verpflichtung. Eine Verlängerung durch Gesellschafterbeschluss ist nicht möglich. Bei Versäumnis haften die Geschäftsführer persönlich.

Abgrenzung zu Feststellungs- und Offenlegungsfrist

Die Aufstellungsfrist wird häufig mit der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB verwechselt. Dabei handelt es sich um drei eigenständige Fristen, die aufeinander aufbauen und unterschiedliche Anforderungen stellen.

Aufstellungsfrist

  • Frist: 6 Monate nach Geschäftsjahresende
  • Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 HGB
  • Verantwortlich: Geschäftsführung

Feststellungsfrist

  • Frist: 11 Monate (klein) / 8 Monate (mittel/groß)
  • Rechtsgrundlage: § 42a GmbHG
  • Verantwortlich: Gesellschafterversammlung

Offenlegungsfrist

  • Frist: 12 Monate nach Bilanzstichtag
  • Rechtsgrundlage: § 325 HGB
  • Verantwortlich: Geschäftsführung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG verpflichtet die Gesellschafter, den aufgestellten Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen durch die Gesellschafterversammlung festzustellen. Für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften beträgt diese Frist 11 Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach Bilanzstichtag.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

„In der Praxis kommt es häufig zu Verzögerungen, weil die Aufstellungsfrist unterschätzt wird. Wer die 6-Monats-Frist verstreichen lässt, gerät automatisch in Zeitnot bei Feststellung und Offenlegung. Eine frühzeitige Planung ab Januar ist daher essentiell.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bestandteile des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Die konkreten Bestandteile des Jahresabschlusses richten sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Alle Bestandteile müssen innerhalb der Aufstellungsfrist fertiggestellt sein.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Optional: Anhang (wenn von Erleichterungen Gebrauch gemacht wird)

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Zuordnung erfolgt nach § 267 HGB, wenn zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Die Größenklasse bestimmt sowohl den Umfang der Aufstellung als auch die Feststellungsfrist.

Konsequenzen bei Versäumnis der Aufstellungsfrist

Die Nichteinhaltung der Aufstellungsfrist nach § 264 HGB zieht erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich. Anders als bei der Offenlegungsfrist droht zwar kein direktes Ordnungsgeld, jedoch haften die Geschäftsführer persönlich.

Haftung der Geschäftsführung

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist eine zwingende Organpflicht der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haften die Geschäftsführer der Gesellschaft und den Gesellschaftern für entstandene Schäden. Dies umfasst auch Schäden durch verspätete Entscheidungsgrundlagen oder Finanzierungsnachteile.

Kettenreaktion: Verzögerte Feststellung und Offenlegung

Eine verspätete Aufstellung verzögert automatisch die nachfolgenden Schritte. Die Gesellschafterversammlung kann den Jahresabschluss nicht feststellen, solange er nicht aufgestellt ist. Dadurch gerät auch die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB in Gefahr.

Achtung

Wird die Offenlegungsfrist aufgrund verspäteter Aufstellung versäumt, droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz leitet das Ordnungsgeldverfahren automatisch ein.

Wirtschaftliche Folgen

  • Kreditvergabe: Banken fordern aktuelle Jahresabschlüsse als Voraussetzung für Finanzierungen
  • Ausschreibungen: Viele öffentliche und private Auftraggeber verlangen zeitnahe Jahresabschlüsse
  • Bonitätsbewertung: Fehlende oder verspätete Abschlüsse verschlechtern Ratings
  • Gesellschafterrechte: Gesellschafter können Informations- und Auskunftsrechte geltend machen
  • Aufstellungsfrist im Kalender markieren (30.06. bei Bilanzstichtag 31.12.)
  • Frühzeitig Unterlagen sammeln (Kontoauszüge, Belege, Verträge)
  • Steuerberater oder digitale Tools rechtzeitig einbinden
  • Puffer für Rückfragen und Korrekturen einplanen
  • Gesellschafterversammlung zur Feststellung terminieren

Praxis-Tipps zur Einhaltung der Aufstellungsfrist

Die Einhaltung der Aufstellungsfrist erfordert eine strukturierte Planung und klare Prozesse. Mit den folgenden Maßnahmen stellen Sie sicher, dass der Jahresabschluss rechtzeitig fertiggestellt wird.

1. Jahresabschlussprozess frühzeitig starten

Beginnen Sie spätestens im Januar mit den Vorbereitungen, auch wenn die Frist erst im Juni endet. Je komplexer die Unternehmensstruktur, desto mehr Zeit benötigen Sie für Abstimmungen, Bewertungen und Konsolidierungen.

2. Laufende Buchhaltung pflegen

Eine zeitnahe Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für eine reibungslose Jahresabschlusserstellung. Wenn alle Geschäftsvorfälle laufend erfasst sind, reduziert sich der Aufwand zum Jahresende erheblich.

3. Checkliste für erforderliche Unterlagen erstellen

  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten zum Bilanzstichtag
  • Offene Posten (Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Inventurlisten und Bewertungsunterlagen
  • Verträge (Leasing, Miete, Darlehen, Versicherungen)
  • Abschreibungstabellen und Anlagennachweise
  • Rückstellungsberechnungen (z. B. Urlaubsrückstellungen)
  • Nachweise für Rechnungsabgrenzungsposten

4. Zuständigkeiten klar regeln

Definieren Sie intern, wer für welche Aufgaben verantwortlich ist. Legen Sie fest, wer Unterlagen bereitstellt, wer die Buchhaltung prüft und wer den Kontakt zum Steuerberater oder zur digitalen Lösung hält.

Interne Vorbereitung

  • Buchungen auf Vollständigkeit prüfen
  • Bankkonten abstimmen
  • Inventur durchführen
  • Offene Posten klären
  • Verträge und Nachweise sammeln

Externe Unterstützung

  • Steuerberater oder Tool beauftragen
  • Unterlagen digital bereitstellen
  • Rückfragen zeitnah beantworten
  • Entwurf prüfen und freigeben
  • Gesellschafterversammlung organisieren

„Die häufigste Ursache für Fristversäumnisse ist nicht fehlende Kompetenz, sondern mangelnde Organisation. Wer den Jahresabschluss als laufenden Prozess versteht und nicht als Jahresendprojekt, hat deutlich weniger Stress und bessere Ergebnisse.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Unterstützung bei der Jahresabschlusserstellung

Moderne digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de unterstützen Unternehmen dabei, die Aufstellungsfrist sicher einzuhalten. Der integrierte KI-Assistent führt Schritt für Schritt durch die Erstellung und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

Vorteile digitaler Jahresabschlusserstellung

  • Geführte Prozesse: Der KI-Assistent erklärt jede Angabe und prüft Eingaben auf Plausibilität
  • Rechtssicherheit: Erfahrene Steuerberater prüfen und optimieren den Jahresabschluss
  • Zeitersparnis: Automatische Übernahme von Daten aus der Buchhaltung
  • Transparenz: Jederzeit Einblick in den aktuellen Bearbeitungsstand
  • Offenlegung inklusive: Direkte Einreichung beim Unternehmensregister

Die Kombination aus intelligenter Software und steuerlicher Expertise ermöglicht es auch Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung, den Jahresabschluss rechtzeitig, rechtssicher und kosteneffizient zu erstellen.

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt alle Größenklassen nach § 267 HGB und berücksichtigt automatisch die jeweiligen Erleichterungs- und Offenlegungspflichten. Die Lösung ist auf die Anforderungen von GmbH, UG und anderen Kapitalgesellschaften spezialisiert.

Durch die digitale Unterstützung können Sie die Aufstellungsfrist nicht nur einhalten, sondern gewinnen auch wertvolle Zeit für strategische Entscheidungen. Der Jahresabschluss wird vom Pflichtprojekt zum wertvollen Steuerungsinstrument.

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Aufstellung des Jahresabschlusses?

Die gesetzliche Aufstellungsfrist beträgt 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB. Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss spätestens bis 30.06.2026 aufgestellt sein.

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellungs- und Offenlegungsfrist?

Die Aufstellungsfrist (6 Monate) verpflichtet die Geschäftsführung zur Erstellung des Jahresabschlusses. Die Offenlegungsfrist (12 Monate nach § 325 HGB) regelt die Einreichung beim Unternehmensregister. Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was passiert bei Versäumnis der Aufstellungsfrist?

Die Geschäftsführung haftet persönlich nach § 43 GmbHG für Schäden durch Pflichtverletzung. Zudem verzögern sich Feststellung und Offenlegung, was zu Ordnungsgeldern führen kann. Banken und Geschäftspartner können Finanzierungen oder Aufträge verweigern.

Welche Bestandteile muss der Jahresabschluss enthalten?

Mindestens Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Je nach Größenklasse nach § 267 HGB kommen Anhang nach § 284 HGB und Lagebericht nach § 289 HGB hinzu. Alle Bestandteile müssen innerhalb der Aufstellungsfrist fertiggestellt sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
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    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater