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18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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142,80 €
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Telekom · Mobilfunk Q4
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

10–14 Minuten


OnlineBilanzBlogKleinunternehmer Steuerberater

Kleinunternehmer Steuerberater 2026: Wann er sich lohnt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Kleinunternehmer sind unsicher, ob sie einen Steuerberater benötigen. Weil die steuerlichen Pflichten auf den ersten Blick überschaubar wirken, scheint die Beauftragung verzichtbar. Doch auch bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG können Fehler teuer werden – die Frage nach einem Steuerberater für Selbstständige stellt sich nicht nur für größere Unternehmen. Dabei spielt neben dem Nutzen auch was ein Steuerberater für Kleinunternehmer kostet eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Wer die Buchhaltung an einen Steuerberater abgibt, profitiert von fehlerfreien Abschlüssen und aktueller Rechtskenntnis. Dieser Artikel zeigt, wann sich professionelle Unterstützung speziell für Kleinunternehmer lohnt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kleinunternehmer benötigen nicht zwingend einen Steuerberater, solange die Geschäftsvorfälle überschaubar sind und nur eine EÜR erstellt werden muss. Bei komplexen Betriebsausgaben, Gewerbesteuerpflicht oder im Gründungsjahr ist professionelle Beratung jedoch sinnvoll, um Steuern zu optimieren und teure Fehler zu vermeiden.

Was ist ein Kleinunternehmer im Steuerrecht?

Ein Kleinunternehmer ist nach § 19 UStG ein Unternehmer, dessen Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Weil Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, müssen sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Da sie dadurch keine Vorsteuer geltend machen können, eignet sich diese Regelung besonders für Unternehmer mit geringen Vorsteuerbeträgen.

Hinweis

Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig. Unternehmer können auch darauf verzichten und regulär Umsatzsteuer abführen – dieser Verzicht bindet für fünf Jahre.

Weil die Umsatzgrenzen seit 2020 angehoben wurden, profitieren mehr Selbstständige von dieser Vereinfachung. Da die Regelung jedoch an strikte Umsatzgrenzen gebunden ist, müssen Kleinunternehmer ihre Umsatzentwicklung genau beobachten.

22.000 €

Umsatzgrenze Vorjahr

50.000 €

Umsatzgrenze laufendes Jahr

0 %

Umsatzsteuer auf Rechnungen

Welche steuerlichen Pflichten haben Kleinunternehmer?

Weil Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, reduziert sich ihr administrativer Aufwand erheblich. Da sie jedoch weiterhin einkommensteuerpflichtig sind, müssen verschiedene Erklärungen beim Finanzamt eingereicht werden.

Pflicht Gilt für Kleinunternehmer? Besonderheit
Einkommensteuererklärung Ja, verpflichtend Mit Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbebetrieb)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Ja, verpflichtend Nach § 4 Abs. 3 EStG statt Bilanz
Umsatzsteuererklärung Ja, vereinfacht Keine Umsatzsteuer auszuweisen, nur Angabe der Kleinunternehmerregelung
Gewerbesteuererklärung Nur bei Gewerbebetrieb Freibetrag 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG
Jahresabschluss mit Bilanz Nein (bei Kleinunternehmer) Solange unter Schwellenwerten des § 241a HGB
Lohnsteueranmeldung Nur bei Mitarbeitern Normale Lohnsteuerregelungen gelten

Weil Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig sind, solange sie unter den Schwellenwerten des § 241a HGB bleiben (Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro), reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Da die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG die einfachste Form der Gewinnermittlung darstellt, können viele Kleinunternehmer diese selbst erstellen. Ein EÜR-Rechner für die Gewinnermittlung kann dabei die Berechnung erleichtern. Dennoch ist Vorsicht geboten, da bereits hier Fehler bei der Zuordnung von Betriebsausgaben auftreten können.

Achtung

Achtung: Auch Kleinunternehmer müssen ihre Buchführungsunterlagen nach § 147 AO zehn Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Wann ist ein Steuerberater für Kleinunternehmer sinnvoll?

Weil die Pflichten eines Kleinunternehmers überschaubar erscheinen, stellt sich die Frage, ob professionelle Unterstützung notwendig ist. Da die Antwort von der individuellen Situation abhängt, sollten verschiedene Faktoren geprüft werden.

Situation Steuerberater sinnvoll? Begründung
Einfache Selbstständigkeit mit wenigen Belegen Eher nein EÜR ist mit Buchhaltungssoftware selbst erstellbar
Viele Betriebsausgaben und komplexe Sachverhalte Ja Steuerberater optimiert Betriebsausgaben und mindert Steuerlast
Gewerbliche Tätigkeit mit Gewerbesteuerpflicht Ja Gewerbesteueroptimierung nach § 11 GewStG lohnt sich
Gründungsjahr Ja Vermeidung teurer Anfängerfehler bei Betriebsausgaben
Unsicherheit bei steuerlichen Fragen Ja Rechtssicherheit und Vermeidung von Nachzahlungen
Investitionen und Abschreibungen geplant Ja Optimale Nutzung von AfA nach § 7 EStG
Privat- und Betriebsvermögen schwer trennbar Ja Korrekte Zuordnung verhindert steuerliche Risiken

„Gerade im Gründungsjahr sehe ich häufig Fehler bei der Abgrenzung von Betriebsausgaben. Weil viele Kleinunternehmer nicht wissen, was sie absetzen können, verschenken sie bares Geld. Da eine einmalige Beratung bereits hunderte Euro Steuern sparen kann, lohnt sich der Steuerberater oft schon im ersten Jahr.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weil Steuerberater nicht nur die Erklärungen erstellen, sondern auch Optimierungspotenziale identifizieren, kann sich die Investition rechnen. Da sie über aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten informiert sind, vermeiden sie kostspielige Fehler.

  • Sie unsicher bei der Zuordnung von Betriebsausgaben sind
  • Investitionen mit Abschreibungspotenzial anstehen
  • Sie gewerbesteuerpflichtig sind (Gewinn über 24.500 Euro)
  • Privat- und Geschäftsvermögen vermischt sind
  • Sie keine Zeit für Steuerrecht haben und Sicherheit wünschen
  • Komplexe Geschäftsvorfälle wie Fremdwährungen oder Gutschriften vorliegen

Was kostet ein Steuerberater für Kleinunternehmer?

Weil die Kosten eines Steuerberaters gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt sind, orientieren sich die Gebühren am Gegenstandswert und am Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.

Da Kleinunternehmer in der Regel niedrigere Umsätze und Gewinne haben, liegen die Kosten meist im unteren Bereich. Weil die Gebühren jedoch je nach Leistungsumfang variieren, sollten Sie vorab ein verbindliches Angebot einholen.

Leistung Gegenstandswert Gebühr (ca.)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 10.000 € Umsatz 150 – 250 €
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 30.000 € Umsatz 250 – 400 €
Einkommensteuererklärung 15.000 € Einkommen 300 – 500 €
Umsatzsteuererklärung (Kleinunternehmer) Pauschal 80 – 150 €
Gewerbesteuererklärung Nach Gewinn 150 – 300 €
Beratungsgespräch (Erstberatung) Stundensatz 100 – 200 €

Weil Steuerberater ihre Gebühren zwischen 1/10 und 6/10 der gesetzlichen Mittelgebühr festlegen können, hängt der tatsächliche Preis vom individuellen Vereinbarung ab. Da viele Steuerberater Paketpreise für Kleinunternehmer anbieten, kann sich ein Vergleich lohnen.

Hinweis

Tipp: Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG voll abzugsfähig und mindern Ihren zu versteuernden Gewinn.

400 – 800 €

Durchschnittliche Jahreskosten für Kleinunternehmer

100 %

Als Betriebsausgabe absetzbar

Wie können Kleinunternehmer die Steuerberaterkosten senken?

Weil die Steuerberaterkosten vom Zeitaufwand und vom Gegenstandswert abhängen, können Kleinunternehmer durch gute Vorbereitung Kosten reduzieren. Da eine strukturierte Belegsammlung den Aufwand für den Steuerberater erheblich verringert, sinkt die Gebühr.

  • Belege durchgängig digital sortiert und kategorisiert bereitstellen
  • Buchhaltungssoftware nutzen und Kontierung selbst vornehmen
  • Bankumsätze regelmäßig erfassen und nicht erst zum Jahresende
  • Klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben
  • Vorab telefonische Klärung statt teurer Beratungstermine
  • Jahrespaket statt Einzelabrechnung vereinbaren

Weil viele Steuerberater digitale Schnittstellen anbieten, können Sie Ihre vorbereiteten Daten direkt übermitteln. Da der Steuerberater dann nur noch die Prüfung und Optimierung vornimmt, reduziert sich der Aufwand deutlich.

Selbst erledigen

  • Spart 30–50 % der Steuerberaterkosten
  • Erfordert Buchhaltungssoftware
  • Zeitaufwand: 2–4 Stunden/Monat

Steuerberater überlässt

  • Rechtssicherheit und Haftung
  • Steueroptimierung durch Fachkenntnis
  • Zeitersparnis und Sicherheit

„Mandanten, die ihre Belege sauber digital vorsortieren und eine ordentliche Vorbuchhaltung führen, zahlen oft nur die Hälfte. Weil der Prüfungs- und Sortieraufwand entfällt, kann ich mich auf die steuerliche Optimierung konzentrieren – davon profitieren beide Seiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Alternativen gibt es zum klassischen Steuerberater?

Weil nicht jeder Kleinunternehmer den vollen Umfang eines Steuerberaters benötigt, gibt es verschiedene Alternativen. Da moderne Buchhaltungssoftware viele Routineaufgaben automatisiert, können Kleinunternehmer einen Teil selbst erledigen.

Buchhaltungssoftware

  • ELSTER-Schnittstelle vorhanden
  • Kosten: 10–30 €/Monat
  • Geeignet bei einfachen Sachverhalten

Online-Steuerberatung

  • Günstiger als klassische Kanzlei
  • Digitale Belegübermittlung
  • Kosten oft 30–40 % niedriger

Lohnsteuerhilfeverein

  • Nicht für gewerbliche Tätigkeit
  • Nur Einkommensteuererklärung
  • Sehr günstig (100–400 €/Jahr)

Weil Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG nur beschränkt befugt sind, dürfen sie keine gewerblichen Einkünfte bearbeiten. Da dies für viele Kleinunternehmer nicht infrage kommt, bleibt nur die Software oder Online-Steuerberatung.

Achtung

Wichtig: Auch bei Nutzung von Software tragen Sie die volle Haftung für steuerliche Fehler. Weil Softwarehersteller keine Haftung übernehmen, sollten Sie bei Unsicherheit professionelle Beratung einholen.

Weil bei komplexen Sachverhalten wie Investitionen, Abschreibungen oder Gewerbesteuer schnell Fehler passieren, empfiehlt sich mindestens eine einmalige Beratung durch einen Steuerberater. Da dieser auch bei ELSTER-Übermittlungsfehlern haftet, bietet er zusätzliche Sicherheit.

Welche konkreten Vorteile bietet ein Steuerberater?

Weil Steuerberater nicht nur Erklärungen erstellen, sondern aktiv Steuern optimieren, geht der Nutzen über die reine Pflichterfüllung hinaus. Da sie über aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten informiert sind, können sie Steuervorteile identifizieren.

  • Optimierung von Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG
  • Korrekte Abschreibung von Investitionen nach § 7 EStG
  • Nutzung von Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen
  • Vermeidung von Nachzahlungen und Säumniszuschlägen
  • Rechtssichere Einhaltung aller Fristen
  • Haftung bei fehlerhafter Beratung
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Steuerplanung für künftige Geschäftsjahre

Weil Steuerberater nach § 68 StBerG eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen, sind Mandanten bei Fehlern finanziell abgesichert. Da diese Versicherung Schäden bis zu mehreren Millionen Euro abdeckt, besteht echte Rechtssicherheit.

Hinweis

Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung nach § 109 AO automatisch – statt Juli 2026 gilt dann der 28. Februar 2027 (für das Steuerjahr 2025).

Weil viele Kleinunternehmer die Abgabefristen nicht kennen, drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO von bis zu 25.000 Euro. Da Steuerberater diese Fristen automatisch überwachen, entfällt dieses Risiko.

Entscheidungshilfe: Steuerberater ja oder nein?

Weil die Entscheidung für oder gegen einen Steuerberater von vielen individuellen Faktoren abhängt, sollten Sie Ihre Situation ehrlich bewerten. Da sowohl finanzielle als auch zeitliche Aspekte eine Rolle spielen, hilft die folgende Übersicht.

Steuerberater NICHT zwingend nötig

  • Umsatz unter 10.000 € jährlich
  • Weniger als 20 Belege pro Monat
  • Keine Mitarbeiter, kein Wareneinkauf
  • Klare Trennung Privat/Geschäftlich
  • Sie haben Zeit und Interesse an Steuerrecht
  • Freiberufler ohne Gewerbesteuerpflicht
  • Keine Investitionen oder Abschreibungen

Steuerberater SINNVOLL

  • Umsatz über 30.000 € jährlich
  • Viele Betriebsausgaben und Belege
  • Gewerbebetrieb mit Gewerbesteuerpflicht
  • Investitionen und Abschreibungen
  • Unsicherheit bei steuerlichen Fragen
  • Keine Zeit für Buchhaltung
  • Gründungsjahr oder Rechtsformwechsel

Weil auch eine hybride Lösung möglich ist, können Sie die laufende Buchhaltung selbst erledigen und nur die Jahreserklärungen vom Steuerberater prüfen lassen. Da dies die Kosten deutlich senkt, ist es für viele Kleinunternehmer der beste Kompromiss.

„Viele meiner Mandanten starten mit der hybriden Lösung: Sie führen selbst Buch und lassen nur die Jahreserklärung von mir optimieren und einreichen. Weil das die Kosten halbiert und trotzdem Rechtssicherheit bietet, empfehle ich diesen Weg gerade für Kleinunternehmer mit einfacher Geschäftstätigkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weil die steuerliche Situation jedes Kleinunternehmers individuell ist, sollten Sie im Zweifel ein kostenloses Erstgespräch mit einem Steuerberater führen. Da viele Kanzleien eine unverbindliche Erstberatung anbieten, können Sie Kosten und Nutzen konkret abschätzen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Kleinunternehmer zwingend einen Steuerberater beauftragen?

Nein, Kleinunternehmer sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Da sie nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen müssen, können sie ihre Steuererklärungen grundsätzlich selbst anfertigen. Bei komplexen Sachverhalten, Gewerbesteuerpflicht oder Unsicherheit ist jedoch professionelle Unterstützung sinnvoll.

Was kostet ein Steuerberater für einen Kleinunternehmer durchschnittlich pro Jahr?

Die Kosten liegen je nach Umsatz und Leistungsumfang zwischen 400 und 800 Euro jährlich. Weil die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom Gegenstandswert abhängen, zahlen Kleinunternehmer mit niedrigeren Umsätzen entsprechend weniger. Die Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG absetzbar.

Welche steuerlichen Pflichten hat ein Kleinunternehmer konkret?

Kleinunternehmer müssen eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder G sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben. Da sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, entfällt die reguläre Umsatzsteuervoranmeldung, jedoch muss eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung eingereicht werden. Bei gewerblicher Tätigkeit kommt eine Gewerbesteuererklärung hinzu, wobei der Freibetrag 24.500 Euro beträgt.

Kann ich als Kleinunternehmer die Buchhaltung selbst machen und nur die Steuererklärung vom Steuerberater prüfen lassen?

Ja, diese hybride Lösung ist häufig der beste Kompromiss. Weil Sie durch die Eigenerfassung der Belege bereits 30–50 % der Steuerberaterkosten sparen, reduzieren sich die Gesamtkosten erheblich. Da der Steuerberater dann nur noch die Prüfung, Optimierung und Einreichung übernimmt, profitieren Sie trotzdem von Rechtssicherheit und Haftungsschutz.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), § 4 EStG (Gewinnermittlung), § 241a HGB (Befreiung von Buchführungspflicht), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
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Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater