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OnlineBilanzBlogKleinunternehmer Steuerberater

Kleinunternehmer Steuerberater 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Viele Kleinunternehmer sind unsicher, ob sie einen Steuerberater benötigen. Weil die steuerlichen Pflichten auf den ersten Blick überschaubar wirken, scheint die Beauftragung verzichtbar. Doch auch bei der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG können Fehler teuer werden – die Frage nach einem Steuerberater für Selbstständige stellt sich nicht nur für größere Unternehmen. Dabei spielt neben dem Nutzen auch was ein Steuerberater für Kleinunternehmer kostet eine wichtige Rolle bei der Entscheidung. Wer die Buchhaltung an einen Steuerberater abgibt, profitiert von fehlerfreien Abschlüssen und aktueller Rechtskenntnis. Alternativ kann auch ein Buchhaltung-Coach helfen, die Grundlagen zu erlernen und eigenständig korrekt zu buchen. Dieser Artikel zeigt, wann sich professionelle Unterstützung speziell für Kleinunternehmer lohnt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kleinunternehmer benötigen nicht zwingend einen Steuerberater, solange die Geschäftsvorfälle überschaubar sind und nur eine EÜR erstellt werden muss. Bei komplexen Betriebsausgaben, Gewerbesteuerpflicht oder im Gründungsjahr ist professionelle Beratung jedoch sinnvoll, um Steuern zu optimieren und teure Fehler zu vermeiden.

Was ist ein Kleinunternehmer im Steuerrecht?

Ein Kleinunternehmer ist nach § 19 UStG ein Unternehmer, dessen Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird.

Weil Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, müssen sie auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Da sie dadurch keine Vorsteuer geltend machen können, eignet sich diese Regelung besonders für Unternehmer mit geringen Vorsteuerbeträgen.

Hinweis

Die Kleinunternehmerregelung ist freiwillig. Unternehmer können auch darauf verzichten und regulär Umsatzsteuer abführen – dieser Verzicht bindet für fünf Jahre.

Weil die Umsatzgrenzen seit 2020 angehoben wurden, profitieren mehr Selbstständige von dieser Vereinfachung. Da die Regelung jedoch an strikte Umsatzgrenzen gebunden ist, müssen Kleinunternehmer ihre Umsatzentwicklung genau beobachten.

22.000 €

Umsatzgrenze Vorjahr

50.000 €

Umsatzgrenze laufendes Jahr

0 %

Umsatzsteuer auf Rechnungen

Welche steuerlichen Pflichten haben Kleinunternehmer?

Weil Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, reduziert sich ihr administrativer Aufwand erheblich. Da sie jedoch weiterhin einkommensteuerpflichtig sind, müssen verschiedene Erklärungen beim Finanzamt eingereicht werden.

Pflicht Gilt für Kleinunternehmer? Besonderheit
Einkommensteuererklärung Ja, verpflichtend Mit Anlage S (Selbstständige) oder Anlage G (Gewerbebetrieb)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Ja, verpflichtend Nach § 4 Abs. 3 EStG statt Bilanz
Umsatzsteuererklärung Ja, vereinfacht Keine Umsatzsteuer auszuweisen, nur Angabe der Kleinunternehmerregelung
Gewerbesteuererklärung Nur bei Gewerbebetrieb Freibetrag 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 GewStG
Jahresabschluss mit Bilanz Nein (bei Kleinunternehmer) Solange unter Schwellenwerten des § 241a HGB
Lohnsteueranmeldung Nur bei Mitarbeitern Normale Lohnsteuerregelungen gelten

Weil Kleinunternehmer nicht buchführungspflichtig sind, solange sie unter den Schwellenwerten des § 241a HGB bleiben (Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro), reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung aus.

Da die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG die einfachste Form der Gewinnermittlung darstellt, können viele Kleinunternehmer diese selbst erstellen. Ein EÜR-Rechner für die Gewinnermittlung kann dabei die Berechnung erleichtern. Dennoch ist Vorsicht geboten, da bereits hier Fehler bei der Zuordnung von Betriebsausgaben auftreten können.

Achtung

Achtung: Auch Kleinunternehmer müssen ihre Buchführungsunterlagen nach § 147 AO zehn Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Wann ist ein Steuerberater für Kleinunternehmer sinnvoll?

Weil die Pflichten eines Kleinunternehmers überschaubar erscheinen, stellt sich die Frage, ob professionelle Unterstützung notwendig ist. Da die Antwort von der individuellen Situation abhängt, sollten verschiedene Faktoren geprüft werden.

Situation Steuerberater sinnvoll? Begründung
Einfache Selbstständigkeit mit wenigen Belegen Eher nein EÜR ist mit Buchhaltungssoftware selbst erstellbar
Viele Betriebsausgaben und komplexe Sachverhalte Ja Steuerberater optimiert Betriebsausgaben und mindert Steuerlast
Gewerbliche Tätigkeit mit Gewerbesteuerpflicht Ja Gewerbesteueroptimierung nach § 11 GewStG lohnt sich
Gründungsjahr Ja Vermeidung teurer Anfängerfehler bei Betriebsausgaben
Unsicherheit bei steuerlichen Fragen Ja Rechtssicherheit und Vermeidung von Nachzahlungen
Investitionen und Abschreibungen geplant Ja Optimale Nutzung von AfA nach § 7 EStG
Privat- und Betriebsvermögen schwer trennbar Ja Korrekte Zuordnung verhindert steuerliche Risiken

„Gerade im Gründungsjahr sehe ich häufig Fehler bei der Abgrenzung von Betriebsausgaben. Weil viele Kleinunternehmer nicht wissen, was sie absetzen können, verschenken sie bares Geld. Da eine einmalige Beratung bereits hunderte Euro Steuern sparen kann, lohnt sich der Steuerberater oft schon im ersten Jahr.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weil Steuerberater nicht nur die Erklärungen erstellen, sondern auch Optimierungspotenziale identifizieren, kann sich die Investition rechnen. Da sie über aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten informiert sind, vermeiden sie kostspielige Fehler.

  • Sie unsicher bei der Zuordnung von Betriebsausgaben sind
  • Investitionen mit Abschreibungspotenzial anstehen
  • Sie gewerbesteuerpflichtig sind (Gewinn über 24.500 Euro)
  • Privat- und Geschäftsvermögen vermischt sind
  • Sie keine Zeit für Steuerrecht haben und Sicherheit wünschen
  • Komplexe Geschäftsvorfälle wie Fremdwährungen oder Gutschriften vorliegen

Was kostet ein Steuerberater für Kleinunternehmer?

Weil die Kosten eines Steuerberaters gesetzlich in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt sind, orientieren sich die Gebühren am Gegenstandswert und am Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit.

Da Kleinunternehmer in der Regel niedrigere Umsätze und Gewinne haben, liegen die Kosten meist im unteren Bereich. Weil die Gebühren jedoch je nach Leistungsumfang variieren, sollten Sie vorab ein verbindliches Angebot einholen.

Leistung Gegenstandswert Gebühr (ca.)
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 10.000 € Umsatz 150 – 250 €
Einnahmen-Überschuss-Rechnung 30.000 € Umsatz 250 – 400 €
Einkommensteuererklärung 15.000 € Einkommen 300 – 500 €
Umsatzsteuererklärung (Kleinunternehmer) Pauschal 80 – 150 €
Gewerbesteuererklärung Nach Gewinn 150 – 300 €
Beratungsgespräch (Erstberatung) Stundensatz 100 – 200 €

Weil Steuerberater ihre Gebühren zwischen 1/10 und 6/10 der gesetzlichen Mittelgebühr festlegen können, hängt der tatsächliche Preis vom individuellen Vereinbarung ab. Da viele Steuerberater Paketpreise für Kleinunternehmer anbieten, kann sich ein Vergleich lohnen.

Hinweis

Tipp: Steuerberatungskosten sind als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG voll abzugsfähig und mindern Ihren zu versteuernden Gewinn.

400 – 800 €

Durchschnittliche Jahreskosten für Kleinunternehmer

100 %

Als Betriebsausgabe absetzbar

Wie können Kleinunternehmer die Steuerberaterkosten senken?

Weil die Steuerberaterkosten vom Zeitaufwand und vom Gegenstandswert abhängen, können Kleinunternehmer durch gute Vorbereitung Kosten reduzieren. Da eine strukturierte Belegsammlung den Aufwand für den Steuerberater erheblich verringert, sinkt die Gebühr.

  • Belege durchgängig digital sortiert und kategorisiert bereitstellen
  • Buchhaltungssoftware nutzen und Kontierung selbst vornehmen
  • Bankumsätze regelmäßig erfassen und nicht erst zum Jahresende
  • Klare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben
  • Vorab telefonische Klärung statt teurer Beratungstermine
  • Jahrespaket statt Einzelabrechnung vereinbaren

Weil viele Steuerberater digitale Schnittstellen anbieten, können Sie Ihre vorbereiteten Daten direkt übermitteln. Da der Steuerberater dann nur noch die Prüfung und Optimierung vornimmt, reduziert sich der Aufwand deutlich.

Selbst erledigen

  • Spart 30–50 % der Steuerberaterkosten
  • Erfordert Buchhaltungssoftware
  • Zeitaufwand: 2–4 Stunden/Monat

Steuerberater überlässt

  • Rechtssicherheit und Haftung
  • Steueroptimierung durch Fachkenntnis
  • Zeitersparnis und Sicherheit

„Mandanten, die ihre Belege sauber digital vorsortieren und eine ordentliche Vorbuchhaltung führen, zahlen oft nur die Hälfte. Weil der Prüfungs- und Sortieraufwand entfällt, kann ich mich auf die steuerliche Optimierung konzentrieren – davon profitieren beide Seiten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Alternativen gibt es zum klassischen Steuerberater?

Weil nicht jeder Kleinunternehmer den vollen Umfang eines Steuerberaters benötigt, gibt es verschiedene Alternativen. Da moderne Buchhaltungssoftware viele Routineaufgaben automatisiert, können Kleinunternehmer einen Teil selbst erledigen.

Buchhaltungssoftware

  • ELSTER-Schnittstelle vorhanden
  • Kosten: 10–30 €/Monat
  • Geeignet bei einfachen Sachverhalten

Online-Steuerberatung

  • Günstiger als klassische Kanzlei
  • Digitale Belegübermittlung
  • Kosten oft 30–40 % niedriger

Lohnsteuerhilfeverein

  • Nicht für gewerbliche Tätigkeit
  • Nur Einkommensteuererklärung
  • Sehr günstig (100–400 €/Jahr)

Weil Lohnsteuerhilfevereine nach § 4 Nr. 11 StBerG nur beschränkt befugt sind, dürfen sie keine gewerblichen Einkünfte bearbeiten. Da dies für viele Kleinunternehmer nicht infrage kommt, bleibt nur die Software oder Online-Steuerberatung.

Achtung

Wichtig: Auch bei Nutzung von Software tragen Sie die volle Haftung für steuerliche Fehler. Weil Softwarehersteller keine Haftung übernehmen, sollten Sie bei Unsicherheit professionelle Beratung einholen.

Weil bei komplexen Sachverhalten wie Investitionen, Abschreibungen oder Gewerbesteuer schnell Fehler passieren, empfiehlt sich mindestens eine einmalige Beratung durch einen Steuerberater. Da dieser auch bei ELSTER-Übermittlungsfehlern haftet, bietet er zusätzliche Sicherheit.

Welche konkreten Vorteile bietet ein Steuerberater?

Weil Steuerberater nicht nur Erklärungen erstellen, sondern aktiv Steuern optimieren, geht der Nutzen über die reine Pflichterfüllung hinaus. Da sie über aktuelle Rechtsprechung und Gestaltungsmöglichkeiten informiert sind, können sie Steuervorteile identifizieren.

  • Optimierung von Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG
  • Korrekte Abschreibung von Investitionen nach § 7 EStG
  • Nutzung von Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträgen
  • Vermeidung von Nachzahlungen und Säumniszuschlägen
  • Rechtssichere Einhaltung aller Fristen
  • Haftung bei fehlerhafter Beratung
  • Vertretung bei Betriebsprüfungen und Einspruchsverfahren
  • Steuerplanung für künftige Geschäftsjahre

Weil Steuerberater nach § 68 StBerG eine Berufshaftpflichtversicherung haben müssen, sind Mandanten bei Fehlern finanziell abgesichert. Da diese Versicherung Schäden bis zu mehreren Millionen Euro abdeckt, besteht echte Rechtssicherheit.

Hinweis

Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung nach § 109 AO automatisch – statt Juli 2026 gilt dann der 28. Februar 2027 (für das Steuerjahr 2025).

Weil viele Kleinunternehmer die Abgabefristen nicht kennen, drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO von bis zu 25.000 Euro. Da Steuerberater diese Fristen automatisch überwachen, entfällt dieses Risiko.

Entscheidungshilfe: Steuerberater ja oder nein?

Weil die Entscheidung für oder gegen einen Steuerberater von vielen individuellen Faktoren abhängt, sollten Sie Ihre Situation ehrlich bewerten. Da sowohl finanzielle als auch zeitliche Aspekte eine Rolle spielen, hilft die folgende Übersicht.

Steuerberater NICHT zwingend nötig

  • Umsatz unter 10.000 € jährlich
  • Weniger als 20 Belege pro Monat
  • Keine Mitarbeiter, kein Wareneinkauf
  • Klare Trennung Privat/Geschäftlich
  • Sie haben Zeit und Interesse an Steuerrecht
  • Freiberufler ohne Gewerbesteuerpflicht
  • Keine Investitionen oder Abschreibungen

Steuerberater SINNVOLL

  • Umsatz über 30.000 € jährlich
  • Viele Betriebsausgaben und Belege
  • Gewerbebetrieb mit Gewerbesteuerpflicht
  • Investitionen und Abschreibungen
  • Unsicherheit bei steuerlichen Fragen
  • Keine Zeit für Buchhaltung
  • Gründungsjahr oder Rechtsformwechsel

Weil auch eine hybride Lösung möglich ist, können Sie die laufende Buchhaltung selbst erledigen und nur die Jahreserklärungen vom Steuerberater prüfen lassen. Da dies die Kosten deutlich senkt, ist es für viele Kleinunternehmer der beste Kompromiss.

„Viele meiner Mandanten starten mit der hybriden Lösung: Sie führen selbst Buch und lassen nur die Jahreserklärung von mir optimieren und einreichen. Weil das die Kosten halbiert und trotzdem Rechtssicherheit bietet, empfehle ich diesen Weg gerade für Kleinunternehmer mit einfacher Geschäftstätigkeit.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Weil die steuerliche Situation jedes Kleinunternehmers individuell ist, sollten Sie im Zweifel ein kostenloses Erstgespräch mit einem Steuerberater führen. Da viele Kanzleien eine unverbindliche Erstberatung anbieten, können Sie Kosten und Nutzen konkret abschätzen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Kleinunternehmer zwingend einen Steuerberater beauftragen?

Nein, Kleinunternehmer sind gesetzlich nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Da sie nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen müssen, können sie ihre Steuererklärungen grundsätzlich selbst anfertigen. Bei komplexen Sachverhalten, Gewerbesteuerpflicht oder Unsicherheit ist jedoch professionelle Unterstützung sinnvoll.

Was kostet ein Steuerberater für einen Kleinunternehmer durchschnittlich pro Jahr?

Die Kosten liegen je nach Umsatz und Leistungsumfang zwischen 400 und 800 Euro jährlich. Weil die Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) vom Gegenstandswert abhängen, zahlen Kleinunternehmer mit niedrigeren Umsätzen entsprechend weniger. Die Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG absetzbar.

Welche steuerlichen Pflichten hat ein Kleinunternehmer konkret?

Kleinunternehmer müssen eine Einkommensteuererklärung mit Anlage S oder G sowie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abgeben. Da sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, entfällt die reguläre Umsatzsteuervoranmeldung, jedoch muss eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung eingereicht werden. Bei gewerblicher Tätigkeit kommt eine Gewerbesteuererklärung hinzu, wobei der Freibetrag 24.500 Euro beträgt.

Kann ich als Kleinunternehmer die Buchhaltung selbst machen und nur die Steuererklärung vom Steuerberater prüfen lassen?

Ja, diese hybride Lösung ist häufig der beste Kompromiss. Weil Sie durch die Eigenerfassung der Belege bereits 30–50 % der Steuerberaterkosten sparen, reduzieren sich die Gesamtkosten erheblich. Da der Steuerberater dann nur noch die Prüfung, Optimierung und Einreichung übernimmt, profitieren Sie trotzdem von Rechtssicherheit und Haftungsschutz.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), § 4 EStG (Gewinnermittlung), § 241a HGB (Befreiung von Buchführungspflicht), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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