Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–16 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchhaltung Jahresabschluss Checkliste

Buchhaltung Jahresabschluss Checkliste 2026: GmbH

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Am Ende jedes Geschäftsjahres verdichten sich die Aufgaben: Buchhaltung abschließen, Jahresabschluss erstellen, fristgerecht offenlegen. Wer dabei strukturiert vorgeht und nichts vergisst, vermeidet Fehler, Verzögerungen und Ordnungsgelder. Diese Checkliste zeigt Ihnen alle notwendigen Schritte – rechtssicher, nachvollziehbar und direkt umsetzbar für Ihre GmbH.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Buchhaltung und Jahresabschluss bilden eine Einheit: Die laufende Buchführung muss vollständig und korrekt sein, damit der Jahresabschluss erstellt werden kann. Nach Abschluss der Buchhaltung erfolgen Inventur, Bilanzierung nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB, Anhang nach § 284 HGB und Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.

Warum Buchhaltung und Jahresabschluss zusammenhängen

Buchhaltung und Jahresabschluss bilden eine untrennbare Einheit im Rechnungswesen jeder Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss ist das formalisierte Ergebnis der laufenden Buchführung und fasst alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres strukturiert zusammen.

Die laufende Buchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle chronologisch und systematisch gemäß § 238 HGB. Am Ende des Geschäftsjahres werden diese Daten durch Inventur, Bewertung und Abschlussbuchungen in die formalen Bestandteile des Jahresabschlusses überführt: Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Eine fehlerhafte oder unvollständige Buchhaltung führt zwangsläufig zu einem mangelhaften Jahresabschluss. Die Qualität der laufenden Buchführung bestimmt damit direkt die Rechtssicherheit, Prüfbarkeit und fristgerechte Offenlegung des Jahresabschlusses.

Hinweis

Eine sorgfältig geführte Buchhaltung während des gesamten Geschäftsjahres reduziert den Aufwand zum Jahresabschluss erheblich und minimiert das Risiko von Fehlern, Nachfragen des Finanzamts und Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Rechtliche Grundlagen für GmbH, UG und AG

Alle Kapitalgesellschaften in Deutschland unterliegen den Buchführungs- und Bilanzierungspflichten des Handelsgesetzbuchs. Die zentralen Normen regeln sowohl die laufende Buchhaltung als auch die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses.

Zentrale Rechtsnormen

  • § 238 HGB: Buchführungspflicht für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften
  • § 242 HGB: Pflicht zur Aufstellung von Inventar und Jahresabschluss
  • § 243 HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
  • § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • § 284 HGB: Angaben im Anhang
  • § 325 HGB: Offenlegung beim Unternehmensregister (12 Monate Frist)
  • § 335 HGB: Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter oder fehlender Offenlegung (500 bis 25.000 Euro)

Gesellschaftsrechtliche Fristen

Neben den handelsrechtlichen Vorschriften gelten für GmbHs und UGs spezifische Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG. Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag feststellen, mittelgroße und große Gesellschaften innerhalb von 8 Monaten.

Achtung

Seit dem Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt unverändert 12 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Schritt 1: Laufende Buchhaltung pflegen

Die Grundlage für einen korrekten Jahresabschluss ist eine vollständige, zeitnahe und systematische Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres. Wer die Buchhaltung laufend pflegt, vermeidet Jahresendstress und reduziert das Fehlerrisiko erheblich.

  • Alle Geschäftsvorfälle laufend und vollständig buchen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankbewegungen, Kasse)
  • Belege systematisch sammeln, sortieren und digital archivieren (GoBD-konform)
  • Offene Posten regelmäßig überwachen und abstimmen (Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Lohnbuchhaltung monatlich durchführen und Sozialabgaben korrekt verbuchen
  • Anlagevermögen laufend erfassen: Zugänge, Abgänge, Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Umsatzsteuervoranmeldungen fristgerecht einreichen (monatlich oder vierteljährlich)
  • Konten regelmäßig abstimmen (Bankkonto, Kasse, Kreditoren, Debitoren)

„Eine lückenhafte Buchhaltung gefährdet nicht nur den Jahresabschluss, sondern erhöht auch die Steuerberaterkosten massiv. Wer laufend bucht, spart Zeit, Geld und Nerven zum Jahresende.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nach § 243 HGB ist dabei nicht optional, sondern gesetzliche Pflicht. Dazu gehören Klarheit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung und Nachprüfbarkeit.

Schritt 2: Jahresabschluss vorbereiten

Nach Ablauf des Geschäftsjahres (in der Regel 31.12.2025 für das Geschäftsjahr 2025) beginnt die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Diese Phase umfasst alle notwendigen Prüfungen, Abstimmungen und Vorarbeiten, bevor die eigentliche Bilanzierung erfolgt.

Vorbereitende Abschlussbuchungen

  • Kontenabstimmung: Alle Konten mit Belegen, Bankauszügen und Verträgen abgleichen
  • Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB bilden (aktive und passive Abgrenzungen)
  • Rückstellungen nach § 249 HGB bewerten und buchen (z. B. Urlaubsrückstellungen, ausstehende Rechnungen)
  • Forderungen auf Werthaltigkeit prüfen und ggf. Einzelwertberichtigungen vornehmen
  • Verbindlichkeiten vollständig erfassen und abstimmen
  • Vorräte erfassen und bewerten (Vorbereitung der Inventur)

Dokumentation und Belege

Alle relevanten Unterlagen müssen vollständig vorliegen und geordnet sein: Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge, Inventarlisten, Lohnunterlagen, Steuerbescheide, Darlehensverträge. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 10 Jahre für Buchungsbelege und Jahresabschlüsse gemäß § 257 HGB.

Hinweis

Eine systematische Vorbereitung erleichtert nicht nur die eigene Arbeit, sondern auch die Prüfung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Finanzamt. Vollständige Unterlagen vermeiden Rückfragen und Verzögerungen.

Schritt 3: Inventur und Bewertung der Abschlusspositionen

Die Inventur ist gemäß § 240 HGB die körperliche oder buchhalterische Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag. Sie bildet die Grundlage für die Bewertung in der Bilanz.

Durchführung der Inventur

  • Anlagevermögen: Vollständigkeitsprüfung, Zugänge und Abgänge erfassen, Abschreibungen nach § 253 HGB berechnen
  • Umlaufvermögen: Warenbestände zählen, bewerten (Anschaffungskosten oder niedrigerer Marktwert nach § 253 Abs. 4 HGB)
  • Forderungen: Bestandsprüfung, Bewertung nach Ausfallrisiko, Einzelwertberichtigungen
  • Kasse und Bank: Kassenbestand zählen, Kontoauszüge abstimmen
  • Verbindlichkeiten: Vollständigkeit prüfen, offene Rechnungen erfassen
  • Rückstellungen: Bewertung nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäß § 253 Abs. 1 HGB

Bewertungsgrundsätze nach HGB

Anschaffungskosten

Grundlage der Bewertung nach § 253 Abs. 1 HGB: Kaufpreis plus Nebenkosten, planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer

Niederstwertprinzip

Beim Umlaufvermögen strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB: niedrigerer Marktwert ist anzusetzen

Die Inventur kann als Stichtagsinventur am Bilanzstichtag, als zeitnahe Inventur (innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag) oder als permanente Inventur durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 241 HGB erfüllt sind.

Schritt 4: Bilanz und GuV erstellen

Nach Abschluss der Inventur und Bewertung werden die beiden Hauptbestandteile des Jahresabschlusses erstellt: die Bilanz nach § 266 HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden sowie das Eigenkapital (Passiva) zum Bilanzstichtag gegenüber. Kapitalgesellschaften müssen die gesetzliche Gliederung nach § 266 HGB einhalten.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse/Bank)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern (optional)
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passivseite

  • A. Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Jahresüberschuss/-fehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern (optional)

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber und weist das Jahresergebnis aus. Kapitalgesellschaften können zwischen Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) wählen.

  • Umsatzerlöse: Erlöse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  • Material- und Personalaufwand: Kosten für Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Löhne und Gehälter
  • Abschreibungen: Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Sonstige Aufwendungen und Erträge: z. B. Zinsen, Steuern, außerordentliche Posten
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag: Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag: Ergebnis nach Steuern

„Viele GmbHs unterschätzen die Bedeutung der korrekten Gliederung nach § 266 und § 275 HGB. Eine fehlerhafte Struktur kann zur Zurückweisung beim Unternehmensregister führen und verzögert die Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Schritt 5: Anhang und Lagebericht erstellen

Neben Bilanz und GuV gehört der Anhang nach § 284 HGB zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen.

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang erläutert und ergänzt die Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten und weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Erläuterungen zu Bilanzposten (z. B. Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Erläuterungen zur GuV (z. B. außerordentliche Aufwendungen und Erträge)
  • Angaben zur Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 285 Nr. 3 HGB)
  • Gesamthonorar des Abschlussprüfers, falls vorhanden (§ 285 Nr. 17 HGB)

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB müssen einen Lagebericht erstellen. Dieser enthält eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft, der Risiken und Chancen sowie eine Prognose der zukünftigen Entwicklung.

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Sie müssen nur Bilanz, GuV und Anhang erstellen.

Die Größenklasse Ihrer Gesellschaft bestimmt sich nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Diese Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Schritt 6: Feststellung und Offenlegung

Nach Erstellung des Jahresabschlusses muss dieser von den zuständigen Gesellschaftsorganen festgestellt und anschließend beim Unternehmensregister offengelegt werden. Beide Schritte unterliegen gesetzlichen Fristen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Bei der GmbH und UG stellen die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG). Die Feststellungsfristen sind größenabhängig.

Größenklasse Feststellungsfrist Rechtsgrundlage
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen, eine mittelgroße oder große GmbH bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister.

Achtung

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung erfolgt nur noch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, Anhang (§ 326 HGB)
  • Kleinstkapitalgesellschaften: Nur Bilanz erforderlich (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Vollständige Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (§ 325 Abs. 1 HGB)
  • Große Kapitalgesellschaften: Wie mittelgroß plus ggf. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Häufige Fehler bei Buchhaltung und Jahresabschluss

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben führen wiederkehrende Fehler regelmäßig zu Problemen bei der Erstellung, Feststellung oder Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Fehler lassen sich durch strukturierte Vorbereitung vermeiden.

Typische Fehlerquellen

Unvollständige Buchhaltung

Fehlende Belege, nicht gebuchte Geschäftsvorfälle oder nachträgliche Buchungen führen zu fehlerhaften Abschlüssen und Rückfragen

Falsche Bewertung

Verstöße gegen § 253 HGB bei Abschreibungen, Rückstellungen oder Forderungsbewertung verfälschen das Jahresergebnis

Fehlerhafte Gliederung

Abweichungen von § 266 HGB (Bilanz) oder § 275 HGB (GuV) führen zur Zurückweisung beim Unternehmensregister

Vermeidung durch Systematik

  • Laufende Buchhaltung monatlich abschließen und prüfen
  • Checklisten für Jahresabschlussarbeiten verwenden
  • Größenklasse jährlich nach § 267 HGB überprüfen
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung im Kalender eintragen
  • Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer frühzeitig einbinden
  • Software mit HGB-konformen Gliederungsschemata nutzen
  • Vor Offenlegung Vollständigkeit und Plausibilität prüfen

„Die meisten Fehler entstehen nicht aus Unwissenheit, sondern aus Zeitdruck und fehlender Systematik. Wer Buchhaltung und Jahresabschluss als fortlaufenden Prozess versteht und nicht als Jahresendstress, vermeidet nahezu alle typischen Probleme.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen-Übersicht für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Für eine GmbH mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende verbindliche Fristen. Die Einhaltung dieser Termine ist gesetzlich vorgeschrieben und wird bei Versäumnis sanktioniert.

Frist Rechtsgrundlage Konsequenz bei Versäumnis
Feststellung bis 30.11.2026 (kleine GmbH) § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG Verzögerung der Offenlegung, Ordnungsgeld möglich
Feststellung bis 31.08.2026 (mittel/große GmbH) § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG Verzögerung der Offenlegung, Ordnungsgeld möglich
Offenlegung bis 31.12.2026 § 325 Abs. 1 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB
Aufbewahrung Jahresabschluss 10 Jahre § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB Bußgeld nach § 283b StGB möglich

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB gilt unabhängig von der Größenklasse für alle Kapitalgesellschaften. Eine verspätete Einreichung beim Unternehmensregister führt automatisch zu einem Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

12

Monate Offenlegungsfrist

11

Monate Feststellung (klein)

8

Monate Feststellung (mittel/groß)

25.000 €

Max. Ordnungsgeld

Hinweis

Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein: Die Erstellung des Jahresabschlusses benötigt je nach Komplexität und Qualität der Buchhaltung zwischen 4 und 12 Wochen. Beginnen Sie spätestens im Februar 2026 mit den Jahresabschlussarbeiten für 2025.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen gelten 2026 für die Offenlegung des Jahresabschlusses einer GmbH?

Nach § 325 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 ist die Frist der 31.12.2026. Zusätzlich muss der Jahresabschluss vorher festgestellt werden: kleine GmbHs haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große GmbHs 8 Monate (bis 31.08.2026) gemäß § 42a GmbHG.

Was passiert, wenn die Offenlegungsfrist nicht eingehalten wird?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung bleibt auch nach Zahlung des Ordnungsgelds verpflichtend. Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Welche Bestandteile gehören zum Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleinstkapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen auf GuV und Anhang verzichten.

Wie hängen laufende Buchhaltung und Jahresabschluss zusammen?

Der Jahresabschluss ist das formalisierte Ergebnis der laufenden Buchführung. Er fasst alle Geschäftsvorfälle des Geschäftsjahres zusammen, die zuvor gemäß § 238 HGB chronologisch und systematisch gebucht wurden. Eine fehlerhafte oder unvollständige Buchhaltung führt zwangsläufig zu einem mangelhaften Jahresabschluss. Die Qualität der laufenden Buchführung bestimmt damit direkt die Rechtssicherheit und Prüfbarkeit des Jahresabschlusses.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater