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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss offenlegen

Jahresabschluss offenlegen 2026: Pflichten für GmbH & Co.

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Viele Geschäftsführer unterschätzen diese Pflicht – und riskieren damit Ordnungsgelder bis 25.000 Euro. Die Hinterlegung im Bundesanzeiger erfordert die fristgerechte Einreichung bestimmter Unterlagen. Hier erfahren Sie, welche Dokumente Sie benötigen, welche Fristen gelten und wie Sie rechtssicher vorgehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Voraussetzung für die Offenlegung ist die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH, wofür viele Unternehmen professionelle Unterstützung durch eine Steuerberatung für den GmbH-Jahresabschluss nutzen, um alle gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt ausnahmslos für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Dabei spielt weder die Größe noch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eine Rolle.

Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen operativ tätig ist oder sich in einer Ruhephase befindet. Selbst Verlustjahre entbinden nicht von der Veröffentlichung.

Betroffene Rechtsformen

  • GmbH – alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, unabhängig von Größe oder Umsatz
  • Unternehmergesellschaft (UG) – als Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG
  • Aktiengesellschaft (AG) – einschließlich kleiner, nicht börsennotierter Gesellschaften
  • KGaA – Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • SE – Europäische Gesellschaft (Societas Europaea)
  • GmbH & Co. KG – wenn keine natürliche Person unbeschränkt haftet

Nicht offenlegungspflichtig

  • Personengesellschaften wie OHG oder KG (mit natürlicher Person als Vollhafter)
  • Einzelkaufleute nach § 1 HGB
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG)

Hinweis

Wichtig für GmbH & Co. KG: Die Offenlegungspflicht besteht nur dann, wenn ausschließlich juristische Personen als Vollhafter fungieren. Ist mindestens eine natürliche Person unbeschränkt haftender Gesellschafter, entfällt die Pflicht nach § 325 HGB.

Gesetzliche Grundlagen der Offenlegung

Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ist im Dritten Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) verankert. Sie dient dem Gläubigerschutz und der Transparenz im Wirtschaftsverkehr.

Zentrale Vorschriften

§ 325 HGB regelt die grundsätzliche Offenlegungspflicht und die einzureichenden Unterlagen. Die Norm verpflichtet zur elektronischen Einreichung der Rechnungslegungsunterlagen beim Betreiber des Unternehmensregisters.

§ 326 HGB konkretisiert den Umfang der Offenlegung nach Größenklassen. Kleinstkapitalgesellschaften haben Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB, während größere Gesellschaften umfangreichere Unterlagen einreichen müssen.

§ 325a HGB regelt die elektronische Einreichung und definiert die technischen Anforderungen. Seit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist ausschließlich die elektronische Übermittlung zulässig.

§ 335 HGB normiert die Ordnungsgeldvorschriften bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen.

„Viele Geschäftsführer verwechseln die steuerliche Abgabepflicht beim Finanzamt mit der handelsrechtlichen Offenlegungspflicht. Beides sind eigenständige Verpflichtungen mit unterschiedlichen Fristen und Rechtsgrundlagen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zweck der Offenlegung

Die Veröffentlichungspflicht verfolgt mehrere rechtspolitische Ziele: Gläubiger sollen die wirtschaftliche Lage ihrer Schuldner beurteilen können, Geschäftspartner erhalten Informationen für Kreditentscheidungen, und die Öffentlichkeit kann die Entwicklung von Kapitalgesellschaften nachvollziehen.

Das Prinzip der Publizität ist ein Ausgleich für das Privileg der Haftungsbeschränkung. Wer nur beschränkt haftet, muss im Gegenzug Transparenz über seine Vermögenslage schaffen.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de.

Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für alle Unternehmensdaten in Deutschland. Es wird vom Bundesministerium der Justiz betrieben und stellt die Schnittstelle zwischen Unternehmen, Handelsregistern und der Öffentlichkeit dar.

Achtung

Achtung: Der Bundesanzeiger ist seit August 2022 nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Alle Einreichungen müssen über das Unternehmensregister erfolgen.

Funktionen des Unternehmensregisters

  • Zentrale Erfassung aller offenlegungspflichtigen Unterlagen nach § 325 HGB
  • Öffentlicher Zugang zu Jahresabschlüssen, Gesellschafterlisten und Handelsregisterdaten
  • Elektronische Einreichung über standardisierte XBRL-Formate oder PDF
  • Automatische Weiterleitung an das zuständige Handelsregister
  • Prüfung der formellen Vollständigkeit vor Veröffentlichung

Zugang zum Unternehmensregister

Für die Einreichung benötigen Sie ein Benutzerkonto beim Unternehmensregister. Die Registrierung erfolgt kostenfrei über die Website. Nach Anlage des Kontos können Sie Ihr Unternehmen über die Handelsregisternummer identifizieren.

Die Authentifizierung bei der Einreichung kann über ELSTER-Zertifikat, qualifizierte elektronische Signatur oder bei kleineren Gesellschaften auch über eine einfache Registrierung erfolgen.

Umfang der Offenlegung nach Größenklassen

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Werden zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten, ändert sich die Größenklasse (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Offenlegungsumfang Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben die umfangreichsten Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB:

  • Bilanz in verkürzter Form (nur Positionen mit Buchstaben und römischen Ziffern)
  • Keine Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich
  • Kein Anhang erforderlich
  • Kein Lagebericht erforderlich

Offenlegungsumfang kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen nach § 326 Abs. 1 HGB einreichen:

  • Bilanz in verkürzter Gliederung
  • Anhang mit bestimmten Pflichtangaben (ohne GuV-bezogene Angaben)
  • Keine Gewinn- und Verlustrechnung (Offenlegungserleichterung)
  • Kein Lagebericht

Offenlegungsumfang mittelgroße Kapitalgesellschaften

Mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB müssen gemäß § 325 Abs. 1 HGB offenlegen:

  • Bilanz in vollständiger Gliederung nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang mit vollständigen Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB

Offenlegungsumfang große Kapitalgesellschaften

Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB haben keine Erleichterungen und müssen vollständig offenlegen:

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 ff. HGB mit erweiterten Angabepflichten
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers oder Vermerk über dessen Versagung (§ 325 Abs. 1a HGB)

Hinweis

Praxis-Tipp: Auch wenn Erleichterungen möglich sind, können Unternehmen freiwillig mehr offenlegen. Dies kann bei Kreditverhandlungen oder zur Stärkung des Vertrauens bei Geschäftspartnern sinnvoll sein.

Fristen und Termine 2026

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist ein mehrstufiger Prozess mit verschiedenen Fristen. Entscheidend ist die strikte Einhaltung der gesetzlichen Termine, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellung des Jahresabschlusses

Vor der Offenlegung muss der Jahresabschluss nach § 42a GmbHG durch die Gesellschafter festgestellt werden. Die Feststellungsfristen betragen:

Kleine Gesellschaften

11 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG

Mittelgroße und große Gesellschaften

8 Monate nach Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG, da Prüfungspflicht besteht

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister eingereicht werden. Diese Frist ist absolut und endet unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung.

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies:

31.12.2025

Bilanzstichtag

31.12.2026

Späteste Offenlegung

12 Monate

Offenlegungsfrist

Achtung

Wichtig: Die 12-Monats-Frist läuft ab dem Bilanzstichtag, nicht ab dem Datum der Feststellung. Auch wenn der Jahresabschluss erst nach 11 Monaten festgestellt wird, bleibt nur noch ein Monat für die Offenlegung.

Prüfungspflicht beachten

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig. Der Abschlussprüfer muss den Jahresabschluss vor der Feststellung geprüft haben. Diese zusätzliche Prozessstufe erfordert eine frühere Planung.

Die Prüfung sollte spätestens 6 Monate nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen sein, um die Feststellungsfrist von 8 Monaten einhalten zu können und noch ausreichend Zeit für die Offenlegung zu haben.

  • Jahresabschluss aufstellen: bis Mai 2026 (kleine GmbH)
  • Prüfung (falls erforderlich): bis Juni 2026
  • Feststellung durch Gesellschafter: bis 30.11.2026 (kleine) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister: spätestens 31.12.2026

Ablauf der Einreichung beim Unternehmensregister

Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt in mehreren Schritten. Das System führt Sie durch den Prozess und prüft die formelle Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Schritt 1: Registrierung und Anmeldung

Erstellen Sie ein Benutzerkonto auf www.unternehmensregister.de. Sie benötigen eine gültige E-Mail-Adresse und können optional ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Signatur hinterlegen.

Nach der Anmeldung können Sie Ihr Unternehmen über die Handelsregisternummer und den eingetragenen Firmennamen identifizieren.

Schritt 2: Unterlagen vorbereiten

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente in elektronischer Form vor. Das Unternehmensregister akzeptiert zwei Einreichungsarten:

  • PDF-Format: Alle Unterlagen als durchsuchbares PDF/A-Dokument
  • XBRL-Format: Strukturierte Daten nach Taxonomie (für Bilanz und GuV)

Das XBRL-Format ist technisch anspruchsvoll und wird in der Regel nur von spezialisierter Software erstellt. Für kleine Gesellschaften reicht die PDF-Einreichung aus.

Schritt 3: Einreichung durchführen

Wählen Sie im Portal die Option Rechnungslegung/Finanzberichterstattung und starten Sie eine neue Einreichung. Geben Sie das Geschäftsjahr (z.B. 2025) und den Bilanzstichtag (31.12.2025) an.

Laden Sie die vorbereiteten Dokumente hoch. Das System prüft automatisch die Dateigrößen und Formate. Große Dateien über 10 MB sollten komprimiert werden.

Schritt 4: Vollständigkeitsprüfung

Das Unternehmensregister prüft, ob alle für Ihre Größenklasse erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Diese Prüfung erfolgt rein formal – die inhaltliche Richtigkeit wird nicht kontrolliert.

Bei fehlenden Unterlagen erhalten Sie eine Fehlermeldung mit Hinweis auf die erforderlichen Dokumente. Erst nach vollständiger Einreichung können Sie fortfahren.

Schritt 5: Zahlungsabwicklung

Nach erfolgreicher Prüfung werden die Gebühren berechnet. Sie können per Lastschrift, Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Veröffentlichung innerhalb von 1-2 Werktagen.

Schritt 6: Bestätigung und Veröffentlichung

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Einreichungsnummer. Nach der Veröffentlichung steht Ihr Jahresabschluss öffentlich zur Verfügung und kann über die Suche im Unternehmensregister aufgerufen werden.

„Die elektronische Einreichung ist technisch einfach, erfordert aber Sorgfalt bei der Dokumentenvorbereitung. Häufigster Fehler ist die Einreichung nicht durchsuchbarer PDF-Dateien oder unvollständiger Unterlagen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten der Offenlegung 2026

Die Gebühren für die Offenlegung beim Unternehmensregister sind in der Unternehmensregistergebührenverordnung (URegGebV) festgelegt. Sie richten sich nach der Größenklasse und dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Gebührenübersicht 2026

Größenklasse Gebühr (netto) Gebühr (inkl. USt)
Kleinstkapitalgesellschaft ca. 35 € ca. 42 €
Kleine Kapitalgesellschaft ca. 45 € ca. 54 €
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ca. 55 € ca. 65 €
Große Kapitalgesellschaft ca. 65 € ca. 77 €

Die Gebühren sind vergleichsweise gering und stellen keine wesentliche wirtschaftliche Belastung dar. Deutlich höher können die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses ausfallen.

Zusätzliche Kosten

Neben den reinen Offenlegungsgebühren sollten Sie weitere Kosten einkalkulieren:

  • Steuerberaterkosten: Für die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 3 StBVV, je nach Gegenstandswert zwischen 500 und 5.000 Euro
  • Prüfungskosten: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften ab ca. 3.000 Euro aufwärts
  • Software-Kosten: Falls Sie den Jahresabschluss selbst erstellen, z.B. mit OnlineBilanz
  • XBRL-Konvertierung: Falls erforderlich, ca. 50-150 Euro für Dienstleister

Hinweis

Steuerliche Behandlung: Die Offenlegungsgebühren sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern den Gewinn. Sie werden in der Regel auf das Konto Sonstige Verwaltungskosten oder Rechts- und Beratungskosten gebucht.

Nachträgliche Änderungen

Müssen Sie einen bereits offengelegten Jahresabschluss korrigieren, fällt eine erneute Gebühr an. Die Höhe entspricht der ursprünglichen Einreichungsgebühr. Dies unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prüfung vor der erstmaligen Einreichung.

Ordnungsgelder und Sanktionen bei Verstoß

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht ist keine Bagatelle. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht systematisch die Einhaltung der Fristen und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

§ 335 HGB ermächtigt das BfJ zur Festsetzung von Ordnungsgeldern. Die Verfolgung erfolgt von Amts wegen – es ist keine Anzeige oder Beschwerde erforderlich. Das BfJ gleicht regelmäßig die Handelsregisterdaten mit den eingereichten Offenlegungen ab.

Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen können auch höhere Beträge festgesetzt werden.

Bemessung des Ordnungsgeldes

Bei der Bemessung berücksichtigt das BfJ mehrere Faktoren:

  • Dauer der Fristüberschreitung (Monate nach Ablauf der 12-Monats-Frist)
  • Größe und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft
  • Wiederholte Verstöße in Vorjahren
  • Kooperationsbereitschaft nach Mahnung

In der Praxis staffelt sich die Höhe üblicherweise wie folgt:

Erstverstoß, kurze Verzögerung

500-2.500 Euro je nach Größenklasse

Längere Verzögerung

2.500-10.000 Euro, abhängig von Dauer und Unternehmensgröße

Wiederholungstäter

10.000-25.000 Euro, ggf. Zwangsgeld nach § 335 Abs. 4 HGB

Verfahrensablauf

Das BfJ verschickt zunächst eine Erinnerung, wenn ein Unternehmen nach Ablauf der Frist nicht offengelegt hat. Diese enthält eine Nachfrist von in der Regel 6 Wochen.

Erfolgt auch danach keine Offenlegung, ergeht ein förmlicher Ordnungsgeldbescheid. Dieser ist ein Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden kann.

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht. Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes müssen Sie den Jahresabschluss einreichen. Andernfalls drohen weitere Ordnungsgelder und Zwangsgelder.

Rechtsmittel und Einwendungen

Gegen einen Ordnungsgeldbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Zulässige Einwendungen sind unter anderem:

  • Fristwahrende Einreichung wurde tatsächlich vorgenommen (Nachweis erforderlich)
  • Keine Offenlegungspflicht aufgrund der Rechtsform
  • Unzumutbare Härte bei der Bemessung der Höhe
  • Formfehler im Verfahren

Bloße wirtschaftliche Schwierigkeiten oder organisatorische Probleme sind in der Regel keine ausreichenden Einwendungen. Das BfJ erwartet, dass Unternehmen ihre rechtlichen Pflichten unabhängig von der wirtschaftlichen Lage erfüllen.

Persönliche Haftung des Geschäftsführers

Die Verantwortung für die fristgerechte Offenlegung liegt beim Geschäftsführer der GmbH. Ein Verstoß kann neben dem Ordnungsgeld gegen die Gesellschaft auch persönliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Pflichten nach § 41 GmbHG

§ 41 GmbHG verpflichtet den Geschäftsführer zur Aufstellung des Jahresabschlusses. In Verbindung mit § 325 HGB gehört dazu auch die Pflicht zur fristgerechten Offenlegung.

Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft nach § 43 Abs. 2 GmbHG für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzung entstehen. Dazu zählen auch Ordnungsgelder, die aufgrund verspäteter Offenlegung verhängt werden.

Schadensersatzpflicht

Wird gegen die Gesellschaft ein Ordnungsgeld festgesetzt, kann die Gesellschaft diesen Betrag vom Geschäftsführer zurückfordern. Voraussetzung ist, dass den Geschäftsführer ein Verschulden trifft – also Vorsatz oder Fahrlässigkeit.

Fahrlässig handelt bereits, wer die Offenlegungspflicht übersieht oder die Fristen nicht überwacht. Eine Berufung auf Unkenntnis der Rechtslage schützt in der Regel nicht.

Hinweis

Mehrere Geschäftsführer: Bei mehreren Geschäftsführern haften diese gesamtschuldnerisch nach § 43 Abs. 1 GmbHG. Jeder Geschäftsführer ist verpflichtet, für die Erfüllung der Offenlegungspflicht zu sorgen – unabhängig von interner Ressortaufteilung.

Persönliche Inanspruchnahme durch das BfJ

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB richtet sich grundsätzlich gegen die Gesellschaft, nicht gegen den Geschäftsführer persönlich. Allerdings kann das BfJ nach § 335 Abs. 3 HGB auch die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs persönlich in Anspruch nehmen.

Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig ist oder die Vollstreckung gegen die Gesellschaft erfolglos bleibt. Der Geschäftsführer haftet dann persönlich für das Ordnungsgeld.

Strafbarkeit

Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung ist grundsätzlich keine Straftat. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB hat verwaltungsrechtlichen, keinen strafrechtlichen Charakter.

Anders kann es sich verhalten, wenn der Geschäftsführer vorsätzlich falsche Angaben im Jahresabschluss macht oder Bilanzen manipuliert. Dies kann den Tatbestand der Bilanzfälschung nach § 331 HGB oder des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen.

  • Jahresabschluss fristgerecht aufstellen (§ 41 GmbHG)
  • Gesellschafterversammlung zur Feststellung einberufen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate (§ 325 HGB)
  • Dokumentation der Fristwahrung (Einreichungsbestätigung aufbewahren)
  • Bei Pflichtverletzung: Schadensersatzhaftung gegenüber Gesellschaft (§ 43 GmbHG)

Häufige Fehler bei der Offenlegung vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern, die zu Verzögerungen, Ablehnungen oder Ordnungsgeldern führen. Die häufigsten Probleme lassen sich mit etwas Sorgfalt verhindern.

Fehler 1: Verwechslung von Feststellung und Offenlegung

Viele Geschäftsführer glauben, mit der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung sei die Pflicht erfüllt. Tatsächlich ist die Feststellung nach § 42a GmbHG nur eine Vorstufe.

Die Offenlegung nach § 325 HGB ist ein eigenständiger Akt, der die Einreichung beim Unternehmensregister erfordert. Beide Pflichten haben unterschiedliche Fristen und Rechtsfolgen.

Fehler 2: Falsche oder veraltete Einreichungswege

Seit August 2022 ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig. Einreichungen per Post, Fax oder E-Mail sind nicht mehr möglich. Auch der früher gebräuchliche Weg über den Bundesanzeiger ist obsolet.

Verwenden Sie ausschließlich die elektronische Einreichung über www.unternehmensregister.de.

Fehler 3: Unvollständige Unterlagen

Häufig werden nicht alle für die jeweilige Größenklasse erforderlichen Unterlagen eingereicht. Typische Fälle:

  • Kleine GmbH reicht nur Bilanz ein, vergisst aber den Anhang
  • Mittelgroße GmbH legt keinen Lagebericht vor
  • Große GmbH reicht den Bestätigungsvermerk des Prüfers nicht mit ein
  • Fehlende Unterschriften auf der Bilanz

Prüfen Sie vor der Einreichung genau, welche Unterlagen für Ihre Größenklasse nach § 326 HGB erforderlich sind.

Fehler 4: Technische Formatprobleme

Das Unternehmensregister akzeptiert nur bestimmte Dateiformate. Häufige technische Fehler:

  • Gescannte PDF-Dateien, die nicht durchsuchbar sind (OCR fehlt)
  • Dateien im falschen Format (z.B. Word-Dokumente statt PDF)
  • Zu große Dateien (über 10 MB ohne Komprimierung)
  • Beschädigte oder nicht lesbare PDF-Dateien
  • Fehlende elektronische Signatur bei XBRL-Einreichung

Fehler 5: Fehlende Dokumentation

Bewahren Sie die Einreichungsbestätigung des Unternehmensregisters sorgfältig auf. Im Streitfall mit dem BfJ müssen Sie nachweisen können, dass Sie fristgerecht eingereicht haben.

Die Bestätigung sollte mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden – analog zur allgemeinen Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege nach § 147 Abs. 3 AO.

Fehler 6: Falsche Größenklasse

Die Einordnung in die richtige Größenklasse erfolgt nach § 267 HGB anhand objektiver Kriterien. Fehler entstehen häufig durch:

  • Falsche Berechnung der Bilanzsumme oder des Umsatzes
  • Nichtbeachtung der Zwei-Jahres-Regel nach § 267 Abs. 4 HGB
  • Fehlende Aktualisierung nach Unternehmenswachstum
  • Verwechslung von Brutto- und Nettoumsatz

„Die meisten Fehler entstehen durch Zeitdruck kurz vor Fristablauf. Planen Sie die Offenlegung als festen Bestandteil Ihres Jahresabschlussprozesses ein – idealerweise unmittelbar nach der Feststellung durch die Gesellschafter.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste zur Fehlervermeidung

  • Größenklasse korrekt ermittelt nach § 267 HGB
  • Alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorhanden
  • Dateien im richtigen Format (PDF/A oder XBRL)
  • Bilanz und GuV ordnungsgemäß unterzeichnet
  • Feststellungsvermerk der Gesellschafterversammlung vorhanden
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk beigefügt
  • Einreichungsfrist noch nicht abgelaufen (12 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Benutzerkonto im Unternehmensregister aktiviert

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH ihren Jahresabschluss offenlegen?

Ja, alle Kapitalgesellschaften – einschließlich GmbH, UG, AG und GmbH & Co. KG ohne natürliche Person als Vollhafter – müssen ihren Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Dies gilt unabhängig von Größe, Umsatz oder wirtschaftlicher Situation.

Wie lange habe ich Zeit für die Offenlegung?

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Sie den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister einreichen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Fristversäumnis verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Dauer der Verzögerung, Unternehmensgröße und früheren Verstößen. Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Pflicht – Sie müssen trotzdem noch offenlegen.

Wo reiche ich den Jahresabschluss 2026 ein?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig. Die Einreichung muss elektronisch in Form von PDF- oder XBRL-Dateien erfolgen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldvorschriften, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater