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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAbgabe beim Steuerberater

Jahresabschluss 2026 beim Steuerberater abgeben: Fristen & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abgabe des Jahresabschlusses 2026 erfordert sorgfältige Vorbereitung, vollständige Unterlagen und die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Viele Unternehmer arbeiten mit einem Steuerberater zusammen, um rechtssichere Ergebnisse zu erzielen. Dieser Leitfaden zeigt, welche Unterlagen erforderlich sind, welche Fristen gelten und wie Sie den Prozess effizient gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Abgabe des Jahresabschlusses 2026 beim Steuerberater erfordert vollständige Buchhaltungsunterlagen, Bankbelege, Verträge und Inventurlisten. Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG: 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß). Offenlegungsfrist nach § 325 HGB: 12 Monate beim Unternehmensregister. Typische Fehler: unvollständige Belege, fehlende Inventur, verspätete Datenweitergabe.

Grundlagen der Abgabe des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gesetzlich verpflichtend und dokumentiert die wirtschaftliche Lage zum Bilanzstichtag. Für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten die Fristen und Anforderungen des Jahres 2026.

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist in der Praxis üblich, da die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Anforderungen nach § 264 HGB, § 266 HGB und § 275 HGB umfassende Fachkenntnisse erfordern. Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss auf Basis der vom Unternehmen bereitgestellten Daten.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft mindestens aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen, große Gesellschaften zudem einen Lagebericht nach § 289 HGB.

Die Bilanz nach § 266 HGB gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital). Die Gewinn- und Verlustrechnung kann nach § 275 HGB im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Hinweis

Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchhaltungsdaten liegt beim Unternehmen, nicht beim Steuerberater. Der Steuerberater prüft und verarbeitet die gelieferten Unterlagen fachlich korrekt.

Größenklassen nach § 267 HGB

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten nach § 325 HGB sowie die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG. Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Welche Unterlagen der Steuerberater benötigt

Eine vollständige und strukturierte Unterlagenübergabe ist die Grundlage für eine zügige und fehlerfreie Jahresabschlusserstellung. Je besser die Vorbereitung, desto effizienter der Prozess und niedriger die Beratungskosten.

  • Vollständige Buchhaltung mit allen Belegen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten (Bank, Kasse, PayPal, Kreditkarten)
  • Jahresinventur (Warenbestand, Anlagevermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehens-, Versicherungsverträge)
  • Gehaltslisten, Lohnkonten, Sozialversicherungsnachweise
  • Offene Posten (Debitoren, Kreditoren) zum Bilanzstichtag
  • Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen
  • Sonderbilanzen (z. B. steuerliche Mehr-/Weniger-Rechnungen aus Vorjahren)

Besondere Anforderungen bei GmbH und UG

Bei der GmbH und UG (haftungsbeschränkt) gelten zusätzliche Anforderungen: Der Jahresabschluss muss gemäß § 42a GmbHG vom Geschäftsführer aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Der Steuerberater erstellt den Entwurf, die formelle Feststellung erfolgt durch die Gesellschafter.

Zudem ist die Entwicklung des Eigenkapitals zu dokumentieren. Bei Kapitalverlust (§ 49 Abs. 3 GmbHG: Verlust von mehr als der Hälfte des Stammkapitals) oder Überschuldung (§ 19 InsO) bestehen besondere Melde- und Handlungspflichten.

Achtung

Unvollständige Unterlagen verzögern die Jahresabschlusserstellung und können zu Fristversäumnissen führen. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Fristen und Termine für den Jahresabschluss 2026

Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 gesetzlich vorgeschriebene Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine Kapitalgesellschaften

Der Jahresabschluss ist innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufzustellen und festzustellen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 30.11.2026.

Mittelgroße und große Gesellschaften

Hier gilt eine verkürzte Frist von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die Übermittlung erfolgt in der Regel elektronisch durch den Steuerberater oder über spezialisierte Dienstleister wie OnlineBilanz.de.

11 Monate

Feststellung (klein)

8 Monate

Feststellung (mittel/groß)

12 Monate

Offenlegung

„Viele Mandate kommen erst im Herbst auf uns zu. Wer früh plant und Unterlagen bis März/April liefert, vermeidet Engpässe und nutzt Steuergestaltungsspielräume optimal.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufgaben und Rolle des Steuerberaters

Der Steuerberater übernimmt im Rahmen der Jahresabschlusserstellung fachliche, handelsrechtliche und steuerrechtliche Prüfungs- und Beratungsaufgaben. Er ist jedoch nicht für die Vollständigkeit der Buchhaltung verantwortlich – diese liegt beim Mandanten.

Zentrale Aufgaben des Steuerberaters

  • Prüfung und Kontierung der laufenden Buchhaltung auf Vollständigkeit und Plausibilität
  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Ermittlung und Buchung von Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Bildung und Auflösung von Rückstellungen nach § 249 HGB (z. B. für Steuern, Urlaubsansprüche, drohende Verluste)
  • Erstellung des Anhangs (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
  • Berechnung der steuerlichen Mehr-/Weniger-Rechnungen (latente Steuern, außerbilanzielle Korrekturen)
  • Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister

Was der Steuerberater nicht leistet

Der Steuerberater ist kein Wirtschaftsprüfer. Er prüft den Jahresabschluss nicht nach den Standards der Wirtschaftsprüfung (IDW PS 400 ff.), sondern erstellt ihn auf Basis der vom Mandanten gelieferten Unterlagen. Eine gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht nur für große Kapitalgesellschaften.

Die laufende Buchhaltung kann zwar vom Steuerberater übernommen werden, ist aber eine eigenständige Leistung. Viele Unternehmen führen die Finanzbuchhaltung selbst oder lagern sie an Buchhaltungsdienstleister aus.

Hinweis

Der Steuerberater haftet nur für eigene Fehler, nicht für unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen des Mandanten. Eine sorgfältige Datenpflege ist daher essentiell.

Häufige Fehler bei der Abgabe vermeiden

In der Praxis führen wiederkehrende Fehler zu Verzögerungen, Mehrkosten und rechtlichen Risiken. Eine strukturierte Vorbereitung und klare Kommunikation mit dem Steuerberater helfen, diese zu vermeiden.

Die fünf häufigsten Fehler

  1. Unvollständige Belege: Fehlende Rechnungen, Kassenbelege oder Kontoauszüge verzögern die Buchhaltung erheblich. Lückenhafte Belege können steuerlich nicht anerkannt werden.
  2. Keine oder fehlerhafte Inventur: Die Inventur zum Bilanzstichtag ist nach § 240 HGB zwingend. Schätzungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig und müssen dokumentiert werden.
  3. Verspätete Datenweitergabe: Wer Unterlagen erst im November liefert, riskiert Fristversäumnisse und Engpässe beim Steuerberater.
  4. Fehlende Abstimmung offener Posten: Nicht abgestimmte Debitoren- und Kreditorenlisten führen zu falschen Bilanzwerten und aufwendigen Nacharbeiten.
  5. Unklare Verträge und Verpflichtungen: Leasingverträge, Darlehen, Miet- und Pensionszusagen müssen dem Steuerberater vollständig vorliegen, um korrekt bilanziert zu werden.

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird auch bei Ersttätern verhängt.

Rechtliche Risiken bei Fehlern

Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann steuerliche Nachforderungen, Haftungsrisiken für Geschäftsführer und Probleme bei Kreditanträgen nach sich ziehen. Bei bewusster Falschbilanzierung drohen strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht).

Zudem können Gesellschafter bei schuldhafter Pflichtverletzung Schadensersatzansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG geltend machen. Eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen ist daher auch im Interesse des Geschäftsführers.

Ablauf der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Die Jahresabschlusserstellung ist ein strukturierter Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Ein transparenter Ablauf spart Zeit und reduziert Missverständnisse.

Typischer Ablaufplan

Phase Zeitraum Aufgaben
Vorbereitung Januar – März Buchhaltung abschließen, Inventur durchführen, Unterlagen sammeln
Übergabe März – April Vollständige Unterlagen an Steuerberater übergeben, offene Fragen klären
Erstellung April – Juni Steuerberater erstellt Entwurf, Rückfragen werden geklärt
Prüfung Juni – Juli Mandant prüft Entwurf, Korrekturen werden eingearbeitet
Feststellung Juli – August Gesellschafterversammlung stellt Jahresabschluss fest (Protokoll)
Offenlegung August – September Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister

Dieser Ablaufplan gilt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften mit 8-monatiger Feststellungsfrist. Kleine Gesellschaften haben etwas mehr Zeit, sollten aber ebenfalls frühzeitig beginnen.

Kommunikation und Rückfragen

Während der Erstellung treten regelmäßig Rückfragen auf: fehlende Belege, unklare Buchungen, Bewertungsfragen bei Rückstellungen oder Forderungen. Eine schnelle Beantwortung dieser Fragen ist entscheidend für die Einhaltung der Fristen.

Moderne Kanzleien nutzen digitale Mandantenportale, über die Unterlagen hochgeladen, Rückfragen gestellt und Entwürfe bereitgestellt werden. Dies beschleunigt den Prozess erheblich.

„Wer im ersten Quartal vollständige Unterlagen liefert und Rückfragen zügig beantwortet, hat den Jahresabschluss meist bis Juni fertig – und kann die Sommermonate für strategische Planung nutzen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten und Nutzen der Steuerberater-Beauftragung

Die Kosten für die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und sind abhängig von Unternehmensgröße, Komplexität und Gegenstandswert.

Kostenfaktoren nach StBVV

Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (in der Regel Bilanzsumme oder Umsatz) und werden in Zehntel-Gebühren angegeben. Für einen Jahresabschluss liegt die Gebühr typischerweise zwischen 10/10 und 40/10 der Mittelgebühr, abhängig von der Komplexität.

Kleine GmbH

Bilanzsumme bis 500.000 Euro, einfache Struktur, keine Auslandsbeziehungen: ca. 1.500 – 3.500 Euro

Mittelgroße GmbH

Bilanzsumme bis 5 Mio. Euro, mehrere Standorte, Anhang erforderlich: ca. 4.000 – 8.000 Euro

Große GmbH

Bilanzsumme über 20 Mio. Euro, Lagebericht, komplexe Sachverhalte: ab 10.000 Euro

Zusätzliche Leistungen wie laufende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen oder Beratung werden separat nach StBVV abgerechnet.

Nutzen der professionellen Erstellung

  • Rechtssicherheit durch korrekte Anwendung von HGB, EStG und KStG
  • Steueroptimierung durch Nutzung von Wahlrechten und Gestaltungsspielräumen
  • Zeitersparnis für Geschäftsführer und internes Personal
  • Vermeidung von Ordnungsgeldern und Haftungsrisiken
  • Professionelle Unterlagen für Kreditgespräche und Investoren
  • Dokumentation und Nachweisbarkeit gegenüber Finanzamt und Gesellschaftern

Hinweis

Die Kosten für den Steuerberater sind als Betriebsausgaben steuerlich vollständig abzugsfähig und mindern die Steuerlast. Die effektive Belastung ist daher deutlich niedriger als die Bruttokosten.

Digitale Prozesse und moderne Tools

Die Digitalisierung verändert die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberatern grundlegend. Moderne Buchhaltungssoftware, automatisierte Belegerfassung und digitale Schnittstellen beschleunigen den Jahresabschlussprozess erheblich.

Digitale Buchhaltung und Belegmanagement

Cloud-basierte Buchhaltungssysteme (z. B. DATEV Unternehmen Online, lexoffice, sevDesk) ermöglichen Echtzeitbuchhaltung und automatische Schnittstellen zum Steuerberater. Belege werden per App fotografiert, automatisch erkannt und verbucht.

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) regeln die Anforderungen an digitale Buchhaltung. Eine revisionssichere Archivierung ist Pflicht.

Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Viele Steuerberater nutzen hierfür DATEV oder spezialisierte Dienstleister wie OnlineBilanz.de, die den gesamten Prozess von der Aufbereitung bis zur Einreichung übernehmen.

OnlineBilanz.de ermöglicht die automatisierte Erstellung, Validierung und Einreichung des Jahresabschlusses in XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language), wie es das Unternehmensregister vorschreibt.

Vorteile digitaler Prozesse

Effizienz

  • Automatische Belegerfassung spart Zeit
  • Echtzeitbuchhaltung ermöglicht unterjährige Auswertungen
  • Schnellere Klärung von Rückfragen durch digitale Kommunikation

Qualität

  • Weniger manuelle Fehler durch Automatisierung
  • Plausibilitätsprüfungen bereits bei der Erfassung
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

„Digitale Buchhaltung ist kein Nice-to-have mehr, sondern Standard. Wer heute noch mit Papierbelegen und Excel arbeitet, verschwendet Zeit und Geld – und riskiert Fehler.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 beim Steuerberater abgegeben werden?

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Abgabe beim Steuerberater, sondern nur für die Feststellung und Offenlegung. Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen (§ 42a GmbHG), mittelgroße und große binnen 8 Monaten. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße/große bis 31.08.2026. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB), also bis 31.12.2026. Um diese Fristen einzuhalten, sollten Unterlagen spätestens im März/April dem Steuerberater übergeben werden.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Der Steuerberater benötigt die vollständige Buchhaltung mit allen Belegen, Kontoauszüge aller Geschäftskonten, die Jahresinventur (Warenbestand, Anlagevermögen, Forderungen, Verbindlichkeiten), Verträge (Miete, Leasing, Darlehen, Versicherungen), Gehaltslisten und Lohnkonten, die Liste der offenen Posten (Debitoren, Kreditoren) zum Bilanzstichtag, das Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen sowie gegebenenfalls steuerliche Sonderbilanzen aus Vorjahren. Je vollständiger und strukturierter die Übergabe, desto schneller und kostengünstiger die Erstellung.

Was kostet die Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater?

Die Kosten richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz) sowie der Komplexität ab. Für eine kleine GmbH mit Bilanzsumme bis 500.000 Euro liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Mittelgroße GmbH (bis 5 Mio. Euro Bilanzsumme, Anhang erforderlich) zahlen ca. 4.000 bis 8.000 Euro. Große Gesellschaften mit Lagebericht und komplexen Sachverhalten ab 10.000 Euro. Laufende Buchhaltung, Lohnbuchhaltung und Steuererklärungen werden separat abgerechnet. Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird auch bei Ersttätern verhängt. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Verspätung und Verschulden. Zudem wird die Verspätetenmeldung öffentlich im Unternehmensregister vermerkt, was negative Auswirkungen auf Bonität und Geschäftsbeziehungen haben kann. Bei wiederholter Verspätung drohen erhöhte Ordnungsgelder. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag und ist zwingend einzuhalten.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater