Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogKosten Jahresabschluss-Offenlegung

Kosten Jahresabschluss-Offenlegung 2026: Was Unternehmen zahlen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Jede GmbH, AG und viele weitere Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss veröffentlichen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist gesetzlich vorgeschrieben – doch viele Geschäftsführer kennen weder die genauen Kosten noch die rechtlichen Fristen. Dieser Artikel zeigt, was die Offenlegung 2026 wirklich kostet und worauf Sie achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Kosten für die Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister hängen vom Umfang der eingereichten Unterlagen ab und liegen zwischen 37,50 Euro und über 100 Euro. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG müssen gemäß § 325 HGB ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag veröffentlichen. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften

Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ist im Handelsgesetzbuch verankert. Gemäß § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Unternehmensregister elektronisch einreichen.

Das Unternehmensregister ist seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 die einzige zuständige Stelle für die Offenlegung. Eine direkte Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Ziel der Offenlegungspflicht ist es, Transparenz über die wirtschaftliche Lage von Kapitalgesellschaften herzustellen. Gläubiger, Geschäftspartner, Banken und Investoren können so die Bonität und finanzielle Stabilität eines Unternehmens prüfen.

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Das Bundesamt für Justiz betreibt diese zentrale elektronische Plattform für alle Unternehmensinformationen.

Welche Unternehmen sind zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht hängt primär von der Rechtsform ab. Nicht alle Unternehmen unterliegen den gleichen Anforderungen nach § 325 HGB.

Offenlegungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
  • SE (Europäische Gesellschaft)
  • UG (haftungsbeschränkt)
  • GmbH & Co. KG (mit Komplementär-GmbH)

Nicht offenlegungspflichtig

  • Einzelunternehmen
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)
  • KG (ohne Kapitalgesellschaft als Komplementär)
  • Freiberufler

Eine besondere Regelung gilt für die GmbH & Co. KG: Da bei dieser Rechtsform keine natürliche Person unbeschränkt haftet, greifen die Offenlegungsvorschriften analog zu einer GmbH.

Achtung

Auch Kleinstkapitalgesellschaften müssen offenlegen. Sie können zwar Erleichterungen nach § 326 HGB nutzen, sind aber nicht von der grundsätzlichen Pflicht befreit.

Kosten der Jahresabschluss-Offenlegung 2026

Die Gebühren für die Offenlegung beim Unternehmensregister sind im Justizkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der eingereichten Unterlagen.

Umfang der Unterlagen Gebühr
Basispauschale (Einreichung ohne Bilanz) 37,50 €
Mit Bilanz und GuV 52,50 €
Mit Anhang 67,50 €
Mit Lagebericht 82,50 €
Vollständiger Konzernabschluss ab 97,50 €

Zusätzlich zu den Gebühren des Unternehmensregisters können Kosten für die Erstellung und Aufbereitung der Unterlagen anfallen, etwa durch Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister.

52,50 €

Durchschnittskosten kleine GmbH

82,50 €

Durchschnittskosten mittelgroße GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

„Die reinen Offenlegungsgebühren sind überschaubar. Entscheidend ist aber die fristgerechte Einreichung – denn Ordnungsgelder übersteigen die Offenlegungskosten um ein Vielfaches.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen und Termine für die Offenlegung

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt in mehreren Schritten. Jeder Schritt hat eigene gesetzliche Fristen, die zwingend einzuhalten sind.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss zunächst von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Fristen unterscheiden sich nach Größenklasse:

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung bleiben 12 Monate ab Bilanzstichtag Zeit für die Offenlegung beim Unternehmensregister. Diese Frist gilt unabhängig von der Größenklasse.

Hinweis

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist bis spätestens 31.12.2026. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr gelten 12 Monate ab dem jeweiligen Stichtag.

Bilanzstichtag Feststellung bis (klein) Offenlegung bis
31.12.2025 30.11.2026 31.12.2026
30.06.2025 31.05.2026 30.06.2026
31.03.2025 28.02.2026 31.03.2026

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Dieses Verfahren erfolgt automatisch und ohne vorherige Mahnung.

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe orientiert sich an der Unternehmensgröße, dem Grad der Verzögerung und möglichen Wiederholungsfällen.

Achtung

Das Ordnungsgeld ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern ein Zwangsmittel. Es kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Die Kosten trägt die Gesellschaft.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Gegen die Festsetzung des Ordnungsgeldes kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim zuständigen Landgericht eingelegt werden. Die bloße Verzögerung ist jedoch in der Regel kein ausreichender Beschwerdegrund.

  • Offenlegungsfrist im Kalender markieren
  • Feststellung des Jahresabschlusses rechtzeitig durchführen
  • Unterlagen digital vorbereiten (XML-Format bei E-Bilanz)
  • Bei Verzögerung umgehend nachholen, um Folgeordnungsgelder zu vermeiden

Größenklassen und Offenlegungsumfang

Der Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher sind die Offenlegungspflichten.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Gesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Gesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Gesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Ein Unternehmen gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 1 HGB).

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

  • Kleinstgesellschaften: Vereinfachte Bilanz ohne GuV (§ 326 Abs. 1 HGB), auf Wunsch auch nur Summen
  • Kleine Gesellschaften: Bilanz und Anhang, GuV optional (§ 326 Abs. 2 HGB)
  • Mittelgroße Gesellschaften: Bilanz, GuV, Anhang (§ 325 HGB)
  • Große Gesellschaften: Vollständiger Jahresabschluss inkl. Lagebericht (§ 325 HGB)

Hinweis

Kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen profitieren: Sie müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht offenlegen, wenn der Anhang bestimmte Angaben enthält (§ 326 Abs. 2 HGB).

Kostenoptimierung bei der Offenlegung

Die Kosten für die Jahresabschluss-Offenlegung lassen sich durch strategische Planung und Nutzung von Erleichterungen reduzieren. Dabei sind jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nutzen

Kleine Gesellschaften können auf die Offenlegung der GuV verzichten (§ 326 HGB). Dies reduziert nicht nur die Gebühren, sondern schützt auch sensible Geschäftsdaten vor der Öffentlichkeit.

Digitale Einreichung und E-Bilanz

Die elektronische Einreichung im XBRL-Format ist seit 2022 für kapitalmarktorientierte Unternehmen Pflicht. Für andere Gesellschaften ist die strukturierte Einreichung optional, kann aber Prozesse beschleunigen.

Vorbereitung

  • Größenklasse jährlich prüfen
  • Erleichterungen frühzeitig identifizieren
  • Unterlagen digital archivieren

Einreichung

  • Minimalen Offenlegungsumfang wählen
  • Fristen im Blick behalten
  • Spezialsoftware nutzen

Nachbereitung

  • Eingangsbestätigung prüfen
  • Veröffentlichung kontrollieren
  • Nächste Frist vormerken

„Viele Geschäftsführer übersehen, dass kleine GmbHs auf die Veröffentlichung der GuV verzichten können. Diese einfache Maßnahme spart nicht nur Gebühren, sondern schützt auch vor Einblicken in die Ertragslage.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Prüfen, ob Kleinstgesellschafts-Erleichterungen greifen (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Bei kleinen Gesellschaften: GuV nicht veröffentlichen
  • Digitale Prozesse etablieren für wiederkehrende Offenlegung
  • Steuerberater oder Softwarelösung frühzeitig einbinden

Ablauf der Offenlegung beim Unternehmensregister

Die Offenlegung erfolgt vollständig elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Der Prozess gliedert sich in mehrere klar definierte Schritte.

Schritt 1: Jahresabschluss erstellen und feststellen

Zunächst muss der Jahresabschluss aufgestellt werden (§ 264 HGB). Die Geschäftsführung erstellt Bilanz, GuV und ggf. Anhang. Anschließend erfolgt die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG.

Schritt 2: Unterlagen digital vorbereiten

Die Dokumente müssen im geforderten Format vorliegen. Akzeptiert werden PDF-Dateien oder strukturierte Formate wie XBRL. Bei E-Bilanzpflicht ist die Taxonomie zu beachten.

Schritt 3: Einreichung beim Unternehmensregister

Die Übermittlung erfolgt über www.unternehmensregister.de. Sie benötigen ein Benutzerkonto und ggf. eine qualifizierte elektronische Signatur oder ELSTER-Zertifikat.

  1. Anmeldung im Unternehmensregister-Portal
  2. Auswahl der Gesellschaft (Handelsregister-Nummer erforderlich)
  3. Upload der Offenlegungsunterlagen
  4. Angabe der Rechnungslegungsdaten (Bilanzstichtag, Größenklasse etc.)
  5. Gebührenpflichtige Übermittlung und Zahlungsabwicklung
  6. Eingangsbestätigung per E-Mail abwarten

Schritt 4: Kontrolle und Archivierung

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Unterlagen sind öffentlich einsehbar. Archivieren Sie die Bestätigung als Nachweis der fristgerechten Offenlegung.

Achtung

Technische Fehler bei der Übermittlung oder fehlende Signaturen können zur Ablehnung führen. Planen Sie ausreichend Zeit vor Fristablauf ein, um Nachbesserungen vornehmen zu können.

Hinweis

Bei Nutzung von Spezialsoftware wie OnlineBilanz erfolgen Erstellung, Feststellung und Offenlegung in einem durchgängigen digitalen Prozess. Dies minimiert Fehlerquellen und spart Zeit.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2026?

Die Gebühren beim Unternehmensregister liegen je nach Umfang zwischen 37,50 Euro (Basispauschale) und über 97,50 Euro (vollständiger Konzernabschluss). Eine typische kleine GmbH mit Bilanz und GuV zahlt 52,50 Euro. Zusätzlich können Kosten für Steuerberater oder Softwarelösungen anfallen.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 offengelegt werden?

Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB bis zum 31.12.2026. Die Frist beträgt grundsätzlich 12 Monate ab dem Bilanzstichtag, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wo wird der Jahresabschluss veröffentlicht – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Eine direkte Veröffentlichung über den Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen. Das Unternehmensregister wird vom Bundesamt für Justiz betrieben.

Welches Ordnungsgeld droht bei verspäteter Offenlegung?

Bei Fristversäumnis setzt das Bundesamt für Justiz gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro fest. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verzögerungsdauer und Wiederholungsfällen. Das Ordnungsgeld kann mehrfach verhängt werden, bis die Offenlegung erfolgt.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater