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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss AG

Jahresabschluss AG 2026: Pflichten, Fristen & Prüfung erklärt

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss einer Aktiengesellschaft (AG) unterliegt den strengsten Anforderungen im deutschen Handelsrecht. Als börsennotierte oder große Kapitalgesellschaft müssen AGs umfangreiche Berichts-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten erfüllen. Dieser Leitfaden erklärt alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und AktG, zeigt konkrete Fristen für 2026 und erläutert, wie Vorstand und Aufsichtsrat rechtssicher zusammenarbeiten.

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Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Aktiengesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß HGB und AktG aufstellen. Der Vorstand erstellt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht, der Aufsichtsrat prüft und billigt diese. Für 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt eine Feststellungsfrist von 8 Monaten und eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten beim Unternehmensregister. AGs sind grundsätzlich prüfungspflichtig.

Warum der Jahresabschluss einer AG besonders komplex ist

Die Aktiengesellschaft ist die am stärksten regulierte Rechtsform in Deutschland. Anders als bei Personengesellschaften oder kleineren Kapitalgesellschaften gelten für AGs besondere Anforderungen aus dem Aktiengesetz (AktG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB).

Die erhöhten Anforderungen resultieren aus der besonderen Struktur der AG: Eigentum und Führung sind getrennt, Aktionäre haben umfassende Informationsrechte, und der Aufsichtsrat übt eine obligatorische Kontrollfunktion aus. Zudem sind AGs häufig kapitalmarktorientiert und müssen daher ein hohes Maß an Transparenz gewährleisten.

Hinweis

Der Jahresabschluss einer AG ist nicht nur eine steuerliche oder handelsrechtliche Formalität. Er dient als zentrale Rechenschaftslegung gegenüber Aktionären, bildet die Grundlage für Gewinnausschüttungen und ist oft Voraussetzung für Kreditentscheidungen von Banken.

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Organe (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung)

100 %

Prüfungspflicht bei AGs

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Für Vorstände und verantwortliche Mitarbeiter bedeutet dies: Der Jahresabschluss erfordert fundierte Kenntnisse im Bilanzrecht, klare Prozesse und eine enge Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsrat.

Gesetzliche Anforderungen an den Jahresabschluss einer AG

Der Jahresabschluss einer AG richtet sich primär nach den Vorschriften des § 242 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften) sowie den speziellen Regelungen des Aktiengesetzes, insbesondere §§ 170 ff. AktG.

Die AG muss ihren Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erstellen. Dazu gehören unter anderem die Bilanzklarheit, Bilanzkontinuität, Vollständigkeit, Richtigkeit und das Vorsichtsprinzip gemäß § 243 HGB und § 252 HGB.

Anwendbare Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage Anwendungsbereich
§ 242 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung (Kapitalgesellschaften)
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz
§ 275 HGB Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
§ 284 HGB Erläuterung der Bilanz und GuV im Anhang
§§ 170 ff. AktG Aufstellung, Prüfung, Feststellung bei AGs
§ 289 HGB Inhalt des Lageberichts
§ 316 HGB Pflicht zur Abschlussprüfung

Bei börsennotierten AGs oder Konzernen können zusätzlich die International Financial Reporting Standards (IFRS) verpflichtend sein, insbesondere für den Konzernabschluss nach § 315e HGB.

Achtung

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 170 Abs. 1 AktG). Diese Verantwortung kann nicht auf Dritte übertragen werden, auch wenn externe Berater oder digitale Tools die Erstellung unterstützen.

Bestandteile des Jahresabschlusses einer AG

Der Jahresabschluss einer AG besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus mehreren verpflichtenden Bestandteilen. Je nach Größe der AG kommen zusätzliche Elemente hinzu.

  • Bilanz nach § 266 HGB
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Ggf. Eigenkapitalspiegel (empfohlen, nicht zwingend)
  • Ggf. Kapitalflussrechnung (bei börsennotierten AGs verpflichtend)

Bilanz

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage zum Bilanzstichtag. Sie muss nach § 266 HGB gegliedert werden und unterscheidet zwischen Anlage- und Umlaufvermögen auf der Aktivseite sowie Eigenkapital und Schulden auf der Passivseite.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV stellt die Ertragslage des Geschäftsjahres dar. AGs können zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren nach § 275 HGB wählen. Die Wahl sollte stetig beibehalten werden.

Anhang

Der Anhang gemäß § 284 HGB erläutert die Bilanz und GuV. Er enthält Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Posten, Angaben zu Haftungsverhältnissen und weitere Pflichtangaben.

Lagebericht

Der Lagebericht nach § 289 HGB beschreibt die wirtschaftliche Lage, Geschäftsverlauf, Risiken, Chancen und die voraussichtliche Entwicklung. Bei börsennotierten AGs gelten erweiterte Anforderungen, etwa die Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung nach § 289b HGB.

„Viele Vorstände unterschätzen den Umfang des Anhangs und Lageberichts. Gerade bei AGs sind hier zahlreiche Pflichtangaben erforderlich, die sorgfältig geprüft werden müssen – auch vom Aufsichtsrat und Abschlussprüfer.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für den Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Für AGs gelten im Jahr 2026 (für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025) folgende gesetzliche Fristen nach § 42a GmbHG analog und § 325 HGB:

Frist Deadline 2026 Rechtsgrundlage
Aufstellung durch Vorstand Bis 31.03.2026 § 170 Abs. 1 AktG (ohne Verzug)
Vorlage an Aufsichtsrat Bis 31.03.2026 § 170 Abs. 1 AktG
Prüfung durch Aufsichtsrat Bis 30.04.2026 § 171 AktG
Feststellung (Hauptversammlung) Bis 31.08.2026 § 42a GmbHG analog (8 Monate)
Offenlegung Unternehmensregister Bis 31.12.2026 § 325 HGB (12 Monate)

Achtung

Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann der Aufsichtsrat den Vorstand abberufen, wenn dieser seinen Pflichten nicht nachkommt.

Die Feststellung erfolgt in der Regel durch die Hauptversammlung. Sollte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss nicht billigen, ist eine Feststellung durch die Hauptversammlung zwingend erforderlich (§ 173 Abs. 1 AktG).

Hinweis

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt.

Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat im Jahresabschluss-Prozess

Der Jahresabschluss einer AG ist ein Zusammenspiel zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer. Jedes Organ hat klar definierte Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand ist gemäß § 170 Abs. 1 AktG verpflichtet, den Jahresabschluss und den Lagebericht in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres aufzustellen. Er muss den Jahresabschluss unverzüglich dem Aufsichtsrat und dem Abschlussprüfer vorlegen.

  • Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht
  • Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit nach HGB und AktG
  • Vorlage an Aufsichtsrat und Abschlussprüfer
  • Vorbereitung der Hauptversammlung
  • Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit

Aufgaben des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag gemäß § 171 AktG. Über das Ergebnis der Prüfung hat er der Hauptversammlung schriftlich zu berichten.

  • Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts
  • Prüfung des Berichts des Abschlussprüfers
  • Billigung oder Ablehnung des Jahresabschlusses
  • Erstellung eines Berichts an die Hauptversammlung (§ 171 Abs. 2 AktG)
  • Feststellung des Jahresabschlusses (wenn keine Einwände bestehen, § 172 AktG)

Vorstand

Erstellt den Jahresabschluss und trägt die rechtliche Verantwortung für dessen Ordnungsmäßigkeit.

Aufsichtsrat

Prüft den Jahresabschluss, billigt oder lehnt ab und berichtet der Hauptversammlung.

Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, gilt dieser als festgestellt – sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam beschließen, die Feststellung der Hauptversammlung zu überlassen (§ 172 Satz 1 AktG).

Prüfungspflicht bei Aktiengesellschaften

Aktiengesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe grundsätzlich prüfungspflichtig. Die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung ergibt sich aus § 316 Abs. 1 HGB.

Die Prüfung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Der Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung gewählt (§ 318 Abs. 1 AktG).

Umfang der Prüfung

  • Prüfung der Buchführung
  • Prüfung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Prüfung des Lageberichts
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Erteilung eines Bestätigungsvermerks oder Versagung

Der Abschlussprüfer erstattet gemäß § 321 HGB einen schriftlichen Prüfungsbericht, der dem Aufsichtsrat vorgelegt wird. Der Bestätigungsvermerk wird im Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht.

Achtung

Wird der Bestätigungsvermerk versagt oder eingeschränkt, kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Der Vorstand muss dann Korrekturen vornehmen oder Nachweise erbringen.

„Die frühzeitige Einbindung des Abschlussprüfers ist essenziell. Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn bereits während der Erstellung des Jahresabschlusses Rücksprache gehalten wird – insbesondere bei komplexen Bilanzierungsfragen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das am 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Offenzulegende Unterlagen bei AGs

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Ggf. Bericht des Aufsichtsrats (bei börsennotierten AGs)
  • Ggf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL- oder PDF-Format. Bei AGs ist eine Erleichterung der Offenlegung (z. B. Hinterlegung) grundsätzlich nicht möglich.

Achtung

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Hinweis

Die Offenlegung muss über das Unternehmensregister erfolgen. Der Zugang ist kostenpflichtig und erfordert eine Registrierung sowie elektronische Signatur.

Der Erstellungsprozess in der Praxis: Schritt für Schritt

Die Erstellung des Jahresabschlusses einer AG erfordert eine strukturierte Vorgehensweise und enge Abstimmung zwischen Vorstand, Buchhaltung, Steuerberater und Abschlussprüfer.

Phase 1: Vorbereitung (November bis Dezember)

  • Abstimmung offener Posten (Debitoren, Kreditoren)
  • Inventur zum Bilanzstichtag (31.12.2025)
  • Klärung offener Bilanzierungsfragen mit Steuerberater/Prüfer
  • Vorbereitung von Rückstellungen und Abgrenzungen

Phase 2: Erstellung (Januar bis März 2026)

  • Buchung der Jahresabschlussbuchungen (Abschreibungen, Rückstellungen)
  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der GuV nach § 275 HGB
  • Erstellung des Anhangs nach § 284 HGB
  • Erstellung des Lageberichts nach § 289 HGB
  • Vorlage an Aufsichtsrat und Abschlussprüfer bis 31.03.2026

Phase 3: Prüfung (April 2026)

  • Prüfung durch den Abschlussprüfer
  • Prüfung durch den Aufsichtsrat
  • Erstellung des Prüfungsberichts (§ 321 HGB)
  • Billigung durch den Aufsichtsrat

Phase 4: Feststellung (bis August 2026)

  • Einladung zur Hauptversammlung
  • Beschlussfassung über Feststellung des Jahresabschlusses
  • Beschlussfassung über Gewinnverwendung
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Phase 5: Offenlegung (bis Dezember 2026)

  • Einreichung beim Unternehmensregister
  • Prüfung der Vollständigkeit
  • Veröffentlichung im Unternehmensregister

„Ein detaillierter Projektplan mit klaren Verantwortlichkeiten und Meilensteinen ist bei AGs unverzichtbar. Die Abstimmung zwischen den Organen und externen Prüfern sollte frühzeitig koordiniert werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Erstellung des AG-Jahresabschlusses

Auch erfahrene Vorstände und Buchhalter machen bei der Erstellung des Jahresabschlusses immer wieder typische Fehler, die zu Beanstandungen durch den Abschlussprüfer oder den Aufsichtsrat führen können.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Anhangangaben

Der Anhang gemäß § 284 HGB enthält zahlreiche Pflichtangaben, die häufig vergessen oder unvollständig dargestellt werden. Dazu gehören Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten, Haftungsverhältnisse und Angaben zu Organmitgliedern.

2. Fehlende oder unzureichende Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, Pensionen oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden häufig zu niedrig angesetzt oder vergessen. Dies führt zu einer Verletzung des Vorsichtsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

3. Verspätete Vorlage an Aufsichtsrat und Prüfer

Die Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses an den Aufsichtsrat (drei Monate nach Bilanzstichtag) wird häufig nicht eingehalten. Dies verzögert die gesamte Prüfungs- und Feststellungskette.

4. Unklare oder fehlende Gewinnverwendungsvorschläge

Der Vorstand muss zusammen mit dem Jahresabschluss einen Vorschlag zur Gewinnverwendung unterbreiten. Fehlt dieser oder ist er widersprüchlich, kann die Hauptversammlung nicht ordnungsgemäß beschließen.

5. Fehlende Abstimmung mit dem Abschlussprüfer

Viele Probleme entstehen, weil der Abschlussprüfer zu spät eingebunden wird. Eine frühzeitige Abstimmung hilft, Bilanzierungsfragen rechtzeitig zu klären und Korrekturen zu vermeiden.

Achtung

Fehlerhafte oder verspätete Jahresabschlüsse können zur Versagung des Bestätigungsvermerks führen. In schweren Fällen drohen dem Vorstand Haftungsansprüche oder strafrechtliche Konsequenzen (§ 331 HGB, § 283b StGB).

Digitale Lösungen für die Erstellung des AG-Jahresabschlusses

Moderne digitale Tools können die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich erleichtern – auch bei komplexen Rechtsformen wie der AG. Sie automatisieren wiederkehrende Prozesse, minimieren Fehlerquellen und ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Software

  • Automatische Übernahme von Buchungsdaten aus der Finanzbuchhaltung
  • Vorlagen für Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Gliederung
  • Integrierte Plausibilitätsprüfungen
  • Digitaler Workflow zwischen Vorstand, Steuerberater und Prüfer
  • XBRL-Exportfunktion für die Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Revisionssichere Archivierung nach GoBD

OnlineBilanz.de bietet speziell für Kapitalgesellschaften wie AGs eine vollständig digitale Lösung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Software berücksichtigt alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und AktG.

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de können Vorstände den Jahresabschluss strukturiert und rechtssicher erstellen – unterstützt durch automatische Prüfroutinen, HGB-konforme Vorlagen und die Möglichkeit zur direkten Einreichung beim Unternehmensregister.

Integration mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern

Digitale Plattformen ermöglichen eine nahtlose Zusammenarbeit mit externen Beratern. Steuerberater können direkt auf die Daten zugreifen, Anpassungen vornehmen und Kommentare hinterlassen. Dies beschleunigt den Prüfungsprozess erheblich.

Auch der Aufsichtsrat profitiert: Er erhält Zugriff auf eine strukturierte, nachvollziehbare Dokumentation und kann seine Prüfung effizienter durchführen.

„Gerade bei AGs mit komplexen Strukturen ist eine digitale Lösung unverzichtbar. Sie spart Zeit, erhöht die Qualität und sorgt dafür, dass alle Beteiligten jederzeit auf dem gleichen Stand sind.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für die Erstellung des Jahresabschlusses einer AG verantwortlich?

Der Vorstand ist gemäß § 170 Abs. 1 AktG für die Aufstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Diese Verantwortung kann nicht auf Dritte delegiert werden, auch wenn externe Berater oder digitale Tools die Erstellung unterstützen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss einer AG im Jahr 2026?

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) muss der Jahresabschluss bis 31.03.2026 aufgestellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt werden. Die Feststellung durch die Hauptversammlung muss bis 31.08.2026 erfolgen, die Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB).

Ist jede AG prüfungspflichtig?

Ja, Aktiengesellschaften sind unabhängig von ihrer Größe grundsätzlich prüfungspflichtig. Die gesetzliche Pflicht zur Abschlussprüfung ergibt sich aus § 316 Abs. 1 HGB. Die Prüfung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen.

Wo muss der Jahresabschluss einer AG offengelegt werden?

Der Jahresabschluss muss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr erforderlich.

Welche Rolle spielt der Aufsichtsrat beim Jahresabschluss?

Der Aufsichtsrat prüft gemäß § 171 AktG den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsvorschlag. Er hat der Hauptversammlung schriftlich über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten. Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, gilt dieser als festgestellt – sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam die Feststellung der Hauptversammlung überlassen (§ 172 AktG).

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem können weitere haftungsrechtliche Konsequenzen für den Vorstand entstehen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Aktiengesetz (AktG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater