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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogOffenlegungspflicht Jahresabschluss

Offenlegungspflicht Jahresabschluss 2026: Fristen & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Offenlegung des Jahresabschlusses gehört zu den zentralen gesetzlichen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft. Dieser Leitfaden erklärt präzise, welche Unterlagen offenzulegen sind, welche Fristen gelten und wie der Prozess rechtssicher abläuft. Für Geschäftsführer von GmbH, UG und AG ist die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister unerlässlich, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Alle Details zur Offenlegungspflicht und digitalen Übermittlung sind dabei zu beachten.

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Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Der Umfang richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Grundlagen der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist in § 325 HGB geregelt. Sie verpflichtet Unternehmen mit beschränkter Haftung, ihren Jahresabschluss und weitere Unterlagen öffentlich zugänglich zu machen.

Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die frühere Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt für aktuelle Offenlegungen.

Die Offenlegungspflicht dient mehreren Zwecken: Sie schafft Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Investoren. Sie gleicht den Haftungsvorteil der Kapitalgesellschaft aus. Sie ermöglicht Dritten die wirtschaftliche Beurteilung des Unternehmens.

Hinweis

Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen Gewinne oder Verluste erwirtschaftet hat. Auch bei Insolvenz oder Liquidation bleibt die Pflicht bestehen.

Rechtliche Grundlagen finden sich in mehreren Vorschriften: § 325 HGB regelt die Offenlegungspflicht und Fristen, § 267 HGB definiert die Größenklassen, § 335 HGB normiert die Ordnungsgeldverfahren bei Pflichtverletzung.

Welche Unternehmen sind offenlegungspflichtig?

Die Offenlegungspflicht betrifft grundsätzlich alle Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland. Entscheidend ist die Rechtsform, nicht die Größe oder Umsatzhöhe.

Offenlegungspflichtig

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt)
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • GmbH & Co. KG (soweit GmbH Komplementärin)
  • SE (Societas Europaea)
  • Genossenschaften (nach § 336 HGB)

Nicht offenlegungspflichtig

  • Einzelunternehmer
  • Freiberufler
  • GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
  • OHG (ohne Kapitalgesellschafter)
  • KG (ohne Kapitalgesellschafter)
  • Kleingewerbetreibende ohne Kapitalstruktur

Der entscheidende Unterschied: Kapitalgesellschaften beschränken die Haftung ihrer Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen. Als Ausgleich für diesen Haftungsvorteil verlangt der Gesetzgeber Transparenz durch Offenlegung.

Achtung

Auch ruhende oder inaktive GmbHs sind offenlegungspflichtig. Die Pflicht endet erst mit der Löschung aus dem Handelsregister. Eine fehlende Geschäftstätigkeit entbindet nicht von der Offenlegung.

Sonderfälle wie ausländische Zweigniederlassungen oder Holding-Strukturen können erweiterte oder modifizierte Offenlegungspflichten haben. Konzerngesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von Erleichterungen profitieren (§ 264 Abs. 3 HGB).

Unternehmensgrößen nach § 267 HGB

Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach der Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB. Die Größenklasse bestimmt sich nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Ein Unternehmen gehört einer Größenklasse an, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Maßgeblich sind die Werte zum 31.12.2025 für den Jahresabschluss 2026.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6.000.000 € ≤ 12.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20.000.000 € ≤ 40.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20.000.000 € > 40.000.000 € > 250

Zwei der drei Schwellenwerte müssen überschritten sein, damit eine höhere Größenklasse greift. Die Zuordnung erfolgt nach dem Stichtagsprinzip an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen.

Hinweis

Kleinstkapitalgesellschaften können von umfangreichen Erleichterungen profitieren, müssen aber dennoch eine Bilanz offenlegen. Eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht gibt es für Kapitalgesellschaften nicht.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten unabhängig von den Schwellenwerten stets als große Kapitalgesellschaften und unterliegen erweiterten Publizitätspflichten.

Welche Unterlagen sind offenzulegen?

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Unternehmensgröße. Während kleine Kapitalgesellschaften von Erleichterungen profitieren, müssen große Gesellschaften umfassende Informationen veröffentlichen.

Kleinstkapitalgesellschaften

  • Bilanz (verkürzte Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Keine Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich
  • Kein Anhang erforderlich
  • Kein Lagebericht erforderlich

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (verkürzte Form möglich)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (muss nicht offengelegt werden)
  • Anhang (in verkürzter Form nach § 327 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Ergebnisverwendungsvorschlag/Ergebnisverwendungsbeschluss

Mittelgroße Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (vollständig nach § 275 HGB)
  • Anhang (vollständig nach § 284 ff. HGB)
  • Lagebericht (nach § 289 HGB)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Ergebnisverwendungsbeschluss

Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (vollständig nach § 275 HGB)
  • Anhang (vollständig und erweitert)
  • Lagebericht (erweitert nach § 289 HGB)
  • Bestätigungsvermerk und Prüfungsbericht
  • Bericht des Aufsichtsrats (bei AG)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss
  • Bei Konzernpflicht: Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Achtung

Bei fehlerhafter oder unvollständiger Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz die Nachreichung verlangen und ein Ordnungsgeld verhängen. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist daher vor Einreichung sorgfältig zu prüfen.

Fristen im Überblick

Die Offenlegungsfristen sind gesetzlich genau definiert und an verschiedene Meilensteine im Jahresabschlussprozess gekoppelt. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

8-11 Monate

Feststellungsfrist durch Gesellschafter

12 Monate

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister

Aufstellungsfrist

Nach § 264 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026.

Feststellungsfrist

Gemäß § 42a GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss feststellen. Die Frist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach Bilanzstichtag.

  • Kleine Kapitalgesellschaften: bis 30.11.2026
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist

Nach § 325 HGB muss die Offenlegung spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Stichtag 31.12.2025 gilt: Einreichung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026.

„Die Zwölf-Monats-Frist ist eine absolute Obergrenze. Wir empfehlen, den Jahresabschluss deutlich früher offenzulegen – idealerweise unmittelbar nach der Feststellung. So vermeiden Geschäftsführer Zeitdruck und minimieren das Risiko von Ordnungsgeldern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung

Bei Fristversäumnis beginnt automatisch ein Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro verhängen (§ 335 HGB). Eine nachträgliche Offenlegung beendet das Verfahren nicht automatisch.

Ablauf der Offenlegung Schritt für Schritt

Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung hilft, Fehler zu vermeiden und Fristen einzuhalten.

  • Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, Anhang) bis 31.03.2026
  • Bei Prüfungspflicht: Abschlussprüfung durchführen lassen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen
  • Ergebnisverwendungsbeschluss fassen
  • Offenlegungsunterlagen zusammenstellen je nach Größenklasse
  • Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister vorbereiten
  • Unterlagen im XBRL-Format oder PDF hochladen
  • Veröffentlichungsgebühr bezahlen
  • Eingangsbestätigung und Veröffentlichungsnachweis prüfen
  • Dokumentation für Unternehmensunterlagen archivieren

Der zeitliche Ablauf beginnt mit der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Geschäftsführer. Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften folgt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.

Nach der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung sind die Unterlagen entsprechend der Größenklasse zusammenzustellen. Dabei ist auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit zu achten.

Hinweis

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt ausschließlich elektronisch. Eine postalische oder persönliche Abgabe ist nicht möglich. Die technischen Anforderungen sind genau zu beachten.

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Die Veröffentlichung erfolgt nach Prüfung durch das Bundesamt für Justiz und Zahlung der Gebühr. Der Veröffentlichungsnachweis sollte zu den Unternehmensunterlagen genommen werden.

Einreichung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist für aktuelle Offenlegungen nicht mehr zulässig.

Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für Unternehmensinformationen in Deutschland. Es wird vom Bundesamt für Justiz betrieben und bündelt Informationen aus Handelsregister, Genossenschaftsregister und anderen Registern.

Technische Anforderungen

  • Registrierung im Unternehmensregister erforderlich
  • Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  • Jahresabschluss im XBRL-Format (maschinenlesbar) oder als strukturiertes PDF
  • Maximale Dateigröße und technische Spezifikationen beachten
  • Eindeutige Zuordnung über Handelsregisternummer

XBRL-Format und Taxonomie

Das XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) ist ein standardisiertes, maschinenlesbares Datenformat. Für Jahresabschlüsse gilt die HGB-Taxonomie des Bundesamts für Justiz in der jeweils aktuellen Version.

Die XBRL-Einreichung ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung und verbessert die Datenqualität. Spezialisierte Software oder Steuerberater unterstützen bei der korrekten Erstellung der XBRL-Dateien.

Gebühren

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister fallen Gebühren an. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der eingereichten Unterlagen und liegt typischerweise zwischen 40 und 70 Euro.

Achtung

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Einreichung. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach Zahlungseingang. Verzögerungen bei der Zahlung können zur Fristversäumnis führen – planen Sie daher ausreichend Vorlaufzeit ein.

Nach erfolgreicher Veröffentlichung sind die Unterlagen dauerhaft im Unternehmensregister abrufbar. Jeder kann gegen eine geringe Gebühr Einsicht nehmen. Dies dient der Transparenz und Marktinformation.

Konsequenzen bei Versäumnis der Offenlegungspflicht

Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung und leitet bei Verstößen automatisch Ordnungsgeldverfahren ein.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 HGB mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Die Höhe des Ordnungsgelds richtet sich nach der Schwere und Dauer der Pflichtverletzung sowie der Unternehmensgröße. Wiederholte Verstöße führen zu deutlich höheren Ordnungsgeldern.

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Maximal-Ordnungsgeld

§ 335 HGB

Rechtsgrundlage

Weitere Konsequenzen

  • Vertrauensverlust bei Banken und Geschäftspartnern
  • Erschwerte Kreditvergabe und ungünstigere Konditionen
  • Negative Außenwirkung und Reputationsschäden
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführer bei grober Pflichtverletzung
  • Mögliche Strafbarkeit bei vorsätzlicher Täuschung
  • Probleme bei Unternehmensverkauf oder Due Diligence

Achtung

Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und die verantwortlichen Geschäftsführer persönlich. Eine nachträgliche Offenlegung schützt nicht vor der Verhängung des Ordnungsgelds für die bereits eingetretene Pflichtverletzung.

In besonders schweren Fällen kann eine vorsätzliche Nichtoffenlegung strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa wenn dadurch Gläubiger getäuscht werden sollen. Geschäftsführer sollten die Offenlegungspflicht daher stets ernst nehmen.

Hinweis

Gegen Ordnungsgeldbescheide kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Ein Einspruch hat jedoch nur bei nachweisbaren Verfahrensfehlern oder besonderen Härtefällen Aussicht auf Erfolg.

Erleichterungen und Ausnahmen

Das Handelsgesetzbuch sieht für bestimmte Unternehmensgruppen Erleichterungen bei der Offenlegung vor. Diese reduzieren den Umfang der zu veröffentlichenden Informationen, befreien aber nicht vollständig von der Pflicht.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB profitieren von weitreichenden Erleichterungen. Sie müssen lediglich eine verkürzte Bilanz offenlegen, keine Gewinn- und Verlustrechnung und keinen Anhang.

Voraussetzung ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte unterschritten werden: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, Mitarbeiter ≤ 10.

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB die Gewinn- und Verlustrechnung von der Offenlegung ausnehmen. Sie müssen nur Bilanz und verkürzten Anhang veröffentlichen.

Auch bei der Bilanz sind Kürzungen zulässig: Die Positionen können zu größeren Posten zusammengefasst werden (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Dies reduziert die Detailtiefe der veröffentlichten Informationen.

Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB

Tochtergesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs, Lageberichts und teilweise von Offenlegungspflichten befreit werden, wenn sie in den Konzernabschluss eines EU-Mutterunternehmens einbezogen sind.

  • Einbeziehung in einen befreienden Konzernabschluss nach EU-Recht
  • Mutterunternehmen übernimmt Haftung für Verbindlichkeiten
  • Befreiungserklärung im Anhang veröffentlichen
  • Konzernabschluss und Konzernlagebericht beim Unternehmensregister hinterlegen
  • Bestätigungsvermerk über Konzernabschluss erforderlich

Hinweis

Die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB muss aktiv beantragt und dokumentiert werden. Die Voraussetzungen sind jährlich zu prüfen. Bei Wegfall der Voraussetzungen entfällt die Befreiung.

Eine vollständige Befreiung von der Offenlegungspflicht gibt es für Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. Auch bei Inanspruchnahme von Erleichterungen bleibt eine Mindestpublizität bestehen.

Digitale Unterstützung bei der Offenlegung

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist ein komplexer Prozess mit hohen rechtlichen Anforderungen. Moderne digitale Tools können den Ablauf erheblich vereinfachen und Fehlerquellen reduzieren.

Spezialisierte Software-Lösungen unterstützen bei der Erstellung des Jahresabschlusses, der XBRL-Konvertierung und der elektronischen Einreichung beim Unternehmensregister. Sie berücksichtigen automatisch die aktuellen Taxonomien und Formatvorgaben.

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Qualitätssicherung

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Worauf bei der Software-Auswahl zu achten ist

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Die Investition in eine professionelle Software-Lösung amortisiert sich durch Zeitersparnis, Vermeidung von Ordnungsgeldern und Reduzierung von Steuerberaterkosten meist bereits im ersten Jahr.

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Bei der Wahl einer digitalen Lösung sollten Sie auf die Kombination aus Automatisierung und persönlicher Beratung achten. Reine Automatisierung ohne fachliche Prüfung birgt Fehlerrisiken, während rein manuelle Prozesse ineffizient sind.

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2026?

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wo muss der Jahresabschluss seit 2022 offengelegt werden?

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der frühere Weg über den Bundesanzeiger ist für aktuelle Offenlegungen nicht mehr zulässig. Die Einreichung erfordert eine Registrierung und erfolgt im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF.

Welche Unterlagen muss eine kleine GmbH offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB müssen beim Unternehmensregister eine Bilanz (verkürzte Form zulässig) und einen verkürzten Anhang offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht veröffentlicht werden (§ 326 HGB). Zusätzlich ist der Ergebnisverwendungsbeschluss einzureichen. Ein Lagebericht ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft sowie persönlich gegen den Geschäftsführer. Zusätzlich drohen Vertrauensverluste bei Banken, erschwerte Kreditvergabe und Reputationsschäden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater