Jahresabschluss Kleingewerbe 2026: EÜR oder Bilanz?
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Kleingewerbetreibende stehen vor der Frage: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder doppelte Buchführung mit Bilanz? Die Antwort hängt von Rechtsform, Größe und gesetzlichen Pflichten ab. Wer bilanzierungspflichtig ist, muss neben Gewinn- und Verlustrechnung auch das Gesamtvermögen in der Bilanz abbilden. Um die Anforderungen beider Varianten besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf Bilanz und Jahresabschluss: Der Unterschied. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, welche Gewinnermittlung für Ihr Kleingewerbe 2026 gilt und welche Fristen Sie beachten müssen.
Kurzantwort
Kleingewerbetreibende ohne Rechtsformpflicht dürfen bei Umsatz unter 800.000 Euro und Gewinn unter 80.000 Euro eine EÜR erstellen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) müssen unabhängig von der Größe immer einen Jahresabschluss mit Bilanz und GuV erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Wer den Jahresabschluss selbst erstellen möchte, sollte die gesetzlichen Anforderungen der jeweiligen Rechtsform genau beachten.
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


