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OnlineBilanzBlogGesamtvermögen Bilanz

Gesamtvermögen Bilanz 2026: Definition & Berechnung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Gesamtvermögen in der Bilanz umfasst alle Vermögenswerte eines Unternehmens – von Anlagevermögen bis zu Umlaufvermögen. Dabei erfolgt die Bewertung der Vermögensgegenstände unter anderem auf Basis der Anschaffungskosten in der Bilanz, die den ursprünglichen Wertansatz vieler Aktiva bestimmen. Das Gesamtvermögen bildet zusammen mit dem Fremdkapital auf der Passivseite die vollständige Bilanzstruktur und ist Grundlage für Größenklassen nach § 267 HGB, Kennzahlenanalyse und die Offenlegungspflicht. Die Bilanz dient dabei nicht nur der statischen Darstellung, sondern liefert auch wichtige Ausgangsdaten für die Cash-Flow-Berechnung aus Bilanz und GuV. Dieser Artikel erklärt Definition, Berechnung, Bestandteile und rechtliche Bedeutung des Gesamtvermögens im Jahresabschluss 2026.

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Servet Gündogan

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Kurzantwort

Das Gesamtvermögen in der Bilanz ist die Summe aller Vermögenswerte auf der Aktivseite – also Anlage- und Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten. Es entspricht immer der Bilanzsumme und dient als zentrales Kriterium für die Größenklasseneinstufung nach § 267 HGB. Die korrekte Erfassung ist für Offenlegungspflichten, Kennzahlenanalyse und steuerliche Bewertung unverzichtbar.

Was ist das Gesamtvermögen in der Bilanz?

Das Gesamtvermögen in der Bilanz bezeichnet die Summe aller Vermögenswerte auf der Aktivseite der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB. Es umfasst sämtliche Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zuzurechnen sind – vom Anlagevermögen über Vorräte bis hin zu Forderungen und liquiden Mitteln. Das Gesamtvermögen ist zugleich die Bilanzsumme, da in der Bilanz stets Aktiva und Passiva identisch sind.

Für die Größenklassifizierung nach § 267 HGB ist die Bilanzsumme – also das Gesamtvermögen – eines der drei maßgeblichen Schwellenwertkriterien. Kleine Kapitalgesellschaften weisen eine Bilanzsumme von höchstens 7.500.000 Euro auf, mittelgroße bis 25.000.000 Euro. Diese Größenzuordnung entscheidet über Umfang der Bilanzierung, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang.

Definition

Das Gesamtvermögen entspricht der Aktivseite der Bilanz und damit der Bilanzsumme. Es setzt sich zusammen aus Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A. HGB) und Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B. HGB) sowie ggf. Rechnungsabgrenzungsposten und aktiven latenten Steuern.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 266 HGB: Gliederungsschema der Bilanz
  • § 267 HGB: Größenklassen (Schwellenwert Bilanzsumme)
  • § 242 HGB: Grundsatz der Vermögensaufstellung
  • § 246 HGB: Vollständigkeitsgebot

Welche Bestandteile gehören zum Gesamtvermögen?

Das Gesamtvermögen gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB systematisch in Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Beide Gruppen unterscheiden sich durch die Verweildauer im Unternehmen: Anlagevermögen ist dauerhaft gebunden, Umlaufvermögen kurzfristig.

Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A. HGB)

Anlagevermögen umfasst Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es gliedert sich in:

  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Patente, Lizenzen, Software, Geschäfts- oder Firmenwert
  • Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark
  • Finanzanlagen: Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Wertpapiere des Anlagevermögens, Ausleihungen

Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B. HGB)

Umlaufvermögen ist zur Veräußerung oder zum Verbrauch bestimmt und verweilt nur kurzfristig im Unternehmen:

  • Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren, geleistete Anzahlungen
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere: Eigene Anteile, sonstige Wertpapiere
  • Liquide Mittel: Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks

Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Positionen

Zusätzlich können nach § 250 HGB Rechnungsabgrenzungsposten (z. B. im Voraus gezahlte Mieten für Folgejahre) und aktive latente Steuern nach § 274 HGB auf der Aktivseite ausgewiesen werden. Auch nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge erscheinen ggf. auf der Aktivseite.

Wie wird das Gesamtvermögen berechnet?

Die Berechnung des Gesamtvermögens erfolgt durch Addition aller auf der Aktivseite bilanzierten Positionen nach § 266 Abs. 2 HGB. Die Bilanzsumme – identisch mit dem Gesamtvermögen – ergibt sich aus der vollständigen Erfassung sämtlicher Vermögenswerte zum jeweiligen Bilanzstichtag (z. B. 31.12.2025).

Formel zur Berechnung

Das Gesamtvermögen lässt sich wie folgt darstellen:

Berechnungsformel

Gesamtvermögen = Anlagevermögen + Umlaufvermögen + Rechnungsabgrenzungsposten + aktive latente Steuern alternativ: Bilanzsumme Aktiva = Summe aller Positionen A. + B. + C. + D. nach § 266 Abs. 2 HGB

Bewertung der Vermögenswerte

Die Bewertung der einzelnen Vermögenswerte erfolgt nach den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB:

  • Anschaffungskosten: für erworbene Vermögensgegenstände (§ 253 Abs. 1 HGB)
  • Herstellungskosten: für selbst erstellte Vermögensgegenstände (§ 255 Abs. 2, 2a HGB)
  • Abschreibungen: planmäßig nach Nutzungsdauer (§ 253 Abs. 3 HGB) oder außerplanmäßig bei dauerhafter Wertminderung
  • Niederstwertprinzip: im Umlaufvermögen strenges, im Anlagevermögen gemildertes Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB)

„Die Bilanzsumme entscheidet nicht nur über Größenklassen, sondern beeinflusst auch Finanzierungskennzahlen wie Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad. Deshalb ist eine korrekte Bewertung aller Vermögenswerte unerlässlich – insbesondere bei Schwellenwertüberschreitungen nach § 267 HGB.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Bedeutung hat das Gesamtvermögen für die Größenklassen?

Die Bilanzsumme – also das Gesamtvermögen – ist nach § 267 HGB eines von drei Kriterien zur Bestimmung der Größenklasse einer Kapitalgesellschaft. Die Größenklasse entscheidet über Umfang der Rechnungslegung, Prüfungspflicht nach § 316 HGB und Offenlegungsumfang nach § 325 ff. HGB.

Schwellenwerte für die Bilanzsumme (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) > 25.000.000 € > 50.000.000 € > 250

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Dieses Prinzip soll kurzfristige Schwankungen vermeiden.

Rechtsfolgen der Größenklassen

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Erleichterungen bei Bilanzgliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), verkürzter Anhang (§ 288 HGB), keine gesetzliche Prüfungspflicht (§ 316 Abs. 1 HGB), Offenlegung ohne Gewinn- und Verlustrechnung möglich (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften: Volle Bilanzgliederung, Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB, vollständige Offenlegung, jedoch verkürzte GuV möglich (§ 327 HGB)
  • Große Kapitalgesellschaften: Vollumfängliche Rechnungslegung, Prüfungspflicht, Offenlegungspflicht, ggf. CSR-Berichtspflicht (§ 289b HGB), Prüfungsausschuss bei börsennotierten AG (§ 324 HGB)

Schwellenwertüberschreitung

Wer erstmalig die Schwellenwerte für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften überschreitet, muss im Folgejahr prüfen lassen und offenlegen. Die Zwei-Jahres-Regel greift erst ab dem zweiten Jahr. Bei bewusstem Vermögensaufbau (z. B. Immobilienerwerb) sollte die Größenklassenänderung frühzeitig bedacht werden.

Gesamtvermögen vs. Eigenkapital: Wo liegt der Unterschied?

Gesamtvermögen und Eigenkapital werden häufig verwechselt, bezeichnen aber grundverschiedene Positionen der Bilanz. Das Gesamtvermögen steht auf der Aktivseite und zeigt, was das Unternehmen besitzt. Das Eigenkapital steht auf der Passivseite und zeigt, wem die Vermögenswerte gehören – genauer: welcher Teil nicht durch Schulden finanziert ist.

Gesamtvermögen (Aktivseite)

  • Anlagevermögen
  • Umlaufvermögen
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • = Bilanzsumme

Eigenkapital (Passivseite)

  • Gezeichnetes Kapital
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklagen
  • Bilanzgewinn/-verlust

Die Bilanzgleichung

Die Grundgleichung der Bilanz lautet:

Bilanzgleichung

Gesamtvermögen = Eigenkapital + Fremdkapital oder umgestellt: Eigenkapital = Gesamtvermögen − Fremdkapital

Das Eigenkapital ist also der Residualbetrag, der übrig bleibt, wenn sämtliche Schulden vom Gesamtvermögen abgezogen werden. Bei einer negativen Differenz liegt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vor (§ 268 Abs. 3 HGB), der auf der Aktivseite ausgewiesen wird.

Praktische Bedeutung

  • Eigenkapitalquote: Eigenkapital ÷ Gesamtvermögen × 100 – Maß für Solidität und Bonität
  • Fremdkapitalquote: Fremdkapital ÷ Gesamtvermögen × 100 – zeigt Abhängigkeit von Gläubigern
  • Verschuldungsgrad: Fremdkapital ÷ Eigenkapital – Kennzahl der Finanzierungsstruktur
  • Kapitalerhaltung: § 30 GmbHG verbietet Auszahlungen, die das nach § 42a GmbHG festgestellte Eigenkapital gefährden

Wie wird das Gesamtvermögen im Jahresabschluss ausgewiesen?

Der Ausweis des Gesamtvermögens erfolgt in der Bilanz nach dem Gliederungsschema des § 266 HGB. Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, das Gesamtvermögen strukturiert und vollständig darzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, bei der nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten gesondert ausgewiesen werden.

Gliederungsschema Aktivseite (§ 266 Abs. 2 HGB)

Die Aktivseite – also das Gesamtvermögen – gliedert sich wie folgt:

  1. A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen
  2. B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks
  3. C. Rechnungsabgrenzungsposten
  4. D. Aktive latente Steuern (§ 274 HGB)
  5. E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Angabepflichten im Anhang

Das Gesamtvermögen muss im Anhang (§ 284 ff. HGB) erläutert werden, insbesondere:

  • Angaben zu Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB)
  • Aufgliederung von Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten (§ 285 Nr. 1, 2 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3, 3a HGB)

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Anforderungen an den Anhang. Gerade bei mittelgroßen und großen GmbHs ist eine vollständige Erläuterung des Gesamtvermögens Pflicht – und wird bei Prüfungen genau kontrolliert. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, alle Angabepflichten rechtskonform zu erfüllen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Bilanz, GuV und Anhang vollständig und rechtskonform.

Welche Kennzahlen basieren auf dem Gesamtvermögen?

Das Gesamtvermögen ist Grundlage zahlreicher betriebswirtschaftlicher Kennzahlen, die Auskunft über Finanzierungsstruktur, Rentabilität und Solidität geben. Banken, Investoren und Rating-Agenturen nutzen diese Kennzahlen zur Bonitätsbewertung.

Wichtige Kennzahlen im Überblick

Kennzahl Formel Aussage
Eigenkapitalquote Eigenkapital ÷ Gesamtvermögen × 100 Anteil des nicht fremdfinanzierten Vermögens; Maß für finanzielle Stabilität
Fremdkapitalquote Fremdkapital ÷ Gesamtvermögen × 100 Anteil der Schulden am Gesamtvermögen; Verschuldungsindikator
Anlagendeckung I Eigenkapital ÷ Anlagevermögen × 100 Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital; Goldene Bilanzregel
Anlagendeckung II (Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital) ÷ Anlagevermögen × 100 Deckung des Anlagevermögens durch langfristiges Kapital
Gesamtkapitalrentabilität (Jahresüberschuss + Fremdkapitalzinsen) ÷ Gesamtvermögen × 100 Verzinsung des gesamten eingesetzten Kapitals
Umschlagshäufigkeit Umsatzerlöse ÷ Gesamtvermögen Effizienz der Vermögensnutzung; Kapitalumschlag

Interpretation der Kennzahlen

Eine hohe Eigenkapitalquote (idealerweise über 30 %) signalisiert finanzielle Unabhängigkeit und Risikopuffer. Eine niedrige Eigenkapitalquote erhöht das Insolvenzrisiko, insbesondere bei konjunkturellen Einbrüchen. Die Anlagendeckungsgrade (Goldene Bilanzregel) prüfen, ob langfristiges Vermögen durch langfristiges Kapital finanziert ist – ein Grundsatz solider Finanzierung.

Die Gesamtkapitalrentabilität zeigt, wie effizient das gesamte eingesetzte Kapital verzinst wird – unabhängig von der Finanzierungsstruktur. Sie ist ein zentrales Maß für die Ertragskraft des Unternehmens.

30 %

Eigenkapitalquote – Zielwert für solide Finanzierung

100 %

Anlagendeckung I – Minimum nach Goldener Bilanzregel

≥ 8 %

Gesamtkapitalrentabilität – typisches Ziel für rentable Unternehmen

Häufige Fehler bei der Erfassung des Gesamtvermögens vermeiden

Die korrekte Erfassung und Bewertung des Gesamtvermögens ist anspruchsvoll. In der Praxis treten immer wieder typische Fehler auf, die zu falschen Bilanzsummen, Größenklassenzuordnungen und Prüfungsbeanstandungen führen.

Typische Fehlerquellen

  • Unvollständige Inventur: Nicht erfasste Vorräte, Anlagen oder Forderungen führen zu einer zu niedrigen Bilanzsumme
  • Falsche Zuordnung Anlage- vs. Umlaufvermögen: Die Zweckbestimmung (dauernd oder nicht dauernd dem Geschäftsbetrieb dienend) entscheidet über die Zuordnung – nicht die Haltedauer allein
  • Fehlerhafte Bewertung: Zu hohe Wertansätze (Verstoß gegen § 253 Abs. 1 HGB), fehlende Abschreibungen oder unterlassene außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung
  • Nichtbeachtung des Vollständigkeitsgebots: § 246 Abs. 1 HGB fordert vollständigen Ausweis – auch unangenehme Positionen wie zweifelhafte Forderungen oder veraltete Vorräte
  • Aktivierungsverbote missachtet: Selbst geschaffene Marken (§ 248 Abs. 2 HGB) oder Gründungskosten dürfen nicht aktiviert werden
  • Rechnungsabgrenzung vergessen: Vorauszahlungen für Versicherungen, Mieten, Lizenzen müssen nach § 250 HGB abgegrenzt werden
  • Aktive latente Steuern falsch berechnet: Wahlrecht nach § 274 HGB oft nicht korrekt genutzt oder ermittelt

Prüfungsrisiko

Fehlerhafte Bilanzsummen führen nicht nur zu falschen Größenklassenzuordnungen, sondern können auch Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) auslösen, wenn der Jahresabschluss deshalb nicht ordnungsgemäß offengelegt wird. Auch § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht) droht bei grober Fahrlässigkeit.

Empfehlungen zur Qualitätssicherung

  • Vollständige körperliche und wertmäßige Inventur zum Bilanzstichtag durchführen
  • Anlagenspiegel lückenlos führen und Zu-/Abgänge dokumentieren
  • Bewertungsmethoden schriftlich festlegen und konsequent anwenden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB – Stetigkeit)
  • Vier-Augen-Prinzip bei Bilanzansätzen, insbesondere bei Abschreibungen und Rückstellungen
  • Steuerberater in die Jahresabschlusserstellung einbinden – frühzeitig, nicht erst nach Ablauf der Fristen

„In der Praxis zeigt sich: Viele Fehler entstehen, weil Belege zu spät eingereicht oder Inventurunterlagen unvollständig sind. Wer seinen Jahresabschluss digital über OnlineBilanz erstellen lässt, profitiert von strukturierten Workflows und automatischen Plausibilitätsprüfungen – das senkt das Fehlerrisiko erheblich.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Gesamtvermögen, Feststellung und Offenlegungsfristen

Das Gesamtvermögen – ausgewiesen in der Bilanz – ist Teil des Jahresabschlusses, der nach § 42a GmbHG festgestellt und nach § 325 HGB offengelegt werden muss. Die Einhaltung der Fristen ist zwingend, Verstöße führen zu Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Fristen für Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss innerhalb gesetzlicher Fristen feststellen:

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Beispiel Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH (nicht prüfungspflichtig) 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße / große GmbH (prüfungspflichtig) 8 Monate bis 31.08.2026

Die verkürzte Frist für prüfungspflichtige Gesellschaften trägt dem höheren organisatorischen Aufwand Rechnung. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers nach § 322 HGB ist Voraussetzung für die Feststellung.

Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 Abs. 1 HGB). Für Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr zuständig.

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

  • Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB): Bilanz und Anhang, GuV ist freiwillig
  • Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 327 HGB): Bilanz, verkürzte GuV, Anhang, Bestätigungsvermerk, ggf. Lagebericht
  • Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB): vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk, ggf. CSR-Bericht

Ordnungsgeld

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB). Die Höhe bemisst sich u. a. nach Dauer der Fristüberschreitung und Bilanzsumme. Wiederholungstäter werden besonders hart sanktioniert.

Wer den gesamten Prozess – von der Bilanzerstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung – aus einer Hand begleiten lassen möchte, kann auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen zum Festpreis buchen. Unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtskonform, begleiten die Feststellung und übernehmen auf Wunsch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Ist das Gesamtvermögen identisch mit dem Betriebsvermögen?

Nein, nicht zwingend. Das Gesamtvermögen nach Bilanz umfasst alle in der Handelsbilanz ausgewiesenen Vermögenswerte. Das steuerliche Betriebsvermögen kann davon abweichen, da es nach steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften ermittelt wird und ggf. gewillkürtes Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen enthält.

Wird das Gesamtvermögen brutto oder netto ausgewiesen?

In der Bilanz werden Vermögensgegenstände grundsätzlich zu ihren Buchwerten (netto) ausgewiesen, also nach Abzug von Abschreibungen und Wertberichtigungen. Das Gesamtvermögen ist daher die Summe aller Nettowerte der Aktivseite. Bruttobeträge und kumulierte Abschreibungen erscheinen ggf. im Anlagenspiegel.

Kann das Gesamtvermögen negativ sein?

Nein, das Gesamtvermögen kann nicht negativ werden, da es die Summe aller Vermögenswerte darstellt. Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgezehrt, zeigt sich das auf der Passivseite – bei Überschuldung ist das Eigenkapital negativ, aber das Gesamtvermögen bleibt positiv (= Bilanzsumme).

Müssen auch nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter in das Gesamtvermögen einbezogen werden?

Nein. Das Gesamtvermögen umfasst ausschließlich die in der Bilanz aktivierten Vermögensgegenstände. Nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter (z. B. selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände vor 2009, geringwertige Wirtschaftsgüter, derivativer Geschäftswert ohne Kauf) fließen nicht in die Bilanzsumme ein.

Wie wirkt sich eine Aufwertung von Vermögensgegenständen auf das Gesamtvermögen aus?

Eine handelsrechtliche Zuschreibung nach § 253 Abs. 5 HGB (z. B. bei Wegfall von Abschreibungsgründen) erhöht den Buchwert des Vermögensgegenstands und damit unmittelbar das Gesamtvermögen. Gleichzeitig steigt auf der Passivseite das Eigenkapital durch den Zuschreibungsertrag – die Bilanzsumme wächst.

Welche Rolle spielt das Gesamtvermögen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung?

Banken und Kreditgeber nutzen das Gesamtvermögen als Indikator für die Vermögenssubstanz und Haftungsmasse eines Unternehmens. In Kombination mit der Eigenkapitalquote, Anlagendeckung und Liquiditätskennzahlen fließt es in die Bonitätsbewertung ein und kann die Konditionen für Finanzierungen beeinflussen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater