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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogGesellschafterbeschluss Jahresabschluss

Gesellschafterbeschluss Jahresabschluss 2026 – Muster § 42a GmbHG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Gesellschafterbeschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist eine zwingende gesetzliche Pflicht nach § 42a GmbHG. Ohne wirksamen Beschluss drohen Ordnungsgelder und die Offenlegungsfrist kann nicht eingehalten werden. Dieser Artikel stellt ein Gesellschafterbeschluss Jahresabschluss GmbH Muster bereit und erläutert die maßgeblichen Formerfordernisse sowie die einzuhaltenden Fristen.

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Servet Gündogan

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Kurzantwort

Nach § 42a GmbHG müssen Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag feststellen. Der Beschluss ist formfrei möglich, jedoch sollte er schriftlich dokumentiert werden. Grundlage für den Feststellungsbeschluss bildet der Jahresabschluss mit Bilanz und GuV, der die wirtschaftliche Lage der GmbH darstellt. Ohne Feststellungsbeschluss ist keine wirksame Offenlegung beim Unternehmensregister möglich.

Gesetzliche Grundlagen nach § 42a GmbHG

Die Pflicht zur Feststellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 42a GmbHG. Diese Vorschrift wurde 2008 eingeführt, um klare Fristen für die Beschlussfassung zu schaffen und die Offenlegungspflichten durchsetzbarer zu machen.

Der Jahresabschluss einer GmbH muss von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden. Dies gilt unabhängig von der Größenklasse der Gesellschaft. Ohne Feststellungsbeschluss ist der Jahresabschluss rechtlich nicht wirksam und kann nicht beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Hinweis

§ 42a Abs. 1 GmbHG verpflichtet die Gesellschafter zur Feststellung des Jahresabschlusses. Die Aufstellung erfolgt dagegen durch die Geschäftsführung nach § 264 Abs. 1 HGB. Beide Schritte müssen zeitlich getrennt erfolgen.

Die Feststellung durch die Gesellschafter ist klar von der Aufstellung durch den Geschäftsführer zu unterscheiden. Der Geschäftsführer erstellt den Jahresabschluss, die Gesellschafter beschließen über seine Feststellung.

Feststellungsfristen 2026 nach Größenklasse

§ 42a Abs. 1 und 2 GmbHG sehen unterschiedliche Fristen für die Feststellung des Jahresabschlusses vor. Die Frist hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab und beginnt mit dem Bilanzstichtag.

Größenklasse Feststellungsfrist Beispiel Stichtag 31.12.2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate bis 31.08.2026

Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss spätestens bis zum 30.11.2026 feststellen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben nur bis zum 31.08.2026 Zeit.

Achtung

Die Feststellungsfrist ist eine gesetzliche Höchstfrist. Eine Verlängerung durch Gesellschafterbeschluss oder Satzung ist nicht möglich. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB und den dort genannten Schwellenwerten für Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen.

Formerfordernisse des Feststellungsbeschlusses

Das GmbHG schreibt für den Feststellungsbeschluss keine bestimmte Form vor. Grundsätzlich ist daher auch ein mündlicher Beschluss wirksam, sofern alle Gesellschafter zustimmen.

Aus Nachweisgründen ist jedoch dringend eine schriftliche Dokumentation zu empfehlen. Dies gilt insbesondere für die spätere Offenlegung beim Unternehmensregister und für eventuelle Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder mit dem Finanzamt.

  • Datum der Beschlussfassung eindeutig dokumentieren
  • Alle Gesellschafter namentlich aufführen
  • Geschäftsanteile und Stimmrechte ausweisen
  • Abstimmungsergebnis protokollieren (Ja-Stimmen, Nein-Stimmen, Enthaltungen)
  • Festgestellten Jahresabschluss als Anlage beifügen oder konkret bezeichnen
  • Beschluss von allen Gesellschaftern unterschreiben lassen

Bei Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern empfiehlt sich die Protokollierung in Form einer Gesellschafterversammlung. Bei Einpersonen-GmbHs reicht eine schriftliche Feststellungserklärung des Alleingesellschafters.

Hinweis

Eine notarielle Beurkundung ist für den Feststellungsbeschluss nicht erforderlich. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn gleichzeitig andere beurkundungspflichtige Beschlüsse (z.B. Kapitalmaßnahmen) gefasst werden.

Inhalt des Feststellungsbeschlusses

Der Feststellungsbeschluss muss sich auf den vollständigen Jahresabschluss beziehen. Nach § 242 Abs. 3 HGB besteht dieser aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, bei Kapitalgesellschaften zusätzlich aus dem Anhang gemäß § 264 Abs. 1 HGB.

Bilanz

Vermögens- und Schuldenlage zum Bilanzstichtag nach § 266 HGB

GuV

Ertragslage im abgelaufenen Geschäftsjahr nach § 275 HGB

Anhang

Erläuterungen und Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB

Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Lagebericht nach § 289 HGB zu erstellen. Dieser ist ebenfalls Gegenstand der Feststellung, auch wenn er nicht formell zum Jahresabschluss gehört.

Der Beschluss sollte eindeutig festlegen, welcher Jahresabschluss festgestellt wird. Dazu gehören die Bezeichnung des Geschäftsjahres, der Bilanzstichtag und – bei späteren Korrekturen – die Version des Abschlusses.

Ergebnisverwendungsbeschluss

Häufig wird zusammen mit der Feststellung auch über die Ergebnisverwendung beschlossen. Dies ist rechtlich ein eigenständiger Beschluss, kann aber im selben Protokoll gefasst werden.

Die Gesellschafter entscheiden dabei über die Ausschüttung von Gewinnen, die Einstellung in Rücklagen oder den Gewinnvortrag. Diese Entscheidung ist nicht Teil der Feststellung, sondern ein separater Verwendungsbeschluss nach § 29 GmbHG.

Muster: Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses

Das folgende Muster kann als Grundlage für den Feststellungsbeschluss dienen. Es sollte an die konkrete Situation der Gesellschaft angepasst werden.

„Achten Sie bei der Protokollierung darauf, dass alle Gesellschafter namentlich genannt werden und das Abstimmungsergebnis nachvollziehbar dokumentiert ist. Bei späteren Streitigkeiten oder Prüfungen durch das Unternehmensregister ist eine saubere Dokumentation entscheidend.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Muster für Mehr-Personen-GmbH

Protokoll der Gesellschafterversammlung

Gesellschaft: [Firma der GmbH] Ort: [Ort der Versammlung] Datum: [TT.MM.2026] Beginn: [Uhrzeit]

Anwesend:

  • [Name Gesellschafter 1], Geschäftsanteil: [Betrag] EUR, Stimmrechte: [X]%
  • [Name Gesellschafter 2], Geschäftsanteil: [Betrag] EUR, Stimmrechte: [Y]%

Tagesordnung:

  1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

TOP 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025

Der Geschäftsführer legt den von ihm aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2025 vor, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Der Jahresabschluss wurde allen Gesellschaftern rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Der Jahresabschluss weist folgende Eckdaten aus:

  • Bilanzsumme: [Betrag] EUR
  • Eigenkapital: [Betrag] EUR
  • Jahresüberschuss/-fehlbetrag: [Betrag] EUR

Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung stellt den von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2025 bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang fest.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: [X]% Nein-Stimmen: [Y]% Enthaltungen: [Z]%

Der Beschluss wurde mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

[Ort], den [TT.MM.2026]

______________________ [Name Gesellschafter 1]

______________________ [Name Gesellschafter 2]

Muster für Einpersonen-GmbH

Feststellungserklärung des Alleingesellschafters

Ich, [Name des Alleingesellschafters], als alleiniger Gesellschafter der [Firma der GmbH], mit dem Sitz in [Ort], eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts [Ort] unter HRB [Nummer], erkläre hiermit:

Ich stelle den von der Geschäftsführung zum 31.12.2025 aufgestellten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, hiermit fest.

Der Jahresabschluss ist dieser Erklärung als Anlage beigefügt.

[Ort], den [TT.MM.2026]

______________________ [Unterschrift Alleingesellschafter] [Name in Druckbuchstaben]

Arten der Beschlussfassung

Die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Die Satzung kann hierzu besondere Regelungen enthalten.

Präsenzversammlung

Die klassische Form: Alle Gesellschafter versammeln sich physisch an einem Ort. Das Protokoll wird vor Ort erstellt und unterzeichnet.

Schriftliche Beschlussfassung

Nach § 48 Abs. 2 GmbHG möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen oder die Satzung dies vorsieht. Beschluss wird im Umlaufverfahren gefasst.

Die schriftliche Beschlussfassung (auch Umlaufbeschluss genannt) ist besonders bei Gesellschaften mit wenigen Gesellschaftern praktikabel. Alle Gesellschafter müssen dem Beschlussvorschlag schriftlich zustimmen.

Seit der COVID-19-Pandemie sind auch virtuelle Gesellschafterversammlungen zunehmend üblich. § 48 Abs. 1a GmbHG erlaubt die Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz, wenn die Satzung dies vorsieht oder alle Gesellschafter einverstanden sind.

Hinweis

Bei virtuellen Versammlungen ist besonders auf die eindeutige Identifizierung der Teilnehmer und die Protokollierung zu achten. Die Unterschriften können elektronisch erfolgen, sofern die gesetzlichen Anforderungen an elektronische Signaturen erfüllt sind.

Mehrheitserfordernisse

Für die Feststellung des Jahresabschlusses gilt grundsätzlich die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen.

Die Stimmrechte richten sich nach § 47 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich nach den Geschäftsanteilen. Abweichende satzungsmäßige Regelungen sind möglich.

Dokumentation und Aufbewahrung

Der Feststellungsbeschluss ist ein wesentliches Dokument der Gesellschaft und unterliegt der Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beschluss gefasst wurde. Ein Beschluss vom März 2026 muss daher bis Ende 2036 aufbewahrt werden.

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht

§ 257 HGB

Rechtsgrundlage

Papier/Digital

Zulässige Formen

Die Aufbewahrung kann sowohl in Papierform als auch elektronisch erfolgen. Bei elektronischer Speicherung müssen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) beachtet werden.

Vorlage beim Unternehmensregister

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB ist der Feststellungsbeschluss selbst nicht einzureichen. Es muss jedoch durch eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter bestätigt werden, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß festgestellt wurde.

Das Unternehmensregister kann im Zweifelsfall die Vorlage des Feststellungsbeschlusses verlangen. Eine sorgfältige Dokumentation ist daher unerlässlich.

Achtung

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Erfüllung der Offenlegungspflicht.

Folgen bei fehlendem oder verspätetem Beschluss

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht festgestellt, hat dies erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Gesellschaft und ihre Organe.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz kann gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 EUR festsetzen, wenn die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird.

Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss kann die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht erfüllt werden. Dies führt regelmäßig zur Einleitung eines Ordnungsgeldverfahrens.

Rechtsfolge Grundlage Betroffene
Ordnungsgeld 500-25.000 EUR § 335 HGB Gesellschaft und Geschäftsführer
Keine Offenlegung möglich § 325 HGB Gesellschaft
Schadensersatz möglich § 43 GmbHG Geschäftsführer persönlich
Strafbarkeit in Extremfällen § 331 HGB Geschäftsführer

Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Geschäftsführer haben die Pflicht, auf die rechtzeitige Feststellung des Jahresabschlusses hinzuwirken. Sie müssen eine Gesellschafterversammlung einberufen und den Jahresabschluss vorlegen.

Unterlassen sie dies schuldhaft, können sie nach § 43 Abs. 2 GmbHG der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dies gilt insbesondere, wenn durch die Versäumnis Ordnungsgelder verhängt werden.

Hinweis

In der Praxis empfiehlt es sich, die Einladung zur Feststellungsversammlung frühzeitig – spätestens 3 Monate vor Fristablauf – zu versenden und den Geschäftsablauf zu dokumentieren, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Nachträgliche Feststellung

Eine verspätete Feststellung ist jederzeit möglich und heilt die Pflichtverletzung für die Zukunft. Sie beseitigt jedoch nicht die bereits eingetretenen Rechtsfolgen wie Ordnungsgelder.

Nach der Feststellung kann die Offenlegung beim Unternehmensregister nachgeholt werden. Dies sollte unverzüglich geschehen, um weitere Ordnungsgelder zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses notariell beurkundet werden?

Nein, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Der Feststellungsbeschluss ist formfrei und kann auch mündlich oder schriftlich ohne Notar gefasst werden. Aus Nachweisgründen empfiehlt sich jedoch eine schriftliche Protokollierung mit Unterschriften aller Gesellschafter.

Welche Frist gilt für kleine GmbHs zur Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Kleine GmbHs haben nach § 42a Abs. 1 GmbHG 11 Monate Zeit. Bei einem Bilanzstichtag zum 31.12.2025 muss die Feststellung spätestens bis zum 30.11.2026 erfolgen. Mittelgroße und große GmbHs haben nur 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026).

Kann der Alleingesellschafter einer GmbH den Jahresabschluss alleine feststellen?

Ja, der Alleingesellschafter kann den Jahresabschluss durch eine schriftliche Feststellungserklärung feststellen. Eine förmliche Gesellschafterversammlung ist nicht erforderlich. Die Erklärung sollte aber schriftlich dokumentiert und unterschrieben werden.

Was passiert, wenn die Feststellungsfrist versäumt wird?

Bei Versäumnis der Feststellungsfrist kann die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht erfüllt werden. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 EUR gegen die Gesellschaft und die Geschäftsführer festsetzen. Eine nachträgliche Feststellung ist aber jederzeit möglich.

Muss der Feststellungsbeschluss beim Unternehmensregister eingereicht werden?

Nein, der Feststellungsbeschluss selbst wird nicht beim Unternehmensregister eingereicht. Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 325 HGB muss aber durch eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter bestätigt werden, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß festgestellt wurde.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater