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Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogFeststellungsfrist GmbH

Feststellungsfrist GmbH 2026: 8 oder 11 Monate Frist

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss einer GmbH beträgt in 2026 entweder 8 oder 11 Monate nach dem Bilanzstichtag – abhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB. Kleinere GmbHs haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften müssen innerhalb von 8 Monaten festgestellt haben. Die Frist ist im § 42a GmbHG geregelt und gilt unabhängig von der späteren Offenlegungsfrist.

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Feststellungsfrist für den GmbH-Jahresabschluss beträgt 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften und 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften nach § 42a GmbHG. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist also am 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß) ab.

Grundlagen der Feststellungsfrist

Die Feststellungsfrist regelt, bis wann der Jahresabschluss einer GmbH von den Gesellschaftern förmlich festgestellt werden muss. Diese Frist ist gesetzlich im § 42a GmbHG verankert und unterscheidet sich je nach Größenklasse der Gesellschaft.

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein förmlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung, mit dem der vom Geschäftsführer aufgestellte Jahresabschluss gebilligt wird. Erst nach dieser Feststellung kann der Jahresabschluss offengelegt werden.

Hinweis

Die Feststellungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres, also in der Regel am Tag nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 beginnt die Frist am 01.01.2026.

Die Feststellungsfrist ist strikt von der Offenlegungsfrist zu trennen. Während die Feststellung ein interner Akt der Gesellschaft ist, betrifft die Offenlegung die Veröffentlichung beim Unternehmensregister.

Fristen nach Größenklasse

Die Feststellungsfrist hängt direkt von der Größenklasse der GmbH ab. Der Gesetzgeber gewährt kleineren Gesellschaften mehr Zeit für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses.

Größenklasse Feststellungsfrist Fristende bei Stichtag 31.12.2025
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 31.08.2026

Achtung

Die kürzere Frist von 8 Monaten für mittelgroße und große Gesellschaften gilt aufgrund der höheren Komplexität und der Prüfungspflicht. Diese Gesellschaften müssen ihre Prozesse entsprechend früher organisieren.

Für kleine Kapitalgesellschaften, die keine Prüfungspflicht haben, räumt § 42a Abs. 2 GmbHG drei zusätzliche Monate ein. Dies berücksichtigt, dass diese Gesellschaften oft weniger personelle Ressourcen haben.

Rechtsgrundlage § 42a GmbHG

Die gesetzliche Grundlage für die Feststellungsfrist findet sich in § 42a GmbHG. Diese Vorschrift wurde eingeführt, um klare zeitliche Vorgaben für die Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses zu schaffen.

Nach § 42a Abs. 1 GmbHG haben die Geschäftsführer den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Die Gesellschafter müssen dann innerhalb weiterer fünf bzw. acht Monate den Jahresabschluss feststellen.

„Viele Mandanten verwechseln die Aufstellungsfrist mit der Feststellungsfrist. Die Aufstellung durch die Geschäftsführung muss bereits nach drei Monaten erfolgen, die Feststellung durch die Gesellschafter hat dann bis zum Ablauf der 8- bzw. 11-Monatsfrist zu erfolgen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

§ 42a Abs. 2 GmbHG verlängert die Feststellungsfrist ausdrücklich für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf elf Monate. Dies gilt allerdings nur, wenn keine Prüfungspflicht besteht.

Hinweis

Die Satzung der GmbH kann keine abweichenden Feststellungsfristen vorsehen, die über die gesetzlichen Fristen hinausgehen. Kürzere Fristen sind hingegen zulässig und können satzungsmäßig vereinbart werden.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Mindestens zwei dieser drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Diese Schwellenwerte gelten seit der Anhebung durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz und wurden zuletzt durch die EU-Richtlinie 2013/34/EU beeinflusst.

  • Prüfen Sie Bilanzsumme zum Abschlussstichtag
  • Ermitteln Sie die Umsatzerlöse der letzten zwölf Monate
  • Berechnen Sie die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
  • Vergleichen Sie mindestens zwei Merkmale mit den Schwellenwerten
  • Berücksichtigen Sie das Zwei-Jahres-Prinzip bei Größenwechsel

Ein Wechsel der Größenklasse tritt erst ein, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Dies verhindert eine jährliche Änderung der Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten.

Feststellung durch Gesellschafter

Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Dies folgt aus § 46 Nr. 1 GmbHG, wonach die Feststellung des Jahresabschlusses zu den grundlegenden Rechten der Gesellschafter gehört.

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung mit einfacher Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Der Feststellungsbeschluss muss protokolliert werden.

Hinweis

Bei einer Einpersonen-GmbH erfolgt die Feststellung durch einen schriftlichen Feststellungsbeschluss des alleinigen Gesellschafters. Auch hier gilt die gesetzliche Feststellungsfrist von 8 bzw. 11 Monaten.

Zur Feststellung kann nur der vollständige Jahresabschluss vorgelegt werden, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gehört auch der Lagebericht dazu.

Vorbereitung

Prüfung

  • Abschlussprüfer bestellen
  • Prüfung durchführen
  • Bestätigungsvermerk

Feststellung

  • Einladung zur GV
  • Beschlussfassung
  • Protokollierung

Abgrenzung zur Offenlegungsfrist

Die Feststellungsfrist ist strikt von der Offenlegungsfrist zu unterscheiden. Während die Feststellungsfrist den internen Beschluss der Gesellschafter betrifft, regelt die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB die Veröffentlichung beim Unternehmensregister.

Merkmal Feststellungsfrist Offenlegungsfrist
Rechtsgrundlage § 42a GmbHG § 325 HGB
Frist 8 oder 11 Monate 12 Monate
Adressat Gesellschafterversammlung Unternehmensregister
Rechtsfolge Interner Beschluss Öffentliche Bekanntmachung
Versäumnis Keine direkte Sanktion Ordnungsgeld bis 25.000 €

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 Abs. 1 HGB läuft parallel zur Feststellungsfrist und endet später. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Achtung

Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsorgan, nicht aber die Offenlegungsstelle. Die elektronische Einreichung läuft über das Unternehmensregister.

In der Praxis empfiehlt es sich, die Feststellung zeitnah nach Aufstellung vorzunehmen, um ausreichend Zeit für die Offenlegung zu haben. Die Offenlegung kann erst nach der Feststellung erfolgen.

Versäumnis und Folgen

Die Versäumung der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG führt nicht unmittelbar zu einem Ordnungsgeld. Anders als bei der Offenlegungsfrist gibt es keine direkte behördliche Sanktion für die verspätete Feststellung.

Allerdings kann eine verspätete Feststellung indirekte Folgen haben: Die Geschäftsführer können sich gegenüber der Gesellschaft schadensersatzpflichtig machen, wenn durch die Verzögerung die Offenlegungsfrist versäumt wird und ein Ordnungsgeld verhängt wird.

500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Höchst-Ordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB wird vom Bundesamt für Justiz verhängt, wenn die Offenlegungsfrist versäumt wird. Es richtet sich gegen die gesetzlichen Vertreter, also die Geschäftsführer der GmbH.

Achtung

Bei verspäteter Feststellung verkürzt sich die Zeit bis zur Offenlegungsfrist erheblich. Wer als kleine GmbH erst nach 11 Monaten feststellt, hat nur noch einen Monat Zeit für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Zusätzlich kann die verspätete Feststellung gesellschaftsrechtliche Konsequenzen haben: Gesellschafter können die Geschäftsführer abberufen oder Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn die Pflichtverletzung erheblich ist.

Praxishinweise und Termine

Für die Praxis empfiehlt sich eine strukturierte Planung aller relevanten Termine im Jahresabschlussprozess. Dabei sollten sowohl die Feststellungs- als auch die Offenlegungsfrist berücksichtigt werden.

  • Bilanzstichtag festhalten (meist 31.12.)
  • Aufstellungsfrist berechnen (3 Monate)
  • Feststellungsfrist ermitteln (8 oder 11 Monate je nach Größenklasse)
  • Gesellschafterversammlung frühzeitig einberufen
  • Prüfungspflicht prüfen und ggf. Abschlussprüfer beauftragen
  • Offenlegungsfrist markieren (12 Monate)
  • Unternehmensregister-Zugang vorbereiten

Kleine GmbH (11 Monate)

  • Aufstellung bis: 31.03.2026
  • Feststellung bis: 30.11.2026
  • Offenlegung bis: 31.12.2026

Mittelgroße/Große GmbH (8 Monate)

  • Aufstellung bis: 31.03.2026
  • Feststellung bis: 31.08.2026
  • Offenlegung bis: 31.12.2026

„In der Beratungspraxis stelle ich immer wieder fest, dass Mandanten die Feststellungsfrist unterschätzen. Besonders bei erstmaliger Größenklassenänderung von klein auf mittelgroß verkürzt sich die Frist unerwartet von 11 auf 8 Monate – hier ist Vorsicht geboten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei abweichendem Wirtschaftsjahr verschiebt sich der Fristbeginn entsprechend. Endet das Wirtschaftsjahr beispielsweise am 30.06.2025, beginnt die Feststellungsfrist am 01.07.2025 und endet bei kleinen GmbHs am 31.05.2026.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lang ist die Feststellungsfrist für eine kleine GmbH?

Die Feststellungsfrist für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB beträgt 11 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG. Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 muss die Feststellung also bis spätestens 30.11.2026 erfolgen.

Wann gilt die 8-Monatsfrist für die Feststellung?

Die 8-Monatsfrist nach § 42a Abs. 1 GmbHG gilt für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB. Diese Gesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von acht Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen lassen. Bei Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.08.2026.

Was passiert bei Versäumung der Feststellungsfrist?

Die Versäumung der Feststellungsfrist führt nicht direkt zu einem Ordnungsgeld. Allerdings kann sich die Frist bis zur Offenlegung dadurch erheblich verkürzen. Wird durch die verspätete Feststellung auch die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wie unterscheidet sich die Feststellungsfrist von der Offenlegungsfrist?

Die Feststellungsfrist (8 oder 11 Monate nach § 42a GmbHG) regelt die interne Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung. Die Offenlegungsfrist (12 Monate nach § 325 HGB) betrifft die Veröffentlichung beim Unternehmensregister. Die Feststellung muss vor der Offenlegung erfolgen, beide Fristen laufen aber parallel ab Bilanzstichtag.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater