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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogUmsatzsteuer SKR 03

Umsatzsteuer im Jahresabschluss buchen 2026: SKR 03 Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die korrekte Buchung der Umsatzsteuer im Jahresabschluss nach SKR 03 ist eine zentrale Pflicht für buchführungspflichtige Unternehmen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen alle relevanten Buchungssätze, Konten und Praxisfälle für Jahresabschlüsse zum 31.12.2025. Verstehen Sie die Zusammenhänge zwischen laufender Buchhaltung und Bilanzausweis nach § 266 HGB – dabei spielen neben der Umsatzsteuer auch andere Jahresabschlussarbeiten wie die Buchung von Rückstellungen im Jahresabschluss eine wichtige Rolle für eine vollständige und HGB-konforme Bilanzierung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Im Jahresabschluss nach SKR 03 werden Umsatzsteuer-Forderungen (Konto 1576) und Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten (Konto 1780-1789) über ein Umsatzsteuer-Verrechnungskonto saldiert. Die Nettodifferenz erscheint in der Bilanz entweder als Forderung unter den sonstigen Vermögensgegenständen oder als Verbindlichkeit nach § 266 HGB.

Grundlagen der Umsatzsteuerbuchung im Jahresabschluss

Die Umsatzsteuer ist für buchführungspflichtige Unternehmen ein durchlaufender Posten. Das Unternehmen erhebt die Steuer im Auftrag des Finanzamts und führt sie ab, abzüglich der selbst gezahlten Vorsteuer.

Im Jahresabschluss zum 31.12.2025 müssen alle Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten korrekt abgeschlossen und in der Bilanz nach § 266 HGB ausgewiesen werden. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung ergibt sich aus § 238 HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Hinweis

Der Standardkontenrahmen SKR 03 ist der in Deutschland am weitesten verbreitete Kontenrahmen für GmbH, UG und AG. Er gliedert Konten nach dem Prozessgliederungsprinzip.

Für den Jahresabschluss 2025 gelten folgende rechtliche Fristen: Die Feststellung muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten nach § 42a GmbHG erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.

19 %

Regelsteuersatz 2026

7 %

Ermäßigter Steuersatz

§ 266 HGB

Bilanzgliederung

SKR 03 Kontenübersicht: Umsatzsteuer und Vorsteuer

Der SKR 03 verwendet für die Umsatzsteuer verschiedene Kontengruppen. Die wichtigsten Konten für den Jahresabschluss sind in der Kontenklasse 1 (Bilanzkonten) und Kontenklasse 8 (Ertragskonten) zu finden.

Aktive Umsatzsteuerkonten (Vorsteuer)

Konto SKR 03 Bezeichnung Verwendung
1400 Abziehbare Vorsteuer 19 % Standard-Vorsteuer aus Eingangsrechnungen
1406 Abziehbare Vorsteuer 7 % Ermäßigte Vorsteuer
1576 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen Geleistete Vorauszahlungen ans Finanzamt
1570 Forderungen Finanzamt Vorsteuerüberhang/Erstattungsansprüche

Passive Umsatzsteuerkonten (Zahllast)

Konto SKR 03 Bezeichnung Verwendung
1776 Umsatzsteuer 19 % Ausgangsumsatzsteuer Regelsteuersatz
1771 Umsatzsteuer 7 % Ausgangsumsatzsteuer ermäßigt
1780 Verbindlichkeiten Finanzamt Zahllast/Umsatzsteuer-Schuld
1781 Umsatzsteuer-Vorauszahlung Saldo Saldokonto für laufende Voranmeldungen

Die Konten 8400 (Erlöse 19 % USt) und 8300 (Erlöse 7 % USt) sind Erfolgskonten und werden über das Konto 8020 (Umsatzerlöse) abgeschlossen. Die Umsatzsteuer selbst wird automatisch auf die Konten 1776 bzw. 1771 gebucht.

Hinweis

Im SKR 03 sind Umsatzsteuerkonten in der Regel automatische Konten, die durch die Finanzbuchhaltungssoftware beim Buchen von Erlösen oder Aufwendungen automatisch angesprochen werden.

Laufende Umsatzsteuer-Buchungen während des Geschäftsjahres

Während des laufenden Geschäftsjahres 2025 werden alle umsatzsteuerrelevanten Geschäftsvorfälle auf den entsprechenden Konten erfasst. Die wichtigsten Standard-Buchungssätze zeigen wir Ihnen nachfolgend.

Buchung Ausgangsrechnung mit 19 % Umsatzsteuer

Eine Ausgangsrechnung über 11.900 EUR brutto (10.000 EUR netto + 1.900 EUR USt 19 %) wird wie folgt gebucht:

Soll Haben Betrag
1200 (Forderungen aus LuL) 8400 (Erlöse 19 % USt) 10.000 EUR
1200 (Forderungen aus LuL) 1776 (Umsatzsteuer 19 %) 1.900 EUR

Buchung Eingangsrechnung mit 19 % Vorsteuer

Eine Eingangsrechnung über 1.190 EUR brutto (1.000 EUR netto + 190 EUR Vorsteuer) wird gebucht:

Soll Haben Betrag
4400 (Wareneingang 19 % Vorsteuer) 1600 (Verbindlichkeiten aus LuL) 1.000 EUR
1400 (Abziehbare Vorsteuer 19 %) 1600 (Verbindlichkeiten aus LuL) 190 EUR

Umsatzsteuer-Voranmeldung und Zahllast

Nach Abgabe der monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung ergibt sich eine Zahllast. Diese wird wie folgt erfasst:

Soll Haben Betrag
1776 (Umsatzsteuer 19 %) 1781 (USt-Vorauszahlung Saldo) Umsatzsteuer-Betrag
1771 (Umsatzsteuer 7 %) 1781 (USt-Vorauszahlung Saldo) Umsatzsteuer-Betrag
1781 (USt-Vorauszahlung Saldo) 1400 (Abziehbare Vorsteuer 19 %) Vorsteuer-Betrag
1781 (USt-Vorauszahlung Saldo) 1406 (Abziehbare Vorsteuer 7 %) Vorsteuer-Betrag

Die Zahlung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung ans Finanzamt wird dann gebucht:

Soll Haben Betrag
1781 (USt-Vorauszahlung Saldo) 1200 (Bank) Zahllast-Betrag

Achtung

Achten Sie darauf, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldungen für 2025 bis spätestens 10.01.2026 (Dezember 2025) bzw. 10.02.2026 bei Dauerfristverlängerung abgegeben werden.

Umsatzsteuer im Jahresabschluss 2025: Systematik

Am Bilanzstichtag 31.12.2025 müssen alle Umsatzsteuerkonten korrekt abgeschlossen werden. Ziel ist es, die Netto-Position gegenüber dem Finanzamt in der Bilanz auszuweisen.

Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2025 muss spätestens bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt eingereicht werden (ohne Fristverlängerung). Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist in der Regel bis Februar/April 2027.

Vorbereitende Schritte zum Jahresabschluss

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen für 2025 erfasst und kontiert
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember 2025 erstellt und verbucht
  • Prüfung auf periodengerechte Abgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
  • Abstimmung der Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Prüfung auf nicht abziehbare Vorsteuern (§ 15 UStG)
  • Kontrolle der Ist-Versteuerung vs. Soll-Versteuerung

„Die korrekte Abgrenzung der Umsatzsteuer zum 31.12. ist essentiell für die Richtigkeit der Bilanz. Viele Fehler entstehen durch fehlende Dezember-Rechnungen oder nicht gebuchte Vorauszahlungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei der Umsatzsteuer gilt das Sollprinzip nach § 16 UStG, wenn die Jahresumsätze über 800.000 EUR liegen. Kleinere Unternehmen können die Ist-Versteuerung beantragen, dann entsteht die Steuerschuld erst bei Zahlungseingang.

Verrechnungsbuchungen zum 31.12.2025

Zum Jahresabschluss werden alle Umsatzsteuer- und Vorsteuerkonten über ein Umsatzsteuer-Verrechnungskonto saldiert. Dies erfolgt in mehreren Schritten.

Schritt 1: Abschluss der Vorsteuersalden

Alle Vorsteuerkonten werden auf das Verrechnungskonto 1780 (Verbindlichkeiten Finanzamt) oder 1570 (Forderungen Finanzamt) umgebucht:

Soll Haben Betrag Erläuterung
1780 (Verbindlichkeiten FA) 1400 (Vorsteuer 19 %) Saldo 1400 Abschluss Vorsteuer 19 %
1780 (Verbindlichkeiten FA) 1406 (Vorsteuer 7 %) Saldo 1406 Abschluss Vorsteuer 7 %

Schritt 2: Abschluss der Umsatzsteuersalden

Die Umsatzsteuerkonten werden ebenfalls auf das Verrechnungskonto gebucht:

Soll Haben Betrag Erläuterung
1776 (Umsatzsteuer 19 %) 1780 (Verbindlichkeiten FA) Saldo 1776 Abschluss USt 19 %
1771 (Umsatzsteuer 7 %) 1780 (Verbindlichkeiten FA) Saldo 1771 Abschluss USt 7 %

Schritt 3: Saldierung zum Nettobetrag

Nach den Umbuchungen zeigt das Konto 1780 (oder 1570) die Netto-Position gegenüber dem Finanzamt. Diese wird in der Bilanz ausgewiesen:

Soll-Saldo auf 1780

Bedeutet Forderung gegen Finanzamt (Vorsteuerüberhang). Ausweis unter Aktiva B.II.4. nach § 266 Abs. 2 HGB als sonstige Vermögensgegenstände.

Haben-Saldo auf 1780

Bedeutet Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt (Zahllast). Ausweis unter Passiva C.5. nach § 266 Abs. 3 HGB als sonstige Verbindlichkeiten.

Falls Vorauszahlungen auf Konto 1576 (Umsatzsteuer-Vorauszahlungen) gebucht wurden, werden diese ebenfalls mit dem Verrechnungskonto saldiert.

Hinweis

In der Praxis übernimmt die Buchhaltungssoftware diese Verrechnungsbuchungen automatisch beim Jahresabschluss. Prüfen Sie dennoch die Salden manuell auf Plausibilität.

Ausweis in der Bilanz nach § 266 HGB

Der Ausweis der Umsatzsteuer-Position in der Bilanz zum 31.12.2025 richtet sich nach dem § 266 HGB. Die Gliederung unterscheidet sich je nach Netto-Position.

Aktivausweis: Forderung gegen Finanzamt

Wenn ein Vorsteuerüberhang besteht, wird dieser unter den Aktiva ausgewiesen:

Bilanzposition Rechtsgrundlage Bezeichnung
Aktiva B.II.4. § 266 Abs. 2 HGB Sonstige Vermögensgegenstände
Davon Ertragsteueransprüche § 268 Abs. 5 Satz 3 HGB Anhangsangabe verpflichtend

Die Forderung ist separat als Steuererstattungsanspruch im Anhang anzugeben, sofern sie wesentlich ist. Bei kleinen GmbHs, die von Erleichterungen nach § 288 HGB profitieren, kann diese Angabe entfallen.

Passivausweis: Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt

Bei einer Zahllast (Umsatzsteuer übersteigt Vorsteuer) erfolgt der Ausweis auf der Passivseite:

Bilanzposition Rechtsgrundlage Bezeichnung
Passiva C.5. § 266 Abs. 3 HGB Sonstige Verbindlichkeiten
Davon aus Steuern § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB Anhangsangabe verpflichtend
Davon im Rahmen sozialer Sicherheit § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB Getrennte Ausweisung

Die Verbindlichkeit aus Umsatzsteuer ist nicht zinsbelastet und hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sie muss separat ausgewiesen werden, wenn sie wesentlich ist.

Achtung

Beachten Sie die Anhangspflichten nach § 284 HGB bzw. § 285 Nr. 5 HGB: Verbindlichkeiten aus Steuern müssen gesondert angegeben werden, sofern sie nicht unter der Wesentlichkeitsgrenze liegen.

Praxis-Beispiel: Bilanzausweis zum 31.12.2025

Eine GmbH hat folgende Salden zum Jahresabschluss 2025:

Konto Bezeichnung Saldo
1776 Umsatzsteuer 19 % 45.000 EUR (Haben)
1771 Umsatzsteuer 7 % 8.000 EUR (Haben)
1400 Vorsteuer 19 % 38.000 EUR (Soll)
1406 Vorsteuer 7 % 4.000 EUR (Soll)

Nach Verrechnung ergibt sich: 53.000 EUR Umsatzsteuer – 42.000 EUR Vorsteuer = 11.000 EUR Verbindlichkeit. Diese wird in der Bilanz unter Passiva C.5. ausgewiesen.

Sonderfälle und Korrekturen im Jahresabschluss

In der Praxis treten häufig Sonderfälle auf, die eine besondere Behandlung der Umsatzsteuer im Jahresabschluss erfordern. Diese müssen sorgfältig geprüft und korrekt gebucht werden.

Nicht abziehbare Vorsteuer nach § 15 UStG

Bestimmte Vorsteuerbeträge sind nach § 15 Abs. 1a UStG nicht abziehbar, etwa für repräsentative Aufwendungen, private Pkw-Nutzung oder steuerfreie Umsätze. Diese müssen korrigiert werden:

Soll Haben Erläuterung
4920 (Nicht abziehbare Vorsteuer) 1400 (Vorsteuer 19 %) Korrektur nicht abziehbarer Beträge

Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG)

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht nach § 1a UStG eine Erwerbsteuer, die gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden kann (Nulleffekt bei Vorsteuerabzugsberechtigung):

Soll Haben Betrag
3425 (Wareneingang ig. Erwerb) 1600 (Verbindlichkeiten) Nettobetrag
1403 (Erwerbsteuer 19 %) 1787 (Umsatzsteuer ig. Erwerb) 19 % vom Nettobetrag

Im Jahresabschluss werden die Konten 1403 und 1787 miteinander verrechnet. Der Saldo fließt in die Gesamtverrechnung der Umsatzsteuerkonten ein.

Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG

Bei Bauleistungen oder Leistungen ausländischer Unternehmer gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer:

Soll Haben Betrag
4125 (Fremdleistungen § 13b) 1600 (Verbindlichkeiten) Nettobetrag
1404 (Vorsteuer § 13b) 1785 (USt nach § 13b) 19 % vom Nettobetrag

Umsatzsteuerkorrekturen aus Vorjahren

Werden Fehler aus dem Jahresabschluss 2024 oder früher im Jahr 2025 entdeckt, sind diese periodengerecht zu behandeln:

Soll Haben Erläuterung
1400 (Vorsteuer 19 %) 2001 (Periodenfremde Erträge) Nachträgliche Vorsteuererstattung
2100 (Periodenfremde Aufwendungen) 1776 (Umsatzsteuer 19 %) Nachträgliche Umsatzsteuerlast

Achtung

Korrekturen aus Vorjahren dürfen nicht erfolgsneutral über Eigenkapital gebucht werden. Sie müssen nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB grundsätzlich erfolgswirksam erfasst werden.

Vorsteuerkorrekturen nach § 15a UStG

Bei Investitionsgütern über 1.000 EUR netto kann eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG erforderlich sein, wenn sich die Verwendung ändert. Diese Korrektur muss über 5 bzw. 10 Jahre erfolgen und wird im Jahresabschluss wie folgt erfasst:

Soll Haben Erläuterung
1776 (Umsatzsteuer 19 %) 1400 (Vorsteuer 19 %) Vorsteuerkürzung bei geändert Nutzung
1400 (Vorsteuer 19 %) 1776 (Umsatzsteuer 19 %) Vorsteuererhöhung bei geändert Nutzung

Prüfpunkte vor Feststellung des Jahresabschlusses 2025

Vor der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 sollten Sie folgende Prüfpunkte systematisch durchgehen. Dies verhindert Fehler und spätere Korrekturen.

  • Alle Eingangsrechnungen 2025 erfasst und Vorsteuer korrekt gebucht
  • Alle Ausgangsrechnungen 2025 erfasst und Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen Jan-Dez 2025 vollständig und abgestimmt
  • Verrechnungsbuchungen zum 31.12.2025 durchgeführt
  • Nicht abziehbare Vorsteuern nach § 15 UStG korrigiert
  • Innergemeinschaftliche Erwerbe und § 13b-Fälle erfasst
  • Bilanzausweis nach § 266 HGB korrekt (Aktiva oder Passiva)
  • Anhangangaben nach § 284/§ 285 HGB geprüft
  • Abstimmung Saldo Umsatzsteuer-Verrechnungskonto mit Finanzamt
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025 vorbereitet

„Eine systematische Prüfliste verhindert typische Fehler im Jahresabschluss. Besonders kritisch sind fehlende Dezember-Belege und nicht korrigierte Vorsteuern aus privater Pkw-Nutzung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abstimmung mit Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Summe aller Voranmeldungen Januar bis Dezember 2025 muss mit dem Saldo der Umsatzsteuerkonten übereinstimmen. Differenzen weisen auf fehlende oder doppelte Buchungen hin.

Prüfpunkt Soll-Wert Ist-Wert Differenz
Summe USt 19 % (Voranmeldungen) Konto 1776 Saldo Buchhaltung = 0 EUR
Summe Vorsteuer 19 % (Voranmeldungen) Konto 1400 Saldo Buchhaltung = 0 EUR
Zahllast gesamt 2025 Summe Zahlungen Bankkonto = 0 EUR

Offenlegungspflichten beim Unternehmensregister

Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2025 muss dieser gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also bis zum 31.12.2026.

Seit dem DiRUG (Inkrafttreten 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine eigenständige Offenlegungsstelle mehr.

Hinweis

Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 EUR und 25.000 EUR je nach Unternehmensgröße und Versäumnisdauer.

Kleine GmbH

  • Bilanz
  • Anhang (verkürzt)
  • Ggf. Lagebericht

Mittelgroße GmbH

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang
  • Lagebericht

Große GmbH

  • Bilanz
  • GuV
  • Anhang
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die Umsatzsteuer im Jahresabschluss nach SKR 03 gebucht?

Zum 31.12. werden alle Umsatzsteuerkonten (1776, 1771) und Vorsteuerkonten (1400, 1406) über ein Verrechnungskonto (meist 1780) saldiert. Der Nettosaldo wird entweder als Forderung unter Aktiva B.II.4. oder als Verbindlichkeit unter Passiva C.5. nach § 266 HGB in der Bilanz ausgewiesen.

Welche Konten werden für die Umsatzsteuer im SKR 03 verwendet?

Die wichtigsten Konten sind: 1400 (Vorsteuer 19 %), 1406 (Vorsteuer 7 %), 1776 (Umsatzsteuer 19 %), 1771 (Umsatzsteuer 7 %), 1780 (Verbindlichkeiten Finanzamt), 1570 (Forderungen Finanzamt) und 1781 (USt-Vorauszahlung Saldo). Die Erlöskonten 8400 und 8300 werden automatisch mit Umsatzsteuer bebuch.

Wo wird die Umsatzsteuer in der Bilanz nach § 266 HGB ausgewiesen?

Bei Vorsteuerüberhang (Forderung gegen Finanzamt) erfolgt der Ausweis unter Aktiva B.II.4. als sonstige Vermögensgegenstände. Bei Zahllast (Verbindlichkeit) erfolgt der Ausweis unter Passiva C.5. als sonstige Verbindlichkeiten. Zusätzlich sind Anhangangaben nach § 268 Abs. 5 HGB erforderlich.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 mit Umsatzsteuer festgestellt und offengelegt werden?

Die Feststellung muss bei kleinen GmbHs bis 30.11.2026 (11 Monate), bei mittelgroßen und großen GmbHs bis 31.08.2026 (8 Monate) nach § 42a GmbHG erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 HGB bis spätestens 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag) abgeschlossen sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, Umsatzsteuergesetz (UStG), § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater