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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss GmbH, UG, KG

Jahresabschluss GmbH, UG & GmbH & Co. KG 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist für GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG verpflichtend – jedoch mit unterschiedlichen Anforderungen. Dieser Leitfaden zeigt die rechtlichen Unterschiede, Fristen und Offenlegungspflichten für Geschäftsjahr 2025/2026 nach aktueller Rechtslage. Neben der Erstellung und Feststellung ist auch die Veröffentlichung des GmbH Jahresabschlusses eine zentrale Pflicht. Ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen nicht möglich, kann eine Fristverlängerung für den Jahresabschluss beantragt werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

GmbH, UG und GmbH & Co. KG müssen jährlich einen Jahresabschluss aufstellen, feststellen und beim Unternehmensregister offenlegen. Die Unterschiede liegen in der Komplexität (Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht), den Fristen (8-12 Monate) und der Größenklasse nach § 267 HGB. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro.

Grundlagen und rechtliche Einordnung

Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit bestimmten Rechtsformen unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und der Jahresabschlusspflicht nach § 242 HGB. Die konkrete Ausgestaltung hängt von der Rechtsform und Größenklasse ab.

Die drei häufigsten Gesellschaftsformen – GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH & Co. KG – sind alle zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Während GmbH und UG als Kapitalgesellschaften den strengen Vorschriften der §§ 264 ff. HGB unterliegen, gilt die GmbH & Co. KG formal als Personengesellschaft mit kapitalgesellschaftsähnlichen Publizitätspflichten nach § 264a HGB.

Hinweis

Wichtig: Alle drei Rechtsformen müssen ihren Jahresabschluss nicht nur erstellen und feststellen, sondern auch beim Unternehmensregister offenlegen. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger ist seit dem DiRUG (01.08.2022) nicht mehr möglich.

Die Unterschiede zwischen den Rechtsformen betreffen vor allem den Umfang der erforderlichen Unterlagen, die Feststellungsfristen und die Erleichterungsmöglichkeiten bei der Offenlegung. Kleinere Gesellschaften profitieren von Vereinfachungen nach § 266 Abs. 1 HGB und § 276 HGB.

Jahresabschluss der GmbH

Die GmbH ist als Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang besteht. Bei mittelgroßen und großen GmbHs kommt zusätzlich ein Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB hinzu.

Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB). Die Aufstellung erfolgt durch den Geschäftsführer, die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG.

Klein-GmbH

Bilanz, GuV, Anhang (verkürzt möglich nach § 266 Abs. 1, § 276 HGB)

Mittelgroße GmbH

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht; volle Offenlegungspflicht

Große GmbH

Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große GmbHs unterliegen der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Ein Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer muss den Jahresabschluss prüfen und einen Bestätigungsvermerk erteilen. Kleine GmbHs sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität des Anhangs. Gerade bei kleinen GmbHs bietet § 288 HGB erhebliche Erleichterungen – trotzdem müssen Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu Haftungsverhältnissen gemacht werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Jahresabschluss der UG (haftungsbeschränkt)

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH nach § 5a GmbHG und unterliegt denselben bilanzrechtlichen Vorschriften wie die GmbH. Das bedeutet: Bilanz, GuV und Anhang sind obligatorisch, unabhängig von der Größenklasse.

Eine wichtige Besonderheit der UG ist die Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Von jedem Jahresüberschuss muss ein Viertel in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis zusammen mit dem Stammkapital ein Betrag von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden.

Achtung

Achtung: Die Thesaurierungspflicht gilt auch dann, wenn die UG als Kleinstkapitalgesellschaft von anderen Erleichterungen profitiert. Die Rücklagenbildung muss im Anhang erläutert werden.

UGs sind in den allermeisten Fällen kleine oder Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267 bzw. § 267a HGB. Sie können daher von Erleichterungen bei der Aufstellung (§ 266 Abs. 1 HGB) und Offenlegung (§ 326 HGB) profitieren. Eine Prüfungspflicht besteht in der Regel nicht.

  • Jahresabschluss mit Bilanz, GuV und Anhang aufstellen
  • Thesaurierungspflicht beachten: 25 % des Jahresüberschusses in Rücklage
  • Rücklagenbildung im Anhang dokumentieren
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten

Jahresabschluss der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) eine GmbH ist. Obwortion Personengesellschaft, wird sie bilanzrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, sofern sie die Voraussetzungen des § 264a HGB erfüllt.

Nach § 264a Abs. 1 HGB gelten die Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften auch für Personenhandelsgesellschaften, wenn keine natürliche Person persönlich haftet. Bei der GmbH & Co. KG haftet nur die GmbH unbeschränkt – als juristische Person. Daher greift § 264a HGB.

Hinweis

Wichtig: Die GmbH & Co. KG muss denselben Jahresabschluss erstellen wie eine GmbH: Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Auch die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister besteht nach § 325 HGB.

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nicht durch eine Gesellschafterversammlung, sondern durch Gesellschafterbeschluss der KG-Gesellschafter. Die Fristen entsprechen denen der GmbH: 8 Monate für mittelgroße und große, 11 Monate für kleine KG nach analoger Anwendung des § 42a GmbHG.

Merkmal GmbH GmbH & Co. KG
Rechtsform Kapitalgesellschaft Personengesellschaft (KG)
Bilanzrecht §§ 264 ff. HGB § 264a HGB (wie Kapitalgesellschaft)
Feststellung Gesellschafterversammlung Gesellschafterbeschluss
Offenlegung Ja, nach § 325 HGB Ja, nach § 325 HGB
Prüfungspflicht Ab mittelgroß (§ 316 HGB) Ab mittelgroß (§ 316 HGB)

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse einer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Rechnungslegungspflichten. § 267 HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Entsprechendes gilt für mittelgroße Gesellschaften. Die Schwellenwerte wurden zuletzt 2023 angepasst und gelten auch 2026 unverändert.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zusätzlich definiert § 267a HGB die Kleinstkapitalgesellschaft: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, durchschnittlich ≤ 10 Arbeitnehmer. Kleinstkapitalgesellschaften können von weiteren Erleichterungen nach § 326 Abs. 2 HGB profitieren und unter bestimmten Voraussetzungen auf die Offenlegung von GuV und Lagebericht verzichten.

6 Mio. €

Bilanzsumme kleine KapG

12 Mio. €

Umsatz kleine KapG

50

Mitarbeiter kleine KapG

„Die Größenklasse ist nicht nur für den Umfang des Jahresabschlusses entscheidend, sondern auch für Prüfungspflicht, Offenlegungsumfang und Fristeinhaltung. Viele Mandanten vergessen, dass die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen über- oder unterschritten werden müssen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen: Feststellung und Offenlegung

Für Kapitalgesellschaften gelten zwei zentrale Fristen: die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB. Beide Fristen sind gesetzlich bindend und beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres.

Die Feststellungsfrist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Bis dahin muss der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung bzw. den Gesellschaftern förmlich festgestellt sein.

Größenklasse Bilanzstichtag Feststellung bis Offenlegung bis
Klein 31.12.2025 30.11.2026 31.12.2026
Mittelgroß 31.12.2025 31.08.2026 31.12.2026
Groß 31.12.2025 31.08.2026 31.12.2026

Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG ausschließlich beim Unternehmensregister.

Achtung

Vorsicht: Die Fristen sind unabhängig voneinander zu beachten. Eine verspätete Feststellung kann die rechtzeitige Offenlegung verhindern. Wer die Offenlegungsfrist versäumt, riskiert ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Feststellung

Förmlicher Beschluss der Gesellschafterversammlung oder Gesellschafter über die Billigung des Jahresabschlusses. Frist: 8 oder 11 Monate je nach Größenklasse.

Offenlegung

Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister. Frist: einheitlich 12 Monate nach Bilanzstichtag. Verpflichtend für alle Kapitalgesellschaften.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht nach § 264 Abs. 1 HGB mindestens aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen.

Bilanz (§ 266 HGB)

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum Abschlussstichtag. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden). § 266 HGB schreibt ein festes Gliederungsschema vor. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen.

Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB)

Die GuV stellt die Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres dar. § 275 HGB sieht zwei Verfahren vor: das Gesamtkostenverfahren (GKV) und das Umsatzkostenverfahren (UKV). Kleine Kapitalgesellschaften können eine verkürzte GuV nach § 276 HGB offenlegen.

Anhang (§ 284 ff. HGB)

Der Anhang ergänzt Bilanz und GuV um erläuternde Angaben. Pflichtangaben sind u. a. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Erläuterungen zu einzelnen Posten und Haftungsverhältnisse. Kleine Gesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Lagebericht (§ 289 HGB)

Der Lagebericht beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft und die voraussichtliche Entwicklung. Er ist nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend. Kleine Gesellschaften sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit.

  • Bilanz nach § 266 HGB (ggf. verkürzt)
  • GuV nach § 275 HGB (GKV oder UKV)
  • Anhang mit Pflichtangaben nach §§ 284 ff. HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB (ab mittelgroß)
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Offenlegung beim Unternehmensregister

Alle Kapitalgesellschaften und kapitalgesellschaftsähnlichen Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) sind nach § 325 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) ausschließlich dort – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens am 31.12.2026 erfolgt sein. Die Unterlagen werden elektronisch über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters oder über Dienstleister wie OnlineBilanz eingereicht.

Hinweis

Hinweis: Seit DiRUG ist die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister möglich. Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Bekanntmachungsmedium, nicht mehr als Einreichungsstelle.

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse ab. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 326 Abs. 2 HGB auf die Offenlegung von GuV und Lagebericht verzichten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Kleine Gesellschaften dürfen verkürzte Fassungen nach § 327 HGB einreichen.

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (ggf. mit Vermerk nach § 326 Abs. 2 HGB)
Kleine KapG Bilanz, Anhang (GuV fakultativ nach § 326 Abs. 1 HGB)
Mittelgroße KapG Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht
Große KapG Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

„Die häufigsten Fehler bei der Offenlegung: falsche Dateiformate, unvollständige Anhangsangaben und das Versäumnis, die Feststellung förmlich zu dokumentieren. Das Unternehmensregister prüft zwar nicht inhaltlich, aber formale Mängel führen zur Zurückweisung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ordnungsgeld und Sanktionen

Wer seiner Offenlegungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) kann gegen die Gesellschaft und die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro festsetzen.

Das Ordnungsgeldverfahren wird durch das BfJ automatisiert eingeleitet, wenn die Offenlegungsfrist verstrichen ist. Zunächst ergeht eine Erinnerung, anschließend eine Ordnungsgeldandrohung und schließlich die Festsetzung. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Fristüberschreitung.

Achtung

Achtung: Das Ordnungsgeld richtet sich sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer. Eine nachträgliche Offenlegung beendet zwar das Verfahren, bereits festgesetzte Ordnungsgelder bleiben jedoch bestehen.

500 €

Mindestordnungsgeld

25.000 €

Höchstordnungsgeld

12 Monate

Offenlegungsfrist ab Stichtag

Neben dem Ordnungsgeld können weitere Rechtsfolgen eintreten: Verlust der Haftungsbeschränkung nach § 11 Abs. 2 GmbHG bei beharrlicher Pflichtverletzung, strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlicher Bilanzfälschung (§ 331 HGB) und Haftungsrisiken gegenüber Gesellschaftern und Gläubigern.

  • Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung: 500–25.000 €
  • Automatisiertes Verfahren durch Bundesamt für Justiz
  • Haftung sowohl der Gesellschaft als auch der Geschäftsführer
  • Nachträgliche Offenlegung möglich, aber Ordnungsgeld bleibt bestehen
  • Weitere Rechtsfolgen: Haftungsrisiken, strafrechtliche Konsequenzen

Praxistipps für Geschäftsführer

Die fristgerechte Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses erfordert eine strukturierte Jahresplanung. Geschäftsführer sollten frühzeitig mit dem Steuerberater oder der Buchhaltung abstimmen, welche Unterlagen wann benötigt werden.

  • Frühzeitig Belege sammeln und Buchhaltung abschließen (spätestens Q1 des Folgejahres)
  • Größenklasse nach § 267 HGB prüfen und Erleichterungsmöglichkeiten nutzen
  • Feststellungsbeschluss förmlich dokumentieren und protokollieren
  • Offenlegung rechtzeitig vorbereiten – nicht erst kurz vor Fristablauf
  • Digitale Tools wie OnlineBilanz nutzen, um Prozesse zu automatisieren
  • Bei Fragen zur Größenklasse oder Offenlegung: Fachberatung einholen

„Viele Mandate unterschätzen den zeitlichen Vorlauf für Feststellung und Offenlegung. Mein Tipp: Spätestens im September mit der Vorbereitung beginnen, um die 12-Monats-Frist sicher einzuhalten. Gerade bei erstmaliger Offenlegung empfiehlt sich professionelle Unterstützung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH und UG gilt: Die Thesaurierungspflicht bzw. die Rücklagenbildung muss zwingend im Anhang erläutert werden. Auch die Angabe zum Stammkapital, zur Anzahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie zu Haftungsverhältnissen sind Pflichtbestandteile.

Häufige Fehlerquellen

  • Feststellung erfolgt zu spät oder gar nicht
  • Anhang unvollständig oder fehlerhaft
  • Falsche Größenklasse angenommen
  • Offenlegung in falschen Formaten (z. B. keine XBRL-Taxonomie)

Erfolgsfaktoren

  • Klare Zuständigkeiten zwischen Geschäftsführung, Steuerberater, Buchhaltung
  • Digitale Workflows und GoBD-konforme Systeme
  • Frühzeitige Jahresplanung mit Meilensteinen
  • Nutzung von Erleichterungen für kleine Gesellschaften

Die GmbH & Co. KG sollte besonders darauf achten, dass die Komplementär-GmbH ebenfalls ihre Offenlegungspflichten erfüllt. Beide Einheiten – KG und GmbH – sind eigenständige Rechtssubjekte mit jeweils eigenen Fristen und Verpflichtungen.

Hinweis

OnlineBilanz-Tipp: Nutzen Sie digitale Lösungen, die den gesamten Prozess von der E-Bilanz über die Feststellung bis zur Offenlegung abbilden. Das spart Zeit, minimiert Fehlerquellen und stellt die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sicher.

Häufig gestellte Fragen

Müssen GmbH, UG und GmbH & Co. KG alle einen Jahresabschluss offenlegen?

Ja, alle drei Rechtsformen sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Fristen gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit (bei Stichtag 31.12.2025 bis 30.11.2026), mittelgroße und große 8 Monate (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate (bis 31.12.2026) nach § 325 HGB.

Was ist der Unterschied zwischen UG und GmbH beim Jahresabschluss?

Bilanzrechtlich gelten für die UG (haftungsbeschränkt) dieselben Vorschriften wie für die GmbH: Bilanz, GuV und Anhang sind obligatorisch. Die UG unterliegt jedoch zusätzlich der Thesaurierungspflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG: 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis zusammen mit dem Stammkapital 25.000 Euro erreicht sind.

Wo muss der Jahresabschluss seit 2026 offengelegt werden?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Einreichungsstelle mehr, sondern fungiert nur noch als Bekanntmachungsmedium. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister oder über zertifizierte Dienstleister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung, § 335 HGB – Ordnungsgeld. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater