Offenlegung · Fristen · § 325 HGB · Jahresabschluss 2023
Frist Veröffentlichung Jahresabschluss 2023: Alle Pflichten im Überblick
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 9 Minuten
Der Jahresabschluss 2023 musste spätestens bis 31. Dezember 2024 beim Bundesanzeiger eingereicht sein. Wer die Frist verpasst hat, riskiert Ordnungsgelder ab 2.500 €. Was gilt, was droht und wie Sie nachholen – dieser Artikel erklärt es vollständig. Neben der Veröffentlichungsfrist sind auch die HGB Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses einzuhalten. Für aktuelle Pflichten beachten Sie auch die Frist Jahresabschluss 2026 mit allen relevanten Terminen.
Inhaltsverzeichnis
31.12.24
Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2023 – gemäß § 325 HGB
25.000 €
maximales Ordnungsgeld bei fehlender Offenlegung, verhängt vom Bundesamt für Justiz
499,95 €
Festpreis inkl. MwSt. – OnlineBilanz erstellt und übermittelt Ihren Abschluss vollständig
Welche Frist galt für den Jahresabschluss 2023?
Gemäß § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Bundesanzeiger einreichen.
| Bilanzstichtag | Letzte Einreichungsfrist |
|---|---|
| 31.12.2023 | 31.12.2024 |
| 30.06.2023 | 30.06.2024 |
| 31.03.2023 | 31.03.2024 |
Frist bereits abgelaufen?
Für einen Bilanzstichtag 31.12.2023 ist die Frist am 31.12.2024 abgelaufen. Wenn Sie den Jahresabschluss 2023 noch nicht eingereicht haben, läuft bereits ein Ordnungsgeldverfahren. Holen Sie die Einreichung so schnell wie möglich nach – das stoppt das Verfahren.
Wer ist zur Veröffentlichung verpflichtet?
Offenlegungspflichtig sind alle Kapitalgesellschaften mit haftungsbeschränkter Rechtsform:
| Rechtsform | Pflicht | Art |
|---|---|---|
| GmbH | Ja | Veröffentlichung |
| UG (haftungsbeschränkt) | Ja | Veröffentlichung |
| AG, KGaA | Ja | Veröffentlichung |
| GmbH & Co. KG | Ja | Veröffentlichung |
| Kleinstkapitalgesellschaft | Ja | Nur Hinterlegung (verkürzte Bilanz) |
Welche Unterlagen sind einzureichen?
| Größenklasse (§ 267 HGB) | Erforderliche Unterlagen |
|---|---|
| Kleinstgesellschaft (§ 267a HGB) | Verkürzte Bilanz – nur Hinterlegung |
| Kleine Kapitalgesellschaft | Verkürzte Bilanz + Anhang |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | Bilanz + verkürzte GuV + Anhang + Lagebericht |
| Große Kapitalgesellschaft | Vollständiger Abschluss + Lagebericht + Prüfungsvermerk |
Was droht bei Verspätung?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungspflichten automatisch und leitet bei Verstößen sofort ein Ordnungsgeldverfahren ein – ohne vorherige Mahnung.
| Schritt | Was passiert |
|---|---|
| Frist abgelaufen | BfJ sendet Androhung eines Ordnungsgelds mit 6-Wochen-Nachfrist |
| Nachfrist ungenutzt | Ordnungsgeldbescheid: 2.500 – 25.000 € |
| Weiter keine Einreichung | Wiederholung des Verfahrens möglich |
| Dauerhafter Verstoß | Öffentlicher Vermerk im Unternehmensregister |
Jahresabschluss 2023 noch nachholen?
Ja – das ist möglich und dringend empfohlen. Wer seinen Jahresabschluss 2023 nachträglich einreicht, stoppt das laufende Ordnungsgeldverfahren. Je früher die Einreichung, desto geringer der Schaden. OnlineBilanz erstellt auch rückständige Jahresabschlüsse schnell und zum Festpreis.
Tipp
Wenn Sie mehrere rückständige Jahresabschlüsse haben (2021, 2022, 2023), können Sie alle zusammen über OnlineBilanz nachholen. Wir priorisieren die neuesten Abschlüsse zuerst, um das Ordnungsgeldrisiko so schnell wie möglich zu stoppen.
Häufige Fragen
Bis wann musste der Jahresabschluss 2023 veröffentlicht werden?
Spätestens bis 31. Dezember 2024 für ein Geschäftsjahr, das am 31.12.2023 endete – gemäß § 325 HGB.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?
Das Bundesamt für Justiz hat automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Reichen Sie so schnell wie möglich ein – das stoppt das Verfahren. Das Ordnungsgeld beträgt 2.500 bis 25.000 €.
Kann ich den Jahresabschluss 2023 noch nachholen?
Ja – eine späte Einreichung stoppt das laufende Ordnungsgeldverfahren. OnlineBilanz erstellt auch rückständige Abschlüsse zum Festpreis.
Gilt die Pflicht auch für eine kleine UG?
Ja. Jede UG (haftungsbeschränkt) ist zur Offenlegung verpflichtet – unabhängig von Größe und Umsatz.
Gesetzliche Grundlagen
Jahresabschluss 2023 noch nicht eingereicht? Wir helfen sofort.
OnlineBilanz erstellt und reicht Ihren rückständigen Abschluss ein – ab 499,95 € inkl. MwSt.Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für konkrete Fragen wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.


