Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogFeststellung Jahresabschluss

Feststellung Jahresabschluss 2026: Rechtssichere Umsetzung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein zwingender rechtlicher Schritt für Kapitalgesellschaften. Erst nach dem Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter wird der Jahresabschluss verbindlich und darf offengelegt werden. Dieser Leitfaden erklärt die rechtlichen Grundlagen nach § 42a GmbHG, Zuständigkeiten und Fristen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formale Gesellschafterbeschluss, der den aufgestellten Jahresabschluss genehmigt und verbindlich macht. Bei GmbH und UG beschließt die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG über die Feststellung – dabei gelten unterschiedliche Feststellungsfristen für kleine und größere GmbH: 11 Monate für kleine Gesellschaften bzw. 8 Monate für mittelgroße und große GmbH nach Bilanzstichtag. Erst danach dürfen Gewinne ausgeschüttet und die Offenlegung beim Unternehmensregister vorgenommen werden.

Was bedeutet Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formale Beschluss der Gesellschafter, mit dem der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss genehmigt wird. Dieser Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben und macht den Jahresabschluss erst rechtlich verbindlich.

Während die Aufstellung durch die Geschäftsführung gemäß § 242 HGB erfolgt, ist die Feststellung ein Gesellschafterakt nach § 42a GmbHG. Ohne Feststellung dürfen keine Gewinnausschüttungen vorgenommen und keine Offenlegung beim Unternehmensregister durchgeführt werden.

Hinweis

Die Feststellung ist nicht identisch mit der Aufstellung oder Prüfung. Es handelt sich um drei verschiedene Schritte: (1) Aufstellung durch Geschäftsführung, (2) ggf. Prüfung durch Wirtschaftsprüfer, (3) Feststellung durch Gesellschafter.

Rechtliche Wirkung der Feststellung

  • Der Jahresabschluss wird rechtsverbindlich und kann nicht mehr einseitig geändert werden
  • Grundlage für Gewinnverwendungsbeschluss nach § 29 GmbHG
  • Voraussetzung für die Offenlegung gemäß § 325 HGB
  • Entlastung der Geschäftsführung wird erst nach Feststellung wirksam
  • Schutzwirkung für Gesellschafter und Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Durchführung

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittel/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Rechtliche Grundlagen der Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist im Handelsgesetzbuch und in den jeweiligen Gesellschaftsgesetzen detailliert geregelt. Für GmbH und UG ist § 42a GmbHG die zentrale Vorschrift.

Relevante Vorschriften für GmbH und UG

Vorschrift Inhalt
§ 42a GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses, Feststellungsfristen
§ 46 Nr. 1 GmbHG Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung
§ 242 HGB Aufstellungspflicht durch Geschäftsführung
§ 264 HGB Pflicht zur Aufstellung für Kapitalgesellschaften
§ 325 HGB Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister
§ 335 HGB Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Besonderheiten bei anderen Rechtsformen

Bei der Aktiengesellschaft stellt gemäß § 172 AktG zunächst der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest, sofern keine Hauptversammlung erforderlich ist. Bei Personengesellschaften ohne Kapitalgesellschaftsstatus entfällt die formelle Feststellung meist, da die Gesellschafter die Abschlüsse selbst aufstellen.

„Viele Mandate übersehen, dass die Feststellung eine eigenständige Rechtspflicht darstellt. Eine fehlende oder verspätete Feststellung verhindert die rechtswirksame Offenlegung und kann zu erheblichen Ordnungsgeldern führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zuständigkeit nach Rechtsform

Die Zuständigkeit für die Feststellung des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich das oberste Gesellschafterorgan zuständig.

Rechtsform Zuständiges Organ Rechtsgrundlage
GmbH Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2, § 46 Nr. 1 GmbHG
UG (haftungsbeschränkt) Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2, § 46 Nr. 1 GmbHG
AG Aufsichtsrat oder Hauptversammlung § 172, § 173 AktG
GmbH & Co. KG Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH analog § 42a GmbHG
Einzelunternehmen Keine formelle Feststellung erforderlich
OHG/KG (ohne KapG) Keine formelle Feststellung erforderlich

Ein-Personen-GmbH

Bei einer Ein-Personen-GmbH beschließt der Alleingesellschafter die Feststellung. Der Beschluss muss schriftlich dokumentiert werden, auch wenn keine Versammlung im klassischen Sinne stattfindet. Die Formerfordernisse nach § 48 Abs. 3 GmbHG sind zu beachten.

Achtung

Auch bei Ein-Personen-GmbH ist ein schriftlicher Feststellungsbeschluss zwingend erforderlich. Ein fehlender Beschluss macht die spätere Offenlegung rechtlich unwirksam.

Fristen für die Feststellung 2026

Die Feststellungsfristen für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 richten sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 42a GmbHG. Die Frist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres.

Feststellungsfristen nach Größenklasse

Größenklasse Feststellungsfrist Spätester Termin für 31.12.2025
Kleine GmbH/UG (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate nach Bilanzstichtag 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate nach Bilanzstichtag 31.08.2026

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister daher bis spätestens 31.12.2026 erfolgen.

Hinweis

Die Feststellungsfrist ist kürzer als die Offenlegungsfrist. Bei kleinen GmbH verbleibt zwischen Feststellung (30.11.) und Offenlegung (31.12.) nur ein Monat. Eine rechtzeitige Planung ist daher essentiell.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Es müssen zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, um die Größenklasse zu wechseln.

Ablauf der Feststellung Schritt für Schritt

Die Feststellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Aufstellung beginnt und mit der Dokumentation endet. Jeder Schritt ist rechtlich relevant.

1. Aufstellung durch die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erstellt gemäß § 242 HGB den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. Anhang und Lagebericht. Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB zwingend einzuhalten.

2. Prüfung (falls erforderlich)

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind gemäß § 316 HGB prüfungspflichtig. Der Wirtschaftsprüfer erstellt einen Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich prüfungsfrei, es sei denn, es greifen Sondervorschriften.

3. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Die Geschäftsführung beruft die Gesellschafterversammlung ein und legt den Jahresabschluss vor. Die Einberufung muss form- und fristgerecht nach dem Gesellschaftsvertrag bzw. § 51 GmbHG erfolgen. Unterlagen sind den Gesellschaftern rechtzeitig zugänglich zu machen.

4. Beschlussfassung

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Feststellung mit einfacher Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Der Beschluss kann auch im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn alle Gesellschafter zustimmen (§ 48 Abs. 2 GmbHG).

  • Jahresabschluss vollständig aufgestellt und signiert
  • Prüfungsbericht liegt vor (falls prüfungspflichtig)
  • Gesellschafter ordnungsgemäß einberufen
  • Beschlussfähigkeit gegeben
  • Beschluss protokolliert und unterzeichnet
  • Gewinnverwendungsbeschluss gefasst

5. Gewinnverwendung

Parallel zur Feststellung beschließen die Gesellschafter über die Verwendung des Jahresergebnisses nach § 29 GmbHG. Dies umfasst Entscheidungen über Ausschüttungen, Einstellungen in Rücklagen oder Gewinnvortrag.

Dokumentation und Protokollierung

Die ordnungsgemäße Dokumentation der Feststellung ist rechtlich zwingend und dient als Nachweis gegenüber Finanzbehörden, Gesellschaftern und im Offenlegungsverfahren. Das Protokoll ist Teil der Geschäftsunterlagen.

Inhalt des Feststellungsbeschlusses

  • Datum und Ort der Gesellschafterversammlung
  • Anwesende Gesellschafter mit Geschäftsanteilsangabe
  • Feststellung des Jahresabschlusses zum [Datum]
  • Bilanzgewinn/-verlust und Ergebnisverwendung
  • Beschluss zur Entlastung der Geschäftsführung
  • Unterschriften aller anwesenden Gesellschafter

Hinweis

Bei digitaler Durchführung (z. B. Videokonferenz) muss die rechtliche Zulässigkeit im Gesellschaftsvertrag geregelt sein. Das Protokoll ist dennoch schriftlich zu erstellen und zu unterzeichnen.

Aufbewahrungspflichten

Das Feststellungsprotokoll ist gemäß § 257 HGB für 10 Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beschluss gefasst wurde. Bei Verlust kann das Protokoll rekonstruiert werden, was jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden ist.

„Ein sauber dokumentierter Feststellungsbeschluss schützt sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführung. Bei Betriebsprüfungen oder gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten ist das Protokoll ein zentrales Beweisstück.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler bei der Feststellung vermeiden

In der Praxis kommt es immer wieder zu Fehlern bei der Feststellung, die rechtliche Konsequenzen haben können. Die häufigsten Probleme lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung vermeiden.

Typische Fehlerquellen

Fehler

  • Fristversäumnis nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung wird unwirksam
  • Risiko von Ordnungsgeldern

Lösung

  • Feststellungstermin bereits bei Erstellung einplanen
  • Gesellschafter rechtzeitig informieren
  • Digitale Tools für Erinnerungen nutzen

Achtung

Vorsicht: Eine Feststellung ohne ordnungsgemäße Aufstellung ist rechtlich unwirksam. Der gesamte Prozess muss dann wiederholt werden, was zu Fristversäumnissen führen kann.

Folgen fehlerhafter Feststellung

  • Jahresabschluss ist nicht rechtswirksam festgestellt
  • Gewinnausschüttungen können angefochten werden (§ 31 GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister ist unwirksam
  • Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro)
  • Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Gesellschafter
  • Steuerliche Anerkennung kann gefährdet sein

Digitale Umsetzung mit OnlineBilanz

Die digitale Abwicklung der Jahresabschlussfeststellung spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für lückenlose Dokumentation. OnlineBilanz bietet eine rechtssichere Plattform für den gesamten Prozess von der Erstellung bis zur Offenlegung.

Vorteile der digitalen Feststellung

Zeitersparnis

  • Keine postalischen Wartezeiten
  • Sofortige Verfügbarkeit für alle Gesellschafter
  • Parallele Bearbeitung möglich

Rechtssicherheit

  • Vollständigkeitsprüfung
  • Fristenüberwachung
  • Revisionssichere Archivierung

Transparenz

  • Status-Tracking in Echtzeit
  • Automatische Erinnerungen
  • Dokumentenhistorie nachvollziehbar

Digitaler Ablauf mit OnlineBilanz

  1. Erstellung: Jahresabschluss wird direkt in der Plattform erstellt oder hochgeladen
  2. Prüfung: Automatische Plausibilitätsprüfungen identifizieren Unstimmigkeiten
  3. Freigabe: Geschäftsführung gibt den Entwurf zur Feststellung frei
  4. Bereitstellung: Gesellschafter erhalten automatisch Zugang zu allen Unterlagen
  5. Beschlussfassung: Digitale Abstimmung oder Upload des Feststellungsprotokolls
  6. Offenlegung: Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister

Hinweis

Die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister erfolgt seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich digital. OnlineBilanz unterstützt die XBRL-Taxonomie und alle erforderlichen Formate.

Integration in bestehende Prozesse

OnlineBilanz lässt sich nahtlos in bestehende Buchhaltungs- und Steuersoftware integrieren. Datenimporte aus DATEV, Lexware oder anderen Systemen sind möglich. Die Schnittstelle zum Unternehmensregister ist bereits konfiguriert.

„Unsere Mandanten schätzen besonders die automatische Fristenüberwachung. Viele Ordnungsgeldverfahren entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus organisatorischen Versäumnissen. Die digitale Lösung verhindert das zuverlässig.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Von der Feststellung zur Offenlegung

Nach erfolgter Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. OnlineBilanz übernimmt die gesamte technische Abwicklung inklusive elektronischer Signatur und XBRL-Konvertierung. Der Status der Offenlegung ist jederzeit einsehbar.

100%

Digital abgewickelt

< 10 Min

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

0

Papierformulare erforderlich

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt den Jahresabschluss einer GmbH fest?

Die Gesellschafterversammlung der GmbH ist gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG i.V.m. § 46 Nr. 1 GmbHG für die Feststellung des Jahresabschlusses zuständig. Die Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss (Aufstellung), die Gesellschafter beschließen die Feststellung. Bei einer Ein-Personen-GmbH fasst der Alleingesellschafter den Beschluss schriftlich.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 festgestellt werden?

Für kleine GmbH/UG beträgt die Feststellungsfrist 11 Monate nach dem Bilanzstichtag, also bis 30.11.2026 für das Geschäftsjahr 2025. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen, spätestens bis 31.08.2026. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet für alle am 31.12.2026.

Was passiert, wenn die Feststellung zu spät erfolgt?

Eine verspätete Feststellung führt dazu, dass auch die Offenlegungsfrist nicht eingehalten werden kann. Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein, das Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro zur Folge hat. Zudem können Gewinnausschüttungen vor Feststellung rechtlich anfechtbar sein.

Kann die Feststellung auch digital erfolgen?

Ja, die Feststellung kann digital durchgeführt werden, wenn der Gesellschaftsvertrag dies zulässt oder alle Gesellschafter zustimmen. Das Beschlussprotokoll muss dennoch schriftlich dokumentiert und unterzeichnet werden. Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen den gesamten Prozess von der Aufstellung über die Feststellung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister rechtssicher digital abzuwickeln.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 42a GmbHG (Feststellung), § 325 HGB (Offenlegung), § 267 HGB (Größenklassen), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater