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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlogJahresabschluss Englisch

Jahresabschluss Englisch: Übersetzung & internationale Standards 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

In der globalisierten Wirtschaft wird der englischsprachige Jahresabschluss immer wichtiger. Internationale Investoren, ausländische Banken und Konzernmütter erwarten professionelle Financial Statements nach HGB oder IFRS. Dieser Leitfaden zum Jahresabschluss English erklärt die korrekte Übersetzung, zeigt die Unterschiede zwischen deutschen und internationalen Standards und gibt praktische Hinweise zur Erstellung. Besonders wichtig für die internationale Kommunikation ist auch die Feststellung Jahresabschluss Englisch, da dieser formale Akt der Billigung häufig gegenüber ausländischen Stakeholdern dokumentiert werden muss.

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Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der deutsche Jahresabschluss wird auf Englisch als “Annual Financial Statements” bezeichnet. Die Bilanz heißt “Balance Sheet”, die GuV “Income Statement” oder “Profit and Loss Statement”. Für internationale Geschäftsbeziehungen, Konzernabschlüsse oder Investorenkommunikation ist eine englische Version oft unverzichtbar.

Was bedeutet Jahresabschluss auf Englisch?

Der Begriff Jahresabschluss hat im Englischen mehrere Übersetzungen, die je nach Kontext und Rechnungslegungsstandard variieren. Die Wahl der richtigen Bezeichnung ist entscheidend für die professionelle Kommunikation mit internationalen Partnern.

Im deutschsprachigen Raum ist der Jahresabschluss nach § 242 HGB die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Kapitalgesellschaften gehören nach § 264 Abs. 1 HGB auch der Anhang sowie bei mittelgroßen und großen Gesellschaften der Lagebericht dazu.

Deutscher Begriff Englische Übersetzung Verwendungskontext
Jahresabschluss (allgemein) Annual Financial Statements Neutrale, universelle Bezeichnung
Jahresabschluss (IFRS) Financial Statements / Annual Report Internationale Konzernabschlüsse
Bilanz Balance Sheet Vermögens- und Kapitalstruktur
Gewinn- und Verlustrechnung Income Statement / Profit and Loss Statement (P&L) Erfolgsrechnung
Anhang Notes to the Financial Statements Erläuterungen und Ergänzungen
Lagebericht Management Report Geschäftsverlauf und Prognosen

Hinweis

Wichtig: Die Bezeichnung “Annual Accounts” wird im britischen Englisch häufig verwendet, während “Financial Statements” international gebräuchlicher ist. Für HGB-Abschlüsse empfiehlt sich “Annual Financial Statements in accordance with German GAAP (HGB)”.

„In der internationalen Kommunikation ist Präzision entscheidend. Ein HGB-Abschluss sollte immer als solcher gekennzeichnet werden, um Missverständnisse bei ausländischen Partnern zu vermeiden, die IFRS-Standards gewohnt sind.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist ein englischer Jahresabschluss notwendig?

Ein englischsprachiger Jahresabschluss ist keine rechtliche Pflicht für deutsche Kapitalgesellschaften, wird aber in der Praxis häufig zur geschäftlichen Notwendigkeit. Verschiedene Situationen erfordern eine professionelle englische Version der Financial Statements.

Internationale Investoren

  • Due Diligence Prozesse
  • Investorenberichte
  • Kapitalbeschaffung

Konzernstrukturen

  • Reporting an Muttergesellschaft
  • Konzernabschluss (IFRS)
  • Interne Controlling-Berichte

Bankfinanzierung

  • Kreditanträge
  • Covenant-Prüfungen
  • Rating-Verfahren

Weitere Anwendungsfälle

  • Unternehmensverkauf (M&A): Bei grenzüberschreitenden Transaktionen sind englische Financial Statements Standard im Verkaufsprozess
  • Börsengang (IPO): Für internationale Kapitalmärkte sind IFRS-Abschlüsse in englischer Sprache erforderlich
  • Lieferantenbeziehungen: Große internationale Kunden prüfen die Bonität ihrer Zulieferer anhand englischer Jahresabschlüsse
  • Zertifizierungen: Internationale Auditverfahren und Compliance-Prüfungen erfordern englischsprachige Dokumentation

Achtung

Achtung bei Übersetzungen: Eine bloße wortgetreue Übersetzung des HGB-Abschlusses reicht oft nicht aus. Internationale Partner erwarten eine Darstellung nach bekannten Standards und gegebenenfalls Überleitungsrechnungen zwischen HGB und IFRS.

HGB vs. IFRS: Grundlegende Unterschiede

Das deutsche Handelsrecht (HGB) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen und basieren auf verschiedenen Grundprinzipien. Diese Unterschiede haben erhebliche Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

HGB (German GAAP)

  • Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
  • Anschaffungskostenprinzip
  • Strenges Realisationsprinzip
  • Vorsichtige Gewinnermittlung
  • Steuerliche Orientierung möglich

IFRS

  • Fair Value Bewertung
  • Substanzorientierung
  • True and Fair View
  • Marktorientierte Bewertung
  • Steuerunabhängigkeit

Wesentliche Bewertungsunterschiede

Position HGB IFRS
Entwicklungskosten Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 HGB) Aktivierungspflicht bei Erfüllung bestimmter Kriterien (IAS 38)
Immobilien Anschaffungskosten abzgl. Abschreibungen Wahlrecht: Anschaffungskosten oder Fair Value (IAS 40)
Rückstellungen Auch für drohende Verluste (§ 249 HGB) Nur für Verpflichtungen aus Vergangenheit (IAS 37)
Vorräte Niederstwertprinzip streng Lower of cost or net realizable value
Firmenwert Planmäßige Abschreibung möglich Nur Impairment Test (IFRS 3)

Für deutsche Kapitalgesellschaften gilt grundsätzlich die HGB-Pflicht. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Auch andere Unternehmen können freiwillig IFRS anwenden, müssen aber parallel einen HGB-Abschluss für steuerliche Zwecke führen.

„Viele mittelständische GmbHs erstellen einen HGB-Abschluss für Deutschland und übersetzen diesen ins Englische – mit einem klaren Hinweis auf die Anwendung deutscher Rechnungslegungsgrundsätze. Das ist völlig ausreichend und rechtlich korrekt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanzpositionen auf Englisch (Balance Sheet)

Die Bilanz (Balance Sheet) gliedert sich nach § 266 HGB in Aktiva und Passiva. Bei der Übersetzung ist auf die korrekte Terminologie zu achten, da englischsprachige Bilanzen teilweise andere Strukturen aufweisen.

Aktivseite (Assets)

Deutsch (§ 266 HGB) Englisch Erläuterung
Anlagevermögen Non-current Assets / Fixed Assets Langfristig gebundenes Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände Intangible Assets Software, Patente, Lizenzen, Firmenwert
Sachanlagen Property, Plant and Equipment (PP&E) Grundstücke, Gebäude, Maschinen
Finanzanlagen Financial Assets Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens
Umlaufvermögen Current Assets Kurzfristig gebundenes Vermögen
Vorräte Inventories Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren
Forderungen Receivables / Trade Receivables Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Cash and Cash Equivalents Liquide Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten Prepaid Expenses / Prepayments Aktive Rechnungsabgrenzung

Passivseite (Liabilities and Equity)

Deutsch (§ 266 HGB) Englisch Erläuterung
Eigenkapital Equity / Shareholders’ Equity Kapital der Eigentümer
Gezeichnetes Kapital Issued Capital / Share Capital Stammkapital bei GmbH
Kapitalrücklage Capital Reserves Agio, Zuzahlungen
Gewinnrücklagen Retained Earnings / Reserves Thesaurierte Gewinne
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Profit/Loss for the Year Ergebnis des Geschäftsjahres
Rückstellungen Provisions Ungewisse Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten Liabilities / Payables Sichere Schulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Bank Loans and Overdrafts Bankverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Trade Payables Lieferantenverbindlichkeiten

Hinweis

Strukturunterschied: Während deutsche Bilanzen nach § 266 HGB eine strikte Gliederung haben, sind internationale Bilanzen oft flexibler strukturiert. IFRS kennt keine zwingende Gliederung, verlangt aber die Unterscheidung zwischen kurzfristig (current) und langfristig (non-current).

Gewinn- und Verlustrechnung auf Englisch

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wird im Englischen als Income Statement oder Profit and Loss Statement (P&L) bezeichnet. Nach § 275 HGB stehen das Gesamtkosten- und das Umsatzkostenverfahren zur Wahl.

Gesamtkostenverfahren (Nature of Expense Method)

Deutsch (§ 275 Abs. 2 HGB) Englisch
Umsatzerlöse Revenue / Sales
Bestandsveränderungen Changes in Inventories
Andere aktivierte Eigenleistungen Own Work Capitalized
Sonstige betriebliche Erträge Other Operating Income
Materialaufwand Cost of Materials
Personalaufwand Personnel Expenses
Abschreibungen Depreciation and Amortization
Sonstige betriebliche Aufwendungen Other Operating Expenses
Zinsen und ähnliche Erträge Interest and Similar Income
Zinsen und ähnliche Aufwendungen Interest and Similar Expenses
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Income Taxes
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Profit/Loss for the Year

Umsatzkostenverfahren (Cost of Sales Method)

Das Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB entspricht eher internationalen Gepflogenheiten und wird im angelsächsischen Raum bevorzugt eingesetzt.

Deutsch (§ 275 Abs. 3 HGB) Englisch
Umsatzerlöse Revenue / Net Sales
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Cost of Sales / Cost of Goods Sold (COGS)
Bruttoergebnis vom Umsatz Gross Profit
Vertriebskosten Selling Expenses / Distribution Costs
Allgemeine Verwaltungskosten Administrative Expenses / General and Administrative Costs
Sonstige betriebliche Erträge Other Operating Income
Sonstige betriebliche Aufwendungen Other Operating Expenses
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Operating Profit / EBIT

Hinweis

EBIT und EBITDA: Diese international gebräuchlichen Kennzahlen (Earnings Before Interest and Taxes / Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization) sind im HGB nicht vorgesehen, werden aber oft zusätzlich ausgewiesen.

Anhang und Lagebericht auf Englisch

Der Anhang (Notes to the Financial Statements) ist nach § 264 Abs. 1 HGB integraler Bestandteil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften. Er erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV.

Typische Anhang-Positionen auf Englisch

  • Accounting Policies: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
  • Depreciation Methods: Abschreibungsmethoden für Anlagegüter
  • Valuation Principles: Bewertungsgrundsätze (z.B. Vorratsbewertung)
  • Contingent Liabilities: Eventualverbindlichkeiten nach § 251 HGB
  • Other Financial Obligations: Sonstige finanzielle Verpflichtungen
  • Number of Employees: Durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach § 285 Nr. 7 HGB
  • Executive Compensation: Angaben zu Bezügen der Geschäftsführung

Lagebericht (Management Report)

Der Lagebericht ist nach § 289 HGB von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu erstellen. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Geschäftsentwicklung und der Lage der Gesellschaft.

Pflichtbestandteile

  • Business Review (Geschäftsverlauf)
  • Financial Position (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage)
  • Risk Report (Risikobericht nach § 289 Abs. 1 HGB)
  • Forecast Report (Prognosebericht)
  • Key Performance Indicators (Leistungsindikatoren)

Optionale Inhalte

  • Research and Development (Forschung & Entwicklung)
  • Branch Offices (Zweigniederlassungen)
  • Corporate Governance Statement
  • Non-Financial Information (bei großen Unternehmen)
  • Supplementary Report (Nachtragsbericht)

„Der Lagebericht sollte nicht wörtlich übersetzt werden. Internationale Leser erwarten eine prägnante, faktenorientierte Darstellung ohne die im Deutschen üblichen Formalismen. Klarheit geht vor Ausführlichkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praktische Erstellung eines englischen Jahresabschlusses

Die Erstellung eines englischsprachigen Jahresabschlusses erfordert mehr als eine simple Übersetzung. Fachliche Kompetenz, korrekte Terminologie und Verständnis für internationale Standards sind unverzichtbar.

  • HGB-Abschluss vollständig erstellen und prüfen
  • Entscheidung: Reine Übersetzung oder Überleitung auf IFRS?
  • Fachübersetzer mit Rechnungslegungskenntnissen beauftragen
  • Konsistente Verwendung der englischen Fachbegriffe sicherstellen
  • Alle Beträge in Euro (EUR) oder gewünschter Fremdwährung darstellen
  • Eindeutigen Hinweis auf angewandte Standards einfügen (German GAAP/HGB)
  • Notes und Management Report an internationale Lesegewohnheiten anpassen
  • Qualitätskontrolle durch wirtschaftskundigen Muttersprachler
  • Dokumentation archivieren und für spätere Anfragen bereithalten

Digitale Tools für die Erstellung

Moderne Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz ermöglicht die effiziente Erstellung des deutschen HGB-Abschlusses. Die strukturierten Daten können dann als Grundlage für die englische Version dienen.

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Vermeiden Sie automatische Übersetzungstools: Google Translate oder DeepL sind für Fachtexte im Rechnungswesen ungeeignet. Fehlerhafte Übersetzungen können zu gravierenden Missverständnissen bei Investoren oder Banken führen.

Kosten und Zeitaufwand

Die Kosten für eine professionelle Übersetzung des Jahresabschlusses variieren je nach Umfang und Komplexität. Für einen typischen GmbH-Abschluss mit Anhang sollten Sie mit 1.500 bis 4.000 Euro rechnen. Der Zeitaufwand beträgt in der Regel 1-2 Wochen.

Rechtliche Grundlagen und Offenlegung

Auch bei Erstellung eines englischen Jahresabschlusses bleiben die deutschen rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt unverändert für alle Kapitalgesellschaften.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB.

Hinweis

Wichtig: Offenlegungspflichtig ist grundsätzlich der deutsche HGB-Abschluss. Eine englische Version kann zusätzlich freiwillig eingereicht werden, ersetzt aber nicht die deutsche Pflichtveröffentlichung.

Größenklassen und Erleichterungen

Die Größenklassen nach § 267 HGB bestimmen den Umfang der Offenlegungs- und Berichtspflichten. Auch für englische Versionen gelten diese Abstufungen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Erleichterungen
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Verkürzte Bilanz, keine GuV-Offenlegung möglich
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Lagebericht erforderlich, verkürzte GuV möglich
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständige Offenlegung, Prüfungspflicht

Fristen im Überblick (Geschäftsjahr = Kalenderjahr)

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung (kleine GmbH): Bis 30.11.2026 nach § 42a Abs. 2 GmbHG (11 Monate)
  • Feststellung (mittelgroße/große GmbH): Bis 31.08.2026 nach § 42a Abs. 1 GmbHG (8 Monate)
  • Offenlegung: Bis 31.12.2026 nach § 325 HGB (12 Monate)
  • Ordnungsgeld bei Versäumnis: 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB

Achtung

Sanktionen bei verspäteter Offenlegung: Das Bundesamt für Justiz verhängt nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die englische Version ändert nichts an dieser Pflicht – entscheidend ist die fristgerechte Einreichung des deutschen HGB-Abschlusses.

Besonderheiten bei IFRS-Abschlüssen

Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen nach § 315e HGB ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Diese Unternehmen können nach § 325 Abs. 2a HGB den IFRS-Konzernabschluss auch in englischer Sprache offenlegen.

Nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen haben nach § 315e Abs. 3 HGB ein Wahlrecht zur IFRS-Anwendung im Konzernabschluss. Der Einzelabschluss muss jedoch stets nach HGB erstellt werden, da er Grundlage der Ausschüttungsbemessung und Besteuerung ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie heißt Jahresabschluss auf Englisch?

Die gebräuchlichste Übersetzung ist “Annual Financial Statements”. Weitere Bezeichnungen sind “Financial Statements” (IFRS-Kontext) oder “Annual Accounts” (britisches Englisch). Die Bilanz heißt “Balance Sheet”, die Gewinn- und Verlustrechnung “Income Statement” oder “Profit and Loss Statement (P&L)”.

Ist ein englischer Jahresabschluss rechtlich verpflichtend?

Nein, deutsche Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss nach HGB in deutscher Sprache erstellen und beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Eine englische Version ist nur für internationale Geschäftsbeziehungen, Investoren oder Konzernberichte erforderlich, aber keine gesetzliche Pflicht.

Was ist der Unterschied zwischen HGB und IFRS?

Das HGB (German GAAP) dient dem Gläubigerschutz und folgt dem Vorsichtsprinzip mit strengen Bewertungsregeln. IFRS (International Financial Reporting Standards) zielt auf Investoreninformation ab und verwendet Fair-Value-Bewertungen. Kapitalmarktorientierte Konzerne müssen IFRS anwenden (§ 315e HGB), andere können freiwillig wählen.

Was kostet die Übersetzung eines Jahresabschlusses ins Englische?

Eine professionelle Fachübersetzung eines typischen GmbH-Jahresabschlusses mit Bilanz, GuV und Anhang kostet zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Der Preis hängt von Umfang, Komplexität und Qualifikation des Übersetzers ab. Automatische Übersetzungstools sind für Rechnungslegungstexte ungeeignet und können zu gravierenden Fehlern führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater