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Stammkapital25.000 €
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9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogEÜR erstellen

EÜR erstellen 2026: Anleitung für Jahresabschluss & Gewinnermittlung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Einzelunternehmen die gesetzlich vorgesehene Alternative zur Bilanzierung. Sie folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip und ist deutlich einfacher als die doppelte Buchführung. Dennoch müssen formale Anforderungen eingehalten werden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die EÜR / Gewinnermittlung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, bei der Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip erfasst werden. Sie ist für Freiberufler und Kleinunternehmer immer zulässig, für Einzelunternehmen bis 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr. Kapitalgesellschaften sind bilanzierungspflichtig.

Was ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Sie stellt alle betrieblichen Einnahmen eines Geschäftsjahres den betrieblichen Ausgaben gegenüber.

Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ergibt den steuerlichen Gewinn oder Verlust. Dieser wird für die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag herangezogen.

Im Gegensatz zur Bilanzierung nach § 4 Abs. 1 EStG ist die EÜR keine doppelte Buchführung. Es werden keine Bestände erfasst, sondern nur tatsächliche Zahlungsströme.

Hinweis

Die EÜR ist kein Jahresabschluss im handelsrechtlichen Sinne. Sie dient ausschließlich der steuerlichen Gewinnermittlung und unterliegt nicht den Vorschriften des HGB zur Bilanzierung.

EÜR oder Bilanz: Wer darf welche Gewinnermittlung nutzen?

Die Wahl zwischen EÜR und Bilanzierung ist gesetzlich geregelt. Nicht jedes Unternehmen darf die EÜR verwenden. Entscheidend sind die Rechtsform und bestimmte Größengrenzen.

Unternehmensform EÜR zulässig Bilanzierungspflicht
Freiberufler (§ 18 EStG) Ja, immer Nein
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) Ja, immer Nein
Einzelunternehmen (klein) Ja, bis 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn Ab Überschreitung der Grenzen
Personengesellschaft (OHG, KG) Nur wenn Grenzen nicht überschritten Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
GmbH Nein Ja, immer (§ 6 HGB)
UG (haftungsbeschränkt) Nein Ja, immer (§ 6 HGB)
AG Nein Ja, immer (§ 6 HGB)

Die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Gewinn müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden. Erst dann entsteht die Buchführungspflicht nach § 141 AO.

Achtung

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind kraft Rechtsform nach § 6 HGB immer buchführungs- und bilanzierungspflichtig, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Für sie ist die EÜR nicht zulässig – sie müssen stattdessen eine E-Bilanz erstellen und elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (z. B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Journalisten) dürfen unabhängig von ihrer Größe die EÜR verwenden. Eine Bilanzierungspflicht entsteht für sie nicht.

Das Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG

Die EÜR basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip gemäß § 11 EStG. Im Gegensatz zum Realisationsprinzip der Bilanzierung werden Einnahmen und Ausgaben erst bei tatsächlichem Zahlungsfluss erfasst.

Zufluss von Einnahmen

  • Banküberweisung: Wertstellungsdatum
  • Barzahlung: Tag der Vereinnahmung
  • Scheck: Tag der Gutschrift auf dem Konto

Abfluss von Ausgaben

  • Banküberweisung: Datum der Belastung
  • Barzahlung: Tag der Zahlung
  • Lastschrift: Belastungsdatum

Das bedeutet: Rechnungen, die im Dezember 2025 gestellt, aber erst im Januar 2026 bezahlt werden, gehören ins Geschäftsjahr 2026. Bei der Bilanzierung wären sie bereits 2025 zu erfassen.

„Das Zufluss-Abfluss-Prinzip macht die EÜR deutlich einfacher als die Bilanzierung. Es gibt keine Periodenabgrenzung, keine Rückstellungen und keine Bewertungsfragen bei Forderungen. Allerdings müssen regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben innerhalb einer 10-Tage-Frist dem richtigen Jahr zugeordnet werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach § 11 Abs. 2 EStG gelten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben als in dem Jahr bezogen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zufließen (10-Tage-Regel).

Hinweis

Beispiel 10-Tage-Regel: Die Miete für Januar 2026 wird am 28.12.2025 bezahlt. Sie gehört wirtschaftlich zu 2026 und wird daher auch dort erfasst, obwohl der Abfluss 2025 erfolgte.

Was gehört in die EÜR? Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Die EÜR gliedert sich in Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Differenz ergibt den steuerlichen Gewinn. Dabei ist eine klare Abgrenzung zum privaten Bereich zwingend erforderlich.

Betriebseinnahmen nach § 8 EStG

Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen alle Einnahmen aus der betrieblichen Tätigkeit.

  • Erlöse aus Verkauf von Waren oder Dienstleistungen (netto oder brutto, je nach Umsatzsteuer-Regelung)
  • Honorare und Provisionen
  • Umsatzsteuer-Erstattungen vom Finanzamt
  • Entnahmen von Waren für private Zwecke (Eigenverbrauch nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
  • Versicherungsentschädigungen für betriebliche Schäden
  • Förderungen und Zuschüsse mit betrieblichem Bezug

Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die betrieblich veranlasst sind. Nur Ausgaben mit nachweisbarem betrieblichem Zusammenhang dürfen abgesetzt werden.

  • Miete für Büro- oder Geschäftsräume
  • Büromaterial, Porto, Telefon, Internet
  • Fahrtkosten (Kilometerpauschale oder tatsächliche Kosten)
  • Versicherungen mit betrieblichem Bezug
  • Löhne, Gehälter, Sozialabgaben
  • Fortbildungskosten
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Abschreibungen auf abnutzbare Wirtschaftsgüter (§ 7 EStG)
  • Gewerbesteuer und Umsatzsteuer-Zahlungen an das Finanzamt
  • Bewirtungskosten (zu 70 % abzugsfähig nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)
  • Geschenke bis 50 Euro pro Person und Jahr

Achtung

Nicht abzugsfähig sind nach § 4 Abs. 5 EStG unter anderem: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Geldbußen, Verwarngelder, Geschenke über 50 Euro, unangemessene Bewirtungskosten und private Ausgaben.

Abgrenzung privat – betrieblich

Private Ausgaben dürfen nicht in die EÜR aufgenommen werden. Bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (z. B. häusliches Arbeitszimmer, privat-betriebliches Fahrzeug) ist eine Aufteilung nach nachvollziehbaren Kriterien erforderlich.

Das häusliche Arbeitszimmer ist nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (dann bis 1.250 Euro).

Formvorschriften und gesetzliche Anforderungen

Die EÜR ist nicht formfrei. Seit 2005 müssen Gewerbetreibende und selbständig Tätige die Anlage EÜR nach einem amtlichen Vordruck einreichen (§ 60 Abs. 4 EStDV).

Die Übermittlung erfolgt grundsätzlich elektronisch im Rahmen der Einkommensteuererklärung über ELSTER. Eine Papiereinreichung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

  • Vollständige Erfassung aller Betriebseinnahmen und -ausgaben
  • Trennung nach Einkunftsarten (bei mehreren Tätigkeiten)
  • Nachvollziehbare Aufzeichnungen (Kassenbuch, Kontoauszüge, Belege)
  • Ordnungsgemäße Belegablage (10 Jahre Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO)
  • Elektronische Übermittlung der Anlage EÜR
  • Getrennte Erfassung von Umsatzsteuer (bei Regelbesteuerung)
  • Ausweis von nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben

Nach § 146 AO sind elektronische Aufzeichnungen (z. B. Buchhaltungssoftware) den gleichen Anforderungen unterworfen wie Papierbelege. Sie müssen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar sein (GoBD).

Hinweis

Die Anlage EÜR ist auch bei Verlust einzureichen. Ein Verzicht auf die Abgabe ist nicht möglich, wenn gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielt werden.

Die Anlage EÜR: Aufbau und wichtige Positionen

Die Anlage EÜR ist ein strukturiertes Formular mit drei Hauptbereichen: Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und Ergänzende Angaben.

Teil I: Betriebseinnahmen

Hier werden alle steuerpflichtigen Einnahmen erfasst, untergliedert nach Art der Einnahme (z. B. Erlöse aus Lieferungen und Leistungen, vereinnahmte Umsatzsteuer, Investitionszulagen).

Teil II: Betriebsausgaben

Dieser Teil ist nach Kostenarten gegliedert (Waren, Rohstoffe, Personal, Raumkosten, Versicherungen, Fahrzeugkosten, Abschreibungen usw.). Jede Position muss einzeln ausgewiesen werden.

Besonders wichtig: Abschreibungen auf Anlagegüter müssen nach § 7 EStG berechnet und in Zeile 35 eingetragen werden. Das Anlageverzeichnis ist der EÜR beizufügen.

Teil III: Ergänzende Angaben

Hier werden Privatentnahmen, Privateinlagen, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG und andere Sonderposten ausgewiesen.

Zeile Position Beschreibung
Zeile 11 Betriebseinnahmen gesamt Summe aller vereinnahmten Erlöse (brutto oder netto)
Zeile 35 Abschreibungen AfA auf abnutzbare Wirtschaftsgüter nach § 7 EStG
Zeile 43 Betriebsausgaben gesamt Summe aller Ausgaben
Zeile 76 Gewinn/Verlust Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben
Zeile 77 Hinzurechnungen z. B. Investitionsabzugsbetrag-Auflösung
Zeile 95 Steuerlicher Gewinn Endgültiger Gewinn nach allen Korrekturen

Der steuerliche Gewinn aus Zeile 95 wird in die Einkommensteuererklärung übernommen und dort mit anderen Einkunftsarten verrechnet.

Häufige Fehler bei der EÜR und wie Sie diese vermeiden

Bei der Erstellung der EÜR passieren immer wieder typische Fehler, die zu Rückfragen des Finanzamts oder zu Steuernachzahlungen führen können.

Fehlerhafte Periodenabgrenzung

  • Immer das Datum des Zahlungsflusses verwenden
  • 10-Tage-Regel bei wiederkehrenden Zahlungen beachten

Private Ausgaben

  • Strikte Trennung privat/betrieblich
  • Nur betrieblich veranlasste Ausgaben absetzen
  • Belege prüfen und dokumentieren

Fehlende Belege

  • Alle Belege aufbewahren (10 Jahre)
  • Bei fehlenden Belegen Eigenbelege erstellen
  • Digitale Belege GoBD-konform archivieren

Weitere häufige Fehler sind: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (z. B. Einkommensteuer) werden abgesetzt, Abschreibungen werden falsch berechnet, Umsatzsteuer wird nicht korrekt ausgewiesen.

Achtung

Bei wiederholten oder gravierenden Fehlern kann das Finanzamt eine Hinzuschätzung vornehmen oder ein Bußgeld nach § 379 AO verhängen. In schweren Fällen droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

„Die meisten Fehler lassen sich vermeiden, wenn von Anfang an sauber gebucht wird. Eine gute Buchhaltungssoftware und regelmäßige Abstimmung mit dem Steuerberater helfen, typische Stolperfallen zu umgehen. Besonders wichtig: Trennen Sie private und betriebliche Konten strikt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen für die Abgabe der EÜR 2026

Die EÜR ist zusammen mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gelten folgende Fristen für 2026:

31.07.2026

Abgabefrist ohne steuerlichen Berater

28.02.2027

Abgabefrist mit steuerlichem Berater

Die Frist für die Abgabe ohne Berater beträgt 7 Monate nach Ende des Kalenderjahres (§ 149 Abs. 2 AO). Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf 14 Monate.

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen. Diese betragen mindestens 25 Euro pro Monat, bei höheren Steuernachzahlungen bis zu 0,25 % der festgesetzten Steuer.

Hinweis

Eine Fristverlängerung kann beim Finanzamt beantragt werden, wenn besondere Gründe vorliegen (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen). Der Antrag sollte rechtzeitig vor Fristablauf gestellt werden.

Im Gegensatz zur Bilanzierung nach HGB gibt es bei der EÜR keine handelsrechtlichen Feststellungs- oder Offenlegungsfristen. Die EÜR ist ausschließlich eine steuerliche Gewinnermittlung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH die EÜR verwenden?

Nein. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind nach § 6 HGB kraft Rechtsform buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Die EÜR ist nur für Freiberufler, Kleinunternehmer und kleine Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften zulässig, die die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn nicht überschreiten.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip nach § 11 EStG und erfasst nur tatsächliche Zahlungsströme. Die Bilanz folgt dem Realisationsprinzip nach § 252 HGB und erfasst Vermögen, Schulden, Forderungen und Verbindlichkeiten zum Stichtag. Die EÜR ist deutlich einfacher, da keine Periodenabgrenzung, Rückstellungen oder Bewertungsfragen erforderlich sind.

Muss ich als Freiberufler die Anlage EÜR elektronisch einreichen?

Ja. Seit 2005 ist die Anlage EÜR nach § 60 Abs. 4 EStDV nach amtlichem Vordruck einzureichen. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über ELSTER zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Eine Papiereinreichung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Welche Ausgaben darf ich in der EÜR nicht absetzen?

Nicht abzugsfähig sind nach § 4 Abs. 5 EStG: Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, private Lebensführungskosten, Geldbußen und Verwarngelder, Geschenke über 50 Euro pro Person, unangemessene Bewirtungskosten und Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer (außer bei Mittelpunkt der Tätigkeit oder fehlendem anderweitigen Arbeitsplatz).

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 4 EStG – Gewinnermittlung, § 11 EStG – Zufluss-Abfluss-Prinzip, § 6 HGB – Buchführungspflicht Kapitalgesellschaften, § 141 AO – Buchführungspflicht nach Größe. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater