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Datum

Lesedauer

10–16 Minuten


OnlineBilanzBlogEröffnungsbilanz erstellen

Eröffnungsbilanz erstellen 2026: Anleitung für GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Erstellen einer Eröffnungsbilanz ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtend und bildet die Grundlage der gesamten Buchführung. Dieser Leitfaden zeigt, wer eine Eröffnungsbilanz erstellen muss, welche Posten aufzunehmen sind und wie die Bewertung nach § 252 HGB erfolgt. Die Grundsätze entsprechen weitgehend den allgemeinen Regeln, die auch beim Erstellen einer Bilanz für Folgeperioden gelten. Mit strukturierter Anleitung zur rechtssicheren Erstellung.

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Kurzantwort

Eine Eröffnungsbilanz muss bei Gründung, Umwandlung oder Beginn der Bilanzierungspflicht erstellt werden. Sie zeigt das Vermögen, die Schulden und das Eigenkapital zum Startzeitpunkt und bildet die Grundlage für alle folgenden Jahresabschlüsse nach § 242 HGB.

Grundlagen der Eröffnungsbilanz

Die Eröffnungsbilanz ist nach § 242 Abs. 1 HGB die Bilanz zum Beginn eines Handelsgewerbes oder bei Übernahme eines Unternehmens. Sie dokumentiert die finanzielle Ausgangssituation zu einem bestimmten Stichtag und weist alle Vermögensgegenstände, Schulden sowie das Eigenkapital aus.

Das Erstellen einer Eröffnungsbilanz ist keine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzliche Pflicht für alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften. Sie bildet den Startpunkt der gesamten Buchführung und ist die Grundlage für alle folgenden Jahresabschlüsse nach § 242 Abs. 2 HGB.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz wird nicht offengelegt und muss nicht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Sie verbleibt als internes Dokument im Unternehmen und dient als Grundlage für die Buchführung und Steuererklärung.

§ 242 HGB

Pflicht zur Eröffnungsbilanz

§ 252 HGB

Bewertungsgrundsätze

§ 266 HGB

Gliederungsschema

Die Eröffnungsbilanz unterscheidet sich von der Jahresbilanz dadurch, dass sie keine Vorjahreszahlen enthält und ohne Gewinn- und Verlustrechnung erstellt wird. Sie ist der Ausgangspunkt, an dem sich alle späteren Vermögensänderungen messen lassen.

Wer ist verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen?

Die Verpflichtung zum Erstellen einer Eröffnungsbilanz besteht für alle Kaufleute nach § 238 HGB sowie für Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB. Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Eintragung ins Handelsregister oder die Überschreitung der Schwellenwerte für Einzelkaufleute.

Immer bilanzierungspflichtig

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt) nach § 13 Abs. 3 GmbHG
  • Aktiengesellschaft (AG) nach § 242 HGB
  • OHG und KG als eingetragene Kaufleute
  • Eingetragene Einzelkaufleute (e.K.)

Bilanzierungspflicht bei Überschreitung

  • Umsatzerlöse über 800.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Gewinn über 80.000 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Freiwilliger Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung
  • Umwandlung, Fusion oder Spaltung nach UmwG

Auch Personengesellschaften ohne natürliche Person als vollhaftenden Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG) sind nach § 264a HGB zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet. Die Pflicht entsteht mit dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister oder dem Beginn der kaufmännischen Tätigkeit.

Achtung

Einzelunternehmen und Freiberufler, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und die Schwellenwerte nicht überschreiten, sind nicht verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Für sie gilt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Zeitpunkt und Stichtag der Eröffnungsbilanz

Der Stichtag der Eröffnungsbilanz ist der Tag, an dem die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird oder die Bilanzierungspflicht beginnt. Bei einer GmbH-Gründung ist dies in der Regel der Tag der Eintragung ins Handelsregister nach § 11 GmbHG.

  • Bei Neugründung: Tag der Handelsregistereintragung
  • Bei Umwandlung: Stichtag der Umwandlung nach § 17 UmwG
  • Bei Übernahme: Tag der wirtschaftlichen Übernahme
  • Bei freiwilligem Wechsel zur Bilanzierung: Beginn des Wirtschaftsjahres
  • Bei Überschreitung der Schwellenwerte: Beginn des folgenden Wirtschaftsjahres

Die Eröffnungsbilanz muss zu dem Zeitpunkt erstellt werden, zu dem das Unternehmen erstmals bilanziert. Sie bildet den Anfangsbestand für die erste Jahresbilanz. Der Schlusswert der Eröffnungsbilanz entspricht dem Anfangswert der ersten Jahresbilanz (Bilanzidentität nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

Hinweis

Bei einer GmbH-Gründung mit Sacheinlagen muss die Eröffnungsbilanz die tatsächlich geleisteten Einlagen zum Zeitpunkt der Eintragung ausweisen. Eine vorzeitige Bewertung vor Eintragung ist nicht zulässig.

Aufbau und Gliederung nach § 266 HGB

Die Eröffnungsbilanz folgt dem gesetzlichen Gliederungsschema nach § 266 HGB. Auf der Aktivseite wird das Vermögen nach Anlagevermögen und Umlaufvermögen gegliedert, auf der Passivseite stehen Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Aktivseite Passivseite
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital
II. Sachanlagen II. Kapitalrücklage
III. Finanzanlagen III. Gewinnrücklagen
B. Umlaufvermögen B. Rückstellungen
I. Vorräte C. Verbindlichkeiten
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
III. Wertpapiere
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erstellen. Die Gliederung muss dennoch den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen und alle wesentlichen Positionen ausweisen.

Die Summe der Aktivseite muss immer der Summe der Passivseite entsprechen (Bilanzgleichung). Die Differenz zwischen Vermögen und Schulden ergibt das Eigenkapital, das auf der Passivseite ausgewiesen wird.

Bewertung der Vermögenswerte in der Eröffnungsbilanz

Die Bewertung in der Eröffnungsbilanz erfolgt nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Es gilt das Vorsichtsprinzip, das Realisationsprinzip und das Imparitätsprinzip. Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Bewertungsmaßstäbe nach Vermögensart

Anlagevermögen

  • Anschaffungskosten nach § 255 Abs. 1 HGB
  • Abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 HGB
  • Bei Sacheinlagen: Verkehrswert zum Einbringungszeitpunkt
  • Immaterielles Vermögen nur bei entgeltlichem Erwerb

Umlaufvermögen

  • Anschaffungskosten oder niedrigerer Börsen-/Marktpreis
  • Strenges Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB
  • Vorräte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
  • Forderungen zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen

Verbindlichkeiten

  • Ansatz zum Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
  • Darlehen zum ausstehenden Rückzahlungsbetrag
  • Lieferantenverbindlichkeiten zum Rechnungsbetrag
  • Unverzinsliche Verbindlichkeiten abzinsen bei Laufzeit > 1 Jahr

„Bei Sacheinlagen in eine GmbH ist besondere Sorgfalt geboten. Die Bewertung muss nachvollziehbar sein und darf den tatsächlichen Wert nicht übersteigen. Eine zu hohe Bewertung kann zur Differenzhaftung nach § 9 GmbHG führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nach § 248 Abs. 2 HGB aktiviert werden, müssen es aber nicht. In der Eröffnungsbilanz werden sie regelmäßig nicht angesetzt, da zum Gründungszeitpunkt noch keine Herstellungskosten angefallen sind.

Typische Positionen in der Eröffnungsbilanz

Die konkreten Positionen in der Eröffnungsbilanz hängen von der Art der Gründung und den eingebrachten Werten ab. Bei einer Bargründung sind deutlich weniger Positionen auszuweisen als bei einer Sachgründung oder Unternehmensübernahme.

Aktivseite: Vermögenswerte zum Start

  • Geschäftsausstattung: Büromöbel, Computer, technische Geräte zu Anschaffungskosten
  • Maschinen und Anlagen: Produktionsmittel, Fahrzeuge bei gewerblichen Unternehmen
  • Bank- und Kassenbestände: Eingezahltes Stammkapital, Betriebsmittel
  • Forderungen: Nur bei Übernahme oder Einbringung bestehender Geschäftsbeziehungen
  • Vorräte: Warenlager bei Handelsunternehmen, Rohstoffe bei Produktion
  • Immaterielle Vermögensgegenstände: Lizenzen, Software, Patente (nur bei entgeltlichem Erwerb)

Passivseite: Eigenkapital und Schulden

  • Gezeichnetes Kapital: Stammkapital (GmbH: mind. 25.000 €, UG: mind. 1 €) nach § 5 GmbHG
  • Kapitalrücklage: Agio bei Einlagen über Nennbetrag nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: Aufgenommene Darlehen und Kredite
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: Offene Rechnungen bei Geschäftsübernahme
  • Sonstige Verbindlichkeiten: Steuerverbindlichkeiten, soziale Abgaben

Hinweis

Bei einer GmbH mit Mindestkapital von 25.000 € kann die Eröffnungsbilanz auch mit nur teilweise eingezahltem Kapital erstellt werden. Die ausstehende Einlage wird dann als Forderung gegen Gesellschafter auf der Aktivseite ausgewiesen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen der Eröffnungsbilanz

Das systematische Erstellen einer Eröffnungsbilanz erfordert eine vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden zum Stichtag. Die folgende Anleitung führt strukturiert durch den Erstellungsprozess.

  • Schritt 1: Stichtag festlegen (in der Regel Tag der Handelsregistereintragung)
  • Schritt 2: Alle Vermögensgegenstände erfassen und dokumentieren
  • Schritt 3: Anschaffungskosten oder Verkehrswerte ermitteln und nachweisen
  • Schritt 4: Alle Schulden und Verbindlichkeiten zusammenstellen
  • Schritt 5: Eigenkapital berechnen (gezeichnetes Kapital, ggf. Rücklagen)
  • Schritt 6: Gliederung nach § 266 HGB erstellen
  • Schritt 7: Bilanzgleichung prüfen (Aktiva = Passiva)
  • Schritt 8: Unterschrift der Geschäftsführung anbringen
  • Schritt 9: Eröffnungsbilanz in der Buchführung verbuchen
  • Schritt 10: Belege und Nachweise archivieren (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre)

Die Eröffnungsbilanz muss von der Geschäftsführung unterzeichnet werden. Bei einer GmbH sind alle Geschäftsführer nach § 41 GmbHG zur Unterzeichnung verpflichtet. Eine digitale Signatur ist zulässig, wenn sie den Anforderungen des § 126a BGB entspricht.

Achtung

Alle Bewertungsansätze müssen durch Belege nachweisbar sein. Bei Sacheinlagen sind Wertgutachten, Kaufverträge oder andere objektive Nachweise erforderlich. Geschätzte Werte ohne Nachweis sind nicht zulässig.

Häufige Fehler beim Erstellen der Eröffnungsbilanz vermeiden

Fehler in der Eröffnungsbilanz wirken sich auf alle folgenden Jahresabschlüsse aus und können zu steuerlichen Nachteilen oder rechtlichen Problemen führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung vermeiden.

Typische Fehler und ihre Konsequenzen

Fehler Konsequenz Vermeidung
Überbewertung von Sacheinlagen Differenzhaftung nach § 9 GmbHG Wertgutachten einholen, vorsichtig bewerten
Nicht eingezahltes Kapital fehlt als Forderung Bilanzungleichheit, falsche Kapitalbasis Ausstehende Einlagen aktivieren
Private Gegenstände als Betriebsvermögen Steuerliche Korrekturen, Vermögensvermischung Klare Trennung dokumentieren
Fehlende Abschreibungen bei Gebrauchtgegenständen Überhöhte Aktivwerte Zeitwert statt Neupreis ansetzen
Verbindlichkeiten nicht vollständig erfasst Eigenkapital zu hoch ausgewiesen Vollständige Schuldenliste erstellen

„Ein häufiger Fehler ist die Vermischung von Privat- und Betriebsvermögen. Alle in die Eröffnungsbilanz aufgenommenen Gegenstände müssen eindeutig dem Betriebsvermögen zugeordnet sein. Eine nachträgliche Korrektur ist oft nur mit erheblichem Aufwand möglich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei Feststellung von Fehlern in der Eröffnungsbilanz muss eine Berichtigung erfolgen. Diese wird in der ersten Jahresbilanz über das Konto Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag oder als Korrektur der Eröffnungswerte vorgenommen.

Besonderheiten nach Rechtsform und Gründungsart

Das Erstellen einer Eröffnungsbilanz unterscheidet sich je nach Rechtsform und Art der Gründung. Kapitalgesellschaften unterliegen strengeren Anforderungen als Personengesellschaften, Sachgründungen erfordern umfangreichere Nachweise als Bargründungen.

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

  • Mindeststammkapital: GmbH 25.000 €, UG (haftungsbeschränkt) 1 €
  • Bei Bargründung: Nachweis der Einzahlung auf Geschäftskonto erforderlich
  • Bei Sachgründung: Sachgründungsbericht nach § 5 Abs. 4 GmbHG notwendig
  • Ausstehende Einlagen als Forderung gegen Gesellschafter aktivieren
  • Gründungskosten (Notar, Handelsregister) dürfen nicht aktiviert werden

Personengesellschaften (OHG, KG)

  • Kein Mindeststammkapital erforderlich
  • Kapitalkonten der Gesellschafter getrennt ausweisen
  • Private Einlagen erhöhen das Kapitalkonto
  • Privatentnahmen mindern das Kapitalkonto
  • Bei KG: Trennung von Komplementär- und Kommanditkapital

Einzelunternehmen (eingetragener Kaufmann)

  • Eigenkapital als Kapital des Inhabers ausweisen
  • Keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen zwingend, aber empfohlen
  • Privatentnahmen und -einlagen über Eigenkapitalkonto buchen
  • Keine gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen

Hinweis

Bei der UG (haftungsbeschränkt) besteht nach § 5a Abs. 3 GmbHG eine Thesaurierungspflicht: 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist.

Praxisbeispiel: Eröffnungsbilanz einer GmbH-Gründung

Das folgende Beispiel zeigt eine typische Eröffnungsbilanz bei Gründung einer GmbH mit Bargründung und Mindestkapital. Die Gesellschafter haben 25.000 € Stammkapital gezeichnet, wovon 12.500 € sofort eingezahlt wurden.

Aktivseite EUR Passivseite EUR
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
Geschäftsausstattung 3.500 I. Gezeichnetes Kapital 25.000
II. Nicht eingefordertes Kapital -12.500
B. Umlaufvermögen
Forderungen gegen Gesellschafter 12.500
Bankguthaben 9.000
Summe Aktiva 25.000 Summe Passiva 12.500

In diesem Beispiel haben die Gesellschafter von den 12.500 € eingezahlten Kapitals 3.500 € für Geschäftsausstattung (Computer, Büromöbel) verwendet. Die verbleibenden 9.000 € stehen als Betriebsmittel auf dem Geschäftskonto zur Verfügung.

Die noch nicht eingezahlten 12.500 € werden als Forderung gegen Gesellschafter auf der Aktivseite ausgewiesen. Auf der Passivseite wird das volle gezeichnete Kapital von 25.000 € ausgewiesen, abzüglich des noch nicht eingeforderten Betrags.

Achtung

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG müssen bei Bargründung mindestens 25 % des Stammkapitals, mindestens jedoch 12.500 €, vor Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister eingezahlt sein. Die Eröffnungsbilanz darf nicht mit geringerem eingezahlten Kapital erstellt werden.

Diese Eröffnungsbilanz wird zum Tag der Eintragung ins Handelsregister erstellt und bildet die Grundlage für die Buchführung im ersten Geschäftsjahr. Alle weiteren Geschäftsvorfälle werden auf dieser Basis verbucht.

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden?

Eine Eröffnungsbilanz muss zum Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder bei Beginn der Bilanzierungspflicht erstellt werden. Bei einer GmbH ist dies der Tag der Eintragung ins Handelsregister nach § 11 GmbHG. Bei Übernahme eines Unternehmens oder Umwandlung ist der jeweilige Stichtag maßgeblich. Einzelunternehmen müssen eine Eröffnungsbilanz erstellen, wenn sie ins Handelsregister eingetragen werden oder die Schwellenwerte nach § 141 AO überschreiten.

Muss die Eröffnungsbilanz beim Unternehmensregister offengelegt werden?

Nein, die Eröffnungsbilanz unterliegt nicht der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB und muss nicht beim Unternehmensregister eingereicht werden. Sie verbleibt als internes Dokument im Unternehmen und dient als Grundlage für die Buchführung. Nur die Jahresabschlüsse müssen nach § 325 HGB offengelegt werden, erstmals für das erste vollständige Geschäftsjahr.

Wie werden Sacheinlagen in der Eröffnungsbilanz bewertet?

Sacheinlagen werden in der Eröffnungsbilanz zum Zeitwert (Verkehrswert) im Zeitpunkt der Einbringung bewertet. Bei einer GmbH ist nach § 5 Abs. 4 GmbHG ein Sachgründungsbericht erforderlich, der die Bewertung nachvollziehbar dokumentiert. Die Bewertung darf den tatsächlichen Wert nicht übersteigen, da sonst eine Differenzhaftung nach § 9 GmbHG droht. Wertgutachten oder Kaufverträge dienen als objektive Bewertungsgrundlage.

Was passiert bei Fehlern in der Eröffnungsbilanz?

Fehler in der Eröffnungsbilanz müssen korrigiert werden, da sie sich auf alle folgenden Jahresabschlüsse auswirken. Die Berichtigung erfolgt in der Regel in der ersten Jahresbilanz durch Anpassung der Eröffnungswerte oder über erfolgsneutrale Buchungen im Eigenkapital. Bei wesentlichen Fehlern kann eine rückwirkende Korrektur notwendig sein. Überbewertungen von Sacheinlagen können zur Differenzhaftung führen, fehlende Verbindlichkeiten zu steuerlichen Nachforderungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss erstellen, Bilanz erstellen, Offenlegung Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater