Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Handwerker

Steuerberater für Handwerker 2026 – Kosten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Handwerksbetriebe stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen: Bauabzugsteuer nach § 48 EStG, Kleinunternehmerregelung, Abschreibung von Werkzeugen und Maschinen, Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung. Ein spezialisierter Steuerberater für Handwerker kennt diese Anforderungen und sorgt für Rechtssicherheit bei Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz – transparent, verlässlich, ohne Wartezeiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Handwerksbetriebe benötigen spezialisierte steuerliche Beratung für Bauabzugsteuer, Kleinunternehmerregelung, Abschreibungen und Buchführungspflichten. Ein Steuerberater für Handwerker kennt branchenspezifische Anforderungen und sichert Rechtssicherheit bei Jahresabschluss und Steuererklärungen. Was Steuerberater konkret leisten, reicht von der laufenden Finanzbuchhaltung über Lohnabrechnung bis zur steuerlichen Optimierung. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen für Handwerksbetriebe.

Warum Handwerksbetriebe einen spezialisierten Steuerberater brauchen

Handwerksbetriebe stehen vor besonderen steuerlichen Herausforderungen, die weit über die klassische Buchführung hinausgehen. Die Kombination aus Materialwirtschaft, Werkzeug-AfA, Fahrzeugkosten, Bauabzugsteuer nach § 48 EStG und häufig wechselnden Einsatzorten erfordert fundierte Fachkenntnisse. Hinzu kommen branchenspezifische Besonderheiten bei der Umsatzsteuer, etwa bei Bauleistungen oder bei der Prüfung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG.

Ein auf Handwerk spezialisierter Steuerberater kennt die typischen Stolpersteine: von der korrekten Abgrenzung zwischen Anlagevermögen und geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) über die Fahrtenbuchführung bis hin zur optimalen Gestaltung der Gewinnermittlung. Gerade bei wachsenden Betrieben ist der Übergang von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zur Bilanzierungspflicht nach § 241a HGB ein kritischer Punkt, der professionelle Begleitung erfordert.

Praxis-Hinweis

Viele Handwerksbetriebe unterschätzen den steuerlichen Aufwand bei Auslandseinsätzen oder bei der Anschaffung teurer Maschinen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater verhindert nachträgliche Korrekturen und Steuernachzahlungen.

„Handwerksbetriebe haben oft komplexe Materialbuchhaltung und einen hohen Anteil an Investitionen in Werkzeug und Fahrzeuge. Wer hier die Abschreibungsregeln und die GWG-Grenzen nicht kennt, verschenkt bares Geld.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Wann lohnt sie sich für Handwerker?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, wenn der Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 Euro nicht übersteigen wird. Für Handwerksbetriebe in der Gründungsphase oder für Soloselbstständige kann das administrative Erleichterung bedeuten – allerdings entfällt damit auch der Vorsteuerabzug.

Gerade bei hohen Investitionen in Werkzeuge, Maschinen oder Fahrzeuge kann der Verzicht auf den Vorsteuerabzug teuer werden. Wer beispielsweise einen Transporter für 30.000 Euro netto kauft, verzichtet auf 5.700 Euro Vorsteuer. Gleichzeitig entfällt die Pflicht zur monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldung, was den Verwaltungsaufwand reduziert.

Entscheidungskriterien: Vorsteuer vs. Verwaltungsaufwand

Vorteile § 19 UStG

  • Keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Einfachere Rechnungsstellung
  • Preisvorteile gegenüber Privatkunden (keine USt-Aufschlag)
  • Geringerer Buchhaltungsaufwand

Nachteile § 19 UStG

  • Kein Vorsteuerabzug bei Investitionen
  • Unwirtschaftlich bei hohen Anschaffungen
  • Geschäftskunden bevorzugen oft vorsteuerabzugsberechtigte Lieferanten
  • Option zur Regelbesteuerung bindet 5 Jahre (§ 19 Abs. 2 UStG)

Achtung

Wer zur Regelbesteuerung optiert, bindet sich für fünf Jahre. Diese Entscheidung sollte kalkulatorisch durchgerechnet werden – insbesondere bei geplanten Investitionen in den Folgejahren.

Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung: Die richtige Wahl für Handwerker

Für Handwerksbetriebe, die einen Firmenwagen nutzen, stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung der Privatnutzung. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG stehen zwei Methoden zur Verfügung: die pauschale 1-%-Regelung oder die individuelle Fahrtenbuchführung. Die Wahl hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast.

Bei der 1-%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als privater Nutzungswert angesetzt, zuzüglich 0,03 % pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Diese Methode ist einfach, aber bei hohem betrieblichen Nutzungsanteil oft unwirtschaftlich. Das Fahrtenbuch hingegen erfasst jede Fahrt und ermöglicht die exakte Zuordnung zwischen betrieblicher und privater Nutzung – erfordert aber lückenlose, zeitnahe Dokumentation.

Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

  • Zeitnahe, fortlaufende Dokumentation (keine nachträgliche Rekonstruktion)
  • Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Fahrt
  • Ziel, Zweck und aufgesuchte Geschäftspartner
  • Aufzeichnung aller betrieblichen und privaten Fahrten
  • Keine nachträglichen Korrekturen, Lücken oder unleserliche Einträge
  • Digitale Fahrtenbücher müssen manipulationssicher sein (BMF-Schreiben vom 20.12.2017)

Die Finanzverwaltung prüft Fahrtenbücher streng. Bereits kleine formale Mängel können zur Verwerfung des gesamten Fahrtenbuchs führen, mit der Folge, dass nachträglich die 1-%-Regelung angewendet wird – oft mit erheblichen Steuernachzahlungen. Ein Steuerberater kann vorab die Anforderungen klären und geeignete digitale Lösungen empfehlen.

„Viele Handwerker unterschätzen den Aufwand für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Wer es nicht lückenlos führt, riskiert die Anerkennung. Digitale Apps können helfen – sie müssen aber finanzamtstauglich sein.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abschreibung von Werkzeugen und Maschinen: AfA-Regeln für Handwerksbetriebe

Handwerksbetriebe investieren laufend in Werkzeuge, Maschinen und Betriebsausstattung. Die steuerliche Behandlung dieser Anschaffungen richtet sich nach § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung, AfA) und den amtlichen AfA-Tabellen. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen sofort abziehbaren Betriebsausgaben, geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) und abschreibungspflichtigem Anlagevermögen.

GWG-Grenzen und Sofortabzug

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden. Alternativ können GWG bis 1.000 Euro netto in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG). Diese Wahlrechte müssen einheitlich für alle GWG eines Jahres ausgeübt werden.

Anschaffungskosten (netto) Steuerliche Behandlung Rechtsgrundlage
bis 250 Euro Sofortabzug als Betriebsausgabe (ohne GWG-Erfassung) § 6 Abs. 2 EStG
250,01 bis 800 Euro Wahlrecht: Sofortabzug oder Sammelposten § 6 Abs. 2 / 2a EStG
800,01 bis 1.000 Euro Sammelposten (5 Jahre) oder reguläre AfA § 6 Abs. 2a EStG
über 1.000 Euro Reguläre Abschreibung nach AfA-Tabelle § 7 EStG

Für höherwertige Anschaffungen gilt die reguläre Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die amtlichen AfA-Tabellen geben Orientierung: für Elektrowerkzeuge etwa 5–7 Jahre, für Baumaschinen 8–12 Jahre, für Kfz in der Regel 6 Jahre. In begründeten Fällen kann eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen werden, etwa bei besonders hoher Beanspruchung auf Baustellen.

Praxis-Tipp

Wer größere Investitionen plant, sollte den Anschaffungszeitpunkt steuerlich optimieren. Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ermöglichen eine vorgezogene Gewinnminderung von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten – allerdings gelten hier strenge Voraussetzungen und Dokumentationspflichten.

Bauabzugsteuer nach § 48 EStG: Pflichten für Handwerker und Auftraggeber

Die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG ist eine Besonderheit für Bauleistungen. Sie verpflichtet Auftraggeber (Leistungsempfänger), 15 % der Rechnungssumme einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, sofern der leistende Handwerksbetrieb keine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegt. Diese Regelung soll Steuerausfälle im Baugewerbe verhindern.

Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG umfassen alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Darunter fallen typische Handwerksleistungen wie Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker-, Elektriker- oder Sanitärarbeiten. Auch Subunternehmer sind betroffen.

Freistellungsbescheinigung: Das wichtigste Dokument für Handwerksbetriebe

Ohne Freistellungsbescheinigung muss der Auftraggeber 15 % einbehalten. Das bedeutet: Der Handwerksbetrieb erhält nur 85 % der Rechnungssumme ausgezahlt. Die einbehaltenen 15 % werden vom Auftraggeber an das Finanzamt abgeführt und später mit der Steuerschuld des Handwerkers verrechnet – ein erheblicher Liquiditätsnachteil.

  • Freistellungsbescheinigung rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt beantragen (Formular USt 1 NA)
  • Gültigkeit beträgt maximal drei Jahre, Verlängerung rechtzeitig beantragen
  • Kopie der Bescheinigung jedem Auftraggeber vor Rechnungsstellung vorlegen
  • Bei fehlendem Nachweis: Auftraggeber ist verpflichtet, 15 % einzubehalten
  • Einbehalt wird auf Steuerschuld angerechnet, aber erst bei Steuerfestsetzung

Haftungsrisiko für Auftraggeber

Auftraggeber, die ohne Freistellungsbescheinigung den vollen Betrag auszahlen, haften persönlich für die nicht abgeführte Bauabzugsteuer. Handwerksbetriebe sollten daher proaktiv ihre Freistellungsbescheinigung vorlegen, um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden.

„Die Bauabzugsteuer ist für viele Handwerksbetriebe ein Liquiditätsproblem. Wer die Freistellungsbescheinigung nicht rechtzeitig beantragt oder verlängert, verliert 15 % seines Umsatzes – manchmal über Monate.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Buchführungspflicht und Jahresabschluss: Wann Handwerksbetriebe bilanzieren müssen

Handwerksbetriebe unterliegen ab bestimmten Schwellenwerten der Buchführungspflicht nach § 241a HGB. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) sind buchführungspflichtig, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse oder mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielen. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) sind grundsätzlich immer buchführungspflichtig, unabhängig von der Größe.

Unterhalb dieser Schwellenwerte genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese ist einfacher, erfasst nur Zahlungsströme und verzichtet auf Bilanzierung. Sobald die Grenzen überschritten werden, muss spätestens im folgenden Wirtschaftsjahr auf doppelte Buchführung und Bilanzierung umgestellt werden.

Größenklassen nach § 267 HGB und Offenlegungspflichten

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Durchschnitt)
Kleinst (§ 267a HGB) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittel (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 2 von 3 Merkmalen überschritten

GmbH und UG müssen den Jahresabschluss nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Digitale Steuerberater-Leistung

Wer als Handwerksbetrieb in die Bilanzierungspflicht hineinwächst, benötigt fachliche Unterstützung. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen: vom Jahresabschluss über die Offenlegung bis zur Beratung bei der Umstellung von EÜR auf Bilanz.

Was kostet ein Steuerberater für Handwerksbetriebe?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese legt Gebührenrahmen fest, die vom Gegenstandswert und der Schwierigkeit der Tätigkeit abhängen. Für Handwerksbetriebe fallen typischerweise folgende Leistungen an: laufende Finanzbuchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss oder EÜR und Steuererklärungen.

Typische Honorarpositionen nach StBVV

  • Finanzbuchführung: 2/10 bis 12/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A (StBVV), abhängig vom monatlichen Belegaufkommen und Umsatz
  • Jahresabschluss: 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle C (abhängig von Bilanzsumme bzw. Betriebseinnahmen)
  • Einkommensteuererklärung: 1/10 bis 6/10 nach Tabelle A, bei zusätzlichen Einkünften höher
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: 1/10 bis 6/10 pro Anmeldung nach Tabelle A
  • Lohnbuchhaltung: je nach Anzahl der Arbeitnehmer und Abrechnungsintervall

Konkret bedeutet das: Ein Handwerksbetrieb mit 200.000 Euro Jahresumsatz und EÜR zahlt für den Jahresabschluss zwischen 500 und 1.500 Euro (je nach Gebührensatz). Die monatliche Finanzbuchführung kann zwischen 80 und 300 Euro liegen, abhängig von der Belegzahl. Viele Steuerberater bieten pauschale Monatshonorare an, die alle Grundleistungen abdecken.

2–12/10

Gebührenrahmen Finanzbuchführung (StBVV)

10–40/10

Gebührenrahmen Jahresabschluss

Festpreis

Alternative: digitale StB-Plattformen wie OnlineBilanz

„Viele Handwerksbetriebe scheuen den Steuerberater wegen unklarer Kosten. Neben den klassischen Stundensätzen bieten viele Steuerberater transparente Festpreise, die Planungssicherheit schaffen. Die Steuerberater-Kosten für Selbständige folgen ähnlichen Modellen und ermöglichen es, Steuerberater-Qualität ohne Überraschungen zu erhalten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten eine moderne Alternative: Jahresabschlüsse und Steuererklärungen werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, digital koordiniert und zu transparenten Festpreisen angeboten – ohne Stundenabrechnung, ohne lange Wartezeiten.

Digitale Buchführung: Wie Handwerksbetriebe Zeit und Kosten sparen

Die Digitalisierung verändert die Zusammenarbeit zwischen Handwerksbetrieben und Steuerberatern grundlegend. Digitale Belegerfassung, cloudbasierte Buchhaltungssoftware und automatisierte Schnittstellen reduzieren den manuellen Aufwand erheblich. Statt Papierbelege zu sammeln und vierteljährlich zum Steuerberater zu bringen, können Rechnungen und Quittungen per App fotografiert und direkt in die Buchhaltung übertragen werden.

Vorteile digitaler Buchhaltung für Handwerker

  • Belegerfassung per Smartphone-App: Foto von Rechnung oder Quittung genügt
  • Automatische Texterkennung (OCR) erfasst Datum, Betrag und Lieferant
  • Echtzeit-Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und offene Posten
  • Digitale Belege sind GoBD-konform archiviert (§ 147 AO, § 257 HGB)
  • Schnittstellen zu Banken: Zahlungen werden automatisch importiert und zugeordnet
  • Zusammenarbeit mit Steuerberater erfolgt online, ohne Papierversand

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten auch für digitale Systeme. Entscheidend ist die Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und revisionssichere Archivierung. Professionelle Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen automatisch.

Analoge Buchführung

  • Papierbelege sammeln, sortieren, ablegen
  • Regelmäßige Übergabe an Steuerberater (Ordner, Post)
  • Manuelle Erfassung durch Steuerberater
  • Zeitverzug zwischen Beleg und Buchung
  • Höheres Fehlerrisiko durch mehrfache Erfassung

Digitale Buchführung

  • Sofortige Erfassung per App oder Scan
  • Automatische Übertragung in Buchhaltung
  • Steuerberater arbeitet online im selben System
  • Echtzeit-Auswertungen jederzeit verfügbar
  • Weniger manuelle Arbeit, weniger Fehler

Praxis-Tipp

Viele Handwerksbetriebe nutzen bereits digitale Zeiterfassung oder Aufmaß-Apps. Eine Integration mit der Buchhaltungssoftware ermöglicht den automatischen Transfer von Arbeitszeiten, Materialeinsatz und Projektdaten – das spart Doppelarbeit und verbessert die Kalkulation.

Steuerberater finden: Lokal vor Ort oder digital beauftragen?

Handwerksbetriebe stehen vor der Wahl: einen lokalen Steuerberater vor Ort suchen oder eine digitale Steuerberater-Plattform nutzen. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber in Arbeitsweise, Erreichbarkeit und Preisgestaltung. Die Entscheidung hängt von den individuellen Anforderungen ab: Brauche ich regelmäßige persönliche Besprechungen oder reicht digitale Kommunikation? Ist mir ein Festpreis wichtig oder akzeptiere ich Stundenabrechnung?

Lokaler Steuerberater vs. digitale Steuerberater-Plattform

Kriterium Lokaler Steuerberater Digitale Plattform (z. B. OnlineBilanz)
Kommunikation Persönliche Termine, Telefon, E-Mail Online-Portal, Chat, Video, E-Mail
Erreichbarkeit Bürozeiten, Terminvereinbarung Digital jederzeit, flexible Koordination
Preisgestaltung StBVV-Gebühren, oft variabel Transparente Festpreise
Dokumentenaustausch Papier oder E-Mail Digitale Plattform, GoBD-konform
Wartezeiten Oft mehrere Wochen (Kapazität) Definierte Bearbeitungszeiten
Fachliche Qualität Steuerberater Zugelassene Steuerberater im Team

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren Steuerberater-Qualität mit moderner Software. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – koordiniert wird digital über ein Online-Portal. Mandanten haben jederzeit Zugriff auf ihre Dokumente, können Belege hochladen und den Bearbeitungsstatus einsehen.

„Handwerksbetriebe schätzen vor allem die transparenten Festpreise und die schnelle Bearbeitung. Viele haben zuvor monatelang auf den Jahresabschluss gewartet – bei uns bekommen sie verbindliche Fristen und wissen vorher, was es kostet.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtig ist: Auch digitale Plattformen bieten persönliche Ansprechpartner. Bei OnlineBilanz koordiniert beispielsweise Servet Gündogan als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater-Team. So bleibt die Fachkompetenz eines Steuerberaters erhalten – verbunden mit der Effizienz digitaler Prozesse.

OnlineBilanz für Handwerksbetriebe

OnlineBilanz.de richtet sich speziell an Handwerksbetriebe, die ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen möchten – ohne langes Suchen, ohne unklare Kosten, ohne Wartezeiten. Einfach online beauftragen, Unterlagen hochladen, Jahresabschluss erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Handwerker seine Steuererklärung selbst machen?

Ja, grundsätzlich kann ein Handwerker seine Steuererklärung selbst erstellen. Allerdings ist das steuerliche Umfeld für Handwerksbetriebe komplex: Bauabzugsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Abschreibungen und Gewinnermittlung erfordern Fachwissen. Fehler führen zu Nachzahlungen oder Betriebsprüfungen. Ein Steuerberater minimiert Risiken und nutzt alle gesetzlichen Gestaltungsspielräume.

Ist die Steuerberatung für Handwerksbetriebe als Betriebsausgabe absetzbar?

Ja, die Kosten für einen Steuerberater sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das gilt sowohl für laufende Buchführung als auch für Jahresabschluss und Steuererklärungen. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab, liegt aber oft bei 30–45 % der Steuerberaterkosten.

Wie oft muss ein Handwerksbetrieb Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

Das hängt von der Umsatzsteuerschuld im Vorjahr ab. Bei mehr als 7.500 Euro ist die Voranmeldung monatlich fällig, zwischen 1.000 und 7.500 Euro vierteljährlich. Liegt die Umsatzsteuer unter 1.000 Euro, reicht eine jährliche Erklärung. Neu gegründete Betriebe sind in den ersten beiden Jahren grundsätzlich zur monatlichen Abgabe verpflichtet.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Handwerker bei Belegen und Rechnungen?

Rechnungen, Belege und Geschäftsunterlagen müssen nach § 147 AO grundsätzlich 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterlage erstellt wurde. Für sonstige Geschäftsunterlagen wie Angebote oder Lieferscheine gilt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Verstöße können zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.

Wann sollte ein Handwerksbetrieb von der EÜR zur Bilanzierung wechseln?

Der Wechsel zur Bilanzierung wird nach § 141 AO ab 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn pro Jahr verpflichtend. Auch eine Eintragung ins Handelsregister oder die Rechtsform GmbH löst Bilanzierungspflicht aus. Freiwillig kann eine Bilanz sinnvoll sein, um bessere Übersicht zu erhalten oder Kreditwürdigkeit bei Banken zu verbessern.

Müssen Handwerker bei Privatkunden die Bauabzugsteuer einbehalten?

Nein, die Bauabzugsteuer nach § 48 EStG gilt nur im B2B-Bereich. Wenn ein Handwerksbetrieb für Privatkunden arbeitet, muss der Auftraggeber keine Bauabzugsteuer einbehalten. Sobald der Auftraggeber jedoch ein Unternehmer ist und die Bauleistung für seinen Betrieb bezieht, greift die Bauabzugsteuer – es sei denn, der Handwerker verfügt über eine gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 48 EStG – Bauabzugsteuer, § 19 UStG – Kleinunternehmerregelung, § 141 AO – Buchführungspflicht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater