Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogMilei-Bilanz

Milei-Bilanz 2026: Voraussetzungen & Gliederung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Milei-Bilanz (Mindestgliederung) ist eine erleichterte Form der Bilanzgliederung für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Sie erlaubt eine verkürzte Darstellung von Aktiva und Passiva und reduziert damit den Offenlegungsumfang erheblich. Dabei werden sowohl Vermögenswerte als auch Schulden und Rückstellungen in der Bilanz in verdichteter Form ausgewiesen. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wer die Milei-Bilanz nutzen darf und worauf Sie bei Erstellung und Offenlegung im Jahr 2026 achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Milei-Bilanz ist die gesetzlich zulässige Mindestgliederung der Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Sie fasst viele Bilanzposten zusammen und reduziert so den Umfang der offenzulegenden Informationen. Kleine Kapitalgesellschaften können durch die Milei-Bilanz ihre Publizitätspflicht erfüllen, ohne detaillierte Vermögens- und Kapitalstrukturen offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Was ist eine Milei-Bilanz?

Der Begriff Milei-Bilanz ist im deutschen Handels- und Bilanzrecht keine etablierte Fachbezeichnung. Vielmehr handelt es sich um eine umgangssprachliche oder brancheninterne Kurzform, die sich auf die Mindestgliederungsbilanz bezieht – eine vereinfachte Darstellung der Jahresbilanz nach § 266 HGB, die insbesondere kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung steht.

Die Mindestgliederung erlaubt es Unternehmen, weniger detaillierte Posten in der Bilanz auszuweisen, als dies bei einer vollständigen Gliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB erforderlich wäre. Die Struktur und der Aufbau einer Bilanz können dadurch vereinfacht werden, indem insbesondere bestimmte Positionen beim Fremdkapital in der Bilanz zusammengefasst werden, aber auch bei den Sachanlagen in der Bilanz sind vereinfachte Darstellungen möglich. Ziel dieser Erleichterung ist es, den Aufwand für die Offenlegung zu reduzieren und gleichzeitig den Schutz vertraulicher Unternehmensdaten zu wahren.

Praxishinweis

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten ausweist. Mittelgroße Gesellschaften können nach § 327 Nr. 1 HGB diese verkürzte Bilanz zur Offenlegung verwenden – die interne Bilanz für Gesellschafter muss jedoch vollständig sein.

Stand 2026 gilt: Alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Nutzung der Mindestgliederung ist dabei ein strategisches Mittel, um die Veröffentlichungspflicht zu erfüllen, ohne unnötig viele Detailinformationen preiszugeben.

Rechtliche Grundlagen der Mindestgliederung nach HGB

Die gesetzliche Grundlage für die sogenannte Milei-Bilanz findet sich in mehreren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, die zusammen die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften regeln.

§ 266 HGB: Gliederung der Bilanz

§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erlaubt kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, die nur die mit Buchstaben (A, B, C, D, E) und römischen Ziffern (I, II, III, …) bezeichneten Posten enthält. Die mit arabischen Ziffern (1, 2, 3, …) versehenen Untergliederungen können entfallen.

§ 327 HGB: Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Nach § 327 Nr. 1 HGB dürfen mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB eine verkürzte Bilanz zur Offenlegung verwenden. Das bedeutet: Die interne Bilanz, die den Gesellschaftern vorgelegt wird, muss vollständig gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert sein – zur Veröffentlichung im Unternehmensregister darf jedoch eine vereinfachte Fassung verwendet werden.

Rechtsgrundlage Anwendungsbereich Erleichterung
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Kleine Kapitalgesellschaften Verkürzte Bilanz bei Aufstellung und Offenlegung
§ 327 Nr. 1 HGB Mittelgroße Kapitalgesellschaften Verkürzte Bilanz nur bei Offenlegung
§ 325 HGB Alle Kapitalgesellschaften Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Diese Differenzierung ist in der Praxis wichtig: Während kleine Kapitalgesellschaften durchgängig mit der Mindestgliederung arbeiten dürfen, müssen mittelgroße Unternehmen intern eine vollständige Bilanz führen und dürfen die Verkürzung nur bei der Veröffentlichung nutzen.

Wer darf die Milei-Bilanz nutzen?

Die Berechtigung zur Nutzung der Mindestgliederung hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. Diese wird gemäß § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Schwellenwerte
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Überschreitung von zwei der drei Kriterien

Entscheidend ist, dass die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden müssen, damit ein Wechsel der Größenklasse eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Diese Kontinuitätsregel verhindert, dass zufällige Schwankungen sofort zu einer anderen Bilanzierungspflicht führen.

Achtung

Große Kapitalgesellschaften dürfen die Mindestgliederung nicht nutzen. Sie müssen stets eine vollständige Bilanz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufstellen und offenlegen. Zudem unterliegen sie der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht gemäß § 316 HGB.

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass mittelgroße GmbHs die Mindestgliederung zur Offenlegung nutzen, um Wettbewerbern keine detaillierten Einblicke in die Vermögensstruktur zu geben. Entscheidend ist jedoch, dass die interne Bilanz für die Gesellschafterversammlung vollständig gegliedert bleibt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau und Gliederung der Milei-Bilanz

Die Mindestgliederung beschränkt sich auf die übergeordneten Posten der Bilanz. Während die vollständige Bilanz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB eine detaillierte Untergliederung mit arabischen Ziffern vorsieht, enthält die Milei-Bilanz nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern gekennzeichneten Positionen.

Aktivseite der Milei-Bilanz

  • A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passivseite der Milei-Bilanz

  • A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Die Milei-Bilanz verzichtet also auf die weitere Aufgliederung – beispielsweise entfallen die Unterpositionen bei Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen etc.) sowie die detaillierte Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten und Arten.

Praxistipp

Die Nutzung der Mindestgliederung bedeutet nicht, dass die Buchhaltung weniger detailliert geführt werden darf. Intern müssen alle Angaben vollständig dokumentiert sein – die Verkürzung betrifft ausschließlich die externe Darstellung im Jahresabschluss.

Vor- und Nachteile der Mindestgliederung

Die Entscheidung, ob eine kleine oder mittelgroße Kapitalgesellschaft die Milei-Bilanz nutzt, sollte strategisch getroffen werden. Sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte spielen dabei eine Rolle.

Vorteile

  • Vertraulichkeit: Weniger detaillierte Informationen werden öffentlich zugänglich gemacht, was den Wettbewerbsschutz erhöht.
  • Vereinfachter Aufwand: Die Aufstellung und Offenlegung ist mit geringerem administrativen Aufwand verbunden.
  • Kostenersparnis: Weniger komplexe Berichtsanforderungen können die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses senken.
  • Rechtssicherheit: Die gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen sind klar geregelt und bei korrekter Anwendung rechtlich unproblematisch.

Nachteile und Risiken

  • Eingeschränkte Aussagekraft: Externe Stakeholder (Banken, Investoren) erhalten weniger detaillierte Informationen, was bei Kreditverhandlungen oder Due-Diligence-Prüfungen nachteilig sein kann.
  • Doppelte Bilanzführung: Mittelgroße Gesellschaften müssen intern eine vollständige Bilanz führen, was den Nutzen der Erleichterung relativiert.
  • Umstellungsaufwand: Beim Wechsel der Größenklasse muss die Gliederung angepasst werden.
  • Fehlende Vergleichbarkeit: Branchenvergleiche oder Benchmarking werden durch die verkürzte Darstellung erschwert.

„Wir empfehlen unseren Mandanten, die Entscheidung für oder gegen die Mindestgliederung nicht nur nach dem administrativen Aufwand zu treffen, sondern auch die Erwartungen von Banken und Geschäftspartnern zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist eine transparente, vollständige Bilanz langfristig vorteilhafter.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Offenlegung der Milei-Bilanz beim Unternehmensregister (Stand 2026)

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist in § 325 HGB geregelt. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist seit DiRUG nicht mehr die zuständige Stelle für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen.

Fristen für die Offenlegung

Gemäß § 325 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag offengelegt werden. Für einen Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2026.

Bilanzstichtag Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)
31.12.2025 (kleine GmbH) 31.12.2026 30.11.2026 (11 Monate)
31.12.2025 (mittelgroße GmbH) 31.12.2026 31.08.2026 (8 Monate)
31.12.2025 (große GmbH) 31.12.2026 31.08.2026 (8 Monate)

Wichtig: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss gemäß § 42a GmbHG bereits früher erfolgen – bei kleinen Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB läuft davon unabhängig.

Ordnungsgeldverfahren

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Größe des Unternehmens und Schwere der Pflichtverletzung.

Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt in der Regel über die XBRL-Taxonomie (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Viele Steuerberater nutzen hierfür spezialisierte Software, die eine automatisierte Übermittlung ermöglicht. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über Plattformen wie OnlineBilanz – erhält oft auch die Offenlegung als Teil des Leistungspakets.

Milei-Bilanz vs. Mikro-Bilanz: Welche Erleichterungen gibt es?

Neben der Milei-Bilanz (Mindestgliederung) existiert im deutschen Bilanzrecht auch die sogenannte Mikro-Bilanz für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Beide Erleichterungen zielen darauf ab, den Aufwand für kleinere Unternehmen zu reduzieren – sie unterscheiden sich jedoch deutlich in Umfang und Voraussetzungen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Eine Kleinstkapitalgesellschaft liegt vor, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, durchschnittlich ≤ 10 Arbeitnehmer.

Merkmal Milei-Bilanz (§ 266 HGB) Mikro-Bilanz (§ 267a HGB)
Anwendungsbereich Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften Kleinstkapitalgesellschaften
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € (klein) / ≤ 20 Mio. € (mittel) ≤ 350.000 €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € (klein) / ≤ 40 Mio. € (mittel) ≤ 700.000 €
Mitarbeiter ≤ 50 (klein) / ≤ 250 (mittel) ≤ 10
Bilanzgliederung Verkürzt (Buchstaben + römische Ziffern) Stark verkürzt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
Anhang Erforderlich (ggf. verkürzt) Entfällt bei Inanspruchnahme aller Erleichterungen
Lagebericht Entfällt für kleine KapG Entfällt

Die Mikro-Bilanz geht deutlich weiter: Sie erlaubt eine noch stärkere Verkürzung der Bilanz, den Verzicht auf den Anhang (sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden) und weitere Vereinfachungen. Die Milei-Bilanz ist dagegen eine moderate Erleichterung, die vor allem die Gliederungstiefe betrifft, aber die grundsätzliche Struktur nach § 266 HGB beibehält.

Hinweis zur Praxis

In der Praxis nutzen viele Kleinstkapitalgesellschaften die Erleichterungen nach § 267a HGB nicht vollständig, da Banken und Geschäftspartner häufig einen vollständigen Jahresabschluss erwarten. Die Entscheidung sollte daher stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung der geschäftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden.

Erstellung der Milei-Bilanz durch den Steuerberater

Die Aufstellung des Jahresabschlusses – ob in Mindestgliederung oder vollständig – erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Viele GmbH-Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater mit der Erstellung, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Aufgaben des Steuerberaters bei der Milei-Bilanz

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Nutzung der Mindestgliederung (Größenklasse nach § 267 HGB)
  • Aufbereitung der Buchführung und Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt nach § 276 HGB)
  • Erstellung des Anhangs (bei kleinen Kapitalgesellschaften verkürzt nach § 288 HGB möglich)
  • Berechnung und Dokumentation latenter Steuern nach § 274 HGB
  • Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Optimierungen

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater stellt sicher, dass die Bilanz nicht nur formal korrekt ist, sondern auch steuerlich optimiert wird. Gerade bei der Frage, ob die Mindestgliederung genutzt werden sollte, ist die Expertise eines Steuerberaters wertvoll: Er kann einschätzen, ob die Erleichterung im konkreten Fall sinnvoll ist oder ob eine transparentere Darstellung für die Außenwirkung vorteilhafter wäre.

„Die Erstellung einer rechtssicheren Bilanz – auch in Mindestgliederung – erfordert mehr als nur das Ausfüllen eines Schemas. Es geht um die korrekte Bewertung nach § 252 ff. HGB, die Beachtung von Ansatz- und Ausweiswahlrechten und die steuerliche Abstimmung. Unsere Steuerberater übernehmen diese Verantwortung vollumfänglich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langwieriges Suchen und intransparente Honorarverhandlungen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, rechtlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – inklusive Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufige Fehler und Fallstricke bei der Milei-Bilanz

Auch bei der vermeintlich einfacheren Mindestgliederung gibt es typische Fehlerquellen, die zu rechtlichen Problemen oder Nachforderungen durch das Bundesamt für Justiz führen können.

Fehler 1: Verwechslung von interner und Offenlegungsbilanz

Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen die Mindestgliederung nur zur Offenlegung nutzen (§ 327 Nr. 1 HGB). Die interne Bilanz, die den Gesellschaftern vorgelegt wird, muss vollständig gegliedert sein. Wird diese Differenzierung nicht beachtet, liegt ein Verstoß gegen die Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern vor.

Fehler 2: Falsche Größenklassifizierung

Die Größenklasse muss anhand der Schwellenwerte des § 267 HGB bestimmt werden – und zwar an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Ein einmaliges Über- oder Unterschreiten reicht nicht aus. Fehler bei der Klassifizierung führen dazu, dass unzulässige Erleichterungen in Anspruch genommen werden.

Fehler 3: Offenlegung beim falschen Register

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen und erfüllt die Offenlegungspflicht nicht. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Unternehmen aus Gewohnheit den falschen Weg wählen.

Fehler 4: Fehlende oder fehlerhafte Anhangangaben

Auch bei Nutzung der Mindestgliederung entfällt der Anhang nicht automatisch. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen ihn gemäß § 288 HGB verkürzen – bestimmte Pflichtangaben (z. B. zu Haftungsverhältnissen nach § 268 Abs. 7 HGB oder zur Gewinnverwendung) müssen jedoch stets gemacht werden.

  • Größenklasse korrekt nach § 267 HGB bestimmt (an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen)?
  • Unterscheidung zwischen interner Bilanz und Offenlegungsbilanz (bei mittelgroßen KapG) beachtet?
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger) durchgeführt?
  • Alle Pflichtangaben im Anhang gemacht, auch bei verkürzter Form?
  • Fristen nach § 325 HGB (Offenlegung) und § 42a GmbHG (Feststellung) eingehalten?
  • Steuerliche Abstimmung (latente Steuern, Gewinnverwendung) durchgeführt?

Die Vermeidung dieser Fehler setzt voraus, dass die Bilanzierung nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich fundiert erfolgt. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich.

Fazit: Wann lohnt sich die Milei-Bilanz?

Die Milei-Bilanz – als Kurzform für die Mindestgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 327 Nr. 1 HGB – ist eine gesetzlich vorgesehene Erleichterung, die kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften erlaubt, eine verkürzte Bilanz offenzulegen. Sie bietet Vorteile in puncto Vertraulichkeit und administrativem Aufwand, sollte aber stets im Kontext der geschäftlichen Rahmenbedingungen bewertet werden.

Wann ist die Mindestgliederung empfehlenswert?

  • Bei kleinen Kapitalgesellschaften, die keine detaillierte Bilanzstruktur nach außen kommunizieren möchten und keine intensive Kreditverhandlung oder Investorenansprache planen.
  • Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften, die intern eine vollständige Bilanz führen, aber bei der Offenlegung Wettbewerbsschutz wahren wollen.
  • Wenn die Geschäftspartner und Banken keine vollständige Bilanz erwarten oder diese separat zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Wenn der administrative Aufwand und die Kosten für die Offenlegung reduziert werden sollen.

Wann sollte auf die Mindestgliederung verzichtet werden?

  • Bei aktiver Kreditaufnahme oder Investorenansprache, wenn Banken und Kapitalgeber eine detaillierte Bilanzstruktur erwarten.
  • Wenn Transparenz und Vertrauen gegenüber Geschäftspartnern und Stakeholdern eine strategische Rolle spielen.
  • Wenn die Gesellschaft in einer Branche tätig ist, in der Branchenvergleiche und Benchmarking üblich sind.
  • Bei geplanter Veräußerung oder Due-Diligence-Prüfung, bei der eine transparente, vollständige Bilanz vorteilhaft ist.

„Die Entscheidung für oder gegen die Milei-Bilanz ist keine rein formale Frage, sondern eine strategische. Wir beraten unsere Mandanten individuell und prüfen, welche Darstellungsform im konkreten Fall die beste Lösung ist – rechtssicher, steueroptimiert und geschäftlich sinnvoll. Wer seine Bilanz selbst erstellen möchte, sollte bereits bei der Wahl der Gliederung die spätere Umsetzbarkeit berücksichtigen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Stand 2026 gilt: Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG müssen strikt eingehalten werden, und die Nutzung der Mindestgliederung muss den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen vorliegen oder welche Darstellungsform die richtige ist, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter einen rechtssicheren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital, transparent und zu Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine mittelgroße GmbH die Milei-Bilanz nutzen?

Nein, die Milei-Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB steht ausschließlich kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB zur Verfügung. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die vollständige Gliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB anwenden.

Muss bei der Milei-Bilanz auch ein Anhang offengelegt werden?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich einen Anhang erstellen und offenlegen. Allerdings können sie gemäß § 288 Abs. 1 HGB von zahlreichen Anhangsangaben befreit werden. Kleinstkapitalgesellschaften (Mikro-Bilanzierer) können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 326 Abs. 1 HGB ganz auf die Offenlegung des Anhangs verzichten.

Kann die Milei-Bilanz auch im Konzernabschluss verwendet werden?

Nein, die Erleichterungen der Milei-Bilanz gelten nur für den Einzelabschluss kleiner Kapitalgesellschaften. Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, gelten automatisch nicht als klein im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und dürfen die Mindestgliederung nicht anwenden.

Gilt die Milei-Bilanz auch für Personengesellschaften?

Die Milei-Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB ist grundsätzlich für Kapitalgesellschaften konzipiert. Personengesellschaften ohne persönlich haftenden natürlichen Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG) gelten nach § 264a HGB als Kapitalgesellschaften und können die Milei-Bilanz nutzen, sofern sie die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB erfüllen.

Was passiert, wenn die Milei-Bilanz fehlerhaft offengelegt wird?

Fehlerhafte oder unvollständige Offenlegungen können zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB führen. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Kann ich nachträglich von der vollständigen Bilanz zur Milei-Bilanz wechseln?

Ja, wenn Ihre Kapitalgesellschaft die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB erfüllt, können Sie im Folgejahr zur Milei-Bilanz wechseln. Wichtig ist, dass die Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Ein nachträglicher Wechsel für bereits offengelegte Jahresabschlüsse ist jedoch nicht möglich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Umschreibung der Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz