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OnlineBilanzBlogMilei-Bilanz

Milei-Bilanz 2026: Voraussetzungen & Gliederung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Milei-Bilanz (Mindestgliederung) ist eine erleichterte Form der Bilanzgliederung für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Sie erlaubt eine verkürzte Darstellung von Aktiva und Passiva und reduziert damit den Offenlegungsumfang erheblich. Dabei werden sowohl Vermögenswerte als auch Schulden und Rückstellungen in der Bilanz in verdichteter Form ausgewiesen. Im Folgenden erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen gelten, wer die Milei-Bilanz nutzen darf und worauf Sie bei Erstellung und Offenlegung im Jahr 2026 achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Die Milei-Bilanz ist die gesetzlich zulässige Mindestgliederung der Bilanz für kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB. Sie fasst viele Bilanzposten zusammen und reduziert so den Umfang der offenzulegenden Informationen. Kleine Kapitalgesellschaften können durch die Milei-Bilanz ihre Publizitätspflicht erfüllen, ohne detaillierte Vermögens- und Kapitalstrukturen offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Was ist eine Milei-Bilanz?

Der Begriff Milei-Bilanz ist im deutschen Handels- und Bilanzrecht keine etablierte Fachbezeichnung. Vielmehr handelt es sich um eine umgangssprachliche oder brancheninterne Kurzform, die sich auf die Mindestgliederungsbilanz bezieht – eine vereinfachte Darstellung der Jahresbilanz nach § 266 HGB, die insbesondere kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung steht.

Die Mindestgliederung erlaubt es Unternehmen, weniger detaillierte Posten in der Bilanz auszuweisen, als dies bei einer vollständigen Gliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB erforderlich wäre. Die Struktur und der Aufbau einer Bilanz können dadurch vereinfacht werden, indem insbesondere bestimmte Positionen beim Fremdkapital in der Bilanz zusammengefasst werden, aber auch bei den Sachanlagen in der Bilanz sind vereinfachte Darstellungen möglich. Ziel dieser Erleichterung ist es, den Aufwand für die Offenlegung zu reduzieren und gleichzeitig den Schutz vertraulicher Unternehmensdaten zu wahren.

Praxishinweis

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten ausweist. Mittelgroße Gesellschaften können nach § 327 Nr. 1 HGB diese verkürzte Bilanz zur Offenlegung verwenden – die interne Bilanz für Gesellschafter muss jedoch vollständig sein.

Stand 2026 gilt: Alle Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offenlegen. Die Nutzung der Mindestgliederung ist dabei ein strategisches Mittel, um die Veröffentlichungspflicht zu erfüllen, ohne unnötig viele Detailinformationen preiszugeben.

Rechtliche Grundlagen der Mindestgliederung nach HGB

Die gesetzliche Grundlage für die sogenannte Milei-Bilanz findet sich in mehreren Vorschriften des Handelsgesetzbuchs, die zusammen die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften regeln.

§ 266 HGB: Gliederung der Bilanz

§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erlaubt kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, eine verkürzte Bilanz aufzustellen, die nur die mit Buchstaben (A, B, C, D, E) und römischen Ziffern (I, II, III, …) bezeichneten Posten enthält. Die mit arabischen Ziffern (1, 2, 3, …) versehenen Untergliederungen können entfallen.

§ 327 HGB: Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften

Nach § 327 Nr. 1 HGB dürfen mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB eine verkürzte Bilanz zur Offenlegung verwenden. Das bedeutet: Die interne Bilanz, die den Gesellschaftern vorgelegt wird, muss vollständig gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert sein – zur Veröffentlichung im Unternehmensregister darf jedoch eine vereinfachte Fassung verwendet werden.

Rechtsgrundlage Anwendungsbereich Erleichterung
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Kleine Kapitalgesellschaften Verkürzte Bilanz bei Aufstellung und Offenlegung
§ 327 Nr. 1 HGB Mittelgroße Kapitalgesellschaften Verkürzte Bilanz nur bei Offenlegung
§ 325 HGB Alle Kapitalgesellschaften Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister

Diese Differenzierung ist in der Praxis wichtig: Während kleine Kapitalgesellschaften durchgängig mit der Mindestgliederung arbeiten dürfen, müssen mittelgroße Unternehmen intern eine vollständige Bilanz führen und dürfen die Verkürzung nur bei der Veröffentlichung nutzen.

Wer darf die Milei-Bilanz nutzen?

Die Berechtigung zur Nutzung der Mindestgliederung hängt von der Größenklasse der Kapitalgesellschaft ab. Diese wird gemäß § 267 HGB anhand von drei Kriterien bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter Schwellenwerte
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Überschreitung von zwei der drei Kriterien

Entscheidend ist, dass die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden müssen, damit ein Wechsel der Größenklasse eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB). Diese Kontinuitätsregel verhindert, dass zufällige Schwankungen sofort zu einer anderen Bilanzierungspflicht führen.

Achtung

Große Kapitalgesellschaften dürfen die Mindestgliederung nicht nutzen. Sie müssen stets eine vollständige Bilanz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB aufstellen und offenlegen. Zudem unterliegen sie der gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht gemäß § 316 HGB.

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass mittelgroße GmbHs die Mindestgliederung zur Offenlegung nutzen, um Wettbewerbern keine detaillierten Einblicke in die Vermögensstruktur zu geben. Entscheidend ist jedoch, dass die interne Bilanz für die Gesellschafterversammlung vollständig gegliedert bleibt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aufbau und Gliederung der Milei-Bilanz

Die Mindestgliederung beschränkt sich auf die übergeordneten Posten der Bilanz. Während die vollständige Bilanz nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB eine detaillierte Untergliederung mit arabischen Ziffern vorsieht, enthält die Milei-Bilanz nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern gekennzeichneten Positionen.

Aktivseite der Milei-Bilanz

  • A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen
  • B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passivseite der Milei-Bilanz

  • A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital II. Kapitalrücklage III. Gewinnrücklagen IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Die Milei-Bilanz verzichtet also auf die weitere Aufgliederung – beispielsweise entfallen die Unterpositionen bei Forderungen (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen etc.) sowie die detaillierte Aufschlüsselung der Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten und Arten.

Praxistipp

Die Nutzung der Mindestgliederung bedeutet nicht, dass die Buchhaltung weniger detailliert geführt werden darf. Intern müssen alle Angaben vollständig dokumentiert sein – die Verkürzung betrifft ausschließlich die externe Darstellung im Jahresabschluss.

Vor- und Nachteile der Mindestgliederung

Die Entscheidung, ob eine kleine oder mittelgroße Kapitalgesellschaft die Milei-Bilanz nutzt, sollte strategisch getroffen werden. Sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte spielen dabei eine Rolle.

Vorteile

  • Vertraulichkeit: Weniger detaillierte Informationen werden öffentlich zugänglich gemacht, was den Wettbewerbsschutz erhöht.
  • Vereinfachter Aufwand: Die Aufstellung und Offenlegung ist mit geringerem administrativen Aufwand verbunden.
  • Kostenersparnis: Weniger komplexe Berichtsanforderungen können die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses senken.
  • Rechtssicherheit: Die gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen sind klar geregelt und bei korrekter Anwendung rechtlich unproblematisch.

Nachteile und Risiken

  • Eingeschränkte Aussagekraft: Externe Stakeholder (Banken, Investoren) erhalten weniger detaillierte Informationen, was bei Kreditverhandlungen oder Due-Diligence-Prüfungen nachteilig sein kann.
  • Doppelte Bilanzführung: Mittelgroße Gesellschaften müssen intern eine vollständige Bilanz führen, was den Nutzen der Erleichterung relativiert.
  • Umstellungsaufwand: Beim Wechsel der Größenklasse muss die Gliederung angepasst werden.
  • Fehlende Vergleichbarkeit: Branchenvergleiche oder Benchmarking werden durch die verkürzte Darstellung erschwert.

„Wir empfehlen unseren Mandanten, die Entscheidung für oder gegen die Mindestgliederung nicht nur nach dem administrativen Aufwand zu treffen, sondern auch die Erwartungen von Banken und Geschäftspartnern zu berücksichtigen. In vielen Fällen ist eine transparente, vollständige Bilanz langfristig vorteilhafter.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Offenlegung der Milei-Bilanz beim Unternehmensregister (Stand 2026)

Die Offenlegungspflicht für Kapitalgesellschaften ist in § 325 HGB geregelt. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das am 1. August 2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist seit DiRUG nicht mehr die zuständige Stelle für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen.

Fristen für die Offenlegung

Gemäß § 325 Abs. 1 HGB muss der Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Abschlussstichtag offengelegt werden. Für einen Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31. Dezember 2026.

Bilanzstichtag Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG)
31.12.2025 (kleine GmbH) 31.12.2026 30.11.2026 (11 Monate)
31.12.2025 (mittelgroße GmbH) 31.12.2026 31.08.2026 (8 Monate)
31.12.2025 (große GmbH) 31.12.2026 31.08.2026 (8 Monate)

Wichtig: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss gemäß § 42a GmbHG bereits früher erfolgen – bei kleinen Gesellschaften innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB läuft davon unabhängig.

Ordnungsgeldverfahren

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Die Höhe richtet sich nach Größe des Unternehmens und Schwere der Pflichtverletzung.

Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt in der Regel über die XBRL-Taxonomie (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Viele Steuerberater nutzen hierfür spezialisierte Software, die eine automatisierte Übermittlung ermöglicht. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – etwa über Plattformen wie OnlineBilanz – erhält oft auch die Offenlegung als Teil des Leistungspakets.

Milei-Bilanz vs. Mikro-Bilanz: Welche Erleichterungen gibt es?

Neben der Milei-Bilanz (Mindestgliederung) existiert im deutschen Bilanzrecht auch die sogenannte Mikro-Bilanz für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Beide Erleichterungen zielen darauf ab, den Aufwand für kleinere Unternehmen zu reduzieren – sie unterscheiden sich jedoch deutlich in Umfang und Voraussetzungen.

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB

Eine Kleinstkapitalgesellschaft liegt vor, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der folgenden Merkmale zutreffen: Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, durchschnittlich ≤ 10 Arbeitnehmer.

Merkmal Milei-Bilanz (§ 266 HGB) Mikro-Bilanz (§ 267a HGB)
Anwendungsbereich Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften Kleinstkapitalgesellschaften
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. € (klein) / ≤ 20 Mio. € (mittel) ≤ 350.000 €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. € (klein) / ≤ 40 Mio. € (mittel) ≤ 700.000 €
Mitarbeiter ≤ 50 (klein) / ≤ 250 (mittel) ≤ 10
Bilanzgliederung Verkürzt (Buchstaben + römische Ziffern) Stark verkürzt (§ 266 Abs. 1 Satz 4 HGB)
Anhang Erforderlich (ggf. verkürzt) Entfällt bei Inanspruchnahme aller Erleichterungen
Lagebericht Entfällt für kleine KapG Entfällt

Die Mikro-Bilanz geht deutlich weiter: Sie erlaubt eine noch stärkere Verkürzung der Bilanz, den Verzicht auf den Anhang (sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden) und weitere Vereinfachungen. Die Milei-Bilanz ist dagegen eine moderate Erleichterung, die vor allem die Gliederungstiefe betrifft, aber die grundsätzliche Struktur nach § 266 HGB beibehält.

Hinweis zur Praxis

In der Praxis nutzen viele Kleinstkapitalgesellschaften die Erleichterungen nach § 267a HGB nicht vollständig, da Banken und Geschäftspartner häufig einen vollständigen Jahresabschluss erwarten. Die Entscheidung sollte daher stets im Einzelfall und unter Berücksichtigung der geschäftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden.

Erstellung der Milei-Bilanz durch den Steuerberater

Die Aufstellung des Jahresabschlusses – ob in Mindestgliederung oder vollständig – erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht. Viele GmbH-Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater mit der Erstellung, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und mögliche Haftungsrisiken zu minimieren.

Aufgaben des Steuerberaters bei der Milei-Bilanz

  • Prüfung der Voraussetzungen für die Nutzung der Mindestgliederung (Größenklasse nach § 267 HGB)
  • Aufbereitung der Buchführung und Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB
  • Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (ggf. verkürzt nach § 276 HGB)
  • Erstellung des Anhangs (bei kleinen Kapitalgesellschaften verkürzt nach § 288 HGB möglich)
  • Berechnung und Dokumentation latenter Steuern nach § 274 HGB
  • Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Beratung zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und Optimierungen

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater stellt sicher, dass die Bilanz nicht nur formal korrekt ist, sondern auch steuerlich optimiert wird. Gerade bei der Frage, ob die Mindestgliederung genutzt werden sollte, ist die Expertise eines Steuerberaters wertvoll: Er kann einschätzen, ob die Erleichterung im konkreten Fall sinnvoll ist oder ob eine transparentere Darstellung für die Außenwirkung vorteilhafter wäre.

„Die Erstellung einer rechtssicheren Bilanz – auch in Mindestgliederung – erfordert mehr als nur das Ausfüllen eines Schemas. Es geht um die korrekte Bewertung nach § 252 ff. HGB, die Beachtung von Ansatz- und Ausweiswahlrechten und die steuerliche Abstimmung. Unsere Steuerberater übernehmen diese Verantwortung vollumfänglich.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langwieriges Suchen und intransparente Honorarverhandlungen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, rechtlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – inklusive Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufige Fehler und Fallstricke bei der Milei-Bilanz

Auch bei der vermeintlich einfacheren Mindestgliederung gibt es typische Fehlerquellen, die zu rechtlichen Problemen oder Nachforderungen durch das Bundesamt für Justiz führen können.

Fehler 1: Verwechslung von interner und Offenlegungsbilanz

Mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen die Mindestgliederung nur zur Offenlegung nutzen (§ 327 Nr. 1 HGB). Die interne Bilanz, die den Gesellschaftern vorgelegt wird, muss vollständig gegliedert sein. Wird diese Differenzierung nicht beachtet, liegt ein Verstoß gegen die Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern vor.

Fehler 2: Falsche Größenklassifizierung

Die Größenklasse muss anhand der Schwellenwerte des § 267 HGB bestimmt werden – und zwar an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen. Ein einmaliges Über- oder Unterschreiten reicht nicht aus. Fehler bei der Klassifizierung führen dazu, dass unzulässige Erleichterungen in Anspruch genommen werden.

Fehler 3: Offenlegung beim falschen Register

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen und erfüllt die Offenlegungspflicht nicht. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Unternehmen aus Gewohnheit den falschen Weg wählen.

Fehler 4: Fehlende oder fehlerhafte Anhangangaben

Auch bei Nutzung der Mindestgliederung entfällt der Anhang nicht automatisch. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen ihn gemäß § 288 HGB verkürzen – bestimmte Pflichtangaben (z. B. zu Haftungsverhältnissen nach § 268 Abs. 7 HGB oder zur Gewinnverwendung) müssen jedoch stets gemacht werden.

  • Größenklasse korrekt nach § 267 HGB bestimmt (an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen)?
  • Unterscheidung zwischen interner Bilanz und Offenlegungsbilanz (bei mittelgroßen KapG) beachtet?
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger) durchgeführt?
  • Alle Pflichtangaben im Anhang gemacht, auch bei verkürzter Form?
  • Fristen nach § 325 HGB (Offenlegung) und § 42a GmbHG (Feststellung) eingehalten?
  • Steuerliche Abstimmung (latente Steuern, Gewinnverwendung) durchgeführt?

Die Vermeidung dieser Fehler setzt voraus, dass die Bilanzierung nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich fundiert erfolgt. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater minimiert diese Risiken erheblich.

Fazit: Wann lohnt sich die Milei-Bilanz?

Die Milei-Bilanz – als Kurzform für die Mindestgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 327 Nr. 1 HGB – ist eine gesetzlich vorgesehene Erleichterung, die kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften erlaubt, eine verkürzte Bilanz offenzulegen. Sie bietet Vorteile in puncto Vertraulichkeit und administrativem Aufwand, sollte aber stets im Kontext der geschäftlichen Rahmenbedingungen bewertet werden.

Wann ist die Mindestgliederung empfehlenswert?

  • Bei kleinen Kapitalgesellschaften, die keine detaillierte Bilanzstruktur nach außen kommunizieren möchten und keine intensive Kreditverhandlung oder Investorenansprache planen.
  • Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften, die intern eine vollständige Bilanz führen, aber bei der Offenlegung Wettbewerbsschutz wahren wollen.
  • Wenn die Geschäftspartner und Banken keine vollständige Bilanz erwarten oder diese separat zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Wenn der administrative Aufwand und die Kosten für die Offenlegung reduziert werden sollen.

Wann sollte auf die Mindestgliederung verzichtet werden?

  • Bei aktiver Kreditaufnahme oder Investorenansprache, wenn Banken und Kapitalgeber eine detaillierte Bilanzstruktur erwarten.
  • Wenn Transparenz und Vertrauen gegenüber Geschäftspartnern und Stakeholdern eine strategische Rolle spielen.
  • Wenn die Gesellschaft in einer Branche tätig ist, in der Branchenvergleiche und Benchmarking üblich sind.
  • Bei geplanter Veräußerung oder Due-Diligence-Prüfung, bei der eine transparente, vollständige Bilanz vorteilhaft ist.

„Die Entscheidung für oder gegen die Milei-Bilanz ist keine rein formale Frage, sondern eine strategische. Wir beraten unsere Mandanten individuell und prüfen, welche Darstellungsform im konkreten Fall die beste Lösung ist – rechtssicher, steueroptimiert und geschäftlich sinnvoll. Wer seine Bilanz selbst erstellen möchte, sollte bereits bei der Wahl der Gliederung die spätere Umsetzbarkeit berücksichtigen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Stand 2026 gilt: Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, die Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG müssen strikt eingehalten werden, und die Nutzung der Mindestgliederung muss den gesetzlichen Voraussetzungen entsprechen. Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen vorliegen oder welche Darstellungsform die richtige ist, sollte einen Steuerberater hinzuziehen. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter einen rechtssicheren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital, transparent und zu Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine mittelgroße GmbH die Milei-Bilanz nutzen?

Nein, die Milei-Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB steht ausschließlich kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB zur Verfügung. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die vollständige Gliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB anwenden.

Muss bei der Milei-Bilanz auch ein Anhang offengelegt werden?

Ja, kleine Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich einen Anhang erstellen und offenlegen. Allerdings können sie gemäß § 288 Abs. 1 HGB von zahlreichen Anhangsangaben befreit werden. Kleinstkapitalgesellschaften (Mikro-Bilanzierer) können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 326 Abs. 1 HGB ganz auf die Offenlegung des Anhangs verzichten.

Kann die Milei-Bilanz auch im Konzernabschluss verwendet werden?

Nein, die Erleichterungen der Milei-Bilanz gelten nur für den Einzelabschluss kleiner Kapitalgesellschaften. Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind, gelten automatisch nicht als klein im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und dürfen die Mindestgliederung nicht anwenden.

Gilt die Milei-Bilanz auch für Personengesellschaften?

Die Milei-Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB ist grundsätzlich für Kapitalgesellschaften konzipiert. Personengesellschaften ohne persönlich haftenden natürlichen Gesellschafter (z. B. GmbH & Co. KG) gelten nach § 264a HGB als Kapitalgesellschaften und können die Milei-Bilanz nutzen, sofern sie die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB erfüllen.

Was passiert, wenn die Milei-Bilanz fehlerhaft offengelegt wird?

Fehlerhafte oder unvollständige Offenlegungen können zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB führen. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt haben.

Kann ich nachträglich von der vollständigen Bilanz zur Milei-Bilanz wechseln?

Ja, wenn Ihre Kapitalgesellschaft die Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB erfüllt, können Sie im Folgejahr zur Milei-Bilanz wechseln. Wichtig ist, dass die Größenmerkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Ein nachträglicher Wechsel für bereits offengelegte Jahresabschlüsse ist jedoch nicht möglich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 267 HGB – Umschreibung der Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater