Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanzaufbau erklärt

Wie ist eine Bilanz aufgebaut? Struktur & Gliederung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Bilanz ist das zentrale Instrument der Rechnungslegung und zeigt die Vermögens- und Finanzlage Ihrer Gesellschaft zum Bilanzstichtag. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Kapital und Schulden). In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Bilanz nach § 266 HGB strukturiert ist und welche Positionen Sie beachten müssen. Ein Aktiva Passiva Bilanz Beispiel verdeutlicht den praktischen Aufbau und die Gliederung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) zum Bilanzstichtag. Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung, während die Passivseite der Bilanz die Mittelherkunft darstellt. Nach § 266 HGB sind beide Seiten in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten gegliedert. Die Bilanzsumme beider Seiten ist stets identisch.

Was ist eine Bilanz?

Die Bilanz ist ein zentraler Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und stellt die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag dar. Sie ist eine systematische Gegenüberstellung aller Vermögensgegenstände (Aktiva) und des Kapitals (Passiva).

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG ist die Bilanz nach § 264 HGB verpflichtend. Sie bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dem Anhang den vollständigen Jahresabschluss.

Der Bilanzstichtag ist in der Regel der 31. Dezember des Geschäftsjahres. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr kann auch ein anderer Stichtag gewählt werden. Zum Bilanzstichtag wird eine Momentaufnahme der finanziellen Situation erstellt.

Hinweis

Die Bilanz zeigt nicht den Erfolg eines Jahres, sondern den Zustand zum Stichtag. Den Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust) ermitteln Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Gesetzliche Grundlagen der Bilanzierung

Die Pflicht zur Aufstellung einer Bilanz ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Nach § 242 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz erstellen. Dies betrifft auch Unternehmergesellschaften, die ihre UG-Bilanz selbst erstellen können.

Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Vorschriften nach §§ 264 ff. HGB. Diese regeln nicht nur die Aufstellungspflicht, sondern auch die Gliederung einer Bilanz nach HGB, Bewertung und Offenlegung. Besondere Anforderungen bestehen dabei für die Bewertung des Anlagevermögens, das als langfristig gebundener Vermögensteil gesondert ausgewiesen werden muss.

Rechtsgrundlage Regelungsinhalt
§ 242 HGB Grundsätzliche Pflicht zur Bilanzaufstellung
§ 243 HGB Aufstellungsgrundsätze (Klarheit, Übersichtlichkeit)
§ 246 HGB Vollständigkeitsgebot
§ 247 HGB Inhalt der Bilanz
§ 266 HGB Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften
§ 325 HGB Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister.

Grundprinzip: Aktiva und Passiva

Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, die unterschiedliche Perspektiven auf das Unternehmensvermögen zeigen. Die linke Seite (Aktiva) zeigt die Mittelverwendung, die rechte Seite (Passiva) die Mittelherkunft.

Aktiva (Aktivseite)

  • Mittelverwendung
  • Vermögensgegenstände
  • Geordnet nach Liquidierbarkeit

Passiva (Passivseite)

  • Mittelherkunft
  • Eigenkapital und Fremdkapital
  • Geordnet nach Fristigkeit

„Viele verwechseln Aktiva mit Vermögen und Passiva mit Schulden. Tatsächlich zeigen beide Seiten dasselbe Vermögen – nur aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Die Aktivseite fragt: Wo steckt das Geld? Die Passivseite fragt: Wem gehört das Geld?“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Das Grundprinzip lautet: Jeder Euro Vermögen muss irgendwie finanziert worden sein. Wenn Sie eine Maschine für 50.000 Euro kaufen, erhöht sich die Aktivseite um diesen Betrag. Gleichzeitig erhöht sich auch die Passivseite – entweder durch eine Verbindlichkeit (Fremdkapital) oder durch Eigenkapital.

Aufbau der Aktivseite nach § 266 HGB

Die Aktivseite gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in zwei Hauptkategorien: Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Maßgeblich ist die Verweildauer im Unternehmen.

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die dem Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen. Es wird in drei Unterkategorien gegliedert:

  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände: Konzessionen, Patente, Lizenzen, Geschäftswert
  • II. Sachanlagen: Grundstücke, Gebäude, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • III. Finanzanlagen: Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens, langfristige Ausleihungen

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen umfasst Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben. Typisch sind:

  • I. Vorräte: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse, Waren
  • II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen
  • III. Wertpapiere: Anteile an verbundenen Unternehmen, eigene Anteile, sonstige Wertpapiere
  • IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Nach § 250 HGB werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag aktiviert, wenn sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen (z. B. vorausgezahlte Mieten, Versicherungsprämien).

Aufbau der Passivseite nach § 266 HGB

Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft und gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Reihenfolge erfolgt nach zunehmender Fristigkeit.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital gehört den Gesellschaftern und haftet unbegrenzt. Es umfasst:

  • I. Gezeichnetes Kapital: Stammkapital (GmbH: 25.000 €, UG: ab 1 €) bzw. Grundkapital (AG: 50.000 €)
  • II. Kapitalrücklage: Agio bei Kapitalerhöhungen nach § 272 Abs. 2 HGB
  • III. Gewinnrücklagen: Gesetzliche Rücklage, satzungsmäßige Rücklagen, andere Gewinnrücklagen
  • IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Aus Vorjahren nicht ausgeschüttete Gewinne oder Verluste
  • V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Ergebnis des aktuellen Geschäftsjahres

B. Rückstellungen

Rückstellungen werden nach § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste gebildet:

  • Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • Steuerrückstellungen
  • Sonstige Rückstellungen (z. B. für Prozessrisiken, Gewährleistungen, Jahresabschlusskosten)

C. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind sichere Schulden gegenüber Dritten. Sie werden nach Art und Fristigkeit gegliedert:

  • Anleihen
  • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
  • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
  • Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel
  • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • Sonstige Verbindlichkeiten (davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit)

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB erfassen Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Bilanzsumme und das Prinzip der Gleichheit

Die Bilanzsumme ist der Gesamtbetrag aller Positionen auf der Aktiv- bzw. Passivseite. Ein zentrales Grundprinzip lautet: Beide Seiten müssen stets identisch sein.

100 %

Summe Aktiva = Summe Passiva

0 €

Differenz zwischen beiden Seiten

Diese Gleichheit ist keine Empfehlung, sondern eine zwingende buchhalterische Regel. Jeder Vermögensgegenstand auf der Aktivseite muss durch Kapital auf der Passivseite finanziert sein.

Wenn die Bilanzsumme auf beiden Seiten nicht übereinstimmt, liegt ein Buchungsfehler vor. Moderne Buchhaltungssoftware und die doppelte Buchführung verhindern solche Fehler, weil jede Buchung automatisch beide Seiten beeinflusst.

Hinweis

Beispiel: Ihr Unternehmen kauft eine Maschine für 20.000 € auf Kredit. Die Aktivseite erhöht sich um 20.000 € (Sachanlagen), die Passivseite ebenfalls um 20.000 € (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten). Die Bilanzsumme steigt auf beiden Seiten um denselben Betrag.

Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB

§ 266 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) eine verbindliche Gliederung der Bilanz vor. Die Gliederungstiefe hängt von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB ab.

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Dabei können Posten mit arabischen Zahlen und Kleinbuchstaben zusammengefasst werden.

Unternehmensgröße Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen die vollständige Gliederung nach § 266 HGB einhalten. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB haben weitere Erleichterungen.

Achtung

Auch wenn Erleichterungen genutzt werden dürfen, muss die interne Buchführung die vollständige Gliederung dokumentieren. Die Erleichterungen gelten nur für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Beispiel einer vereinfachten Bilanzstruktur

Das folgende Beispiel zeigt eine vereinfachte Bilanz einer kleinen GmbH zum 31.12.2025. Die Gliederung folgt § 266 HGB, ist aber zur besseren Übersicht auf die Hauptpositionen reduziert.

Aktiva (Mittelverwendung)

  • A. Anlagevermögen: 120.000 €
  • I. Immaterielle Vermögensgegenstände: 15.000 €
  • II. Sachanlagen: 95.000 €
  • III. Finanzanlagen: 10.000 €
  • B. Umlaufvermögen: 80.000 €
  • I. Vorräte: 25.000 €
  • II. Forderungen: 35.000 €
  • IV. Kassenbestand, Bankguthaben: 20.000 €
  • Bilanzsumme: 200.000 €

Passiva (Mittelherkunft)

  • A. Eigenkapital: 90.000 €
  • I. Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
  • III. Gewinnrücklagen: 50.000 €
  • V. Jahresüberschuss: 15.000 €
  • B. Rückstellungen: 20.000 €
  • C. Verbindlichkeiten: 90.000 €
  • Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten: 60.000 €
  • Verbindlichkeiten aus LuL: 30.000 €
  • Bilanzsumme: 200.000 €

Die Bilanzsumme beträgt auf beiden Seiten 200.000 €. Das Eigenkapital von 90.000 € entspricht einer Eigenkapitalquote von 45 %, was auf eine solide Finanzierung hinweist.

Aus der Bilanz lässt sich ablesen: Das Unternehmen hat 120.000 € in langfristige Vermögenswerte investiert und verfügt über 80.000 € kurzfristig verfügbares Vermögen. Die Finanzierung erfolgt zu 45 % durch Eigenkapital und zu 55 % durch Fremd- und Rückstellungskapital.

Häufige Fehler beim Bilanzaufbau

Bei der Erstellung einer Bilanz treten regelmäßig Fehler auf, die zu Korrekturen oder sogar zur Versagung der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung führen können.

  • Falsche Zuordnung von Anlage- und Umlaufvermögen (z. B. kurzfristig genutzte Vermögensgegenstände im Anlagevermögen)
  • Unvollständige Erfassung von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen
  • Verwechslung von Eigenkapital und Fremdkapital (z. B. Gesellschafterdarlehen)
  • Fehlende Rechnungsabgrenzungsposten
  • Nichtbeachtung der Gliederungsvorschriften nach § 266 HGB
  • Bilanzungleichheit durch Buchungsfehler
  • Falsche Bewertung von Vermögensgegenständen (Anschaffungskosten, Abschreibungen)

Achtung

Eine fehlerhafte Bilanz kann zur Versagung der Feststellung führen. Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach § 42a GmbHG feststellen lassen.

Zur Vermeidung von Fehlern empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater oder einem spezialisierten Dienstleister. Die rechtzeitige Vorbereitung und vollständige Dokumentation aller Geschäftsvorfälle sind Voraussetzung für einen fehlerfreien Jahresabschluss.

Jahresabschluss professionell erstellen lassen

OnlineBilanz.de unterstützt Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Jahresabschlusses für Ihre GmbH, UG oder AG. Unser digitaler Service umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und die Vorbereitung zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

1. Registrierung

Registrieren Sie sich auf OnlineBilanz.de und laden Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen hoch. Sie erhalten innerhalb eines Werktages eine Rückmeldung von der Büroleitung.

2. Erstellung

Unsere Fachkräfte erstellen Ihren Jahresabschluss nach HGB unter Beachtung aller Gliederungs- und Bewertungsvorschriften. Sie erhalten einen vollständigen Entwurf zur Prüfung.

3. Offenlegung

Nach Feststellung durch Ihre Gesellschafterversammlung unterstützen wir Sie bei der fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand für einen rechtssicheren Jahresabschluss. Gerade die korrekte Gliederung nach § 266 HGB und die Einhaltung der Bewertungsvorschriften erfordern Fachwissen. Mit OnlineBilanz erhalten Sie einen vollständigen, prüfungssicheren Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. OnlineBilanz sorgt für eine fristgerechte und vollständige Einreichung beim Unternehmensregister.

Hinweis

Für Geschäftsjahre ab 2025 gelten die Offenlegungsfristen nach DiRUG-Standard ausschließlich über das Unternehmensregister. Eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Aktiva und Passiva?

Die Aktivseite zeigt die Mittelverwendung (wofür das Kapital eingesetzt wurde) und listet alle Vermögensgegenstände wie Anlagen, Vorräte, Forderungen und Bankguthaben. Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft (woher das Kapital stammt) und umfasst Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Beide Seiten bilden dasselbe Vermögen aus unterschiedlichen Perspektiven ab.

Warum ist die Bilanzsumme auf beiden Seiten immer gleich?

Die Gleichheit von Aktiva und Passiva ist ein Grundprinzip der doppelten Buchführung. Jeder Vermögensgegenstand auf der Aktivseite muss durch Kapital auf der Passivseite finanziert sein. Jede Buchung berührt beide Seiten gleichzeitig, sodass die Summe stets identisch bleibt. Eine Abweichung deutet auf einen Buchungsfehler hin.

Welche Gliederung schreibt § 266 HGB vor?

§ 266 HGB regelt die verbindliche Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften. Die Aktivseite gliedert sich in Anlagevermögen, Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten. Die Passivseite umfasst Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Gliederung nutzen.

Bis wann muss die Bilanz offengelegt werden?

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Frist am 31.12.2026. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz