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11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogFristen Niedersachsen

Jahresabschluss Fristen Niedersachsen 2026: Deadlines & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Unternehmen in Niedersachsen unterliegen denselben bundesweiten Fristen für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung wie alle anderen Bundesländer. Dieser Leitfaden erklärt, welche Deadlines für GmbH, UG und AG gelten, wie Sie Ordnungsgelder vermeiden und welche regionalen Besonderheiten zu beachten sind. Eine umfassende Übersicht aller relevanten Termine finden Sie in unserem Artikel zu den Fristen Jahresabschluss 2026. Stand: Geschäftsjahr 2025, Bilanzstichtag 31.12.2025.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Jahresabschluss Fristen in Niedersachsen folgen bundeseinheitlichen Vorgaben: Feststellung innerhalb 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittlere/große GmbH) nach § 42a GmbHG, Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Warum Jahresabschluss Fristen in Niedersachsen für Unternehmer entscheidend sind

Der Jahresabschluss von Firmen gehört zu den zentralen rechtlichen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft in Deutschland. Für GmbH-Geschäftsführer und Vorstände in Niedersachsen bedeutet das: Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist nicht optional, sondern zwingend vorgeschrieben. Zu den grundlegenden Voraussetzungen zählt dabei die ordnungsgemäße Inventur im Jahresabschluss, deren Ablauf und Fristen ebenso gesetzlich geregelt sind.

Viele mittelständische Unternehmen in Niedersachsen arbeiten mit schlanken Strukturen. Geschäftsführer tragen oft operative und strategische Verantwortung gleichzeitig. In diesem Umfeld werden Jahresabschluss-Fristen schnell übersehen oder falsch eingeschätzt.

Dabei sind die Fristen essenziell: Sie schützen vor Ordnungsgeldern nach § 335 HGB, ermöglichen rechtzeitige Steuerzahlungen und bilden die Grundlage für Finanzierungsgespräche mit Banken. Ein verspäteter oder fehlender Jahresabschluss gefährdet die Bonität und kann rechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung nach sich ziehen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Gelten in Niedersachsen eigene Jahresabschluss Fristen?

Die gesetzlichen Fristen für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung gelten bundesweit einheitlich. Niedersachsen folgt denselben Vorgaben wie alle anderen Bundesländer. Es gibt keine landesspezifischen Sonderregelungen für GmbH, UG oder AG.

Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind im Handelsgesetzbuch (HGB) und im GmbH-Gesetz (GmbHG) verankert. Diese Bundesgesetze gelten für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland gleichermaßen.

Hinweis

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Dennoch gibt es regionale Unterschiede in der Praxis: Bearbeitungszeiten bei Finanzämtern, Arbeitsweisen von Steuerberatern und branchenspezifische Anforderungen können sich regional unterscheiden. Auch die Unternehmensstruktur im niedersächsischen Mittelstand prägt die praktische Herangehensweise an den Jahresabschluss.

Welche Unternehmen in Niedersachsen müssen einen Jahresabschluss erstellen?

Nicht alle Unternehmen haben dieselben Pflichten. Die Jahresabschluss-Fristen gelten für Unternehmen, die zur Bilanzierung nach § 242 HGB verpflichtet sind.

Kapitalgesellschaften (immer bilanzpflichtig)

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG (haftungsbeschränkt) – Unternehmergesellschaft
  • AG – Aktiengesellschaft
  • SE – Societas Europaea

Alle Kapitalgesellschaften müssen einen vollständigen Jahresabschluss nach § 264 HGB erstellen, unabhängig von Umsatz oder Bilanzsumme. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt ebenfalls für alle Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften (unter Bedingungen bilanzpflichtig)

  • OHG – Offene Handelsgesellschaft
  • KG – Kommanditgesellschaft
  • GmbH & Co. KG

Personengesellschaften sind bilanzpflichtig, wenn sie die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreiten: Umsatzerlöse über 800.000 Euro oder Bilanzsumme über 2 Millionen Euro an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen. Die Offenlegungspflicht besteht für Personengesellschaften grundsätzlich nicht.

Einzelunternehmen

Einzelkaufleute sind bilanzpflichtig nach § 241a HGB, sofern sie die genannten Schwellenwerte überschreiten. Kleingewerbetreibende können eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG erstellen und sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet.

Die drei zentralen Fristen für den Jahresabschluss 2026

Für Kapitalgesellschaften in Niedersachsen gelten drei aufeinanderfolgende Fristen, die jeweils unterschiedliche rechtliche Pflichten betreffen. Diese Fristen bauen aufeinander auf und müssen nacheinander erfüllt werden.

Frist Rechtsgrundlage Deadline (Stichtag 31.12.2025) Adressat
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB Innerhalb 3 Monate (31.03.2026) Geschäftsführung
Feststellung Jahresabschluss § 42a GmbHG 11 Monate (klein) / 8 Monate (mittel/groß) Gesellschafterversammlung
Offenlegung § 325 HGB 12 Monate (31.12.2026) Unternehmensregister

1. Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 Abs. 1 HGB)

Die Geschäftsführung muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Für ein Geschäftsjahr, das am 31.12.2025 endet, bedeutet das: spätestens bis 31.03.2026.

Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang nach § 284 HGB erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften sind zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet.

2. Feststellung des Jahresabschlusses (§ 42a GmbHG)

Die Gesellschafterversammlung muss den Jahresabschluss förmlich feststellen. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB:

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Bilanzstichtag (30.11.2026)
  • Mittelgroße GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag (31.08.2026)
  • Große GmbH: 8 Monate nach Bilanzstichtag (31.08.2026)

Die Feststellung wird durch Gesellschafterbeschluss dokumentiert. Dieser Beschluss ist Voraussetzung für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

3. Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Die Offenlegung des Jahresabschlusses muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt als späteste Deadline: 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

Feststellung des Jahresabschlusses: Was Geschäftsführer wissen müssen

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein formaler Akt, der durch Gesellschafterbeschluss erfolgt. Erst nach der Feststellung ist der Jahresabschluss rechtlich bindend und kann offengelegt werden.

Die Geschäftsführung legt den aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor. Die Gesellschafter prüfen den Abschluss und beschließen über dessen Feststellung sowie über die Ergebnisverwendung nach § 29 GmbHG.

Achtung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist zwingend. Eine Überschreitung kann zur Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses führen und die Offenlegung verzögern. Das Finanzamt kann bei verspäteter Feststellung Verzögerungszuschläge festsetzen.

Bei kleinen GmbH beträgt die Feststellungsfrist 11 Monate. Diese verlängerte Frist ermöglicht es kleineren Gesellschaften, den Jahresabschluss ohne übermäßigen Zeitdruck zu erstellen und festzustellen.

Mittelgroße und große GmbH haben nur 8 Monate Zeit. Diese kürzere Frist trägt dem höheren Informationsbedarf von Gläubigern, Investoren und der Öffentlichkeit Rechnung.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Feststellungsfrist. Sie ist nicht nur eine formale Hürde, sondern Voraussetzung für die rechtzeitige Offenlegung. Wer die Feststellung versäumt, kann auch die Offenlegungsfrist nicht einhalten – und riskiert damit automatisch ein Ordnungsgeld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister: Ablauf und Anforderungen

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft alle Kapitalgesellschaften in Deutschland. Die Offenlegung dient der Transparenz und dem Schutz von Gläubigern, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

Seit dem 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Das Unternehmensregister ist die zentrale Plattform für die Veröffentlichung von Unternehmensdaten in Deutschland.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleine GmbH Bilanz, Anhang (verkürzt möglich) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang § 325 Abs. 1 HGB
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB von Erleichterungen Gebrauch machen. Sie müssen die GuV nicht offenlegen und können den Anhang verkürzt darstellen.

Wie erfolgt die elektronische Offenlegung?

Die Offenlegung erfolgt über das Einreichungsportal des Unternehmensregisters. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF erfolgen.

Viele Unternehmen nutzen spezialisierte Software oder beauftragen ihren Steuerberater mit der technischen Abwicklung. Plattformen wie OnlineBilanz.de übernehmen die elektronische Offenlegung automatisch nach Freigabe durch den Mandanten.

Hinweis

Die Offenlegung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Größe des Unternehmens und liegen in der Regel zwischen 25 und 50 Euro.

Konsequenzen bei Versäumnis der Jahresabschluss Fristen

Die Nichteinhaltung der Jahresabschluss-Fristen hat ernsthafte rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflicht und verhängt bei Verstößen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgelds beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro.

Das Ordnungsgeld richtet sich nach folgenden Kriterien:

  • Dauer der Verspätung
  • Größe der Gesellschaft
  • Verschulden der Geschäftsführung
  • Wiederholungsfälle

Achtung

Das Ordnungsgeld wird gegenüber der Gesellschaft und persönlich gegenüber den Geschäftsführern festgesetzt. Geschäftsführer haften also auch persönlich für die Versäumnis. Eine Freistellung durch die Gesellschaft ist nicht möglich.

Steuerliche Konsequenzen

Die verspätete Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses verzögert auch die steuerliche Veranlagung. Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge nach § 152 AO festsetzen.

Zudem kann die Finanzbehörde bei fehlenden Unterlagen die Besteuerungsgrundlagen schätzen nach § 162 AO. Schätzungen fallen in der Regel höher aus als die tatsächlichen Werte, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.

Auswirkungen auf Bonität und Finanzierung

Ein fehlender oder verspäteter Jahresabschluss beeinträchtigt die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Banken fordern in der Regel aktuelle Jahresabschlüsse als Grundlage für Finanzierungsentscheidungen.

Auch Geschäftspartner, Lieferanten und Investoren prüfen die Offenlegung im Unternehmensregister. Fehlende oder verspätete Veröffentlichungen signalisieren mangelnde Sorgfalt und können das Vertrauen in die Geschäftsführung beeinträchtigen.

Regionale Besonderheiten und Praxis in Niedersachsen

Obwohl die gesetzlichen Fristen bundesweit gelten, gibt es in der Praxis regionale Unterschiede, die Unternehmer in Niedersachsen betreffen. Diese betreffen vor allem die Zusammenarbeit mit Finanzbehörden, Steuerberatern und branchenspezifische Anforderungen.

Finanzämter in Niedersachsen

Die Bearbeitungszeiten der Finanzämter in Niedersachsen können variieren. Insbesondere in Ballungsräumen wie Hannover, Braunschweig oder Osnabrück sind die Ämter häufig stark ausgelastet. Eine frühzeitige Abgabe des Jahresabschlusses kann Verzögerungen bei der steuerlichen Veranlagung vermeiden.

Die niedersächsische Finanzverwaltung bietet digitale Einreichungsmöglichkeiten über ELSTER (Elektronische Steuererklärung). Steuerberater nutzen die Schnittstelle für die elektronische Übermittlung von Bilanzen und Steuererklärungen.

Branchenstruktur und Mittelstand

Niedersachsen ist geprägt durch einen starken Mittelstand, insbesondere in den Branchen Maschinenbau, Automobilzulieferung, Landwirtschaft und Logistik. Viele dieser Unternehmen sind als GmbH oder GmbH & Co. KG organisiert.

Diese Unternehmensstrukturen erfordern häufig konsolidierte Abschlüsse oder besondere Bilanzierungsmethoden. Landwirtschaftliche Betriebe unterliegen zudem speziellen Bewertungsvorschriften für biologische Vermögenswerte.

Steuerberaterdichte und Zusammenarbeit

In ländlichen Regionen Niedersachsens ist die Steuerberaterdichte geringer als in Großstädten. Unternehmer sollten frühzeitig Kontakt zu ihrem Steuerberater aufnehmen, um Engpässe während der Hochphase der Jahresabschlusserstellung (Januar bis März) zu vermeiden.

Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de bieten eine Alternative: Unternehmer erstellen den Jahresabschluss selbstständig mit KI-Unterstützung, der Steuerberater prüft und optimiert das Ergebnis. Diese Kombination spart Zeit und reduziert Kosten.

Jahresabschluss selbst erstellen: Digitale Lösungen für Unternehmer

Immer mehr Geschäftsführer in Niedersachsen entscheiden sich dafür, den Jahresabschluss selbst zu erstellen – unterstützt durch digitale Tools und KI-Assistenten. Diese Lösung kombiniert Eigeninitiative mit fachlicher Prüfung durch Steuerberater.

Plattformen wie OnlineBilanz.de führen Anwender Schritt für Schritt durch alle Positionen der Bilanz und GuV. Eine KI-Assistenz erkennt typische Fehler, schlägt Buchungen vor und erklärt komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache.

Wie funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung?

  1. Datenimport: Buchungsdaten aus DATEV, lexoffice oder anderen Buchhaltungssystemen werden automatisch importiert.
  2. KI-gestützte Erfassung: Der Anwender wird durch alle Bilanzpositionen nach § 266 HGB und GuV-Posten nach § 275 HGB geführt.
  3. Automatische Prüfung: Das System prüft Plausibilität, Vollständigkeit und rechnerische Richtigkeit.
  4. Steuerberater-Prüfung: Ein erfahrener Steuerberater prüft den Entwurf, optimiert Ansätze und Bewertungen.
  5. Einreichung: Der fertige Jahresabschluss wird elektronisch beim Finanzamt und beim Unternehmensregister eingereicht.

Dieser Prozess reduziert den Zeitaufwand erheblich und senkt gleichzeitig die Kosten im Vergleich zur vollständigen Erstellung durch den Steuerberater.

„Die Kombination aus Eigenarbeit und fachlicher Prüfung ist der effizienteste Weg zum rechtskonformen Jahresabschluss. Der Geschäftsführer behält die Kontrolle, spart Kosten und profitiert trotzdem von der Expertise erfahrener Steuerberater.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Vorteile bietet die digitale Erstellung?

Zeitersparnis

KI-gestützte Workflows reduzieren die Bearbeitungszeit um bis zu 70 % im Vergleich zur manuellen Erstellung.

Kosteneffizienz

Die Kombination aus Eigenleistung und Steuerberater-Prüfung senkt die Gesamtkosten deutlich.

Checkliste: Jahresabschluss 2026 fristgerecht erstellen

Diese Checkliste hilft Geschäftsführern in Niedersachsen, alle wesentlichen Schritte für einen fristgerechten Jahresabschluss 2026 zu berücksichtigen. Die Reihenfolge orientiert sich am zeitlichen Ablauf.

  • Geschäftsjahr abschließen und Buchhaltung auf Vollständigkeit prüfen
  • Inventur zum Bilanzstichtag 31.12.2025 durchführen (§ 240 HGB)
  • Jahresabschluss bis spätestens 31.03.2026 aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB erstellen
  • Anhang nach § 284 HGB verfassen (bei mittelgroßen/großen GmbH: Lagebericht nach § 289 HGB)
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss vorlegen
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterbeschluss feststellen (spätestens 30.11.2026 bei kleinen GmbH)
  • Ergebnisverwendung beschließen (§ 29 GmbHG)
  • Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister offenlegen (spätestens 31.12.2026)
  • Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) über ELSTER einreichen
  • Ordnungsgemäße Archivierung aller Unterlagen sicherstellen (§ 257 HGB: 10 Jahre)

Hinweis

Diese Checkliste ist allgemein gehalten. Je nach Branche, Größenklasse und Unternehmensstruktur können zusätzliche Anforderungen bestehen. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist in jedem Fall empfehlenswert.

Häufig gestellte Fragen

Gelten in Niedersachsen andere Jahresabschluss Fristen als in anderen Bundesländern?

Nein, die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gelten bundesweit einheitlich nach HGB und GmbHG. Niedersachsen folgt denselben Vorgaben wie alle anderen Bundesländer. Unterschiede gibt es nur in der praktischen Umsetzung, etwa bei Bearbeitungszeiten der Finanzämter.

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 in Niedersachsen offengelegt werden?

Der Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss spätestens bis zum 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach § 325 HGB. Voraussetzung ist die vorherige Feststellung durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH).

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung in Niedersachsen?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Zudem können steuerliche Verspätungszuschläge und negative Auswirkungen auf die Bonität entstehen.

Kann ich als Geschäftsführer in Niedersachsen den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, mit digitalen Tools wie OnlineBilanz.de können Geschäftsführer den Jahresabschluss selbstständig erstellen. Eine KI-Assistenz führt Schritt für Schritt durch alle Positionen. Erfahrene Steuerberater prüfen, optimieren und reichen den Abschluss rechtskonform ein. Diese Kombination spart Zeit und Kosten bei voller Rechtssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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