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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogGeschäftsführer-Gehalt GmbH

Geschäftsführer-Gehalt GmbH steuerlich 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die steuerliche Behandlung des Geschäftsführer-Gehalts in der GmbH folgt strengen Vorgaben: Angemessenheit, Fremdvergleich und formale Dokumentation entscheiden, ob die Vergütung als Betriebsausgabe anerkannt oder als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachversteuert wird. Bei der Beurteilung der Angemessenheit spielen Bilanzanalyse Kennzahlen wie Eigenkapitalrendite, Umsatzentwicklung und Ertragskraft eine wichtige Rolle für den Fremdvergleich. Die korrekte buchhalterische Erfassung der Gehaltszahlungen erfolgt dabei nach dem Kontenrahmen der GmbH, typischerweise SKR 03 oder SKR 04. Dieser Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, Prüfkriterien der Finanzverwaltung und zeigt Gestaltungsmöglichkeiten für Festgehalt, Tantieme, Pensionszusage und Sachbezüge auf.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Das Geschäftsführer-Gehalt einer GmbH ist steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig, sofern es angemessen ist und einem Fremdvergleich standhält. Unangemessene oder nicht ordnungsgemäß dokumentierte Vergütungen können als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachversteuert werden. Neben dem Festgehalt sind Tantiemen, Pensionszusagen und Sachbezüge möglich, müssen aber klar vereinbart und dem Grunde und der Höhe nach angemessen sein.

Geschäftsführer-Gehalt in der GmbH: Steuerliche Grundlagen und Besonderheiten

Das Geschäftsführer-Gehalt einer GmbH unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen, die sich grundlegend von der Vergütung eines Arbeitnehmers unterscheiden. Der Geschäftsführer ist als Organ der GmbH gemäß § 1 Abs. 2 LStDV steuerlich als Arbeitnehmer einzuordnen, auch wenn er gesellschaftsrechtlich eine Sonderstellung innehat. Die steuerliche Behandlung der Vergütung erfolgt über den Lohnsteuerabzug nach § 38 EStG, wobei die GmbH als Arbeitgeber zur Abführung der Lohnsteuer verpflichtet ist.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Unterscheidung zwischen beherrschendem und nicht beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer. Als beherrschend gilt ein Geschäftsführer ab einer Beteiligung von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die sozialversicherungsrechtliche Behandlung und die steuerliche Anerkennung der Vergütung. Das Finanzamt prüft insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern die Angemessenheit der Vergütung kritisch, um verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG zu vermeiden.

Praxis-Hinweis zur steuerlichen Einordnung

Die GmbH muss für jeden Geschäftsführer eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen und die üblichen Lohnnebenkosten abführen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern entfallen jedoch in der Regel die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Die korrekte Einordnung sollte bereits bei Abschluss des Anstellungsvertrags erfolgen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden.

Bestandteile der steuerlich relevanten Gesamtvergütung

  • Festes Grundgehalt (monatlich oder jährlich vereinbart)
  • Variable Vergütungsbestandteile (Tantiemen, Boni, erfolgsabhängige Komponenten)
  • Sachbezüge (Dienstwagen, Wohnung, Versicherungen)
  • Pensionszusagen und betriebliche Altersversorgung
  • Sonstige Nebenleistungen (Fortbildungen, Reisekosten, Repräsentationsaufwendungen)

Angemessenheit der Geschäftsführervergütung: Maßstäbe und Prüfkriterien

Die Angemessenheit der Geschäftsführervergütung ist das zentrale Kriterium für die steuerliche Anerkennung. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (u.a. BFH-Urteil vom 17.10.2001, I R 103/00) muss die Vergütung einem Fremdvergleich standhalten. Das bedeutet: Ein fremder Dritter würde für die gleiche Tätigkeit unter gleichen Bedingungen eine vergleichbare Vergütung zahlen. Überschreitet die Vergütung das angemessene Maß, droht die Qualifikation des überschießenden Betrags als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.

Prüfkriterien für die Angemessenheit im Einzelnen

Kriterium Beschreibung Relevanz für Fremdvergleich
Unternehmensgröße Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl der GmbH Größere Unternehmen rechtfertigen höhere Gehälter
Branche Branchenübliche Vergütungsstrukturen und Gehaltsniveaus Vergleichsdaten aus Gehaltsstatistiken (z.B. BBE, Kienbaum)
Aufgabenbereich Umfang der Verantwortung, Qualifikation, Erfahrung Spezialisierung und Komplexität der Tätigkeit
Ertragslage Wirtschaftliche Situation und Entwicklung der GmbH Dauerhaft defizitäre Unternehmen bei hoher Vergütung problematisch
Vereinbarung Schriftlicher Anstellungsvertrag vor Tätigkeitsbeginn Klarheit und zivilrechtliche Wirksamkeit

In der Praxis orientieren sich Finanzämter und Betriebsprüfer an Vergleichsdatenbanken wie den BBE-Vergütungsstudien oder den Kienbaum-Gehaltsvergleichen. Für eine GmbH mit einem Jahresumsatz zwischen 5 und 25 Millionen Euro liegt die angemessene Geschäftsführervergütung im Jahr 2026 typischerweise zwischen 120.000 und 250.000 Euro brutto jährlich, abhängig von Branche und Region. Einzelfallprüfungen können jedoch erheblich davon abweichen.

„In der Praxis sehen wir häufig, dass die Angemessenheitsprüfung bei Betriebsprüfungen zum Streitpunkt wird. Unsere Steuerberater dokumentieren die Gehaltsfestsetzung deshalb von Anfang an anhand von Branchenvergleichen und stellen sicher, dass die Gesellschafterbeschlüsse und Anstellungsverträge rechtssicher formuliert sind.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA): Risiken und steuerliche Folgen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie einem fremden Dritten unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Bei unangemessen hohen Geschäftsführergehältern an Gesellschafter-Geschäftsführer stuft das Finanzamt den übersteigenden Betrag als vGA ein. Die steuerlichen Konsequenzen sind gravierend: Die vGA erhöht den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH, da sie nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Gleichzeitig unterliegt sie beim Gesellschafter der Besteuerung als Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Doppelbesteuerungsrisiko bei vGA

Die vGA führt zu einer faktischen Doppelbesteuerung: Auf Ebene der GmbH wird die Körperschaftsteuer nicht gemindert (das zu hohe Gehalt wird nicht anerkannt), auf Ebene des Gesellschafters wird der Betrag zusätzlich als Kapitaleinkünfte mit Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) oder im Rahmen der Einkommensteuer erfasst. Hinzu kommt die Kapitalertragsteuer-Nachforderung von 25 % an die GmbH.

Typische Auslöser für vGA-Feststellungen

  1. Unangemessen hohes Gehalt: Vergütung übersteigt den branchenüblichen Fremdvergleich deutlich
  2. Fehlende oder nachträgliche Vereinbarungen: Anstellungsvertrag wird erst nach Tätigkeitsbeginn geschlossen oder rückwirkend geändert
  3. Gehalt trotz Verlust: Hohe Geschäftsführervergütung bei dauerhaft negativem Betriebsergebnis
  4. Keine ernsthafte Durchführung: Vereinbarte Tantiemen werden nicht ausgezahlt, Pensionszusagen nicht dotiert
  5. Gesellschafterbeschluss fehlt: Keine ordnungsgemäße Dokumentation der Gehaltsfestsetzung durch die Gesellschafterversammlung

Nach der BFH-Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 28.11.2007, I R 115/05) ist maßgeblich, ob die Vereinbarung im Voraus klar und eindeutig getroffen wurde und tatsächlich durchgeführt wird. Rückwirkende Gehaltserhöhungen oder nachträgliche Tantiemezahlungen ohne vorherige Vereinbarung werden regelmäßig als vGA eingestuft. Die Beweislast für die Angemessenheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung liegt bei der GmbH.

§ 8 Abs. 3

KStG – Rechtsgrundlage vGA

25 %

Abgeltungsteuer auf vGA

100 %

Hinzurechnung zum Gewinn der GmbH

Tantieme und variable Vergütung: Gestaltungsmöglichkeiten und Fallstricke

Neben dem festen Grundgehalt ist die Tantieme ein verbreitetes Instrument zur erfolgsabhängigen Vergütung von Geschäftsführern. Eine Tantieme ist eine gewinnabhängige oder umsatzabhängige Zusatzvergütung, die im Anstellungsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss im Voraus vereinbart werden muss. Steuerlich ist entscheidend, dass die Tantieme nach objektiven, nachprüfbaren Kriterien berechnet wird und einem Fremdvergleich standhält. Üblich sind Tantiemen zwischen 5 und 20 Prozent des Jahresüberschusses vor Steuern, abhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Steuerliche Anforderungen an die Tantieme-Vereinbarung

  • Schriftliche Vereinbarung vor Beginn des Geschäftsjahres, für das die Tantieme gelten soll
  • Klare Berechnungsgrundlage (z.B. Jahresüberschuss nach HGB-Abschluss, EBIT, Umsatz)
  • Fremdüblichkeit: Prozentsatz und absolute Höhe müssen angemessen sein
  • Gesellschafterbeschluss dokumentiert die Tantieme-Regelung (insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern)
  • Tatsächliche Auszahlung nach Feststellung des Jahresabschlusses
  • Keine automatische Gewinnabschöpfung: Die GmbH muss auch nach Tantiemezahlung wirtschaftlich lebensfähig bleiben

Kritisch wird es, wenn die Tantieme so hoch ausfällt, dass sie den gesamten Gewinn abschöpft oder die GmbH in eine wirtschaftliche Schieflage bringt. Nach BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 16.03.1967, I 261/63) muss die Tantieme auch im Hinblick auf die Kapitalausstattung und die Ertragskraft der GmbH angemessen bleiben. Eine Tantieme, die regelmäßig 80 oder 90 Prozent des Gewinns abschöpft, wird als vGA qualifiziert, da ein fremder Gesellschafter eine solche Vereinbarung nicht akzeptieren würde.

Praxis-Tipp: Tantieme-Obergrenze vereinbaren

Um vGA-Risiken zu minimieren, empfiehlt sich die Vereinbarung einer absoluten Obergrenze für die Tantieme (z.B. maximal 100.000 Euro pro Jahr) oder eine Deckelung auf einen Prozentsatz des Eigenkapitals. So bleibt die Gesamtvergütung auch bei außerordentlich guten Geschäftsjahren im fremdüblichen Rahmen.

„Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem das Finanzamt eine Tantieme im Rahmen einer Betriebsprüfung beanstandet hat. Häufig fehlt es an der schriftlichen Vorvereinbarung oder die Berechnungsgrundlage ist nicht klar definiert. Unsere Steuerberater prüfen Tantieme-Vereinbarungen deshalb bereits vor Inkrafttreten auf Rechtssicherheit und Fremdüblichkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Pensionszusage und betriebliche Altersversorgung: Steuerliche Gestaltung

Die Pensionszusage an den Geschäftsführer ist ein wirksames Instrument zur steuerlich begünstigten Altersversorgung und gleichzeitig zur Reduzierung der laufenden Steuerlast der GmbH. Nach § 6a EStG kann die GmbH für zugesagte Pensionsverpflichtungen Rückstellungen bilden, die den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Voraussetzung ist, dass die Pensionszusage ernsthaft gemeint ist, einem Fremdvergleich standhält und bestimmte versicherungsmathematische Grenzen einhält (sog. Heubeck-Richttafeln).

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Kriterium Anforderung Rechtsgrundlage
Schriftliche Zusage Vor Eintritt des Versorgungsfalls klar und eindeutig erteilt § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG
Erdienbarkeit Pensionsanspruch muss über mindestens 10 Jahre erdient werden (bei Zusage vor dem 60. Lebensjahr) BFH-Rechtsprechung
Unverfallbarkeit Nach § 1b BetrAVG ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit § 1b BetrAVG
Angemessenheit Gesamtvergütung (Gehalt + Pensionsanwartschaft) muss fremdüblich sein § 8 Abs. 3 KStG
Finanzierbarkeit GmbH muss wirtschaftlich in der Lage sein, die Pension später zu zahlen BFH-Rechtsprechung (Probezeit)

Besonders zu beachten ist die Probezeit: Eine Pensionszusage an einen neu eingestellten Geschäftsführer innerhalb der ersten 3 Jahre gilt steuerlich als risikoreich und wird vom Finanzamt kritisch geprüft. Nach gefestigter BFH-Rechtsprechung sollte eine Pensionszusage frühestens nach Ablauf einer angemessenen Probezeit erteilt werden. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird zudem die Erdienbarkeit streng geprüft: Eine Zusage mit sofortiger Unverfallbarkeit oder sehr kurzer Erdienensdauer wird regelmäßig als vGA eingestuft.

Direktzusage (Pensionszusage)

  • Gewinnmindernde Rückstellung
  • Hohe Flexibilität in der Ausgestaltung
  • PSVaG-Beitrag erforderlich

Unterstützungskasse oder Direktversicherung

  • Insolvenzschutz für Geschäftsführer
  • Steuerliche Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG
  • Komplexere Verwaltung

Achtung: Überversorgung vermeiden

Die Pensionszusage darf zusammen mit dem laufenden Gehalt nicht zu einer Überversorgung führen. Als Faustregel gilt: Die Gesamtversorgung (Pension plus gesetzliche Rente) sollte 75 Prozent der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen. Andernfalls droht die Einstufung des überschießenden Teils als vGA.

Sachbezüge und Nebenleistungen: Dienstwagen, Wohnung, Versicherungen

Neben dem Bargehalt erhalten Geschäftsführer häufig Sachbezüge und Nebenleistungen, die steuerlich als Teil der Gesamtvergütung zu bewerten sind. Der Dienstwagen ist der häufigste Sachbezug, aber auch Dienstwohnungen, Unfallversicherungen, Fortbildungen oder Gesundheitsleistungen können gewährt werden. Steuerlich werden Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 EStG bewertet und unterliegen grundsätzlich der Lohnsteuer. Entscheidend ist, dass die Gesamtvergütung (Bargehalt plus Sachbezüge) angemessen bleibt.

Dienstwagen: Besteuerung und Gestaltungsoptionen

Die private Nutzung eines Dienstwagens durch den Geschäftsführer wird nach der 1-Prozent-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) oder alternativ nach der Fahrtenbuchmethode (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) als geldwerter Vorteil versteuert. Bei der 1-Prozent-Regelung wird monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung als steuerpflichtiger Sachbezug angesetzt. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (bzw. 0,002 Prozent bei pauschaler monatlicher Abrechnung).

1-Prozent-Regelung

  • 1 % des Bruttolistenpreises/Monat
  • Zzgl. 0,03 % pro Entfernungs-km
  • Kein Fahrtenbuch nötig

Fahrtenbuchmethode

  • Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Pflicht
  • Anteilige Kosten für Privatfahrten
  • Hoher Verwaltungsaufwand

Elektro-/Hybridfahrzeuge

  • 0,25 % bei reinen E-Autos (Listenpreis < 60.000 €)
  • 0,5 % bei teureren E-Autos oder Hybriden
  • Umweltbonus ggf. zusätzlich

Weitere typische Sachbezüge und deren Besteuerung

  • Dienstwohnung: Bewertung nach amtlichen Sachbezugswerten (§ 2 SvEV) oder ortsüblicher Miete; häufig bei auswärtiger Tätigkeit
  • Unfallversicherung: Arbeitgeberbeiträge zu Unfallversicherungen sind grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, sofern sie nicht ausschließlich betrieblich veranlasst sind
  • Fortbildungen: Fachliche Fortbildungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse sind steuerfrei (§ 3 Nr. 19 EStG)
  • Gesundheitsleistungen: Arbeitgeberzuschüsse bis 600 Euro/Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG), z.B. Fitnessstudio, Gesundheitskurse
  • Arbeitgeberdarlehen: Zinsvorteil bei zinslosem oder zinsgünstigem Darlehen ist als geldwerter Vorteil zu versteuern (über 2.600 Euro)

Praxis-Tipp: Sachbezüge in Gesamtvergütung einrechnen

Bei der Angemessenheitsprüfung werden alle Sachbezüge zur Barvergütung hinzugerechnet. Ein formal angemessenes Gehalt von 150.000 Euro kann durch einen Dienstwagen (z.B. 1.500 Euro/Monat geldwerter Vorteil = 18.000 Euro/Jahr) und weitere Nebenleistungen schnell die Grenze der Fremdüblichkeit überschreiten. Unsere Steuerberater kalkulieren die Gesamtvergütung deshalb immer inklusive aller Sachbezüge.

Gesellschafterbeschluss und Anstellungsvertrag: Formale Anforderungen

Die steuerliche Anerkennung der Geschäftsführervergütung hängt maßgeblich von der ordnungsgemäßen zivilrechtlichen Grundlage ab. Nach § 35 GmbHG ist die Bestellung des Geschäftsführers Sache der Gesellschafterversammlung. Die Vergütung muss entweder im Gesellschaftsvertrag, durch Gesellschafterbeschluss oder im Anstellungsvertrag geregelt sein. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist die klare Trennung zwischen Gesellschafter- und Geschäftsführerebene essenziell: Die Vergütung muss durch Gesellschafterbeschluss festgesetzt werden, nicht durch den Geschäftsführer selbst.

Inhaltliche Anforderungen an den Anstellungsvertrag

  • Schriftform: Der Anstellungsvertrag sollte schriftlich vor Tätigkeitsbeginn geschlossen werden
  • Tätigkeitsbeschreibung: Umfang der Geschäftsführertätigkeit, Ressorts, Weisungsfreiheit
  • Vergütung: Höhe des Grundgehalts, Fälligkeit, ggf. variable Bestandteile (Tantieme)
  • Sachbezüge: Dienstwagen, Versicherungen, sonstige Nebenleistungen im Detail regeln
  • Altersversorgung: Pensionszusage oder Beiträge zu Direktversicherung/Unterstützungskasse
  • Laufzeit und Kündigungsfristen: Befristung oder unbefristeter Vertrag, ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung: Nachvertragliche Pflichten des Geschäftsführers

Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist zusätzlich ein Gesellschafterbeschluss erforderlich, der die Vergütung genehmigt. Dieser Beschluss muss protokolliert werden und sollte die wesentlichen Vergütungsbestandteile und die Angemessenheitsprüfung dokumentieren. Bei Ein-Personen-GmbHs genügt eine schriftliche Erklärung des Alleingesellschafters. Das Protokoll sollte aufbewahrt werden, um bei späteren Betriebsprüfungen die Ernsthaftigkeit und Fremdüblichkeit der Vereinbarung nachweisen zu können.

Achtung: Rückwirkende Änderungen sind kritisch

Rückwirkende Gehaltserhöhungen oder nachträgliche Tantieme-Vereinbarungen werden vom Finanzamt regelmäßig nicht anerkannt und als vGA eingestuft. Nach BFH-Rechtsprechung müssen Vergütungsvereinbarungen im Voraus, klar und eindeutig getroffen werden. Anpassungen sollten nur für zukünftige Zeiträume erfolgen und durch aktuellen Gesellschafterbeschluss dokumentiert werden.

„Viele Mandanten unterschätzen die Bedeutung der formalen Dokumentation. Ein nachträglich aufgesetzter Anstellungsvertrag oder ein fehlendes Gesellschafterprotokoll können bei einer Betriebsprüfung dazu führen, dass die gesamte Vergütung in Frage gestellt wird. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält auch Unterstützung bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung – auf OnlineBilanz.de bieten unsere Steuerberater solche Leistungen als Festpreis-Paket an.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Muster-Checkliste: Dokumentation für Betriebsprüfung

  • Anstellungsvertrag in Schriftform, datiert vor Tätigkeitsbeginn
  • Gesellschafterbeschluss zur Vergütungsfestsetzung (bei Gesellschafter-GF)
  • Gehaltsabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen
  • Nachweis der tatsächlichen Gehaltszahlungen (Kontoauszüge)
  • Bei Tantiemen: Berechnungsgrundlage und Auszahlungsnachweis
  • Bei Pensionszusagen: Versicherungsmathematisches Gutachten, Rückstellungsberechnung
  • Vergleichsdaten zur Angemessenheit (BBE, Kienbaum o.ä.)

Steueroptimierung und Gestaltungsempfehlungen für Geschäftsführer-Gehälter

Die steueroptimale Gestaltung der Geschäftsführervergütung erfordert eine Balance zwischen Steuerminimierung auf Ebene der GmbH und Steuerbelastung beim Geschäftsführer. Während eine hohe Gehaltszahlung den Gewinn der GmbH reduziert und damit die Körperschaftsteuer (15 % zzgl. Solidaritätszuschlag) sowie die Gewerbesteuer der GmbH mindert, unterliegt das Gehalt beim Geschäftsführer der progressiven Einkommensteuer (bis zu 45 % Spitzensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Eine durchdachte Kombination aus Gehalt, Tantieme, Sachbezügen und Altersversorgung kann die Gesamtsteuerbelastung deutlich senken.

Typische Optimierungsstrategien im Überblick

Strategie Vorteil Zu beachten
Aufteilung Gehalt/Gewinnausschüttung Kombination aus angemessenem Gehalt und Dividende kann Gesamtbelastung senken Abgeltungsteuer 25 % vs. progressive ESt bis 45 %; vGA-Risiko vermeiden
Pensionszusage Sofortige Gewinnminderung durch Rückstellung, spätere Pension beim GF niedriger besteuert Erdienbarkeit, Angemessenheit, Finanzierbarkeit prüfen
Tantieme statt Fixgehalt Erfolgsabhängige Vergütung bindet Steuerlast an Ertragslage Vorvereinbarung zwingend, Obergrenze empfohlen
Sachbezüge optimieren E-Auto statt Verbrenner (0,25 % statt 1 %), Gesundheitsleistungen steuerfrei bis 600 € Gesamtvergütung muss angemessen bleiben
Zeitliche Streckung Gehaltserhöhungen über mehrere Jahre verteilen, um Progression zu glätten Gesellschafterbeschlüsse jährlich aktualisieren

Eine besonders effektive Strategie ist die Kombination aus moderatem Gehalt und Gewinnausschüttung, sofern der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist. Ein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Sozialversicherung (2026: ca. 90.600 Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung West) in Verbindung mit einer Dividendenausschüttung kann die Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialabgaben optimieren. Allerdings ist hierbei die Angemessenheit des Gehalts zu prüfen: Ein zu niedriges Gehalt bei gleichzeitig hoher Gewinnausschüttung kann ebenfalls als vGA (in umgekehrter Richtung) eingestuft werden, wenn dadurch die Lohnsteuer umgangen wird.

Praxis-Tipp: Steuerberater frühzeitig einbinden

Die optimale Vergütungsstruktur hängt von der individuellen Situation ab (Beteiligungsquote, Familienstand, weiteres Einkommen, Altersvorsorge). Wer seinen Jahresabschluss und die Gehaltsgestaltung gemeinsam mit einem Steuerberater plant, vermeidet teure Fehler und nutzt legale Gestaltungsspielräume optimal. Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – von der Vertragsgestaltung bis zum fertigen Jahresabschluss.

Sozialversicherung: Sonderregelungen für Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn sie einen beherrschenden Einfluss auf die GmbH haben (Beteiligung > 50 % oder Sperrminorität). Fremd-Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer unterliegen hingegen der Sozialversicherungspflicht in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Arbeitslosenversicherung entfällt bei allen Geschäftsführern. Diese Unterscheidung hat erhebliche finanzielle Auswirkungen: Die Sozialversicherungsbeiträge belaufen sich auf rund 20 Prozent des Bruttogehalts (Arbeitnehmeranteil), die der Arbeitgeber (GmbH) zusätzlich nochmals zahlt.

15 %

Körperschaftsteuer GmbH (zzgl. SolZ)

bis 45 %

ESt-Spitzensatz Geschäftsführer

25 %

Abgeltungsteuer auf Dividenden

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Gesellschafter-Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge zahlen?

Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität (mindestens 50 % der Anteile oder vergleichbarer Einfluss) gelten nicht als sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Fremdgeschäftsführer sind hingegen sozialversicherungspflichtig.

Kann ein Geschäftsführer rückwirkend eine Gehaltserhöhung erhalten?

Rückwirkende Gehaltserhöhungen sind steuerlich kritisch und werden vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt, da sie dem Fremdvergleich widersprechen. Vergütungsanpassungen müssen prospektiv, also vor dem Vergütungszeitraum, durch wirksamen Gesellschafterbeschluss vereinbart werden.

Welche Rolle spielt die Lohnsteuer bei der Geschäftsführervergütung?

Die GmbH ist als Arbeitgeberin verpflichtet, vom Geschäftsführer-Gehalt Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer richtet sich nach der persönlichen Steuerklasse und dem individuellen Steuersatz des Geschäftsführers und wird monatlich über das Lohnsteuerverfahren abgewickelt.

Wie wirkt sich eine vGA auf die Körperschaftsteuer der GmbH aus?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) erhöht außerbilanziell den steuerlichen Gewinn der GmbH, da die unangemessene Vergütung nicht als Betriebsausgabe anerkannt wird. Die vGA unterliegt bei der GmbH der Körperschaftsteuer (15 %) und dem Solidaritätszuschlag, beim Gesellschafter zudem der Kapitalertragsteuer (25 % plus Solidaritätszuschlag).

Kann ein Geschäftsführer auf sein Gehalt verzichten?

Ein Gehaltsverzicht ist grundsätzlich möglich, muss aber klar dokumentiert und gesellschaftsrechtlich wirksam beschlossen werden. Steuerlich kann ein Verzicht als verdeckte Einlage gewertet werden. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollte geprüft werden, ob der Verzicht dem Fremdvergleich standhält und keine vGA auslöst.

Welche Besonderheiten gelten für Geschäftsführer-Gehälter in der Gründungsphase?

In der Gründungs- und Anlaufphase können niedrigere Gehälter angemessen sein, sofern sie wirtschaftlich begründbar sind und später an die Ertragslage angepasst werden. Wichtig ist, dass die Vergütungsvereinbarung von Anfang an schriftlich fixiert und im Gesellschafterbeschluss festgehalten wird, um spätere Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater