Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH 2026
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH steht exemplarisch für klassische Steuerberatungsgesellschaften, die GmbH und UG bei Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung unterstützen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Pflichten nach HGB und GmbHG für 2026 und erläutert zentrale Fachbegriffe, die im Steuerlexikon für GmbH und UG detailliert aufbereitet sind. Manche Geschäftsführer erwägen, die Buchhaltung der GmbH selbst zu übernehmen – wofür klare Grenzen und Anforderungen gelten. Zudem zeigt dieser Artikel, wie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de eine moderne Alternative bieten – mit transparenten Festpreisen und Steuerberater-Qualität.
Kurzantwort
Die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten unterstützt. Für GmbH und UG bestehen 2026 klare Fristen: Feststellung binnen 8–11 Monaten nach § 42a GmbHG, Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister. Ob zusätzlich eine Prüfungspflicht aufgrund der GmbH-Größe besteht, hängt vom Überschreiten der gesetzlichen Schwellenwerte ab. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500–25.000 Euro nach § 335 HGB.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH?
- Welche Leistungen bietet eine Steuerberatungsgesellschaft für GmbH und UG?
- Welche Jahresabschluss-Pflichten haben GmbH und UG?
- Wie und wann muss der Jahresabschluss festgestellt werden?
- Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?
- Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung?
- Steuerberater vor Ort oder digitale Steuerberater-Plattform?
- Fazit: Jahresabschluss 2026 rechtzeitig planen und umsetzen
Was ist die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH?
Die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die in Deutschland tätig ist. Als GmbH unterliegt sie selbst den handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung nach §§ 238 ff. HGB sowie den besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB. Steuerberatungsgesellschaften müssen gemäß § 49 ff. StBerG in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft, GmbH oder AG organisiert sein und unterliegen der Aufsicht der zuständigen Steuerberaterkammer.
Geschäftsführer von GmbH oder UG suchen häufig nach konkreten Steuerberatungsgesellschaften, um sich über deren Leistungsspektrum, Spezialisierung oder lokale Präsenz zu informieren. Die Wahl des Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung, die maßgeblich die Qualität des Jahresabschlusses, die Einhaltung von Offenlegungsfristen nach § 325 HGB und die steuerliche Optimierung beeinflusst.
Wichtig für die Steuerberaterwahl
Bei der Auswahl einer Steuerberatungsgesellschaft sollten Sie auf folgende Kriterien achten: Zulassung bei der Steuerberaterkammer, Erfahrung in Ihrer Branche, Verfügbarkeit digitaler Prozesse, transparente Preisgestaltung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung.
Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Bekanntmachungsorgan, nicht mehr als Einreichungsstelle. Diese zentrale Änderung betrifft alle Kapitalgesellschaften und damit auch Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH.
Welche Leistungen bietet eine Steuerberatungsgesellschaft für GmbH und UG?
Steuerberatungsgesellschaften wie die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH erbringen typischerweise ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Kapitalgesellschaften. Dazu gehören die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB in Verbindung mit § 264 HGB für GmbH und UG.
Kernleistungen im Überblick
- Erstellung des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB
- Prüfung der Größenklasse nach § 267 HGB zur Bestimmung der Offenlegungs- und Prüfungspflichten
- Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG innerhalb der gesetzlichen Fristen (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittlere und große GmbH)
- Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
- Steuerliche Beratung zur Optimierung der Steuerlast unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
- Vertretung gegenüber Finanzbehörden und bei Betriebsprüfungen
„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Fristen: Der Jahresabschluss muss nicht nur erstellt, sondern auch rechtzeitig festgestellt und offengelegt werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Offenlegungspflichten fristgerecht koordinieren.
Welche Jahresabschluss-Pflichten haben GmbH und UG?
Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 242 HGB verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die über die allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus:
- Bilanz – Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag (üblicherweise 31.12.2025)
- Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Darstellung von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres
- Anhang – Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV nach § 284 ff. HGB
Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von dieser Pflicht befreit, profitieren aber von Erleichterungen bei der Offenlegung.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Fristversäumnis vermeiden
Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittlere/große GmbH) festgestellt und bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren.
Wie und wann muss der Jahresabschluss festgestellt werden?
Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein formaler Akt, der bei einer GmbH gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung erfolgt. Die Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, legt ihn der Gesellschafterversammlung vor, die dann über die Feststellung beschließt. Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich.
Gesetzliche Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG
Kleine GmbH/UG
- Bei Stichtag 31.12.2025: Feststellung bis 30.11.2026
- Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB
- Erleichterungen bei Offenlegung nach § 326 HGB
Mittlere/Große GmbH
- Bei Stichtag 31.12.2025: Feststellung bis 31.08.2026
- Prüfungspflicht nach § 316 HGB
- Vollständige Offenlegung mit Lagebericht
Die Feststellung ist im Gesellschafterbeschluss zu dokumentieren. Dieser Beschluss muss im Protokoll der Gesellschafterversammlung festgehalten werden. Der festgestellte Jahresabschluss bildet dann die Grundlage für die Offenlegung beim Unternehmensregister.
„In der Praxis koordinieren wir die Feststellung eng mit unseren Mandanten. Sobald der Jahresabschluss von unseren Steuerberatern erstellt und geprüft wurde, bereiten wir den Gesellschafterbeschluss vor und begleiten die Geschäftsführung bis zur fristgerechten Offenlegung.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
-
Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen
-
Gesellschafterversammlung einberufen und Tagesordnung festlegen
-
Jahresabschluss vorlegen und Beschluss zur Feststellung fassen
-
Protokoll der Gesellschafterversammlung anfertigen
-
Festgestellten Jahresabschluss zur Offenlegung vorbereiten
Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Einreichungsstelle, sondern dient nur noch als Bekanntmachungsorgan.
Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse – ihren festgestellten Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.
Umfang der Offenlegung nach Größenklasse
| Größenklasse | Bilanz | GuV | Anhang | Lagebericht |
|---|---|---|---|---|
| Klein (§ 326 HGB) | Verkürzt möglich | Entfällt | Verkürzt | Entfällt |
| Mittelgroß (§ 327 HGB) | Vollständig | Verkürzt möglich | Vollständig | Vollständig |
| Groß (§ 325 HGB) | Vollständig | Vollständig | Vollständig | Vollständig |
Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB erhebliche Erleichterungen in Anspruch nehmen: Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden, und die Bilanz kann in verkürzter Form eingereicht werden. Der Anhang muss jedoch alle nach § 288 HGB erforderlichen Angaben enthalten.
Technischer Ablauf der Offenlegung
Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Erforderlich sind ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Dokumente müssen im XBRL- oder PDF-Format hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Einreichung erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.
Steuerberatungsgesellschaften und digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz übernehmen die gesamte technische Abwicklung der Offenlegung, sodass Geschäftsführer sich nicht mit den technischen Details befassen müssen.
Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung?
Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Einleitung erfolgt ohne vorherige Mahnung, sobald das BfJ feststellt, dass der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt wurde.
Ordnungsgeld nach § 335 HGB
Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Fristüberschreitung und etwaigen Vorverfahren. Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die vertretungsberechtigten Geschäftsführer festgesetzt werden.
Ablauf des Ordnunggeldverfahrens
- Das BfJ stellt die Fristversäumnis fest und leitet das Verfahren ein
- Die Gesellschaft und der Geschäftsführer erhalten einen Anhörungsbogen
- Frist zur Stellungnahme und Nachholung der Offenlegung (meist 6 Wochen)
- Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Beschluss des BfJ
- Möglichkeit des Einspruchs binnen 2 Wochen nach Zustellung
Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes besteht die Offenlegungspflicht fort. Das BfJ kann weitere Ordnunggelder festsetzen, bis die Offenlegung erfolgt ist. In der Praxis führt jede Fristversäumnis zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Kosten.
12
Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB
500–25.000 €
Ordnungsgeld nach § 335 HGB
100%
Automatische Verfahrenseinleitung durch BfJ
„Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen einer verspäteten Offenlegung. Das Ordnungsgeldverfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Sanktion. Unsere Aufgabe ist es, durch rechtzeitige Erstellung und Koordination des Jahresabschlusses solche Verfahren zu vermeiden.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Steuerberater vor Ort oder digitale Steuerberater-Plattform?
Geschäftsführer von GmbH und UG stehen vor der Wahl: Klassischer Steuerberater mit lokalem Büro oder eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz? Beide Modelle haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber in Arbeitsweise, Transparenz und Preis-Leistungs-Verhältnis. Besonders bei der GmbH Bilanz mit Festpreis zeigen sich die Unterschiede deutlich, da digitale Plattformen hier oft klarere Kostenstrukturen bieten als traditionelle Kanzleien.
Klassischer Steuerberater vor Ort
- Persönlicher Ansprechpartner im lokalen Büro
- Etablierte Vertrauensbeziehung durch regelmäßige Treffen
- Abrechnung meist nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), oft intransparent
- Wartezeiten in der Hauptsaison (Januar bis Mai) nicht unüblich
- Digitalisierungsgrad sehr unterschiedlich
Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)
- Vollständig digitale Zusammenarbeit ohne Ortsbindung
- Transparente Festpreise statt stundenbasierte Abrechnung
- Strukturierte Prozesse mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten
- Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und unterzeichnet
- Koordination durch feste Ansprechpartner wie Servet Gündogan (OnlineBilanz Stuttgart)
Fachliche Qualität
Beide Modelle arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software und standardisierten Prozessen.
Transparenz & Planbarkeit
Digitale Plattformen bieten Festpreise und klare Leistungsbeschreibungen. Klassische Kanzleien rechnen meist nach StBVV ab, was zu schwankenden Kosten führt.
Verfügbarkeit & Service
OnlineBilanz arbeitet ohne saisonale Wartezeiten. Der Jahresabschluss wird koordiniert erstellt, festgestellt und fristgerecht offengelegt.
Wer Wert auf digitale Prozesse, transparente Preise und verlässliche Fristen legt, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine zeitgemäße Alternative zum klassischen Steuerberater. OnlineBilanz verbindet beides: die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit der Effizienz moderner Software.
Fazit: Jahresabschluss 2026 rechtzeitig planen und umsetzen
Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind zentrale Pflichten jeder GmbH und UG. Die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB sind strikt einzuhalten, um Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zu vermeiden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:
-
Kleine GmbH/UG: Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
-
Mittlere/Große GmbH: Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
-
Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022)
-
Ordnungsgeld bei Versäumnis: 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB
Die Wahl des richtigen Steuerberaters oder einer digitalen Steuerberater-Plattform ist entscheidend für die fristgerechte und qualitativ hochwertige Erstellung des Jahresabschlusses. Ob Sie eine lokale Steuerberatungsgesellschaft wie die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH oder eine digitale Plattform wie OnlineBilanz wählen, hängt von Ihren individuellen Anforderungen an Transparenz, Digitalisierung und persönliche Betreuung ab.
„Unsere Erfahrung zeigt: Geschäftsführer, die den Jahresabschluss frühzeitig angehen und mit einem verlässlichen Partner zusammenarbeiten, vermeiden nicht nur Ordnungsgelder, sondern gewinnen auch wertvolle Einblicke in die wirtschaftliche Lage ihrer Gesellschaft.”
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
OnlineBilanz bietet Geschäftsführern von GmbH und UG eine moderne Alternative: Digitale Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern, transparente Festpreise und fristgerechte Erstellung inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister. Weitere Informationen finden Sie unter www.onlinebilanz.de.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen, ohne Steuerberater?
Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer einer GmbH oder UG den Jahresabschluss selbst aufstellen, sofern sie über ausreichende buchhalterische und steuerliche Kenntnisse verfügen. Allerdings haften sie persönlich für Fehler, die zu Steuernachzahlungen oder Bilanzierungsfehlern führen. Viele Unternehmen beauftragen daher einen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Qualität sicherzustellen.
Was passiert, wenn der Gesellschafter den Jahresabschluss nicht feststellt?
Wird der Jahresabschluss nicht innerhalb der Frist nach § 42a GmbHG festgestellt (8 bzw. 11 Monate nach Bilanzstichtag), kann dies zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen führen. Zudem droht bei fehlender Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB, das auch ohne Verschulden eingeleitet wird. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Einhaltung der Fristen.
Muss eine Kleinstkapitalgesellschaft ebenfalls den Jahresabschluss offenlegen?
Ja, auch Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Sie dürfen jedoch nur eine verkürzte Bilanz und unter Umständen auf den Anhang verzichten, wenn die Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Größe – nur der Umfang der einzureichenden Unterlagen unterscheidet sich.
Welche Rolle spielt der Lagebericht bei der Offenlegung?
Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 HGB nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften aufzustellen und offenzulegen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Lageberichtspflicht befreit. Bei mittelgroßen Gesellschaften besteht zudem die Möglichkeit, den Lagebericht nicht zu veröffentlichen, sofern er zur Einsicht beim Unternehmensregister hinterlegt wird.
Können nachträgliche Änderungen am festgestellten Jahresabschluss vorgenommen werden?
Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss grundsätzlich bindend. Nachträgliche Änderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Fehlern, die die Nichtigkeit des Beschlusses begründen (§ 256 AktG analog). In der Praxis wird dann ein neuer Feststellungsbeschluss gefasst und der korrigierte Jahresabschluss erneut offengelegt. Dies sollte stets in Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen.
Wie lange dauert ein Ordnungsgeldverfahren nach verspäteter Offenlegung?
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei festgestellter Fristversäumnis automatisch ein Verfahren ein. In der Regel wird zunächst eine Androhung verschickt, danach – falls nicht offengelegt wird – die Festsetzung des Ordnungsgelds. Der gesamte Prozess kann sich über mehrere Monate erstrecken. Das Ordnungsgeld wird jedoch unabhängig von der Dauer fällig, sobald die Offenlegung nicht fristgerecht erfolgt ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Bundesamt für Justiz (BfJ). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


