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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogConsultax Treuhand GmbH

Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH steht exemplarisch für klassische Steuerberatungsgesellschaften, die GmbH und UG bei Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung unterstützen. Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Pflichten nach HGB und GmbHG für 2026 und erläutert zentrale Fachbegriffe, die im Steuerlexikon für GmbH und UG detailliert aufbereitet sind. Manche Geschäftsführer erwägen, die Buchhaltung der GmbH selbst zu übernehmen – wofür klare Grenzen und Anforderungen gelten. Zudem zeigt dieser Artikel, wie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de eine moderne Alternative bieten – mit transparenten Festpreisen und Steuerberater-Qualität.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten unterstützt. Für GmbH und UG bestehen 2026 klare Fristen: Feststellung binnen 8–11 Monaten nach § 42a GmbHG, Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister. Ob zusätzlich eine Prüfungspflicht aufgrund der GmbH-Größe besteht, hängt vom Überschreiten der gesetzlichen Schwellenwerte ab. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500–25.000 Euro nach § 335 HGB.

Was ist die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH?

Die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH ist eine Steuerberatungsgesellschaft, die in Deutschland tätig ist. Als GmbH unterliegt sie selbst den handelsrechtlichen Vorschriften zur Buchführung, Bilanzierung und Offenlegung nach §§ 238 ff. HGB sowie den besonderen Bestimmungen für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB. Steuerberatungsgesellschaften müssen gemäß § 49 ff. StBerG in der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft, GmbH oder AG organisiert sein und unterliegen der Aufsicht der zuständigen Steuerberaterkammer.

Geschäftsführer von GmbH oder UG suchen häufig nach konkreten Steuerberatungsgesellschaften, um sich über deren Leistungsspektrum, Spezialisierung oder lokale Präsenz zu informieren. Die Wahl des Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung, die maßgeblich die Qualität des Jahresabschlusses, die Einhaltung von Offenlegungsfristen nach § 325 HGB und die steuerliche Optimierung beeinflusst.

Wichtig für die Steuerberaterwahl

Bei der Auswahl einer Steuerberatungsgesellschaft sollten Sie auf folgende Kriterien achten: Zulassung bei der Steuerberaterkammer, Erfahrung in Ihrer Branche, Verfügbarkeit digitaler Prozesse, transparente Preisgestaltung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen für Jahresabschluss und Offenlegung.

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger fungiert nur noch als Bekanntmachungsorgan, nicht mehr als Einreichungsstelle. Diese zentrale Änderung betrifft alle Kapitalgesellschaften und damit auch Steuerberatungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH.

Welche Leistungen bietet eine Steuerberatungsgesellschaft für GmbH und UG?

Steuerberatungsgesellschaften wie die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH erbringen typischerweise ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Kapitalgesellschaften. Dazu gehören die laufende Finanzbuchhaltung, die Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB in Verbindung mit § 264 HGB für GmbH und UG.

Kernleistungen im Überblick

  • Erstellung des Jahresabschlusses bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB
  • Prüfung der Größenklasse nach § 267 HGB zur Bestimmung der Offenlegungs- und Prüfungspflichten
  • Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG innerhalb der gesetzlichen Fristen (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittlere und große GmbH)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
  • Steuerliche Beratung zur Optimierung der Steuerlast unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und bei Betriebsprüfungen

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Fristen: Der Jahresabschluss muss nicht nur erstellt, sondern auch rechtzeitig festgestellt und offengelegt werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und mit transparenten Festpreisen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und die Offenlegungspflichten fristgerecht koordinieren.

Welche Jahresabschluss-Pflichten haben GmbH und UG?

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist nach § 242 HGB verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB, die über die allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen hinausgehen.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus:

  1. Bilanz – Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag (üblicherweise 31.12.2025)
  2. Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) – Darstellung von Erträgen und Aufwendungen des Geschäftsjahres
  3. Anhang – Erläuterungen und Ergänzungen zu Bilanz und GuV nach § 284 ff. HGB

Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB sind von dieser Pflicht befreit, profitieren aber von Erleichterungen bei der Offenlegung.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Fristversäumnis vermeiden

Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittlere/große GmbH) festgestellt und bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren.

Wie und wann muss der Jahresabschluss festgestellt werden?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein formaler Akt, der bei einer GmbH gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung erfolgt. Die Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, legt ihn der Gesellschafterversammlung vor, die dann über die Feststellung beschließt. Erst mit der Feststellung wird der Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Gesetzliche Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Kleine GmbH/UG

  • Bei Stichtag 31.12.2025: Feststellung bis 30.11.2026
  • Keine Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Erleichterungen bei Offenlegung nach § 326 HGB

Mittlere/Große GmbH

  • Bei Stichtag 31.12.2025: Feststellung bis 31.08.2026
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Vollständige Offenlegung mit Lagebericht

Die Feststellung ist im Gesellschafterbeschluss zu dokumentieren. Dieser Beschluss muss im Protokoll der Gesellschafterversammlung festgehalten werden. Der festgestellte Jahresabschluss bildet dann die Grundlage für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

„In der Praxis koordinieren wir die Feststellung eng mit unseren Mandanten. Sobald der Jahresabschluss von unseren Steuerberatern erstellt und geprüft wurde, bereiten wir den Gesellschafterbeschluss vor und begleiten die Geschäftsführung bis zur fristgerechten Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Tagesordnung festlegen
  • Jahresabschluss vorlegen und Beschluss zur Feststellung fassen
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung anfertigen
  • Festgestellten Jahresabschluss zur Offenlegung vorbereiten

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Einreichungsstelle, sondern dient nur noch als Bekanntmachungsorgan.

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse – ihren festgestellten Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein (§ 326 HGB) Verkürzt möglich Entfällt Verkürzt Entfällt
Mittelgroß (§ 327 HGB) Vollständig Verkürzt möglich Vollständig Vollständig
Groß (§ 325 HGB) Vollständig Vollständig Vollständig Vollständig

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB erhebliche Erleichterungen in Anspruch nehmen: Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden, und die Bilanz kann in verkürzter Form eingereicht werden. Der Anhang muss jedoch alle nach § 288 HGB erforderlichen Angaben enthalten.

Technischer Ablauf der Offenlegung

Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters. Erforderlich sind ein ELSTER-Zertifikat oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Die Dokumente müssen im XBRL- oder PDF-Format hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Einreichung erfolgt die Bekanntmachung im Bundesanzeiger.

Steuerberatungsgesellschaften und digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz übernehmen die gesamte technische Abwicklung der Offenlegung, sodass Geschäftsführer sich nicht mit den technischen Details befassen müssen.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Einleitung erfolgt ohne vorherige Mahnung, sobald das BfJ feststellt, dass der Jahresabschluss nicht fristgerecht offengelegt wurde.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Fristüberschreitung und etwaigen Vorverfahren. Das Ordnungsgeld kann gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die vertretungsberechtigten Geschäftsführer festgesetzt werden.

Ablauf des Ordnunggeldverfahrens

  1. Das BfJ stellt die Fristversäumnis fest und leitet das Verfahren ein
  2. Die Gesellschaft und der Geschäftsführer erhalten einen Anhörungsbogen
  3. Frist zur Stellungnahme und Nachholung der Offenlegung (meist 6 Wochen)
  4. Festsetzung des Ordnungsgeldes durch Beschluss des BfJ
  5. Möglichkeit des Einspruchs binnen 2 Wochen nach Zustellung

Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes besteht die Offenlegungspflicht fort. Das BfJ kann weitere Ordnunggelder festsetzen, bis die Offenlegung erfolgt ist. In der Praxis führt jede Fristversäumnis zu erheblichem Verwaltungsaufwand und Kosten.

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Monate Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

100%

Automatische Verfahrenseinleitung durch BfJ

„Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen einer verspäteten Offenlegung. Das Ordnungsgeldverfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernsthafte Sanktion. Unsere Aufgabe ist es, durch rechtzeitige Erstellung und Koordination des Jahresabschlusses solche Verfahren zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerberater vor Ort oder digitale Steuerberater-Plattform?

Geschäftsführer von GmbH und UG stehen vor der Wahl: Klassischer Steuerberater mit lokalem Büro oder eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz? Beide Modelle haben ihre Berechtigung, unterscheiden sich aber in Arbeitsweise, Transparenz und Preis-Leistungs-Verhältnis. Besonders bei der GmbH Bilanz mit Festpreis zeigen sich die Unterschiede deutlich, da digitale Plattformen hier oft klarere Kostenstrukturen bieten als traditionelle Kanzleien.

Klassischer Steuerberater vor Ort

  • Persönlicher Ansprechpartner im lokalen Büro
  • Etablierte Vertrauensbeziehung durch regelmäßige Treffen
  • Abrechnung meist nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), oft intransparent
  • Wartezeiten in der Hauptsaison (Januar bis Mai) nicht unüblich
  • Digitalisierungsgrad sehr unterschiedlich

Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)

  • Vollständig digitale Zusammenarbeit ohne Ortsbindung
  • Transparente Festpreise statt stundenbasierte Abrechnung
  • Strukturierte Prozesse mit klaren Fristen und Verantwortlichkeiten
  • Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und unterzeichnet
  • Koordination durch feste Ansprechpartner wie Servet Gündogan (OnlineBilanz Stuttgart)

Fachliche Qualität

Beide Modelle arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software und standardisierten Prozessen.

Transparenz & Planbarkeit

Digitale Plattformen bieten Festpreise und klare Leistungsbeschreibungen. Klassische Kanzleien rechnen meist nach StBVV ab, was zu schwankenden Kosten führt.

Verfügbarkeit & Service

OnlineBilanz arbeitet ohne saisonale Wartezeiten. Der Jahresabschluss wird koordiniert erstellt, festgestellt und fristgerecht offengelegt.

Wer Wert auf digitale Prozesse, transparente Preise und verlässliche Fristen legt, findet in digitalen Steuerberater-Plattformen eine zeitgemäße Alternative zum klassischen Steuerberater. OnlineBilanz verbindet beides: die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit der Effizienz moderner Software.

Fazit: Jahresabschluss 2026 rechtzeitig planen und umsetzen

Die Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind zentrale Pflichten jeder GmbH und UG. Die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB sind strikt einzuhalten, um Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB zu vermeiden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

  • Kleine GmbH/UG: Feststellung bis 30.11.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
  • Mittlere/Große GmbH: Feststellung bis 31.08.2026, Offenlegung bis 31.12.2026
  • Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG 01.08.2022)
  • Ordnungsgeld bei Versäumnis: 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB

Die Wahl des richtigen Steuerberaters oder einer digitalen Steuerberater-Plattform ist entscheidend für die fristgerechte und qualitativ hochwertige Erstellung des Jahresabschlusses. Ob Sie eine lokale Steuerberatungsgesellschaft wie die Consultax Treuhand Steuerberatungs GmbH oder eine digitale Plattform wie OnlineBilanz wählen, hängt von Ihren individuellen Anforderungen an Transparenz, Digitalisierung und persönliche Betreuung ab.

„Unsere Erfahrung zeigt: Geschäftsführer, die den Jahresabschluss frühzeitig angehen und mit einem verlässlichen Partner zusammenarbeiten, vermeiden nicht nur Ordnungsgelder, sondern gewinnen auch wertvolle Einblicke in die wirtschaftliche Lage ihrer Gesellschaft.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz bietet Geschäftsführern von GmbH und UG eine moderne Alternative: Digitale Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern, transparente Festpreise und fristgerechte Erstellung inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister. Weitere Informationen finden Sie unter www.onlinebilanz.de.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen, ohne Steuerberater?

Ja, grundsätzlich dürfen Geschäftsführer einer GmbH oder UG den Jahresabschluss selbst aufstellen, sofern sie über ausreichende buchhalterische und steuerliche Kenntnisse verfügen. Allerdings haften sie persönlich für Fehler, die zu Steuernachzahlungen oder Bilanzierungsfehlern führen. Viele Unternehmen beauftragen daher einen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und die Qualität sicherzustellen.

Was passiert, wenn der Gesellschafter den Jahresabschluss nicht feststellt?

Wird der Jahresabschluss nicht innerhalb der Frist nach § 42a GmbHG festgestellt (8 bzw. 11 Monate nach Bilanzstichtag), kann dies zur Nichtigkeit von Gewinnausschüttungen führen. Zudem droht bei fehlender Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB, das auch ohne Verschulden eingeleitet wird. Der Geschäftsführer haftet persönlich für die Einhaltung der Fristen.

Muss eine Kleinstkapitalgesellschaft ebenfalls den Jahresabschluss offenlegen?

Ja, auch Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet. Sie dürfen jedoch nur eine verkürzte Bilanz und unter Umständen auf den Anhang verzichten, wenn die Angaben unter der Bilanz gemacht werden. Die Offenlegungspflicht besteht unabhängig von der Größe – nur der Umfang der einzureichenden Unterlagen unterscheidet sich.

Welche Rolle spielt der Lagebericht bei der Offenlegung?

Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 HGB nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften aufzustellen und offenzulegen. Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Lageberichtspflicht befreit. Bei mittelgroßen Gesellschaften besteht zudem die Möglichkeit, den Lagebericht nicht zu veröffentlichen, sofern er zur Einsicht beim Unternehmensregister hinterlegt wird.

Können nachträgliche Änderungen am festgestellten Jahresabschluss vorgenommen werden?

Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss grundsätzlich bindend. Nachträgliche Änderungen sind nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei Fehlern, die die Nichtigkeit des Beschlusses begründen (§ 256 AktG analog). In der Praxis wird dann ein neuer Feststellungsbeschluss gefasst und der korrigierte Jahresabschluss erneut offengelegt. Dies sollte stets in Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen.

Wie lange dauert ein Ordnungsgeldverfahren nach verspäteter Offenlegung?

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei festgestellter Fristversäumnis automatisch ein Verfahren ein. In der Regel wird zunächst eine Androhung verschickt, danach – falls nicht offengelegt wird – die Festsetzung des Ordnungsgelds. Der gesamte Prozess kann sich über mehrere Monate erstrecken. Das Ordnungsgeld wird jedoch unabhängig von der Dauer fällig, sobald die Offenlegung nicht fristgerecht erfolgt ist.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Bundesamt für Justiz (BfJ). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater