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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten


OnlineBilanzBlogBuchungssätze Jahresabschluss

Buchungssätze Jahresabschluss 2026: Bilanz richtig erstellen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss erfordert spezielle Buchungssätze, um Bilanz und GuV korrekt abzuschließen. Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen und Bestandsveränderungen müssen präzise gebucht werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Buchungssätze Sie für den Jahresabschluss 2026 benötigen und wie Sie diese rechtssicher anwenden. Viele Unternehmer entscheiden sich heute dafür, Jahresabschluss und Bilanz selber zu erstellen – digitale Tools ermöglichen die korrekte Buchung dieser komplexen Vorgänge und bieten gleichzeitig eine professionelle Prüfung. Ob Sie überhaupt einen vollständigen Jahresabschluss erstellen müssen oder eine einfachere Gewinnermittlung ausreicht, hängt von Ihrer Rechtsform und Unternehmensgröße ab – die Entscheidung zwischen Jahresabschluss oder EÜR sollte nach den HGB-Vorgaben getroffen werden.

SG
Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Buchungssätze im Jahresabschluss erfassen Abschreibungen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungen, Forderungsbewertungen und Bestandsveränderungen. Sie stellen sicher, dass alle Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag 31.12.2025 korrekt bewertet sind und das Jahresergebnis den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht.

Grundlagen: Was sind Buchungssätze im Jahresabschluss?

Ein Buchungssatz dokumentiert jede geschäftliche Transaktion nach dem Prinzip der doppelten Buchführung gemäß § 238 HGB. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst: Ein Konto wird im Soll belastet, ein anderes im Haben gebucht.

Im laufenden Geschäftsjahr entstehen Buchungssätze aus dem operativen Geschäft: Einkäufe, Verkäufe, Zahlungen, Gehälter. Beim Jahresabschluss kommen jedoch spezielle Buchungssätze hinzu, die zur korrekten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich sind.

Diese Abschlussbuchungen sind notwendig, weil bestimmte Sachverhalte erst zum Bilanzstichtag 31.12.2025 bewertet oder angepasst werden können. Sie stellen sicher, dass der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB entspricht.

Hinweis

Aufbau eines Buchungssatzes: Jeder Buchungssatz besteht aus Soll-Konto, Haben-Konto, Betrag und Buchungstext. Die Formel lautet: Soll an Haben. Beispiel: Abschreibungen auf Sachanlagen 5.000 € an Maschinen 5.000 €.

Die Buchungssätze im Jahresabschluss lassen sich in mehrere Kategorien einteilen: Bewertungsbuchungen (Abschreibungen, Wertberichtigungen), Abgrenzungsbuchungen (aktive und passive Rechnungsabgrenzung), Rückstellungsbuchungen und Umbuchungen zur Gewinnermittlung.

Typische Buchungssätze im Jahresabschluss im Überblick

Nahezu jeder Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft erfordert bestimmte Standardbuchungen. Diese dienen der periodengerechten Gewinnermittlung und der richtigen Darstellung von Vermögen und Schulden zum Bilanzstichtag.

Bereich Buchungssatz Zweck Rechtsgrundlage
Abschreibungen Abschreibungen an Sachanlagen/Immaterielle Vermögensgegenstände Planmäßige Wertminderung erfassen § 253 Abs. 3 HGB
Rückstellungen Aufwand an Rückstellungen Ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen § 249 HGB
Aktive RAP Aktive Rechnungsabgrenzung an Bank Vorauszahlungen abgrenzen § 250 Abs. 1 HGB
Passive RAP Ertrag an Passive Rechnungsabgrenzung Vorab vereinnahmte Erträge abgrenzen § 250 Abs. 2 HGB
Wertberichtigung Abschreibungen auf Forderungen an Forderungen Ausfallrisiko abbilden § 253 Abs. 4 HGB
Bestandsveränderung Bestandsveränderungen an Warenbestand Lagerwert anpassen § 266 Abs. 2 HGB
Gewinnverwendung GuV-Konto an Gewinnrücklagen Jahresergebnis übertragen § 268 Abs. 1 HGB

Diese Buchungen sind keine Wahlrechte, sondern ergeben sich aus den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften. Ihre korrekte Durchführung ist Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss gemäß § 243 HGB.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung der Abschlussbuchungen. Erst diese Buchungssätze machen aus der laufenden Buchhaltung einen rechtssicheren Jahresabschluss. Besonders bei Abschreibungen und Rückstellungen entstehen häufig Fehler, die später zu Korrekturen oder Prüfungshinweisen führen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Abschreibungen korrekt buchen

Abschreibungen erfassen die planmäßige Wertminderung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens über ihre Nutzungsdauer. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 253 Abs. 3 HGB. Sie sind zwingend vorzunehmen, wenn ein Vermögensgegenstand einer zeitlichen Abnutzung unterliegt.

Die Abschreibung verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer. Dies entspricht dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Buchungssatz für planmäßige Abschreibungen

Der Standardbuchungssatz für Abschreibungen auf Sachanlagen lautet:

Hinweis

Abschreibungen auf Sachanlagen (Aufwandskonto) an Maschinen / Betriebs- und Geschäftsausstattung / Fuhrpark (Aktivkonto)

Beispiel: Eine Maschine wurde für 50.000 € angeschafft und wird über 10 Jahre linear abgeschrieben. Die jährliche Abschreibung beträgt 5.000 €. Der Buchungssatz zum 31.12.2025 lautet: Abschreibungen auf Sachanlagen 5.000 € an Maschinen 5.000 €.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Bei dauerhafter Wertminderung ist gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung erforderlich. Dies gilt etwa bei technischer Überholung oder dauerhaft gesunkenem Marktwert. Der Buchungssatz erfolgt analog, jedoch als Einmalbuchung.

Achtung

Achtung: Bei Kapitalgesellschaften besteht gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB ein Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen. Die Zuschreibung ist dann zwingend vorzunehmen.

  • Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle prüfen
  • Anschaffungskosten vollständig erfassen (inkl. Nebenkosten)
  • Abschreibungsmethode dokumentieren (linear/degressiv)
  • Restbuchwert zum Bilanzstichtag ermitteln
  • Außerplanmäßige Abschreibungen begründen und dokumentieren

Rückstellungen bilden und buchen

Rückstellungen sind gemäß § 249 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Sie dienen der Abbildung künftiger Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht feststehen, deren Entstehung aber wahrscheinlich ist.

Die Bildung von Rückstellungen folgt dem Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB: Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste müssen berücksichtigt werden, auch wenn sie erst nach dem Bilanzstichtag bekannt werden.

Buchungssatz zur Bildung von Rückstellungen

Hinweis

Aufwandskonto (z.B. Sonstige betriebliche Aufwendungen) an Rückstellungen (Passivkonto)

Beispiel: Für ausstehende Jahresabschlusserstellung und Steuerberatung wird eine Rückstellung in Höhe von 8.000 € gebildet. Buchungssatz: Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten 8.000 € an Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 8.000 €.

Typische Rückstellungsarten

  • Pensionsrückstellungen: Für zugesagte Altersversorgung (§ 253 Abs. 1 HGB)
  • Steuerrückstellungen: Für noch nicht festgesetzte Steuern
  • Gewährleistungsrückstellungen: Für zu erwartende Garantiefälle
  • Prozessrückstellungen: Für laufende oder drohende Rechtsstreitigkeiten
  • Urlaubsrückstellungen: Für nicht genommenen Urlaub der Mitarbeiter
  • Rückstellungen für ausstehende Rechnungen: Für erhaltene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen

Auflösung von Rückstellungen

Werden Rückstellungen nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, sind sie erfolgswirksam aufzulösen. Der Buchungssatz lautet: Rückstellungen an Sonstige betriebliche Erträge.

Achtung

Wichtig: Rückstellungen dürfen nur für konkret drohende Verpflichtungen gebildet werden. Pauschalrückstellungen ohne nachvollziehbare Grundlage verstoßen gegen § 249 HGB und werden bei Prüfungen beanstandet.

Rechnungsabgrenzung: Aktive und passive RAP

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) dienen der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen gemäß § 250 HGB. Sie stellen sicher, dass Zahlungen dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)

Nach § 250 Abs. 1 HGB sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag als aktive Rechnungsabgrenzung zu aktivieren, wenn sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Hinweis

Buchungssatz ARAP: Aktive Rechnungsabgrenzung an Bank / Verbindlichkeiten

Beispiel: Am 01.10.2025 wurde eine Versicherungsprämie für 12 Monate in Höhe von 12.000 € bezahlt. Davon entfallen 9.000 € auf 2026. Buchungssatz zum 31.12.2025: Aktive Rechnungsabgrenzung 9.000 € an Versicherungsaufwand 9.000 €.

Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)

Gemäß § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag als passive Rechnungsabgrenzung zu passivieren, wenn sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Hinweis

Buchungssatz PRAP: Ertragskonto an Passive Rechnungsabgrenzung

Beispiel: Am 01.11.2025 wurde eine Mietzahlung für 6 Monate in Höhe von 18.000 € vereinnahmt. Davon entfallen 15.000 € auf 2026. Buchungssatz zum 31.12.2025: Mietertrag 15.000 € an Passive Rechnungsabgrenzung 15.000 €.

Auflösung im Folgejahr

Rechnungsabgrenzungsposten werden im Folgejahr erfolgswirksam aufgelöst. Bei aktiven RAP: Aufwandskonto an Aktive Rechnungsabgrenzung. Bei passiven RAP: Passive Rechnungsabgrenzung an Ertragskonto.

  • Alle regelmäßigen Zahlungen auf zeitliche Zuordnung prüfen
  • Versicherungen, Mieten, Leasingraten besonders beachten
  • Anteil für Folgejahr exakt berechnen
  • Buchungssätze mit Datum und Zeitraum dokumentieren
  • Auflösung für Folgejahr vorbereiten

Forderungen bewerten und Wertberichtigungen buchen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind gemäß § 253 Abs. 4 HGB mit ihrem Nennwert anzusetzen. Besteht ein Ausfallrisiko, muss eine Einzelwertberichtigung oder pauschalierte Wertberichtigung vorgenommen werden.

Das Vorsichtsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB verlangt die Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Zweifelhafte Forderungen müssen daher zum Bilanzstichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft werden.

Einzelwertberichtigung

Bei konkreten Anhaltspunkten für den Ausfall einer Forderung (z.B. Insolvenzverfahren, erfolglose Mahnungen) ist eine Einzelwertberichtigung vorzunehmen.

Hinweis

Buchungssatz Einzelwertberichtigung: Abschreibungen auf Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Beispiel: Eine Forderung über 10.000 € ist nach Insolvenz des Schuldners zu 70 % uneinbringlich. Buchungssatz: Abschreibungen auf Forderungen 7.000 € an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.000 €.

Pauschalwertberichtigung

Für das allgemeine Ausfallrisiko kann eine pauschale Wertberichtigung gebildet werden, typischerweise 1-3 % des Forderungsbestands. Diese erfolgt über ein Wertberichtigungskonto.

Hinweis

Buchungssatz Pauschalwertberichtigung: Abschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigungen zu Forderungen

Forderungsausfall endgültig buchen

Steht der endgültige Ausfall fest, wird die Forderung ausgebucht. Wurde bereits eine Wertberichtigung gebildet, wird diese zunächst aufgelöst: Wertberichtigungen zu Forderungen an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Achtung

Hinweis: Die Bildung von Wertberichtigungen ist eine Ermessensentscheidung, die nachvollziehbar dokumentiert werden muss. Bei Betriebsprüfungen werden pauschale Abschreibungen ohne Begründung häufig nicht anerkannt.

Bestandsveränderungen bei Vorräten buchen

Bestandsveränderungen erfassen die Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand der Vorräte zum Bilanzstichtag. Sie sind erforderlich, um den Wareneinsatz periodengerecht zu ermitteln und werden gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB in der GuV ausgewiesen.

Der Warenbestand wird durch körperliche Inventur zum 31.12.2025 ermittelt (§ 240 HGB). Die Differenz zum Vorjahresbestand wird als Bestandsveränderung gebucht.

Bestandserhöhung buchen

Ist der Endbestand höher als der Anfangsbestand, liegt eine Bestandserhöhung vor. Diese mindert den Wareneinsatz und erhöht das Betriebsergebnis.

Hinweis

Buchungssatz bei Bestandserhöhung: Warenbestand (Aktivkonto) an Bestandsveränderungen (Ertragskonto)

Beispiel: Anfangsbestand 50.000 €, Endbestand 65.000 €. Differenz: +15.000 €. Buchungssatz: Warenbestand 15.000 € an Bestandsveränderungen 15.000 €.

Bestandsminderung buchen

Ist der Endbestand niedriger als der Anfangsbestand, liegt eine Bestandsminderung vor. Diese erhöht den Wareneinsatz und mindert das Betriebsergebnis.

Hinweis

Buchungssatz bei Bestandsminderung: Bestandsveränderungen (Aufwandskonto) an Warenbestand (Aktivkonto)

Beispiel: Anfangsbestand 50.000 €, Endbestand 38.000 €. Differenz: -12.000 €. Buchungssatz: Bestandsveränderungen 12.000 € an Warenbestand 12.000 €.

Bewertung der Vorräte

Vorräte sind gemäß § 253 Abs. 1 HGB mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Bei gesunkenem Marktpreis ist eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen (Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB).

  • Körperliche Inventur zum Bilanzstichtag durchführen
  • Anfangs- und Endbestand dokumentieren
  • Bewertung nach Anschaffungskosten oder Niederstwertprinzip
  • Bestandsveränderung berechnen und buchen
  • Inventurunterlagen aufbewahren (Aufbewahrungspflicht § 257 HGB)

Gewinnermittlung und Ergebnisverwendung buchen

Nach Abschluss aller Buchungen wird das Jahresergebnis über die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ermittelt. Die GuV fasst alle Erträge und Aufwendungen zusammen und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag gemäß § 275 HGB.

Abschluss der Erfolgskonten

Alle Aufwands- und Ertragskonten werden zum Jahresende über das GuV-Konto abgeschlossen. Dabei werden Aufwandskonten im Haben, Ertragskonten im Soll gebucht.

Aufwandskonten abschließen

  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige Aufwendungen

Ertragskonten abschließen

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen
  • Sonstige Erträge
  • Zinserträge

Gewinnvortrag buchen

Bei einem Jahresüberschuss wird das GuV-Konto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Ergebnisverwendung gemäß § 268 Abs. 1 HGB.

Hinweis

Buchungssatz bei Gewinn: GuV-Konto an Gewinnrücklagen / Bilanzgewinn

Beispiel: Jahresüberschuss 45.000 €, Einstellung in Gewinnrücklagen 20.000 €, Bilanzgewinn 25.000 €. Buchungssätze: GuV-Konto 45.000 € an Gewinnrücklagen 20.000 € und an Bilanzgewinn 25.000 €.

Verlustvortrag buchen

Bei einem Jahresfehlbetrag wird dieser auf das Eigenkapital übertragen. Der Buchungssatz lautet: Bilanzgewinn/-verlust an GuV-Konto.

Achtung

Wichtig für GmbH: Bei Verlusten, die zu einer Überschuldung oder zum Verlust der Hälfte des Stammkapitals führen, besteht gemäß § 49 Abs. 3 GmbHG eine Anzeigepflicht gegenüber den Gesellschaftern. Zudem ist § 64 GmbHG (Insolvenzantragspflicht) zu beachten.

Die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb der Feststellungsfrist: 11 Monate (kleine Kapitalgesellschaft) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große Kapitalgesellschaft) nach § 42a GmbHG.

Häufige Fehler bei Abschlussbuchungen vermeiden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses treten regelmäßig typische Fehler auf, die zu Korrekturen, Prüfungshinweisen oder sogar zur Nichtanerkennung des Abschlusses führen können. Diese Fehlerquellen sollten Sie kennen und vermeiden.

Die häufigsten Buchungsfehler

  • Fehlende Abgrenzungen: Vorauszahlungen und Anzahlungen werden nicht über RAP abgegrenzt
  • Falsche Abschreibungsbeträge: Nutzungsdauer nicht korrekt ermittelt oder Restbuchwert nicht berücksichtigt
  • Unterlassene Rückstellungen: Bekannte Verpflichtungen werden nicht gebucht
  • Keine Forderungsbewertung: Zweifelhafte Forderungen werden nicht abgeschrieben
  • Inventurdifferenzen: Bestandsveränderungen werden nicht oder falsch gebucht
  • Falsche Kontenzuordnung: Verwechslung von Aufwands- und Aktivkonten

Vermeidung durch Systematik

Eine strukturierte Vorgehensweise hilft, Fehler zu vermeiden. Erstellen Sie eine Checkliste aller erforderlichen Abschlussbuchungen und arbeiten Sie diese systematisch ab.

„Die meisten Fehler entstehen nicht durch fehlendes Wissen, sondern durch Zeitdruck und fehlende Systematik. Eine Abschluss-Checkliste mit allen Standard-Buchungssätzen reduziert das Fehlerrisiko erheblich. Besonders wichtig: Dokumentieren Sie alle Bewertungsentscheidungen schriftlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kontrolle vor Abschluss

  • Alle Konten auf Plausibilität prüfen
  • Saldenliste mit Vorjahr vergleichen
  • Summen- und Saldenliste erstellen
  • Inventurergebnisse mit Buchhaltung abgleichen
  • Bewertungen dokumentieren
  • Vier-Augen-Prinzip anwenden

Achtung

Wichtig: Fehlerhafte Jahresabschlüsse können zur Versagung der Offenlegung durch das Unternehmensregister führen. Zudem drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung.

Digitale Unterstützung bei Abschlussbuchungen

Moderne Buchhaltungssoftware und spezialisierte Jahresabschluss-Tools unterstützen bei der korrekten Durchführung der Abschlussbuchungen. Sie bieten Vorlagen, automatische Berechnungen und Prüfroutinen, die typische Fehler vermeiden helfen.

Vorteile digitaler Lösungen

Automatisierung

Standardbuchungen werden automatisch vorgeschlagen. Abschreibungen werden anhand hinterlegter Stammdaten berechnet.

Prüfroutinen

Plausibilitätsprüfungen erkennen ungewöhnliche Buchungen. Vollständigkeitschecks zeigen fehlende Abschlussbuchungen.

Rechtssicherheit

Aktuelle HGB-Vorschriften sind integriert. Formatvorgaben für Offenlegung werden automatisch eingehalten.

Integration mit Steuerberater

Professionelle Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz ermöglicht die direkte Zusammenarbeit mit Steuerberatern. Daten aus der Finanzbuchhaltung werden importiert, Abschlussbuchungen können digital erfasst und die fertigen Unterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt werden.

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt direkt aus der Software heraus. Dies spart Zeit und reduziert Fehlerquellen bei der manuellen Dateneingabe.

Hinweis

Hinweis: Die Offenlegungsfrist endet 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung beim Unternehmensregister spätestens am 31.12.2026 erfolgen.

Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Digitale Tools dokumentieren alle Buchungssätze automatisch mit Datum, Benutzer und Änderungshistorie. Dies erfüllt die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) und erleichtert spätere Prüfungen.

  • Software mit aktuellen HGB-Vorgaben nutzen
  • Automatische Berechnungen manuell stichprobenartig prüfen
  • Datensicherung vor und nach Abschlussbuchungen
  • Änderungshistorie für Revisionszwecke aufbewahren
  • Export für Steuerberater und Unternehmensregister vorbereiten

Häufig gestellte Fragen

Welche Buchungssätze müssen zwingend beim Jahresabschluss gebucht werden?

Zwingend erforderlich sind: planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen (§ 253 Abs. 3 HGB), Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB), Rechnungsabgrenzungen für periodenübergreifende Zahlungen (§ 250 HGB), Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen (§ 253 Abs. 4 HGB) sowie Bestandsveränderungen bei Vorräten. Außerdem müssen alle Erfolgskonten über das GuV-Konto abgeschlossen und das Jahresergebnis in die Bilanz übertragen werden.

Wie buche ich eine Abschreibung auf eine Maschine richtig?

Der Buchungssatz lautet: Abschreibungen auf Sachanlagen (Aufwandskonto) an Maschinen (Aktivkonto). Die Höhe ergibt sich aus den Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle. Bei einer Maschine mit Anschaffungskosten von 60.000 € und 10 Jahren Nutzungsdauer beträgt die jährliche lineare Abschreibung 6.000 €. Diese Buchung erfolgt zum Bilanzstichtag 31.12.2025.

Was ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Rechnungsabgrenzung?

Aktive Rechnungsabgrenzung (§ 250 Abs. 1 HGB) erfasst Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich zum Folgejahr gehören (z.B. im Voraus gezahlte Versicherung). Buchungssatz: Aktive RAP an Bank. Passive Rechnungsabgrenzung (§ 250 Abs. 2 HGB) erfasst Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die wirtschaftlich zum Folgejahr gehören (z.B. im Voraus erhaltene Miete). Buchungssatz: Ertragskonto an Passive RAP. Beide werden im Folgejahr erfolgswirksam aufgelöst.

Welche Konsequenzen haben fehlerhafte Abschlussbuchungen?

Fehlerhafte Abschlussbuchungen führen zu einem nicht ordnungsgemäßen Jahresabschluss, der gegen § 243 HGB verstößt. Dies kann zur Zurückweisung durch das Unternehmensregister bei der Offenlegung führen. Bei verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 € nach § 335 HGB. Zudem können falsche Bewertungen steuerliche Konsequenzen haben und bei gravierenden Fehlern zu persönlicher Haftung der Geschäftsführung führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB (Bewertungsvorschriften), § 249 HGB (Rückstellungen), § 250 HGB (Rechnungsabgrenzung), § 325 HGB (Offenlegungspflicht). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Servet Gündogan
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"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater