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9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogAbschlussbuchungen SKR 04

Abschlussbuchungen SKR 04 im Jahresabschluss 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Abschlussbuchungen bilden den formalen Abschluss der Buchführung und überführen Konten aus der laufenden Buchhaltung in den Jahresabschluss nach HGB. Im SKR 04 erfolgen diese Buchungen nach dem Abschlussprinzip über GuV-Konto und Schlussbilanz. Besonders wichtig sind dabei Abgrenzungen und Rückstellungen, die periodengerecht erfasst werden müssen. Nachfolgend zeigen wir die wichtigsten Buchungssätze mit konkreten Beispielen für 2026 im SKR 04.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Abschlussbuchungen im SKR 04 umfassen das Abschließen aller Erfolgskonten über das GuV-Konto, das Ermitteln des Jahresergebnisses und das Übertragen aller Bestandskonten in die Schlussbilanz. Typische Abschlussbuchungen sind Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen und die Saldenübertragung gemäß § 242 HGB.

Grundlagen der Abschlussbuchungen im Jahresabschluss

Abschlussbuchungen sind notwendige Buchungssätze am Ende des Geschäftsjahres, die alle Konten der laufenden Buchführung formal abschließen und in den Jahresabschluss überführen. Sie sind gesetzlich in § 242 HGB und § 243 HGB geregelt.

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Abschlussbuchungen bilden die Brücke zwischen laufender Buchhaltung und diesen beiden Rechenwerken.

Die Abschlussbuchungen erfolgen nach dem Bilanzstichtag (in der Regel 31.12.2025 für Wirtschaftsjahr 2025) und vor der Aufstellung des Jahresabschlusses. Sie umfassen sowohl erfolgswirksame als auch erfolgsneutrale Buchungen.

Hinweis

Abschlussbuchungen sind nicht mit den vorbereitenden Abschlussbuchungen zu verwechseln. Vorbereitende Buchungen wie Rückstellungen und Abgrenzungen korrigieren noch Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Geschäftsjahres. Echte Abschlussbuchungen schließen hingegen nur noch Konten ab.

Rechtliche Grundlagen nach HGB

Die handelsrechtlichen Vorschriften für Abschlussbuchungen ergeben sich aus mehreren Paragrafen des HGB:

  • § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung von Inventar, Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss
  • § 243 HGB – Aufstellungsgrundsätze (Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitliche Abgrenzung)
  • § 246 HGB – Vollständigkeitsgrundsatz für Bilanz
  • § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze
  • § 266 HGB – Gliederung der Bilanz für Kapitalgesellschaften

Der Kontenrahmen SKR 04 im Jahresabschluss

Der SKR 04 (Standard-Kontenrahmen) ist nach dem Abschlussprinzip aufgebaut und gliedert sich nach der Struktur der Bilanz und GuV. Anders als SKR 03 (Prozessgliederung) orientiert sich SKR 04 direkt an der handelsrechtlichen Darstellung gemäß § 266 HGB.

Die Kontenklassen im SKR 04 sind wie folgt strukturiert:

Kontenklasse Bereich Verwendung
0 Anlage- und Kapitalkonten Bestandskonten Aktiva (Anlagevermögen)
1 Finanz- und Privatkonten Bestandskonten Aktiva (Umlaufvermögen)
2 Abgrenzungskonten Rechnungsabgrenzung aktiv/passiv
3 Wareneingangs- und Bestandskonten Bestandsveränderungen, Vorräte
4 Betriebliche Aufwendungen Erfolgskonten (Soll)
5 Betriebliche Erträge Erfolgskonten (Haben)
6 Betriebliche Aufwendungen Erfolgskonten (Soll)
7 Weitere Erträge und Aufwendungen Erfolgskonten
8 Eröffnung und Abschluss GuV-Konto, SBK, EBK
9 Vortrags- und statistische Konten Eigenkapital, Ergebnisverwendung

Die Kontenklasse 8 ist für Abschlussbuchungen zentral. Hier finden sich das GuV-Konto (Konto 8000), das Schlussbilanzkonto (SBK, Konto 8010) und das Eröffnungsbilanzkonto (EBK, Konto 8020).

„Der SKR 04 bildet die HGB-Struktur direkt ab. Das erleichtert die Jahresabschlusserstellung erheblich, weil Kontenklassen und Bilanzpositionen systematisch übereinstimmen. Für Kapitalgesellschaften ist SKR 04 daher oft die erste Wahl.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Erfolgskonten über das GuV-Konto abschließen

Alle Erfolgskonten (Aufwands- und Ertragskonten der Klassen 4, 5, 6 und 7) werden am Jahresende über das GuV-Konto 8000 abgeschlossen. Das GuV-Konto sammelt alle Erfolgskonten und ermittelt das Jahresergebnis.

Aufwandskonten abschließen

Aufwandskonten stehen im Soll und werden im Haben abgeschlossen. Der Gegenbuchung erfolgt im Soll des GuV-Kontos.

Beispiel: Löhne und Gehälter (Konto 6000) mit Jahressumme 180.000 €:

Soll Haben Betrag
GuV-Konto (8000) Löhne und Gehälter (6000) 180.000 €

Weitere typische Aufwandskonten im SKR 04:

  • Konto 6300 – Miete
  • Konto 6805 – Abschreibungen auf Sachanlagen
  • Konto 6200 – Raumkosten
  • Konto 6400 – Fahrzeugkosten
  • Konto 6500 – Werbe- und Reisekosten

Ertragskonten abschließen

Ertragskonten stehen im Haben und werden im Soll abgeschlossen. Der Gegenbuchung erfolgt im Haben des GuV-Kontos.

Beispiel: Umsatzerlöse (Konto 5000) mit Jahressumme 450.000 €:

Soll Haben Betrag
Umsatzerlöse (5000) GuV-Konto (8000) 450.000 €

Weitere Ertragskonten im SKR 04:

  • Konto 5200 – Erlöse aus Dienstleistungen
  • Konto 5400 – Erlösschmälerungen (Minderung im Soll)
  • Konto 5700 – Zinsertäge
  • Konto 5800 – Sonstige betriebliche Erträge

Hinweis

Nach Abschluss aller Erfolgskonten zeigt das GuV-Konto im Saldo das Jahresergebnis: Haben-Überschuss = Gewinn, Soll-Überschuss = Verlust.

Typische vorbereitende Abschlussbuchungen im SKR 04

Vor dem eigentlichen Kontenabschluss müssen vorbereitende Abschlussbuchungen durchgeführt werden. Diese korrigieren Geschäftsvorfälle, um das periodengerechte Ergebnis nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB zu ermitteln.

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Gemäß § 250 HGB sind Ausgaben und Einnahmen, die das neue Jahr betreffen, abzugrenzen.

Beispiel aktive RAP: Versicherungsprämie 12.000 € für 2026 bereits im Dezember 2025 gezahlt:

Soll Haben Betrag
Aktive RAP (2600) Versicherungen (6400) 12.000 €

Beispiel passive RAP: Mieteinnahme 6.000 € für Januar 2026 bereits im Dezember 2025 erhalten:

Soll Haben Betrag
Mietertäge (5600) Passive RAP (2800) 6.000 €

Rückstellungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind nach § 249 HGB zu bilden. Im SKR 04 sind Rückstellungen in Kontenklasse 0 und 1 erfasst.

Beispiel: Rückstellung für ausstehende Steuerberatungskosten 3.500 €:

Soll Haben Betrag
Sonstige Rückstellungen Aufwand (6850) Sonstige Rückstellungen (0890) 3.500 €

Abschreibungen

Planmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen nach § 253 Abs. 3 HGB werden am Jahresende gebucht.

Beispiel: Lineare Abschreibung auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.400 €:

Soll Haben Betrag
Abschreibungen auf Sachanlagen (6805) BGA (0210) 2.400 €

Bestandsveränderungen

Bei Handels- und Produktionsunternehmen müssen Bestandsveränderungen nach § 275 HGB erfasst werden.

Beispiel: Bestandserhöhung fertige Erzeugnisse 15.000 €:

Soll Haben Betrag
Fertige Erzeugnisse (1300) Bestandsveränderungen fertige Erzeugnisse (5200) 15.000 €
  • Alle Rechnungsabgrenzungen gebucht?
  • Rückstellungen vollständig gebildet?
  • Abschreibungen nach AfA-Tabelle berechnet?
  • Bestandsveränderungen inventurmäßig erfasst?
  • Forderungen auf Wertberichtigung geprüft?

Bestandskonten in die Schlussbilanz übertragen

Alle Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonten der Klassen 0, 1, 2, 3 und 9) werden am Jahresende über das Schlussbilanzkonto (SBK, Konto 8010) abgeschlossen.

Das Schlussbilanzkonto ist ein gespiegeltes Abbild der Bilanz: Aktivkonten stehen dort im Haben, Passivkonten im Soll.

Aktivkonten abschließen

Aktivkonten (Vermögen) stehen im Soll und werden im Haben abgeschlossen. Gegenbuchung erfolgt im Soll des SBK.

Beispiel: Bank (Konto 1200) mit Endsaldo 45.000 €:

Soll Haben Betrag
SBK (8010) Bank (1200) 45.000 €

Weitere Aktivkonten im SKR 04:

  • Konto 0200 – Maschinen
  • Konto 0300 – Fuhrpark
  • Konto 1400 – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Konto 1000 – Kasse
  • Konto 2600 – Aktive Rechnungsabgrenzung

Passivkonten abschließen

Passivkonten (Kapital, Schulden) stehen im Haben und werden im Soll abgeschlossen. Gegenbuchung erfolgt im Haben des SBK.

Beispiel: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Konto 1600) mit Endsaldo 28.000 €:

Soll Haben Betrag
Verbindlichkeiten LuL (1600) SBK (8010) 28.000 €

Weitere Passivkonten im SKR 04:

  • Konto 0800 – Gezeichnetes Kapital
  • Konto 0890 – Sonstige Rückstellungen
  • Konto 1700 – Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
  • Konto 2800 – Passive Rechnungsabgrenzung
  • Konto 1780 – Verbindlichkeiten aus Steuern

Hinweis

Das Schlussbilanzkonto muss nach Abschluss aller Bestandskonten ausgeglichen sein. Die Summe der Sollbuchungen muss der Summe der Habenbuchungen entsprechen.

Jahresergebnis ermitteln und verbuchen

Das Jahresergebnis wird aus dem GuV-Konto ermittelt und anschließend auf das Schlussbilanzkonto übertragen. Es stellt die Verbindung zwischen GuV und Bilanz her.

Gewinn ermitteln und übertragen

Wenn die Erträge die Aufwendungen übersteigen, entsteht ein Jahresüberschuss (Gewinn). Das GuV-Konto weist einen Haben-Überschuss aus.

Der Gewinn wird vom GuV-Konto auf das SBK übertragen:

Soll Haben Betrag
GuV-Konto (8000) SBK (8010) z.B. 85.000 €

Anschließend wird der Gewinn vom SBK auf das Eigenkapitalkonto (Gewinnvortrag bzw. Jahresüberschuss) gebucht:

Soll Haben Betrag
SBK (8010) Jahresüberschuss (9000) 85.000 €

Verlust ermitteln und übertragen

Übersteigen die Aufwendungen die Erträge, entsteht ein Jahresfehlbetrag (Verlust). Das GuV-Konto weist einen Soll-Überschuss aus.

Der Verlust wird vom GuV-Konto auf das SBK übertragen:

Soll Haben Betrag
SBK (8010) GuV-Konto (8000) z.B. 12.000 €

Anschließend wird der Verlust vom SBK auf das Eigenkapitalkonto gebucht:

Soll Haben Betrag
Jahresfehlbetrag (9010) SBK (8010) 12.000 €

Achtung

Bei Kapitalgesellschaften ist die Ergebnisverwendung gemäß § 268 HGB gesondert zu dokumentieren. Die Gesellschafterversammlung beschließt über Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen oder Gewinnvortrag.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße GmbH

Vollständiges Praxisbeispiel: Abschlussbuchungen SKR 04

Eine kleine GmbH schließt ihr Geschäftsjahr zum 31.12.2025 ab. Folgende vereinfachte Kontensalden liegen vor:

Konto Kontobezeichnung Saldo
0210 Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.000 € (Soll)
1200 Bank 52.000 € (Soll)
1400 Forderungen LuL 18.000 € (Soll)
0800 Gezeichnetes Kapital 25.000 € (Haben)
1600 Verbindlichkeiten LuL 15.000 € (Haben)
5000 Umsatzerlöse 280.000 € (Haben)
6000 Löhne und Gehälter 120.000 € (Soll)
6300 Miete 24.000 € (Soll)
6805 Abschreibungen 3.000 € (Soll)

Schritt 1: Erfolgskonten abschließen

Alle Aufwandskonten werden über das GuV-Konto abgeschlossen:

Soll Haben Betrag
GuV-Konto (8000) Löhne und Gehälter (6000) 120.000 €
GuV-Konto (8000) Miete (6300) 24.000 €
GuV-Konto (8000) Abschreibungen (6805) 3.000 €

Alle Ertragskonten werden über das GuV-Konto abgeschlossen:

Soll Haben Betrag
Umsatzerlöse (5000) GuV-Konto (8000) 280.000 €

Schritt 2: Jahresüberschuss ermitteln

GuV-Konto: Soll 147.000 € / Haben 280.000 € = Jahresüberschuss 133.000 €

Soll Haben Betrag
GuV-Konto (8000) SBK (8010) 133.000 €

Schritt 3: Bestandskonten abschließen

Aktivkonten werden im Haben abgeschlossen, Gegenbuchung im Soll des SBK:

Soll Haben Betrag
SBK (8010) BGA (0210) 30.000 €
SBK (8010) Bank (1200) 52.000 €
SBK (8010) Forderungen LuL (1400) 18.000 €

Passivkonten werden im Soll abgeschlossen, Gegenbuchung im Haben des SBK:

Soll Haben Betrag
Gezeichnetes Kapital (0800) SBK (8010) 25.000 €
Verbindlichkeiten LuL (1600) SBK (8010) 15.000 €

Schritt 4: Gewinn auf Eigenkapital übertragen

Soll Haben Betrag
SBK (8010) Jahresüberschuss (9000) 133.000 €

Damit sind alle Konten abgeschlossen. Das SBK ist ausgeglichen (Soll = Haben = 233.000 €). Die Schlussbilanz weist aus:

Aktiva

  • BGA: 30.000 €
  • Bank: 52.000 €
  • Forderungen: 18.000 €
  • Summe: 100.000 €

Passiva

  • Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
  • Jahresüberschuss: 133.000 €
  • Verbindlichkeiten: 15.000 €
  • Summe: 173.000 €

Hinweis

In der Praxis würden weitere Positionen hinzukommen (Rückstellungen, RAP, Umsatzsteuer etc.). Das Prinzip bleibt jedoch identisch.

Häufige Fehler bei Abschlussbuchungen vermeiden

Bei der Durchführung von Abschlussbuchungen im SKR 04 treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf, die zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führen können.

Fehler 1: Falsche Kontenzuordnung

Aufwands- und Ertragskonten werden versehentlich über das SBK statt über das GuV-Konto abgeschlossen. Dies führt zu falscher GuV-Darstellung und fehlerhaftem Bilanzergebnis.

Achtung

Merke: Erfolgskonten (Klassen 4-7) immer über GuV-Konto 8000 abschließen. Bestandskonten (Klassen 0-3, 9) über Schlussbilanzkonto 8010.

Fehler 2: Vergessene Abgrenzungen

Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB werden nicht gebildet. Dadurch wird gegen das Periodisierungsprinzip verstoßen, und das Jahresergebnis wird verfälscht.

Typische Abgrenzungsfälle:

  • Versicherungsprämien für Folgejahr bereits bezahlt
  • Mieteinnahmen für Folgejahr bereits vereinnahmt
  • Zinsen für Vorjahr erst im Januar bezahlt
  • Wartungsverträge über Jahreswechsel

Fehler 3: Nicht ausgeglichenes Schlussbilanzkonto

Das SBK muss nach allen Buchungen saldiert sein (Soll = Haben). Ist dies nicht der Fall, wurden Konten vergessen oder falsch gebucht.

Kontrolle: Summe aller Aktivkonten + Verlust = Summe aller Passivkonten + Gewinn

Fehler 4: Jahresergebnis falsch übertragen

Der Gewinn oder Verlust wird nicht korrekt vom GuV-Konto auf das SBK und anschließend auf das Eigenkapitalkonto übertragen. Dies führt zu Bilanzunstimmigkeiten.

  • Alle Erfolgskonten über GuV-Konto abgeschlossen?
  • Jahresergebnis korrekt vom GuV-Konto auf SBK gebucht?
  • Alle Bestandskonten über SBK abgeschlossen?
  • SBK ausgeglichen (Soll = Haben)?
  • Jahresergebnis auf Eigenkapitalkonto übertragen?

Fehler 5: Verwechslung von SKR 03 und SKR 04

SKR 03 und SKR 04 haben unterschiedliche Kontonummern für gleiche Sachverhalte. Eine Verwechslung führt zu komplett falschen Buchungen.

Sachverhalt SKR 03 SKR 04
Bank 1200 1200
Umsatzerlöse 8400 5000
Löhne 6100 6000
Gezeichnetes Kapital 2900 0800
GuV-Konto 8010 8000

„Eine systematische Kontenkontrolle vor und nach den Abschlussbuchungen ist unverzichtbar. Moderne Buchhaltungssoftware prüft automatisch, ob alle Konten abgeschlossen sind und das SBK ausgeglichen ist. Manuelle Kontrolle bleibt dennoch Pflicht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Was sind Abschlussbuchungen im SKR 04?

Abschlussbuchungen sind Buchungssätze am Jahresende, die alle Konten der laufenden Buchführung formal abschließen. Im SKR 04 werden Erfolgskonten über das GuV-Konto (8000) und Bestandskonten über das Schlussbilanzkonto (8010) abgeschlossen. Das Jahresergebnis wird anschließend vom GuV-Konto auf das Eigenkapitalkonto übertragen.

Welche Konten werden über das GuV-Konto abgeschlossen?

Über das GuV-Konto (Konto 8000) werden alle Erfolgskonten abgeschlossen: Aufwandskonten der Klassen 4, 6 und 7 sowie Ertragskonten der Klasse 5. Aufwandskonten werden im Soll des GuV-Kontos gebucht, Ertragskonten im Haben. Der Saldo ergibt das Jahresergebnis.

Wie buche ich den Jahresüberschuss im SKR 04?

Der Jahresüberschuss (Gewinn) wird in zwei Schritten gebucht: Zuerst GuV-Konto (8000) an Schlussbilanzkonto (8010), dann Schlussbilanzkonto (8010) an Jahresüberschuss/Eigenkapitalkonto (9000). Bei einem Jahresfehlbetrag (Verlust) erfolgen die Buchungen in umgekehrter Richtung.

Müssen Rechnungsabgrenzungen vor den Abschlussbuchungen gebucht werden?

Ja, Rechnungsabgrenzungen nach § 250 HGB sind vorbereitende Abschlussbuchungen und müssen vor dem eigentlichen Kontenabschluss gebucht werden. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB. Erst danach werden die Erfolgs- und Bestandskonten über GuV-Konto bzw. Schlussbilanzkonto abgeschlossen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 243 HGB – Aufstellungsgrundsätze, § 250 HGB – Rechnungsabgrenzungsposten, § 252 HGB – Allgemeine Bewertungsgrundsätze, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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