Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Umlaufvermögen

Bilanz Umlaufvermögen: Definition & Bewertung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Umlaufvermögen ist neben dem Anlagevermögen eine der beiden Hauptpositionen auf der Aktivseite der Bilanz. Es umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen – darunter Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und liquide Mittel. Während das Umlaufvermögen kurzfristig gebundene Mittel darstellt, werden Beteiligungen und langfristige Wertpapiere als Finanzanlagen in der Bilanz dem Anlagevermögen zugeordnet. Auf der Passivseite bilden die Verbindlichkeiten in der Bilanz das zentrale Gegenstück. Die korrekte Gliederung nach § 266 Abs. 2 HGB und Bewertung nach § 253 Abs. 4 HGB (Niederstwertprinzip) sind für Jahresabschluss und Offenlegung unverzichtbar.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Umlaufvermögen umfasst alle Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft im Unternehmen verbleiben: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere und liquide Mittel. Die Gliederung erfolgt nach § 266 Abs. 2 HGB, die Bewertung nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Anders als Anlagevermögen dient Umlaufvermögen dem kurzfristigen Verbrauch oder der Veräußerung und wird jährlich vollständig umgeschlagen.

Was ist Umlaufvermögen in der Bilanz?

Das Umlaufvermögen umfasst gemäß § 266 Abs. 2 B HGB alle Vermögensgegenstände, die nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben und zeitnah verbraucht, veräußert oder in Zahlungsmittel umgewandelt werden. Es steht dem Anlagevermögen gegenüber, das dauerhaft der Geschäftstätigkeit dient. Im Gliederungsschema nach § 266 HGB wird das Umlaufvermögen unter Position B ausgewiesen und umfasst die Hauptgruppen Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Wertpapiere und liquide Mittel.

Die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen erfolgt nach der Verweildauerkriterium: Wird ein Vermögensgegenstand voraussichtlich länger als zwölf Monate im Unternehmen verbleiben und dient er dauerhaft dem Geschäftsbetrieb, handelt es sich um Anlagevermögen. Alle anderen Positionen – insbesondere Waren, Rohstoffe, kurzfristige Forderungen und Bankguthaben – fallen ins Umlaufvermögen. Diese Unterscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bewertung nach §§ 253 ff. HGB.

Praxis-Hinweis: Eindeutige Zuordnung

Die Zuordnung zum Umlaufvermögen erfolgt nach der tatsächlichen Zweckbestimmung im Unternehmen. Ein Pkw, der im Autohaus zum Verkauf steht, ist Umlaufvermögen (Vorrat). Derselbe Pkw im Fuhrpark eines Handwerksbetriebs ist Anlagevermögen. Dokumentieren Sie die Zuordnungsentscheidung nachvollziehbar in Ihren Unterlagen.

Gesetzliche Gliederung nach § 266 Abs. 2 B HGB

Position Bezeichnung Typische Beispiele
B.I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen
B.II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, sonstige Vermögensgegenstände
B.III. Wertpapiere Anteile an verbundenen Unternehmen (soweit Umlaufvermögen), eigene Anteile, sonstige Wertpapiere
B.IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks Bargeld, Bankguthaben, Schecks

Vorräte als zentrale Position im Umlaufvermögen

Die Vorräte (§ 266 Abs. 2 B I HGB) bilden insbesondere bei produzierenden und Handelsunternehmen die größte Position im Umlaufvermögen. Sie umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB), unfertige Erzeugnisse, fertige Erzeugnisse und Waren sowie geleistete Anzahlungen auf Vorräte. Die korrekte Erfassung und Bewertung der Vorräte ist entscheidend für die Darstellung der Vermögenslage und des Periodenerfolgs.

Untergliederung der Vorräte

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: Materialien, die zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden (Rohstoffe), nur anteilig oder geringfügig eingehen (Hilfsstoffe) oder den Produktionsprozess unterstützen (Betriebsstoffe wie Schmiermittel, Reinigungsmittel).
  • Unfertige Erzeugnisse: Noch nicht fertiggestellte Produkte, die sich im Produktionsprozess befinden. Bewertung erfolgt zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.
  • Fertige Erzeugnisse und Waren: Selbst hergestellte, verkaufsfertige Produkte (fertige Erzeugnisse) bzw. fremdbezogene Handelswaren. Bewertung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
  • Geleistete Anzahlungen: Vorauszahlungen an Lieferanten für noch nicht gelieferte Vorräte. Werden gesondert ausgewiesen und nicht mit Verbindlichkeiten saldiert.

Die Inventur der Vorräte zum Bilanzstichtag 31.12.2025 ist gesetzlich verpflichtend (§ 240 HGB). Zulässig sind neben der Stichtagsinventur auch die permanente Inventur und die zeitverschobene Inventur (vor- oder nachverlegte Inventur), sofern durch ein geeignetes Fortschreibungssystem der Bestand zum Bilanzstichtag ermittelt werden kann.

„In der Praxis bereitet die Vorratsbewertung bei unfertigen Erzeugnissen häufig Schwierigkeiten. Wir empfehlen, ein konsistentes Kalkulationsschema für Herstellungskosten zu etablieren und dieses über mehrere Perioden beizubehalten. So lässt sich die Nachprüfbarkeit gewährleisten und der Prüfungsaufwand reduzieren.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände im Umlaufvermögen

Unter Position B.II. werden gemäß § 266 Abs. 2 B HGB Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ausgewiesen. Die größte Unterposition sind regelmäßig die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren), also Ansprüche gegenüber Kunden aus dem operativen Geschäft. Daneben existieren Forderungen gegen verbundene Unternehmen, gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sowie sonstige Vermögensgegenstände.

Untergliederung und Restlaufzeitangaben

§ 268 Abs. 5 HGB schreibt vor, dass bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr der jeweilige Betrag zu vermerken ist – entweder in der Bilanz selbst oder im Anhang. Diese Angabe dient der Transparenz über die Liquiditätssituation und ermöglicht Bilanzlesern eine bessere Einschätzung der kurzfristigen Zahlungsfähigkeit.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Ansprüche aus dem normalen Geschäftsverkehr gegenüber Kunden. Bewertung zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen (uneinbringliche Forderungen) und pauschaler Wertberichtigungen (allgemeines Ausfallrisiko).

Sonstige Vermögensgegenstände

Hierunter fallen u. a. Forderungen aus Steuern (Erstattungsansprüche), Forderungen gegen Mitarbeiter, aktive Rechnungsabgrenzungsposten oder Kaution. Auch diese sind bei Zweifeln an der Werthaltigkeit abzuschreiben.

Achtung: Wertberichtigungen bei Forderungen

Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 müssen zweifelhafte Forderungen einzeln geprüft und ggf. abgeschrieben werden (§ 253 Abs. 4 HGB – Niederstwertprinzip). Zusätzlich ist eine pauschale Wertberichtigung auf das Restportfolio zu bilden, um das allgemeine Ausfallrisiko abzubilden. Unterlassene Wertberichtigungen führen zu einer überhöhten Vermögensdarstellung und können im Prüfungsfall beanstandet werden.

Bewertung des Umlaufvermögens: Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB

Die Bewertung des Umlaufvermögens unterliegt dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 4 HGB. Danach sind Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der beizulegende Wert (Zeitwert, z. B. Börsen- oder Marktpreis) am Bilanzstichtag niedriger, muss zwingend dieser niedrigere Wert angesetzt werden – unabhängig davon, ob die Wertminderung dauerhaft oder nur vorübergehend ist.

Anschaffungs- und Herstellungskosten als Bewertungsobergrenze

Die Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB) umfassen den Kaufpreis zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten, Zölle) abzüglich Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti). Die Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) setzen sich zusammen aus Materialkosten, Fertigungskosten und angemessenen Teilen der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens. Verwaltungskosten und Aufwendungen für soziale Einrichtungen dürfen nach Wahlrecht aktiviert werden.

Bewertungsfall Rechtsgrundlage Konsequenz
Zugangsbewertung § 253 Abs. 1 HGB Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Folgebewertung: beizulegender Wert < AK/HK § 253 Abs. 4 HGB Pflicht zur Abschreibung auf niedrigeren Wert
Folgebewertung: beizulegender Wert > bisheriger Buchwert § 253 Abs. 5 HGB Wertaufholungsgebot bis max. AK/HK
Wertaufholung nach Abschreibung § 253 Abs. 5 HGB Zuschreibung verpflichtend, wenn Gründe weggefallen

Wichtig ist das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB: Entfallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung im Umlaufvermögen (z. B. Preiserholung bei Vorräten), besteht die Pflicht zur Zuschreibung bis maximal zu den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Dieses Gebot gilt für Kapitalgesellschaften zwingend und dient der periodengerechten Erfolgsermittlung.

Das strikte Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen führt häufig dazu, dass stille Reserven in der Bilanz nicht aufgedeckt werden. In der Praxis empfehlen wir, bei der Bewertung der Vorräte und Forderungen eine saubere Dokumentation der Wertermittlung vorzunehmen – das erleichtert sowohl die Erstellung als auch die Prüfung des Jahresabschlusses erheblich.

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Liquide Mittel: Kassenbestand und Bankguthaben

Die liquiden Mittel (Position B.IV. gemäß § 266 Abs. 2 B HGB) bilden die liquideste Position in der Bilanz und umfassen Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Schecks. Diese Position zeigt die sofort verfügbaren Zahlungsmittel des Unternehmens zum Bilanzstichtag 31.12.2025 und ist entscheidend für die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit.

Bestandteile und Bewertung

  • Kassenbestand: Bargeld in der Kasse, in Euro oder Fremdwährung (Bewertung zu Stichtagskursen gemäß § 256a HGB).
  • Guthaben bei Kreditinstituten: Sichteinlagen, täglich fällige Guthaben auf Girokonten. Bewertung zum Nennwert.
  • Schecks: Vereinnahmte, aber noch nicht eingereichte Schecks. Werden zum Nennwert angesetzt, sofern keine Zweifel an der Einlösung bestehen.
  • Bundesbankguthaben: In der Praxis bei den meisten GmbHs nicht relevant, nur bei Kreditinstituten.

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Nennwert. Bei Fremdwährungsbeständen ist der Stichtagskurs gemäß § 256a HGB anzuwenden. Unrealisierte Verluste (z. B. durch Kursverfall) sind nach dem Imparitätsprinzip sofort zu erfassen, unrealisierte Gewinne dürfen nicht antizipiert werden. Kontokorrentkredite (Überziehungen) werden nicht mit Guthaben verrechnet, sondern unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Praxis-Tipp: Kassensturz zum Bilanzstichtag

Führen Sie zum 31.12.2025 einen physischen Kassensturz durch und dokumentieren Sie diesen mit Zählprotokoll und Unterschrift. Bei mehreren Kassen (z. B. Filialen) müssen alle Bestände erfasst werden. Fremdwährungen sind separat zu zählen und mit dem Stichtagskurs umzurechnen.

Umlaufvermögen und Größenklassen nach § 267 HGB

Die Zuordnung einer Kapitalgesellschaft zu den Größenklassen nach § 267 HGB hat unmittelbare Auswirkungen auf Umfang und Detaillierungsgrad der Bilanzgliederung und -offenlegung. Auch wenn die Größenkriterien sich auf die Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl beziehen, spielt die Struktur und Höhe des Umlaufvermögens eine erhebliche Rolle für die Gesamtbilanzsumme und damit für die Größenklassenzuordnung.

Größenklassen 2026 (Stand: § 267 HGB)

Größenklasse Bilanzsumme (€) Umsatzerlöse (€) Arbeitnehmer (Durchschnitt)
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) ≤ 450.000 ≤ 900.000 ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) ≤ 7.500.000 ≤ 15.000.000 ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) ≤ 25.000.000 ≤ 50.000.000 ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) > 25.000.000 > 50.000.000 > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Die Größenklasse bestimmt Erleichterungen bei Gliederung (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB), Anhangangaben und Offenlegung. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen z. B. die Umlaufvermögenspositionen zusammenfassen und brauchen keine Gewinn- und Verlustrechnung offenzulegen.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Nichtoffenlegung (§ 335 HGB)

Wer den Jahresabschluss fristgerecht und rechtssicher erstellen lassen möchte, findet bei OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten und mit direkter Koordination durch Servet Gündogan und das Steuerberater-Team.

Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen in der Praxis

Die richtige Zuordnung eines Vermögensgegenstands zum Anlage- oder Umlaufvermögen ist entscheidend für die Bilanzstruktur und die Bewertung. Maßgeblich ist die Zweckbestimmung des Gegenstands im Unternehmen: Dient er dauerhaft dem Geschäftsbetrieb, handelt es sich um Anlagevermögen (§ 247 Abs. 2 HGB). Ist er hingegen zur kurzfristigen Verwertung, zum Verbrauch oder Verkauf bestimmt, gehört er ins Umlaufvermögen.

Typische Abgrenzungsfälle

  • Pkw im Autohaus (Verkaufsware) → Umlaufvermögen / Pkw im Fuhrpark → Anlagevermögen
  • Wertpapiere zur kurzfristigen Liquiditätsanlage → Umlaufvermögen / Beteiligungen zur dauerhaften Unternehmensbindung → Anlagevermögen
  • Grundstück als Bauträger-Projekt → Umlaufvermögen / Betriebsgrundstück → Anlagevermögen
  • Software zur Weiterveräußerung (Händler) → Umlaufvermögen / Software für eigene Nutzung → Anlagevermögen
  • Maschine zum Verkauf (Maschinenhändler) → Umlaufvermögen / Produktionsmaschine → Anlagevermögen

Die Abgrenzung hat direkte Folgen für die Bewertung: Während im Anlagevermögen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung abgeschrieben werden muss (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB), gilt im Umlaufvermögen das strenge Niederstwertprinzip – auch vorübergehende Wertminderungen führen zur Abschreibungspflicht (§ 253 Abs. 4 HGB).

„Fehlzuordnungen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen gehören zu den häufigsten Fehlerquellen bei Jahresabschlüssen. Wir empfehlen, die Zuordnung bereits bei Anschaffung zu dokumentieren und bei Zweifelsfällen frühzeitig mit dem Steuerberater zu klären. Gerade bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern ist eine klare Dokumentation unerlässlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Achtung: Umwidmung erfordert Umbuchung

Ändert sich die Zweckbestimmung eines Vermögensgegenstands (z. B. Verkauf eines bisher genutzten Pkw aus dem Anlagevermögen), muss eine Umbuchung ins Umlaufvermögen erfolgen. Die Bewertung erfolgt dann zu fortgeführten Anschaffungskosten (Buchwert), ggf. abzüglich einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Kennzahlen zur Analyse des Umlaufvermögens

Die Struktur und Entwicklung des Umlaufvermögens lässt sich anhand verschiedener betriebswirtschaftlicher Kennzahlen analysieren. Diese geben Aufschluss über Liquidität, Kapitalbindung und Effizienz des Working Capital Managements. Für Geschäftsführer, Banken und Investoren sind diese Kennzahlen wichtige Steuerungsinstrumente.

Wichtige Kennzahlen im Überblick

Umlaufintensität

Umlaufvermögen / Bilanzsumme × 100. Zeigt den prozentualen Anteil des Umlaufvermögens an der Gesamtbilanzsumme. Hohe Werte (> 50 %) deuten auf Handels- oder Dienstleistungsunternehmen hin, niedrige Werte auf anlagenintensive Branchen.

Vorratsreichweite

Vorräte / (Umsatz / 360) = Tage. Gibt an, wie viele Tage die aktuellen Vorräte bei gleichbleibendem Absatz reichen. Hohe Werte bedeuten Kapitalbindung und Lagerrisiko, zu niedrige Werte können Lieferengpässe verursachen.

Debitorenlaufzeit

Forderungen aus L+L / (Umsatz / 360) = Tage. Zeigt die durchschnittliche Dauer bis zum Zahlungseingang. Werte über 60 Tage deuten auf Zahlungsprobleme der Kunden oder mangelhaftes Forderungsmanagement hin.

Working Capital und Liquiditätskennzahlen

Das Working Capital (Nettoumlaufvermögen) errechnet sich als Differenz zwischen Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Ein positives Working Capital zeigt, dass kurzfristige Verbindlichkeiten durch liquide Mittel und kurzfristig veräußerbare Vermögensgegenstände gedeckt sind. Die Liquidität 1. Grades (Cash Ratio = liquide Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten) sollte mindestens 0,2 betragen, die Liquidität 2. Grades (Quick Ratio = [liquide Mittel + Forderungen] / kurzfristige Verbindlichkeiten) mindestens 1,0.

Kennzahl Formel Richtwert
Liquidität 1. Grades Liquide Mittel / kurzfr. Verbindlichkeiten ≥ 0,2 (20 %)
Liquidität 2. Grades (Liquide Mittel + Forderungen) / kurzfr. Verbindlichkeiten ≥ 1,0 (100 %)
Liquidität 3. Grades Umlaufvermögen / kurzfr. Verbindlichkeiten ≥ 1,5 (150 %)
Working Capital Ratio (Umlaufvermögen − kurzfr. Verbindlichkeiten) / Bilanzsumme > 0 (positiv)

Eine kontinuierliche Überwachung dieser Kennzahlen ermöglicht frühzeitige Steuerungsmaßnahmen und verhindert Liquiditätsengpässe. Moderne Buchhaltungssoftware kann diese Kennzahlen automatisch berechnen und visualisieren – wer eine professionelle Auswertung und steuerliche Beratung wünscht, findet bei OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparentem Festpreis.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Vermögensgegenstand vom Anlage- ins Umlaufvermögen umgegliedert werden?

Ja, eine Umgliederung ist möglich, wenn sich die Zweckbestimmung ändert. Beispiel: Ein Grundstück, das ursprünglich zur dauerhaften Nutzung erworben wurde, wird zum Verkauf bestimmt und wechselt damit ins Umlaufvermögen. Die Umgliederung muss in der Bilanz und im Anhang dokumentiert werden und erfolgt zum jeweiligen Buchwert.

Wie wird unfertige Ware im Umlaufvermögen bewertet?

Unfertige Erzeugnisse werden nach § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen Material, Fertigungskosten und angemessene Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens. Verwaltungsgemeinkosten dürfen, müssen aber nicht aktiviert werden. Am Bilanzstichtag ist das strenge Niederstwertprinzip anzuwenden.

Was passiert mit Forderungen, die länger als ein Jahr ausstehen?

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr müssen nach § 268 Abs. 5 HGB gesondert vermerkt werden – entweder in der Bilanz selbst oder im Anhang. Sie bleiben dennoch Umlaufvermögen, solange sie nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Bei Zweifel an der Werthaltigkeit sind Einzelwertberichtigungen vorzunehmen.

Müssen kleine Kapitalgesellschaften das Umlaufvermögen detailliert gliedern?

Nein, kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen. Sie können auf die Untergliederung der Posten verzichten und lediglich die mit Buchstaben (A, B, C) bezeichneten Hauptposten ausweisen. Die vollständige Gliederung bleibt aber intern erforderlich.

Wie wirkt sich hohes Umlaufvermögen auf die Bonität aus?

Ein angemessenes Umlaufvermögen stärkt die Liquidität und verbessert Kennzahlen wie die Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) oder das Working Capital. Banken und Rating-Agenturen bewerten dies positiv. Allerdings kann übermäßig hohes Umlaufvermögen (z. B. durch Überbestände oder säumige Forderungen) auf Ineffizienz hindeuten und die Kapitalrendite schmälern.

Sind Anzahlungen auf Vorräte Teil des Umlaufvermögens?

Ja, geleistete Anzahlungen auf Vorräte werden nach § 266 Abs. 2 B.III HGB als eigenständiger Unterposten im Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie stellen bereits bezahlte, aber noch nicht gelieferte Waren dar. Erhaltene Anzahlungen hingegen erscheinen auf der Passivseite unter den Verbindlichkeiten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz (gesetze-im-internet.de), § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe (gesetze-im-internet.de), § 255 HGB – Anschaffungs- und Herstellungskosten (gesetze-im-internet.de), § 267 HGB – Größenklassen (gesetze-im-internet.de). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater