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Datum

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13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz GbR

Bilanz GbR 2026: Pflicht, Aufbau & Gewinnverteilung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig – es sei denn, sie überschreitet bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen oder wird ins Handelsregister eingetragen. Dieser Leitfaden erklärt, wann eine GbR eine Bilanz erstellen muss, wie die Bilanz eines Unternehmens aufgebaut ist, wie die freiwillige Bilanzierung funktioniert und welche Besonderheiten bei Gewinnverteilung und Umwandlung gelten.

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Kurzantwort

Eine GbR muss grundsätzlich keine Bilanz erstellen und ermittelt ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Die Bilanzierungspflicht für eine GbR entsteht nur bei Überschreiten der Grenzen nach § 141 AO (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro) oder bei Eintragung ins Handelsregister. Viele GbRs bilanzieren jedoch freiwillig, um bessere Transparenz für Gesellschafter, Banken oder Investoren zu schaffen.

Muss eine GbR eine Bilanz erstellen?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig. Nach § 238 HGB gilt die Verpflichtung zur Buchführung und Bilanzierung nur für Kaufleute im Sinne des HGB. Da die GbR in §§ 705 ff. BGB geregelt ist und keine Kaufmannseigenschaft besitzt, entfällt die handelsrechtliche Pflicht zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss.

Ausnahme: Wird die GbR im Handelsregister eingetragen (offene Handelsgesellschaft, oHG) oder überschreitet sie die Schwellenwerte für ein Handelsgewerbe nach § 1 Abs. 2 HGB, kann Buchführungspflicht entstehen. In der Praxis bleibt die klassische GbR jedoch meist unterhalb dieser Schwellen und arbeitet mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Praxis-Hinweis

Viele GbR-Gesellschafter erstellen freiwillig eine Bilanz, um bessere Übersicht über Vermögen und Schulden zu erhalten oder weil Banken bei Kreditanfragen eine Bilanz verlangen. Eine freiwillige Bilanzierung ist jederzeit möglich, bindet aber für Folgejahre nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Stetigkeitsgrundsatz).

Steuerliche Gewinnermittlung bei der GbR

Steuerlich ermitteln GbR-Gesellschafter ihren Gewinn in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG). Diese ist einfacher als die Bilanzierung, erfasst nur Zu- und Abflüsse und verzichtet auf Aktivierung und Passivierung. Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Schlüssel oder – falls keine Regelung getroffen wurde – nach Köpfen gemäß § 722 BGB.

Unterschied zwischen GbR und GmbH bei der Bilanzierung

Während die GbR keine gesetzliche Bilanzierungspflicht hat, ist die GmbH als Kapitalgesellschaft nach § 242 HGB und § 264 HGB verpflichtet, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus Bilanz im Jahresabschluss und Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Pflicht gilt unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl – Details zur Bilanz einer GmbH einschließlich Fristen und Aufbau finden sich in den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben.

Kriterium GbR GmbH
Rechtsgrundlage §§ 705 ff. BGB § 13 GmbHG, § 264 HGB
Bilanzierungspflicht Nein (außer bei HGB-Kaufmann) Ja, zwingend
Gewinnermittlung EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG Bilanz nach § 242, § 264 HGB
Offenlegung Nicht erforderlich Pflicht nach § 325 HGB
Feststellung Jahresabschluss Entfällt Gesellschafterbeschluss, § 42a GmbHG
Prüfungspflicht Keine Ab mittelgroß nach § 316 HGB

Der wesentliche Unterschied liegt in der Publizitätspflicht: Die GmbH muss ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB), die GbR nicht. Zudem unterliegt die GmbH strengen Fristen: Feststellung innerhalb von 8 Monaten bei mittelgroßen und großen GmbHs (§ 42a Abs. 2 GmbHG), Offenlegung innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei Verstößen drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

„In der Beratungspraxis sehen wir häufig, dass GbR-Gesellschafter den Schritt zur GmbH erwägen, sobald Haftungsrisiken steigen. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass mit der Umwandlung automatisch die Bilanzierungspflicht und Offenlegungspflicht eintreten – inklusive jährlicher Fristen und Sanktionsrisiken.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann bilanziert eine GbR freiwillig?

Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, entscheiden sich viele GbR-Gesellschafter für eine freiwillige Bilanzierung. Die Gründe reichen von internen Steuerungsanforderungen bis zu externen Erwartungen von Banken, Investoren oder Geschäftspartnern.

Typische Gründe für freiwillige Bilanzierung

  • Kreditvergabe: Banken verlangen bei Finanzierungsanfragen häufig eine Bilanz, um Vermögenslage und Eigenkapital zu beurteilen.
  • Transparenz: Eine Bilanz zeigt das Vermögen (Aktiva) und die Schulden (Passiva) zu einem Stichtag – die EÜR bildet nur Gewinn ab.
  • Vorbereitung auf Rechtsformwechsel: Wer plant, zur GmbH oder UG zu wechseln, kann durch freiwillige Bilanzierung bereits Prozesse etablieren.
  • Gesellschafterstreit vermeiden: Eine Bilanz schafft Klarheit über Vermögensanteile und erleichtert Auseinandersetzungen bei Austritt.
  • Investoren oder Käufer: Bei Verkauf oder Beteiligungen wird regelmäßig eine Bilanz als Basis für Due Diligence gefordert.

Achtung: Stetigkeitsgrundsatz

Wer einmal freiwillig bilanziert, ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB an die Beibehaltung der Bilanzierungsmethode gebunden. Ein Wechsel zurück zur EÜR ist nur bei wichtigem Grund und nach Abstimmung mit dem Finanzamt möglich. Die Entscheidung sollte daher langfristig getroffen werden.

Wer den Aufwand scheut, aber dennoch qualifizierte Unterstützung bei der Buchführung und Gewinnermittlung benötigt, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen. Unsere Steuerberater erstellen auf Wunsch auch für GbR eine freiwillige Bilanz – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten.

Wie ist eine Bilanz für eine GbR aufgebaut?

Auch wenn die GbR nicht nach HGB bilanzieren muss, orientiert sich eine freiwillige Bilanz in der Praxis meist an den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB. Das schafft Vergleichbarkeit und erleichtert die spätere Umstellung auf eine Kapitalgesellschaft.

Aktivseite: Vermögen der GbR

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital der GbR verwendet wird. Typische Posten sind:

  • Anlagevermögen: Maschinen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software, Beteiligungen
  • Umlaufvermögen: Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben, Kasse
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Vorauszahlungen für Miete, Versicherungen etc.

Passivseite: Mittelherkunft und Schulden

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt:

  • Eigenkapital: Kapitalkonten der Gesellschafter, Privatkonten, Rücklagen, Gewinnvortrag
  • Rückstellungen: Z. B. für ungewisse Verbindlichkeiten, Steuern, Urlaubsansprüche (falls Mitarbeiter vorhanden)
  • Verbindlichkeiten: Darlehen, Lieferantenverbindlichkeiten, sonstige Verbindlichkeiten

Eigenkapital bei der GbR

Im Unterschied zur GmbH gibt es bei der GbR kein festes Stammkapital. Das Eigenkapital setzt sich aus den individuellen Kapitalkonten der Gesellschafter zusammen. Einlagen, Entnahmen und Gewinnanteile werden personenbezogen erfasst. Bei Austritt eines Gesellschafters erfolgt die Abfindung auf Basis des Kapitalkontos.

Die Bilanz muss nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB vorsichtig bewertet werden: Vermögensgegenstände dürfen nicht überbewertet, Schulden nicht unterbewertet werden. Für GbR gelten dieselben Bewertungsgrundsätze wie für bilanzierungspflichtige Unternehmen, sofern freiwillig bilanziert wird.

Wie funktioniert die Gewinnverteilung bei der GbR in der Bilanz?

Die Gewinnverteilung bei der GbR richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt die gesetzliche Verteilung nach § 722 BGB: Jeder Gesellschafter erhält zunächst 4 % Zinsen auf seine Kapitaleinlage, der verbleibende Gewinn oder Verlust wird zu gleichen Teilen (nach Köpfen) verteilt.

Buchhalterische Erfassung der Gewinnverteilung

In der Bilanz wird der Gewinn des Geschäftsjahres den Kapitalkonten der Gesellschafter zugeordnet. Die Buchung erfolgt typischerweise wie folgt:

  1. Gewinn- und Verlustkonto wird abgeschlossen und der Jahresüberschuss ermittelt.
  2. Der Gewinn wird auf die Gesellschafter verteilt gemäß Gesellschaftsvertrag oder § 722 BGB.
  3. Buchung: Gewinn- und Verlustkonto an Kapitalkonto Gesellschafter A / B / C.
  4. Entnahmen der Gesellschafter während des Jahres werden gegen die Kapitalkonten gebucht.

„Bei der GbR ist die transparente Zuordnung von Gewinn und Entnahmen auf die individuellen Kapitalkonten essenziell. Fehler in der Gewinnverteilung führen regelmäßig zu Konflikten zwischen Gesellschaftern. Unsere Steuerberater achten deshalb besonders auf eine saubere Dokumentation und vertragskonforme Verteilung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerliche Behandlung

Die GbR selbst ist nicht steuerpflichtig. Der Gewinn wird auf Ebene der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip). Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung – unabhängig davon, ob er den Gewinn tatsächlich entnommen hat. Dies kann zu Liquiditätsengpässen führen, wenn Gewinne thesauriert, aber dennoch versteuert werden müssen.

  • Gesellschaftsvertrag prüfen: Ist die Gewinnverteilung geregelt?
  • Falls nein: Gesetzliche Regelung § 722 BGB anwenden (4 % Zinsen + Kopfteil)
  • Kapitalkonten für jeden Gesellschafter führen (Einlagen, Entnahmen, Gewinnanteil)
  • Gewinnverteilung dokumentieren (Beschluss, Buchungsbeleg)
  • Steuerliche Gewinnfeststellung: Anlage zur Einkommensteuererklärung jedes Gesellschafters

Was passiert bei Umwandlung der GbR in eine GmbH mit der Bilanz?

Die Umwandlung einer GbR in eine GmbH ist ein häufiger Schritt, wenn Haftungsrisiken steigen oder externe Investoren einsteigen. Mit der Umwandlung entsteht automatisch die Bilanzierungspflicht nach § 242, § 264 HGB. Die bisherige EÜR-Buchführung muss auf doppelte Buchführung umgestellt werden.

Ablauf der Umwandlung

  1. Umwandlungsbeschluss: Die Gesellschafter beschließen die Umwandlung und erstellen einen Umwandlungsplan nach § 3 UmwG.
  2. Schlussbilanz der GbR: Zum Umwandlungsstichtag wird eine Schlussbilanz erstellt. Sie bildet die Grundlage für die Einbringung in die neue GmbH.
  3. Eröffnungsbilanz der GmbH: Die Vermögenswerte und Schulden der GbR werden in die Eröffnungsbilanz der GmbH übernommen. Bewertung erfolgt zu Buchwerten (§ 20 UmwStG) oder auf Antrag zu Verkehrswerten.
  4. Handelsregistereintragung: Die GmbH entsteht erst mit Eintragung ins Handelsregister. Ab diesem Zeitpunkt gilt die volle Bilanzierungs- und Offenlegungspflicht.
  5. Laufende Buchführung: Ab Eintragung muss die GmbH laufend doppelt buchen und jährlich einen Jahresabschluss nach § 242, § 264 HGB erstellen.

Fristen beachten

Nach Umwandlung gelten für die neue GmbH ab sofort die gesetzlichen Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses binnen 8 Monaten (mittelgroß/groß) bzw. 11 Monaten (klein) nach § 42a GmbHG, Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister. Verstöße führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB.

Steuerliche Folgen

Bei Umwandlung kann zwischen Buchwertfortführung (§ 20 UmwStG) und Aufdeckung stiller Reserven gewählt werden. Die Buchwertfortführung ist steuerneutral, erfordert aber einen Antrag. Wird dieser nicht gestellt oder werden Verkehrswerte angesetzt, entsteht ein steuerpflichtiger Übertragungsgewinn auf Ebene der bisherigen GbR-Gesellschafter.

Wer die Umwandlung plant und eine professionelle Begleitung wünscht – von der Schlussbilanz über die Eröffnungsbilanz bis zur laufenden GmbH-Buchführung – findet bei OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere Steuerberater übernehmen die gesamte Abwicklung rechtskonform und fristgerecht.

Häufige Fehler bei der freiwilligen Bilanzierung der GbR

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, sollten GbR-Gesellschafter bei freiwilliger Bilanzierung die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beachten. In der Praxis treten regelmäßig folgende Fehler auf:

1. Vermischung von Privat- und Geschäftsvermögen

Da GbR-Gesellschafter häufig persönlich und unbeschränkt haften, wird in der Praxis oft nicht sauber zwischen privatem und betrieblichem Vermögen getrennt. Das führt zu Problemen bei der Bilanzierung und kann steuerliche Konsequenzen haben. Entnahmen und Einlagen müssen klar dokumentiert und auf den Kapitalkonten gebucht werden.

2. Fehlende oder fehlerhafte Gewinnverteilung

Wird im Gesellschaftsvertrag keine Gewinnverteilung geregelt und § 722 BGB nicht korrekt angewendet (4 % Zinsen auf Kapitaleinlage + Kopfteil), entstehen Unstimmigkeiten. Diese führen nicht nur zu Konflikten, sondern auch zu steuerlichen Korrekturen durch das Finanzamt.

3. Nichtbeachtung des Stetigkeitsgrundsatzes

Wer freiwillig bilanziert, muss nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB die Bilanzierungsmethode beibehalten. Ein Wechsel zwischen EÜR und Bilanz ohne wichtigen Grund ist unzulässig und wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Auch Bewertungsmethoden (z. B. AfA-Methoden) müssen stetig angewendet werden.

4. Unvollständige Rückstellungsbildung

Auch bei der GbR sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z. B. ausstehende Steuerberatungskosten, Prozessrisiken, Urlaubsansprüche) nach § 249 HGB zu bilden. Werden diese vergessen, ist die Bilanz unvollständig und die Gewinnermittlung fehlerhaft.

Typische Fehlerquelle

Keine saubere Trennung von Gesellschafter-Darlehen und Eigenkapital. Darlehen müssen als Verbindlichkeiten passiviert werden, dürfen nicht im Eigenkapital erfasst werden.

Beste Praxis

Alle Gesellschafter-Transaktionen (Einlagen, Entnahmen, Darlehen) schriftlich dokumentieren und in separaten Konten führen. Verträge über Darlehen schriftlich abschließen.

„Wir beobachten regelmäßig, dass GbR-Gesellschafter die Komplexität einer ordnungsgemäßen Bilanzierung unterschätzen. Eine freiwillige Bilanz muss denselben Anforderungen genügen wie eine Pflichtbilanz – sonst verliert sie ihren Wert für Banken oder Investoren und kann sogar steuerliche Nachteile nach sich ziehen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Software-Unterstützung gibt es für die GbR-Bilanzierung?

Für GbR, die freiwillig bilanzieren oder auf doppelte Buchführung umsteigen möchten, stehen verschiedene Software-Lösungen zur Verfügung. Die Auswahl hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und vorhandenen Fachkenntnissen ab.

Cloud-Buchhaltungssoftware

Moderne Cloud-Lösungen (z. B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk) bieten auch für GbR die Möglichkeit zur doppelten Buchführung. Die Vorteile:

  • Automatische Belegerfassung per OCR und Bankanbindung
  • Mehrere Benutzer (Gesellschafter, Steuerberater) können gleichzeitig arbeiten
  • Laufende Auswertungen: BWA, Summen- und Saldenlisten, vorläufige Bilanz
  • Schnittstellen zu Steuerberatern und Finanzamt (ELSTER)

Integration mit Steuerberater

Auch bei Nutzung von Buchhaltungssoftware bleibt die fachliche Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses Aufgabe des Steuerberaters. Software kann Belege erfassen und verbuchen, aber Bilanzierung, Bewertung, Rückstellungsbildung und Jahresabschlusserstellung erfordern steuerrechtliche Expertise.

OnlineBilanz verbindet moderne Software mit zugelassenen Steuerberatern: Mandanten buchen laufend in ihrem System, die Steuerberater übernehmen Prüfung, Korrektur und rechtsverbindliche Erstellung des Jahresabschlusses – digital koordiniert, ohne Medienbrüche, mit transparenten Festpreisen.

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Tipp für GbR-Gesellschafter

Auch wenn keine Bilanzierungspflicht besteht, lohnt sich die Investition in eine professionelle Buchhaltung. Sie schafft Transparenz, vermeidet Gesellschafterstreit und erleichtert Bankgespräche sowie eine spätere Umwandlung in die GmbH.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GbR auch als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bilanzieren?

Ja, die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer und hat keinen direkten Einfluss auf die Bilanzierungspflicht. Eine GbR kann gleichzeitig Kleinunternehmer sein und dennoch bilanzierungspflichtig werden, wenn sie die Grenzen nach § 141 AO überschreitet. Auch die freiwillige Bilanzierung steht Kleinunternehmern offen.

Welche steuerlichen Vor- und Nachteile hat die freiwillige Bilanzierung für eine GbR?

Vorteile: bessere Vergleichbarkeit über mehrere Jahre, aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände können angesetzt werden, höhere Akzeptanz bei Banken. Nachteile: höherer Aufwand bei Erstellung und Buchführung, Bindung an Bilanzierungsmethode für mehrere Jahre, weniger Flexibilität bei Gewinnermittlung als bei der EÜR.

Muss eine GbR ihre Bilanz beim Unternehmensregister offenlegen?

Nein, eine reine GbR ohne Handelsregistereintrag ist nicht zur Offenlegung verpflichtet. Offenlegungspflicht nach § 325 HGB besteht nur für Kapitalgesellschaften und ins Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG). Eine freiwillig bilanzierende GbR kann ihre Bilanz intern nutzen, ohne sie publizieren zu müssen.

Wie wirkt sich die Entnahme von Gesellschaftern auf die GbR-Bilanz aus?

Privatentnahmen der Gesellschafter mindern deren Kapitalkonten in der Bilanz, beeinflussen aber nicht den Gewinn der GbR. Sie werden im Eigenkapital unter den jeweiligen Gesellschafter-Kapitalkonten erfasst. Entnahmen können Bargeld, Waren oder auch Dienstleistungen umfassen und müssen laufend dokumentiert werden, um am Bilanzstichtag die korrekten Kapitalsalden darzustellen.

Gilt für eine GbR die Pflicht zur Erstellung eines Anhangs oder Lageberichts?

Nein, eine reine GbR ist weder zur Erstellung eines Anhangs nach § 284 HGB noch eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet. Diese Pflichten gelten nur für Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Selbst bei freiwilliger Bilanzierung kann eine GbR auf diese ergänzenden Berichtsinstrumente verzichten, sofern sie nicht ins Handelsregister eingetragen ist.

Was passiert, wenn eine GbR nachträglich bilanzierungspflichtig wird?

Überschreitet eine GbR erstmals die Grenzen nach § 141 AO, muss sie zum nächsten Wirtschaftsjahr eine Eröffnungsbilanz erstellen und zur doppelten Buchführung übergehen. Die Übergangsphase sollte sorgfältig geplant werden: Alle Vermögenswerte und Schulden sind zu inventarisieren, Bewertungen vorzunehmen und die Buchführung umzustellen. Ein Steuerberater unterstützt dabei, Fehler zu vermeiden und steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Gesellschaftsrecht. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater