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Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogBestandteile Jahresabschluss

Aus was besteht der Jahresabschluss 2026? Aufbau & Bestandteile

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss ist die zentrale Abschlussrechnung jeder Kapitalgesellschaft. Eine detaillierte Übersicht über die Bestandteile des Jahresabschlusses zeigt, dass er je nach Rechtsform und Unternehmensgröße unterschiedlich aufgebaut ist. Dieser Leitfaden erklärt Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht nach aktuellem Handelsrecht – mit konkreten Pflichten für GmbH, UG und AG. Besondere Anforderungen gelten dabei für den Jahresabschluss der AG, der erweiterte Pflichtangaben erfordert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss besteht nach § 242 HGB mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen gemäß § 264 Abs. 1 HGB zusätzlich einen Anhang erstellen. Mittelgroße und große Gesellschaften benötigen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB auch einen Lagebericht.

Was ist der Jahresabschluss?

Der Jahresabschluss ist die zentrale finanzielle Abschlussrechnung eines Unternehmens für ein Geschäftsjahr. Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage, die Ertragskraft und das Vermögen zum Bilanzstichtag.

Nach § 242 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann zum Schluss eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten erweiterte Pflichten nach §§ 264 ff. HGB.

Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Besteuerung, Kreditentscheidungen, Gesellschafterbeschlüsse und die gesetzliche Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Hinweis

Die Aufstellungspflicht liegt bei der Geschäftsführung. Eine Unterstützung durch Steuerberater oder digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de ist zulässig, die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim vertretungsberechtigten Organ.

Bestandteile des Jahresabschlusses im Überblick

Die Zusammensetzung des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und der Unternehmensgröße ab. Während Einzelkaufleute nur Bilanz und GuV benötigen, müssen Kapitalgesellschaften zusätzliche Bestandteile erstellen.

Bestandteil Rechtsgrundlage Pflicht für
Bilanz § 242 HGB, § 266 HGB Alle Kaufleute
Gewinn- und Verlustrechnung § 242 HGB, § 275 HGB Alle Kaufleute
Anhang § 264 Abs. 1 HGB Alle Kapitalgesellschaften
Lagebericht § 264 Abs. 1 S. 2 HGB Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Zusätzlich kann bei bestimmten Konstellationen ein Eigenkapitalspiegel oder eine Kapitalflussrechnung erforderlich sein, insbesondere bei kapitalmarktorientierten Unternehmen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB.

2

Pflichtbestandteile für Einzelkaufleute

3

Pflichtbestandteile für kleine Kapitalgesellschaften

4

Pflichtbestandteile für mittelgroße/große Kapitalgesellschaften

Die Bilanz – Vermögen und Kapital im Überblick

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden des Unternehmens zum Bilanzstichtag gegenüber. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögensverwendung) und Passiva (Vermögensherkunft).

Nach § 266 HGB ist die Gliederung für Kapitalgesellschaften detailliert vorgeschrieben. Die Bilanz muss klar und übersichtlich aufgestellt werden und die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens widerspiegeln.

Aktivseite – Vermögensverwendung

Die Aktivseite zeigt, wofür das Kapital eingesetzt wurde. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 2 HGB in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.

Anlagevermögen

Gegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen.

Umlaufvermögen

Gegenstände, die nur kurzfristig im Unternehmen verbleiben: Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben.

Passivseite – Vermögensherkunft

Die Passivseite zeigt, woher das Kapital stammt. Sie gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB in Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

  • Eigenkapital: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, Jahresüberschuss/-fehlbetrag
  • Rückstellungen: Verpflichtungen mit ungewisser Höhe oder Fälligkeit (z. B. Pensionsrückstellungen)
  • Verbindlichkeiten: Konkrete Schulden gegenüber Dritten (Lieferanten, Banken, Finanzamt)

Hinweis

Die Bilanzsumme (Summe Aktiva) muss stets mit der Summe Passiva übereinstimmen. Diese Bilanzidentität ist das zentrale Prinzip der doppelten Buchführung nach § 243 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung stellt die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres gegenüber. Sie zeigt, wie der in der Bilanz ausgewiesene Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag entstanden ist.

Nach § 275 HGB können Kapitalgesellschaften zwischen dem Gesamtkostenverfahren und dem Umsatzkostenverfahren wählen. Beide Verfahren führen zum gleichen Ergebnis, unterscheiden sich aber in der Darstellung.

Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB

Das Gesamtkostenverfahren gliedert die Aufwendungen nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen). Es ist in Deutschland die häufigste Darstellungsform.

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. Andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Finanzergebnis
  10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  11. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Umsatzkostenverfahren nach § 275 Abs. 3 HGB

Das Umsatzkostenverfahren gliedert die Aufwendungen funktional nach Unternehmensbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten). Es wird bevorzugt von international ausgerichteten Unternehmen verwendet.

Achtung

Die einmal gewählte Darstellungsform sollte beibehalten werden (Grundsatz der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB). Ein Wechsel ist nur bei wichtigem Grund zulässig und im Anhang zu erläutern.

Der Anhang – Erläuterungen und Pflichtangaben

Der Anhang ist nach § 264 Abs. 1 HGB zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses für alle Kapitalgesellschaften. Er ergänzt und erläutert die Angaben in Bilanz und GuV.

Die Mindestangaben sind in § 284 HGB geregelt. Der Umfang hängt von der Unternehmensgröße ab: Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

Pflichtangaben nach § 284 HGB

  • Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Bilanzposten (z. B. Restlaufzeiten von Forderungen und Verbindlichkeiten)
  • Erläuterungen zu GuV-Posten
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Gesamtbezüge der Geschäftsführung (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften nach § 285 Nr. 9 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB)
  • Vorschlag zur Ergebnisverwendung oder Beschluss über Ergebnisverwendung

„Der Anhang wird häufig unterschätzt. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses führen und die Offenlegung beim Unternehmensregister gefährden. Eine sorgfältige Erstellung ist daher unerlässlich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB können nach § 288 HGB auf zahlreiche Angaben verzichten, beispielsweise auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten.

Der Lagebericht – Analyse und Prognose

Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit.

Nach § 289 HGB muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

Inhalt des Lageberichts nach § 289 HGB

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Geschäftsergebnisse
  • Darstellung der Lage der Gesellschaft
  • Beschreibung der wesentlichen Chancen und Risiken (Risikobericht)
  • Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Prognosebericht)
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (soweit wesentlich)
  • Bestehen von Zweigniederlassungen
  • Übernahmerechtliche Angaben bei börsennotierten Gesellschaften (§ 289a HGB)

Der Lagebericht ist kein Bestandteil der Offenlegung für mittelgroße Gesellschaften, sondern nur für große Kapitalgesellschaften nach § 325 Abs. 1 HGB offenlegungspflichtig.

Hinweis

Auch wenn kleine Kapitalgesellschaften keinen Lagebericht erstellen müssen, kann es aus betriebswirtschaftlichen Gründen sinnvoll sein, zumindest eine interne Geschäftsentwicklungsanalyse zu erstellen – insbesondere für Bankgespräche.

Größenabhängige Pflichten nach § 267 HGB

Die Pflichten zur Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses hängen von der Unternehmensgröße ab. Die Größenklassen sind in § 267 HGB definiert und berücksichtigen Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Bestandteile nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (verkürzt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • GuV
  • Anhang (mit Erleichterungen nach § 288 HGB)

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • GuV
  • Anhang (vollständig nach §§ 284, 285 HGB)
  • Lagebericht (nach § 289 HGB)

Große Kapitalgesellschaft

  • Bilanz (vollständig nach § 266 HGB)
  • GuV
  • Anhang (erweitert nach §§ 284, 285 HGB)
  • Lagebericht (nach § 289 HGB)

Achtung

Die Größenklasse beeinflusst auch die Offenlegungspflichten beim Unternehmensregister. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz einreichen, mittelgroße und große müssen den vollständigen Jahresabschluss offenlegen.

Aufstellung, Feststellung und Offenlegung – Fristen 2026

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt in mehreren rechtlich definierten Schritten. Jeder Schritt unterliegt eigenen Fristen, deren Nichteinhaltung Sanktionen nach sich ziehen kann.

Aufstellung durch die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung ist nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. Eine gesetzliche Frist für die Aufstellung existiert nicht, jedoch muss die Feststellung innerhalb bestimmter Fristen erfolgen.

Feststellung durch die Gesellschafter

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen nach dem Bilanzstichtag festgestellt werden. Für das Geschäftsjahr mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Feststellungsfristen:

Kleine Kapitalgesellschaften

Feststellung bis spätestens 30. November 2026 (11 Monate nach dem Bilanzstichtag).

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Feststellung bis spätestens 31. August 2026 (8 Monate nach dem Bilanzstichtag).

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss binnen 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026.

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Die früher übliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt.

Achtung

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Häufige Fehler bei der Erstellung vermeiden

In der Praxis treten bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler auf, die zu Verzögerungen, Rückfragen oder gar zur Nichtigkeit des Abschlusses führen können.

  • Falsche Größenklasse: Prüfen Sie jährlich, ob Ihr Unternehmen die Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreitet.
  • Unvollständiger Anhang: Achten Sie auf alle Pflichtangaben nach § 284 HGB – fehlende Angaben gefährden die Rechtssicherheit.
  • Fehlende Unterschriften: Der Jahresabschluss muss von allen Geschäftsführern unterzeichnet werden (§ 245 HGB).
  • Verstoß gegen Bilanzierungsgrundsätze: Beachten Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 243 HGB).
  • Verspätete Feststellung oder Offenlegung: Planen Sie ausreichend Vorlaufzeit für die Gesellschafterversammlung und Einreichung.
  • Verwechslung von Feststellung und Offenlegung: Beide Schritte haben unterschiedliche Fristen und rechtliche Bedeutungen.
  • Fehlende Prüfung bei Prüfungspflicht: Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen prüfungspflichtig ist (§ 316 HGB).

„Die meisten Fehler entstehen durch Unkenntnis der größenabhängigen Pflichten oder durch Zeitdruck. Eine frühzeitige Planung und professionelle Unterstützung – etwa durch OnlineBilanz.de – vermeiden kostspielige Korrekturen und Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

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Häufig gestellte Fragen

Aus welchen Bestandteilen besteht der Jahresabschluss einer GmbH?

Der Jahresabschluss einer GmbH besteht nach § 264 Abs. 1 HGB zwingend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang. Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit.

Welche Fristen gelten 2026 für die Offenlegung des Jahresabschlusses?

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss bis zum 31. Dezember 2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden (12-Monats-Frist nach § 325 HGB). Zusätzlich gelten Feststellungsfristen: 11 Monate für kleine Kapitalgesellschaften, 8 Monate für mittelgroße und große nach § 42a GmbHG.

Was ist der Unterschied zwischen Bilanz und GuV?

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Schuldenlage zu einem Stichtag (§ 266 HGB): Was besitzt das Unternehmen (Aktiva) und woher stammt das Kapital (Passiva). Die GuV stellt dagegen die Erträge und Aufwendungen des gesamten Geschäftsjahres gegenüber und zeigt, wie der Gewinn oder Verlust entstanden ist (§ 275 HGB).

Welche Angaben muss der Anhang einer kleinen GmbH enthalten?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen im Anhang nach § 288 HGB mindestens Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl, zu Haftungsverhältnissen und zum Ergebnisverwendungsvorschlag machen. Viele Erleichterungen gegenüber mittelgroßen und großen Gesellschaften sind zulässig.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung bei Kapitalgesellschaften, § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 275 HGB – Gliederung der GuV, § 284 HGB – Angaben im Anhang, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater