Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogAbschreibungen im Jahresabschluss

Jahresabschluss & Abschreibungen 2026: Methoden, Fristen, Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss bildet die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens ab – und Abschreibungen sind dabei unverzichtbar. Sie erfassen den Wertverzehr von Anlagevermögen und sorgen dafür, dass Gewinne realistisch berechnet werden. Welche Methoden gibt es, welche Fristen und Pflichten 2026 gelten und wie werden Abschreibungen korrekt im Jahresabschluss dargestellt? Für Konzerne mit mehreren Tochtergesellschaften spielt zudem die Konsolidierung des Jahresabschlusses eine zentrale Rolle. Unternehmen in Nordrhein-Westfalen können ihren Jahresabschluss in Düsseldorf digital und rechtssicher erstellen lassen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Abschreibungen verteilen die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern auf deren Nutzungsdauer und erfassen so den Wertverzehr. Sie sind nach § 253 HGB und EStG verpflichtend und beeinflussen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Die häufigsten Methoden sind lineare und degressive Abschreibung sowie Sonderabschreibungen nach § 7g EStG. Weitere Details zur korrekten Umsetzung finden Sie unter Abschreibung im Jahresabschluss.

Grundlagen der Abschreibungen im Jahresabschluss

Abschreibungen erfassen den Wertverzehr von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer. Sie sind zentraler Bestandteil jedes Jahresabschlusses und beeinflussen sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung.

Nach § 253 Abs. 3 HGB sind planmäßige Abschreibungen für Anlagevermögen verpflichtend, dessen Nutzung zeitlich begrenzt ist. Dadurch werden Anschaffungskosten nicht sofort als Aufwand erfasst, sondern über mehrere Jahre verteilt.

Abschreibungen dienen zwei zentralen Zielen: Sie stellen den tatsächlichen Wert des Vermögens realistisch dar und vermeiden Ergebnisverzerrungen durch einmalige hohe Aufwendungen. So entsteht ein verlässliches Bild der wirtschaftlichen Lage.

Hinweis

Was wird abgeschrieben? Alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit begrenzter Nutzungsdauer: Maschinen, Fahrzeuge, Büroausstattung, Software, Gebäude (ohne Grundstücke). Nicht abgeschrieben werden Grundstücke und Finanzanlagen ohne Wertminderung.

§ 253 HGB

Bewertungsvorschrift

§ 7 EStG

Steuerliche Abschreibung

AfA-Tabellen

Nutzungsdauer-Vorgaben

Abschreibungsmethoden im Überblick

Die Wahl der Abschreibungsmethode beeinflusst den jährlichen Aufwand und damit das Jahresergebnis. Das HGB und EStG geben vor, welche Methoden zulässig sind.

Lineare Abschreibung

Die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Sie ist die Standardmethode und gilt sowohl handelsrechtlich als auch steuerlich.

Beispiel: Eine Maschine kostet 50.000 Euro bei 10 Jahren Nutzungsdauer. Die jährliche Abschreibung beträgt 5.000 Euro (10 % pro Jahr).

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung war steuerlich zeitweise möglich (zuletzt für Anschaffungen 2020–2022 nach § 7 Abs. 2 EStG). Dabei werden in den ersten Jahren höhere Beträge abgeschrieben, später sinkt der Aufwand.

Handelsrechtlich ist die degressive Abschreibung nach § 253 Abs. 3 HGB zulässig, wenn sie dem tatsächlichen Wertverzehr entspricht. Steuerlich gilt sie 2026 für Neuanschaffungen nicht.

Leistungsabschreibung

Bei der Leistungsabschreibung richtet sich der Aufwand nach der tatsächlichen Nutzung (z. B. Kilometer, Betriebsstunden). Diese Methode ist zulässig, wenn die Nutzung messbar und der Wertverzehr nutzungsabhängig ist.

Methode Verlauf Handelsrecht Steuerrecht 2026
Linear Gleichmäßig § 253 Abs. 3 HGB § 7 Abs. 1 EStG
Degressiv Fallend § 253 Abs. 3 HGB Nicht zulässig
Leistung Nutzungsabhängig § 253 Abs. 3 HGB § 7 Abs. 1 S. 4 EStG

Gesetzliche Grundlagen für Jahresabschluss & Abschreibungen

Die Pflicht zur Abschreibung ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch und dem Einkommensteuergesetz. Beide Regelwerke verfolgen unterschiedliche Zwecke und können daher zu abweichenden Werten führen.

Handelsrechtliche Vorgaben

Nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.

Das HGB orientiert sich am Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) und fordert eine realistische Darstellung der Vermögenslage. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bei dauerhafter Wertminderung verpflichtend.

Steuerrechtliche Vorgaben

§ 7 EStG regelt die steuerliche Abschreibung (AfA = Absetzung für Abnutzung). Die Nutzungsdauer wird durch die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums vorgegeben.

Weichen handelsrechtliche und steuerrechtliche Werte voneinander ab, entstehen latente Steuern nach § 274 HGB. Diese sind bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zu bilanzieren.

Achtung

Achtung: Verstöße gegen die Abschreibungspflicht führen zu fehlerhaften Jahresabschlüssen. Dies kann bei der Offenlegung im Unternehmensregister auffallen und Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) nach sich ziehen.

Berechnung und Nutzungsdauer von Abschreibungen

Die Höhe der Abschreibung hängt von drei Faktoren ab: Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Nutzungsdauer und gewählter Methode. Die Nutzungsdauer wird in der Regel aus den AfA-Tabellen entnommen.

Anschaffungskosten richtig ermitteln

Nach § 255 Abs. 1 HGB umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis zuzüglich aller Nebenkosten (Transport, Montage, Zoll) abzüglich Preisnachlässe. Auch nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage.

Nutzungsdauer bestimmen

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen oder der individuellen Schätzung. Für steuerliche Zwecke sind die AfA-Tabellen maßgeblich, handelsrechtlich kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden.

Beispiel 1: PKW

  • Jährliche Abschreibung: 5.000 Euro
  • Abschreibungssatz: 16,67 %
  • Restwert nach 6 Jahren: 0 Euro

Beispiel 2: Büromöbel

  • Jährliche Abschreibung: 615,38 Euro
  • Abschreibungssatz: 7,69 %
  • Restwert nach 13 Jahren: 0 Euro

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter bis 800 Euro (netto) sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Zwischen 250 und 800 Euro besteht ein Wahlrecht zur Sofortabschreibung oder Aufnahme in einen Sammelposten.

Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG (GWG zwischen 250 und 1.000 Euro netto) werden über 5 Jahre abgeschrieben. Die Entscheidung gilt einheitlich für alle GWG eines Jahres.

Darstellung von Abschreibungen im Jahresabschluss

Abschreibungen wirken sich auf beide Bestandteile des Jahresabschlusses aus: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Ihre korrekte Darstellung ist nach § 243 HGB verpflichtend.

Bilanzausweis nach § 266 HGB

In der Bilanz werden Vermögensgegenstände zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Die kumulierten Abschreibungen mindern den Buchwert. Nach § 266 Abs. 2 HGB wird das Anlagevermögen in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen untergliedert.

Die Anschaffungskosten, Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Geschäftsjahres sind im Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB anzugeben. Dieser ist Bestandteil des Anhangs bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften.

GuV-Ausweis nach § 275 HGB

Abschreibungen erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand. Nach § 275 Abs. 2 Nr. 7 HGB (Gesamtkostenverfahren) werden sie als eigener Posten ausgewiesen: ‚Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen‘.

Im Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) werden Abschreibungen den jeweiligen Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten) zugeordnet.

„Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung des Anlagespiegels. Er dokumentiert nicht nur die Entwicklung des Anlagevermögens, sondern ist auch Grundlage für Steuerprüfungen und Kreditentscheidungen. Eine saubere Führung spart später viel Aufwand.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Position Bilanz GuV Anhang
Anschaffungskosten Aktivseite (brutto) Anlagenspiegel
Kumulierte AfA Abzugsposten Anlagenspiegel
Buchwert Aktivseite (netto)
Jährliche AfA Aufwand Erläuterung

Sonderabschreibungen und steuerliche Wahlrechte

Neben den planmäßigen Abschreibungen bietet das Steuerrecht Sonderabschreibungen zur Förderung von Investitionen. Diese können die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich senken.

Sonderabschreibung nach § 7g EStG

§ 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben (Betriebsvermögen bis 235.000 Euro) einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten. Wird das Wirtschaftsgut angeschafft, kann zusätzlich eine Sonderabschreibung von 20 % über 5 Jahre verteilt werden.

Voraussetzung: Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des dem Anschaffungsjahr folgenden Jahres im Betriebsvermögen verbleiben und zu 90 % betrieblich genutzt werden.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind außerplanmäßige Abschreibungen bei dauerhafter Wertminderung verpflichtend. Steuerlich ist dies in § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG geregelt.

Beispiele: technische Überholung (z. B. veraltete Software), Unfallschaden, dauerhafte Marktwertminderung. Bei vorübergehender Wertminderung besteht handelsrechtlich ein Abschreibungsverbot (§ 253 Abs. 5 HGB).

  • Betriebsvermögen maximal 235.000 Euro für IAB nach § 7g EStG
  • Investition innerhalb von 3 Jahren nach IAB-Bildung durchführen
  • Mindestnutzung bis zum Ende des Folgejahres
  • Sonderabschreibung von 20 % zusätzlich zur linearen AfA möglich
  • Außerplanmäßige Abschreibung nur bei dauerhafter Wertminderung

Digitale Umsetzung: Abschreibungen automatisch berechnen

Die manuelle Berechnung und Verbuchung von Abschreibungen ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de automatisieren diesen Prozess vollständig und unterstützen Sie zusätzlich bei der Einhaltung der Fristen zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses.

Automatische Abschreibungsberechnung

OnlineBilanz.de übernimmt die Ermittlung der Nutzungsdauer aus den AfA-Tabellen, berechnet die jährlichen Abschreibungsbeträge und erstellt den Anlagenspiegel automatisch. Änderungen (Zugänge, Abgänge, außerplanmäßige Abschreibungen) werden direkt übernommen.

Die Software berücksichtigt sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Vorgaben und weist auf Abweichungen hin. So entstehen keine latenten Steuern durch Fehler in der Bewertung.

Integration in den Jahresabschluss

Abschreibungen fließen automatisch in Bilanz und GuV ein. Der Anlagenspiegel wird als Bestandteil des Anhangs generiert. Nach Prüfung kann der Jahresabschluss direkt an das Unternehmensregister übermittelt werden – ohne Medienbruch.

Eingabe

  • Anschaffungskosten erfassen
  • Nutzungsdauer wählen
  • Methode festlegen

Berechnung

  • Automatische AfA-Ermittlung
  • Anlagenspiegel-Erstellung
  • GuV-Integration

Ausgabe

  • Bilanzausweis
  • GuV-Ausweis
  • Offenlegung ans Register

Fristen einhalten mit digitaler Unterstützung

Der Jahresabschluss muss nach § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag offengelegt werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt als Frist der 31.12.2026.

OnlineBilanz.de erinnert rechtzeitig an die Feststellungsfristen (11 Monate bei kleinen, 8 Monate bei mittelgroßen/großen GmbHs nach § 42a GmbHG) und die Offenlegungsfrist. So drohen keine Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Häufige Fehler bei Abschreibungen vermeiden

Fehler bei der Abschreibung führen zu falschen Jahresabschlüssen und können steuerliche Nachteile oder Ordnungsgelder nach sich ziehen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich vermeiden.

Falsche Nutzungsdauer

Wird eine zu kurze oder zu lange Nutzungsdauer gewählt, weicht das Ergebnis von den steuerlichen Vorgaben ab. Die AfA-Tabellen sind verbindlich, individuelle Schätzungen müssen begründet und dokumentiert werden.

Nachträgliche Anschaffungskosten nicht erfasst

Nachträgliche Anschaffungskosten (z. B. Umbau, Erweiterung) erhöhen die Bemessungsgrundlage nach § 255 Abs. 1 HGB. Sie dürfen nicht sofort als Aufwand erfasst, sondern müssen aktiviert und abgeschrieben werden.

Fehlende Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten

Reparaturen sind sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, Erweiterungen oder wesentliche Verbesserungen sind Herstellungskosten und aktivierungspflichtig. Die Abgrenzung ist oft schwierig und sollte dokumentiert werden.

Achtung

Praxistipp: Legen Sie für jedes Wirtschaftsgut eine Anlageakte an. Dokumentieren Sie Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibungsmethode und alle nachträglichen Veränderungen. Das erleichtert Steuerprüfungen und verhindert Fehler.

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter abgeschrieben

Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Gebäude auf fremdem Grund sind abschreibbar, das Grundstück selbst nicht. Auch bestimmte Finanzanlagen (z. B. Beteiligungen) werden nicht planmäßig abgeschrieben.

  • AfA-Tabellen korrekt anwenden und Nutzungsdauer dokumentieren
  • Nachträgliche Anschaffungskosten aktivieren, nicht sofort aufwandswirksam buchen
  • Erhaltungsaufwand von Herstellungskosten klar abgrenzen
  • Grundstücke von Gebäuden trennen und nur Gebäude abschreiben
  • GWG-Grenze von 800 Euro netto beachten und Wahlrechte einheitlich ausüben
  • Anlagenspiegel vollständig und nachvollziehbar führen

Häufig gestellte Fragen

Was sind Abschreibungen und warum sind sie im Jahresabschluss erforderlich?

Abschreibungen erfassen den Wertverzehr von Vermögensgegenständen über deren Nutzungsdauer. Nach § 253 Abs. 3 HGB sind sie für Anlagevermögen mit zeitlich begrenzter Nutzung verpflichtend. Sie verteilen die Anschaffungskosten auf mehrere Jahre und verhindern so eine Ergebnisverzerrung durch einmalige hohe Aufwendungen. Abschreibungen sorgen dafür, dass die Bilanz den tatsächlichen Wert des Vermögens realistisch darstellt.

Welche Abschreibungsmethoden sind 2026 zulässig?

Handelsrechtlich sind nach § 253 Abs. 3 HGB lineare, degressive und leistungsabhängige Abschreibungen zulässig. Steuerlich ist für Neuanschaffungen 2026 nur die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG möglich. Die degressive Abschreibung war zeitweise (2020–2022) steuerlich erlaubt, gilt aber aktuell nicht mehr. Die Nutzungsdauer wird durch die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums vorgegeben.

Wie werden Abschreibungen im Jahresabschluss dargestellt?

Abschreibungen wirken sich auf Bilanz und GuV aus. In der Bilanz mindern die kumulierten Abschreibungen den Buchwert des Anlagevermögens (§ 266 HGB). In der GuV erscheinen die jährlichen Abschreibungen als Aufwand (§ 275 HGB). Bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften ist zusätzlich ein Anlagenspiegel im Anhang nach § 284 Abs. 3 HGB erforderlich, der die Entwicklung des Anlagevermögens detailliert darstellt.

Was passiert bei fehlerhaften Abschreibungen im Jahresabschluss?

Fehlerhafte Abschreibungen führen zu falschen Bilanz- und GuV-Werten. Dies kann bei der Offenlegung im Unternehmensregister auffallen und Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) nach sich ziehen. Steuerlich können falsche Abschreibungen zu Steuernachzahlungen und Zinsen führen. Werden nachträgliche Anschaffungskosten nicht aktiviert oder falsche Nutzungsdauern angesetzt, weicht das Ergebnis von den gesetzlichen Vorgaben ab.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 253 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung, AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz