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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten


OnlineBilanzBlogIFRS Jahresabschluss

IFRS Jahresabschluss 2026: Bedeutung, Aufbau & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der IFRS Jahresabschluss ermöglicht eine international vergleichbare Finanzberichterstattung nach einheitlichen Standards. Besonders für kapitalmarktorientierte Unternehmen und Konzerne sind die International Financial Reporting Standards relevant. Während die Bedeutung des Jahresabschlusses grundsätzlich für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen gilt, stellt die IFRS-Rechnungslegung besondere Anforderungen. Die Bilanz im Jahresabschluss bildet dabei das zentrale Element der Finanzberichterstattung. Dieser Leitfaden erklärt Aufbau, Bestandteile und rechtliche Anforderungen für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein IFRS Jahresabschluss wird nach den International Financial Reporting Standards erstellt und dient der international vergleichbaren Finanzberichterstattung. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen in der EU sind gemäß § 315e HGB zur Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses verpflichtet. Der IFRS-Abschluss umfasst Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang.

Was ist ein IFRS Jahresabschluss?

Ein IFRS Jahresabschluss ist ein Jahresabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards erstellt wird. Diese international gültigen Rechnungslegungsstandards wurden vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt, um eine weltweit einheitliche und vergleichbare Finanzberichterstattung zu ermöglichen.

Anders als nationale Rechnungslegungsvorschriften wie das HGB verfolgen die IFRS einen prinzipienbasierten Ansatz. Im Vordergrund steht die Fair Presentation – die wahrheitsgemäße Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Dadurch sollen internationale Investoren und Stakeholder die wirtschaftliche Situation von Unternehmen länderübergreifend besser beurteilen können.

Hinweis

Regelungshierarchie der IFRS: Die IFRS bestehen aus den aktuellen IFRS-Standards, den älteren IAS-Standards (International Accounting Standards), den Interpretationen (IFRIC und SIC) sowie dem konzeptionellen Rahmenwerk (Conceptual Framework).

Die Anwendung der IFRS ist in der EU durch die IAS-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Unternehmen verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse nach IFRS zu erstellen. In Deutschland wurde die Verordnung durch § 315e HGB in nationales Recht umgesetzt.

„Der IFRS-Abschluss unterscheidet sich fundamental vom HGB-Abschluss: Während das HGB traditionell dem Gläubigerschutz und der Ausschüttungsbemessung dient, steht bei IFRS die Informationsfunktion für Investoren im Vordergrund. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen führen zu erheblichen Abweichungen in Ansatz, Bewertung und Ausweis.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer muss einen IFRS Jahresabschluss erstellen?

Die Pflicht zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses in Deutschland betrifft in erster Linie kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen. Nach § 315e Abs. 1 HGB müssen diese ihren Konzernabschluss nach den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen.

Als kapitalmarktorientiert gilt ein Unternehmen gemäß § 264d HGB, wenn es Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 WpHG ausgegeben hat, die an einem organisierten Markt nach § 2 Abs. 11 WpHG zum Handel zugelassen sind. Dies betrifft vor allem börsennotierte Aktiengesellschaften.

Pflicht zur IFRS-Anwendung

  • Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen für Konzernabschluss (§ 315e Abs. 1 HGB)
  • Börsennotierte AG mit zugelassenen Wertpapieren
  • Unternehmen mit Zulassung an EU-regulierten Märkten

Wahlrecht zur IFRS-Anwendung

  • Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne (§ 315e Abs. 3 HGB)
  • Einzelabschlüsse nur für informatorische Zwecke
  • Mittelständische Unternehmen mit internationalen Investoren

Achtung

Wichtig für den Einzelabschluss: Nach § 325 Abs. 2a HGB sind IFRS-Einzelabschlüsse in Deutschland nicht für handelsrechtliche Zwecke (Ausschüttungsbemessung, Steuerbilanz) zugelassen. Der handelsrechtliche Einzelabschluss nach HGB bleibt auch bei IFRS-Konzernabschlüssen verpflichtend.

Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben gemäß § 315e Abs. 3 HGB ein Wahlrecht zur Anwendung der IFRS. Dieses Wahlrecht wird häufig von Unternehmen genutzt, die internationale Geschäftsbeziehungen pflegen oder ausländische Investoren haben. Die Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, da ein einmal gewählter Rechnungslegungsstandard nur unter engen Voraussetzungen gewechselt werden kann.

Bestandteile eines IFRS Jahresabschlusses

Ein vollständiger IFRS-Abschluss besteht gemäß IAS 1 aus fünf Hauptbestandteilen. Diese Komponenten sind verpflichtend und müssen zusammen einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens geben.

  • Bilanz (Statement of Financial Position) – Darstellung der Vermögens- und Finanzlage zum Stichtag
  • Gesamtergebnisrechnung (Statement of Comprehensive Income) – Erfolgsrechnung des Geschäftsjahres
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity) – Entwicklung des Eigenkapitals
  • Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows) – Darstellung der Zahlungsströme
  • Anhang (Notes) – Erläuterungen, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanz nach IFRS

Die IFRS-Bilanz (Statement of Financial Position) zeigt die Vermögenswerte (Assets), Schulden (Liabilities) und das Eigenkapital (Equity) zum Bilanzstichtag. Im Gegensatz zur HGB-Bilanz gibt es keine strenge Gliederungsvorschrift nach § 266 HGB. Stattdessen ermöglicht IAS 1 eine flexible Gliederung nach Liquidität oder Fristigkeit.

Die Unterscheidung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen sowie zwischen lang- und kurzfristigen Schulden erfolgt nach dem 12-Monats-Kriterium. Vermögenswerte, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden, gelten als kurzfristig (current assets).

Gesamtergebnisrechnung

Die Gesamtergebnisrechnung umfasst sowohl das Periodenergebnis (Profit or Loss) als auch das sonstige Ergebnis (Other Comprehensive Income). Das sonstige Ergebnis enthält erfolgsneutrale Wertänderungen, die nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung laufen, etwa unrealisierte Gewinne aus der Neubewertung von Immobilien oder Währungsumrechnungsdifferenzen.

Nach IAS 1 kann die Darstellung in einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder in zwei getrennten Rechnungen erfolgen. Die Erfolgsrechnung kann nach dem Gesamtkostenverfahren (nature of expense method) oder dem Umsatzkostenverfahren (function of expense method) gegliedert werden.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Eigenkapitalveränderungsrechnung stellt die Entwicklung aller Eigenkapitalkomponenten dar. Sie zeigt Veränderungen durch Kapitalerhöhungen, Gewinnausschüttungen, Periodenergebnisse und sonstige erfolgsneutrale Eigenkapitalveränderungen. Diese Übersicht ist nach HGB nicht verpflichtend, nach IFRS jedoch zwingender Bestandteil.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 gliedert die Zahlungsströme in drei Bereiche: operativer Cashflow (aus laufender Geschäftstätigkeit), Investitions-Cashflow (aus Investitionstätigkeit) und Finanzierungs-Cashflow (aus Finanzierungstätigkeit). Während für große Kapitalgesellschaften nach HGB gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB ebenfalls eine Kapitalflussrechnung verpflichtend ist, gelten bei IFRS detailliertere Vorgaben.

Anhang (Notes)

Der IFRS-Anhang ist deutlich umfangreicher als der HGB-Anhang. Er enthält detaillierte Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Erläuterungen zu allen Bilanzposten, Risikoinformationen, Segmentberichterstattung nach IFRS 8 sowie Angaben zu nahestehenden Unternehmen und Personen nach IAS 24.

Zentrale Unterschiede zwischen IFRS und HGB

Während das HGB als regelbasiertes System dem Gläubigerschutz und Vorsichtsprinzip verpflichtet ist, verfolgen die IFRS als prinzipienbasiertes System primär die Informationsfunktion für Investoren. Diese unterschiedlichen Zielsetzungen führen zu fundamentalen Abweichungen in Ansatz, Bewertung und Ausweis.

Merkmal HGB IFRS
Grundprinzip Vorsichtsprinzip, Gläubigerschutz Fair Presentation, Investorenorientierung
Ansatzvorschriften Strenge Aktivierungsverbote (§ 248 HGB) Weitergehende Aktivierungspflichten
Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte Aktivierungsverbot (§ 248 Abs. 2 HGB) Aktivierungspflicht nach IAS 38
Bewertung Anschaffungs-/Herstellungskosten Wahlrecht: Anschaffungskosten oder Fair Value
Neubewertungsmodell Nicht zulässig Zulässig für Sachanlagen (IAS 16) und immaterielle Vermögenswerte (IAS 38)
Währungsumrechnung Einzelbewertungsprinzip Funktionale Währung nach IAS 21
Rückstellungen Vorsichtsprinzip, weiter Ansatz Wahrscheinlichkeit >50%, engerer Ansatz

Ein wesentlicher Unterschied betrifft die Entwicklungskosten. Während nach § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht besteht, sind nach IAS 38 Entwicklungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zwingend zu aktivieren. Dies führt bei forschungsintensiven Unternehmen zu erheblichen Bilanzunterschieden.

Bei der Bewertung von Sachanlagen erlaubt IAS 16 neben dem Anschaffungskostenmodell auch das Neubewertungsmodell (revaluation model). Dabei können Sachanlagen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet werden. Das HGB kennt dieses Wahlrecht nicht – hier gilt strikt das Anschaffungskostenprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB.

Hinweis

Wichtig: Die unterschiedlichen Bilanzierungsgrundsätze führen dazu, dass das Jahresergebnis nach IFRS deutlich vom HGB-Ergebnis abweichen kann. Eine Überleitung (Reconciliation) ist daher bei paralleler Rechnungslegung oft erforderlich.

Bei Rückstellungen gelten nach IAS 37 engere Ansatzkriterien als nach HGB. Eine Rückstellung darf nur gebildet werden, wenn eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, die mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu einem Ressourcenabfluss führt. Aufwandsrückstellungen wie nach § 249 Abs. 2 HGB (aufgehoben durch BilMoG) sind nach IFRS generell unzulässig.

Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung nach IFRS

Die Bilanzierung und Bewertung nach IFRS folgt dem im Conceptual Framework verankerten Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung (accrual basis). Geschäftsvorfälle werden erfasst, wenn sie wirtschaftlich anfallen, nicht erst bei Zahlung.

Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Schulden

Ein Vermögenswert (Asset) wird nach dem Conceptual Framework definiert als Ressource, die aufgrund vergangener Ereignisse beherrscht wird und von der künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwartet wird. Eine Schuld (Liability) ist eine gegenwärtige Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen, deren Erfüllung einen Abfluss von Ressourcen erwarten lässt.

Der Ansatz eines Postens in der Bilanz erfolgt nur, wenn der Zufluss bzw. Abfluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist und der Wert verlässlich ermittelt werden kann. Diese Kriterien sind strenger als im HGB, wo teilweise auch bei geringer Wahrscheinlichkeit bilanziert wird.

Bewertungsmaßstäbe

IFRS kennt verschiedene Bewertungsmaßstäbe, die je nach Standard unterschiedlich angewendet werden. Die wichtigsten sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten (historical cost), beizulegender Zeitwert (fair value), Nutzungswert (value in use) und Nettoveräußerungswert (net realizable value).

Anschaffungskosten-Modell

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen. Standardbewertung für Sachanlagen nach IAS 16.

Neubewertungsmodell

Bewertung zum Fair Value abzüglich kumulierter Abschreibungen. Wahlrecht für Sachanlagen (IAS 16) und immaterielle Vermögenswerte (IAS 38).

Fair-Value-Bewertung

Zwingend für bestimmte Finanzinstrumente nach IFRS 9 und als Zugangsbewertung bei Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3.

Wertminderungen (Impairment)

Nach IAS 36 müssen Vermögenswerte auf Wertminderung (Impairment) getestet werden, wenn Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Der erzielbare Betrag (recoverable amount) ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert.

Liegt der erzielbare Betrag unter dem Buchwert, ist eine Wertminderung zu erfassen. Anders als im HGB sind Wertaufholungen (außer beim Geschäfts- oder Firmenwert) grundsätzlich zulässig, wenn die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Dies entspricht dem Grundsatz der Fair Presentation.

Besonderheiten bei Finanzinstrumenten

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt nach IFRS 9, der IAS 39 ab 2018 abgelöst hat. Finanzielle Vermögenswerte werden in drei Kategorien klassifiziert: zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost), erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL).

Die Klassifizierung hängt vom Geschäftsmodell des Unternehmens und den Zahlungsstrommerkmalen des Instruments ab. IFRS 9 führte zudem ein neues Wertminderungsmodell ein, das auf erwarteten Kreditverlusten (Expected Credit Loss Model) basiert statt auf eingetretenen Verlusten.

Offenlegungspflichten für IFRS-Abschlüsse

Kapitalgesellschaften, die einen IFRS-Konzernabschluss erstellen, unterliegen den Offenlegungspflichten nach § 325 HGB. Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich über das elektronische Unternehmensregister.

Achtung

Wichtiger Hinweis: Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 nicht mehr über den Bundesanzeiger, sondern ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Einreichung muss in strukturierter elektronischer Form (XBRL-Format) erfolgen.

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen offengelegt werden: der IFRS-Konzernabschluss, der Konzernlagebericht sowie der Bestätigungsvermerk oder Vermerk über dessen Versagung. Bei börsennotierten Gesellschaften ist zusätzlich die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB offenzulegen.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der Offenlegungspflichten richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Auch Konzerne, die nach IFRS bilanzieren, werden für Offenlegungszwecke nach den HGB-Größenkriterien klassifiziert. Allerdings greift die Offenlegungserleichterung für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB nicht für IFRS-Bilanzierer.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kapitalmarktorientierte Unternehmen gelten unabhängig von den Schwellenwerten immer als große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB. Für sie gelten die umfassendsten Offenlegungs- und Prüfungspflichten.

Sanktionen bei Offenlegungsverstößen

Kommt eine Gesellschaft ihrer Offenlegungspflicht nicht fristgerecht nach, kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 Euro und 25.000 Euro betragen. Die Bemessung richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Dauer der Fristüberschreitung.

Zusätzlich werden säumige Gesellschaften im Unternehmensregister öffentlich bekannt gemacht, was zu Reputationsschäden führen kann. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Offenlegung schuldhaft versäumen.

Vor- und Nachteile der IFRS-Rechnungslegung

Die Entscheidung für oder gegen eine IFRS-Rechnungslegung sollte sorgfältig abgewogen werden. Während die internationalen Standards erhebliche Vorteile für kapitalmarktorientierte und international tätige Unternehmen bieten, sind sie mit höheren Anforderungen und Kosten verbunden.

Vorteile der IFRS

  • Internationale Vergleichbarkeit: Investoren weltweit können Abschlüsse besser verstehen und vergleichen
  • Zugang zu internationalen Kapitalmärkten: Voraussetzung für Listings an vielen ausländischen Börsen
  • Attraktivität für internationale Investoren: Transparenz schafft Vertrauen bei ausländischen Kapitalgebern
  • Moderne Bewertungsgrundsätze: Fair-Value-Bewertung bildet wirtschaftliche Realität oft besser ab
  • Konzernweite Harmonisierung: Einheitliche Rechnungslegung in internationalen Konzernstrukturen
  • Informationsqualität: Umfangreiche Anhangangaben und Segmentberichterstattung erhöhen Transparenz

Besonders für wachstumsorientierte Unternehmen, die internationale Finanzierungsrunden planen oder einen Börsengang anstreben, ist die IFRS-Rechnungslegung vorteilhaft. Internationale Venture-Capital-Geber und institutionelle Investoren erwarten häufig IFRS-Abschlüsse.

Nachteile und Herausforderungen

Die IFRS-Rechnungslegung bringt auch Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten:

  • Höhere Komplexität: IFRS-Standards sind umfangreich und erfordern tiefgreifende Fachkenntnisse, insbesondere bei Finanzinstrumenten (IFRS 9) und Leasingverhältnissen (IFRS 16)
  • Erhöhter Aufwand: Erstellung, Prüfung und Offenlegung sind zeitintensiver als bei HGB-Abschlüssen
  • Höhere Kosten: Schulungen, Beratung, Softwareanpassungen und Prüfungskosten steigen deutlich
  • Doppelte Buchführung: In Deutschland bleibt der HGB-Einzelabschluss für Steuerzwecke und Ausschüttungsbemessung verpflichtend
  • Volatilität: Fair-Value-Bewertungen können zu stärkeren Ergebnisschwankungen führen
  • Kontinuierliche Weiterentwicklung: IFRS-Standards werden laufend angepasst, was permanente Weiterbildung erfordert

„Mittelständische Unternehmen sollten den Wechsel zu IFRS nicht unterschätzen. Neben den direkten Kosten für Beratung und Umstellung entstehen laufende Mehraufwände in der Buchhaltung und Abschlusserstellung. Der strategische Nutzen muss diese Mehrkosten rechtfertigen – etwa durch erleichterten Zugang zu internationalem Kapital oder verbesserte Vergleichbarkeit in Übernahmeverhandlungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Strategische Entscheidungskriterien

Die Entscheidung für IFRS sollte von strategischen Überlegungen geleitet werden. Folgende Faktoren sprechen für eine IFRS-Anwendung:

  • Geplanter Börsengang oder Kapitalmarktorientierung
  • Internationale Geschäftstätigkeit mit ausländischen Tochtergesellschaften
  • Internationale Investoren oder geplante Finanzierungsrunden
  • Branchenübliche IFRS-Anwendung bei Wettbewerbern
  • Geplante Übernahmen oder Fusionen mit IFRS-Unternehmen

Fristen für IFRS-Abschlüsse 2026

Für Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten für das Jahr 2026 folgende gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des IFRS-Konzernabschlusses. Die Fristen unterscheiden sich je nach Größenklasse und Rechtsform.

Aufstellungsfristen

Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts muss nach § 290 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264 Abs. 1 HGB innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Für Aktiengesellschaften gilt nach § 170 AktG eine Frist von drei Monaten nach Bilanzstichtag – also bis zum 31.03.2026.

Bei GmbH-Konzernen gibt es keine gesetzlich fixierte Aufstellungsfrist, jedoch leitet sich aus der Feststellungsfrist eine faktische Aufstellungspflicht ab. Der Konzernabschluss muss vor der Feststellung vorliegen.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a GmbHG innerhalb folgender Fristen erfolgen:

11 Monate

Kleine Kapitalgesellschaften (bis 30.11.2026)

8 Monate

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (bis 31.08.2026)

Diese Fristen gelten auch für den Konzernabschluss, sofern dieser feststellungspflichtig ist. Bei AG gilt die Feststellung durch den Aufsichtsrat nach § 172 AktG, nicht durch die Hauptversammlung.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Offenlegung des IFRS-Konzernabschlusses im Unternehmensregister muss gemäß § 325 HGB spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies:

Hinweis

Offenlegungsfrist 2026: Spätestens bis zum 31.12.2026 muss der IFRS-Konzernabschluss elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht sein. Die Einreichung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form, bei offenlegungspflichtigen Positionen im XBRL-Format.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen unterliegen zusätzlich den Veröffentlichungspflichten nach WpHG. Der Konzernabschluss muss gemäß § 114 WpHG innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres veröffentlicht werden – also bis zum 30.04.2026.

Prüfungsfristen

Der IFRS-Konzernabschluss ist nach § 316 HGB prüfungspflichtig, wenn die Muttergesellschaft eine mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft ist. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind stets prüfungspflichtig. Der Abschlussprüfer sollte frühzeitig – idealerweise bereits im laufenden Geschäftsjahr – eingebunden werden, um eine zeitgerechte Prüfung zu ermöglichen.

Die Prüfung umfasst neben dem Konzernabschluss auch den Konzernlagebericht. Bei börsennotierten Unternehmen erfolgt zusätzlich eine prüferische Durchsicht der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB.

Achtung

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis: Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungsfristen und leitet bei Verstößen automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein.

Fristenübersicht Bilanzstichtag 31.12.2025

Frist AG GmbH (mittel/groß) GmbH (klein)
Aufstellung 31.03.2026 (§ 170 AktG) Angemessene Frist Angemessene Frist
Feststellung Aufsichtsrat nach § 172 AktG 31.08.2026 (§ 42a GmbHG) 30.11.2026 (§ 42a GmbHG)
Offenlegung 31.12.2026 (§ 325 HGB) 31.12.2026 (§ 325 HGB) 31.12.2026 (§ 325 HGB)
Veröffentlichung (kapitalmarktorientiert) 30.04.2026 (§ 114 WpHG) 30.04.2026 (§ 114 WpHG) Nicht relevant

Häufig gestellte Fragen

Wer ist in Deutschland zur Erstellung eines IFRS-Abschlusses verpflichtet?

Nach § 315e Abs. 1 HGB sind kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen. Als kapitalmarktorientiert gelten Unternehmen gemäß § 264d HGB, die Wertpapiere ausgegeben haben, die an einem organisierten Markt zum Handel zugelassen sind. Nicht kapitalmarktorientierte Konzerne haben nach § 315e Abs. 3 HGB ein Wahlrecht. Der HGB-Einzelabschluss bleibt auch bei IFRS-Konzernabschlüssen für Steuerzwecke und Ausschüttungsbemessung verpflichtend.

Welche Bestandteile muss ein vollständiger IFRS-Jahresabschluss enthalten?

Ein vollständiger IFRS-Abschluss nach IAS 1 besteht aus fünf Komponenten: Bilanz (Statement of Financial Position), Gesamtergebnisrechnung (Statement of Comprehensive Income), Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity), Kapitalflussrechnung (Statement of Cash Flows) und Anhang (Notes). Alle Bestandteile sind verpflichtend und müssen zusammen einen umfassenden Überblick über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geben.

Was sind die zentralen Unterschiede zwischen IFRS und HGB?

Der wesentliche Unterschied liegt in der Zielsetzung: Das HGB dient dem Gläubigerschutz und folgt dem Vorsichtsprinzip, IFRS zielt auf Investoreninformation und Fair Presentation ab. Konkret unterscheiden sich beide Systeme bei der Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögenswerte (HGB-Verbot, IFRS-Pflicht nach IAS 38), bei Bewertungswahlrechten (IFRS erlaubt Fair-Value- und Neubewertungsmodelle), bei Rückstellungen (engere IFRS-Kriterien) und beim Umfang der Anhangangaben (IFRS deutlich umfangreicher).

Bis wann muss ein IFRS-Konzernabschluss 2026 offengelegt werden?

Für Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB – also bis zum 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zusätzlich nach § 114 WpHG innerhalb von vier Monaten (bis 30.04.2026) veröffentlichen. Bei verspäteter Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Jahresabschluss offenlegen, Konzernabschluss erstellen, Bilanzierung nach HGB, Jahresabschluss Fristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater