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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogFreiwillige Prüfung

Freiwillige Prüfung Jahresabschluss 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses ist kein unnötiger Aufwand, sondern ein strategisches Instrument für mehr Sicherheit und Vertrauen. Sie bietet Unternehmen unterhalb der Prüfungspflicht nach § 316 HGB die Möglichkeit, Fehler zu vermeiden, Prozesse zu optimieren und Kreditgeber zu überzeugen. Dieser Artikel zeigt, wann eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sinnvoll ist und welche konkreten Vorteile sie bringt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses ist sinnvoll, wenn Sie komplexe Geschäftsvorgänge haben, Banken oder Investoren überzeugen wollen oder sich auf eine künftige Prüfungspflicht vorbereiten. Sie erhöht die Rechtssicherheit, deckt Fehler frühzeitig auf und schafft Vertrauen bei externen Partnern.

Was ist eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses?

Eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses liegt vor, wenn ein Unternehmen seinen Jahresabschluss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer prüfen lässt, obwohl keine gesetzliche Verpflichtung nach § 316 HGB besteht. Die geprüften Ergebnisse können anschließend zur Veröffentlichung oder für interne Zwecke genutzt werden, wobei auch externe Interessenten wie Kreditgeber oder Geschäftspartner den Firmen Jahresabschluss einsehen können.

Die Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB greift erst bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB. Kleinere Unternehmen können sich dennoch für eine Prüfung entscheiden, um Sicherheit, Transparenz und Vertrauen zu schaffen.

Der Prüfer untersucht dabei, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Das Ergebnis wird in einem Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk festgehalten.

Hinweis

Hinweis: Eine freiwillige Prüfung ist nicht zu verwechseln mit der laufenden steuerlichen Beratung oder der reinen Erstellung des Jahresabschlusses. Sie dient der unabhängigen Validierung bereits erstellter Unterlagen.

Pflichtprüfung vs. freiwillige Prüfung: Die wichtigsten Unterschiede

Viele Unternehmer sind unsicher, worin sich eine Pflichtprüfung nach § 316 HGB von einer freiwilligen Prüfung unterscheidet. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Merkmale.

Kriterium Pflichtprüfung Freiwillige Prüfung
Rechtsgrundlage § 316 HGB Vertragliche Vereinbarung
Verpflichtung Ja (mittelgroße/große Gesellschaften) Nein
Prüfungsumfang Gesetzlich festgelegt Individuell vereinbar
Flexibilität Gering Hoch
Prüfungsziel Einhaltung § 264 ff. HGB Sicherheit und Optimierung
Prüfer Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer
Bestätigungsvermerk Pflicht Optional

Die freiwillige Prüfung bietet deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Sie können den Prüfungsumfang gezielt auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und bestimmte Bereiche besonders intensiv prüfen lassen.

Wann ist eine freiwillige Prüfung sinnvoll?

Die Entscheidung für eine freiwillige Prüfung hängt von Ihrer konkreten Unternehmenssituation ab. Es gibt typische Konstellationen, in denen eine freiwillige Prüfung erhebliche Vorteile bringt.

Komplexe Geschäftsvorgänge

Wenn Ihr Unternehmen komplexe Transaktionen durchführt – etwa Umstrukturierungen, Fusionen, Beteiligungen oder umfangreiche Investitionen – steigt das Risiko für Bilanzierungsfehler erheblich.

Eine freiwillige Prüfung deckt Unstimmigkeiten frühzeitig auf und verhindert kostspielige Korrekturen oder haftungsrechtliche Risiken der Geschäftsführung nach § 43 GmbHG.

Vorbereitung auf Kreditverhandlungen

Banken verlangen bei größeren Finanzierungen oft geprüfte Abschlüsse, auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht. Ein geprüfter Jahresabschluss erhöht Ihre Chancen auf bessere Konditionen.

Die Prüfung signalisiert der Bank, dass Ihre Zahlen verlässlich sind und Sie professionell wirtschaften. Das kann entscheidend für Kreditlinien oder Investitionsfinanzierungen sein.

Vorbereitung auf künftige Prüfungspflicht

Wenn Ihr Unternehmen wächst und sich den Schwellenwerten für mittelgroße Gesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB nähert, kann eine freiwillige Prüfung als Vorbereitung dienen.

Sie gewöhnen sich frühzeitig an die Anforderungen einer Prüfung, bauen notwendige Prozesse auf und vermeiden Überraschungen, wenn die Prüfungspflicht eintritt.

  • Ihr Unternehmen führt komplexe Transaktionen durch
  • Sie planen größere Finanzierungen oder Investoren-Gespräche
  • Sie nähern sich den Schwellenwerten für Prüfungspflicht
  • Sie wollen interne Prozesse und Kontrollen verbessern
  • Gesellschafter oder Aufsichtsgremien verlangen geprüfte Zahlen

Vorteile der freiwilligen Prüfung

Eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses bietet weit mehr als nur eine Kontrolle. Sie ist ein strategisches Instrument mit konkretem Mehrwert für Ihr Unternehmen.

Erhöhte Rechtssicherheit

Durch die Prüfung stellen Sie sicher, dass Ihr Jahresabschluss den Vorschriften des HGB entspricht. Fehler bei der Bilanzierung können zu Haftungsrisiken für die Geschäftsführung führen – eine Prüfung minimiert dieses Risiko erheblich.

Vertrauen bei externen Partnern

Geprüfte Jahresabschlüsse schaffen Vertrauen bei Banken, Investoren, Lieferanten und Geschäftspartnern. Sie signalisieren Professionalität und Transparenz – zentrale Erfolgsfaktoren im Geschäftsverkehr.

Früherkennung von Schwachstellen

Der Prüfer identifiziert nicht nur Fehler, sondern auch strukturelle Schwächen in Buchhaltung, Controlling und internen Kontrollsystemen. Daraus lassen sich konkrete Verbesserungsmaßnahmen ableiten.

85%

weniger Bilanzierungsfehler

30%

bessere Kreditkonditionen

60%

höheres Investorenvertrauen

„Viele Unternehmer unterschätzen den strategischen Wert einer freiwilligen Prüfung. Sie ist keine Kontrollmaßnahme, sondern ein Instrument zur Risikominimierung und Prozessoptimierung – besonders bei wachsenden Unternehmen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Ablauf und Umfang einer freiwilligen Prüfung

Der Ablauf einer freiwilligen Prüfung orientiert sich grundsätzlich an den Standards für Pflichtprüfungen nach § 317 HGB, kann aber individuell angepasst werden.

Typischer Prüfungsablauf

  1. Auftragsvereinbarung und Festlegung des Prüfungsumfangs
  2. Prüfungsplanung und Risikoanalyse durch den Prüfer
  3. Prüfung der Buchführung und des Jahresabschlusses
  4. Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (§ 264 ff. HGB)
  5. Erstellung des Prüfungsberichts
  6. Optional: Erteilung eines Bestätigungsvermerks

Prüfungsschwerpunkte

Der Prüfer untersucht insbesondere die Bilanzansätze und -bewertungen nach § 246 ff. HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB sowie bei GmbH und UG den Anhang nach § 284 HGB.

Zusätzlich werden die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach § 239 HGB und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) geprüft.

Hinweis

Wichtig: Bei einer freiwilligen Prüfung können Sie den Umfang gezielt einschränken oder erweitern. Beispielsweise kann der Fokus auf bestimmte Bilanzposten oder Geschäftsvorgänge gelegt werden.

Kosten und Nutzen einer freiwilligen Prüfung

Die Kosten einer freiwilligen Prüfung variieren je nach Unternehmensgröße, Komplexität und Prüfungsumfang. Sie bewegen sich typischerweise zwischen 3.000 und 15.000 Euro.

Entscheidend ist das Verhältnis von Kosten zu Nutzen. Eine freiwillige Prüfung kann sich finanziell rechnen, wenn dadurch bessere Kreditkonditionen erreicht oder kostspielige Fehler vermieden werden.

Kostenfaktoren

  • Unternehmensgröße und Bilanzsumme
  • Komplexität der Geschäftsvorgänge
  • Qualität der vorbereitenden Buchführung
  • Umfang der vereinbarten Prüfungshandlungen
  • Honorarsatz des Prüfers

Quantifizierbarer Nutzen

Finanzierungsvorteile

Bessere Kreditkonditionen durch geprüfte Abschlüsse können Zinseinsparungen von mehreren tausend Euro pro Jahr bedeuten.

Fehlerkosten vermeiden

Nachträgliche Korrekturen von Jahresabschlüssen sind oft deutlich teurer als eine vorbeugende Prüfung.

Achtung

Achtung: Die Kosten einer freiwilligen Prüfung sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn. Sie sollten bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung berücksichtigt werden.

Prüfungsarten im Überblick

Neben der klassischen Jahresabschlussprüfung gibt es weitere Prüfungsformate, die je nach Bedarf in Betracht kommen. Die Wahl hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Budget ab.

Vollprüfung

Die Vollprüfung entspricht dem Standard einer gesetzlichen Pflichtprüfung nach § 317 HGB. Sie umfasst alle Prüfungshandlungen und endet mit einem uneingeschränkten, eingeschränkten oder versagten Bestätigungsvermerk.

Betriebswirtschaftliche Prüfung

Diese Prüfung konzentriert sich auf die wirtschaftliche Plausibilität und Kennzahlenanalyse. Sie ist weniger umfassend als eine Vollprüfung, bietet aber wertvolle Einblicke in die Unternehmensentwicklung.

Teilprüfung einzelner Bereiche

Sie können auch gezielt einzelne Bilanzposten oder Geschäftsvorgänge prüfen lassen – etwa Vorräte, Forderungen oder Rückstellungen. Das reduziert Kosten und fokussiert auf kritische Bereiche.

Prüfungsart Umfang Kosten Ergebnis
Vollprüfung Komplett Hoch Bestätigungsvermerk
Betriebswirtschaftliche Prüfung Mittel Mittel Prüfungsbericht
Teilprüfung Einzelne Bereiche Niedrig Teilbericht

Alternative Lösungen: Eigenständigkeit mit professioneller Absicherung

Nicht jedes Unternehmen benötigt eine vollständige externe Prüfung. Oft reicht eine Kombination aus eigenständiger Erstellung und gezielter fachlicher Begleitung.

OnlineBilanz bietet genau diese Lösung: Sie erstellen Ihren Jahresabschluss eigenständig mit KI-gestützter Unterstützung. Erfahrene Steuerberater prüfen, optimieren und übernehmen die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile der OnlineBilanz-Lösung

Kosteneffizienz

Deutlich günstiger als eine vollständige Wirtschaftsprüfung bei hoher fachlicher Qualität.

Rechtssicherheit

Steuerberater prüfen alle Angaben und stellen die Einhaltung der §§ 264 ff. HGB sicher.

Fristensicherheit

Automatische Überwachung der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB – Sie riskieren kein Ordnungsgeld nach § 335 HGB.

Diese Lösung eignet sich besonders für kleine Kapitalgesellschaften ohne Prüfungspflicht, die dennoch professionell aufgestellte und geprüfte Jahresabschlüsse benötigen.

„Viele Unternehmer zahlen unnötig hohe Beträge für klassische Wirtschaftsprüfungen. Mit intelligenten digitalen Lösungen lässt sich die gleiche Rechtssicherheit zu einem Bruchteil der Kosten erreichen – vorausgesetzt, die fachliche Prüfung durch Steuerberater ist gewährleistet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Hinweis: Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. OnlineBilanz übernimmt diesen Schritt automatisch für Sie.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses sinnvoll?

Eine freiwillige Prüfung ist besonders sinnvoll bei komplexen Geschäftsvorgängen, vor Kreditverhandlungen, zur Vorbereitung auf eine künftige Prüfungspflicht oder wenn Gesellschafter oder Investoren geprüfte Zahlen verlangen. Sie erhöht die Rechtssicherheit und schafft Vertrauen bei externen Partnern.

Was kostet eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses?

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße und Prüfungsumfang zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Entscheidend sind die Komplexität der Geschäftsvorgänge, die Qualität der Buchführung und der vereinbarte Umfang der Prüfungshandlungen. Die Kosten sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Welche Vorteile bietet eine freiwillige Prüfung gegenüber einer Pflichtprüfung?

Die freiwillige Prüfung bietet deutlich mehr Flexibilität: Sie können Umfang und Schwerpunkte individuell festlegen, bestimmte Bereiche gezielt prüfen lassen und das Prüfungsvorgehen an Ihre Bedürfnisse anpassen. Die Pflichtprüfung nach § 316 HGB folgt dagegen festen gesetzlichen Vorgaben.

Gibt es Alternativen zur klassischen Wirtschaftsprüfung?

Ja, besonders für kleine Kapitalgesellschaften ohne Prüfungspflicht bietet sich eine Kombination aus eigenständiger Erstellung und steuerlicher Prüfung an. OnlineBilanz ermöglicht die eigenständige Erstellung mit KI-Unterstützung, während erfahrene Steuerberater den Jahresabschluss prüfen, optimieren und die Offenlegung beim Unternehmensregister übernehmen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung, § 317 HGB – Gegenstand und Umfang der Prüfung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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