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Fabian Klement
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Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFreiberufler Jahresabschluss

Freiberufler Jahresabschluss 2026: EÜR erstellen & Pflichten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss für Freiberufler unterscheidet sich grundlegend von dem der Gewerbetreibenden. Während Kapitalgesellschaften wie die GmbH zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz verpflichtet sind, erstellen die meisten Freiberufler eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Die Pflichten beim Jahresabschluss erstellen variieren somit je nach Rechtsform und Größe des Unternehmens erheblich. Dieser Artikel erklärt, wann welche Pflichten bestehen, wie Sie die EÜR korrekt erstellen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die meisten Freiberufler sind nicht zur Bilanzierung verpflichtet und erstellen stattdessen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Nur wenn freiwillig Bücher geführt werden oder die Tätigkeit teilweise gewerblich ist, kann eine Bilanzierungspflicht entstehen. Die EÜR ist deutlich einfacher als ein vollständiger Jahresabschluss mit Bilanz und GuV.

Was ist ein Freiberufler Jahresabschluss?

Der Begriff Freiberufler Jahresabschluss wird häufig unpräzise verwendet. Im handelsrechtlichen Sinne besteht ein Jahresabschluss aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 242 HGB. Diese Pflicht trifft jedoch nur Kaufleute und Kapitalgesellschaften.

Freiberufler sind nach § 6 HGB grundsätzlich keine Kaufleute und unterliegen daher nicht dem Handelsgesetzbuch. Sie erstellen in der Regel keine Bilanz, sondern ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Hinweis

Die EÜR ist keine Bilanz, sondern eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung. Sie stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber – die Differenz ergibt den Gewinn, der als Basis für die Einkommensteuer dient.

Nur in Ausnahmefällen – etwa bei freiwilliger Buchführung oder gewerblicher Nebentätigkeit – kann eine Bilanzierungspflicht entstehen. In diesem Fall gelten dieselben Regeln wie für Gewerbetreibende.

§ 4 Abs. 3 EStG

Rechtsgrundlage EÜR

§ 242 HGB

Bilanzpflicht für Kaufleute

§ 18 EStG

Definition Freiberufler

Wer zählt als Freiberufler?

Nach § 18 EStG gehören zu den freien Berufen die selbstständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten. Auch die selbstständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und vergleichbarer Berufe zählt dazu.

Katalogberufe

Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten – diese Berufe sind explizit in § 18 EStG genannt.

Ähnliche Berufe

IT-Berater, Designer, Coaches – sofern die Tätigkeit den Katalogberufen ähnlich ist, kann eine Anerkennung erfolgen.

Künstlerische Berufe

Fotografen, Grafiker, Musiker – kreative Tätigkeiten gelten ebenfalls als freiberuflich, wenn sie eigenschöpferisch sind.

Die Einordnung als Freiberufler erfolgt durch das Finanzamt. Entscheidend sind die konkrete Tätigkeit, die Ausbildung und die Art der Leistungserbringung. Eine falsche Einordnung kann zu nachträglicher Gewerbesteuerpflicht führen.

Achtung

Wer gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten mischt, riskiert die vollständige Umqualifizierung zur gewerblichen Tätigkeit. Dies führt zu Gewerbesteuerpflicht und ggf. Bilanzierungspflicht nach § 140 AO.

  • Prüfen Sie Ihre Tätigkeit anhand des § 18 EStG
  • Lassen Sie sich vom Finanzamt als Freiberufler einstufen
  • Vermeiden Sie gewerbliche Nebentätigkeiten ohne Absprache
  • Dokumentieren Sie Ihre Qualifikation und Arbeitsweise

EÜR vs. Bilanz: Der entscheidende Unterschied

Die Wahl der Gewinnermittlungsart hat weitreichende Konsequenzen für Aufwand, Komplexität und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Freiberufler haben in der Regel die Wahl zwischen EÜR und freiwilliger Bilanzierung.

Kriterium EÜR (§ 4 Abs. 3 EStG) Bilanz (§ 4 Abs. 1 EStG)
Gewinnermittlung Einnahmen minus Ausgaben Betriebsvermögensvergleich
Zeitpunkt Zu- und Abflussprinzip Periodenabgrenzung
Anlagevermögen Sofortabzug oder AfA möglich Aktivierung und planmäßige AfA
Forderungen/Verbindlichkeiten Keine Erfassung Bilanzierung erforderlich
Aufwand Gering Hoch
Rechtliche Grundlage § 4 Abs. 3 EStG § 242 HGB, § 4 Abs. 1 EStG

Bei der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip erfasst. Entscheidend ist das Datum der Zahlung, nicht das der Leistung. Bei der Bilanzierung gilt dagegen das Realisationsprinzip nach § 252 HGB.

„Die EÜR ist für die meisten Freiberufler die richtige Wahl. Sie ist einfacher, transparenter und bietet genügend Steuerungsmöglichkeiten. Eine freiwillige Bilanzierung lohnt sich nur bei komplexen Vermögensstrukturen oder bei geplanter Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer einmal zur Bilanzierung gewechselt hat, kann nur schwer zurück zur EÜR. Ein Wechsel bedarf der Zustimmung des Finanzamts und ist an strenge Voraussetzungen gebunden.

EÜR erstellen: Schritt für Schritt

Die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung erfolgt nach einem klaren Schema. Seit 2017 ist für Freiberufler mit einem Gewinn über 25.000 Euro oder Umsätzen über 50.000 Euro die Nutzung der Anlage EÜR verpflichtend.

1. Erfassung aller Betriebseinnahmen

Zu den Betriebseinnahmen zählen alle Honorare, Vergütungen und sonstigen Zahlungen, die im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit zufließen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf Ihrem Geschäftskonto.

  • Honorare aus freiberuflicher Tätigkeit
  • Erstattungen und Kostenersätze
  • Skonti und Boni
  • Private Kfz-Nutzung (1%-Regelung oder Fahrtenbuch)
  • Entnahmen von Gegenständen

2. Erfassung aller Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind alle Aufwendungen, die durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Auch hier gilt das Abflussprinzip: Entscheidend ist das Datum der Zahlung.

Sofort abzugsfähig

  • Büromaterial und Fachliteratur
  • Fortbildungskosten
  • Miete für Büroräume
  • Versicherungen (Berufshaftpflicht)
  • Telefon- und Internetkosten
  • Reisekosten

Über AfA abzuschreiben

  • Computer und IT-Ausstattung (ab 800 €)
  • Büromöbel
  • Kraftfahrzeuge
  • Software-Lizenzen (mehrjährig)
  • Einrichtungsgegenstände

3. Gewinnermittlung

Der Gewinn ergibt sich aus der einfachen Formel: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird in der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG angegeben.

Hinweis

Die Anlage EÜR muss elektronisch über ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Eine Papierform wird nicht akzeptiert. Die Daten werden direkt aus Ihrer Buchhaltungssoftware exportiert.

4. Anlageverzeichnis führen

Für alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Verzeichnis zu führen, aus dem Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und jährliche Abschreibung hervorgehen. Dies ist auch bei der EÜR verpflichtend.

Fristen und Abgabepflichten 2026

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gelten für Freiberufler im Jahr 2026 folgende Abgabefristen. Anders als bei Kapitalgesellschaften gibt es keine gesonderte Feststellungs- oder Offenlegungspflicht.

Pflicht Frist für 2025 Rechtsgrundlage
Einkommensteuererklärung (ohne Steuerberater) 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Einkommensteuererklärung (mit Steuerberater) 30. April 2027 § 149 Abs. 3 AO
Anlage EÜR Zusammen mit Einkommensteuererklärung § 60 Abs. 4 EStDV
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO

Achtung

Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO. Diese betragen mindestens 25 Euro pro Monat und können bis zu 25.000 Euro erreichen. Das Finanzamt kann zudem Zwangsgelder festsetzen.

Freiberufler sind nicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister verpflichtet. Diese Pflicht nach § 325 HGB betrifft nur Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG.

  • EÜR bis spätestens 31. Juli 2026 einreichen (ohne Berater)
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung parallel vorbereiten
  • Bei Fristverlängerung rechtzeitig Antrag stellen
  • Belege mindestens 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO)

Häufige Fehler bei der EÜR vermeiden

Auch wenn die EÜR einfacher ist als eine Bilanz, passieren in der Praxis immer wieder vermeidbare Fehler, die zu Nachforderungen oder steuerlichen Nachteilen führen.

Fehler 1: Vermischung privater und betrieblicher Ausgaben

Viele Freiberufler nutzen dasselbe Konto für private und geschäftliche Zahlungen. Dies erschwert die Buchführung erheblich und birgt die Gefahr, dass das Finanzamt private Ausgaben als Betriebsausgaben ansieht – mit der Folge von Hinzurechnungen.

Hinweis

Führen Sie ein separates Geschäftskonto. Dies ist zwar für Freiberufler nicht verpflichtend, erleichtert aber die Buchführung erheblich und schafft klare Nachweise gegenüber dem Finanzamt.

Fehler 2: Falsche Zuordnung von Ausgaben

Nicht jede Ausgabe ist sofort abzugsfähig. Wirtschaftsgüter über 800 Euro (netto) müssen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) zwischen 250 und 800 Euro können wahlweise sofort abgesetzt oder in einen Sammelposten eingestellt werden.

Fehler 3: Fehlende Belege

Nach § 147 AO müssen Belege 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei einer Betriebsprüfung können fehlende Belege dazu führen, dass Betriebsausgaben nicht anerkannt werden. Digitale Belege sind zulässig, müssen aber revisionssicher archiviert werden.

Fehler 4: Umsatzsteuer falsch behandeln

Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und gehört nicht zu den Betriebseinnahmen oder -ausgaben. In der EÜR werden grundsätzlich Nettobeträge erfasst. Nur Kleinunternehmer nach § 19 UStG rechnen brutto.

„Ein häufiger Fehler ist die nachträgliche Korrektur von Buchungen über den Jahreswechsel hinweg. Wer im Januar 2026 noch Ausgaben für 2025 zahlt, muss diese trotzdem dem Jahr 2026 zuordnen – das Zuflussprinzip ist strikt.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Sonderfälle und Ausnahmen

Nicht alle Freiberufler können dauerhaft die EÜR nutzen. In bestimmten Fällen entsteht eine Bilanzierungspflicht, auch wenn die Tätigkeit freiberuflich ist.

Freiwillige Bilanzierung

Freiberufler können freiwillig Bücher führen und bilanzieren. Dies kann sinnvoll sein bei komplexen Vermögensstrukturen, hohen Forderungsbeständen oder geplanter Umwandlung in eine GmbH. Die freiwillige Bilanzierung bindet für mehrere Jahre.

Gewerbliche Nebentätigkeit

Wer neben der freiberuflichen Tätigkeit auch gewerblich tätig ist, riskiert die Einstufung als Gewerbebetrieb. In diesem Fall kann nach § 141 AO eine Bilanzierungspflicht entstehen, wenn die Umsätze über 800.000 Euro oder der Gewinn über 80.000 Euro liegen.

Achtung

Eine Personengesellschaft (z. B. GbR) mit gemischter freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit wird insgesamt gewerblich. Dies führt zu Gewerbesteuerpflicht und ggf. Bilanzierungspflicht für alle Gesellschafter.

Partnerschaftsgesellschaft

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) nach dem PartGG ist eine Sonderform für Freiberufler. Sie kann nach § 5 PartGG zur Bilanzierung verpflichtet sein, wenn sie ins Partnerschaftsregister eingetragen ist. Steuerlich bleibt jedoch die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG möglich.

EÜR bleibt möglich

  • Einzelfreiberufler ohne Gewerbebetrieb
  • Freiberufler-GbR (rein freiberuflich)
  • Partnerschaft mit EÜR-Wahlrecht
  • Kleinere freiberufliche Sozietäten

Bilanzierung erforderlich

  • Freiberufler-GmbH (immer)
  • Gemischte GbR (freiberuflich + gewerblich)
  • Freiwillige Buchführung
  • Umsatz > 800.000 € bei gewerblichem Anteil

Software und Tools für die EÜR

Die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung lässt sich mit moderner Software erheblich vereinfachen. Viele Tools bieten direkte ELSTER-Schnittstellen und automatisierte Belegerfassung.

Anforderungen an Buchhaltungssoftware

  • GoBD-Konformität nach § 147 Abs. 6 AO
  • Revisionssichere Archivierung digitaler Belege
  • Export der Anlage EÜR im ELSTER-Format
  • Anlagenverwaltung mit automatischer AfA-Berechnung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (für Regelbesteuerer)
  • Kontenschnittstelle für automatischen Zahlungsabgleich

Bei der Auswahl sollten Sie auf Zertifizierungen achten. Seriöse Anbieter erfüllen die GoBD-Anforderungen und bieten regelmäßige Updates bei Gesetzesänderungen.

Hinweis

OnlineBilanz richtet sich primär an Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die zur Bilanzierung verpflichtet sind. Für Freiberufler mit EÜR gibt es spezialisierte Lösungen wie ELSTER-Formular, Lexoffice oder WISO EÜR+Kasse.

Steuerberater: Ja oder Nein?

Die EÜR können Sie grundsätzlich selbst erstellen. Ein Steuerberater ist nicht verpflichtend, kann aber sinnvoll sein bei komplexen Sachverhalten, hohen Gewinnen oder Unsicherheiten bei der steuerlichen Einordnung.

Eigenständige EÜR

Bei überschaubaren Einnahmen, wenigen Ausgabepositionen und klarer Struktur können Sie die EÜR selbst erstellen. Achten Sie auf Vollständigkeit und GoBD-konforme Software.

Mit Steuerberater

Bei Investitionen, Anlagevermögen, internationalen Geschäften oder geplanten Umstrukturierungen lohnt sich die Beratung. Die Kosten sind als Betriebsausgaben absetzbar.

„Viele Freiberufler unterschätzen den Aufwand für eine saubere Buchführung. Wer seine Zeit lieber in Kundenprojekte investiert, fährt mit einem Steuerberater oft wirtschaftlicher – zumal dessen Honorar voll absetzbar ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Müssen Freiberufler einen Jahresabschluss erstellen?

Freiberufler sind grundsätzlich nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und GuV verpflichtet. Stattdessen erstellen sie eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Nur bei freiwilliger Buchführung oder gewerblicher Nebentätigkeit kann eine Bilanzierungspflicht entstehen.

Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanz?

Die EÜR ermittelt den Gewinn nach dem Zu- und Abflussprinzip: Einnahmen minus Ausgaben. Bei der Bilanz erfolgt ein Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG mit Periodenabgrenzung. Die EÜR ist deutlich einfacher und für die meisten Freiberufler ausreichend.

Bis wann muss die EÜR 2025 eingereicht werden?

Die Anlage EÜR für das Jahr 2025 muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Ohne Steuerberater ist die Frist der 31. Juli 2026, mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf den 30. April 2027 nach § 149 Abs. 3 AO.

Kann ich als Freiberufler die EÜR selbst erstellen?

Ja, die EÜR können Sie mit geeigneter Software selbst erstellen. Voraussetzung ist eine vollständige, GoBD-konforme Buchführung und die elektronische Übermittlung über ELSTER. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheiten empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters.

Wann muss ein Freiberufler bilanzieren?

Eine Bilanzierungspflicht entsteht bei freiwilliger Buchführung, bei gewerblicher Nebentätigkeit mit Umsätzen über 800.000 Euro oder Gewinnen über 80.000 Euro (§ 141 AO) oder bei Rechtsformwahl einer Kapitalgesellschaft (GmbH, UG). Rein freiberufliche Einzelunternehmer bleiben bei der EÜR.

Müssen Freiberufler ihren Jahresabschluss offenlegen?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Freiberufler als Einzelunternehmer oder in Personengesellschaften (GbR, PartG) haben keine Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 4 EStG – Gewinnermittlung, § 18 EStG – Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 147 AO – Aufbewahrungspflichten. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater