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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlagenverzeichnis erstellen

Anlagenverzeichnis erstellen 2026: Pflicht & Anleitung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein Anlagenverzeichnis dokumentiert alle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bildet die Grundlage für die planmäßige Abschreibung nach § 266 Abs. 2 HGB. Ohne korrekt geführtes Anlagenverzeichnis drohen Fehler im Jahresabschluss, Prüfungsbeanstandungen und steuerliche Nachteile. Die Daten aus dem Anlagenverzeichnis fließen direkt in die Aktivseite der Bilanz ein und müssen dort korrekt ausgewiesen werden. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie ein Anlagenverzeichnis erstellen, welche Pflichtangaben erforderlich sind und wie Sie Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und AfA-Methoden rechtskonform ermitteln.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Anlagenverzeichnis ist ein Verzeichnis aller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und Abschreibungen nach § 266 Abs. 2 HGB. Es muss vom Kaufmann geführt werden und dient als Nachweis für Finanzamt und Betriebsprüfung. Die Erstellung erfolgt einzeln je Wirtschaftsgut mit Pflichtangaben wie Anschaffungsdatum, AfA-Methode und Buchwert. Der Anlagenspiegel im Jahresabschluss fasst die Entwicklung des Anlagevermögens zusammen.

Was ist ein Anlagenverzeichnis und wer muss es führen?

Das Anlagenverzeichnis ist ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens. Es dient als Nachweis über Anschaffung, Zugänge, Abgänge, Abschreibungen und Restbuchwerte aller aktivierten Wirtschaftsgüter. Nach § 241a HGB sind alle Kaufleute zur Führung von Büchern verpflichtet – das Anlagenverzeichnis ist dabei ein zentraler Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Für GmbHs ergibt sich die Pflicht zur Führung eines Anlagenverzeichnisses aus § 238 HGB in Verbindung mit § 246 HGB. Das Verzeichnis bildet die Grundlage für die korrekte Darstellung des Anlagevermögens in der Bilanz und ist unverzichtbar für die Nachvollziehbarkeit der Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt gehört das Anlagenverzeichnis zu den ersten angeforderten Unterlagen.

Rechtliche Einordnung

Das Anlagenverzeichnis ist kein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses, aber eine notwendige Nebenbuchführung. Es dokumentiert die Entwicklung des Anlagevermögens und ist Grundlage für den Anlagenspiegel nach § 284 Abs. 3 HGB, der im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften offenzulegen ist.

Betroffene Unternehmen

  • Alle GmbHs unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB
  • Personengesellschaften mit Kaufmannseigenschaft (OHG, KG)
  • Einzelkaufleute nach § 241a HGB (bei Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro)
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (vereinfachte Form)

Welche Pflichtangaben muss ein Anlagenverzeichnis enthalten?

Ein ordnungsgemäßes Anlagenverzeichnis muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bestimmte Mindestangaben für jeden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens enthalten. Diese Angaben ermöglichen die lückenlose Nachvollziehbarkeit der Wertentwicklung vom Zugang bis zum Abgang oder zur vollständigen Abschreibung.

Pflichtangabe Beschreibung Rechtsgrundlage
Anlagenbezeichnung Eindeutige Bezeichnung des Wirtschaftsguts (z. B. PKW, Server, Gebäude) § 238 HGB
Anschaffungsdatum Tag der Anschaffung oder Herstellung § 253 Abs. 1 HGB
Anschaffungs-/Herstellungskosten Vollständige Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) § 255 HGB
Nutzungsdauer Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren § 253 Abs. 3 HGB
AfA-Methode Linear, degressiv oder Leistungs-AfA § 253 Abs. 3 HGB
Jährliche Abschreibung Abschreibungsbetrag pro Geschäftsjahr § 253 Abs. 3 HGB
Kumulierte Abschreibung Summe aller Abschreibungen seit Anschaffung GoB
Restbuchwert Aktueller Buchwert (AK/HK minus kumulierte AfA) § 253 Abs. 1 HGB
Zugänge/Abgänge Dokumentation von Zu- und Abgängen im Geschäftsjahr § 284 Abs. 3 HGB

Zusätzliche Angaben für größere Unternehmen

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB müssen im Anhang einen Anlagenspiegel veröffentlichen, der die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darstellt. Dieser zeigt Anschaffungs-/Herstellungskosten zu Beginn und Ende des Geschäftsjahres, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen sowie kumulierte und laufende Abschreibungen. Das interne Anlagenverzeichnis bildet hierfür die Datenbasis.

„In der Praxis zeigt sich, dass viele GmbHs erst bei der Jahresabschluss-Erstellung feststellen, dass ihr Anlagenverzeichnis lückenhaft ist. Wer während des Jahres jeden Anlagenzugang sofort erfasst und die monatliche AfA bucht, spart später erheblich Zeit und vermeidet Fehler bei der Bilanzierung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie ermittle ich die Anschaffungskosten korrekt?

Die Anschaffungskosten bilden die Grundlage für die Bewertung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und damit für die Berechnung der Abschreibungen. § 255 Abs. 1 HGB definiert sie als Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die korrekte Ermittlung ist entscheidend für die Bilanzierung und hat unmittelbare steuerliche Auswirkungen.

Bestandteile der Anschaffungskosten

  • Anschaffungspreis: Kaufpreis laut Rechnung (netto, ohne Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung)
  • Anschaffungsnebenkosten: Alle Kosten, die anfallen, um das Wirtschaftsgut betriebsbereit zu machen (z. B. Lieferkosten, Montage, Zölle, Anschlusskosten, Notargebühren bei Immobilien)
  • Nachträgliche Anschaffungskosten: Kosten, die nach der Anschaffung anfallen und den Vermögensgegenstand wesentlich verbessern oder erweitern (z. B. wesentliche Umbaumaßnahmen)
  • Minderungen: Abzug von Rabatten, Skonti, Preisnachlässen, Boni und ähnlichen Vergünstigungen

Umsatzsteuer bei den Anschaffungskosten

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gehört die Umsatzsteuer nicht zu den Anschaffungskosten, da sie als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Nicht abzugsfähige Umsatzsteuer (z. B. bei gemischt genutzten Fahrzeugen oder nach § 15 Abs. 1b UStG) erhöht dagegen die Anschaffungskosten und wird mit abgeschrieben.

Praxisbeispiel: PKW-Anschaffung

Position Betrag (netto) Anmerkung
Kaufpreis laut Rechnung 35.000,00 € Listenpreis minus Rabatt
Überführungskosten 450,00 € Anschaffungsnebenkosten
Zulassungskosten 120,00 € Anschaffungsnebenkosten
Sonderausstattung 2.800,00 € Teil des Anschaffungspreises
Skonto 2% −765,40 € Minderung der AK
Anschaffungskosten gesamt 37.604,60 € Basis für AfA-Berechnung

Diese Anschaffungskosten von 37.604,60 Euro bilden die Grundlage für die lineare Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von sechs Jahren (nach AfA-Tabelle). Die jährliche Abschreibung beträgt somit 6.267,43 Euro.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden (Sofortabschreibung). Zwischen 250 Euro und 1.000 Euro besteht ein Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens mit Auflösung über fünf Jahre nach § 6 Abs. 2a EStG.

Welche Nutzungsdauer und AfA-Methode sind anzuwenden?

Die Abschreibung (Absetzung für Abnutzung, AfA) verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Vermögensgegenstands auf dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB sind bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.

Ermittlung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, über den ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht amtliche AfA-Tabellen, die für die wichtigsten Wirtschaftsgüter Richtwerte vorgeben. Diese Tabellen sind nicht bindend, aber in der Praxis allgemein anerkannt und werden von Finanzämtern akzeptiert, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Wichtige Nutzungsdauern nach AfA-Tabelle

  • PKW: 6 Jahre
  • LKW: 8–9 Jahre
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • EDV-Hardware (PC, Laptop): 3 Jahre
  • Server und Netzwerktechnik: 3 Jahre
  • Software: 3 Jahre (bei Standardsoftware)
  • Maschinen: je nach Art 5–15 Jahre
  • Betriebsgebäude: 25–50 Jahre je nach Bauweise

Abweichungen von der AfA-Tabelle

  • Bei intensiverer Nutzung (z. B. Mehrschichtbetrieb) kann eine kürzere Nutzungsdauer angesetzt werden
  • Technischer Verschleiß kann eine kürzere Dauer rechtfertigen
  • Wirtschaftliche Überholung (z. B. bei Software) erlaubt kürzere Abschreibung
  • Abweichungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und begründet werden
  • Das Finanzamt kann bei Betriebsprüfung Nachweise verlangen

Abschreibungsmethoden nach Handels- und Steuerrecht

Das Handelsrecht (§ 253 Abs. 3 HGB) erlaubt grundsätzlich verschiedene planmäßige Abschreibungsmethoden, sofern sie dem tatsächlichen Wertverzehr entsprechen. Das Steuerrecht ist restriktiver und lässt seit 2011 für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nur noch die lineare Abschreibung zu (§ 7 Abs. 1 EStG). Aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips (§ 5 Abs. 1 EStG) wird in der Praxis meist die steuerlich zulässige Methode auch handelsrechtlich angewendet.

AfA-Methode Berechnung Handelsrecht Steuerrecht
Lineare AfA AK/HK ÷ Nutzungsdauer (gleichbleibende Jahresbeträge) Zulässig nach § 253 HGB Standard nach § 7 Abs. 1 EStG
Degressive AfA Fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert Zulässig nach § 253 HGB Nur für Gebäude (Altfälle) nach § 7 Abs. 5 EStG
Leistungs-AfA Nach tatsächlicher Nutzung (z. B. Maschinenstunden, km) Zulässig nach § 253 HGB Zulässig nach § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG
Außerplanmäßige AfA Bei dauerhafter Wertminderung Pflicht nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB Teilwertabschreibung § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG

„Die lineare AfA ist für die meisten GmbHs die praktikabelste Methode: einfach zu berechnen, steuerlich anerkannt, und sie erfüllt sowohl handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Anforderungen. Bei besonderen Wirtschaftsgütern – etwa Produktionsmaschinen mit stark schwankender Auslastung – kann die Leistungs-AfA wirtschaftlich sinnvoller sein, erfordert aber eine lückenlose Dokumentation der tatsächlichen Nutzung.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Sonderfall: Gebäude-AfA

Für Gebäude gelten nach § 7 Abs. 4 EStG besondere AfA-Sätze: Betriebsgebäude werden mit 3 % (Nutzungsdauer 33 Jahre) linear abgeschrieben, sofern keine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachgewiesen wird. Bei nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäuden beträgt der AfA-Satz 3 % (§ 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG). Grund und Boden sind nicht abschreibbar und müssen im Anlagenverzeichnis getrennt erfasst werden.

Wie erstelle ich ein Anlagenverzeichnis in der Praxis?

Die Erstellung eines Anlagenverzeichnisses kann grundsätzlich manuell (z. B. mit Excel) oder mit spezialisierter Buchhaltungssoftware erfolgen. Für GmbHs mit mehr als wenigen Anlagegütern empfiehlt sich der Einsatz einer Software, die automatisch AfA berechnet, Anlagenspiegel generiert und die Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung sicherstellt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung

  1. Bestandsaufnahme: Erfassung aller vorhandenen Anlagegüter mit Anschaffungsdatum, Rechnungen, technischen Unterlagen. Bei Ersterfassung älterer Wirtschaftsgüter: Ermittlung der historischen Anschaffungskosten und bereits gebuchter Abschreibungen.
  2. Kategorisierung: Zuordnung der Wirtschaftsgüter zu Anlageklassen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung) entsprechend der Gliederung in der Bilanz nach § 266 Abs. 2 HGB.
  3. Stammdaten erfassen: Für jedes Wirtschaftsgut: Bezeichnung, Inventarnummer, Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten, Lieferant, Standort, ggf. Seriennummer.
  4. AfA-Parameter festlegen: Nutzungsdauer gemäß AfA-Tabelle oder individueller Schätzung, AfA-Methode (meist linear), AfA-Beginn (Monat der Anschaffung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG: zeitanteilige AfA im ersten Jahr).
  5. Zugänge buchen: Jeder Neukauf wird mit allen relevanten Daten erfasst, die AfA startet automatisch ab dem Folgemonat der Anschaffung.
  6. Abgänge dokumentieren: Bei Verkauf, Verschrottung oder Entnahme: Erfassung des Abgangsdatums, Erlös (falls vorhanden), Berechnung des Buchgewinns oder -verlusts (Restbuchwert minus Verkaufserlös).
  7. Jahresabschluss: Erstellung des Anlagenspiegels für den Anhang (bei mittelgroßen und großen GmbHs), Abstimmung der Summen mit der Bilanz, Prüfung auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB.
  8. Aufbewahrung: Das Anlagenverzeichnis ist als Teil der Buchführung nach § 257 HGB zehn Jahre aufzubewahren.

Software-Lösungen und Excel-Vorlagen

Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk) bietet integrierte Anlagenverwaltung mit automatischer AfA-Berechnung, Anlagenspiegel-Export und direkter Verbuchung in die Finanzbuchhaltung. Für sehr kleine GmbHs mit wenigen Anlagegütern kann eine gut strukturierte Excel-Vorlage ausreichen, sofern alle Pflichtangaben enthalten sind und die Berechnungen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung

Die monatlichen oder jährlichen AfA-Beträge müssen in der Finanzbuchhaltung als Aufwand gebucht werden (Soll: AfA-Aufwandskonto, Haben: Kumulierte Abschreibungen). Moderne Software übernimmt diese Buchungen automatisch. Bei manueller Führung muss die Abstimmung zwischen Anlagenverzeichnis und Finanzbuchhaltung regelmäßig erfolgen.

Wer die Erstellung des Anlagenverzeichnisses und die laufende AfA-Buchung nicht selbst übernehmen möchte oder unsicher bei der korrekten Anwendung der AfA-Regeln ist, kann diese Aufgabe an einen Steuerberater delegieren. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbHs den vollständigen Jahresabschluss inklusive fachgerecht geführtem Anlagenverzeichnis durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert und zum transparenten Festpreis.

Welche häufigen Fehler sollte ich beim Anlagenverzeichnis vermeiden?

In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Fehlerquellen bei der Führung des Anlagenverzeichnisses, die zu Problemen bei Betriebsprüfungen, fehlerhaften Jahresabschlüssen oder steuerlichen Nachteilen führen können. Die folgenden Punkte helfen, die häufigsten Stolpersteine zu vermeiden.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Fehler Folgen Richtige Vorgehensweise
Anschaffungsnebenkosten werden vergessen Zu niedrige AfA-Basis, Gewinn zu hoch ausgewiesen Alle Nebenkosten (Lieferung, Montage, Zölle) in AK einbeziehen
Nutzungsdauer willkürlich geschätzt Ablehnung durch Finanzamt, Steuernachzahlung AfA-Tabelle des BMF verwenden, Abweichungen begründen
GWG falsch behandelt Keine Nutzung der Sofortabschreibung, steuerlicher Nachteil Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort abschreiben nach § 6 Abs. 2 EStG
Abgänge nicht dokumentiert Restbuchwerte bleiben in Bilanz, Vermögen überbewertet Abgangsdatum, Erlös und Buchwertausbuchung lückenlos erfassen
Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr vergessen Überhöhte AfA, Gewinn zu niedrig AfA nur für tatsächliche Nutzungsmonate nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG
Umsatzsteuer fälschlich in AK einbezogen Überhöhte AfA, Vorsteuer nicht geltend gemacht Bei Vorsteuerabzug nur Nettobetrag als AK ansetzen
Außerplanmäßige Abschreibung bei vorübergehender Wertminderung Verstoß gegen § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB Außerplanmäßige AfA nur bei dauerhafter Wertminderung
Anlagenverzeichnis nicht fortlaufend aktualisiert Fehlerhafte Bilanz, Probleme bei Betriebsprüfung Jeden Zugang und Abgang zeitnah erfassen, monatliche AfA buchen

Besonderheit bei gebrauchten Wirtschaftsgütern

Bei Kauf gebrauchter Anlagegüter ist die Restnutzungsdauer zu schätzen – nicht die ursprüngliche Gesamtnutzungsdauer anzusetzen. Ein drei Jahre alter PKW hat beispielsweise noch eine Restnutzungsdauer von etwa drei Jahren (bei üblicher Gesamtnutzungsdauer von sechs Jahren). Die Anschaffungskosten werden dann auf diese Restnutzungsdauer verteilt.

Sonderfall: Erhaltungsaufwand vs. Herstellungskosten

Eine der schwierigsten Abgrenzungen in der Praxis ist die Unterscheidung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und zu aktivierenden (nachträglichen) Herstellungskosten. Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut lediglich in seinem bestimmungsgemäßen Zustand erhalten wird (z. B. Reparaturen, Austausch gleichwertiger Teile). Diese Kosten können sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Herstellungskosten entstehen dagegen, wenn das Wirtschaftsgut wesentlich verbessert, erweitert oder über den ursprünglichen Zustand hinaus gehoben wird (z. B. Anbau an Gebäude, technische Modernisierung mit Wertsteigerung). Diese Kosten müssen aktiviert und über die Restnutzungsdauer abgeschrieben werden.

„Die Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten führt bei Betriebsprüfungen regelmäßig zu Diskussionen. Wir empfehlen, bei größeren Baumaßnahmen oder Modernisierungen die steuerliche Behandlung vorab mit dem Steuerberater zu klären. Eine falsche Zuordnung kann Jahre später zu erheblichen Steuernachzahlungen führen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Alle Anschaffungsnebenkosten vollständig erfasst
  • Nutzungsdauer anhand aktueller AfA-Tabelle gewählt
  • GWG-Grenze (800 Euro netto) geprüft und genutzt
  • Zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr berechnet
  • Umsatzsteuer korrekt behandelt (nur wenn nicht vorsteuerabzugsberechtigt aktivieren)
  • Abgänge mit Datum, Erlös und Restbuchwert dokumentiert
  • Anlagenverzeichnis monatlich oder mindestens quartalsweise aktualisiert
  • Regelmäßige Abstimmung mit Finanzbuchhaltung und Bilanz
  • Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 257 HGB beachtet

Wie erstelle ich den Anlagenspiegel für den Jahresabschluss?

Der Anlagenspiegel ist eine systematische Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 267 HGB im Anhang verpflichtend offenzulegen (§ 284 Abs. 3 HGB). Kleine Kapitalgesellschaften sind von dieser Pflicht befreit, können aber freiwillig einen Anlagenspiegel erstellen. Der Anlagenspiegel wird aus dem Anlagenverzeichnis abgeleitet und fasst die Bewegungen des Anlagevermögens in verdichteter Form zusammen – ähnlich wie die Kapitalflussrechnung die Zahlungsströme eines Unternehmens strukturiert darstellt.

Aufbau und Gliederung des Anlagenspiegels

Der Anlagenspiegel gliedert sich nach den Posten des Anlagevermögens gemäß § 266 Abs. 2 HGB (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen) und stellt für jede Kategorie folgende Informationen dar:

Spalte Inhalt Erläuterung
Anschaffungs-/Herstellungskosten Anfang AK/HK zu Beginn des Geschäftsjahres Übernahme aus Vorjahr
Zugänge Anschaffungen im laufenden Jahr Aus Anlagenverzeichnis
Abgänge Verkäufe, Verschrottungen zu AK/HK Ursprüngliche AK/HK des abgegangenen Wirtschaftsguts
Umbuchungen Verschiebungen zwischen Anlageklassen z. B. Anzahlungen → fertige Anlagen
Anschaffungs-/Herstellungskosten Ende AK/HK zum Bilanzstichtag Anfang + Zugänge − Abgänge ± Umbuchungen
Kumulierte Abschreibungen Anfang AfA zu Beginn des Jahres Übernahme aus Vorjahr
Abschreibungen des Geschäftsjahres Laufende AfA im aktuellen Jahr Aus Anlagenverzeichnis
Abgänge Abschreibungen Kumulierte AfA der abgegangenen Wirtschaftsgüter Bei Abgang auszubuchen
Kumulierte Abschreibungen Ende AfA zum Bilanzstichtag Anfang + laufende AfA − Abgänge AfA
Restbuchwerte Ende Buchwert zum Bilanzstichtag AK/HK Ende − kumulierte AfA Ende
Restbuchwerte Vorjahr Buchwert des Vorjahres (Vergleich) Für bessere Nachvollziehbarkeit

Beispiel: Anlagenspiegel-Auszug für Sachanlagen

Die folgende Tabelle zeigt einen vereinfachten Anlagenspiegel für die Position ‘Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung’ einer mittelgroßen GmbH (alle Angaben in Euro):

Position AK/HK 01.01.2025 Zugänge Abgänge AK/HK 31.12.2025 Kum. AfA 01.01. AfA 2025 Abg. AfA Kum. AfA 31.12. Buchwert 31.12.2025
Fuhrpark 180.000 42.000 15.000 207.000 95.000 32.500 12.000 115.500 91.500
Büroausstattung 85.000 12.000 3.000 94.000 48.000 9.200 2.500 54.700 39.300
EDV-Hardware 45.000 18.000 8.000 55.000 28.000 16.500 6.000 38.500 16.500
Summe BGA 310.000 72.000 26.000 356.000 171.000 58.200 20.500 208.700 147.300

Der Restbuchwert von 147.300 Euro zum 31.12.2025 muss mit dem entsprechenden Bilanzposten ‘Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung’ in der Aktivseite der Bilanz übereinstimmen. Jede Abweichung deutet auf Fehler im Anlagenverzeichnis oder in der Buchhaltung hin und muss vor Feststellung des Jahresabschlusses korrigiert werden.

Offenlegung im Unternehmensregister

Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss samt Anhang (mit Anlagenspiegel) innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

„Der Anlagenspiegel ist ein zentrales Prüffeld bei der Jahresabschlusserstellung. Unsere Steuerberater gleichen die Summen des Anlagenspiegels grundsätzlich mit der Bilanz, der GuV und der Finanzbuchhaltung ab. Unstimmigkeiten deuten fast immer auf nicht erfasste Zugänge, vergessene Abgänge oder fehlerhafte AfA-Buchungen hin.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie unterstützt Digitalisierung die Anlagenverwaltung und Betriebsprüfung?

Die Digitalisierung der Anlagenverwaltung bietet erhebliche Effizienzvorteile: automatische AfA-Berechnung, Schnittstellen zur Finanzbuchhaltung, gesetzeskonforme Archivierung und einfache Bereitstellung bei Betriebsprüfungen. Moderne Cloud-Lösungen ermöglichen zudem den ortsunabhängigen Zugriff und die Zusammenarbeit zwischen GmbH-Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater.

Vorteile digitaler Anlagenverwaltung

Effizienz und Automatisierung

  • Automatische Berechnung der monatlichen oder jährlichen AfA
  • Direkte Verbuchung in Finanzbuchhaltung per Schnittstelle
  • Automatische Erstellung des Anlagenspiegels
  • Warnungen bei Fristüberschreitungen oder fehlenden Daten
  • Batch-Erfassung mehrerer Anlagegüter gleichzeitig
  • Vorausgefüllte AfA-Tabellen und Nutzungsdauern

Compliance und Prüfungssicherheit

  • GoBD-konforme Archivierung aller Belege und Änderungen
  • Vollständige Änderungshistorie (Audit Trail)
  • Revisionssichere Datenhaltung nach § 257 HGB
  • Export für Betriebsprüfung (IDEA, DATEV-Format)
  • Zugriffsrechte-Verwaltung (4-Augen-Prinzip)
  • Automatische Plausibilitätsprüfungen

Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt gehört das Anlagenverzeichnis zu den ersten angeforderten Unterlagen. Prüfer erwarten eine lückenlose Dokumentation aller Anlagegüter, nachvollziehbare AfA-Berechnungen und die Übereinstimmung mit Bilanz, GuV und Finanzbuchhaltung. Eine gut gepflegte digitale Anlagenverwaltung erleichtert die Zusammenarbeit erheblich.

  • Anlagenverzeichnis vollständig und aktuell (Stand Prüfungsstichtag)
  • Alle Rechnungen und Belege zu Anschaffungen digital archiviert und verknüpft
  • AfA-Berechnungen nachvollziehbar dokumentiert (Nutzungsdauer, Methode, Beginn)
  • Abgänge mit Abgangsdatum, Erlös und Buchwertausbuchung dokumentiert
  • Abstimmung Anlagenverzeichnis ↔ Bilanz ↔ GuV ↔ Fibu ohne Differenzen
  • Sonderabschreibungen und außerplanmäßige AfA begründet und dokumentiert
  • GWG-Behandlung korrekt und nachvollziehbar
  • Änderungshistorie verfügbar (wer hat wann was geändert)
  • Export in prüfungsfähigem Format (z. B. DATEV-Standard, CSV, Excel)

GoBD-Anforderungen beachten

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten auch für das Anlagenverzeichnis. Software muss nachträgliche Änderungen protokollieren, Daten müssen maschinell auswertbar archiviert werden, und die Verfahrensdokumentation muss die Prozesse der Anlagenverwaltung beschreiben.

Steuerberater-Unterstützung digital organisiert

Viele GmbHs lagern die Anlagenverwaltung an ihren Steuerberater aus, behalten aber die operative Kontrolle. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz verbinden beide Welten: Die GmbH kann jederzeit Einsicht in das Anlagenverzeichnis nehmen, Zugänge melden und Fragen stellen – während die fachliche Führung, korrekte AfA-Berechnung und Integration in den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erfolgt. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und sorgt für rechtssichere Dokumentation.

Servet Gündogan, Büroleiter von OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert zwischen Mandanten und Steuerberater-Team: ‘Wir erhalten von unseren Mandanten die Rechnungen für neue Anlagegüter, erfassen diese im System und unser Steuerberater-Team prüft die korrekte Aktivierung, Nutzungsdauer und AfA. Der Mandant sieht jederzeit den aktuellen Stand seines Anlagevermögens online – ohne selbst Buchungsexperte sein zu müssen.’

10 Jahre

Aufbewahrungspflicht nach § 257 HGB

3 Jahre

Durchschnittliche Nutzungsdauer EDV-Hardware

800 €

GWG-Grenze für Sofortabschreibung (netto)

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Häufig gestellte Fragen

Können mehrere Wirtschaftsgüter in einem Sammelposten zusammengefasst werden?

Ja, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 Euro netto können nach § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden. Alternativ können bewegliche Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro in einem Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a Satz 2 EStG). Diese Wahlrechte müssen einheitlich für alle GWG eines Jahres ausgeübt werden.

Was passiert bei nachträglichen Anschaffungskosten oder Verbesserungen?

Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die den Wert oder die Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts erhöhen, müssen nach § 255 Abs. 1 und 2 HGB aktiviert werden. Sie erhöhen den Buchwert des Wirtschaftsguts und werden über die Restnutzungsdauer oder eine neu festgesetzte Gesamtnutzungsdauer abgeschrieben. Instandhaltungsaufwendungen, die lediglich den Zustand erhalten, sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Muss ich auch voll abgeschriebene Anlagen im Verzeichnis führen?

Ja, solange ein Wirtschaftsgut noch betrieblich genutzt wird, muss es im Anlagenverzeichnis geführt werden – auch wenn der Buchwert auf null abgeschrieben ist (Erinnerungswert 1 Euro). Die Anlage darf erst dann ausgebucht werden, wenn sie tatsächlich veräußert, verschrottet oder endgültig außer Betrieb genommen wird. Dies sichert die Transparenz für Betriebsprüfung und Inventur.

Wie behandle ich gebrauchte Wirtschaftsgüter steuerlich?

Gebrauchte Wirtschaftsgüter werden mit den tatsächlichen Anschaffungskosten aktiviert. Die Nutzungsdauer richtet sich nach der voraussichtlichen Restnutzungsdauer beim Erwerber, nicht nach der ursprünglichen Nutzungsdauer des Erstbesitzers. Eine kürzere Nutzungsdauer muss nachvollziehbar geschätzt und dokumentiert werden. Die AfA-Tabellen des BMF dienen auch hier als Orientierung.

Kann ich ein Anlagenverzeichnis auch mit Excel führen?

Grundsätzlich ja, allerdings erfüllt eine Excel-Lösung meist nicht die Anforderungen der GoBD an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit. Für die Betriebsprüfung müssen alle Änderungen dokumentiert und Buchungen revisionssicher sein. Eine professionelle Anlagenbuchhaltungs-Software oder Finanzbuchhaltung mit integriertem Anlagenmodul ist daher dringend zu empfehlen. OnlineBilanz.de bietet digitale Buchhaltung mit GoBD-konformer Anlagenverwaltung durch zugelassene Steuerberater.

Was gilt bei Leasing oder Mietkauf für das Anlagenverzeichnis?

Bei Finanzierungsleasing muss das Wirtschaftsgut nach IAS 17 bzw. IFRS 16 beim wirtschaftlichen Eigentümer aktiviert werden – in der Regel beim Leasingnehmer, wenn Chancen und Risiken übertragen sind. Bei Operating-Leasing bleibt das Wirtschaftsgut beim Leasinggeber. Mietkaufverträge werden handelsrechtlich nach § 246 Abs. 1 HGB beurteilt: Geht das wirtschaftliche Eigentum bereits mit Vertragsabschluss über, erfolgt Aktivierung beim Käufer. Hier ist eine steuerliche Einzelfallprüfung unerlässlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 255 HGB – Bewertungsmaßstäbe, § 6 EStG – Bewertung beim Betriebsvermögen, § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (AfA). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
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Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
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Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
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Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
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Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
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Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

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Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
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Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
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Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

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Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
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    KI-Steuerberater