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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Frist GmbH

Bilanz aufstellen Frist GmbH 2026: Alle Termine im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer einer GmbH müssen den Jahresabschluss fristgerecht aufstellen, feststellen lassen und offenlegen – drei rechtlich eigenständige Pflichten mit unterschiedlichen Terminen. Wer die gesetzlichen Fristen nach § 264 HGB, § 42a GmbHG und § 325 HGB versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro und persönliche Haftung. Dieser Beitrag zeigt, welche Fristen 2026 gelten und wie sie ineinandergreifen. Eine detaillierte Übersicht zu allen Fristen für den Jahresabschluss 2026 hilft Ihnen als Geschäftsführer, die Termine sicher einzuhalten.

SG
Servet Gündogan

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Kurzantwort

GmbH-Geschäftsführer müssen den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB), die Gesellschafter haben je nach Größenklasse 8 bzw. 11 Monate zur Feststellung (§ 42a GmbHG), und die Offenlegung im Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro und persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer.

Welche gesetzlichen Fristen gelten für die Aufstellung der Bilanz einer GmbH?

Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses einer GmbH richtet sich nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB. Demnach haben die gesetzlichen Vertreter den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Aufstellung somit bis spätestens 31. März 2026 erfolgen. Detaillierte Informationen zu dieser und weiteren Fristen finden Sie in unserem Beitrag zur HGB Aufstellung Jahresabschluss Frist 2026.

Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von einer verlängerten Aufstellungsfrist: Sie haben nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB sechs Monate Zeit. Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 läuft die Frist damit bis 30. Juni 2026. Diese Erleichterung gilt für Gesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Schwellenwerte nicht überschreiten: 7,5 Mio. Euro Bilanzsumme, 15 Mio. Euro Umsatzerlöse, 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Aufstellung vs. Feststellung: Wichtige Unterscheidung

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung und bedeutet die technische Erstellung der Bilanz sowie der weiteren Bestandteile des Jahresabschlusses. Die Feststellung hingegen ist ein Gesellschafterbeschluss nach § 42a GmbHG und erfolgt zeitlich später – in der Regel durch die Gesellschafterversammlung. Die Aufstellungsfrist ist daher eine reine Pflicht der Geschäftsführung und unabhängig von der Gesellschafterversammlung.

Größenklasse Aufstellungsfrist (§ 264 HGB) Beispiel Stichtag 31.12.2025
Kleine GmbH 6 Monate Bis 30.06.2026
Mittelgroße GmbH 3 Monate Bis 31.03.2026
Große GmbH 3 Monate Bis 31.03.2026

Wie lange haben die Gesellschafter Zeit für die Feststellung des Jahresabschlusses?

Nach der Aufstellung durch die Geschäftsführung muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Diese Feststellung erfolgt gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG durch Gesellschafterbeschluss. Die Feststellungsfristen sind deutlich länger als die Aufstellungsfristen und orientieren sich ebenfalls an der Größenklasse der GmbH.

  • Kleine GmbH: 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG). Bei Stichtag 31.12.2025 also bis 30.11.2026.
  • Mittelgroße und große GmbH: 8 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres (§ 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Bei Stichtag 31.12.2025 also bis 31.08.2026.

„Viele GmbH-Geschäftsführer verwechseln Aufstellungs- und Feststellungsfrist. Die Aufstellung durch die Geschäftsführung ist lediglich der erste Schritt. Erst die Feststellung durch die Gesellschafter macht den Jahresabschluss rechtsverbindlich – und diese Frist ist deutlich großzügiger bemessen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Feststellung ist nicht nur formaler Akt, sondern auch materiell bedeutsam: Erst mit der Feststellung wird über die Ergebnisverwendung entschieden, können Gewinnausschüttungen beschlossen und kann die Entlastung der Geschäftsführung erteilt werden. Die Dokumentation des Feststellungsbeschlusses sollte im Gesellschafterprotokoll erfolgen und das Datum der Feststellung klar ausweisen.

Bis wann muss die GmbH den Jahresabschluss offenlegen?

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss gemäß § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag. Für einen Jahresabschluss mit Stichtag 31.12.2025 läuft die Frist damit bis zum 31.12.2026. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wer die Offenlegungsfrist versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – je nach Größe der Gesellschaft und Dauer der Verspätung. Die Androhung erfolgt automatisiert, eine Fristverlängerung ist in der Regel nicht möglich.

Inhalt und Umfang der Offenlegung

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen hängt von der Größenklasse ab. Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und sind von der Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung befreit, sofern bestimmte Angaben in den Anhang aufgenommen werden. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht offenlegen. Die elektronische Einreichung erfolgt über das Einreichportal des Unternehmensregisters oder über Software-Schnittstellen.

  • Jahresabschluss durch Gesellschafter festgestellt (§ 42a GmbHG)
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vorhanden
  • Unterlagen im elektronischen Format (XBRL oder PDF) vorbereitet
  • Einreichung über Unternehmensregister.de erfolgt
  • Bestätigung der erfolgreichen Veröffentlichung archiviert

Welche Sanktionen drohen bei Versäumnis der Fristen?

Die Nichteinhaltung der Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungsfristen kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Sanktionen reichen von Ordnungsgeldern über persönliche Haftungsrisiken bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Das Bundesamt für Justiz verhängt bei verspäteter Offenlegung automatisiert Ordnungsgelder. Die Höhe orientiert sich an der Größe der Gesellschaft und der Schwere der Pflichtverletzung. In der Praxis werden Ordnungsgelder zwischen 500 Euro (kleine GmbH, geringe Verspätung) und 25.000 Euro (große GmbH, erhebliche Verspätung) festgesetzt. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft, kann aber auch gegen die Geschäftsführer persönlich verhängt werden.

Haftungsrisiken der Geschäftsführung

Geschäftsführer, die ihre Pflicht zur ordnungsgemäßen und fristgerechten Aufstellung des Jahresabschlusses verletzen, haften der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG auf Schadensersatz. Dies kann insbesondere relevant werden, wenn durch die verspätete Aufstellung beispielsweise steuerliche Nachteile, Vertragsstrafen oder Finanzierungsprobleme entstehen. Auch Insolvenzantragspflichten nach § 15a InsO können durch fehlende Bilanzen nicht rechtzeitig erkannt werden – mit der Gefahr der Insolvenzverschleppung.

Ordnungsrechtliche Sanktionen

  • Automatisiertes Verfahren durch Bundesamt für Justiz
  • Androhung und Festsetzung auch bei erstmaliger Verspätung
  • Wiederholte Festsetzung bei fortdauernder Pflichtverletzung

Zivilrechtliche Haftung

  • Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft
  • Haftung bei Insolvenzverschleppung § 15a InsO
  • Persönliche Inanspruchnahme durch Gesellschafter oder Insolvenzverwalter

„Die Aufstellungs- und Offenlegungsfristen sind keine Kann-Bestimmungen. Gerade bei wirtschaftlich angespannten Gesellschaften kann eine verspätete Bilanz den Vorwurf der Insolvenzverschleppung begründen – mit persönlicher Haftung des Geschäftsführers. Wir empfehlen, die Fristen strikt einzuhalten und die Beauftragung des Steuerberaters frühzeitig vorzunehmen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie stellen GmbH-Geschäftsführer die Einhaltung der Fristen sicher?

Die rechtzeitige Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses erfordert eine sorgfältige Planung und klare Prozesse. In der Praxis scheitert die Fristeinhaltung häufig an fehlender Koordination zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung, Steuerberater und Gesellschaftern.

Zeitplan und Meilensteine definieren

Bereits zu Beginn des neuen Geschäftsjahres sollten die relevanten Termine festgelegt und kommuniziert werden. Ein strukturierter Zeitplan umfasst: Abschluss der laufenden Buchhaltung, Erstellung der Inventur, Übergabe der Unterlagen an den Steuerberater, interne Prüfung des Entwurfs, Einberufung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung, Einreichung beim Unternehmensregister. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt – beispielsweise über digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de mit transparenten Festpreisen und festen Ansprechpartnern – profitiert von klaren Prozessen und verbindlichen Fristen.

  • Buchhaltung zeitnah und vollständig führen (monatlicher Abschluss empfohlen)
  • Belege und Kontoauszüge digital archivieren und strukturieren
  • Steuerberater frühzeitig beauftragen (spätestens Januar bei Stichtag 31.12.)
  • Gesellschafterversammlung terminieren (vor Ablauf Feststellungsfrist)
  • Offenlegung rechtzeitig vorbereiten und einreichen (Puffer einplanen)

Rolle des Steuerberaters

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist komplex und erfordert fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerrecht. Steuerberater übernehmen nicht nur die technische Erstellung, sondern prüfen auch die handelsrechtliche Ordnungsmäßigkeit, erstellen den Anhang, beraten zur Ergebnisverwendung und unterstützen bei der Offenlegung. Die Beauftragung eines Steuerberaters ist für GmbH-Geschäftsführer faktisch Standard – und reduziert Haftungsrisiken erheblich.

Digitale Steuerberater-Plattformen nutzen

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen. Geschäftsführer erhalten ihren Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten und mit persönlicher Koordination durch feste Ansprechpartner wie Servet Gündogan in Stuttgart. Die Unterzeichnung erfolgt durch zugelassene Steuerberater – mit voller rechtlicher Verantwortung.

Welche Sonderfälle und Ausnahmen gibt es bei den Fristen?

Neben den regulären Aufstellungs- und Feststellungsfristen existieren verschiedene Sonderkonstellationen, die zu abweichenden Fristen oder besonderen Anforderungen führen können. Diese betreffen unter anderem abweichende Geschäftsjahre, Konzerngesellschaften, Umwandlungen und Insolvenzfälle.

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Nicht jede GmbH bilanziert zum 31.12. eines Jahres. Gesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr (z. B. Stichtag 30.06. oder 30.09.) berechnen die Fristen entsprechend ab ihrem individuellen Bilanzstichtag. Eine GmbH mit Geschäftsjahresende 30.06.2025 muss den Jahresabschluss als mittelgroße Gesellschaft bis 30.09.2025 aufstellen, bis 28.02.2026 feststellen und bis 30.06.2026 offenlegen.

Konzernabschluss und Prüfungspflicht

Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach § 290 HGB aufstellen müssen, haben gemäß § 290 Abs. 1 HGB ebenfalls eine Aufstellungsfrist von drei Monaten (kleine Mutterunternehmen: sechs Monate). Prüfungspflichtige Gesellschaften müssen zusätzlich die Prüfungsfrist des Wirtschaftsprüfers einkalkulieren. Die Feststellungsfrist verlängert sich in diesen Fällen nicht – der Prüfungsprozess muss also innerhalb der regulären Feststellungsfrist abgeschlossen sein.

Rumpfwirtschaftsjahre bei Gründung, Umwandlung oder Insolvenz

Bei Gründung, Umwandlung, Verschmelzung oder Insolvenz entstehen häufig Rumpfwirtschaftsjahre – Zeiträume von weniger als zwölf Monaten. Auch für diese gilt die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses. Die Aufstellungsfrist beginnt mit dem Ende des Rumpfwirtschaftsjahres und beträgt ebenfalls drei bzw. sechs Monate. In der Insolvenz erstellt der Insolvenzverwalter den Jahresabschluss, die Feststellung entfällt, jedoch besteht weiterhin Offenlegungspflicht.

Sonderfall Besonderheit bei Fristen Rechtsgrundlage
Abweichendes Wirtschaftsjahr Fristen ab individuellem Stichtag § 264 HGB analog
Konzernabschluss Zusätzlicher Konzernabschluss, gleiche Fristen § 290 HGB
Prüfungspflichtige GmbH Prüfung muss innerhalb Feststellungsfrist erfolgen § 316 HGB
Rumpfwirtschaftsjahr Verkürzte Periode, gleiche Aufstellungsfrist § 264 HGB
Insolvenz Abschluss durch Insolvenzverwalter, keine Feststellung § 155 InsO

Wie unterscheiden sich Fristen für Handelsbilanz und Steuerbilanz?

GmbH-Geschäftsführer müssen zwischen der Handelsbilanz (nach HGB) und der Steuerbilanz (nach EStG/KStG) unterscheiden. Beide Bilanzen basieren zwar häufig auf denselben Daten, unterliegen jedoch unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben – und verschiedenen Fristen.

Handelsbilanz: Aufstellungs- und Offenlegungspflicht

Die Handelsbilanz ist Teil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach §§ 242 ff. HGB. Sie dient der Information von Gesellschaftern, Gläubigern und der Öffentlichkeit. Die Aufstellungsfrist beträgt drei Monate (kleine GmbH: sechs Monate), die Offenlegungsfrist zwölf Monate. Die Handelsbilanz ist grundsätzlich nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu erstellen und muss beim Unternehmensregister eingereicht werden.

Steuerbilanz: Abgabefrist der Körperschaftsteuererklärung

Die Steuerbilanz ist Grundlage für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns und damit für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Sie wird zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 (bei Erstellung durch Steuerberater) beträgt nach § 149 Abs. 3 AO bis zum 31. Juli 2027 – also deutlich länger als die handelsrechtliche Offenlegungsfrist. In der Praxis wird zunächst die Handelsbilanz erstellt, aus der dann die Steuerbilanz abgeleitet wird (unter Berücksichtigung steuerlicher Korrekturen und Wahlrechte).

Handelsbilanz (HGB)

  • Aufstellungsfrist: 3 Monate (kleine GmbH: 6 Monate)
  • Feststellungsfrist: 8 Monate (kleine GmbH: 11 Monate)
  • Offenlegungsfrist: 12 Monate beim Unternehmensregister
  • Zweck: Information, Gläubigerschutz, Publizität

Steuerbilanz (EStG/KStG)

  • Abgabefrist Steuererklärung 2025: 31.07.2027 (mit Steuerberater)
  • Keine gesonderte Offenlegungspflicht
  • Maßgeblichkeit der Handelsbilanz (§ 5 Abs. 1 EStG)
  • Zweck: Steuerliche Gewinnermittlung

„Die verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die handelsrechtlichen Fristen deutlich kürzer sind. Wer erst im Sommer 2027 die Steuerbilanz 2025 erstellt, hat die Offenlegungsfrist nach HGB längst versäumt – mit entsprechenden Ordnungsgeldern. Eine parallele Erstellung von Handels- und Steuerbilanz ist daher sinnvoll.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Schritte sind für ein professionelles Fristenmanagement notwendig?

Ein strukturiertes Fristenmanagement ist die Grundlage für die rechtzeitige Erfüllung aller Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungspflichten. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Schritte und Maßnahmen, die GmbH-Geschäftsführer implementieren sollten.

Jahresplanung und Terminkalender

Zu Beginn jedes Geschäftsjahres sollten alle relevanten Fristen in einem zentralen Terminkalender erfasst werden. Dies umfasst nicht nur die gesetzlichen Fristen nach HGB und GmbHG, sondern auch interne Meilensteine (z. B. Abschluss der Inventur, Übergabe der Unterlagen an den Steuerberater, Entwurfsprüfung). Moderne Gesellschaften nutzen digitale Fristenmanagementsysteme oder Steuerberater-Plattformen, die automatische Erinnerungen versenden.

Dokumentation und Nachweispflicht

Alle wesentlichen Schritte – von der Aufstellung über die Feststellung bis zur Offenlegung – sollten dokumentiert werden. Dies umfasst: Datum der Aufstellung (Unterschrift der Geschäftsführer auf der Bilanz), Protokoll der Gesellschafterversammlung mit Feststellungsbeschluss, Einreichungsbestätigung des Unternehmensregisters. Diese Dokumentation dient nicht nur der internen Kontrolle, sondern auch als Nachweis gegenüber Behörden, Prüfern oder im Haftungsfall.

Vorbereitung (bis Februar)

  • Laufende Buchhaltung abschließen
  • Inventur durchführen und dokumentieren
  • Belege vollständig digital archivieren
  • Steuerberater beauftragen

Erstellung (bis März/Juni)

  • Jahresabschluss durch Geschäftsführung oder Steuerberater aufstellen
  • Entwurf intern prüfen
  • Gesellschafterversammlung einberufen
  • Feststellungsbeschluss herbeiführen

Offenlegung (bis Dezember)

  • Unterlagen im XBRL-Format vorbereiten
  • Einreichung beim Unternehmensregister
  • Bestätigung der Veröffentlichung prüfen
  • Dokumentation archivieren

Geschäftsführer, die ihre Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen – beispielsweise über OnlineBilanz.de mit transparenten Festpreisen und digitaler Koordination – profitieren von einem professionellen Fristenmanagement. Der Büroleiter Servet Gündogan und das Steuerberater-Team übernehmen die Koordination zwischen Mandant und Steuerberater, sodass alle Fristen sicher eingehalten werden.

3–6

Monate Aufstellungsfrist

8–11

Monate Feststellungsfrist

12

Monate Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Aufstellungsfrist auch für neu gegründete GmbH im ersten Geschäftsjahr?

Ja, auch im Rumpfgeschäftsjahr einer Neugründung gelten die gesetzlichen Fristen nach § 264 HGB und § 42a GmbHG. Die Fristen beginnen ab dem ersten Bilanzstichtag zu laufen, der bei Gründung unterjährig liegen kann. Geschäftsführer sollten bereits im Gründungsjahr einen Zeitplan für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung erstellen, da die Fristen unabhängig von der Geschäftsdauer gelten.

Kann die Gesellschafterversammlung die Feststellungsfrist verlängern?

Nein, die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG sind gesetzlich zwingend und können weder durch Gesellschafterbeschluss noch durch Satzungsregelung verlängert werden. Auch eine nachträgliche Fristverlängerung durch die Gesellschafter ist rechtlich unwirksam. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann das Registergericht auf Antrag eine Fristverlängerung für die Offenlegung gewähren, nicht jedoch für die Feststellung.

Was passiert, wenn der Steuerberater den Jahresabschluss nicht rechtzeitig liefert?

Der Geschäftsführer bleibt trotz Beauftragung eines Steuerberaters persönlich verantwortlich für die Fristeneinhaltung. Bei verspäteter Lieferung haftet zwar der Steuerberater gegenüber dem Mandanten für den Verzugsschaden, das Ordnungsgeldverfahren richtet sich jedoch gegen die GmbH und deren Geschäftsführer. Deshalb sollten Geschäftsführer frühzeitig klare Termine mit dem Steuerberater vereinbaren und regelmäßig den Status abfragen.

Muss eine GmbH in Liquidation ebenfalls alle Fristen einhalten?

Ja, auch eine GmbH in Liquidation unterliegt den Pflichten zur Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach §§ 264, 325 HGB sowie § 42a GmbHG. Der Liquidator tritt an die Stelle des Geschäftsführers und trägt die Verantwortung für die Fristeneinhaltung. Erst mit der Löschung der GmbH im Handelsregister enden die Rechnungslegungspflichten endgültig.

Gibt es eine Pflicht zur elektronischen Offenlegung oder ist Papierform möglich?

Seit Einführung des Unternehmensregisters erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Eine Offenlegung in Papierform ist nicht mehr zulässig und erfüllt die gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB nicht. Die elektronische Einreichung erfordert eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Authentifizierung über ELSTER.

Kann eine Kleinstkapitalgesellschaft auf die Offenlegung verzichten?

Nein, auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB sind zur Offenlegung verpflichtet. Sie profitieren jedoch von erheblichen Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz offenlegen und können unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Anhang und Lagebericht verzichten. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB gilt jedoch unverändert, ebenso die Sanktionen bei Versäumnis.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellung), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater