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Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlogWirtschaftsprüfer Kosten

Wirtschaftsprüfer Kosten 2026 – Gebühren im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Kosten eines Wirtschaftsprüfers hängen von Unternehmensgröße, Prüfungsumfang und Komplexität ab. Für mittelgroße und große GmbHs ist die Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB gesetzlich vorgeschrieben – kleine Unternehmen können freiwillig prüfen lassen. Dieser Artikel erklärt die Gebührenstruktur, Faktoren für die Kostenbildung und wie Sie transparent vergleichen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Kosten eines Wirtschaftsprüfers variieren je nach Unternehmensgröße, Prüfungsumfang und Komplexität. Gesetzliche Pflichtprüfungen nach § 316 HGB beginnen bei mittelgroßen GmbHs meist ab 5.000–15.000 Euro, bei großen Unternehmen oft im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Kleine GmbHs können freiwillig prüfen lassen oder alternativ auf Steuerberater-Leistungen setzen, die deutlich günstiger sind. Wie sich Kosten Steuerberater berechnen und welche Gebühren dabei anfallen, erläutern wir in unserem separaten Beitrag.

Was kostet ein Wirtschaftsprüfer? Überblick über die Gebührenstruktur

Die Kosten für einen Wirtschaftsprüfer richten sich nach der Wirtschaftsprüfer-Vergütungsverordnung (WPVergV), die auf Basis der Bilanzsumme, des Aufwands und der Komplexität des Mandats eine Gebührenspanne vorsieht. Anders als bei Steuerberatern, die nach der StBVV abrechnen, orientiert sich die WPVergV an besonderen Gebührensätzen für Prüfungsleistungen nach § 316 HGB und freiwillige Prüfungen.

Typische Leistungen eines Wirtschaftsprüfers sind die gesetzliche Jahresabschlussprüfung bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (§ 316 HGB), freiwillige Prüfungen, Sonderprüfungen oder beratende Tätigkeiten. Die Höhe der Vergütung wird durch Faktoren wie Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiterzahl und den erforderlichen Zeitaufwand bestimmt.

Hinweis

Die WPVergV gibt Gebührenrahmen vor, keine Festpreise. Der Wirtschaftsprüfer darf innerhalb dieser Spannen je nach Schwierigkeit, Haftungsrisiko und Dringlichkeit angemessen abrechnen. Transparenz und eine klare Honorarvereinbarung sind daher essenziell.

10/10–30/10

Gebühr nach Bilanzsumme (WPVergV)

§ 316 HGB

Prüfungspflicht ab mittelgroß

Stand 2026

Aktuelle Rechtsgrundlage

Kosten der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Kosten orientieren sich dabei an der Bilanzsumme und dem Prüfungsaufwand, der sich aus der Komplexität der Geschäftsvorfälle, der Qualität des internen Kontrollsystems und der Anzahl der Buchungen ergibt.

Gebührenrahmen nach WPVergV

Die WPVergV sieht für die Prüfung des Jahresabschlusses eine 10/10- bis 30/10-Gebühr vor, die sich nach der Bilanzsumme richtet. Bei einer Bilanzsumme von 5 Mio. Euro kann die Gebühr beispielsweise zwischen 2.500 und 7.500 Euro liegen. Bei komplexen Strukturen, Konzernverflechtungen oder schwachen internen Kontrollen wird der obere Bereich ausgeschöpft.

Bilanzsumme (in Mio. €) Gebührenrahmen (10/10–30/10) Typische Prüfungskosten
bis 1 ca. 1.000–3.000 € 2.000–2.500 €
1–5 ca. 2.500–7.500 € 4.500–6.000 €
5–10 ca. 5.000–15.000 € 9.000–12.000 €
10–25 ca. 10.000–30.000 € 18.000–25.000 €
über 25 individuell ab 30.000 €

„In der Praxis vereinbaren viele Wirtschaftsprüfer ein Pauschalhonorar, das sich am mittleren Gebührensatz orientiert. Transparenz über den zu erwartenden Aufwand und eine klare Honorarvereinbarung vor Mandatsannahme sind entscheidend, um Überraschungen zu vermeiden.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Freiwillige Prüfung: Kosten und Nutzen für kleine GmbHs

Auch kleine Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 316 HGB fallen, können eine freiwillige Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Dies geschieht häufig auf Wunsch von Banken, Investoren oder im Rahmen von Unternehmensverkäufen (Due Diligence). Die Kosten orientieren sich ebenfalls an der WPVergV, liegen jedoch oft niedriger als bei gesetzlichen Prüfungen, da Umfang und Tiefe individuell vereinbar sind.

Typische Einsatzbereiche

  • Kreditvergabe: Banken fordern häufig eine WP-Prüfung als Sicherheit bei Finanzierungen ab bestimmten Volumina.
  • Investor Relations: Investoren verlangen geprüfte Jahresabschlüsse als Nachweis der Bonität und Transparenz.
  • Unternehmensverkauf: Käufer erwarten eine unabhängige Prüfung der Vermögens- und Ertragslage.
  • Interne Qualitätssicherung: Geschäftsführer nutzen die Prüfung zur Validierung der Rechnungslegung und des Controllings.

Hinweis

Eine freiwillige Prüfung kann Vertrauen schaffen und die Kreditkonditionen verbessern. Die Kosten sind oft durch bessere Finanzierungskonditionen oder schnellere Transaktionsprozesse kompensierbar.

Für kleine GmbHs mit Bilanzsummen unter 1 Mio. Euro liegen die Kosten typischerweise zwischen 1.500 und 4.000 Euro, abhängig vom gewünschten Prüfungsumfang. Wer lediglich den Jahresabschluss erstellen lassen möchte, ohne Prüfung, findet bei Steuerberatern oft kostengünstigere Lösungen – etwa auf Plattformen wie OnlineBilanz.de, die digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen anbieten.

Unterschied Wirtschaftsprüfer und Steuerberater: Kosten und Leistungen

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater haben unterschiedliche Aufgabenschwerpunkte und Gebührenordnungen. Während Steuerberater nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abrechnen und typischerweise die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und laufende Buchführung übernehmen, sind Wirtschaftsprüfer auf die Prüfung von Jahresabschlüssen spezialisiert und rechnen nach der WPVergV ab.

Steuerberater (StBVV)

Jahresabschluss erstellen, Steuererklärungen, laufende Beratung, Buchführung. Kosten: Gebührenrahmen je nach Gegenstandswert (z. B. Bilanzsumme). Typisch: 1.500–6.000 € für Jahresabschluss kleiner bis mittlerer GmbH.

Wirtschaftsprüfer (WPVergV)

Jahresabschlussprüfung, freiwillige Prüfungen, Sonderprüfungen, Gutachten. Kosten: Gebührenrahmen nach Bilanzsumme und Aufwand. Typisch: ab 2.000 € (klein) bis über 30.000 € (groß).

Wirtschaftsprüfer dürfen auch steuerberatend tätig sein, sofern sie die entsprechende Qualifikation besitzen. In der Praxis arbeiten viele Kanzleien interdisziplinär: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss, der Wirtschaftsprüfer prüft ihn anschließend.

„Für kleine und mittelgroße GmbHs ohne Prüfungspflicht ist der Steuerberater die erste Wahl. Wer den Jahresabschluss digital, transparent und mit Festpreisgarantie benötigt, findet bei OnlineBilanz zugelassene Steuerberater – ohne lange Suche und Wartezeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten eines Wirtschaftsprüfers?

Die tatsächlichen Kosten einer Wirtschaftsprüfung hängen von mehreren Faktoren ab, die über die reine Bilanzsumme hinausgehen. Die WPVergV erlaubt dem Wirtschaftsprüfer, innerhalb des Gebührenrahmens zu differenzieren, je nach Komplexität, Haftungsrisiko, Dringlichkeit und Qualität der Buchführung.

Zentrale Einflussfaktoren

  • Bilanzsumme und Umsatzerlöse: Grundlage der Gebührenberechnung nach WPVergV.
  • Komplexität der Geschäftsvorfälle: Konzernstrukturen, internationale Verflechtungen, komplexe Finanzinstrumente erhöhen den Aufwand.
  • Qualität der Buchführung: Gut vorbereitete, digitale Buchhaltung senkt den Prüfungsaufwand; Lücken oder Fehler erhöhen ihn deutlich.
  • Internes Kontrollsystem (IKS): Ein starkes IKS reduziert Prüfungsumfang und -kosten.
  • Branche und Risikoprofil: Regulierte Branchen (Banken, Versicherungen) oder risikobehaftete Geschäftsmodelle erfordern intensivere Prüfungen.
  • Dringlichkeit: Kurzfristige Prüfungsaufträge können Zuschläge nach sich ziehen.
  • Erstprüfung vs. Folgeprüfung: Die Erstprüfung ist aufwendiger, da der Prüfer sich in die Strukturen einarbeiten muss.

Achtung

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen führen zu erheblichen Mehrkosten. Geschäftsführer sollten sicherstellen, dass die Buchführung vor Prüfungsbeginn vollständig, korrekt und digital verfügbar ist.

In der Praxis ist eine enge Abstimmung zwischen Mandant, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entscheidend. Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss, bereitet alle Unterlagen vor und gewährleistet die Qualität – der Wirtschaftsprüfer kann dann effizient und kostengünstig prüfen.

Wie Sie die Kosten für den Wirtschaftsprüfer senken können

Die Kosten für eine Wirtschaftsprüfung lassen sich durch gezielte Vorbereitung und organisatorische Maßnahmen deutlich reduzieren. Entscheidend ist, den Prüfungsaufwand zu minimieren, ohne die Qualität der Rechnungslegung zu gefährden.

Praktische Maßnahmen zur Kostensenkung

  • Buchführung digital, vollständig und zeitnah führen – idealerweise mit moderner Buchhaltungssoftware.
  • Jahresabschluss durch erfahrenen Steuerberater erstellen lassen, der alle handels- und steuerrechtlichen Anforderungen kennt.
  • Internes Kontrollsystem (IKS) etablieren und dokumentieren – reduziert Prüfungsumfang erheblich.
  • Alle prüfungsrelevanten Unterlagen (Verträge, Inventurlisten, Nachweise) strukturiert und digital bereitstellen.
  • Frühzeitige Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer über Prüfungsumfang, Termine und Honorar.
  • Mehrjährige Mandatsverträge vereinbaren – Folgeprüfungen sind kostengünstiger als Erstprüfungen.
  • Prüfungszeitpunkt außerhalb der Hochsaison (März–Mai) wählen, um von besseren Konditionen zu profitieren.

„Eine saubere, digitale Buchhaltung und ein gut vorbereiteter Jahresabschluss können die Prüfungskosten um 20–30 % senken. Unsere Steuerberater erstellen Jahresabschlüsse, die prüfungsbereit sind – das spart Mandanten Zeit und Geld.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Abschlüsse werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – ideal als Grundlage für eine nachfolgende Wirtschaftsprüfung.

Wann ist ein Wirtschaftsprüfer Pflicht, wann freiwillig?

Die gesetzliche Prüfungspflicht richtet sich nach § 316 HGB und der Größenklasse der Kapitalgesellschaft. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit, können aber freiwillig eine Prüfung beauftragen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Prüfungspflicht
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Nein
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Ja (§ 316 HGB)
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Ja (§ 316 HGB)

Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit die Größenklasse wechselt. Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Überschreiten sie zum 31.12.2025 und 31.12.2026 die Schwellenwerte für mittelgroß, besteht ab dem Jahresabschluss 2026 Prüfungspflicht.

Hinweis

Auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein – etwa bei Kreditanträgen, geplanten Unternehmensverkäufen oder zur Qualitätssicherung. Die Kosten sind individuell verhandelbar und oft niedriger als bei gesetzlichen Prüfungen.

Geschäftsführer sollten frühzeitig prüfen, ob sie die Schwellenwerte überschreiten, und gegebenenfalls rechtzeitig einen Wirtschaftsprüfer mandatieren. Die Feststellung des Jahresabschlusses muss innerhalb von 8 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 42a GmbHG für mittelgroße/große GmbHs), die Offenlegung innerhalb von 12 Monaten (§ 325 HGB).

Wirtschaftsprüfer finden und Honorar transparent vergleichen

Die Wahl des richtigen Wirtschaftsprüfers ist entscheidend für Qualität, Kosten und Effizienz der Prüfung. Geschäftsführer sollten nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf Branchenerfahrung, Reputation, Erreichbarkeit und Kommunikation. Ein transparentes Honorarangebot und klare Absprachen über den Prüfungsumfang sind unerlässlich.

Auswahlkriterien für Wirtschaftsprüfer

  • Branchenkenntnisse: Spezialisierung auf Ihre Branche (z. B. Handel, Produktion, Dienstleistung, IT) spart Einarbeitungszeit und Kosten.
  • Größe der Kanzlei: Große Kanzleien bieten internationale Expertise, kleine Kanzleien oft persönlicheren Service.
  • Referenzen und Reputation: Empfehlungen von Steuerberatern, Banken oder Geschäftspartnern sind wertvolle Indikatoren.
  • Honorartransparenz: Vergleichen Sie mehrere Angebote und lassen Sie sich den Gebührenrahmen schriftlich bestätigen.
  • Digitale Arbeitsweise: Moderne Kanzleien nutzen digitale Prüfungssoftware und Cloud-Schnittstellen – das spart Zeit und Kosten.
  • Erreichbarkeit und Kommunikation: Klare Ansprechpartner und schnelle Reaktionszeiten sind in der Prüfungsphase essenziell.

Achtung

Vorsicht vor unrealistisch niedrigen Angeboten: Qualität und Haftung haben ihren Preis. Ein schlecht geprüfter Jahresabschluss kann zu Haftungsrisiken, Bußgeldern oder Problemen mit Banken und Investoren führen.

„Die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist entscheidend. Als Büroleiter koordiniere ich regelmäßig zwischen unseren Steuerberatern und externen Wirtschaftsprüfern – eine klare Abstimmung spart beiden Seiten Zeit und dem Mandanten Geld.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Unternehmen ohne Prüfungspflicht, die lediglich einen rechtssicheren Jahresabschluss benötigen, ist der Steuerberater die kostengünstigere und passendere Wahl. OnlineBilanz.de bietet digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ideal für kleine und mittelgroße GmbHs, die Qualität und Planbarkeit schätzen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als kleine GmbH auch einen günstigeren vereidigten Buchprüfer beauftragen?

Ja, wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht, können Sie statt eines Wirtschaftsprüfers auch einen vereidigten Buchprüfer beauftragen. Dieser darf kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften prüfen und ist in der Regel kostengünstiger. Große Kapitalgesellschaften und kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen jedoch zwingend einen Wirtschaftsprüfer einsetzen.

Sind die Kosten für den Wirtschaftsprüfer steuerlich absetzbar?

Ja, die Kosten für die Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast des Unternehmens. Achten Sie darauf, dass die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt ist und den Prüfungsauftrag klar benennt.

Wie lange dauert eine typische Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer?

Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße und Komplexität ab. Bei mittelgroßen GmbHs dauert die Prüfung meist 2–4 Wochen, bei großen Unternehmen mehrere Monate. Die Prüfung umfasst Vor-Ort-Termine, Belegprüfungen, Inventurbeobachtung und die Erstellung des Prüfungsberichts nach § 321 HGB. Eine gute Vorbereitung und strukturierte Buchhaltung verkürzen die Prüfungsdauer erheblich.

Was passiert, wenn ich als prüfungspflichtige GmbH keinen Wirtschaftsprüfer beauftrage?

Erfüllen Sie die gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB nicht, darf der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zudem drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB von bis zu 25.000 Euro. Die Geschäftsführung haftet persönlich für Pflichtverletzungen. Banken und Investoren verweigern oft die Zusammenarbeit ohne testierten Abschluss. Beauftragen Sie rechtzeitig einen Wirtschaftsprüfer, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Können Wirtschaftsprüfer auch Steuererklärungen erstellen?

Ja, Wirtschaftsprüfer sind gemäß § 3 StBerG auch zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt und dürfen Steuererklärungen erstellen. Allerdings liegt der Tätigkeitsschwerpunkt meist auf Prüfung und Beratung. Viele Unternehmen arbeiten parallel mit einem Steuerberater für die laufende Buchhaltung und Steuererklärungen sowie einem Wirtschaftsprüfer für die Jahresabschlussprüfung zusammen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 316 HGB – Pflicht zur Prüfung, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 321 HGB – Prüfungsbericht, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater